Die deutsche AWZ der Nordsee ist nicht unendlich. Sollten die derzeit gestellten Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) erteilt und die Anlagen gebaut werden, gibt es ohne sogenannte Mehrfachnutzung keinen ausreichenden Platz mehr für die Aquakultur im Meer (Marikultur), die perspektivisch den Fischereidruck auf die Wildbestände vermindern und den Fischern andere berufliche Perspektiven eröffnen könnte. Die in der AWZ vorgesehenen, von der EU-Kommission akzeptierten und jetzt unter nationalen Naturschutz zu stellenden Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 (31,49 Prozent der AWZ) sollen auf keinen Fall angetastet werden, weil sie ein wesentliches und erforderliches Instrument sind, um den nach der Meeresstrategierahmenrichtlinie angestrebten 'guten' Zustand der Meere im Jahre 2020 zu erreichen. Deshalb ist die Mehrfachnutzung der Windparks mit ökosystemverträglicher/nachhaltiger Marikultur sicherlich der richtige Weg. Für die Marikultur in der deutschen AWZ existieren bislang keine Anträge und dementsprechend gibt es auch kein Standarduntersuchungskonzept (StUK). Im Rahmen des Projekts erfolgt zunächst die Zusammenstellung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Anschließend wird die Zulassungsfähigkeit einer Pilotanlage einer standortbezogenen rechtlichen Prüfung unterzogen, ungeeignete Standorte werden ausgeschlossen. Dabei soll eine 'Checkliste' aufgestellt und im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein StUK für die Errichtung und den Betrieb von Marikulturanlagen in der AWZ erstellt werden. Es ist zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) hierfür ausreichen, eventuell werden in Abstimmung mit dem BSH Anpassungsvorschläge entwickelt. Zudem ist die Zulässigkeit der 'zwingenden' Mehrfachnutzung bei der Antragstellung weiterer Nutzer (z.B. WEA und passive Fischerei) zu untersuchen. Eine Anpassung der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen ist eventuell erforderlich. Es wird im Projekt ein Weg einzuschlagen sein, der freiwilligen Zusammenschlüssen von Windkraftbetreibern und Marikulturbetrieben durch 'Konsortien' einen Vorteil gegenüber 'Mono'-Antragstellern einräumt.
Das Projektziel ist die Erstellung eines 'Multi-Use-Fahrplans' als Hilfestellung für die zukünftige (bestehende und weitere) Nutzung von Meeresflächen in der deutschen Bucht am Beispiel 'Aquakultur' in Kooperation mit anderen Nutzungen wie Offshore-Windenergieanlagen (WEA) sowie neuen Strategien im Bereich der passiven Fischerei. Durch diese Mehrfachnutzung soll der Einfluss auf das Ökosystem mehr geordnet und reduziert werden. Es ist geplant, ein Tool bzw. ein Modell zu erstellen, welches als Planungshilfe die zukünftige Bewirtschaftung von Meeresflächen im Rahmen der Aquakultur/Windparkkombination erleichtert. Es sollen außerdem Testflächen identifiziert werden, die für eine solche multiple Nutzung geeignet erscheinen. Diese für eine Co-Nutzung geeigneten Flächen sollen mit Hilfe von GIS gestützten Entscheidungshilfen auf Basis von abgestimmten Auswahlkriterien bestimmt werden. Als Folge dieser Untersuchungen ist es ein Ziel, eine Prüfung, Angleichung oder Ergänzung der SeeAnlV sowie den erforderlicher Untersuchung (UVS/ UVP bzw. Standarduntersuchungskonzept I, II, III) zu erwirken, um die gemeinsame Nutzung von Meeresflächen zu erleichtern und zu fördern. Das AWI wird sowohl durch Ausfahrten in die Nordsee, wie im Model die wichtigsten Auswahlkriterien prüfen und festlegen.
Das Vorhaben hat eine Analyse und die (bislang fehlende) praxisbezogene Darstellung der bislang für den Meeresnaturschutz relevanten Rechtsmaterien zum Ziel. Es sind der Bestand der bereits heute in der AWZ geltenden internationalen, europäischen und nationalen Normen des Naturschutzrechts zu analysieren und unter Berücksichtigung der möglichen neuen Regelungen im Umweltgesetzbuch die sich hieraus für die Exekutive ergebenden weiterführenden Fragestellungen anwenderbezogen aufzuarbeiten. Die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in den verschiedenen Genehmigungsverfahren (etwa nach Bundesberggesetz oder Seeanlagenverordnung) sowie das Verhältnis zu Vorgaben des Seeschifffahrts- und Fischereirechts sind zu beleuchten. Hierdurch sollen u.a. Hilfestellungen für den Vollzug neuer Verwaltungsaufgaben in der AWZ, etwa im Bereich des Artenschutzes, gegeben werden.