API src

Found 70 results.

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Diese werden in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) und eine Nennspannung von 220 Kilovolt ( kV ) oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt. Nicht betroffen von dem Überspannungsverbot sind bestehende Freileitungstrassen sowie entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die bis zum 22. August 2013 eingereicht wurden ( § 4 Abs. 3 26. BImSchV ). Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ), die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden ( § 4 Bundesbedarfsplangesetz, BBPlG ). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Manche Bundesländer legen bei neuen Hochspannungsleitungen Mindestabstände fest. Diese Regelungen dienen nicht dem Gesundheitsschutz. Das heißt sie sind nicht mit nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen begründet. Vielmehr geht es darum, Ziele der Raumordnung zu erreichen und Raumnutzungskonflikte zwischen Hochspannungsleitungen und Wohnbebauung zu verhindern. Teilweise werden die Mindestabstände auch mit dem Orts- und Landschaftsbild begründet. Grenzwerte schützen Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Dies gilt auch für verschiedene Faustformeln ("Ein Meter Abstand je kV Spannung"). Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen . Mit jedem Meter Abstand zu den Hochspannungsleitungen werden die dazugehörigen elektrischen und magnetischen Felder sehr schnell deutlich schwächer. Auch im Haushalt erzeugen Leitungen und Geräte elektrische und magnetische Felder. Diese können üblicherweise einen deutlich größeren Anteil an der Gesamtexposition ( d. h. der Art und Weise, wie Menschen elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sind) eines Menschen haben. Das gilt umso mehr, je weiter die Hochspannungsleitungen von den Häusern entfernt sind. Die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen neue Hochspannungsleitungen und kontrollieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Minimierung der Felder Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren. Was bei Messungen zu beachten ist Da die Grenzwerte in Deutschland an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass eine Messung vor Ort nur Werte deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liefert. Unterhalb der Grenzwerte treten nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf. Wenn man trotzdem wissen möchte, wie stark die niederfrequenten Felder an einem bestimmten Ort sind, kann dies über eine Messung gezeigt werden. Diese sollte stets von Fachleuten durchgeführt werden und mindestens 24 Stunden dauern, um auch Schwankungen im Tagesverlauf zu erfassen. Für die fachgerechte Messung gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist eine passende Anlaufstelle. Sie ist meistens Teil des Umweltamtes. Ebenso der Leitungsbetreiber, der vielleicht bereits entsprechende Messungen durchgeführt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Technischen Universitäten oder Hochschulen könnte sich ebenfalls lohnen. Nicht zuletzt gibt es freie Anbieter am Markt. Bei diesen sollte stets auf eine geeignete Qualifikation geachtet werden. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Baubiologe" nicht gesetzlich geschützt, da sich jeder so nennen kann. Skeptisch sollten Auftraggeber auch werden, wenn ein Anbieter andere Grenzwerte als die gesetzlichen Werte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 26. BImSchV ) als Maßstab heranzieht und darauf aufbauend zum Teil sehr kostspielige Abschirmmaßnahmen empfiehlt. Stand: 17.12.2025

Immissionsschutz auf der Brücke über die A65 bei Insheim #4

Fragen an das Referat 62 Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für "Funkanlagen". Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Fazit: An der Brücke bei Insheim liegt nachweislich ein starkes magnetisches Gleichfeld vor. Die magnetische Flussdichte übersteigt den Grenzwert der 26. BImSchV um ein Vielfaches. Die magnetische Flussdichte übersteigt die in Bundesrat Drucksache 469/16 definierte obere Auslöseschwelle. Daraus kann gefolgert werden, dass hier eine konkrete Gefährdung für Träger aktiver Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) vorliegt. Bei einem gleich starken Magnetfeld einer "Funkanlage" oder an einer "Arbeitsstätte" wären konkrete Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen zwingend erforderlich. Da die Brücke weder eine "Funkanlage" noch eine "Arbeitsstätte" ist, liegt formal keine Grenzwertverletzung vor. Somit sind - rechtlich gesehen - keine Schutz-Maßnahmen erforderlich, obwohl physikalisch (durch das Magnetfeld) eine konkrete Gefährdung vorliegt. Meine Fragen: 1) Sind bei diesem unter "Fazit" dargestellten Widerspruch dennoch Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen geboten ? 2) Wer könnte solche Maßnahmen anordnen ? Wäre das Ihr Haus oder eine andere Behörde (z.B. die SGD Süd oder die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) ? 3) Sind Ihnen vergleichbare Fälle mit einem solchen Widerspruch bekannt (auf Landes- oder Bundesebene) ? Vielen Dank.

