API src

Found 79 results.

Umwelt - und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Paragraph 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum Abbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich

Das Öko-Institut wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Begutachtung der Umweltverträglichkeit und der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit für den Rückbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich beauftragt. Das Gutachten des Öko-Instituts soll der Genehmigungsbehörde gemäß Paragraph 1a AtVfV die Beurteilung ermöglichen, ob durch den Abbau des AVR bedeutsame Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu besorgen sind.

Untersuchung von Zielkonflikten und Schnittstellen flächenpolitisch relevanter Gesetze und Strategien in den europäischen Mitgliedsstaaten und Erarbeitung internationaler Harmonisierungsoptionen im Hinblick auf das Erreichen des Flächensparziels Netto-Nul

In vielen europäischen MS rückt die Bedeutung der Ressource Fläche und die Dringlichkeit, den Flächenverbrauch zu reduzieren, erst in jüngster Zeit ins Bewusstsein. Anlässlich internationaler Umweltziele mit Bezug zur Ressource Fläche (SDGs) und dem von der der EU verkündeten Ziel, den Flächenverbrauch (land take) bis zum Jahr 2050 auf netto-null zu senken, rückt die 'land take' Problematik mittlerweile auch in den Fokus von Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur. Des Weiteren hat die Ressource Fläche auf europäischer Ebene mit der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und der Aufnahme des neuen Schutzgutes Fläche einen weiteren länderübergreifenden Bedeutungszusammenhang erhalten. Wie Zwischenergebnisse des bis Anfang 2021 laufenden F+E Vorhabens FKZ 3717181100 belegen, ist deutsche Expertise zum Flächenthema gefragt. Im Rahmen des vorgenannten Projektes ist für Herbst 2020 eine europaweite Veranstaltung in Brüssel geplant, um auf der Basis des 'Status Quo' Zielkonflikte, Schnittstellen und Harmonisierungsansätze im europäischen Kontext anzusprechen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen dieses Projektes (alternativ im Rahmen einer Aufstockung und Laufzeitverlängerung des o. g. Projektes 3717181100) aufgegriffen und weiter vertieft werden, um zielgerichtet auf das Erreichen von Landdegradationsneutralität (SDG 15.3) und netto-null Flächenverbrauch in Deutschland und in Europa (SDG 11) hinzuwirken.

Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

Entwicklung einer nationalen und regional aufgelösten Obergrenze für reaktiven Stickstoff

In den vergangenen Jahren wurden zum Themenfeld Stickstoffminderung verschiedene Forschungsprojekte durchgeführt, die eine gute wissenschaftliche Grundlage geschaffen haben, auf der nun aufgebaut werden kann. So wurde eine erste Methodik zur Ableitung eines integrierten Stickstoffziels erarbeitet, die reaktiven Stickstoffflüsse in DEU bilanziert und eine Bewertungsmethodik für Minderungsmaßnahmen geschaffen. Ziel des hier beschriebenen Forschungsvorhabens ist die Entwicklung einer nationalen Stickstoffobergrenze, die den guten Zustand aller durch reaktiven Stickstoff betroffenen Schutzgüter (Luft, Gewässer, Landökosysteme, Gesundheit, Klima) sicherstellt. Die Obergrenze soll für Gesamt-Stickstoff gelten und alle reaktiven Stickstoffverbindungen, die durch anthropogene Emissionen in die Umwelt gelangen, einbeziehen und an bereits bestehende internationale Vorgaben anschließen. Die Erreichbarkeit des Gesamtziels für reaktiven Stickstoff soll durch stoffspezifische Höchstmengen spezifiziert werden. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, ist die Obergrenze inklusive der stoffspezifischen Höchstmengen in einer geeigneten räumlichen Auflösung darzustellen, um den flächendeckend guten Umweltzustand zu erreichen. Bei den Arbeiten ist die aktuelle politische Beschlusslage in ihrer Auswirkung auf die Höhe von Stickstoffemissionen einzubeziehen. Die entwickelte Nationale Stickstoff-Obergrenze wird Grundlage sein für die für DEU zu beschließenden maximale Höhe jährlicher Stickstoffemissionen.

