Rechtsvorschriften Grundlagen und Arbeitshilfen PFAS-Leitfaden Vollzugshilfe §§ 6 – 8 BBodSchV ISQAB (InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung) Weiteres Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in Bundesrecht und Landesrecht und werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen und Merkblätter. Das “Merkblatt zur Verhaltensweise beim Auffinden von Boden- und Grundwasserverunreinigungen” ist hier nachstehend zusätzlich erreichbar: Bis vor wenigen Jahren war der Bodenschutz, sofern keine besonderen Regelungen bestanden (z.B. im Wasser- oder Baurecht), Sache der allgemeinen Gefahrenabwehr und wurde nur im allgemeinen Ordnungsrecht behandelt. Im Land Berlin hatte sich dies bereits durch das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG vom 10. Oktober 1995) als spezielle Regelung geändert. Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ) ist am 17. März 1998 verkündet worden und materiell am 01. März 1999 in Kraft getreten. Damit war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist, bundesweit nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 09. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundesgesetz ab. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Am 18.09.2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG in Verbindung mit § 8 BlnBodSchG ist das Land Berlin vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Berliner Bodenschutzgesetz und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24.05.2024 geändert.. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser in Berlin hat die Senatsverwaltung die Berliner Liste erarbeitet. Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen. Mit der Neufassung der BBodSchV (Artikel 2 der Mantelverordnung, BGBl. 2021 Teil I, S. 2716) ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde eine LABO-Vollzugshilfe erarbeitet, die die neue Struktur der BBodSchV und die erweiterten und zum Teil geänderten materiellen Anforderungen sowie den erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 – 8 BBodSchV berücksichtigt. Die „LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“ mit Stand vom 10. August 2023 wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe steht auf der LABO-Homepage zum Download zur Verfügung. Gem. § 6 Abs. 7 und 8 BBodSchV muss für das Auf- oder Einbringung von Materialien mit einem Volumen > 500 m³ auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht eine Anzeige und eine Dokumentation erfolgen. Dafür wurde ein kombiniertes Musterformular entwickelt. Das Musterformular wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Das ISQAB ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente. Boden wird in verschiedenen Zusammenhängen sehr unterschiedlich definiert. Für den Bodenschutz gilt die Definition des § 2 Abs. 1 BBodSchG : Generelles Ziel nach § 1 BBodSchG ist die Sicherung aller Bodenfunktionen bei Schutz der natürlichen und der Archivfunktion . Die einzelnen Nutzungsfunktionen gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 3 BBodSchG schließen sich gegenseitig aus. Welche Nutzung gewählt wird, bestimmt sich zunächst nicht nach dem Anliegen des Bodenschutzes, sondern dem der Raum- und Stadtplanung. Die verschiedenen Nutzungen üben unterschiedlichen Einfluss auf die natürlichen und Archivfunktionen des Bodens aus, so dass der vorsorgende Bodenschutz in die abwägende Nutzungsentscheidung einbezogen werden muss. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz ” (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Die EU arbeitet an einer europaweiten Strategie zum Bodenschutz und hat dafür ein Konzept entwickelt.
Aufbauend auf dem Verbundvorhaben Sickerwasserprognose (BMBF-SiWaP, 1998 bis 2007) und dem UBA-Grenzwerteableitungskonzept für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes (UBA, 2007 bis heute) wird eine antizipierende Sickerwasserprognose für bewertungsrelevante PFC (SiWaPFC) abgeleitet. Durch die Zugrundelegung des generischen Ansatzes eines Software-Werkzeugs BEMEB (Finkel et al., UBA), welches durch UBA und BMU anerkannt ist und für die Mantelverordnung eingesetzt wird, kann die Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle, die über den Raum Raststatt/Baden-Baden hinausgehen, untersucht werden. Fokus von SiWaPFC liegt auf dem Stofffreisetzungsverhalten (Quellterm) einkettiger, bewertungsrelevanter PFC aus Böden in Baden-Württemberg. Mit Laborexperimenten (Säulenversuche, Sorptionsisothermen), vorhandenen Daten aus Literatur und laufenden Projekten sowie neuen Erkenntnissen der BWPlus-Projektpartner werden die relevanten Stoffeigenschaften und Bodenkennwerte (u.a. Corg, pH) und deren Bandbreiten identifiziert. Die Eignung von Säulenversuchen nach DIN 19528 für PFC wird überprüft (methodische Fragestellungen wie Probenahme ungestört/gestört, Kontaktzeit Wasser/Feststoff, etc.). Mittels prozessbasierter Analyse der Messdaten werden die Gleichgewichtsannahme und der Einfluss von u.a. gelöstem organischen Kohlenstoff (DOC) und Partikeln (Trübe) (gekoppelter Transport, Lösungsvermittlung) untersucht. Nach Implementierung geeigneter Inputdaten in BEMEB werden Quellterm und Transportterm für PFC modelliert. Die Eignung des Modells und die Gültigkeit der Grundannahmen von BMBF-SiWaP (z.B. zur Rolle des partikelgetragenen Transportes entlang präferentieller Fließwege) für die Sickerwasserprognose von PFC sowie Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit auf Untergrundkonstellationen (natürlich gelagerte Böden in Baden-Württemberg und Deutschland) werden untersucht.
