Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.
Im Jahr 2019 wurde eine Erfassung der Segetalflora auf 30 Äckern in Südostniedersachsen durchgeführt. Die Flächen wurden über staatliche Förderprogramme bis zu 30 Jahre lang ackerwildkrautgerecht bewirtschaftet, wobei die Förderung von 2014 bis 2022 auf der Agrarumweltmaßnahme (AUM) BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" basierte. Es wurden 311 wild wachsende Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 33 landesweit bestandsgefährdete Arten sowie 11 Arten der Vorwarnliste. 4 Segetalarten haben in Südostniedersachsen landesweit ihre einzigen Vorkommen. 33 Arten mit historischen Nachweisen konnten nicht bestätigt werden, sie sind aus dem Untersuchungsgebiet höchstwahrscheinlich überwiegend vor vielen Jahrzehnten oder sogar vor mehr als einem Jahrhundert verschwunden. Seit Beginn der Förderprogramme Ende der 1980er-Jahre ist nur noch eine Art verschollen. Probeflächen von 100 m² Größe auf extensiven Äckern wiesen durchschnittlich 2,8 bestandsgefährdete Segetalarten der Roten Liste Niedersachsen auf, auf konventionell bewirtschafteten Kontrolläckern hingegen 0,2. Eine Erfassung des Blütenreichtums auf 1-m²-Probeflächen ergab eine hohe Vielfalt, auf den Kontrollflächen fehlte dagegen ein Blütenangebot fast vollständig. Eine langjährig kontinuierliche ackerwildkrautschonende Bewirtschaftung hat zu einer erhöhten Diversität gefährdeter Segetalarten geführt. Diese Effekte verdeutlichen, dass zur Förderung der floristischen Diversität, inklusive eines diversen Blütenangebots, Kontinuität der Fördermaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Insgesamt sind die Förderprogramme zur Erhaltung der Agrophytodiversität als sehr effektiv zu bewerten.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage des TMIL: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022 Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Das deutsche Bundesamt für Naturschutz, das österreichische Umweltbundesamt und das schweizerische Bundesamt für Umwelt haben im Rahmen einer Literaturstudie untersuchen lassen, wie sich der langjährige Anbau herbizidresistenter gentechnisch veränderter Pflanzen (GV) auf die Umwelt auswirkt und die Ergebnisse in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden Anbaupraktiken von GV-Pflanzen in Übersee und die Auswirkungen ihrer Bewirtschaftung auf die Ackerbegleitflora sowie die biologische Vielfalt analysiert. Eine intensive Landbewirtschaftung und die damit einhergehende Verwendung hoher Mengen an Pflanzenschutzmitteln sind Hauptursachen für den Verlust von Biodiversität. In Nord- und Südamerika werden seit knapp 20 Jahren gentechnisch veränderte Pflanzen mit Resistenzen gegen verschiedene Totalherbizide (z.B. Glyphosat) großflächig angebaut. Die Studie zeigt, dass im Verlauf dieser Zeit der Herbizidverbrauch kontinuierlich ansteigt. Die Folge ist eine deutliche Abnahme der Biodiversität auf und neben den Ackerflächen.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchungen ist es, auf der Grundlage vegetationskundlicher Erhebungen die Wirksamkeit einer extensiven Bewirtschaftung auf einer 20 ha großen Ackerfläche zu bewerten. Insbesondere wurde die Entwicklung des Ackerwildkrautbestandes untersucht. Ergebnis: - durch die Bewirtschaftung ist eine Zunahme der auftretenden Ackerwildkräuter zu verzeichnen, - ehemals hier vorkommende seltene und zum Teil gefährdete Ackerwildkräuter haben sich wieder eingefunden, - die stärkere Wildkrautdichte ermöglicht konkrete Aussagen zu den Standortbedingungen innerhalb des Schlages.