Untersuchung von Verhaltens- und akustischen Reaktionen von Walen auf seismische Untersuchungen in der Antarktis

Das AWI führt in der Saison 2022/2023 die Polarstern-Expeditionen 'WAIS-BELL' (PS 134) mit seismischen Untersuchungen im Antarktisvertragsgebiet durch. Diese seismischen Vermessungen dienen der Erkundung des sedimentären Untergrundes zur Quantifizierung von Eintrag, Ablagerung und Erosion glazial-mariner Sedimente. Das UBA in seiner Funktion als nationale Genehmigungsbehörde muss für diese Aktivitäten neben den Auswirkungen auf die Schutzgüter der Antarktis (§ 3 Abs. 4 AUG) insbesondere auch die Einhaltung des § 17 AUG prüfen, der es u.a. verbietet, in der Antarktis heimische Säugetiere oder Vögel zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu stören oder zu berühren. Unterwasserschall, wie er durch anthropogene Aktivitäten ausgelöst wird, kann sich verletzend auf das Gehör von marinen Säugetieren auswirken und schon bei geringen Schallpegeln eine Störung der Tiere verursachen. Dazu fehlen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit dem von Frau Prof. Ursula Siebert zusammen mit Herrn Dr. Karsten Gohl initiierten o.g. Forschungsvorhaben gewonnen werden sollen. Während dieser 'WAIS-BELL'-Expedition soll erstmalig - mit externem Sachverstand und Fachwissen um das Forscherteam von Frau Prof. Siebert und in enger Zusammenarbeit mit JASCO Applied Sciences und der AWI-Geophysikgruppe - umfassende biologische Forschung zu den akustischen Auswirkungen der seismischen Aktivitäten auf Meeressäugetier in antarktischen Gewässern in situ durchgeführt und bewertet werden. Hierzu soll das Auftreten und das Ausmaß der Verhaltensreaktionen und Antimaskierungsstrategien von Walen auf Unterwasserlärmbelastung erfasst werden. Zudem wird eine Verhaltensreaktionsstudie durchgeführt, die einen multidisziplinären Ansatz umfasst, der visuelle Erfassungsmethoden und passiv akustisches Monitoring (PAM) miteinander kombiniert.

Screeninguntersuchungen zur Implementierung der DIN 19738 und Bewertung der Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen im Vollzug der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung

Mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) am 01.03.1999 liegen bundesweit einheitliche Vorgaben zum Umgang mit Bodenbelastungen vor. Prüf- und/oder Maßnahmenwerte geben den Maßstab für die Bewertung von Schadstoffen in Böden vor. Werden nach BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) Prüfwert-Überschreitungen für die jeweils relevanten Nutzungen festgestellt, sind laut § 3(4) der BBodSchV Detailuntersuchungen durchzuführen. Hinsichtlich des Schutzgutes der menschlichen Gesundheit ist dies insbesondere auch die Resorptionsverfügbarkeit für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad). Im Rahmen des F+E-Vorhabens 'Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von organischen und anorganischen Schadstoffen zur weiteren Fortschreibung des Anhangs 1 der BBodSchV' (FKZ 37 12 74 228) wurde die DIN 19738 evaluiert. Über die Routineanwendung und die Praktikabilität dieser Norm im Vollzug des Bodenschutzes liegen bislang keinerlei Erfahrungen vor. Aufgabenstellung des F+E-Vorhabens ist, die Praktikabilität des Verfahrens durch Laboruntersuchungen unter Routinebedingungen zu prüfen, eine verlässliche Bewertungsgrundlage für die erhaltenen Analyseergebnisse abzuleiten sowie eine Handlungsanleitung für die Anwendbarkeit im Vollzug des Bodenschutzes vorzulegen.