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Verbundprojekt "Sickerwasserprognose" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2005 bis 2011) wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) und das Zentrum für Angewandte Geowissen-schaften (ZAG) der Universität Tübingen in den vergangenen Jahren ein Fachkonzept zur Ableitung von medienschutzbasierten Einbauwerten (ME) für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauweisen entwickelt. Die Ableitungssystematik basiert auf einer antizipierenden Sickerwasserprognose, in der die Stofffreisetzung (Quellterm) und die Stoffmigration im Sickerwasser (Transportterm) betrachtet werden. Die Ableitungssystematik bildet die fachliche Grundlage für die Kabinettsfassung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Artikel 2 der Mantelverordnung (MantelV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 03.05.2017. Mit dem neu entwickelten Excel-basierten anwenderfreundlichen Softwarewerkzeug BEMEB (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe) (i) werden alle Berechnungs-und Bewertungsschritte zur Ableitung medienschutzbasierter Einbauwerte, einschließlich der erforderlichen Eingangsdaten und der Ausgabe der Tabellen zur Anwendung der EBV bereitgestellt, (ii) erhalten alle an der Wiederverwertung mineralischer Ersatzbaustoffe beteiligten Akteure einen einfachen Zugang zur Ableitungssystematik und (iii) wird die Möglichkeit geschaffen, über das bisherige Maß hinausgehende Verwer-tungsmöglichkeiten für mineralische Einbaumaterialien zu realisieren und Untergrundkonstellationen zu bewerten, die von den Standardfällen und -szenarien der EBV abweichen. Quelle: Forschungsbericht
Mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung – EBV-(Artikel 1der geplanten Mantelverordnung) werden technische Voraussetzungen und materielle Anforderungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) definiert. Bei Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben können MEB ohne langfristige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, d. h. schadlos und ordnungsgemäß, in den definierten Einbauweisen verwertet werden. Das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) hat, begleitend zum Verordnungsvorhaben des BMU, die Fachgrundlagen kontinuierlich weiterentwickelt und im vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben. Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt.
Ziel des Projektes SAFEUSE ist es, den Umgang mit Abfalldeponien in Vietnam nachhaltig zu verbessern, indem das Modell eines integrierten und weitsichtig angelegten Herangehens am Beispiel des Deponiestandortes Go Cat entwickelt und praxisorientiert konkrete Wissens- und Planungsbausteine zur Standortnachnutzung erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Teilvorhabens werden innovative Methoden für die Deponieschließung in tropischen Gebieten sowie ein nachhaltiges Konzept zur Deponiegasverwertung entwickelt. Im Arbeitspaket 'Standortangepasstes Rekultivierungs-/Stabilisierungskonzept' werden eine Wasserhaushaltsmodellierung unter Berücksichtigung verschiedener Profilierungs- und Nachnutzungsszenarien (Sickerwasserprognose) sowie eine Standsicherheitsbetrachtung für verschiedene Profilierungs- und Nachnutzungsszenarien durchgeführt, und es wird ein klimazonenbezogener Katalog der Wasserbilanzterme für Deponieabdichtungen erstellt mit dem Ziel der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Deponiestandorte in Vietnam. Das Arbeitspaket 'Nutzungskonzept für das Deponiegas' beinhaltet die Entwicklung von Methoden zur Deponiegasprognose in asiatischen Ländern unter Berücksichtigung der schlechten Datenlage bzgl. des Deponieinventars, die Deponiegasprognose für Go Cat und die Entwicklung von Nutzungsszenarien für das Deponiegas. Den Abschluss bildet das Arbeitspaket 'Erarbeitung einer Arbeitshilfe für die Deponieschließung und -nachnutzung in Vietnam sowie Weiterbildung und Training'.