Hannover. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. Ein Botanikertreffen endlich wieder in Präsenz: Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgerichtete Veranstaltung läutete am 12. März im Großen Saal des Freizeitzentrums Lister Turm die 40. Kartiersaison des Niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramms ein. Zum Jubiläum gab es neben Grußworten aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Vorträge von namhaften Referentinnen und Referenten, die ein breitgefächertes Programm präsentierten. „Arten brauchen Daten, denn nur was wir kennen, kann geschützt werden“, fasst Volker Brengelmann, Leiter der Referatsgruppe Natur- und Artenschutz im Ministerium, die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Kartierenden im Artenschutz zusammen. Zum 40. Jubiläum bot das diesjährige Botanikertreffen ein abwechslungsreiches Programm. Es begann mit einem Rückblick auf 40 Jahre floristische Kartiertätigkeit in Niedersachsen, gefolgt von den Perspektiven und der Relevanz ehrenamtlicher Artenerfassung sowie dem Stand der bundesweiten Kartierung. Weitere Beiträge beleuchteten die Herausforderungen und Erfolge zum Schutz einer hochgradig gefährdeten Pflanzenart, dem Kriechenden Sellerie, sowie die Rahmenbedingungen, unter denen die bunte, aber bedrohte Ackerwildkrautflora im Raum Göttingen erfolgreich erhalten und gefördert wird. Das LIFE-Projekt zur Renaturierung der Hannoverschen Moorgeest wurde ebenso vorgestellt wie die besondere Moosflora in Dünentälern auf Borkum. Es wurde nicht nur auf die gemeinsame Arbeit der vergangenen 40 Jahre geblickt, sondern auch über die anstehenden Aufgaben gesprochen. „Die Bedeutung des Ehrenamtes ist proportional zur Fläche zu sehen“, erklärt Jakob Fahr, Leiter des landesweiten Artenschutzes im NLWKN. „Niedersachsen ist ein Flächenland, daher sind wir auch zukünftig in ganz besonderer Weise auf die Unterstützung durch Ehrenamtliche angewiesen.“ Um auch neue Mitarbeitende zu gewinnen, wird seit 2014 auf die digitale Übermittlung der Meldungen von Pflanzenarten gesetzt. NIWAP, das Ni edersächsische w ebbasierte A rtenerfassungs- P ortal, erleichtert die direkte Übermittlung an den NLWKN. Informationen dazu gibt es im Artikel Arten-Erfassungsprogramme . „Eine verstärkte Kartierung von Pflanzenarten durch Ehrenamtliche ist insbesondere für die nun gestartete Aktualisierung der Roten Liste unerlässlich“, ergänzt Fahr. Ni w A P Zum Abschluss der Auftaktveranstaltung gab es einen Ausblick auf die diesjährige Saison, die sich gleichermaßen an neue wie erfahrene Kartierende wendet und zum Mitmachen einlädt. Die erste Exkursion findet am 23. April in Ahlden (Aller) statt. Dieses Einsteigertreffen wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde im Heidekreis veranstaltet. Aktuelle Informationen zum Artenschutz in Niedersachsen gibt es unter folgendem Link: Aktuelles zum Artenschutz in Niedersachsen
