Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Um weltweit auf die Dringlichkeit des Schutzes der Trinkwasservorräte, den verantwortungsvollen Umgang mit den Wasser-Ressourcen, die Verteilungsproblematik und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wasserwirtschaft hinzuweisen, hat die UN-Generalversammlung auf ihrer 58. Sitzung das nun beginnende Jahrzehnt von 2005 bis 2015 zur Internationalen Aktionsdekade "Wasser – Quelle des Lebens" ausgerufen.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Trifluoracetat (TFA; CF3COO-) ist ein sehr persistenter und sehr mobiler Stoff, der sich in bestimmten Umweltkompartimenten anreichern kann. Mit herkömmlichen Wasseraufbereitungsmethoden ist TFA nicht zu entfernen. Daher stellt TFA eine Herausforderung für den Gewässerschutz im Allgemeinen und den Schutz von Trinkwasserressourcen im Speziellen dar. Obwohl nach bisherigem Kenntnisstand die akute Toxizität von TFA gering ist, sollten Einträge von TFA in Gewässer daher möglichst vermieden werden. Die Herkunft von TFA in der Umwelt ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema: Der Nachweis von TFA in vorindustriellen Wasserproben in Studien, die Ende der 1990er bis Anfang der 2000er Jahre durchgeführt wurden, deutet darauf hin, dass TFA in geringem Umfang auch auf natürliche Weise entstehen kann. Bislang hat die Forschung jedoch keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise für diese Hypothese erbracht. Im Gegensatz dazu haben beispielsweise Eis-bohrkerne aus der Arktis und archivierte Biota-Proben aus Deutschland bewiesen, dass zumindest die überwiegende Menge an TFA in der nicht-marinen Umwelt auf anthropogene Quellen zurückzuführen ist. Aufgrund der Vielzahl möglicher Quellen und Vorläufersubstanzen, zu denen häufig nur unzureichende Informationen vorliegen, ist es jedoch oft schwierig, TFA-Belastungen auf eine bestimmte Eintragsquelle zurückzuführen. In diesem Projekt wurden deutschlandweit TFA-Belastungen sowie deren Quellen räumlich und mengenmäßig analysiert, um so den Beitrag der verschiedenen, möglichen Eintragspfade abzuschätzen. Auf diese Weise wurde eine fachlich fundierte Basis für koordinierte, effektive und konsistente Minderungsmaßnahmen abgeleitet. Im Projektverlauf bestätigte sich, dass die Datenlage - sowohl die TFA-Belastungen als auch die TFA-Emissionen betreffend - mangelhaft ist, wodurch teilweise Unsicherheiten bei den Projektergebnissen nicht ausgeräumt werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass flächenhaft bedeutende Einträge vor allem durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und leichtflüchtigen TFA-Vorläufersubstanzen (z. B. Kältemittel) erfolgen, während Industriebetriebe teilweise lokal sehr hohe Belastungen verursachen. Minimierungsstrategien, die unter anderem im Rahmen eines Workshops diskutiert wurden, umfassen: - Auftrag an Politik und Behörden, sich verstärkt für die Aufnahme von TFA und anderen sehr persistenten und sehr mobilen Substanzen in rechtliche Regelwerke, sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene, einzusetzen - insbesondere, wenn diese Stoffe zudem noch toxische Effekte beim Menschen oder Umweltorganismen bereits bei niedrigen Konzentrationen hervorrufen. - Stärkung bestehender Ansätze zur Minimierung von Belastungen durch Pflanzenschutzmit-tel, wie z. B. der Fundaufklärung mit Unterstützung der Hersteller, - Weiterführung und Ausweitung der Monitoringprogramme auf Länderebene, um Ursachen und Trends zu erkennen und ggf. konkrete Maßnahmen einleiten und überprüfen zu können. Informationen zu TFA sowie ausgewählte Projektergebnisse wurden in Form einer interaktiven Karte (https://gis.uba.de/maps/TFA-Herkunft-und-Belastungen) sowie einer StoryMap für die interessierte Öffentlichkeit aufbereitet und online zur Verfügung gestellt (https://gis.uba.de/maps/Trifluoracetat). Quelle: Forschungsbericht
