Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .
Die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen mit Anforderungen zum Schutz und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Weitere Informationen betreffen: LAI-Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (Vollzug der 26. BImSchV) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMVV) Formblatt zur Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk Freie Funkdienste kann jeder nutzen, ohne sich anmelden oder Gebühren zahlen zu müssen ("Jedermannfunk"). CB-Funk, kurz für "Citizens' Band radio", ist ein privater Funkdienst, mit dem Nutzer miteinander sprechen und Daten austauschen können. PMR bedeutet "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen, der mit Handsprechfunkgeräten, auch Walkie-Talkies genannt, genutzt werden kann. Amateurfunk ist ein Experimentalfunk, bei dem die Geräte und Antennen oft verändert werden. Für Amateurfunk gibt es bestimmte Frequenzen, die genutzt werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hat für die freien Funkdienste bestimmte Frequenzen festgelegt. Damit es nicht zu Störungen kommt, müssen die Geräte einige Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel bei der Sendeleistung . CB-Funk Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung, mit der Sprache und Daten zwischen den Nutzern ("CB-Funker") übermittelt werden. Die verwendeten Funkkanäle liegen im Frequenzbereich um 27 MHz (11 m-Band). Mit den auf wenige Watt begrenzten Sendeleistungen sind Reichweiten von mehreren Kilometern möglich. Wenn für den CB-Funk ortsfeste Sendeanlagen verwendet werden, müssen sie unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) erfüllen. Diese Anforderungen sind von der Strahlungsleistung ( EIRP ) der Anlage und anderen am Standort betriebenen Sendern abhängig. PMR PMR steht als Abkürzung für "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen mit Handsprechfunkgeräten ( sog. Walkie-Talkies), der für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben ist. Die verwendeten Funkfrequenzen liegen im Bereich um 446 MHz . Die Reichweite kann abhängig von den Umgebungsbedingungen einige Kilometer betragen. Die Sendeleistung von PMR-Funkgeräten ist ähnlich wie bei Mobiltelefonen. Wenn das Gerät zum Einsprechen unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird, können daher ähnliche SAR -Werte auftreten wie bei Mobiltelefonen. PMR-Funkgeräte mit Sprachsteuerung werden zum Teil als Babyüberwachungsgeräte eingesetzt oder als solche beworben. Von der Verwendung als Spielgerät für Kinder rät das BfS ab Weitere freie Funkdienste, die von jedermann genutzt und betrieben werden dürfen, sind zum Beispiel WLAN , Bluetooth oder Ultrawideband ( UWB ) . Amateurfunk Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Für Amateurfunkanlagen sind bestimmte Frequenzbänder zugelassen, die über den gesamten Hochfrequenzbereich verteilt sind. Funkamateure müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können. Wenn sie dies gegenüber der Bundesnetzagentur durch eine entsprechende Prüfung (fachliche Prüfung oder harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung) belegt haben, dürfen sie Sendeanlagen betreiben. Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) legt fest, dass auch ortsfeste Amateurfunkanlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Standortbescheinigung benötigen. Das ist gemäß Paragraph 8 Absatz 1 BEMFV der Fall, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des Paragraphen 4 BEMFV über die Standortbescheinigung anzuwenden sind. Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung ( EIRP ) von zehn Watt oder mehr erreicht wird, darf nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des vom Betreiber der Anlage kontrollierbaren Bereichs liegt. Dies bedeutet, dass der Betreiber den Zugang zu dem Bereich innerhalb des Sicherheitsabstands unterbinden kann. Außerdem muss der Betreiber die Anlage nach Paragraph 9 angezeigt haben, die Betriebsdaten dürfen die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und durch den Betrieb dürfen keine Personen, einschließlich der Träger von aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können. Stand: 09.01.2025
- Erhebliche Beeinträchtigungen können auf Grund des Umfanges und der Art des Vorhabens ausgeschlossen werden. - Es erfolgen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt, da sich das Gleich-richterunterwerk in einem vorbelasteten innerstädtischen Raum befindet, in dem die Schutzgü-ter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind. - Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen. - Bezüglich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist durch den geplanten Ersatzneubau mit keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen zu rechnen, da auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage das Arteninventar von Flora und Fauna sehr stark einge-schränkt ist. Der Untersuchungsraum ist vollständig versiegelt und überbaut. - Bezüglich des Schutzgutes Wasser wurde festgestellt, dass sich im dem Gebiet keine Oberflächengewässer befinden. - Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Auch ist der Baukörper kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann. Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durchführung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Strei-fens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden. - Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben. Das Gleichrichterunterwerk wird an dem Standort eines vorhandenen Gebäudes errichtet.