Hannover – Zum zwölften Mal trafen sich auf Einladung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) rund 120 niedersächsische ehrenamtliche Pflanzenkartierer im Landesmuseum Hannover. Die Veranstaltung markiert traditionell den Saisonauftakt für die im niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramm tätigen Kartierer. „Ohne unsere ehrenamtlichen Unterstützer könnten wir als Fachbehörde für Naturschutz nicht auf einen derart umfangreichen Datenbestand zurückgreifen und den Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kommunen zur Verfügung stellen“, erklärt Dr. Jakob Fahr, Leiter des Artenschutzes im NLWKN. Zum zwölften Mal trafen sich auf Einladung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) rund 120 niedersächsische ehrenamtliche Pflanzenkartierer im Landesmuseum Hannover. Die Veranstaltung markiert traditionell den Saisonauftakt für die im niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramm tätigen Kartierer. „Ohne unsere ehrenamtlichen Unterstützer könnten wir als Fachbehörde für Naturschutz nicht auf einen derart umfangreichen Datenbestand zurückgreifen und den Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kommunen zur Verfügung stellen“, erklärt Dr. Jakob Fahr, Leiter des Artenschutzes im NLWKN. Das niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm wurde 1983 ins Leben gerufen. Mit seiner Hilfe werden Daten über einzelne Pflanzenarten gesammelt und für den Naturschutz aufgearbeitet. „Denn Naturschutz braucht Daten“, so Dr. Fahr. „Sie stellen die Grundlage für unsere Arbeit dar.“ Von Anfang an erfolgte beim niedersächsischen Pflanzenarten-Erfassungsprogramm der Hauptteil der Meldungen durch Ehrenamtliche. Die diesjährige Auftaktveranstaltung bot ein breit gefächertes Vortragsprogramm namhafter Referentinnen und Referenten. Dr. Kathrin Baumann, Leiterin des Fachbereichs Naturschutz, Forschung, Dokumentation im Nationalpark Harz, verdeutlichte in ihrem Vortrag die Einzigartigkeit der Hochmoore im Nationalpark Harz. Mit herausragenden Pilzaufnahmen faszinierte Waldpädagogin Karola Naeder das Publikum. Bernd Galland, Paul Feindt-Stiftung Hildesheim, zeigte am Beispiel der Ackerwildkrautflora im Naturschutzgebiet Wernershöhe, wie wichtig Kontinuität bei der Naturschutzarbeit ist. Kolja Dudas und Andromeda von Prondzinski vom Botanischen Verein zu Hamburg stellten die Adventivflora des Hamburger Hafens vor und warben dafür, auch im Bereich Flora nicht allem Fremden mit Missgunst und Abwehr zu begegnen. Der Vortrag von Professor Dietmar Brandes, Geobotaniker an der TU Braunschweig, über die Konstanz beziehungsweise Dynamik von Neophyten in Braunschweig beleuchtete grundsätzliche Aspekte zur Einwanderung von Arten. Dr. Peter Borgmann, Biologe an der Uni Osnabrück, warb in seinem Beitrag um Unterstützung für das Wildpflanzenschutz-Projekt des Bundesamts für Naturschutz. Professor Thomas Kaiser, Leiter des Planungsbüros ALW in Beedenbostel, trug in seinem Beitrag die Ergebnisse der in den letzten beiden durch starke Trockenheit geprägten Sommern erfolgten floristischen Erfassung der Teichbodenflora im Landkreis Celle vor. Zur Kartiersaison 2020 gehören auch drei Exkursionen. Die erste Exkursion findet am 26. April im Raum Salzgitter-Bad statt und ist für Einsteiger geeignet. Im Naturschutzgebiet Speckenberg und dem umgebenden Landesschutzgebiet Kassebusch werden Kalk-Pionierrassen, ihre Verbuschungsstadien und artenreichen Laubwälder aufgesucht, um in die Kartierarbeit einzuführen. Weitere Informationen zu den Kartierertreffen gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/kartierinfos-flora .
