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Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Diese werden in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) und eine Nennspannung von 220 Kilovolt ( kV ) oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt. Nicht betroffen von dem Überspannungsverbot sind bestehende Freileitungstrassen sowie entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die bis zum 22. August 2013 eingereicht wurden ( § 4 Abs. 3 26. BImSchV ). Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ), die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden ( § 4 Bundesbedarfsplangesetz, BBPlG ). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Manche Bundesländer legen bei neuen Hochspannungsleitungen Mindestabstände fest. Diese Regelungen dienen nicht dem Gesundheitsschutz. Das heißt sie sind nicht mit nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen begründet. Vielmehr geht es darum, Ziele der Raumordnung zu erreichen und Raumnutzungskonflikte zwischen Hochspannungsleitungen und Wohnbebauung zu verhindern. Teilweise werden die Mindestabstände auch mit dem Orts- und Landschaftsbild begründet. Grenzwerte schützen Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Dies gilt auch für verschiedene Faustformeln ("Ein Meter Abstand je kV Spannung"). Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen . Mit jedem Meter Abstand zu den Hochspannungsleitungen werden die dazugehörigen elektrischen und magnetischen Felder sehr schnell deutlich schwächer. Auch im Haushalt erzeugen Leitungen und Geräte elektrische und magnetische Felder. Diese können üblicherweise einen deutlich größeren Anteil an der Gesamtexposition ( d. h. der Art und Weise, wie Menschen elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sind) eines Menschen haben. Das gilt umso mehr, je weiter die Hochspannungsleitungen von den Häusern entfernt sind. Die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen neue Hochspannungsleitungen und kontrollieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Minimierung der Felder Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren. Was bei Messungen zu beachten ist Da die Grenzwerte in Deutschland an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass eine Messung vor Ort nur Werte deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liefert. Unterhalb der Grenzwerte treten nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf. Wenn man trotzdem wissen möchte, wie stark die niederfrequenten Felder an einem bestimmten Ort sind, kann dies über eine Messung gezeigt werden. Diese sollte stets von Fachleuten durchgeführt werden und mindestens 24 Stunden dauern, um auch Schwankungen im Tagesverlauf zu erfassen. Für die fachgerechte Messung gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist eine passende Anlaufstelle. Sie ist meistens Teil des Umweltamtes. Ebenso der Leitungsbetreiber, der vielleicht bereits entsprechende Messungen durchgeführt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Technischen Universitäten oder Hochschulen könnte sich ebenfalls lohnen. Nicht zuletzt gibt es freie Anbieter am Markt. Bei diesen sollte stets auf eine geeignete Qualifikation geachtet werden. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Baubiologe" nicht gesetzlich geschützt, da sich jeder so nennen kann. Skeptisch sollten Auftraggeber auch werden, wenn ein Anbieter andere Grenzwerte als die gesetzlichen Werte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 26. BImSchV ) als Maßstab heranzieht und darauf aufbauend zum Teil sehr kostspielige Abschirmmaßnahmen empfiehlt. Stand: 17.12.2025

