Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Ziel unserer Arbeiten ist der Schutz der Wasserressource Grundwasser. Dazu wollen wir die ökologischen Prozesse aufklären, die zu Schadstoffabbau führen oder auch Abbau von organischen Schadstoffen limitieren. Das Ramanmikroskop wird benötigt um Stoffumsätze und metabolische Prozesse von Mikroorganismen auf der Einzelzellebene untersuchen und abbilden zu können. Damit soll eine neue Ebene von ökologischen Studien ermöglicht werden, bei der die phylogenetische Klassifizierung von Mikroorganismen mit Fluoreszenz in situ Hybridisierung (FISH) mit der Aktivitätsanalyse durch Einbau stabiler Isotope (13C, 2H) in Biomasse kombiniert werden kann. Mit diesen innovativen Methoden sollen Kohlenstoffflüsse durch mikrobielle Gemeinschaften auf der Einzelzellebene analysiert werden. Weiterhin kann allgemeine metabolische Aktivität gemessen werden. Damit sollen z.B. in Biofilmen oder sonstigen mikrobiellen Gemeinschaften aktive Zellen identifiziert werden. Dieses kann unspezifisch über den Einbau von deuteriertem Wasser oder spezifisch durch Einbau von 13C in die Biomasse nach Abbau von 13C-markierten Substanzen erfolgen. Bisher wurden Abbauprozesse hauptsächlich in größeren Skalen untersucht, wobei aber wichtige Schlüsselprozesse und Limitationen zwangsläufig übersehen wurden. Wir wollen diese Lücke mit neuen Einzelzelluntersuchungen füllen und Gesetzmäßigkeiten für den mikrobiellen Schadstoffabbau ableiten.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, W I 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Referat WI3 – Gewässerschutz, Schutz der Oberflä- Per E-Mail an: chengewässer und des Grundwassers; Gewäs- serökologie und Wasserressourcen Martin Weyand - BDEW martin.weyand@bdew.de WI3@bmuv.bund.de www.bmuv.de Franz-Xaver Kunert - DBVW praesident@dbvw.de Thomas Abel - VKU abel@vku.de Trinkwassereinzugsgebieteverordnung Handlungshilfe der BDEW Landesgruppe Nord WI3 – 2128/001 – 2024.0004 Bonn, 22.11.2024 Sehr geehrter Herr Weyand, sehr geehrter Herr Kunert, sehr geehrter Herr Abel, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.06.2024 zur Umsetzung der Trink- wassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV). Ich bitte, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Die TrinkwEGV ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie schreibt vor, dass Betreiber von Wassergewinnungsanlagen bis spätestens 12. No- vember 2025 erstmalig eine Dokumentation zur Risikobewertung der Trink- wassereinzugsgebiete an die zuständige Behörde übermitteln müssen. Wir erkennen an, dass diese Frist einige Betreiber von Wassergewinnungsanla- gen vor große Herausforderungen stellt. Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 Aus diesem Grund begrüßen wir es sehr, dass die niedersächsischen Was- serversorger unter dem Dach des Wasserverbandtag e.V. Bremen, Nieder- sachsen, Sachsen-Anhalt und der BDEW Landesgruppe Nord so frühzeitig eine Handlungshilfe erarbeitet haben. Sie ist für viele Wasserversorger be- stimmt eine wertvolle Hilfestellung bei der Erstellung der Dokumentation. Besonders die Wasserversorger, die bereits frühzeitig – also noch vor der Veröffentlichung von Informationen auf den landeseigenen Webseiten und der Veröffentlichung des DVGW Merkblattes W 1004 - mit der Erstellung der Dokumentation begonnen haben, konnten und können von der Hand- lungshilfe profitieren. Um den komplexen Prozess bestmöglich zu begleiten, wurde von der LAWA auch eine ad-hoc AG unter Obmannschaft des Bundes eingerichtet, welche derzeit eine Vollzugshilfe für die Behörden erarbeitet. Von der ad- hoc AG wurden bereits prioritär Dokumente zur Festlegung und Beschrei- bung von Einzugsgebieten erarbeitet, welche voraussichtlich zeitnah veröf- fentlicht werden und weitere Hilfestellungen leisten können. Bei der Erstel- lung der Dokumente wurden der BDEW und VKU beteiligt und auf Basis der Rückmeldungen konnten die Entwürfe präzisiert und praxistauglicher gestaltet werden. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und freuen uns, diese im weiteren Prozess fortzusetzen. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag gez. Scholz
1. Konzept zum Niedrigwassermanagement Stauhaltung Spandau Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Weitere Informationen 2. Optimierte Durchflusssteuerung Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Weitere Informationen 3. Optimierung der Ableitwege Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Weitere Informationen 4. Bewirtschaftung der Oberen Havel Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Weitere Informationen 5. Bewirtschaftung der Spree Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree Weitere Informationen 6. Begrenzung von Entnahmen aus Flüssen, Seen und Grundwasser Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren Weitere Informationen 7. Anreichern und Speichern des Grundwassers Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser Weitere Informationen 8. Erhöhung der Uferfiltratmengen Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern Weitere Informationen 9. Nachhaltiger Waldumbau Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder Weitere Informationen 10. Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen Weitere Informationen 11. Reduzierung der Phosphoreinträge Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke Weitere Informationen 12. Ausbau der Klärwerkskapazitäten Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können Weitere Informationen 13. Spurenstoffentfernung Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern Weitere Informationen 14. Minderung der Risiken durch Indirekteinleitungen Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe Weitere Informationen 15. Regenwasserbewirtschaftung Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Weitere Informationen 16. Regenwasserbehandlung Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser Weitere Informationen 17. Begrenzung von Mischwasserüberläufen Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Weitere Informationen 18. Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Weitere Informationen 19. Sicherstellung des Trinkwasserschutz Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Weitere Informationen 20. Nachrüstung von Wasserwerken Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Weitere Informationen 21. Verstärkte Brunnenerneuerung Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Weitere Informationen 22. Brunnenneubau und Reaktivierung Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen Weitere Informationen 23. Länderübergreifendes Wasserressourcen-Management Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Weitere Informationen 24. Fernwasserversorgung Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen Weitere Informationen 25. Nachsorgender Bodenschutz Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Weitere Informationen 26. Wasserspar-Strategie Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Weitere Informationen 27. Schutz von Mooren und Feuchtgebieten Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Weitere Informationen 28. EU-Chemikalienstrategie Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Weitere Informationen 29. Spurenstoffstrategie des Bundes Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Weitere Informationen 30. EU-Arzneimittelstrategie Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Weitere Informationen 31. Nationale Wasserstrategie Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Weitere Informationen 32. EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Weitere Informationen
Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Während Niedrigwasserzeiten ist eine abgestimmte Bewirtschaftung der Stauhaltung Spandau notwendig, um eine Priorisierung der Nutzungen vorzunehmen und somit ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Ziel des Niedrigwassermanagementkonzepts sind Bewirtschaftungsmaßnahmen grundsätzlicher Art, wie abgestimmte Bescheidauflagen für Wasserentnahmen und -ausleitungen, Instandsetzung der Bauwerke, Veränderung der Stauziele oder Einrichtung Abflussmessungen. Zudem soll dieses Konzept Maßnahmen entsprechend verschiedener Eskalationsstufen beinhalten. Hierzu zählen u.a. die Reduzierung der Abflüsse durch Sammelschleusungen oder der Umfluter, veränderte Ableitung des geklärten Abwassers oder Notpumpung. Zur Umsetzung einer abgestimmten Bewirtschaftung strebt das Land Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land an. Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Die Strömungsverhältnisse in den Berliner Stauhaltungen sind nicht nur abhängig von den Zuflussmengen über Spree und Havel, sondern auch von der Steuerung der Wehre. Ziel ist es die Kreislaufführung des Systems „Abwasser-Oberflächenwasser-Trinkwasser“ zu optimieren, um die Auswirkungen auf die maßgeblichen Schutzgüter wie Trinkwasserversorgung, Gewässerökologie, Schifffahrt und Freizeit und Erholung zu reduzieren. Durch die optimierte und flexible Steuerung können die verschiedenen Anforderungen, wie die Stützung des Wasserhaushalts in Trockenzeiten und die Begrenzung des Abwasseranteils für die Sicherung der Trinkwasserversorgung besser erfüllt werden. Dies wird erst durch eine Instandsetzung sowie ggf. eine Automatisierung der Wehre ermöglicht. Durch die vorgesehenen baulichen Maßnahmen an den Wehren kann die Steuerung der Durchflüsse auch bei Niedrigwasser optimiert und so u.a. die Wasserverluste aus den Stauhaltungen gemindert werden. Für die Steuerung sind entsprechende Durchflussmessungen an den Bauwerken unerlässlich. Durch die Vorhersage mittels eines digitalen Instruments für ein ganzheitliches operationelles Wasserressourcenmanagement können Auswirkungen zu zukünftigen Veränderungen auf die Berliner Gewässer gemacht werden. Dadurch wird eine zeitnahe Beurteilung der Beeinträchtigung von ausgewählten Gewässerqualitätsparametern, Einschränkungen der Wassernutzung und der Schifffahrt oder Versorgungsprobleme bei Wasserversorgern sowie die operative Steuerung ermöglicht. Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Die mengenmäßige Reduzierung des Dargebots in Verbindung mit zunehmendem Trinkwasserbedarf und Abwassereinleitungen führt zu einem Wasserqualitätsproblem. Die Strömungsverhältnisse in den Berliner Stauhaltungen, darunter auch die Rückströmungseffekte, sind nicht nur abhängig von den Zuflussmengen über Spree und Havel, sondern auch von den Wasserwerksentnahmen sowie von den Einleitstellen der Klärwerke und den entsprechenden Einleitmengen. Ziel ist es, die Kreislaufführung aus Abwasser-Oberflächenwasser-Trinkwasser zu optimieren, um die Auswirkungen auf die maßgeblichen Schutzgüter, wie Trinkwasserversorgung, Gewässerökologie, Schifffahrt und Freizeit und Erholung zu reduzieren. Durch die Schaffung veränderter bzw. weiterer Ableitwege der Klärwerke können zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten zur flexiblen Bewirtschaftung des Berliner Wasserkreislaufs geschaffen werden. Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Oberen Havel ist angespannt. Dies zeigt sich insbesondere bei der Stauhaltung Spandau: Während Niedrigwasserperioden kann der Wasserstand nicht mehr gehalten werden und es kann zu Nutzungseinschränkungen kommen. Allein durch lokale Maßnahmenkönnen die Herausforderungen langfristig nicht bewältigt werden. Es ergeben sich daher neue Herausforderungen für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen im gesamten Einzugsgebiet der Oberen Havel bis nach Berlin. Mit Verringerung des Wasserdargebots infolge des Klimawandels und/oder gleichzeitig erhöhtem Wasserbedarf (z.B. Bevölkerungswachstum, Industrie, Landwirtschaft, Bewässerung, Naturschutz, Tourismus), kann es verstärkt zu konkurrierenden Interessen der Nutzungsansprüche und der Sicherung von Mindestabflüssen in den Gewässern kommen. Derzeit finden keine regelmäßige Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund zur Wasserbewirtschaftung der Oberen Havel statt. Auch fehlen abgestimmte Bewirtschaftungsgrundsätze, eine abgestimmte Datengrundlage, Modellwerkzeuge und für viele Stauhaltungen quantifizierbare Angaben zu relevanten Entnahmen oder Einleitungen. Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree. Es erfolgt aktuell eine Abstimmung durch die Länder Sachsen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt sowie der Bergbau treibenden im Rahmen einer länderübergreifenden Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße. Hauptaufgabe dabei ist die optimale Nutzung des verfügbaren Wasserdargebotes für die Flutung und Nachsorge der Tagebauseen unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestabflüsse und der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit (Sulfatsteuerung). Hinzu tritt verstärkt die Mengenproblematik in Zusammenhang mit dem Kohleausstieg durch Abnahme der Sümpfungswassermengen, dem damit einhergehenden Strukturwandel (neue Bedarfsträger) und dem Klimawandel in den Vordergrund. Die damit einhergehenden Veränderungen des noch nicht abschließend prognostizierten Wasserdargebots in der Zukunft und der Entwicklung der Nachfrage stellen die größten Herausforderungen für die Sicherung der ökologischen und nutzungsseitigen Mindestanforderungen nach Berlin dar. Diese sind der Ausgangspunkt für eine dringend gebotene, mittel- bis langfristige nachhaltige Sanierung des gesamten Wasserhaushaltes der Spree, gestützt durch technische Maßnahmen zur Mengenbewirtschaftung in Niedrigwasserzeiten. Die Beherrschung dieses Problems kann nur gelingen, wenn die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen auch weiterhin zur Problematik eng zusammenarbeiten, sich in der Zukunft gemeinsam mit dem Bund zu den erforderlichen Maßnahmen der Nachsorge austauschen sowie eine verursachergerechte Finanzierung der Braunkohlefolgekosten sicherstellen. Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren. Während extrem angespannter hydrometeorologischer Zeiten können Maßnahmen zur Schonung der Ressourcen angemessen oder gar erforderlich sein. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten und Instrumente bestehen, Wasserentnahmen, die nicht der Daseinsvorsorge dienen, aus Oberflächengewässern und Grundwasser in Berlin zu steuern und temporär einzuschränken. Relevanz, Effektivität und Praktikabilität derartiger Maßnahmen sind noch zu analysieren. Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser. Die Maßnahme dient der Erhöhung des verfügbaren Dargebots für die Trinkwasserversorgung. Das sich aus den lokalen Niederschlägen speisende Grundwasserdargebot ist bereits aktuell stark in Anspruch genommen. Es droht eine Übernutzung und ein Abfall der Grundwasserstände über das verträgliche Maß hinaus. Die künstliche Grundwasseranreicherung kann mit den bestehenden Anlagen im Einzugsgebiet der Wasserwerke Tegel und Spandau aktiv gesteuert und ggf. erweitert werden. Zusätzliche Anreicherungsmengen sind durch den Neubau von Anlagen zur Grundwasseranreicherung in anderen Wasserwerken bzw. durch die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen (z.B. im Wasserwerk Jungfernheide) möglich. Eine erhöhte Grundwasseranreicherung hat Auswirkungen auf die Oberflächengewässer. Diese müssen berücksichtigt werden. Weiterhin ist eine Zwischenspeicherung von Regenwasser im Grundwasserkörper denkbar. Im Rahmen eines Forschungsprojektes (INKA BB) wurde untersucht, ob in wasserreichen Zeiten Grundwasser angereichert werden könnte, um es später in wasserarmen Zeiten zu nutzen. Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern. Die Maßnahme dient der Erhöhung des verfügbaren Dargebots für die Trinkwasserversorgung. Das sich aus den lokalen Niederschlägen speisende Grundwasserdargebot ist bereits aktuell stark in Anspruch genommen. Eine perspektivisch verstärkte Übernutzung des Grundwassers und einem irreversiblen Abfall der Grundwasserstände kann durch eine verstärkte Inanspruchnahme der Oberflächenwasserressourcen begegnet werden. Die Uferfiltratmenge kann aktiv nur über die Lage der Brunnen in Bezug auf die Gewässer beeinflusst werden. Mehr Brunnen in unmittelbarer Ufer-Nähe führen zu einer Erhöhung der Uferfiltratmenge. Der begrenzende Faktor ist damit die zur Verfügung stehende Uferlinie. Der Bau von Brunnen entlang der Uferlinie wird bereits im Rahmen der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerk Jungfernheide angestrebt. Sinkende Grundwasserstände führen auf Grund des größer werdenden Druckgefälles zu einem Anstieg der Uferfiltratmenge und damit des Uferfiltratanteils in den bestehenden Brunnen. Verminderte Grundwasserneubildungsraten können dadurch zum Teil kompensiert werden. Ein dauerhafter Abfall der Grundwasserstände ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht zulässig und stellt langfristige eine Gefährdung des Brunnenbetriebs (Trockenfallen der Pumpen, erhöhte Brunnenalterung) und der grundwasserabhängigen Landökosysteme dar. Es muss beachtet werden, dass erhöhte Uferfiltratmengen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer haben. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es durch die Erhöhung des Uferfiltratanteils die Güte des Rohwassers negativ beeinflusst werden kann. Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder. Ziel des Mischwaldprogramms der Berliner Forsten ist die Umgestaltung der naturfernen Kiefernbestände zu Laubmischwäldern unter konsequenter Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung. Ein wichtiger Effekt des Waldumbaus ist die Erhöhung der Grundwasserneubildung. Unter Laubbäumen kann außerhalb der Vegetationszeit aufgrund des laubfreien Zustandes und somit einer verminderten Evapotranspiration mehr Niederschlag den Waldboden erreichen und somit als Grundwasserspende versickern als unter Nadelbäumen. Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen. Der beste Ausgleich für den Verlust von Boden durch Überbauung und somit Versiegelung ist die Entsiegelung von Flächen zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen und Entwicklung wertvoller Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. In wasserwirtschaftlicher und bodenschutzfachlicher Sicht ist eine konsequente Entsiegelung von Flächen und deren Renaturierung ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate, zur Förderung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und zur Anpassung an den Klimawandel. Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke. Um die Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel weiter zu mindern, haben die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Nährstoffreduzierungskonzept erarbeitet. Es beinhaltet Maßnahmen und Strategien, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree (Neu Zittau/Neue Mühle bis Mündung in die Havel) sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) mittel- bis langfristig zu erreichen. Maßnahmenschwerpunkt in Berlin bilden die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Das Konzept sieht vor, bis 2027 alle Großklärwerke im Berlin-Brandenburger Spree-Havelraum zeitlich gestaffelt mit einer weitergehenden Reinigungsstufe zur Phosphorelimination (Flockungsfiltration) auszustatten. Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können. Parallel zum Anstieg des Trinkwasserbedarfs erhöhen sich mit steigender Einwohnerzahl Berlins und des Berliner Umlands auch die erforderlichen Kapazitäten der Klärwerke. Um den steigenden Abwasseranfall behandeln zu können, ist ein umfangreicher Ausbau der vorhandenen Klärwerkskapazitäten mit erweiterter Nährstoff- und Spurenstoffelimination erforderlich. Damit verbunden ist auch der Ausbau/Erweiterung des Berliner ADL(Abwasserdruckleitungs)-Netzes. Zunehmend älter werdende Anlagen sind nur noch begrenzt sanierungsfähig und müssen durch die Schaffung neuer Kapazitäten ersetzt werden. Der Schwerpunkt der notwendigen Kapazitätserweiterung wird durch den Ausbau vorhandener Standorte erfolgen. Die Erschließung neuer Standorte ist aufgrund des Flächenbedarfs, der Abstandsgebote zur Wohnbebauung, der Erfordernisse an die verkehrstechnische Anbindung sowie der erforderlichen Nähe einer geeigneten Vorflut sehr schwierig Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern. Zur Reduzierung der Einträge von Spurenstoffen aus Klärwerken haben die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Spurenstoffstrategie erarbeitet. Die Umsetzung der Strategie erfolgt in zwei Phasen: Der engere Betrachtungsraum für die Phase 1 erstreckt sich zunächst auf die hoch verdichtete Stadt Berlin und die unmittelbar daran angrenzenden Teileinzugsgebiete in Brandenburg – dem Berliner Umland. In diesem Raum befinden sich die Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB), der Stadt Potsdam, das von den BWB betriebene Klärwerk Wansdorf der Klärwerk Wansdorf GmbH sowie die Wasserversorgungsinfrastrukturen von Berlin und Potsdam. In der Fläche Brandenburgs weisen Spurenstoffe im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung derzeit keine erhöhte Bedeutung auf, da die Trinkwasserversorgung nahezu flächendeckend aus dem Grundwasser erfolgt. Eine weitergehende Immissionsbetrachtung erscheint jedoch sinnvoll, da Spree und Havel für die Uferfiltratgewinnung in Berlin genutzt werden und hier im Zustrom nach Berlin ebenfalls bereits trinkwasserrelevante Spurenstoffkonzentrationen gemessen wurden. In der Phase 2 wird daher der Betrachtungsraum der Phase 1 in den Hauptzuflüssen Spree (Pegel Hohenbinde), Dahme (Pegel Neue Mühle), Havel (Pegel Borgsdorf) sowie Oder-Spree-Kanal (Pegel Wernsdorf) entsprechend der Lage von Abflussmessstellen sukzessiv ausgedehnt sowie für die Havel unterhalb Berlins bis Ketzin erweitert. Soweit sich die hier ermittelten Befunde als relevant und ggf. maßnahmenbedürftig erweisen, wird der Betrachtungsraum um weitere oberstromig gelegene Teileinzugsgebiete ausgedehnt und deren jeweilige Belastungssituation bei der Ermittlung etwaiger Handlungsbedarfe berücksichtigt Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes: Pressemitteilung vom 20.06.2022 Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe. Der Eintrag von