Gebietsbeschreibung Die vier Teilgebiete des LSG befinden sich in der strukturreichen Ackerlandschaft nördlich, nordöstlich und südlich von Zerbst. Ein Teilgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Steckby, Kermen, Pakendorf, Wertlau und Steutz unmittelbar an der Grenze zum Elbetal. Ein kleineres Teilgebiet liegt im beginnenden Übergang zum Burger und Roßlau-Wittenberger Vorfläming im Osten des Landkreises zwischen den Ortschaften Lindau, Deetz und Kerchau. Auch das kleinere Teilgebiet Dalchau im nördlichen Kreisgebiet liegt am Übergang vom Zerbster Ackerland zum Burger Vorfläming. Das größte der vier Teilgebiete befindet sich im Zentrum des Zerbster Ackerlandes zwischen den Ortschaften Lübs, Gehrden, Güterglück, Schora, Moritz, Strinum, Zernitz und Buhlendorf. Die Teilgebiete des LSG sind weite, mit wenigen Gehölzen durchsetzte, intensiv genutzte Ackerlandschaften. Das flachwellige Gelände liegt in einer Höhe von 60 bis 90 m über NN, der höchste Punkt erreicht auf den Leitzkauer Höhen 116 m über NN. Einige geringe Erhöhungen, wie die Trappenberge bei Ladeburg, die südlichen Ausläufer der Leitzkauer Höhen oder der Mühlenberg nahe Steckby schaffen Abwechslung in der Weite der Landschaft. Unterschiedlich große Ackerschläge sind durch einzelne markante Altbäume, durch Gräben mit Gebüschen und Gehölzen, kleine Ruderal- oder Hochstaudenfluren, auch kleine Trockenrasenbereiche oder durch ein kleines Kieferngehölz im südlichen Teilgebiet aufgelockert. Das zentrale Gebiet wird bei Schora durch die B 184 von Südost nach Nordwest sowie von der Bahnlinie Berlin-Güsten von Ost nach West durchschnitten. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Zerbster Land gehen in die Mittelsteinzeit zurück. Aufgesucht wurden die hochwasserfreien Terrassen des Elbe-Urstromtales. Ackerbau wurde in dieser Zeit noch nicht betrieben. Der Mensch lebte vom Jagen und Fischen und vom Sammeln. Die ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur nahmen hauptsächlich die Schwarzerdeböden in Kultur, sind aber auch im Zerbster Land durch eine Siedlung bei Jütrichau nachgewiesen. Die nachfolgenden Kulturen der Jungsteinzeit legten Siedlungen und Friedhöfe am Terrassenrand der Elbe an, wo sie wie Perlen an einer Schnur aneinandergereiht waren. Während der mittleren Jungsteinzeit, der Trichterbecherkultur, drangen Siedler entlang der Nuthe flußaufwärts bis Zerbst vor. Sie errichteten ihren Toten Großsteingräber; von zehn um 1800 noch bekannten hat sich aber nur eines bei Gehrden erhalten. In der frühen Bronzezeit markierte das Zerbster Land den nördlichen Randbereich der Aunjetitzer Kultur. Eine dichte Besiedlung zeichnet sich aber erst in der jüngeren Bronzezeit ab, die sich dann in den jüngeren Perioden fortsetzt. Belege dafür, daß das Gebiet in der jüngeren Bronzezeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung genoß, liefern zwei Bronzehortfunde aus Deetz. Dabei weisen die in einem der Horte zusammen mit 42 Sicheln, sieben Lanzenspitzen, fünf Beilen und sieben Ringen verborgenen drei Gußbrocken auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Die Sicheln weisen in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Landwirtschaft hin. Während der frühen Eisenzeit siedelte im Zerbster Land das Volk der Hausurnenkultur, die ihren Namen Brandgräbern mit hausartigen Urnen verdankt, von denen sich das östlichste Grab bei Trüben fand. Während der jüngeren Eisenzeit geriet das Zerbster Land unter den Einfluß der Jastorfkultur, aus der die historischen Stämme der Elbegermanen hervorgingen. Aus der Völkerwanderungszeit sind bisher kaum Funde bekannt. Das Zerbster Land gehört zu dem großen rechtselbischen Gebiet, das nach der Abwanderung germanischer Volksgruppen von Slawen besiedelt wurde, die dort im Gau Zerwisti, dessen Hauptort Zerbst war, etwa 300 Jahre lebten und Burgen sowie viele Siedlungen entwickelten. Unter Albrecht dem Bär wurden im Zuge der zweiten Ostexpansion große Teile des Gebietes wiedererobert. Aus dem Jahr 1007 datiert die erste urkundliche Erwähnung von Zerbst als befestigte Siedlung. Vom Erzbistum Magdeburg aus wurden Klöster errichtet und neue Mönchsorden gegründet, so auch in Leitzkau. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Land zum Herzogtum erhoben und gehörte zunächst zur Kurmark Brandenburg, später zum Herzogtum Magdeburg, wurde Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam danach zum Herzogtum Anhalt-Dessau. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Zerbster Ackerland wurde wesentlich durch die Wirkung der Saalekaltzeit geprägt und erhielt sein heutiges Aussehen vor allem durch nacheiszeitliche Abtragungsprozesse. In der Weichselkaltzeit fanden äolische Ablagerungen statt, so daß sich eine geringmächtige Decke aus Treibsanden und Sandlöß bilden konnte. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaften der Zerbster Platten und des Leitzkauer Hügellandes. Es sind Altmoränenlandschaften, deren glaziale Sedimente wärend des Drenthestadials, in der älteren Saalekaltzeit, entstanden. Unter diesen Sedimenten dominieren Geschiebemergel und Geschiebelehme. Schmelzwassersande kommen nur inselhaft vor. Im Leitzkauer Hügelland ist oberoligozäner Tonmergel (Septarienton, Ruppelton) durch glaziale Stauchung oberflächennah verbreitet. Die hier vorkommenden Böden und das hügelige Relief unterscheiden das Leitzkauer Hügelland von den umliegenden lehmigen Grundmoränenplatten. In Abhängigkeit von den Substratprofilen und morphologischen Positioneb sind folgende Bodenformen vorherrschend: Im Gebiet Zerbst-Steutz sind Pseudogley-Tschernoseme bis Pseudogley-Kolluvisole aus Geschiebedecksand bis kolluvialem lehmigem Sand über Geschiebemergel im Wechsel mit Podsol-Gley-Braunerden bis Gley-Braunerden und Gleyen bestimmend. Auf den Plattenrändern dominieren im Westen Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand, im Osten die Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Um Schora-Buhlendorf dominieren Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand, seltener Lößsand, über Geschiebelehm. Im Ostteil des Gebietes kommen Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand und Decklehm über Geschiebemergel und lokal Gley-Humuspseudogleye aus lehmigem Sand bis Lehm über Geschiebemergel vor. Im Raum Deetz sind Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand, seltener periglazialem Flugsand, über Geschiebelehm flächendeckend. Bei Dalchau kommen zu den oben genannten Bodenformen die Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand beziehungsweise Decklehm über tertiärem Tonmergel, die für das Leitzkauer Hügelland typisch sind. Während das zentrale sowie das östliche Teilgebiet relativ wasserlaufarm sind, wird das südliche Teilgebiet von Nuthe-Zuflüssen und das nördliche Teilgebiet von Ehle-Zuflüssen durchzogen, die alle der Elbe zufließen. Stehende Gewässer befinden sich lediglich an der südlichen Gebietsgrenze des Teilgebietes bei Dalchau als Stauteich, bei Ladeburg und nordöstlich des Teilgebietes Lindau-Deetz als Deetzer Teich. Das Klima des LSG gehört zum mitteldeutschen Binnenlandklima und ist mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7°C relativ warm und mit einer Jahresniederschlagsmenge von 500-570 mm relativ trocken. Pflanzen- und Tierwelt Als die potentiell natürliche Vegetation des Zerbster Ackerlandes wird Traubeneichen-Hainbuchenwald angesehen, der in der Elbenähe in den Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. In nassen Bereichen der Bachtälchen befinden sich Standorte von Erlen-Bruchwäldern oder Erlen-Eschenwäldern. Diese natürliche Vegetation ist im LSG verschwunden. Die Waldinsel im südlichen Teilgebiet wird von artenarmen Kiefernforsten