1.Statistik des Bestandes an Binnenschiffen, ab 1992: Anzahl, Tragfähigkeit, Fahrgastplätze, Maschinenleistung, Größenklassen, Baujahre, Art des Unternehmens. 2.Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen, ab 1992: Verkehrsbeziehungen, Verkehrsgebiete, Verkehrsbezirke, Wasserstraßengebiete, Wasserstraßen, Güterabteilungen, Güterhauptgruppen, Flaggen. Güterumschlag. Seeverkehr der Binnenhäfen.
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in Ballungsräumen; gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr befinden Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
ID: 5153 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG: Bekanntmachung des BSH für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die beantragten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3). Aufgrund der Lage der geplanten Vorhaben und potenzieller grenzüberschreitender, insbesondere kumulativer Wirkungen, übermitteln wir die Unterlagen zu allen vier Offshore-Windparks zusammen. OWP 14.E.1 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.1, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 82,44 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 812 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 54. OWP 14.E.2 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.2, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 91,8 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 896 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 59. OWP 14.E.3 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.3, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 125,89 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. OWP 14.E.4 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.4, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 147,69 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. Die Lage des Vorhabens in einer gewissen Entfernung von den Grenzen anderer Staaten schließt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Stilllegung nicht aus. Vorläufig identifizierte potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen betreffen Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie auf Meeressäuger und Fische. Bei Vorhaben dieser Art können die Wirkquellen u. a. Unterwasserschallemissionen sein, die bei der Installation von Fundamenten der Windturbinen und von Umspannwerken entstehen (einschließlich kumulativer Wirkungen mit anderen geplanten und realisierten Offshore-Windparks) im Hinblick auf Meeressäuger und Fische. Der Verbund von Windenergieanlagen, deren Bauwerke sich über 350 m über dem Meeresspiegel erheben, kann eine dauerhafte Zugbarriere für Vögel und Fledermäuse darstellen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 14.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 12. September 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Vorhabenträger Energa MFW 1 sp. z o.o. mit Sitz in Gdansk Energa MFW 1 sp. z o.o. al. Grunwaldzka 472 80-309 Gdansk Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Bibliothek Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Dienstag 09:00–16:00 Freitag 09:00–14:30 Uhr Weitere Ortshinweise Erdgeschoss Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Bibliothek Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00 Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00 Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zum Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben
Die Trave ist ein Fluss, der bei Travemünde in die Ostsee mündet. Er dient als Zufahrt für Seeschiffe zu den Häfen der Hansestadt Lübeck. Der Datensatz enthält, in 8 Teilgebiete aufgeteilt, ein aus Vermessungsdaten abgeleitetes, hochauflösendes Höhenmodell (Digitales Geländemodell, DGM) des Gewässerbettes der Untertrave von Travemünde bis Lübeck und des anschließenden Nahbereichs der Lübecker Bucht, sowie der Kanaltrave bis Lübeck-Moisling. Das Geländemodell wurde aus verfügbaren Peildaten (Echolotungen) des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes Ostsee und der Lübeck Port Authority nach folgenden Kriterien interpoliert: - bessere Information ersetzt ggf. Information mit schlechterer räumlicher Auflösung oder Qualität - neuere Information ersetzt ältere Information gleichwertiger Qualität Die Daten mit räumlich gröberer Auflösung wurden zunächst chronologisch aufsteigend gerastert und anschließend mittels Triangulation und Glättung interpoliert. Danach wurden die hochauflösenden, flächendeckenden Datensätze ebenfalls chronologisch aufsteigend aufgeprägt. Der Zeitraum der eingeflossenen Echolotdaten umfasst die Jahre 1991 bis 2023.
Verordnung über die Sicherung der Seefahrt ( SeeFSichV ) vom 27. Juli 1993 ( BGBl. I Seite 1417) geändert durch Artikel 4 der Vierten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. Juni 1997 (BGBl. I Seite 1537), Artikel 3 der Achten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 28. September 1999 (BGBl. I Seite 1938), Artikel 4 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz) vom 16. Juni 2002 (BGBl. I Seite 1815), Artikel 4 der Vierten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 25. September 2002 (BGBl. I Seite 3762), Artikel 2 der Elften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2004 (BGBl. I Seite 300), Artikel 512 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407), die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 01. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 2367), Artikel 2 der Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt vom 27. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1926), Artikel 544 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), Artikel 72 Absatz 2 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 323), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Dritten Verordnung zur Änderung der BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften 1) vom 25. März 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 100). Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 6 und Absatz 3 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1987 (BGBl. I Seite 541) und des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I Seite 602) verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV) § 1 Anwendungsbereich § 2 Hilfeleistung in Seenotfällen § 3 (weggefallen) § 4 (weggefallen) § 5 (weggefallen) § 6 Besondere Vorschriften für das Verhalten nach Zusammenstößen § 7 Meldung bestimmter für die Seesicherheit bedeutsamer Ereignisse § 7a Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen § 7b Meldung und Beseitigung von Wracks § 7c Wrackbeseitigung im Ausland § 8 Schiffswegeführung - Schiffsmeldesysteme § 8a Befahren des Panamakanals § 9 Entscheidungsfreiheit des Schiffsführers im Interesse einer sicheren Schiffsführung § 10 Ordnungswidrigkeiten § 11 Übergangsregelung Download Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV) 1) Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/29/ EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen ( ABl. L 113 vom 30.04.1992, Seite 19) und der Richtlinie 2009/13/ EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft ( ECSA ) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ( ETF ) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (ABl. L 124 vom 20.05.2009, Seite 30). Artikel 4 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie ( EU ) 2019/1159 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (ABl. L 188 vom 12.07.2019, Seite 94) sowie der Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 169 vom 27.06.2022, Seite 45). Stand: 02. April 2025
Aktuelle Hochwasserwarnungen und -berichte für die Gebiete Elbe, Peene, Warnow und Ostsee Aktuelle Hochwasserinformationen/-warnungen finden Sie hier: http://lxwww2.mvnet.de/portalutil/lung/hochwasser/index.php Bereiche und Zuständigkeiten des Hochwassermeldedienstes Nach der Hochwassermeldedienstverordnung (HwMdVO M-V ) vom 29.08.2005 umfasst der Hochwassermeldedienst nach §2 Abs. 1 die folgenden Bereiche: Der Hochwassermeldedienst wird für die Warnow im Abschnitt von Bützow bis Rostock, Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund, für die Küstengewässer einschließlich Sund- und Boddengewässer sowie Haffe (Ostsee) sowie für folgende Bundeswasserstraßen eingerichtet: - die Warnow in Rostock von der Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund bis zur Mühlendammschleuse, - die mecklenburgischen Gewässerabschnitte der Elbe, - die Peene im Abschnitt Aalbude (Kummerower See) bis Anklam. Die zuständigen Hochwassermeldzentren sind: - für die Warnow: StALU Mittleres Mecklenburg - für die Ostsee: das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Zusammenwirken mit den zuständigen StÄLU Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg und Vorpommern - für die Elbe: StALU Westmecklenburg - für die Peene: StALU Mecklenburgische Seenplatte
Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks engagiert sich die BAW gemeinsam mit weiteren Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMVI, um fach- und verkehrsträgerübergreifende Lösungen für die drängenden Verkehrsfragen der Zukunft aufzuzeigen (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Ein Fokusgebiet ist dabei der Küstenbereich mit seinen Seehafenzufahrten, denn infolge des zunehmenden Welthandels hat der Seehandel in der heutigen Zeit der Globalisierung eine größere Bedeutung als je zuvor. Internationale Seehäfen, wie zum Beispiel der Hamburger Hafen, bilden im Seehandel wichtige Knotenpunkte. Der Hamburger Hafen ist mit einem Seegüterumschlag von 137 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Seehafen Deutschlands. Von hier werden Güter in die ganze Welt verschifft bzw. auf der Schiene, Straße und Wasserstraße nach ganz Deutschland und Europa weitertransportiert. Durch den Klimawandel werden sich für den Betrieb und die Unterhaltung von Seehäfen und Seehafenzufahrten äußere Einflüsse, wie zum Beispiel der Meeresspiegel, ändern. Für strategische und langfristige Investitionsentscheidungen hinsichtlich der Hafeninfrastruktur entstehen dadurch wichtige Fragen. Wie werden sich Meeresspiegelanstieg und andere klimawandelbedingte Änderungen auf die Seehäfen auswirken? Kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Häfen in Zukunft gewährleistet werden? Welche Anpassungsmaßnahmen sind gegebenenfalls notwendig und nachhaltig? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die BAW am Standort Hamburg im Rahmen des Expertennetzwerkes. Mithilfe eines hochaufgelösten dreidimensionalen numerischen Modells der Deutschen Bucht werden komplexe Prozesse wie die Tidedynamik sowie der Transport von Salz, Wärme und Sedimenten für heutige und mögliche zukünftige Verhältnisse simuliert. Das Modellgebiet umfasst die gesamte deutsche Nordseeküste und die Ästuare von Ems, Jade-Weser und Elbe. Das Expertennetzwerk ist auch im Hinblick auf die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutend. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen künftig sowohl die Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gerichtsfest untersucht werden. Dies kann nur in behördenübergreifender Zusammenarbeit geleistet werden. Wie dringend der Forschungsbedarf für die Seeschifffahrt ist, zeigt die Situation am Hamburger Hafen. Die Zufahrt zum Hamburger Hafen erfolgt entlang des Elbeästuars. Da die Flutstromgeschwindigkeiten in vielen Bereichen des Elbeästuars höher als die Ebbestromgeschwindigkeiten sind, ist der stromaufgerichtete Sedimenttransport im Mittel größer als der stromabgerichtete Sedimenttransport. Es wird mehr Sediment aus der Nordsee in das Elbästuar eingetragen als ausgetragen. (Text gekürzt)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2171 |
| Europa | 10 |
| Kommune | 2 |
| Land | 1700 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 198 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 64 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Ereignis | 15 |
| Förderprogramm | 302 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Text | 223 |
| Umweltprüfung | 48 |
| unbekannt | 1789 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 137 |
| Offen | 2235 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2348 |
| Englisch | 72 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 566 |
| Bild | 3 |
| Datei | 1706 |
| Dokument | 97 |
| Keine | 332 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 58 |
| Webseite | 1193 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 882 |
| Lebewesen und Lebensräume | 839 |
| Luft | 1611 |
| Mensch und Umwelt | 2387 |
| Wasser | 2144 |
| Weitere | 2336 |