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) festgelegt. Sie basieren auf den wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen der Felder. Die Grenzwerte gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Bisher wird elektrische Energie meist über Hochspannungsleitungen, in denen Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) fließt, vom Kraftwerk zum Verbraucher transportiert. Aufgrund der Energiewende sind in Deutschland auch Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen ( HGÜ ) geplant. Grenzwerte für Anlagen der Stromversorgung gemäß der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) Anlagentyp Elektrische Feldstärke E (Kilovolt pro Meter) Magnetische Flussdichte B (Mikrotesla) HGÜ (0 Hz ) - 500 a Niederfrequenzanlage (50 Hz ) 5 100 a Seit der Änderung der 26. BImSchV im Jahr 2013 gibt es auch Regelungen für die Immissionen von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen. Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von elektronischen Implantaten durch statische Magnetfelder vermieden werden. Die 26. BImSchV stammt aus dem Jahr 1996 und wurde im Jahr 2013 geändert. Außer den Grenzwerten enthält die Verordnung auch Anforderungen zur Vorsorge . Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht. Diese dienen den Behörden als Grundlage für einen einheitlichen Vollzug und können auch von Betreibern und Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden. Grundlagen der Grenzwerte Niederfrequente Felder Treffen niederfrequente elektrische oder magnetische Felder auf den menschlichen Körper, werden im Gewebe elektrische Felder und Ströme erzeugt. Werden bestimmte – frequenzabhängige – Wirkungsschwellen überschritten, werden Nerven- und Muskelzellen akut gereizt. Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass die im Körper entstehenden Felder unterhalb der Wirkungsschwellen bleiben. Sie begrenzen die außerhalb des Körpers messbaren elektrischen und magnetischen Feldstärken und beziehen sich damit unmittelbar auf die Immissionen durch die Anlagen. Statische Felder Gesundheitswirkungen statischer Felder, die unmittelbar auf biologische Effekte zurückzuführen sind, sind nur bei sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Mitunter stellen aber bereits schwächere Magnetfelder ein mittelbares Risiko dar, weil sie Kräfte auf magnetische Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Der Grenzwert für statische Magnetfelder wurde deshalb so festgelegt, dass auch Beeinflussungen von Implantaten vermieden werden. Für statische elektrische Felder wurde kein Grenzwert festgelegt. Einhaltung der Grenzwerte Die Grenzwerte für 50- Hertz -Felder gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Dazu gehören: Wohnungen Arbeitsstätten Schulen und Krankenhäuser. Niederfrequenzanlagen, die den Anforderungen der 26. BImSchV unterliegen, müssen so errichtet und betrieben werden, dass die Grenzwerte an diesen Orten auch bei höchster betrieblicher Auslastung der Anlagen eingehalten werden. Dabei sind auch andere Immissionsquellen (zum Beispiel andere Niederfrequenzanlagen) zu berücksichtigen. Gleichstromanlagen müssen den Magnetfeldgrenzwert an Orten einhalten, an denen sich Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufhalten können. Maßgeblich ist jeweils die bestimmungsgemäße Nutzung eines Ortes. Die Verantwortung dafür, dass die Grenzwerte in der Praxis eingehalten werden, tragen die Betreiber der Stromnetze. DIN-Normen Neben den gesetzlichen Regelungen sind in verschiedenen DIN-Normen technische Details zur Ausführung von Hochspannungsleitungen festgelegt. Sie schreiben zum Beispiel Mindestabstände zwischen spannungsführenden Teilen von Hochspannungsleitungen und Gebäuden vor. Diese Festlegungen erfolgen jedoch vorrangig aus brandschutz- und betriebstechnischen Gründen und nicht aus Gründen des Strahlenschutzes. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 16.12.2025