Immissionsschutz auf der Brücke über die A65 bei Insheim

Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für Funkanlagen. Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Meine Fragen: 1) Ist Ihnen die Thematik zu dem starken magnetischen Gleichfeld an der Brücke bekannt ? Bitte stellen Sie die bei Ihnen vorhandenen relevanten Dokumente bereit, wie z.B.: - Risikobewertung - Maßnahmenkatalog inkl. Bewertung - Plan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2) Das an der Brücke vorherrschende magnetische Gleichfeld kann die Funktionsweise von Herzschrittmachen beeinflussen. Darauf deuten der betreffende Grenzwert in der 26. BImSchV und die definierten Auslöseschwellen in der Bundesrat Drucksache 469/16 hin. Planen Sie an der Brücke Warnzeichen ("Magnetisches Feld") oder Verbotszeichen ("Herzschrittmacher") anzubringen ? 3) Im Messbericht der Bundesnetzagentur heißt es: "Er kann sich das Magnetfeld nur durch den Einsatz von starken Dauermagneten während der Bauphase erklären - um Metallteile aus dem Brückenzwischenraum zu entfernen." Planen Sie an der Brücke technische Maßnahmen zur Reduzierung des magnetischen Gleichfelds auf einen Wert unterhalb des Grenzwerts in der 26. BImSchV ? z.B.: - das Anbringen von Dauermagneten - eine aktive Entmagnetisierungs- bzw. Abmagnetisierungs-Vorrichtung ("degaussing") Vielen Dank.

Bestimmung von Wahrnehmungs- und Wirkungsschwellen

Bestimmung von Wahrnehmungs- und Wirkungsschwellen Bei hohen elektrischen Feldstärken können statische und niederfrequente elektrische Felder von Freileitungen direkt wahrgenommen und als unangenehm empfunden werden. Niederfrequente Magnetfelder erzeugen im Körper elektrische Ströme und Felder, die bei hohen magnetischen Flussdichten zur Reizung von Nerven und Muskeln führen. In den geplanten Forschungsvorhaben sollen Wahrnehmungs- und Wirkungsschwellen für elektrische Felder genau untersucht werden. Worum geht es? Bei hohen elektrischen Feldstärken können statische und niederfrequente elektrische Felder von Freileitungen direkt wahrgenommen und als unangenehm empfunden werden. Außerdem können sich Metallgegenstände, wie zum Beispiel Autos, die sich unterhalb von Stromleitungen befinden, elektrisch aufladen. Berührt man dann die Metalloberfläche des Autos, kann es zu Funkenentladungen und Kontaktströmen kommen, die als unangenehm oder sogar schmerzhaft wahrgenommen werden können. Die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) gibt vor, dass Wirkungen wie Funkenentladungen zu vermeiden sind, wenn sie zu erheblichen Belästigungen oder Schäden führen können. Konkrete Werte hierfür sind nicht vorgegeben. Niederfrequente Magnetfelder erzeugen im Körper elektrische Ströme und Felder, die bei hohen magnetischen Flussdichten zur Reizung von Nerven und Muskeln führen. Die Grenzwerte der 26. BImSchV schließen eine Reizung von Nerven und Muskeln durch niederfrequente Magnetfelder sicher aus und schützen vor nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer Felder. Um nicht nur gesundheitsrelevante, sondern auch unangenehme Einflüsse für die gesamte Bevölkerung sicher ausschließen zu können, sollen vor allem für elektrische Felder die genauen Wahrnehmungsschwellen geklärt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Die Wahrnehmungs- und Wirkungsschwellenwerte der elektrischen Feldstärken, oberhalb derer unangenehme Empfindungen oder Kontaktströme auftreten, sind nicht genau genug bekannt. Außerdem weiß man nicht genug darüber, ob sich die Schwellenwerte für Männer und Frauen bzw. für verschiedene Altersgruppen unterscheiden. Die Randbedingungen, unter denen es zu den genannten Effekten kommt (Witterungseinflüsse), müssen ebenfalls genauer untersucht werden. Für niederfrequente Magnetfelder sind die Schwellenwerte für die Reizung des peripheren - das heißt außerhalb von Gehirn und Rückenmark gelegenen - Nervensystems sowie des zentralen Nervensystems hinreichend gut belegt, um eine Reizung unterhalb der Grenzwerte ausschließen zu können. Welche Ziele haben die Forschungsvorhaben des BfS? In den geplanten Forschungsvorhaben sollen Wahrnehmungs- und Wirkungsschwellen für elektrische Felder genau untersucht werden. Dabei soll auch geklärt werden, ob Unterschiede in den Schwellenwerten von Männern und Frauen oder bei verschiedenen Altersgruppen bestehen. Stand: 02.07.2026