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Auch wenn es unbequem klingt: Das Abscheiden und Einlagern von CO ₂ durch die so genannte CCS-Technik ist kein Allheilmittel für den Klimaschutz. Ein Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Kohle, Gas und Öl ist alternativlos, wollen wir für Mensch und Umwelt katastrophale Klimaänderungen vermeiden. Warum das so ist, lesen Sie in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem geht es unter anderem um das auf der 5. Weltchemikalienkonferenz beschlossene Globale Rahmenwerk für Chemikalien, den besseren Schutz unserer Wasserressourcen und das neu eröffnete Labor für Künstliche Intelligenz und Big Data am Umweltbundesamt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes CO₂-Speicherung darf Ausstieg aus fossilen Energien nicht behindern Carbon Capture and Storage CCS (Schematische Darstellung) Quelle: Umweltbundesamt Es klingt praktisch: Klimaschädliches CO ₂ nicht durch den Schornstein in die Atmosphäre entweichen lassen, sondern es durch das so genannte Carbon Capture and Storage, kurz CCS, abscheiden, unter Druck verflüssigen und unterirdisch einlagern. Doch mögliche Lagerstätten sind begrenzt und viele Unsicherheiten und Risiken noch längst nicht ausgeschlossen. Sind Lagerstätten nicht auf Dauer – also über einen Zeitraum von über 10.000 Jahren – dicht, kann entweichendes CO ₂ nicht nur doch dem Klima schaden, sondern in bewohnten Gebieten Menschen oder bei Lagerung im Meeresgrund die Meeresumwelt gefährden. CCS kann deshalb kein Ersatz für den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Kohle, Gas und Öl oder für die verstärkte Nutzung von Holz statt Beton im Bausektor sein. Höchstens bei wirklich unvermeidbaren CO ₂ -Emissionen sollten wir es nutzen. Bei einer sehr ambitionierten Klima- und Biodiversitätsschutzpolitik können die natürlichen Senken, wie Wälder oder Moore, diese unvermeidbaren Emissionen größtenteils ausgleichen. Der Bedarf von CCS könnte dann sehr gering sein oder ganz entfallen. Durch verschleppten Klimaschutz besteht allerdings die Gefahr, dass die natürlichen Senken nicht ausreichen. Das UBA schlägt deshalb vor, die CCS-Technik zu erproben, zunächst an Müllverbrennungsanlagen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO ₂ anfällt. So könnten Erfahrungen mit der Technik, Speicherung und Monitoring gesammelt sowie Umweltrisiken und Dauerhaftigkeit besser beurteilt werden. Vorrang vor CCS muss immer die Vermeidung von Treibhausgasen schon bei deren Entstehung haben sowie der Ausbau und Schutz natürlicher CO ₂ -Senken, wie Wälder oder Moore, die der Atmosphäre CO ₂ entziehen und zusätzlich einen Mehrwert für die Artenvielfalt haben. PFAS-Verbot: Branchen warnen, Experten erklären PFAS sind Stoffe, die uns alle umgeben – in Kleidung, Verpackungen und vielen technischen Geräten. Doch wie gefährlich sind die mehr als 10.000 verschiedenen Substanzen? EU-weit wird über ein Verbot der gesamten Stoffgruppe diskutiert. Handwerksverbände warnen vor den Folgen. Artikel in der Deutschen Handwerkszeitung, unter anderem mit Informationen von UBA-Fachleuten. Bettwanzen-Problem in Deutschland In Frankreich sind Bettwanzen gerade ein Riesenthema und das Internet ist voll mit Bildern. Haben wir in Deutschland auch ein Bettwanzen-Problem? "Was die Woche wichtig war" – Der funk-Podcast spricht mit UBA-Experte Dr. Erik Schmolz. Rückstände von Schmerzsalben belasten Gewässer Der in Schmerzsalben verwendete Wirkstoff Diclofenac landet durch Abwaschen zu einem großen Teil in deutschen Gewässern. TV-Beitrag bei NDR Panorama 3, unter anderem mit UBA-Experte Gerd Maack.
Gewässerschutzforum der Umweltverbände zu Gast beim UBA in Dessau Am 15. und 16. November sind über 150 Teilnehmende der deutschen Umweltverbände, Verwaltung und Wissenschaft mit dem Gewässerschutzforum zu Gast beim UBA in Dessau-Roßlau. Sie diskutieren mit Vertretenden der nationalen Politik, wie die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können. Die Umweltverbände mahnen eine Gewässerschutzoffensive zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an. Zum Abschluss der Veranstaltung überreichen die Verbände der Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Frau Dr. Claudia Dalbert, eine Erklärung mit den wichtigsten Forderungen. Für das Umweltbundesamt beschreibt Fachbereichsleiterin Dr. Lilian Busse die zentralen Herausforderungen des Gewässerschutzes: „Wenn wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht beschleunigen und zusätzliche Mittel für Renaturierungsmaßnahmen bereitstellen, werden wir 2027 die Ziele nicht erreichen. Die Einträge von Chemikalien und Nährstoffen in unsere Gewässer müssen weiter reduziert werden. Die Meere leiden unter zu hohen Nährstoffeinträgen – besonders Nitrat aus der Landwirtschaft – sowie Schadstoffen, Plastikmüll und eingeschleppten Arten. Außerdem müssen wir die Gewässerbewirtschaftung an den Klimawandel anpassen.