WHO Risikobewertung

WHO Risikobewertung Im Jahr 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ) als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Grund für diese Einschätzung waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen, die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämieim Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Auf dieser Risikobewertung aufbauend hat die WHO ein begleitendes Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel " Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields " veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt die Empfehlungen der WHO mit einem Maßnahmenkatalog und verstärkt die Forschung und Kommunikation. Bereits 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), die mit der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) assoziiert ist, als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Ausschlaggebend hierfür waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen (epidemiologische Studien), die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Exposition bedeutet, dass die Menschen in diesen Studien Magnetfeldern ausgesetzt (exponiert) waren. Die seither durchgeführten epidemiologischen Studien erzielten ähnliche Ergebnisse. Parallel zu den epidemiologischen Studien wurden experimentelle Untersuchungen an Tieren und Zellen durchgeführt. Diese konnten jedoch ein krebsauslösendes oder krebsförderndes Potenzial von Magnetfeldern bis heute nicht bestätigen. Im Jahr 2008 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Studien in einem umfassenden Review ( Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields ) zusammengefasst und bewertet. Basierend auf dieser Risikobewertung hat die WHO ein Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Aussagen der Weltgesundheitsorganisation zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern Die wesentlichen Aussagen der WHO im vorgenannten Informationsblatt ( Fact Sheet ) sind: Die neuen epidemiologischen Studien geben keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern, dass Magnetfelder "möglicherweise krebserregend" sind. Allerdings ist die Aussagekraft der epidemiologischen Studien durch methodische Probleme geschwächt. Zudem ist der zugrunde liegende Wirkmechanismus unbekannt und die epidemiologischen Beobachtungen werden von zahlreichen Studien am Tiermodell nicht unterstützt. Leukämie im Kindesalter ist bezogen auf die Weltbevölkerung eine relativ seltene Krankheit (weltweit etwa 64.000 neue Fälle pro Jahr bei den 0- bis 14-Jährigen). Ebenfalls selten ist die zeitlich gemittelte häusliche Magnetfeldexposition über 0,3 µT (nur etwa 1 bis 4 Prozent der Kinder sind über 0,3 µT exponiert). Wäre der beobachtete statistische Zusammenhang kausal, dann könnten weltweit zwischen 100 und 2.400 Fälle pro Jahr auf erhöhte Magnetfeldexpositionen zurückgeführt werden. Dies bedeutet, dass das berechnete Ausmaß begrenzt ist, selbst wenn Magnetfelder das Risiko tatsächlich erhöhen würden. Studien zu anderen Phänomenen wie Krebs bei Erwachsenen, Depression und Selbstmord, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, immunologische Veränderungen, Verhaltensänderungen etc. zeigen keine Beeinflussungen durch Magnetfelder. Empfehlungen der WHO Aus diesen Fakten zieht die WHO folgende Schlüsse: Um akute und gut untersuchte gesundheitsrelevante Wirkungen von Magnetfeldern zu vermeiden, sollten die Länder die auf internationaler Ebene erarbeiteten Grenzwertempfehlungen ( ICNIRP 1998) einführen (dies ist in Deutschland durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) erfolgt). Bei Langzeitwirkungen wird die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Leukämie im Kindesalter und Magnetfeldexposition als schwach angesehen. Daher empfiehlt die WHO dass die Regierungen und die Industrie die Forschung beobachten und Forschungsprogramme initiieren mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu reduzieren; die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden (Stakeholdern) zu forcieren; das betrifft auch die Koordination und Konsultation zwischen der Industrie, den örtlichen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern bereits in der Planungsphase für neue Anlagen zur