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen Durch den Stromnetzausbau bekommen statische und niederfrequente elektrische Felder eine größere Bedeutung für den Strahlenschutz . Solche Felder können wahrgenommen werden, doch erhebliche Belästigungen sollen vermieden werden. Dafür ist es wichtig, die Schwelle zu kennen, ab der Menschen die Felder wahrnehmen können. Diese sogenannte Wahrnehmungsschwelle variiert nach bisherigen Studienergebnissen stark zwischen den Menschen. In der Studie werden Wahrnehmungsschwellen sowohl von Personen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen, als auch von anderen Personen untersucht. Worum geht es? Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen entstehen elektrische Felder . Sie können wahrgenommen werden, wenn sie stark genug sind, beispielsweise über ein Kribbeln auf der Haut. Im Forschungsvorhaben wird untersucht, wo die Wahrnehmungsschwelle für diese Felder liegt. Die Wahrnehmungsschwelle ist der Punkt, ab dem Menschen einen speziellen Reiz – hier: das elektrische Feld – bewusst wahrnehmen können. Dabei wird ein möglicher Zusammenhang mit der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) untersucht. Einige Menschen beschreiben sich selbst als elektrohypersensibel oder elektrosensibel (siehe: Elektrosensibilität ). Damit schreiben sie sich eine besondere Empfindlichkeit gegenüber niederfrequenten und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu. Die betroffenen Menschen werden als EHS-Betroffene bezeichnet. Sie führen verschiedene Befindlichkeitsstörungen – wie etwa Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlaflosigkeit – auf elektromagnetische Felder zurück. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den unspezifischen Symptomen und den elektromagnetischen Feldern ist bislang nicht belegt. Beispiele für Anwendungen, bei denen elektromagnetische Felder entstehen. Vor diesem Hintergrund untersucht das beauftragte Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen in dem Forschungsvorhaben die Wahrnehmungsschwellen von elektrischen Feldern von zwei Gruppen: Menschen, die sich als EHS-Betroffene bezeichnen Menschen, die sich nicht so bezeichnen ( Kontrollgruppe ) Die Teilnehmenden werden zudem einer umfassenden umweltmedizinischen Diagnostik unterzogen, bei der sie u.a. zu möglichen Vorerkrankungen und zu belastenden Erfahrungen befragt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Momentan wird in Deutschland das Stromnetz ausgebaut. Dabei werden auch Freileitungen errichtet zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ), zur Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ) sowie Hybridleitungen , die beide Übertragungstechniken in einer Trasse vereinen ( z.B. Ultranet). Diese Leitungsarten erzeugen statische und niederfrequente elektrische Felder . Durch den Ausbau ist damit zu rechnen, dass es Veränderungen gibt beim Ausgesetztsein der Menschen ( Exposition ) gegenüber diesen Feldern. Für niederfrequente elektrische Felder , wie sie unter anderem von Hochspannungs-Wechselstromtrassen ausgehen, gelten Grenzwerte . Durch ihre Einhaltung wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitsrelevanten Wirkungen dieser Felder kommt. Für statische elektrische Felder gelten keine Grenzwerte, da es keine Hinweise auf relevante gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Statische und niederfrequente elektrische Felder können allerdings wahrgenommen werden, beispielsweise als Gefühl eines Kribbelns auf der Hautoberfläche. Hochspannungsleitung Quelle: Michael Rosskothen/stock.adobe.com Laut der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) sind erhebliche Belästigungen durch solche Felder zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kenntnis der Wahrnehmungsschwellen wichtig. Untersuchungen der RWTH Aachen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Felder von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ist. Personen, die sehr schwache Felder wahrnehmen konnten, identifizierten sich nicht als elektrohypersensibel und erlebten keine Belastungen durch diese Wahrnehmungen. Elektrohypersensibilität ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) nicht als medizinische Diagnose anerkannt. Dennoch können die auf elektromagnetische Felder zurückgeführten Symptome erheblichen Leidensdruck verursachen. Über davon Betroffene, ihre möglichen Begleiterkrankungen oder persönliche und soziale Umstände ist wenig bekannt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Das Ziel dieser Studie ist, relevante Erkenntnisse zu Wahrnehmungsschwelle von statischen, niederfrequenten und hybriden elektrischen Feldern zu erzielen. Dabei wird die Forschung auf die bisher nicht betrachtete Gruppe der Betroffenen von Elektrohypersensibilität erweitert. Außerdem geht es darum, ein besseres Verständnis für die Eigenschaften dieser Menschen zu entwickeln. Dadurch sollen Betroffene sicherer identifiziert und wissenschaftlich fundiert angesprochen werden können. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Wahrnehmungsschwellen von EHS-Betroffenen bestimmt, mit den Schwellen einer nicht betroffenen Kontrollgruppe verglichen und die Ergebnisse in Bezug zu umweltmedizinischen Daten wie Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und sozioökonomischen Faktoren der Betroffenen gesetzt. Aktuell sucht das femu der Uniklinik RWTH Aachen noch Teilnehmende für die Studie. Kontaktinformationen: Uniklinik RWTH Aachen Dr. Michael Kursawe E-Mail: ehs-perz@ukaachen.de Telefon: 0241-8088544 Stand: 02.07.2026