eingenommen. Die Pflanzenwelt des LSG wird überwiegend von den angebauten Ackerkulturen geprägt. Die verabreichten hohen Nährstoffgaben führten auf den Feldern zu einer arten- und individuenarmen Segetalflora, die von Klatsch-Mohn, Vogel-Miere, Flug-Hafer, Geruchloser Kamille und Kletten-Labkraut beherrscht wird und auf den angrenzenden Flächen beziehungsweise Rainen zum Vorherrschen nitrophiler Stauden wie Brennessel, Giersch, Knaulgras und Klette führt. Entsprechend des Landschaftscharakters findet man im LSG eine typische Feldflurvogelgemeinschaft, wenn auch teilweise mit rückläufigen Beständen wie bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche. Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard und Turmfalke nutzen die wenigen Bäume in den Teilgebieten als Brutplätze. Rohrweihen und die in den umliegenden Ortschaften brütenden Weißstörche suchen das Gebiet zur Nahrungsuche auf; ebenso große Scharen durchziehender oder überwinternder Saat- und Bleßgänse sowie Kiebitze und Saatkrähen. In neuerer Zeit überwintern zunehmend Singschwäne und vereinzelt auch Zwergschwäne. In den Wintermonaten halten sich ständig einige Seeadler in der Nähe größerer Gänseansammlungen auf. Das Zerbster Land ist Brut- und Überwinterungsgebiet des Raubwürgers. Das Gebiet hat jedoch besondere Bedeutung durch das Reliktvorkommen der akut vom Aussterben bedrohten Großtrappe, die hier noch Ackerstandorte besiedelt. 1987 führte dieses Vorkommen zur Anerkennung als Important Bird Area in Europa (IBA) und 1992 zur Erklärung zum EU-Vogelschutzgebiet (EU SPA). Entwicklungsziele Die Entwicklungsziele für das LSG sind an den Schutzanforderungen für die letzten Trappenvorkommen ausgerichtet. Das wichtigste Ziel ist die Durchführung einer trappengerechten landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage des Artenhilfsprogramms für die Großtrappe im Land Sachsen-Anhalt. Dieses beinhaltet insbesondere die Erhaltung des Anteils von Rapsanbau als wichtige Winternahrung der Großtrappe sowie die Ausdehnung des Luzerneanbaus. Günstige Fruchtfolgen mit entsprechenden Fruchtartenanteilen, welche die Großtrappe durch ungestörte Brut- und Jungenaufzuchtzeiträume begünstigen, sind ebenso erforderlich wie der Anbauverzicht bestimmter Kulturen oder der Verzicht auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz sowie eine Minimierung der Nährstoffzufuhr durch Mineraldünger. Der Verlust von Lebensraumstrukturen für bestimmte Tierarten der Feldfluren wie Einzelbäume, Hecken, Gehölzgruppen, Feldraine, Grabenränder, Trockenrasen- und Ruderalflächen, sollte durch Neuanlage wieder ausgeglichen werden. Jedoch sind dabei die Belange des Trappenschutzes zu berücksichtigen, da dieser ursprüngliche Steppenbewohner auf ein weit überschaubares Gelände angewiesen ist. Exkursionsvorschläge Der in der Verordnung festgesetzte Schutzzweck des Gebietes - Schutz der letzten ackerlandbewohnenden Bestandsgruppe der Großtrappe - gestattet infolge der Störempfindlichkeit dieser Vogelart keinen Tourismus im Gebiet, so daß keine offiziellen Wanderwege die Teilgebiete berühren. Interessante Sehenswürdigkeiten bietet diese Ackerlandschaft kaum. In den Städten und Dörfern der Umgebung gibt es dagegen zahlreiche kulturhistorische Baudenkmale zu besichtigen wie die mittelalterliche Zerbster Stadtmauer mit erhaltenen Stadttoren, die Schloßruine,das Franziskanerkloster, den Marktplatz mit dem Roland und der Butterjungfer, die barocken Kavalierhäuser der Schloßfreiheit mit dem Museum über Katharina II. oder die erhalten gebliebenen Fachwerkbauten in der Mühlengasse oder auf der Breite. Aber auch das Renaissanceschloß und die Klosterkirche in Leitzkau sowie die romanische Kirchenruine „Unser lieben Frauen“, die Pfarrkirche St. Laurentius, der mittelalterliche Bergfried der Burg sowie der Storchenhof in Loburg oder die Dorfkirchen