elektrischen Energieversorgung. im Rahmen der Planung neuer Hochspannungsleitungen, Umspannwerke etc. , aber auch neuer Geräte, Wege der Expositionsreduzierung zu beschreiten; angemessene Maßnahmen zur Expositionsminimierung können von Land zu Land verschieden ausfallen. Willkürlich gesetzte, niedrigere Expositionsgrenzwerte werden als nicht gerechtfertigt angesehen. Im Anhang des umfassenden Dokuments Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields wird auch für einzelne Länder auf Basis vorliegender Expositionsdaten eine quantitative Risikoabschätzung durchgeführt. Für Deutschland wurden zwei Datensätze verwendet. Wenn die Vor-Ort-Messungen bei Fall-Kontrollstudien zugrunde gelegt werden, wären im Falle eines Kausalzusammenhangs etwa ein Prozent der Leukämiefälle bei Kindern in Deutschland auf eine über den Tag gemittelte Magnetfeldexposition über etwa 0,3 bis 0,4 µT zurückzuführen. Der Anteil würde etwa vier Prozent betragen, wenn die Expositionsverteilung aus dem Alltag der Bevölkerung zugrunde gelegt würde. Letztgenannter Datensatz wurde allerdings ausschließlich für Erwachsene erhoben und enthält auch Expositionen aus dem beruflichen Umfeld. Die Werte sind deshalb nicht repräsentativ für die Exposition von Kindern. Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt Empfehlungen der WHO mit Maßnahmenkatalog, verstärkter Forschung und Kommunikation Die WHO -Empfehlungen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz werden vom BfS in allen Punkten mitgetragen. Folgende Maßnahmen wurden vom BfS bereits ergriffen: Die Ursachenforschung zur Leukämie im Kindesalter wurde intensiviert. Auf der Basis mehrerer internationaler Workshops wurden eine strategische Forschungsagenda erstellt und 5 Pilotprojekte umgesetzt. Deren Abschlussberichte sind in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS , zu finden. Mit dem Ausbau der Stromnetze in Deutschland, der mit der Energiewende im Zusammenhang steht, hat das BfS seine Forschung zu den Ursachen von Leukämie im Kindesalter noch einmal intensiviert. In dem 2017 gestarteten Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" führt das BfS in aktuell 9 Forschungsprojekten Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen einer Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter durch. Im Forschungsprogramm " Strahlenschutz beim Strommetzausbau" wird auch die Risikokommunikation verstärkt sowie mit begleitenden Forschungsprojekten unterstützt. Das BfS weist auf verschiedene Möglichkeiten zur Verringerung der individuellen Exposition hin. Seit der Überarbeitung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) im Jahr 2013 gibt es in Deutschland ein Minimierungsgebot. Es besagt, dass bei der Planung und beim Bau neuer Niederfrequenzanlagen die Belastung durch Magnetfelder so gering wie möglich zu halten ist. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wurden geeignete Maßnahmen zur Minimierung bei neuen und oder wesentlich veränderten Wechsel- und Gleichstromanlagen definiert. Weitere Aktivitäten der WHO Die WHO hat 1996 das InternationaleEMF Projekt gegründet, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen durch elektrische, magnetische (und auch hochfrequente elektromagnetische) Felder zu schützen. Das Projekt fördert fokussierte Forschung zu möglichen gesundheitsrelevanten Effekten durch die Felder. Dadurch sollen Wissenslücken geschlossen und die Entwicklung international akzeptierter Standards für die Begrenzung der Exposition mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern erleichtert werden. Regierungen von WHO Mitgliedsstaaten, also Gesundheitsministerien oder andere Institutionen, die für den Schutz vor Strahlung zuständig sind, können sich am EMF Projekt beteiligen. Außerdem arbeitet die WHO auch mit anderen internationalen Organisationen und Behörden zusammen, wie der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) und dem schweizerischen Bundesamt für Gesundheit. Auch das BfS unterstützt die Aktivitäten des Internationalen EMF Projekts als WHO-Kollaborationszentrum . Jährliche Fortschrittsberichte zum Stand des Internationalen EMF Projekts werden auf den Seiten der WHO veröffentlicht. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 17.12.2025