Seminarvorankündigung: Im Rahmen der „Fortbildungen im Umweltsektor“ veranstaltet das HLNUG in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bildungsseminar Rauischholzhausen das Seminar Termin/Ort: 28. bis 29. Oktober 2025, Stadthalle Weilburg (Präsenzveranstaltung) Teilnehmerkreis: Staatliche und kommunale Behörden, Ing.-Büros, Interessierte Seminarinhalte: Fallbeispiele Altlastensanierung, Innovative Erkundungs- und Sanierungstechniken, Neues aus dem HLNUG, etc. Interessierte können sich hier über die Inhalte vergangener Altlastenseminare informieren. Seminarprogramm und Anmeldeformular folgen! Die 4. überarbeitete Auflage des Handbuchs Altlasten Band 3 Teil 7 „Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen“ ist jetzt erhältlich. Wesentliche Änderungen gegenüber der 3. Auflage betreffen: Anhang 2 „Geringfügigkeitsschwellenwerte" : Aktuelle Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden übernommen. Anhang 9 „Datenauswertung von Pump&Treat-Grundwassersanierungen“ : Projektdaten von 35 langlaufende Grundwassersanierungen wurden aktualisiert. Anhang 12.2 „Einleitung von gereinigtem Grundwasser in öffentliche Abwasserreinigungsanlagen“ : Hier wird auf die aktualisierte Indirekteinleiterverordnung und die neue Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (Indirekteinleiter-VwV) Bezug genommen. Anhang 12.3 „Behandlung von verunreinigtem Grundwasser bei Einleitung in oberirdische Gewässer“ : Die „Emissionsbetrachtung“ wird mit orientierenden Emissionswerten konkretisiert. In der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beziehen sich die Prüfwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Anlage 2 Tabelle 4 BBodSchV) zunächst lediglich auf Benzo(a)pyren (BaP). Vor Anwendung der Prüfwerte muss allerdings ermittelt werden, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von BaP an der Summe der Toxizitätsäquivalente (TEQ) mit typischen PAK-Gemischen vergleichbar ist. Als Hilfestellung hierzu stellen wir Ihnen Erläuterungen sowie ein Excel-Tool „PAK-Musterprüfung zur Anwendbarkeit der PAK-Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach BBodSchV“ zur Verfügung und empfehlen Ihnen, diese als Arbeitsmaterial zu verwenden. Durch Eintragen der PAK-Analysenergebnisse in das Excel-Tool wird die oben beschriebene Prüfung automatisch durchgeführt. Die vierte Ausgabe der Veröffentlichungsreihe „Boden und Altlasten – Nachrichten aus Hessen“ ist jetzt erhältlich. Themen der jährlich erscheinenden Ausgaben sind Forschungsprojekte, interessante Aktivitäten und neue Publikationen aus den Bereichen Bodeninformation, Bodenschutz und Altlastensanierung innerhalb und auch außerhalb von Hessen.In der aktuellen Veröffentlichung finden Sie Berichte u. a. zu folgenden Themen: Boden des Jahres 2024 (Waldboden), Boden im Fokus – Kompensation des Schutzguts Boden, Boden als Zeitzeuge – die Bodenprobenbank des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in hessischen Auenböden, die aktualisierte LABO-Arbeitshilfe zur Sickerwasserprognose, Zahlen und Fakten 2023. Boden und Altlasten – Nachrichten aus Hessen kann kostenfrei heruntergeladen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt auch als Druckausgabe vor, welche über unsere Vertriebsstelle oder unseren Shop erhältlich ist. Wenn Sie in den Verteiler für den jährlichen Versand der „Nachrichten aus Hessen“ aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine Mail an: NachrichtenausHessen .
Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse des BMBFVerbundes Sickerwasserprognose im Hinblick auf konkrete Vorschläge für den Vollzug ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass die wasserverfügbaren Schadstoffe mineralischer Ersatzbaustoffe unter einbaunahen Expositionsbedingungen einem zeitlich dynamischen Freisetzungsverhalten unterliegen. Die meisten Stoffe weisen anfänglich hohe Konzentrationen auf, die mit der Zeit in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften rasch oder sehr langsam abklingen. Veröffentlicht in Texte | 04/2011.
Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse des BMBFVerbundes Sickerwasserprognose im Hinblick auf konkrete Vorschläge für den Vollzug ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass die wasserverfügbaren Schadstoffe mineralischer Ersatzbaustoffe unter einbaunahen Expositionsbedingungen einem zeitlich dynamischen Freisetzungsverhalten unterliegen. Die meisten Stoffe weisen anfänglich hohe Konzentrationen auf, die mit der Zeit in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften rasch oder sehr langsam abklingen. Veröffentlicht in Texte | 05/2011.
Ziele dieser Arbeitshilfe sind: (i) Behörden und Gutachtern den aktuellen Stand der Kenntnis zur Sickerwasserprognose in eine Handlungsanleitung zur Sickerwasserprognose zu 'übersetzen', die den Ansprüchen einer Orientierenden Untersuchung nach BBodSchG/V genügt. (ii) den Vergleich des Ergebnisses mit den Prüfwerten nach BBodSchV zu erleichtern. (iii) die Entscheidung besonders in solchen Fällen zu verbessern, in denen die Zugänglichkeit des Grundwassers erschwert ist oder keine Aussage erbringt. Dies ist besonders bei tieferen Aquiferen der Fall. (iv) die aktuellen Leitfäden 'Untersuchungsstrategie Grundwasser' und 'Altlastenbewertung' sinnvoll zu ergänzen. Der Anwendungsbereich ist die Sickerwasserprognose im Wirkungspfad Boden - Grundwasser in der Orientierenden Untersuchung (OU) nach BBodSchG/V. Der vorliegende SIWA-SP Text gibt Hinweise zur Behandlung folgender Fälle: a) Sickerwasserprognose im engeren Sinne: Der vertikale Transport von in Wasser gelösten Schadstoffen von der Unterkante des Schadstoffherds bis zur Oberfläche des Grundwassers. b) Beprobung im Grundwasser, also unterhalb der Sickerstrecke (Kap. 7.3 und 9.1). c) Schadstofftransport in nicht-wässriger, organischer Flüssigphase (Phasentransport, Kap. 9.2). d) Erheblicher seitlicher Wasserzutritt (z.B. Hangwasser, Kap. 9.6). e) Weitere besondere Randbedingungen wie z.B. präferenzieller Fluss (Kap. 9). Mit dem SIWA-SP Tool kann die Sickerwasserprognose im engeren Sinne durchgeführt werden. Für diesen Fall werden alle relevanten Daten auf dem Niveau der OU abgefragt. Daraus wird vom SIWA-SP Tool ein qualifizierter Bewertungsvorschlag gemacht, der eine Gefährdungsabschätzung auch für die Zukunft beinhaltet. Darüber hinaus ist für die anderen Fälle soweit möglich ein vereinfachter eigener Bewertungspfad implementiert, für den aber in jedem Fall weitere, nicht vom Tool berücksichtigte Informationen eingeholt werden müssen. In den Fällen b) - e) muss daher die fachliche Bewertung außerhalb des SIWA-SP Tools fallen und begründet werden. Das Tool kann zur Dokumentation weiter benutzt werden. Die Arbeitshilfe 'Sickerwasser - eine Strukturierte Prognose (SIWA-SP)' gilt für altlastverdächtige Flächen und Verdachtsflächen mit kleinräumigem Schadstoffeintrag und deckt keine flächigen Grundwasserschäden wie z.B. diffuse Nitrateinträge aus der Landwirtschaft ab. Die Arbeitshilfe wurde für das Bundesland Baden-Württemberg erstellt. Der Ansatz ist jedoch nicht länderspezifisch und lässt sich daher auch von anderen Interessierten nutzen.
Druckentlastungen wie Filtergräben oder - im Falle nicht standfester Bodenschichten - vliesummantelte Kiessäulen stellen neben Auflastfiltern eine gängige bautechnische Methode dar, um dieser Versagensform vorzubeugen, führen aber unter bestimmten Randbedingungen zur verstärkten Vernässung des angrenzenden Hinterlandes. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der zeitlichen und räumlichen Wirkungsweise der Kiessäulen anhand von naturmaßstäblichen, unter Laborbedingungen durchgeführten Modellversuchen, die eine wichtige Grundlage für die Quantifizierung und Bemessung der Sickerwasseraustritte zufolge Dammunterströmung darstellen.
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Bund | 60 |
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