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Bewertung von Schadensbildern aus Diffusionsvorgängen in Schwimmbecken aus WU-Beton

Das Projekt "Bewertung von Schadensbildern aus Diffusionsvorgängen in Schwimmbecken aus WU-Beton" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wuppertal, Fachbereich D - Bauingenieurwesen, Fachzentrum für Konstruktiven Ingenieurbau, Lehrgebiet Baukonstruktion und Holzbau.

Ermittlung der Datenverfügbarkeit und Bestimmung des Endenergieverbrauchs der kommunalen Hallen- und Kombibäder in Deutschland

Das Projekt "Ermittlung der Datenverfügbarkeit und Bestimmung des Endenergieverbrauchs der kommunalen Hallen- und Kombibäder in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Koblenz, Standort Remagen (RheinAhrCampus), Fachbereich Mathematik und Technik.Im Rahmen des Projekts wurde eine umfangreiche Befragung über die Datenbank „Bäderleben“ (baederleben.de) der Hochschule Koblenz zum Energieverbrauch der darin hinterlegten n = 1390 kommunal betriebenen Hallen- und Kombibäder in Deutschland durchgeführt. Hierbei wurden die kommunalen Betreiber der Schwimmbäder per E-Mail zu einer Online-Befragung eingeladen. Die dabei erhobenen Energieverbrauchsdaten wurden umfangreich aufbereitet, plausibilisiert und auf alle kommunal betriebenen Hallen- und Kombibäder in Deutschland hochgerechnet, um den Endenergieverbrauch (EEV) dieser Schwimmbäder möglichst repräsentativ zu quantifizieren. Im Ergebnis wurde, angelehnt an die Energiebilanzen für Deutschland aus dem Jahr 2022 (AGEB 2023), ein EEV von 0,55-0,65% für den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, zu dem Schwimmbäder hinzugezählt werden und ein EEV von0,08-0,09% für Deutschland festgehalten. Als Energieeffizienzindikator für den Verbrauch eines Schwimmbads wurden die Energieverbräuche pro m2 Wasserfläche der Schwimmbäder berechnet, welche als Orientierungswerte für Betreiber dienen können. Im Zuge des Projekts konnten außerdem Erkenntnisse hinsichtlich der Datenverfügbarkeit und -qualität der Energieverbrauchsdaten aufseiten der Betreiber gesammelt werden, welche für die Durchführung zukünftiger Forschungsprojekte in diesem Bereich genutzt werden können. Zudem zeigte sich, dass Betreiber von Schwimmbädern eine hohe Bereitschaft und ein Interesse daran haben, an derartig komplexen Befragungen zum Energieverbrauch teilzunehmen. Auch die erstmalige und erfolgreiche Nutzung einer Datenbank wie „Bäderleben“ im Rahmen eines Forschungsprojektes ist als großen Fortschritt zu verzeichnen. Dieses Kurzgutachten weist auf die Relevanz des Themas „Energieverbrauch von Schwimmbädern“ hin und soll dazu beitragen, mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sowie bei Betreibern von Schwimmbädern auf eine Senkung des Energieverbrauchs zu lenken.

Willingmann: Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser-Gefahren hat oberste Priorität