in Lindau und Deetz lohnen einen Besuch. Verschiedenes Die Großtrappe - ein Steppenbewohner Die truthahngroße Großtrappe (Otis tarda) ist der schwerste flugfähige Vogel der Erde. Die Hähne erreichen mit etwa 16 kg das Gewicht eines Rehbockes. Diese Vogelart bewohnt weite, offene Landschaften, zum Beispiel die Steppengebiete in Russland, Ungarn und Mittelasien bis zur Mongolei und entsprechende Landschaften auf der Iberischen Halbinsel. Im mittel- und osteuropäischen Verbreitungsgebiet ist ihr Bestand erheblich zurückgegangen. Sie kommt in Deutschland nur in wenigen Gebieten Brandenburgs und Sachsen-Anhalts vor. Der Weltbestand beträgt nur noch etwa 20 000 Großtrappen. Auf sachsen-anhaltischem Gebiet wurde 1940 noch ein Bestand von etwa 885 Trappen gezählt, der bis 1970 jedoch bereits auf 150 geschrumpft war. Große Verluste in harten, schneereichen Wintern und veränderte landwirtschaftliche Nutzungsformen führten zum Rückgang bis auf 115 Vögel im Jahr 1980 und schließlich auf 40 Vögel im Jahr 1990. Das Zerbster Ackerland besiedelten nach Bestandsstützungsmaßnahmen in den 1970er Jahren 1986 noch neun Hähne und 32 Weibchen. An den Balzplätzen in der Magdeburger Börde bei Schwanebeck und Altenweddingen erschienen zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei Hähne und 12 Weibchen. Im Zeitraum von 1991 bis 1995 kamen im Zerbster Land nur noch 5-15 Großtrappen vor. Derzeit scheinen die regelmäßigen Brutvogelvorkommen erloschen zu sein. Eine Ursache dieses alarmierenden Rückgangs ist die intensive Landnutzung, die den Lebensraum der Trappe verändert, Brut-, Balz- und Nahrungsplätze beeinträchtigt und stört und zu hohen Gelegeverlusten führt. Aber auch Verluste der brütenden Weibchen durch Landmaschinen, Anflug der Trappen gegen Leitungen oder Pflanzenschutzmittelvergiftungen trugen zum dramatischen Rückgang bei. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 17.02.2021
Im Verbundvorhaben „FINKA" werden Lösungsstrategien zur Förderung der Insektenvielfalt und der dazugehörigen Ackerbegleitflora erarbeitet. Dazu werden im Modellprojekt Betriebspartnerschaften zwischen konventionell und ökologisch wirtschaftenden Ackerbaubetrieben in verschiedenen Boden-Klima-Räumen Niedersachsens geschlossen.
4480000 4481000 4482000 4483000 Legende Grenze des Plangebietes (SCI 114) 5723000 5723000 Streuobstbestände, keine Einstufung nach Anhang I der FFH-RL (mit Bezugsflächenenummer) Ziegengehege (Projektflächen des Forschungsprojektes "Management von Offenlandlebensräumen an pflegeproblematischen Steilhängen durch Ziegenstandweiden") potenzielle Aufforstungsfläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1001 Acker im Projekt "Schutz der Segetalflora" 1003 Vorschlag Umwandlung Acker in Dauergrünland Ackerrandstreifen (mit Maßnahmenummer) 1005 Pufferstreifen auf Intensivgrünland (mit Maßnahmenummer) 204 89 5722000 5722000 89 Projektfläche Friedeburg 90 267 268 266 1006 88 Managementplan für das FFH-Gebiet „Saaledurchbruch bei Rothenburg" Projektfläche Saalehänge bei Dobis FFH_0114 (DE 4336-306) 5721000 5721000 256 Karte 7-2 1011 ± 86 277 86 278 1008 Maßstab 0 50 100 200 300 400 500 Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt Auftragnehmer: 5720000 5720000 4482000 4483000 SALIX - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Döblitzer Weg 1a 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034607 - 34656 / Fax: 034607 - 342990 mailto: salix.reissmann@googlemail.com 1010 4481000 1:10.000 Auftraggeber: 1007 279 4480000 Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen Datum: Juni 2011Bearbeiter: Dipl.-Biol. Peter Schütze Dipl.-Ing. (FH) Michael Seppelt Kartengrundlage: Erlaubnisnummer:Topographische Karte 1 : 25000 (TK25) Geobasisdaten - © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / 10008 600 m
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