Schadstoffen über die Indirekteinleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser in den Wasserkreislauf stellt für die Gewässerökosysteme und die Trinkwasserversorgung in Berlin ein relevantes Risiko dar. Diesem wird begegnet über: Erweiterung des Monitorings zur Überwachung von Indirekteinleitern zur Früherkennung relevanter Schadstoffemissionen in den Wasserkreislauf, vor allem von bisher nicht in der Abwasserverordnung geregelten Stoffen, auch unter Einsatz neuer Methoden wie der Non Target Analytik (NTA) Aufbau von agilen Prüfabläufen zur Risikobewertung neuer Stoffe durch Vernetzung mit externen Experten/-innen, vor allem mit dem Kompetenzzentrum Spurenstoffe des Bundes Entwicklung eines Verfahrens, das den Austausch von Informationen zu identifizierten ungeregelten Schadstoffen, deren Risikobewertung bis hin zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (BWB, SenMVKU, Bezirke, Betriebe usw.) umfasst. Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers. Neuausrichtung des Umgangs mit Regenwasser – weg von der Regenwasserableitung, hin zu einer Bewirtschaftung des Regenwassers vor Ort, bei Neubauvorhaben und im Bestand. Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, wie Gründächer, begrünte Fassaden, Versickerungsmulden und urbane Feuchtgebiete weisen eine Vielzahl positiver Effekte auf. Neben der stofflichen und hydraulischen Entlastung der Gewässer puffern sie Starkregenereignisse ab, verbessern die Wasserversorgung der urbanen Vegetation und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Klimafolgenanpassung. Zudem tragen sie zur Erhöhung der Grundwasserneubildung bei und stützen den lokalen Wasserhaushalt, was Kleingewässern, der Vegetation und der Speisung der Fließgewässer in Niedrigwassersituationen zu Gute kommt. Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung tragen je nach Ausgestaltung auch maßgeblich zur Erhöhung der Biodiversität bei Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser. Im Rahmen des Gütebauprogramms Trennsystem sollen vor allem zentrale und semizentrale Maßnahmen zum Rückhalt und zur Reinigung von gesammeltem Regenwasser vor Einleitung in die Gewässer umgesetzt werden. Aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs zur Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem ist eine Priorisierung erforderlich. Diese erfolgt zum einen immissionsorientiert über eine Priorisierung der Gewässer und zum anderen emissionsorientiert über die Identifikation von Hauptbelastungsquellen. Um geeignete Flächen für zentrale oder semizentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen zu sichern, wird parallel eine Flächenpotenzialkarte erstellt. Nicht an allen Gewässern mit behandlungsbedürftigen Einleitungen sind geeignete Flächen verfügbar. Hier, aber auch in Ergänzung zu zentralen Maßnahmen, müssen die Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Im Rahmen des vorgezogenen Bauprogramms werden an Gewässern mit großem Handlungserfordernis und vorhandenen Flächen bereits einzelne Anlagen bis zur Umsetzungsreife geplant.
Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Durch das erste Mischwassersanierungsprogramm des Landes Berlin und der Berliner Wasserbetriebe werden stadtweit insgesamt 308.000 m³ Stauraum im Kanalnetz und teils direkt an den Klärwerksstandorten für die Mischwasserspeicherung bis 2025 geschaffen. Ziel war es, die Anzahl der Mischwasserüberläufe von 30-mal pro Jahr auf durchschnittlich 10-mal im Jahr zu begrenzen. Durch die zeitgleich stattfindende Nachverdichtung, die auch zu höheren Regenwasserabflüssen in die Mischwasserkanalisation geführt hat, wird dieses Ziel allein durch die Bereitstellung von Stauraum voraussichtlich nicht flächendeckend erreicht. Die Gewässer werden zwar deutlich entlastet, es sind aber für ausgewählte Gewässerabschnitte weitere Maßnahmen erforderlich. Maßstab für einen weitergehenden Bedarf wird die Anzahl erfasster fischkritischer Zustände sein: Es ist geplant, für ökologische Schwerpunktgebiete ein ergänzendes Sanierungsprogramm zum laufenden Programm zu entwickeln. Die Grundlagen dafür schafft das Projekt MiSa (Mischwasserkanalsanierung). Zu den näher betrachteten Gebieten gehören vor allem der Neuköllner Schifffahrtskanal, der Landwehrkanal und der Spreebereich in Charlottenburg einschließlich der Einzugsgebiete der Kanalisation, die bei Mischwasserüberläufen in diese Gewässerabschnitte einleiten. Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke kann ein zusätzliches Grundwasserdargebot zur Erhöhung der möglichen Jahresfördermenge erschließen, bestehende Wasserwerke entlasten sowie die Redundanzen erhöhen. An den Standorten werden folgende mögliche Fördermengen abgeschätzt: Wasserwerk Jungfernheide: 15 bis 30 Mio. m³/a Das landseitige Grundwasserdargebot wird auf ca. 15 Mio. m³/a geschätzt. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie zur Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks durchgeführt. Wasserwerk Johannisthal: 3 bis 13 Mio. m³/a Das Grundwasserdargebot am Standort Johannisthal wird auf maximal 13 Mio. m³/a abgeschätzt. Die Nutzung für die Trinkwasserförderung wird durch verschiedene historische und aktuelle Nutzungen im Einzugsgebiet der Wasserwerksbrunnen eingeschränkt. Hierzu laufen noch nähere Untersuchungen. Wasserwerk Buch: 3 bis 5 Mio. m³/a Das Grundwasser am Standort des ehemaligen Wasserwerks Buch ist weitestgehend durch bindige Deckschichten vor Verunreinigen aus dem Oberflächenbereich geschützt. Das Dargebot wird auf 3 bis 5 Mio. m³/a geschätzt. Es wird im Rahmen der weiteren, vertieften Analysen zum Wasserdargebot geprüft, inwiefern ein Erfordernis der Prüfung möglicher Vorbehaltsflächen im Umfeld des ehemaligen Wasserwerks zur Sicherung der Trinkwasserversorgung besteht. Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete mit ihren räumlichen Ausdehnungen erfolgt für alle Wasserwerke anhand der einschlägigen Regelwerke. Die Regelungen der Schutzgebietsverordnungen werden konsequent vollzogen. Um auch in Wasserschutzgebieten die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie im Rahmen von Stadtentwicklungsgebieten zu realisieren, wird ein effizientes, innovatives und am Stand der Forschung orientiertes Genehmigungsverfahren gewährleistet. Innovationen werden im Rahmen einer integralen Betrachtungsweise beurteilt und unter Umständen neue Verfahren mit einem begleitenden Monitoring getestet. Darüber hinaus wird in den weiteren Einzugsgebieten der Wasserwerke (außerhalb der formal festgesetzten Schutzgebiete) die Grundwasserüberwachung ausgeweitet und ergänzende Maßnahmen zum Trinkwasserschutz umgesetzt. Großes Potenzial wird hierbei in der technischen, sensorgestützten Echtzeitüberwachung des Grundwassers sowie weiteren innovativen Forschungsprojekten zum nachhaltigen Grundwasserschutz gesehen. Nur so kann ein angemessener, nachhaltiger Schutz der Grundwasserbeschaffenheit und des Dargebots für eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung in der wachsenden Stadt gesichert werden. Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Es ist ein erklärtes Ziel der Berliner Wasserbetriebe, das Trinkwasser so naturnah wie möglich aufzubereiten. Hierfür ist die Stärkung des vorsorgenden Gewässerschutzes unerlässlich. Sofern durch vorsorgende Maßnahmen kein ausreichender Schutz der Wasserressource erzielt werden kann, stellt die Etablierung weitergehender Reinigungsstufen im Wasserwerk eine mögliche Handlungsoption dar. Ggf. können durch die Auf- bzw. Nachrüstung der Wasserwerke mit weitergehenden Aufbereitungsstufen auch zusätzliche Wasserressourcen erschlossen werden. Mit derartigen Maßnahmen ist kein positiver Effekt für den Gewässerschutz verbunden. Auch ein deutlicher Anstieg des Energie- und Materialbedarfs ist zu erwarten. Daher sind vorsorgende Maßnahmen aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorzuziehen. Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Mit Umsetzung des Brunnenerneuerungskonzepts der BWB soll die Anzahl der jährlich zu erneuernden Brunnen auf durchschnittlich 30 Brunnen pro Jahr erhöht werden. Die Erneuerung beinhaltet das Neubohren und die vollständige Ausrüstung und Anbindung der Brunnen an das Rohwasserleitungsnetz. Die Altbrunnen werden sorgfältig zurückgebaut. Zusätzlich zu den Brunnenerneuerungen werden 120 bis 130 Brunnen pro Jahr regeneriert. Durch die Intensivierung des Brunnenerneuerungs- und Regenerierungsprogramms soll die mittlere, durchschnittliche Ergiebigkeit aller Brunnen erhöht werden, um so den prognostizierten Wasserbedarf an Spitzentagen decken zu können. Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen An den Standorten in Kladow, Tiefwerder und Wuhlheide werden 17 zusätzliche Brunnen geplant, welche die zur Verfügung stehende Werkskapazität um 29 Tm³/d erhöhen soll. Eine Reaktivierung außer Betrieb genommener Brunnen an den Standorten Beelitzhof und Friedrichshagen wird geprüft (52 Tm³/d). Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Als fachliche Grundlage eines abgestimmten Wasserressourcenmanagements wird ein gemeinsames Grundwasser-Managementsystem auf Basis eines länderübergreifenden Grundwasserströmungsmodells der Hauptstadtregion aufgebaut. Der Aufbau eines solchen numerischen Grundwasserströmungsmodells wird zukünftig eine ganzheitliche Betrachtung des unterirdischen Wasserhaushalts in der Metropolregion Berlin-Brandenburg ermöglichen. Zentraler Bestandteil ist die Modellierung der wechselseitigen Auswirkungen der Grundwasserentnahmen der Wasserversorger in der Region im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der gemeinsamen Grundwasserkörper unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange. Das Modell erlaubt auch die fachliche Beurteilung der Auswirkung unterschiedlicher Klimaszenarien auf das Grundwasserdargebot durch eine Variation der Grundwasserneubildung. Des Weiteren wird eine Bilanzierung und Erkundung weiterer Trinkwasserressourcen und die Sicherung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung durch die zuständigen Landesbehörden ermöglicht. Eine Kopplung des Grundwassermodells an das Berechnungs- und Informationssystem Berliner Oberflächengewässer (BIBER) wird ebenso angestrebt wie Stofftransportmodellierungen zur Betrachtung der Auswirkungen von Altlasten und des Salzwasseraufstiegs auf das nutzbare Dargebot. Für die Abfederung von Spitzenverbräuchen in einzelnen Versorgungsgebieten können Verbundsysteme geschaffen bzw. ausgebaut werden, die einen Ausgleich zwischen Gebieten mit unterschiedlichem Verbrauchsverhalten ermöglichen. Hierzu müssen die Potentiale geprüft und ggf. die technischen Voraussetzungen geschaffen sowie Liefer- und Bezugsvereinbarungen angepasst werden. Nach derzeitigem Stand der Prüfung werden vor allem Möglichkeiten für die gegenseitige Hilfe in Ausfallsituationen gesehen. Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen In der Metropolregion Berlin-Brandenburg gibt es keine Anbindungen an Fernwassersysteme. Die Wasserversorgung erfolgt gemäß Berliner Wassergesetz aus ortsnahen Ressourcen. Welche Möglichkeiten einer Erschließung weiter entfernter Trinkwasser-Ressourcen über eine Fernwasserversorgung bestehen, ist zu prüfen, wenn die anderen vordringlichen Handlungsoptionen nicht zu einer erforderlichen Dargebotsstabilisierung führen. Diese Maßnahmenoption fokussiert sich nur auf eine Überleitung von Trinkwasser mit Hilfe von Fernwasserleitungen in die Metropolregion; Überleitungen von Oberflächenwasser aus angrenzenden Einzugsgebieten wie Oder bzw. Elbe in das Spreesystem werden hier nicht angesprochen. Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Die Analyse des Grundwasserdargebotes im Rahmen des Resilienzkonzeptes der BWB hat gezeigt, dass durch Altlasten Einschränkungen für die Trinkwasserversorgung der Stadt verursacht werden. Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen gefährliche Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Die Altlastenerkundung und -sanierung/-sicherung ist somit unabdingbar, um die Trinkwasserversorgung der Stadt langfristig zu sichern. Darum ist zu prüfen, ob z. B. durch verstärkte Aktivitäten zur Behandlung der Altlastenfahnen und Infiltration der gereinigten Wässer eine signifikante Verbesserung des nutzbaren Dargebots erreicht werden kann. Schwerpunkte des nachsorgenden Bodenschutzes sind dabei die Gefahrenbewertung und die Gefahrenabwehr für die durch Schadstofffahnen bedrohte Trinkwassergewinnung, die Erkundung, Bewertung und nachhaltige Sanierung der Schadstoffquellen auf den Eintragsgrundstücken und den belasteten Transferpfaden zum langfristigen Schutz der Trinkwasserversorgung sowie der spezifischen Systeme der Oberflächengewässer (Flüsse, Seen). Darüber hinaus können im Zuge von Bauvorhaben durch Maßnahmen der Bodensanierung dekontaminierte Flächen auch wieder zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers genutzt werden und stehen für die Grundwasserneubildung zur Verfügung. Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Nach einem langjährigen Rückgang des Trinkwasserverbrauchs seit den 1990er Jahren steigen seit einigen Jahren die Verbrauchsmengen wieder an. Um dem ansteigenden Wasserverbrauch zu begegnen, sind die Potentiale weitergehender Maßnahmen für einen sparsamen Umgang mit Wasser zu prüfen. Alle maßgeblichen Wassernutzergruppen sind in die Betrachtung einzubeziehen. Die Analyse der Daten zeigt, dass ca. 75 % des Wasserbedarfs für die Nutzergruppe der Haushalte, ca. 15 % für Industrie und Gewerbe und ca. 10 % für sonstige Nutzer (öffentliche Einrichtungen, Behörden, Kultur, öffentliche Betriebe) anfallen. Somit weist die Datenlage auf den großen Einfluss des spezifischen Wasserbedarfs der Haushalte in Berlin hin. Aufbauend auf einer weiter auszudifferenzierenden Bestandsaufnahme, insbesondere zu den Ursachen für die Ausdehnung der Hochförderphasen, ist für Berlin eine gezielte Wassersparstrategie zu erarbeiten. Elemente einer Wasser-Sparstrategie könnten sein: Fokussierte Informations- und Beratungskampagnen für unterschiedliche Nutzergruppen insbesondere für Haushalte. Optimierte Bewässerungsstrategie für das öffentliche Grün. Förderung von technischen Maßnahmen zur Trinkwassersubstitution durch Regenwasser- oder Grauwassernutzung in Privathaushalten. Förderung von Investitionen in Wasserspartechnologien in Industrie und Gewerbe. Weiterentwicklung der Strategie zum Umgang mit privaten Gartenbrunnen, differenziert nach der Lage in Bezug auf die Einzugsgebiete der Wasserwerke zu Extremzeiten: Reglementierung von einzelnen Wassernutzer Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Es ist zu prüfen, wie durch Maßnahmen zur gezielten Stützung bedeutender grundwasserabhängiger Ökosysteme Konflikte zwischen Grundwasserentnahme und Naturschutz entschärft bzw. gemindert werden können. Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zielt die Strategie auf die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt ab. Chemikalien sollen „so hergestellt und verwendet werden, dass ihr Beitrag zur Gesellschaft (…) maximiert wird, ohne dem Planeten sowie zukünftigen Generationen zu schaden. Die EU-Industrie soll sich bei der Herstellung und Verwendung von sicheren und nachhaltigen Chemikalien zu einem wettbewerbsfähigen, weltweiten Spitzenreiter entwickeln.“ Bestandteil des Strategiepapiers ist ein Aktionsplan mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen und vorläufigem Zeitplan. Es werden Maßnahmen für folgende Bereiche dargestellt: Innovative Lösungen für sichere und nachhaltige EU-Chemikalien Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme sowie Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens Bereitstellung einer umfassenden und transparenten Wissensbasis über Chemikalien Bereitstellung eines Modells, das weltweit als Inspiration für Chemikalienmanagement dienen kann Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Der Bund erarbeitet derzeit in Kooperation mit den Ländern und der Industrie eine Spurenstoffstrategie, die neben nachsorgenden Ansätzen auch vorsorgende Maßnahmen beinhalten soll. In einem ersten Schritt führte das BMU von November 2016 bis Juni 2017 einen Stakeholderdialog (BMUB/UBA 2017) durch, dem sich eine Pilotphase anschloss, die im Sommer 2019 startete. In der Pilotphase wurden die im Stakeholderdialog vereinbarten Maßnahmen- und Strukturvorschläge erprobt, u. a. die Berufung eines Expertengremiums zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen, die Initiierung von Runden Tischen zu ausgewählten relevanten Spurenstoffen bzw. Spurenstoffgruppen, Informationskampagnen sowie weitere anwendungsorientierte Maßnahmen. Die Pilotphase wurde im März 2021 abgeschlossen. Die weiteren Arbeiten werden nach einer Übergangsphase durch ein neu eingerichtetes Spurenstoffzentrum des Bundes mit Standort in Dessau fortgeführt und verstetigt. Das o. g. Expertengremium wird neu konstituiert und die Arbeiten an den Runden Tischen weiter fortgesetzt. Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Die Europäische Kommission hat 2019 einen strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe verabschiedet. Hauptziele sind: Ermittlung von Maßnahmen, um den potenziellen Risiken von Arzneimittelrückständen in der Umwelt zu begegnen Förderung von Innovation und die Förderung der Kreislaufwirtschaft Ermittlung verbleibender Wissenslücken und das Aufzeigen möglicher Lösungen, um sie zu schließen Gewährleistung, dass die Maßnahmen zur Risikobewältigung den Zugang zu einer sicheren und wirksamen Behandlung mit Arzneimitteln von Mensch und Tier nicht gefährden Der strategische Ansatz legt sechs Handlungsfelder fest, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen: Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung Ausweitung der Umweltüberwachung Schließen weiterer Wissenslücken Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Ziel der Nationalen Wasserstrategie ist es, den Schutz der natürlichen Wasserressourcen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser in Zeiten des globalen Wandels in Deutschland in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen bis 2050 zu verwirklichen. Durch das BMU wurde im Juni 2021 der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgelegt. Der Entwurf formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft, daraus abgeleitete Handlungsziele und Aktionen in zentralen strategischen Themenfeldern: Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln Wasser-, Energie- und Stoffkreisläufe verbinden Risiken durch Stoffeinträge begrenzen Den naturnahen Wasserhaushalt wiederherstellen und managen – Zielkonflikten vorbeugen Gewässerverträgliche und klimaangepasste Flächennutzung im urbanen und ländlichen Raum realisieren Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung weiterentwickeln Meeresgebiete (Nord- und Ostsee) intensiver vor stofflichen Einträgen vom Land schützen Leistungsfähige Verwaltungen stärken, Datenflüsse verbessern, Ordnungsrahmen optimieren und Finanzierung sichern Gemeinsam die globalen Wasserressourcen nachhaltig schützen Die im Aktionsprogramm zusammengefassten Vorschläge dienen der Operationalisierung der Nationalen Wasserstrategie. Das Aktionsprogramm fokussiert auf den Zeitraum bis 2030 und unterscheidet kurzfristige Aktionen (Beginn innerhalb der nächsten fünf Jahre) und mittelfristige Aktionen (Beginn in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts). Strategieentwurf und Aktionsprogramm sollen Grundlage einer weiteren Diskussion und Abstimmung mit dem Ziel sein, zu einer Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu kommen, die mit den Ländern weiter ausgestaltet und von den gesellschaftlichen Akteuren breit mitgetragen wird. Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Der Aktionsplan ist wesentlicher Bestandteil des europäischen „Green Deals“. Er erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt für 2050: „Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wird auf ein Niveau gesenkt, das als nicht mehr schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt und die für unseren Planeten hinnehmbaren Grenzen respektiert, sodass eine schadstofffreie Umwelt geschaffen wird.“ Im Aktionsplan sind unter anderem folgende wasserbezogene Leitinitiativen und Maßnahmen vorgesehen: Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Badegewässerrichtlinie Unterstützung der Umsetzung der neuen Trinkwasserrichtlinie und Erlass maßgeblicher Durchführungsrechtsakte und delegierter Rechtsakte Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und der Grundwasserrichtlinie Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Reduzierung von Unterwasserlärm und Meeres-Vermüllung mithilfe von EU-Schwellenwerten Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zusammen mit der Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen und der Evaluierung der Klärschlammrichtlinie Unterstützung der Umsetzung der strategischen Leitlinien für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU Ermittlung und Sanierung kontaminierter Flächen (Altlasten) u. a. durch Erleichterung von öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten für die Feststellung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen und der Verordnung über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister Empfehlungen für die Umsetzung des Verursacherprinzips Überarbeitung der Quecksilberverordnung Unterstützung der internationalen Arbeit an besten verfügbaren Techniken (BVT) unter Berücksichtigung neuer und künftiger Technologien zur Reduzierung von Industrieemissionen Einrichtung der Initiative Destination Earth zur Entwicklung eines hoch präzisen digitalen Modells der Erde mit Copernicus-Daten als Hauptbausteinen für die Überwachung des Zustands von Luft, Binnengewässern, Meeren und Boden
Origin | Count |
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Bund | 38 |
Land | 10 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 32 |
Text | 11 |
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License | Count |
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Resource type | Count |
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