Um die Städte Magdeburg und Schönebeck vom aktuellen Elbe-Hochwasser zu entlasten, hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) am Donnerstag das Pretziener Wehr geöffnet. Erstmals seit dem Jahrhunderthochwasser 2013 wird nun rund ein Drittel des Elbe-Wassers im 21 Kilometer langen Umflutkanal an den Städten vorbeigeleitet. „Die intensiven Regenfälle in den vergangenen Wochen haben landesweit zu einem deutlichen Anstieg der Flusspegel geführt, so dass zehn Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser erstmalig wieder das Pretziener Wehr gezogen werden muss“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. Der Minister und LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues hatten sich am Donnerstag ein Bild von der Lage am Wehr gemacht. „Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser-Gefahren hat für uns oberste Priorität“, betonte der Umweltminister weiter. „Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren konsequent in den Neubau und die Sanierung von Deichen und Hochwasserschutzanlagen investiert und sind jetzt gut gerüstet, um hochwasserbedingte Schäden so weit wie möglich zu vermeiden.“ Willingmann dankte in diesem Zusammenhang auch den Einsatzkräften, die bereits in den vergangenen Tagen vielerorts in Hochwassergebieten im Einsatz waren. „Mit großem Engagement haben die verantwortlichen Stäbe in den Kommunen gemeinsam mit vielen Einsatzkräften, Helferinnen und Helfern an Unstrut, Helme, Bode und vielen weiteren Gewässern alles dafür getan, um Schlimmeres zu verhindern. Ihnen sowie dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz gilt mein herzlicher Dank.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues erklärte: „Es ist das erste Mal seit Bestehen des LHW, dass für alle Flussbereiche im Land Sachsen-Anhalt gleichzeitig eine Hochwasserlage vorherrscht. Seit dem Hochwasser 2002 wurden insgesamt 1,4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz im Land investiert, so dass das Land für die aktuelle Hochwassersituation gut vorbereitet ist. Angesichts steigender Pegel im Bereich der Elbe gehört zur Vorsorge auch, dass das Pretziener Wehr als eine der bedeutendsten Hochwasserschutzanlagen im Land gezogen wird.“ Landesweit intensive Niederschläge sowie die Schneeschmelze durch milde Temperaturen im Harz und im Riesengebirge haben dazu geführt, dass die Elbe und weitere Gewässer mehr Wasser als üblich führen. Der LHW erwartet für den Pegel Barby einen Wasserstand von mehr als 592 Zentimetern. Das Wehr vollständig zu öffnen, dauert etwa fünf bis sechs Stunden. Das gibt der Natur zum einen die Zeit, das Wasser langsam aufzunehmen. Zum anderen trifft das Wasser nicht mit voller Wucht auf die Hochwasserschutzanlagen wie Dämme und Deiche. Durch das geöffnete Pretziener Wehr können 1200 bis 1400 Kubikmeter pro Sekunde in den Elbe-Umflutkanal strömen. Das entspricht etwa dem dreifachen Volumen eines Schwimmbeckens von 25 Metern Länge und 28 Metern Breite. Technisches Denkmal und zugleich wichtige Schutzanlage Das Pretziener Wehr wurde von 1871 bis 1875 errichtet. Es war damals eine Weltneuheit – ein technisches Wunderwerk. Heute ist die Anlage nicht nur technisches Denkmal und Wahrzeichen der Region, sondern auch wichtiger Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. 2010 wurde die Anlage resultierend aus dem Hochwasser 2002 und nach umfangreichen Voruntersuchungen komplett saniert, um für künftige Hochwasser gerüstet zu sein. Das Pretziener Wehr ist 163 Meter lang, 7,5 Meter breit und 3,7 Meter hoch. Es besteht aus neun Jochen mit jeweils 36 Wehrtafeln. Bei niedrigen Elbwasserständen sorgt es dafür, dass das Wasser der Elbe nicht in den Umflutkanal abfließt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Betrieb einer Brunnenanlage zu Brauchwasserzwecken Heinrich-Wieland-Straße 24

Für den Standort Heinrich-Wieland-Straße 24 beabsichtigt die SWM Services GmbH den Betrieb einer Brunnenanlage zu Brauchwasserzwecken. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 11.08.2022 im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 eine jährlichen Grundwasserentnahmemenge von 170.000 m³ für die Durchführung von Tiefbohrarbeiten für die geplante Geothermieanlage. Das geförderte Grundwasser wird zum Ausgleich von Spülverlusten bei den Bohrungen benötigt, sowie zur Anmischung von Bohrspülungen und Zement und zu Reinigungsarbeiten. In der Zeit vom 01.01.2031 bis zum 31.12.2044 sollen jährlich 36.000 m³ gefördert werden. Das Grundwasser wird in dieser Zeit zum Erhalt der Bohrlöcher verwendet (28.000 m³/a) und zum Befüllen der Schwimmbecken des Michaelibades (8.000 m³/a), sowie im Bedarfsfall für Löschzwecke.