“ Die Wasserrahmenrichtlinie hat sich als Bewertungs- und Steuerungsinstrument bewährt. Ihre Ziele sind anspruchsvoll. Die Umsetzung in die Praxis muss intensiver, besser, schneller mit mehr Mitteln und Personal erfolgen. Sonst läuft Deutschland Gefahr, die Ziele auch 2027 noch weit zu verfehlen. Das beste Mittel wäre eine „Nationale Gewässerschutzoffensive“, die auch die Verbände fordern. Gegen den Eintrag von Mikroverunreinigungen sind frühzeitige Maßnahmen an der Quelle – bei der Stoffzulassung, bei der Anwendung und bei den Kläranlagen – gut investiertes Geld. Das Meer ist Senke solcher Schadstoffe und muss deshalb bei allen landseitigen Maßnahmen mit berücksichtigt werden. Persistente Schadstoffe und Plastik sind zwei Beispiele von heute verursachten Problemen, die unsere Nachkommen Jahrhunderte beschäftigen könnten. Neue Dialogformen – wie der Nationale Wasserdialog, die Spurenstoffstrategie des Bundes und der Runde Tisch Meeresmüll – eröffnen die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Gewässerschutzprozessen. Die Mitarbeit der Umweltverbände steigert die Qualität der Ergebnisse. Chemischer Zustand Unter den Flüssen, Seen und Küstengewässern ist kein Gewässer in einem guten Zustand. Das liegt an langlebigen, weit verteilten Stoffen wie Quecksilber oder bromierten Flammschutzmitteln. Grundwasser: 36 Prozent der 1.200 deutschen Grundwasserkörper sind in einem schlechten chemischen Zustand, allein 26 Prozent verfehlen den guten Zustand wegen zu hoher Nitratkonzentrationen. Ökologischer Zustand Nur acht Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer haben einen guten Zustand. Wesentlichste Belastungen sind für die Flüsse das Fehlen natürlicher Lebensräume wegen Begradigung. Einengung, Uferbefestigungen und Gewässerunterhaltung sowie Durchgängigkeitshindernisse, wie Wehre. Für Seen und Küstengewässer sind es die Nährstoffeinträge. Wasserknappheit Die Trockenheiten der Sommer 2018 und 2019 haben gezeigt: Sorgsamer Umgang mit Wasser ist und bleibt oberstes Gebot. Das beinhaltet eine weitere Reduzierung der Wasserentnahmen sowie eine Schonung der Wasserressourcen, d.h. den Schutz vor Verschmutzung durch Nährstoffe und Chemikalien.
Verstecktes Wasser 121 Liter Wasser verbrauchen wir pro Tag und Person. Viel höher ist der indirekte Wasserverbrauch – Wasser, das zum Beispiel in Lebensmitteln oder Kleidung steckt. In Deutschland nutzt jede Person durchschnittlich etwa 121 Liter Trinkwasser pro Tag: etwas weniger als die Hälfte für Baden und Duschen, den Rest für die Toilettenspülung, Wäschewaschen, Essen, Trinken oder Geschirrspülen. Der indirekte tägliche Wasserbedarf, für Lebensmittel oder Textilien, ist viel höher – wie hoch, hängt vom individuellen Konsum ab. Für ein Kilogramm Rindfleisch beispielsweise müssen mehr als 15.000 Liter Wasser aufgebracht werden. Der Verbrauch für ein Kilogramm konventioneller Baumwolle liegt bei bis zu 10.000 Liter Wasser. Weitere Beispiele zum Wasserverbrauch von Produkten gibt es beim Water Footprint Networ k (englisch). Insgesamt beträgt der Wasserfußabdruck – direktes plus indirektes Wasser – in Deutschland mehr als das Zweifache des Bodensees und entspricht einem täglichen Bedarf von mehr als 3.900 Litern pro Person. Wasser, das für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern verwendet wird. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse und Getreide benötigt. Zum Vergleich: Weltweit liegt der Verbrauch bei knapp 3.800 Litern pro Person und Tag. Ein Teil dieser Wassermenge liegt weit außerhalb Deutschlands. So beanspruchen wir zum Beispiel in Südamerika für den Futtermittelanbau zusätzliche Flächen und dortige Wasserressourcen. Tipps zum Wasserverbrauch Je weniger Fleischprodukte und je mehr wir regional und saisonal einkaufen – also lieber regionale Erdbeeren im Sommer statt beispielsweise spanische Erdbeeren im Winter – desto mehr tragen wir zum Schutz der Wasserressourcen in anderen Ländern bei. Wie stark sich unser Konsum letztlich auf die Wasserressourcen in anderen Ländern auswirkt, hängt von den klimatischen Bedingungen, der Qualität des Wassermanagements und auch den Produktionstechniken vor Ort ab. Kleidung aus Biobaumwolle statt konventioneller Ware verringert ebenfalls den indirekten Wasserbedarf. Beim direkten Wasser zu sparen, ist dagegen nicht immer sinnvoll. Hier gilt es vor allem, beim Warmwasser genauer hinzusehen, da hierfür zusätzlich Heizenergie aufgebracht werden muss. Mehr Infos dazu gibt es hier . Zehn Minuten Duschen verbraucht nur halb so viel Warmwasser wie ein Vollbad. Auch wassersparende Armaturen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gekennzeichnet sind, reduzieren den Wasserbedarf weiter. Geschirrspüler und Waschmaschine sollten außerdem immer nur voll beladen laufen.
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