Elektromagnetische Felder

Die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen mit Anforderungen zum Schutz und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Weitere Informationen betreffen: LAI-Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (Vollzug der 26. BImSchV) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMVV) Formblatt zur Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

Was bei kostengünstigen EMF-Messgeräten und

Was bei kostengünstigen EMF-Messgeräten und Smartphone -Apps zu beachten ist Preisgünstige EMF -Messgeräte sowie Smartphone -Apps können nur grobe Messwerte erfassen und sind für fachgerechte Messaufgaben nicht geeignet. Die angezeigten Ergebnisse sollte man daher mit Vorsicht bewerten. Maßstab für Messungen sind die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) oder die Referenzwerte der EU -Ratsempfehlung. Zuverlässige Messungen führen am besten Fachleute mit geeigneten Geräten durch. Solche Geräte kosten mehrere tausend Euro bei breitbandigen und bis zu mehrere zehntausend Euro bei frequenzselektiven Messungen. In Deutschland schützen die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) und der Referenzwerte der EU -Ratsempfehlung vor gesundheitsrelevanten Wirkungen. Sie gelten für elektrische und magnetische Felder mit niedriger Frequenz (etwa aus der Stromversorgung) sowie für hochfrequente Felder (zum Beispiel aus dem Mobilfunk). Wer wissen möchte, wie stark elektromagnetische Felder ( EMF ) an einem bestimmten Ort oder von einer bestimmten Quelle sind, kann diese messen oder messen lassen. EMF-Messgerät oder Smartphone -App: Was zu beachten ist Im Internet gibt es viele Angebote zur Messung elektromagnetischer Felder ( EMF ) – von kostenlosen Smartphone -Apps bis zu Geräten für mehrere Hundert Euro. Doch viele dieser Apps und günstigen Messgeräte sind für ihren Zweck ungeeignet. Sie liefern oft nur grobe oder sogar falsche Werte. Deshalb sollte man die angezeigten Ergebnisse immer mit Vorsicht bewerten. Vor einer Messung sollte genau festgelegt werden, was gemessen werden soll und welche Informationen man damit gewinnen will. Nur so entstehen aussagekräftige Ergebnisse. Ein unsachgemäßer Umgang mit Messgeräten kann dagegen falsche oder verzerrte Werte verursachen. Das passiert zum Beispiel, wenn das Gerät Felder außerhalb seines vorgesehenen Frequenzbereichs erfasst. Messgeräte für den Hochfrequenzbereich können keine elektrischen oder magnetischen Felder messen, die von Stromleitungen stammen. Außerdem sind sie meist nur für Messungen im sogenannten Fernfeld geeignet. Das bedeutet: Befindet sich das Gerät zu nah an der Quelle, entstehen falsche Ergebnisse. Als Fernfeld gilt in der Regel ein Abstand, der mindestens doppelt so groß ist wie die Wellenlänge der Quelle. Auch Personen oder Gegenstände können Messungen beeinflussen. Sie verzerren niederfrequente elektrische Felder und verändern dadurch die angezeigten Werte. Wenn sich das Gerät während der Messung bewegt, kann das ebenfalls zu fehlerhaften Ergebnissen führen – besonders bei Magnetfeldmessungen. Viele günstige Geräte zeigen nur grobe oder breitbandige Werte an. Eine genaue Analyse einzelner Frequenzen ist damit kaum möglich. Zudem sind preiswerte Geräte oft ungenau, sodass ihre Ergebnisse wenig verlässlich sind. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 25.03.2026

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026

1 2 3 4 5 6 7