Funkwellen in Baden-Württemberg gemessen

Die Einwirkungen durch Funkwellen haben trotz des weiteren Ausbaus des Mobilfunks und des digitalen Rundfunks im Verlauf der letzten 15 Jahre nicht zugenommen. Dies ist das Ergebnis eines Messprojekts der LUBW. In den vier Untersuchungsgebieten Heidelberg-Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Oberschwaben waren erstmals 2003 und 2009 Mes-sungen durchgeführt worden. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Messungen an fast 600 Messpunkten wiederholt. Im Durchschnitt lagen die Messwerte der elektrischen Feldstärke bei nur einem Prozent des erlaubten Grenzwerts. Zulässig ist eine Grenzwertausschöpfung von bis zu 100 Pro-zent. An fast 70 Prozent der Messorte im Land lagen die Messwerte bei sogar unter einem Prozent. Die höchsten gemessenen Immissionen erreichten 10,3 Prozent des Grenzwerts. Die höchsten Beiträge zu den Gesamtimmissionen liefern Mobilfunksender, UKW-Hörfunksender sowie DVB-T-Fernsehsender. Durch das Abschalten zahlreicher leistungsstarker Lang-, Mittel- und Kurzwellensendern (LMK-Sender) in den Untersuchungsgebieten sanken die durchschnittlichen Einwirkungen in diesen Frequenzbändern im Vergleich zu früheren Untersuchungen deutlich. Der Ausbau des digitalen Ton- und Fernsehrundfunks sowie der Netze von Mobilfunk und digitalem Behördenfunk führte zu einem Anstieg der Immissionen in diesen Frequenzbändern. Dieser wurde jedoch durch die oben bereits erwähnte Abschaltung der LMK-Sender ausgegli-chen, sodass sich in der Gesamtsumme bei den Immissionen keine signifikanten Verände-rungen im Vergleich zu den früheren beiden Messkampagnen (2003 bzw. 2009) zeigen. Bild zeigt: Messingenieur mit einer Antenne vor einem Wohnhaus, Bildnachweis: Clemens Mehnert / LUBW Zur Bewertung der Messergebnisse wurde die Stärke der Funksignale mit dem frequenzab-hängigen Grenzwert der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verglichen. Zusätzlich erfolgte ein Vergleich mit den Re-sultaten aus früheren in Baden-Württemberg durchgeführten Erhebungen dieser Art. Die Auswahl der Messorte erfolgte historisch in dicht besiedelten Gebieten Baden-Württembergs in der Umgebung leistungsstarker Rundfunksender. Die Messpunkte waren ursprünglich in einem gleichmäßigen 2 km x 2 km Raster angeordnet, um eine Flächendar-stellung zu ermöglichen. Davon wurde nun ein wenig abgewichen, um mehr Messungen in der Nähe von Wohn- und Arbeitsorten durchzuführen. Beim Messprojekt 2023/2024 lagen die Messpunkte hälftig innerorts und hälftig außerorts. Der Begriff „Funkwellen“ bezeichnet technisch erzeugte elektromagnetische Wellen bis 300 GHz (Rundfunk, Mobilfunk, Radar…), in Abgrenzung zu natürlich auftretenden elekt-romagnetischen Wellen wie z. B. bei Blitzen oder dem Erdmagnetfeld. Gemessen werden Funkwellen mit Hilfe von Antennen. Messgröße ist die elektrische oder die magnetische Feldstärke.

Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg–Merzen/Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 5: Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück bis Merzen/Neuenkirchen; 5. Planänderung

Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Die Fundamente der Masten 1 - 4 und 6, sowie 26, 28, 34, 35, 40 und 53 müssen auf Grundlage weiterer Baugrunduntersuchungen angepasst werden. Ebenso die Masten 1034, 1045 und 1046. Die Beseilung für die 110-kV-Freileitung (siehe Bl. 0751 der Planunterlagen) soll von einem Einfachseil auf ein 2er Bündel geändert werden. Grund für die Planänderung sind Anpassungen der zu erwartenden höchsten betrieblichen Anlagenauslastung. Damit korrespondieren geringfügige Erhöhungen der Immissionen. Im Spannfeld M39-40 erhöht sich die magnetische Flussdichte von 2,2 μT auf 2,3 μT. Im Spannfeld M1046-1047 erhöht sich die elektrische Feldstärke von 0,4 kV/m auf 0,5 kV/m und die magnetische Flussdichte von 3,2 μT auf 7,1 μT. Die Grenzwerte der 26. BImSchV werden weiterhin eingehalten (deutliche Unterschreitung). Den überarbeiteten Wasserrechtsantrag zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts für die Freileitung, welcher aufgrund der Baugrunduntersuchungen präzisiert werden musste. Die teils angepassten Gründungsarten (Fundamente der Masten 1-6, sowie 26, 18, 34, 35, 40 und 53.) korrespondieren mit einer veränderten Wasserhaltung/ - menge. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Bemessungswasserstände und Absenkziele von denen aus der Baugrundvorerkundung (1. Planänderung) abweichen. Die Absenkreichweiten erhöhen sich hierbei teils erheblich (etwa von 40 m auf 100 m bei Mast 1 oder von 45 m auf 125 m an Mast 42). Weiterhin ist der erstmalig gestellte Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers in den Bohlenbach für die KÜS Bohlenbach gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus-halts enthalten. Im Planfeststellungsbeschluss wurde sich nur in aller Kürze mit der notwendigen Wasserhaltung an dieser KÜS befasst und in weiten Teilen auf die Planänderungen verwiesen. Es wurde im Beschluss größtenteils mit Worst-Case-Annahmen gerechnet bzw. die Entscheidung in die nachgelagerte Planänderung verlagert.

Häufig genutzte Rechtsvorschriften

Häufig genutzte Rechtsvorschriften Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen gibt es hier direkt zum Download: Strahlenschutzgesetz Strahlenschutzverordnung Hier finden Sie Links auf häufig benötigte Gesetze und Verordnungen. Diese werden teils vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), teils vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) durch die Redaktion des Bundesamtes für Justiz ( BfJ ) - in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH , Saarbrücken - bereitgestellt (siehe Logo auf den jeweiligen Seiten). Das BfS haftet nicht für die Richtigkeit der Inhalte. Häufig genutzte Rechtsvorschriften zum Download Strahlenschutzgesetz - StrSchG Strahlenschutzverordnung - StrlSchV Atomgesetz - AtG Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung - AtDeckV Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz - AtSKostV Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition zur Strahlenschutzverordnung Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen - NiSG Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen - NiSV UV-Schutz-Verordnung - UVSV Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV Errichtungsgesetz Bundesamt für Strahlenschutz Weitere Gesetze und Regelungen zum Strahlenschutz finden Sie im Handbuch für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Stand: 20.08.2025