Stadt-Land-Plus: Stadtregionale Ausgleichsstrategien als Motor einer nachhaltigen Landnutzung, Teilvorhaben 3: Ausgleichsmaßnahmen, Bodenschutz und regionale Landwirtschaft in Stuttgart

Natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen stehen in wachsenden Stadtregionen in zunehmendem Konflikt mit anderen Raumnutzungen und -gütern. Die Bereitstellung geeigneter Entwicklungsflächen wie auch zweckmäßiger Kompensationsstandorte stellt eine immer größer werdende Herausforderung dar. Lösungen bedürfen des verstärkten Blicks auf das Stadt-Umland-Gefüge. Um eine nachhaltige Landnutzung zu erreichen, entwickelt RAMONA daher neue stadtregionale Strategien, mit denen der Ausgleich von einem nachsorgenden Reparaturbetrieb in einen Motor für eine vorsorgende Stadt- und Regionalentwicklung transformiert werden kann. Bausteine des Projektes sind eine Analyse von Kompensationsvorgängen, die den 'Flow' von Flächenwertigkeiten in der Stadtregion abbilden soll sowie Potentialerhebungen und Szenarien zu Kompensationsmöglichkeiten und -bedarfen, mit denen Handlungsbedarfe für Kommunen und Region ersichtlich werden. In einer zweijährigen Umsetzungsphase sollen in konkreten Umsetzungsräumen innovative Kompensationsmaßnahmen planerisch und organisatorisch vorbereitet werden. RAMONA wird transdisziplinär bearbeitet, um innovative und praxisgerechte Lösungen zu identifizieren. Die LHS bringt sich in diesen Verbund mit ihrer langjährigen und umfangreichen Expertise in den Bereichen Stadtentwicklung, Naturschutz (größer als 30 % des Stadtgebiets sind Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete), Landwirtschaft (24 % des Stadtgebiets sind landwirtschaftl. Flächen), Bodenschutz sowie mit der praktischen Planung und Umsetzung von Ausgleichmaßnahmen ein. Die in den genannten Bereichen tätigen Mitarbeiter/innen der drei beteiligten Ämter arbeiten in dem Projekt aktiv mit und betreuen den/die Projektmitarbeiter/in. Die Stadt stellt Daten von abgeschlossenen, laufenden und geplanten Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und beteiligt sich an Untersuchungen und Analysen sowie an der Konzeptweiterentwicklung und ggf. an der praktischen Erprobung an Stuttgarter Standorten.

Wirtschaftsfaktor Umweltschutz: Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft - Aktualisierung wichtiger Kenngrößen