Es erfolgen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt und auf den Menschen, da sich das Gleichrichterunterwerk in einem vorbelasteten innerstädtischen Raum be-findet, in dem die Schutzgüter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind. - Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen. - Der Standort des Gleichrichterunterwerkes liegt innerhalb eines dicht besiedelten Stadtteiles. In der Umgebung des Standortes dominiert die Wohnnutzung. Nördlich und südlich des Vorhabens stehen auf der Ostseite der Liebermannstraße weitere Wohngebäude. - Auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage ist das Arteninventar von Flora und Fauna sehr stark eingeschränkt. Der Untersuchungsraum ist vollständig versiegelt und überbaut. Zwi-schen dem Gebäude und der Einfriedung sind Rasenflächen und befestigte Erschließungswege vorhanden. - Bezüglich des Schutzgutes Boden sind die Bodenflächen vollständig versiegelt. In der näheren Umgebung des Vorhabens sind nur gestörte Bodenverhältnisse anzutreffen. - Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Auch ist der Baukörper kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann. - Im Untersuchungsraum befinden sich keine Oberflächengewässer. Wegen der bestehenden Vorbelastungen, der bestehenden Versiegelungen sowie der bindenden Deckschichten ist da-von auszugehen, dass das Grundwasser relativ geschützt ist gegenüber dem flächenhaften Eindringen von Schadstoffen. - Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durch-führung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissi-onsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Streifens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden. - Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben. Das Gleichrichterunterwerk wird an dem Standort eines vorhandenen Gebäudes errichtet.
Aufgrund von festgestellten unzulässigen Beeinflussungen der auf der Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, Abschnitt Abzweig Mutterstadt – Umspannanlage (UA) Maximiliansau teilweise mitgeführten 110-kV-Stromkreise der Pfalzwerke Netz AG und zur Sicherstellung des Eigenschutzes der 220-kV- und 380-kV-Stromkreise der Amprion GmbH ist ab Mast Nr. 136 der Bl. 4567 bis zu den Anlagenportalen der UA Maximiliansau eine Verdrillung der Phasenlagen der beiden 380-kV-Stromkreise Weinstraße Ost und West notwendig. Dafür werden an den Masten 136 und 158 die Phasenlagen gedreht (vgl. Anlage 10.1 der Planunterlagen zur dritten Planänderung). Die Strecke zwischen Mast 136 und Mast 158 beträgt ca. 7,7 km, zwischen Mast 158 und den Anlagenportalen der UA Maximiliansau ca. 7,8 km. Somit beträgt die Strecke zwischen Mast 136 und der UA Maximiliansau insgesamt ca. 15,5 km. Die geänderten Phasenlagen sind weiterhin im Sinne der 26. BImSchVVwV minimiert und alle Anforderungen der 26. BImSchV werden sicher eingehalten. Die Planänderung betrifft das Gebiet folgender Kommunen: - Landkreis Germersheim - Stadt Wörth am Rhein - Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinde Jockgrim
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) Begründung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchVVwV) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Das Forschungsprogramm Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) schützen vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken statischer und niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, die von Stromleitungen ausgehen. Es gibt jedoch wissenschaftliche Hinweise auf mögliche gesundheitliche Wirkungen unterhalb der bestehenden Grenzwerte und weitere offene Fragen, die in dem begleitenden Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" geklärt werden müssen. So kann der in mehreren Studien beobachtete statistische Zusammenhang von Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämien im Kindesalter derzeit nicht zufriedenstellend erklärt werden. Auch Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und dem Auftreten von degenerativen Erkrankungen des Nervensystems ( z.B. Amyotrophe Lateralsklerose/ALS, Alzheimer-Demenz) können derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Bei den HGÜ -Freileitungen sind es vor allem Fragen zu einer erhöhten Wahrnehmung beziehungsweise Wahrnehmbarkeit elektrischer Felder und zu einer möglicherweise verstärkten Korona-Ionen-Wirkung, die mit dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Forschung soll Unsicherheiten in der Risikobewertung verringern Um bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung zu verringern und offene Fragen beantworten zu können, führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ein begleitendes Forschungsprogramm zum "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" durch. In insgesamt zehn Themenfeldern sollen 39 einzelne Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Im Folgenden sind die Vorhaben aufgelistet, getrennt nach laufenden, abgeschlossenen und geplanten Vorhaben: Forschungsvorhaben im Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" Laufende Vorhaben - 1.2.b Metaanalyse von Studien zum Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber extrem niederfrequenten Magnetfeldern und amyotropher Lateralsklerose: Hauptstudie 1.7. Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder bei der Entstehung von Alzheimer-Demenz in Zellkultur (in vitro) 1.8. Einfluss von niederfrequenten Magnetfeldern der Stromversorgung auf den Schlaf und die Konzentration von ß-Amyloid bei Menschen 2.2. Wirkungs- und Wahrnehmungsschwellen statischer elektrischer Felder 2.5. Wahrnehmungsschwellen statischer und niederfrequenter elektrischer Felder bei Menschen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen sowie deren klinische Eigenschaften 3.4. Untersuchungen zum Auftreten von Leukämie bei geeigneten Tiermodellen 6.4. Untersuchungen zur Depositionseffizienz geladener Partikel in den Atemwegen 7.1. Entwicklung und Verfeinerung dosimetrischer Modelle für die Expositionsanalyse und -bewertung 7.2. Erfassung der Magnetfeldexposition der allgemeinen Bevölkerung 7.4.a Erprobung, Weiterentwicklung und Validierung von neuartiger Messtechnik für statische und niederfrequente elektrische und magnetische Felder 8.2.b Zweite Umfrage zur Ermittlung der Besorgnis in der Bevölkerung (2022) 9.1. Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf oxidative Prozesse bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien Abgeschlossene Vorhaben - 1.2.a Untersuchung der Machbarkeit und Vorbereitung einer gepoolten Analyse zum Zusammenhang von Amyotropher Lateralsklerose ( ALS ) und Magnetfeldexposition ( MF ) 1.3. Internationaler Workshop zum Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldexposition - Stand des Wissens und Forschungsperspektiven 2.1. Internationaler Workshop zu Wirk- und Wahrnehmungsschwellen statischer und niederfrequenter magnetischer und elektrischer Felder und Kontaktströme bei Menschen. 3.3.a Interdisziplinäre Studie zur Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen Umwelt-, genetischen Faktoren und Leukämie in B-Zell- ALL -Patienten – Machbarkeitsstudie 3.5. Untersuchungen zum Immunstatus von Magnetfeld-exponierten Tiermodellen 3.7. Internationaler Workshop zum aktuellen Stand der Ursachenforschung von Leukämien im Kindesalter 6.1. Bewertende Literaturstudie zum Auftreten und zur Ausbreitung von Korona-Ionen 8.1. Erstes und zweites Fachgespräch zu verschiedenen Aspekten der Kommunikation im Stromnetzausbau 8.2.a Erste Umfrage zur Ermittlung der Besorgnis in der Bevölkerung (2018) 8.3.a Überprüfung von Darstellungsformaten für Messergebnisse niederfrequenter Felder und deren Bedeutung für die Risikokommunikation 8.5. Untersuchung der Möglichkeiten einer Fortbildung von lokalen Behörden (Gesundheitsämter, Amtsärzte und Immissionsschutzämter) als Multiplikatoren für die Risikokommunikation beim Stromnetzausbau 8.6. Evaluation von Risikokommunikationsmaßnahmen 10.1. Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt Geplante Vorhaben - 1.4. Wirkungen niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf von ALS im Tiermodell (in vivo) 1.5. Wirkungen niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf von Alzheimer-Demenz im Tiermodell (in vivo) 1.6. Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder bei der Entstehung von ALS in Zellkultur (in vitro) 2.3. Wirkungs- und Wahrnehmungsschwellen von Kontaktströmen und Funkenentladungen bei Hochspannungsgleichstrom und Hochspannungswechselstrom 2.4. Wirkungen auf das zentrale und das periphere Nervensystem aufgrund von im Körper induzierten niederfrequenten elektrischen Feldern 3.1. Pooling-Studie zur Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Leukämie im Kindesalter und der kombinierten Exposition gegenüber Magnetfeldern und schwacher ionisierender Strahlung 3.3.b Interdisziplinäre Studie zur Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen Umwelt-, genetischen Faktoren und Leukämie in B-Zell- ALL -Patienten – Hauptstudi e 3.8. Beteiligung an einer nationalen Geburts- oder Mutter-Kind-Kohorte 3.9. Fall-Kontroll-Studie zu Leukämie bei Kindern und niederfrequenten Magnetfeldern aus Bahnstromanlagen 5. Epidemiologische Studie zum Zusammenhang einer Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und Fehlgeburtsrisiko 6.2. Erfassung und Verbreitung von Korona-Ionen in der Umgebung von Freileitungen 6.3. Numerische Berechnung der Absorption von ionisierten Partikeln in der Lunge 7.3. Untersuchungen zum Auftreten von Funkenentladungen und Kontaktströmen 8.3.b Untersuchung zur Wirkung von Vor-Ort-Expositionsmessungen auf die Risikowahrnehmung sowie die Glaubwürdigkeit von und das Vertrauen in Landesbehörden und Netzbetreiber 8.4. Untersuchung zur Rolle von Behörden bei Veranstaltungen 8.7. Untersuchung zur Meinungsbildung Entfällt - 1.1. Metaanalyse zum Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldexposition 3.2. Gepoolte Analyse zu Leukämien im Kindesalter und Magnetfeldexposition 3.6. Teilnahme beziehungsweise Beteiligung an internationalen Konsortien, die sich mit den Ursachen von Leukämien im Kindesalter beschäftigen 4. Untersuchung zur Ko-Kanzerogenität von Magnetfeldexposition Stand: 20.09.2024
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