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen Durch den Stromnetzausbau bekommen statische und niederfrequente elektrische Felder eine größere Bedeutung für den Strahlenschutz . Solche Felder können wahrgenommen werden, doch erhebliche Belästigungen sollen vermieden werden. Dafür ist es wichtig, die Schwelle zu kennen, ab der Menschen die Felder wahrnehmen können. Diese sogenannte Wahrnehmungsschwelle variiert nach bisherigen Studienergebnissen stark zwischen den Menschen. In der Studie werden Wahrnehmungsschwellen sowohl von Personen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen, als auch von anderen Personen untersucht. Worum geht es? Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen entstehen elektrische Felder . Sie können wahrgenommen werden, wenn sie stark genug sind, beispielsweise über ein Kribbeln auf der Haut. Im Forschungsvorhaben wird untersucht, wo die Wahrnehmungsschwelle für diese Felder liegt. Die Wahrnehmungsschwelle ist der Punkt, ab dem Menschen einen speziellen Reiz – hier: das elektrische Feld – bewusst wahrnehmen können. Dabei wird ein möglicher Zusammenhang mit der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) untersucht. Einige Menschen beschreiben sich selbst als elektrohypersensibel oder elektrosensibel (siehe: Elektrosensibilität ). Damit schreiben sie sich eine besondere Empfindlichkeit gegenüber niederfrequenten und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu. Die betroffenen Menschen werden als EHS-Betroffene bezeichnet. Sie führen verschiedene Befindlichkeitsstörungen – wie etwa Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlaflosigkeit – auf elektromagnetische Felder zurück. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den unspezifischen Symptomen und den elektromagnetischen Feldern ist bislang nicht belegt. Beispiele für Anwendungen, bei denen elektromagnetische Felder entstehen. Vor diesem Hintergrund untersucht das beauftragte Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen in dem Forschungsvorhaben die Wahrnehmungsschwellen von elektrischen Feldern von zwei Gruppen: Menschen, die sich als EHS-Betroffene bezeichnen Menschen, die sich nicht so bezeichnen ( Kontrollgruppe ) Die Teilnehmenden werden zudem einer umfassenden umweltmedizinischen Diagnostik unterzogen, bei der sie u.a. zu möglichen Vorerkrankungen und zu belastenden Erfahrungen befragt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Momentan wird in Deutschland das Stromnetz ausgebaut. Dabei werden auch Freileitungen errichtet zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ), zur Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ) sowie Hybridleitungen , die beide Übertragungstechniken in einer Trasse vereinen ( z.B. Ultranet). Diese Leitungsarten erzeugen statische und niederfrequente elektrische Felder . Durch den Ausbau ist damit zu rechnen, dass es Veränderungen gibt beim Ausgesetztsein der Menschen ( Exposition ) gegenüber diesen Feldern. Für niederfrequente elektrische Felder , wie sie unter anderem von Hochspannungs-Wechselstromtrassen ausgehen, gelten Grenzwerte . Durch ihre Einhaltung wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitsrelevanten Wirkungen dieser Felder kommt. Für statische elektrische Felder gelten keine Grenzwerte, da es keine Hinweise auf relevante gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Statische und niederfrequente elektrische Felder können allerdings wahrgenommen werden, beispielsweise als Gefühl eines Kribbelns auf der Hautoberfläche. Hochspannungsleitung Quelle: Michael Rosskothen/stock.adobe.com Laut der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) sind erhebliche Belästigungen durch solche Felder zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kenntnis der Wahrnehmungsschwellen wichtig. Untersuchungen der RWTH Aachen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Felder von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ist. Personen, die sehr schwache Felder wahrnehmen konnten, identifizierten sich nicht als elektrohypersensibel und erlebten keine Belastungen durch diese Wahrnehmungen. Elektrohypersensibilität ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) nicht als medizinische Diagnose anerkannt. Dennoch können die auf elektromagnetische Felder zurückgeführten Symptome erheblichen Leidensdruck verursachen. Über davon Betroffene, ihre möglichen Begleiterkrankungen oder persönliche und soziale Umstände ist wenig bekannt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Das Ziel dieser Studie ist, relevante Erkenntnisse zu Wahrnehmungsschwelle von statischen, niederfrequenten und hybriden elektrischen Feldern zu erzielen. Dabei wird die Forschung auf die bisher nicht betrachtete Gruppe der Betroffenen von Elektrohypersensibilität erweitert. Außerdem geht es darum, ein besseres Verständnis für die Eigenschaften dieser Menschen zu entwickeln. Dadurch sollen Betroffene sicherer identifiziert und wissenschaftlich fundiert angesprochen werden können. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Wahrnehmungsschwellen von EHS-Betroffenen bestimmt, mit den Schwellen einer nicht betroffenen Kontrollgruppe verglichen und die Ergebnisse in Bezug zu umweltmedizinischen Daten wie Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und sozioökonomischen Faktoren der Betroffenen gesetzt. Aktuell sucht das femu der Uniklinik RWTH Aachen noch Teilnehmende für die Studie. Kontaktinformationen: Uniklinik RWTH Aachen Dr. Michael Kursawe E-Mail: ehs-perz@ukaachen.de Telefon: 0241-8088544 Stand: 08.08.2025