Mit Spaten und Säge gegen das Vergessen

Bergen-Belsen/Norden. Bis zu 120.000 Inhaftierte, rund 50.000 Todesopfer – als Ort schlimmster menschlicher Abgründe ist das Konzentrationslager Bergen-Belsen im Kreis Celle in die Geschichte eingegangen. Um die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wachzuhalten, engagieren sich nach dreijähriger pandemiebedingter Pause jetzt wieder Auszubildende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte. Im Rahmen eines einwöchigen Arbeitseinsatzes sorgen die 13 jungen Menschen aus Ostfriesland, Hildesheim, Stade und Meppen dafür, dass unter anderem die Fundamente der ehemaligen Lager-Latrine als Ort der Erinnerung erhalten bleiben. Bis zu 120.000 Inhaftierte, rund 50.000 Todesopfer – als Ort schlimmster menschlicher Abgründe ist das Konzentrationslager Bergen-Belsen im Kreis Celle in die Geschichte eingegangen. Um die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wachzuhalten, engagieren sich nach dreijähriger pandemiebedingter Pause jetzt wieder Auszubildende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte. Im Rahmen eines einwöchigen Arbeitseinsatzes sorgen die 13 jungen Menschen aus Ostfriesland, Hildesheim, Stade und Meppen dafür, dass unter anderem die Fundamente der ehemaligen Lager-Latrine als Ort der Erinnerung erhalten bleiben. Seit 2017 ist der Einsatz auf dem Gelände bei Bergen fester Bestandteil des Ausbildungsplans des Landesbetriebs, der Dienststellen und Standorte in ganz Niedersachsen betreibt. „Es handelt sich dabei um eine ganz bewusst praktisch ausgelegte Woche der politischen Bildung, denn neben der kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte war uns von Anfang an auch ein aktiver Beitrag zum Erhalt dieses bedeutenden Erinnerungsortes wichtig“, betont NLWKN-Ausbilder Johannes Meyer. Der 59-Jährige begleitet die jungen Menschen während ihres insgesamt fünftägigen Einsatzes im Gelände. Nachdem in vergangenen Jahren bereits ein historisches Regenwasserbecken und ein Schwimmbecken gesichert werden konnten, das von den Wachmannschaften des Lagers genutzt worden war, steht in diesem Spätsommer eine Latrinenanlage auf dem Gelände des Kriegsgefangenen- und Konzentrationslagers im Fokus. Mit Spaten, Säge und dem erforderlichen Baumaterial für einen neuen Zaun, der die freigelegten Originalfundamente schützen soll, starteten die Auszubildenden engagiert zu ihrem Einsatz. Begleitet und angeleitet werden sie von Fachleuten der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (SNG). Kein alltäglicher Arbeitseinsatz, wie auch Lina Krüger zu berichten weiß: „Die Geschichte des Ortes ist während der gesamten Zeit sehr präsent, da wir bei der Freilegung der Latrine auch viele Fundstücke wie Schuhe, Besteck oder auch einen Helm gefunden haben“. Die angehende Wasserbauerin absolviert ihre Ausbildung auf dem Betriebshof des NLWKN in Hilgenriedersiel in Ostfriesland. Insgesamt sind Auszubildende aus drei Ausbildungsberufen in Bergen-Belsen aktiv, darunter Fachinformatiker, Wasserbauer und Chemielaboranten. Am Rande ihres praktischen Einsatzes legten die 13 angehenden Chemielaboranten, Informatiker und Wasserbauer am zentralen Erinnerungsort der Gedenkstätte einen Kranz nieder (Bild: Till Amelung/SNG). Bei ihrer Arbeit stößt die Gruppe immer wieder auf Fundstücke wie diesen Stahlhelm (Bild: Till Amelung/SNG).

Identification of disinfection by-products (DBP) in thermal water swimming pools applying non-target screening by LC-/GC-HRMS

The discovery of new disinfection by-products (DBPs) is still a rarely investigated research area in past studies. In particular, compared to freshwater pools, therapeutic pools with their unique chemical composition have rarely been investigated for novel DBPs. Here we have developed a semi-automated workflow that combines data from target and non-target screening, calculated and measured toxicities into a heat map using hierarchical clustering to assess the pool's overall potential chemical risk. In addition, we used complementary analytical techniques such as positive and negative chemical ionization to demonstrate how novel DBPs can be better identified in future studies. We identified two representatives of the haloketones (pentachloroacetone, and pentabromoacetone) and tribromo furoic acid detected for the first time in swimming pools. Non-target screening combined with target analysis and toxicity assessment may help to define risk-based monitoring strategies in the future, as required by regulatory frameworks for swimming pool operations worldwide. © 2023 Elsevier B.V. All rights reserved.