Neben dem Klimaschutz stellen auch andere Bereiche, wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbehandlung, Luftreinhaltung, Lärmminderung oder Abfallbeseitigung in vielen Regionen der Welt ein Problem dar und führen zu verstärkten Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz. Dadurch steigt weltweit der Bedarf an Umwelt- und Klimaschutztechnologien sowie an Produkten, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind. Umso wichtiger werden Umwelt- und Klimaschutz auch für die Wirtschaft. Die Analysen der vergangenen Jahre belegen diese zunehmende Bedeutung des Umweltschutzes für Wirtschaft und Beschäftigung. Sie zeigen auch, dass Deutschland eine starke Rolle bei der Entwicklung und Vermarktung von Umwelttechnologien hat. Diese gute Wettbewerbsposition eröffnet große Chancen für die deutsche Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, verlässliche und zeitnahe Informationen zu den Beschäftigungswirkungen des Umwelt- und Klimaschutzes zu gewinnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Umweltschutzindustrie regelmäßig anhand von Indikatoren zu analysieren. Entsprechende Daten werden von der offiziellen Statistik oder anderen Quellen jedoch nicht zur Verfügung gestellt und können nur im Rahmen von Forschungsprojekten geschätzt werden. In dem Vorhaben sollen wichtige Kenngrößen zur wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltschutzes aktualisiert werden. Zu diesen Kenngrößen gehören u.a. Umweltschutzbeschäftigte, Welthandelsanteile im Umweltschutz, Produktionsvolumen an Umweltschutzgütern und Patente für Umwelttechnologien. Einen Schwerpunkt bildet die wirtschaftliche Bedeutung des Klimaschutzes. Dieser Schwerpunkt soll weiter ausgebaut werden, um entsprechende Daten in die nationale und internationale Debatte einspeisen zu können. Auch die durch Effizienzmaßnahmen ausgelösten wirtschaftlichen Impulse sollen in diesem Projekt aktualisiert werden. Das Projekt soll außerdem ermöglichen, auf aktuelle politische Entwicklungen einzugehen und den sich hieraus ergebenden Bedarf an Daten und wirtschaftlichen Kenngrößen zu decken. Die Methodik der Vorgängeruntersuchungen soll verwendet und weiterentwickelt werden. Letzteres ist erforderlich, um den Aktualisierungen der Datenbasis und der Klassifikationen durch das Statistische Bundesamt bzw. das europäische Patentamt Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus sind methodische Weiterentwicklungen erforderlich, um weitere wichtige Themenfelder abdecken zu können. Die Aktualisierung der meisten Daten erfolgt alle zwei Jahre. Somit erfolgen im Projekt zwei Aktualisierungen, die jeweils zeitnah veröffentlicht werden. Eine Ausnahme bilden die Indikatoren zur ökonomischen Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen. Hier erfolgt die Aktualisierung jährlich. Neben der Erhebung der Daten spielt die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung eine wichtige Rolle.

Fläche als Schutzgut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Erarbeitung von Praxisempfehlungen

Mit der Novellierung des UVPG im Jahr 2017 wurde das Schutzgut 'Fläche' neu in die Umweltprüfungen eingeführt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UVPG). Es weist zum einen starke Bezüge zum deutschen 30 Hektar-Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf (Anlage 4 Nr. 4 Buchst. b UVPG) geht aber zum anderen auch deutlich darüber hinaus, da es europarechtlich vorgegeben ist. Mit dem Forschungsvorhaben verfolgen wir das Ziel, einen konkreten Vorschlag für eine Handlungsanleitung zur Bearbeitung des Schutzgutes für die Vollzugspraxis erstellen zu lassen. Dazu wird es nötig sein, das Schutzgut begrifflich zu umschreiben. Ein Definitionsvorschlag des Schutzgutes sollte neben quantitativen Aspekten der Flächeninanspruchnahme auch qualitative Fragestellungen des Flächenschutzes berücksichtigen. Dabei wird auszuloten sein, inwieweit solche Aspekte Gegenstand der Schutzgutbearbeitungen in Planungs- und Zulassungsverfahren sein können, insbesondere im Hinblick auf Zulassungsrelevanz und Praktikabilität. Von einiger Bedeutung dürfte auch die sinnvolle Abgrenzung des neuen Schutzgutes von bisher schon geprüften wie Boden und Landschaft sein. Sind die Konturen des neuen Schutzgutes definiert, ist weiter zu klären, welche Fachstandards, Prüfmethoden und Maßstäbe für die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung heranzuziehen sind oder entwickelt werden müssen. Grundlage der Entwicklung von Praxisempfehlungen sollte eine Auswertung des fachlichen Diskussionsstandes zum Schutzgut, eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen (ggf. auch mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der flächenbezogenen Regelungen im UVPG) sowie von Leitfäden und Empfehlungen zur UVP/SUP sein. Die Studie sollte zudem auch gute Praxisbeispiele berücksichtigen, die für Zulassungsverfahren aus einer Auswertung der UVP-Portale des Bundes und der Länder gewonnen werden können. Für SUP-pflichtige Planungsverfahren müssen Planunterlagen (z.B. Planbegründungen, Umweltberichte) ausgewertet werden.

GROW - WANDEL: Wasserressourcen als bedeutsame Faktoren der Energiewende auf lokaler und globaler Ebene, Teilprojekt 7

1 2 3 4 5 6 7 8