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ )

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) Bisher wird der Transport elektrischer Energie vom Kraftwerk zum Verbraucher fast ausschließlich mittels Hochspannungsleitungen bewerkstelligt. Für den Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende soll jetzt auch Hochspannungs-Gleichstromtechnik eingesetzt werden. In der Umgebung von HGÜ -Leitungen treten statische elektrische und magnetische Felder auf. Bei den Konvertern gehen von der Gleichstromseite ebenfalls statische elektrische und magnetische Felder aus. In der Nähe von HGÜ -Leitungen oder Konvertern sind die Magnetfelder so schwach, dass sie keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Bisher wird der Transport elektrischer Energie vom Kraftwerk zum Verbraucher fast ausschließlich mittels Hochspannungsleitungen bewerkstelligt, in denen Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz fließt. Für den Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende soll jetzt auch Hochspannungs-Gleichstromtechnik eingesetzt werden. Mit der neuen Technik werden vor allem weit entfernte Punkte im Stromnetz miteinander verbunden, weil es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Technische Vorteile Die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) hat gegenüber der seit langem etablierten Drehstrom technik einige technische Vorteile: HGÜ -Leitungen sind verlustärmer als Drehstrom leitungen. Für einen Stromkreis werden grundsätzlich nur zwei statt drei Leiter benötigt. Die Isolationen können bei gleichen Nennspannungen weniger aufwändig ausgeführt werden. Technische Einrichtungen Die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung kann wie die Wechselstromübertragung in Form von Freileitungen oder Erdkabeln erfolgen. Zusätzlich zu den Strommasten und -leitungen beziehungsweise den Erdkabeln wird an den beiden Enden einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsstrecke je ein Konverter benötigt, der Gleich- und Wechselstrom ineinander umwandeln kann. Die Konverteranlage stellt die Verbindung zwischen einer HGÜ -Leitung und einem Drehstrom netz her. Elektrische und magnetische Felder In der Umgebung von HGÜ -Leitungen treten statische elektrische und magnetische Felder auf. Bei den Konvertern gehen von der Gleichstromseite ebenfalls statische elektrische und magnetische Felder aus. Bei den Drehstromanschlüssen gibt es hauptsächlich Wechselfelder mit 50 Hertz . In den Konvertern können auch Felder mit anderen Frequenzen entstehen. Technische Einrichtungen (Filter) auf der Dreh- und Gleichstromseite sorgen dafür, dass diese Komponenten möglichst nicht auf die angeschlossenen Leitungen gelangen. Höhe der Feldstärken Die Feldstärken in der Umgebung der einzelnen technischen Einrichtungen hängen von mehreren konstruktions- und betriebstechnischen Parametern und von den Abständen zur Anlage ab. Sie können nicht allgemeingültig angegeben werden, sondern müssen für den Einzelfall bestimmt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die statischen Magnetfelder von HGÜ -Leitungen in unmittelbarer Trassennähe in etwa die Größenordnung des natürlichen Erdmagnetfeldes erreichen werden. Dieses hat in Deutschland eine Flussdichte von etwa 45 Mikrotesla. Über die elektrischen Feldstärken von HGÜ -Freileitungen liegen noch wenig Informationen vor; für sie gilt allerdings – da für statische elektrische Felder keine direkten Gesundheitswirkungen bekannt sind – auch keine Grenzwertbeschränkung . Die Kabelisolierungen schirmen bei Erdkabeln die elektrischen Felder von der Umgebung ab; nur das magnetische Feld tritt an der Erdoberfläche in Erscheinung. Bei Konverteranlagen sind die höchsten statischen beziehungsweise niederfrequenten Magnetfelder im Bereich der zu- und abführenden Leitungen zu erwarten. In der Umgebung der Drehstromleitungen treten magnetische Wechselfelder in der gleichen Größenordnung auf wie bei anderen Hochspannungsleitungen. Die Konvertereinhausungen schirmen die von den jeweiligen Anlagenteilen hervorgerufenen elektrischen Feldkomponenten ab. Mögliche gesundheitliche Wirkungen Biologische Effekte und damit unmittelbare gesundheitliche Wirkungen statischer Felder sind nur bei sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Bei den niedrigen Magnetfeldstärken in der Umgebung von HGÜ -Leitungen oder Konvertern sind daher keine gesundheitlich negativen Wirkungen zu erwarten. Schwächere Magnetfelder könnten ein mittelbares Risiko darstellen, weil sie Kräfte auf magnetisierbare Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Dieses Risiko wird aber durch den Grenzwert ausgeschlossen (siehe unten). Die gesundheitlichen Wirkungen der in der Umgebung der Konverter auftretenden niederfrequenten Felder unterscheiden sich nicht von den Wirkungen der Felder in der Umgebung von Wechselstromleitungen. Bei hohen Feldstärken niederfrequenter Felder sind Reizungen von Muskel- und Nervenzellen nachgewiesen. Wissenschaftlich diskutiert werden Wirkungen auf das Nervensystem und ein erhöhtes Risiko für Leukämie im Kindesalter. Diese Wirkungen könnten auch bei niedrigeren Feldstärken auftreten. Ein ursächlicher Zusammenhang mit niederfrequenten Magnetfeldern ist aber nicht nachgewiesen. Stromversorgung: Grenzwerte für statische und niederfrequente Felder Um die nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken sicher auszuschließen, sind in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV ) Grenzwerte festgelegt (siehe Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen ). Der Grenzwert für statische Magnetfelder verhindert auch, dass Implantate beeinträchtigt werden. Für statische elektrische Felder wurde kein Grenzwert definiert. Koronaentladungen Unmittelbar an der Oberfläche spannungsführender Teile von Hochspannungsfreileitungen (Wechselstrom oder Gleichstrom) treten sehr hohe elektrische Feldstärken auf. Durch Entladungsvorgänge ("Koronaentladungen") können sich Luftmoleküle elektrisch aufladen und Raumladungen ausbilden. Als "Korona" wird der aktive Bereich in Leitungsnähe bezeichnet, in dem die Ionen erzeugt werden. Im Bereich der Korona können kleine Mengen Ozon und Stickoxide entstehen. Ebenso können dort Schadstoffe in der Luft können ihre Ladung ändern. Mit dem Wind können diese Stoffe verfrachtet werden. Ob es dadurch zu gesundheitlich negativen Auswirkungen auf den Menschen kommen kann, ist Gegenstand der Diskussion und der Forschung. Wirkungen auf Tiere und Pflanzen Viele, möglicherweise sogar alle Vogelarten können das statische Erdmagnetfeld wahrnehmen und sich danach orientieren. Es ist möglich, dass die statischen Magnetfelder der HGÜ -Leitungen von Vögeln wahrgenommen werden und das Verhalten in unmittelbarer Nähe der Leitungen beeinflussen. Das Gleiche gilt auch für Säugetierarten, die das Erdmagnetfeld wahrnehmen können. Schädigungen von Tieren und Pflanzen durch elektrische und magnetische Felder von Hochspannungsleitungen sind nicht bekannt und sind auch durch HGÜ -Leitungen nicht zu erwarten. Allerdings sind direkte Wirkungen der Elektrizität wie beispielsweise Stromschläge möglich. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 01.07.2025

Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt?

Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt? Nach § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 26. BImSchV) muss der Betreiber der Mobilfunksendeanlage bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d.h. er muss ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Erörterung geben und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Zudem können Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Einfluss auf die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nehmen.

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