Renaturierung des Ochsenbergbaches mit Anlage eines Teiches und Betrieb eines Kneipp-Tretbeckens in der Gemeinde Rimbach, Landkreis Cham

Die Gemeinde Rimbach beabsichtigt, das ehemalige Freibadgelände auf Fl.Nr. 217 der Gemarkung Rimbach zu renaturieren und das Gelände unter Einbeziehung bereits bestehender Anlagen gleichzeitig als Naherholungsbereich auszubauen. Die Verrohrung des Ochsenbergbaches im Bereich des Freibadgeländes wird aufgehoben. Der verrohrte Ochsenbergbach verläuft aktuell durch das Freibadgelände. Das Gewässer soll in naturnaher Ausprägung östlich am Gelände vorbei geleitet werden (Bachverlegung). Der neue Bachlauf besitzt auf einer Länge von ca. 23 m ein Gefälle von durchschnittlich 10%. Die Sohlbreite beträgt 0,10 - 0,50 m, die Fließtiefe des Bachlaufes 0,20 m. Das Schwimmbecken soll zudem zu einem Teich umgebaut werden. Auf dem Gebiet des ehemaligen Freibadgeländes soll außerdem ein Kneipp-Tretbecken betrieben werden.

Negative Vorprüfung hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag auf Grundwasserentnahme zwecks Trinkwasserversorgung Palinger Weg 70 in Lübeck

Die Lübecker Schwimmbäder, Ziegelstraße 152 in 23556 Lübeck beantragte am 17.05.2022 die Förderung von Grundwasser zur Befüllung des Schwimmbeckens im Freibad Schlutup. Die Entnahme erfolgt über zwei in 1956 und 1973 errichteten Tiefbrunnen bis zu einer maximalen jährlichen Gesamtentnahmemenge von 10.000 m³.

Social inequalities in the association between social infrastructure and mental health

The mental health (MH) of especially children and adolescents with low socioeconomic status (SES) benefits from access to greenspaces. This study aimed at investigating social inequalities in the association between several types of social infrastructure (SI) and MH in children and adolescents. The sample comprised 12,624 children and adolescents of the KiGGS Wave 2 study (2014-2017). KiGGS provided information on SI (access to playgrounds, sports fields, swimming pools, parks) for all children and the environmental module (GerES V) within KiGGS on the walking time to SI for a subsample. Social inequality was measured by parental SES and the German Index of Socioeconomic deprivation and MH by the Strengths and Difficulties Questionnaire. Ordinal logistic regression analyses showed that access to fewer SI places was associated with higher odds of MH problems. Children and adolescents experiencing high (but not medium or low) socioeconomic deprivation at the municipal level were more likely to have MH problems when having less access to SI places. At the individual level, MH problems in high- and low-SES, but not medium-SES children and adolescents were associated with no access to SI places. Children and adolescents from high socioeconomically deprived areas and with low and high SES might benefit from high-availability SI. Quelle: www.mdpi.com

Aktuelles Januar 2022

AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes 25 KLs 855 Js 83332/20 (23/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 16 Zeugen In dem am 6. Dezember 2021 begonnen Prozess werden für den 20.01.2022 ab 09.30 Uhr Saal 5 die Plädoyers und möglicherweise auch das Urteil erwartet. Einem 36-jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben. Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben. Hier gilt auch folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden: "… ordne ich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie - gemäß § 176 Abs. 1 und 2 GVG für die Hauptverhandlung am Montag, 6. Dezember 2021, 09:30 Uhr, Saal 5 sowie alle Fortsetzungstermine an: Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme. Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt." Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Der teilweise in den Medien kursierende Termin 21.01.2022 findet nicht statt. Grund hierfür ist, dass die Klägerseite gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Diesen Antrag hat zwar eine andere Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Medien werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Straftaten gegen Ausländer in Magdeburg 25 KLs 456 Js 15263/20 (24/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagte 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn:                               Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine:                     31. Januar, 02. und 07. Februar 2022 jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einer 31-jährigen Frau aus Magdeburg werden insgesamt 10 Straftaten von März 2020 bis April 2021 vorgeworfen, die sie aus fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben soll. So soll sie mehrfach Ausländer beschimpft und beleidigt haben. Am 31.07.2020 soll sie einen 10-jährigen Jungen beleidigt und plötzlich in ein Schwimmbecken gestoßen haben. Zudem soll sie auch Menschen angespuckt und mit einem Messer und einer Softairwaffe bedroht haben. Das Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht Magdeburg anhängig. Dort haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet, so dass im Fall einer Verurteilung anstelle oder neben einer Strafe eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Hierüber darf aber nicht ein Amtsgericht, sondern nur ein Landgericht entscheiden. Sollte die Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein, ihr die Taten nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. TERMINVERSCHIEBUNG: Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Der für Freitag, 28. Januar 2022 angekündigte Prozess beginnt wegen Erkrankung der Vorsitzenden erst am Fortsetzungstermine:         9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

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