API src

Found 28 results.

Start

Meilensteine in zwei Bodenordnungsverfahren © LELF Die Versuchsstationen des LELF sind bekannt und gefragt © Dr. J. Zimmer/LELF Ein weiterer Fortschritt in der Bodenordnung © LELF Keine aktuellen Meldungen. Keine aktuellen Meldungen. Fischerei Flurneuordnung Landwirtschaft Ländliche Entwicklung Pflanzenschutz Fischerei Flurneuordnung Landwirtschaft Ländliche Entwicklung Pflanzenschutz

Zucht des Rheinisch Deutschen Kaltbluts

Das Rheinisch Deutsche Kaltblut ist ein exzellentes Zug- und Fahrpferd für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Fahrsport und Freizeit. Seine Zucht wird in Brandenburg über eine Förderung im Rahmen der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP) unterstützt. Für die Zucht des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rheinisch-Deutsche Kaltblutpferde sind Anpaarungsprodukte von Kaltblutrassen (belgischen Ursprungs) untereinander oder Nachkommen von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen, sofern diese Zuchttiere in das Zuchtbuch des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes eingetragen sind. Die Leistungsprüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports als Stations- oder Feldprüfungen in der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren durchgeführt. Derzeitig werden deutschlandweit etwa 1.300 Zuchtstuten und 170 Hengste der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut gehalten. Mit circa 100 Zuchtstuten leisten die Brandenburger Kaltblutzüchter einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierhaltung. Für Brandenburg wurde eine jährliche Förderung von 140 Euro je reinrassiger Stute/je reinrassigem Hengst für Landwirt- und forstwirtschaftliche Unternehmen festgelegt. Über den Agrarförderantrag ist die Zuwendung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen. Das Rheinisch Deutsche Kaltblut ist ein exzellentes Zug- und Fahrpferd für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Fahrsport und Freizeit. Seine Zucht wird in Brandenburg über eine Förderung im Rahmen der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP) unterstützt. Für die Zucht des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rheinisch-Deutsche Kaltblutpferde sind Anpaarungsprodukte von Kaltblutrassen (belgischen Ursprungs) untereinander oder Nachkommen von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen, sofern diese Zuchttiere in das Zuchtbuch des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes eingetragen sind. Die Leistungsprüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports als Stations- oder Feldprüfungen in der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren durchgeführt. Derzeitig werden deutschlandweit etwa 1.300 Zuchtstuten und 170 Hengste der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut gehalten. Mit circa 100 Zuchtstuten leisten die Brandenburger Kaltblutzüchter einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierhaltung. Für Brandenburg wurde eine jährliche Förderung von 140 Euro je reinrassiger Stute/je reinrassigem Hengst für Landwirt- und forstwirtschaftliche Unternehmen festgelegt. Über den Agrarförderantrag ist die Zuwendung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen.

Schäden Fischsterben – Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder im Jahr 2022

Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind. Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022 Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind. Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022

Frosthilfen EU – Krisenhilfe der Europäischen Union für Obst- und Weinbau 2024

Die Antragstellung ist vom 9. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 möglich. Den Text der Richtlinie und weitere Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz . Anträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rathausstraße 6 15517 Fürstenwalde bis zum 8. Januar 2025 (Posteingang) einzureichen. Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail bei Thekla Schwarz ( thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de ) einzureichen. Des Weiteren ist: Die Antragstellung ist vom 9. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 möglich. Den Text der Richtlinie und weitere Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz . Anträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rathausstraße 6 15517 Fürstenwalde bis zum 8. Januar 2025 (Posteingang) einzureichen. Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail bei Thekla Schwarz ( thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de ) einzureichen. Des Weiteren ist:

Zahlen und Fakten – Zahlen und Fakten: Agrarökonomie

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wurde dem Referat Agrarökonomie übertragen. Die Anerkennung bescheinigt den anerkannten Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation, weiterhin sind regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren. Ziel einer Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen im Sinne der Förderrichtlinie - BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wurde dem Referat Agrarökonomie übertragen. Die Anerkennung bescheinigt den anerkannten Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation, weiterhin sind regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren. Ziel einer Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen im Sinne der Förderrichtlinie - BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung. Die Inhalte der Beratungsleistungen sind in 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen beschrieben, diese sind auf der LELF–Internetseite abrufbar. Hier sind die einzelnen Beratungsfachkräfte mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht. Im Wesentlichen lassen sich die Steckbriefe in die drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales eingruppieren. Eine beschreibende Liste über die fachthematischen Inhalte der Beratungssteckbriefe finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag . Die Inhalte der Beratungsleistungen sind in 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen beschrieben, diese sind auf der LELF–Internetseite abrufbar. Hier sind die einzelnen Beratungsfachkräfte mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht. Im Wesentlichen lassen sich die Steckbriefe in die drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales eingruppieren. Eine beschreibende Liste über die fachthematischen Inhalte der Beratungssteckbriefe finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag . Auch im Jahr 2024 gab es ein reges Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 22 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Dabei zeigte sich eine große Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und dementsprechend dem künftigen Beratungsangebot. Auch im Jahr 2024 gab es ein reges Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 22 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Dabei zeigte sich eine große Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und dementsprechend dem künftigen Beratungsangebot. Bild vergrößern Die Abbildung 1 verdeutlicht ein in den zurückliegenden Jahren, seit 2021 konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. In der Regel können pro Kalenderjahr rund 20 Beratungsfachkräfte über eine erstmalige Anerkennung ausscheidende Berater ersetzen, sodass sich die Anzahl der Berater auf welche die Unternehmer im Land zurückgreifen können mit derzeit 135 Beratern auf einem konstanten Niveau hält. Bild vergrößern Die Abbildung 1 verdeutlicht ein in den zurückliegenden Jahren, seit 2021 konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. In der Regel können pro Kalenderjahr rund 20 Beratungsfachkräfte über eine erstmalige Anerkennung ausscheidende Berater ersetzen, sodass sich die Anzahl der Berater auf welche die Unternehmer im Land zurückgreifen können mit derzeit 135 Beratern auf einem konstanten Niveau hält. Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2024 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche: Steckbrief 3: Begleitung von JungunternehmerInnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Forst) und Steckbrief 1: Betriebscheck - betriebliche Erstberatung, Steckbrief 4: Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe (inner- und außerfamiliäre Hofübergabe). Für das Beratungsthema des Steckbriefs 17: Umstellung auf Ökologischen Landbau konnten sich von den 22 neuen Beratern acht Beratungsfachkräfte anerkennen lassen. Dies verdeutlicht auch das Potenzial, welches von den Beratern in diesem Bereich gesehen wird. Die Beratung in den Themen des Beratungssteckbriefs 9 und 10, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sowie Naturschutz und Biologische Vielfalt, als auch in der Sozioökönomie (Beratungssteckbrief 2) wird nun durch sieben weitere Berater angeboten werden können. Insgesamt beraten derzeit 135 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmer in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2024 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche: Steckbrief 3: Begleitung von JungunternehmerInnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Forst) und Steckbrief 1: Betriebscheck - betriebliche Erstberatung, Steckbrief 4: Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe (inner- und außerfamiliäre Hofübergabe). Für das Beratungsthema des Steckbriefs 17: Umstellung auf Ökologischen Landbau konnten sich von den 22 neuen Beratern acht Beratungsfachkräfte anerkennen lassen. Dies verdeutlicht auch das Potenzial, welches von den Beratern in diesem Bereich gesehen wird. Die Beratung in den Themen des Beratungssteckbriefs 9 und 10, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sowie Naturschutz und Biologische Vielfalt, als auch in der Sozioökönomie (Beratungssteckbrief 2) wird nun durch sieben weitere Berater angeboten werden können. Insgesamt beraten derzeit 135 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmer in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Bild vergrößern Die Abbildung 2 verdeutlicht, der Großteil der 135 anerkannten Berater ist in dem Themenkomplex Ökologie beratend tätig. Das sind 63,3 Prozent. 25,2 Prozent der Berater bedienen auch Beratungsanfragen im Bereich der sozioökonomischen Beratung. 11,9 Prozent der Berater stehen für eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher. Bild vergrößern Die Abbildung 2 verdeutlicht, der Großteil der 135 anerkannten Berater ist in dem Themenkomplex Ökologie beratend tätig. Das sind 63,3 Prozent. 25,2 Prozent der Berater bedienen auch Beratungsanfragen im Bereich der sozioökonomischen Beratung. 11,9 Prozent der Berater stehen für eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher. Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht! Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht! Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Bild vergrößern Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus. Bild vergrößern Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus. Bild vergrößern Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2). Bild vergrößern Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2). Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig. Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig. Bild vergrößern Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe. Bild vergrößern Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe. Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4). Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4). Bild vergrößern Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens. Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen. In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf. Bild vergrößern Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens. Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen. In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf. Das Land Brandenburg fördert den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auch im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg fördert den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auch im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. 213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen. Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen. Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. 213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen. Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen. Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. Bild vergrößern Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. Bild vergrößern Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. Bild vergrößern Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft. Bild vergrößern Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft. Bild vergrößern Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. Bild vergrößern Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. Bild vergrößern Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind. Bild vergrößern Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind. Bild vergrößern Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6. Bild vergrößern Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6. Bild vergrößern Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war. Bild vergrößern Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war. Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen. Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen. Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft

Zahlen und Fakten – Zahlen und Fakten: Berufliche Bildung

Die registrierten Ausbildungsverhältnisse stellen sich im Verlauf der letzten fünf Jahren folgendermaßen dar: Tabelle AV.22.1: Anzahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr im Zuständigkeitsbereich Die registrierten Ausbildungsverhältnisse stellen sich im Verlauf der letzten fünf Jahren folgendermaßen dar: Tabelle AV.22.1: Anzahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr im Zuständigkeitsbereich Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Agrarbereich ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Dies ist kein Trend innerhalb eines Berufes, sondern zieht sich über alle Berufe. Aus den Tabellen AV.22.1 und AV.22.2 ist ersichtlich, dass die Anzahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr kleiner als die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Kalenderjahr ist. 66 Auszubildende haben eine verkürzte Ausbildung aufgenommen. Sie beginnen die Ausbildung in der Regel im 2. Ausbildungsjahr. In der Mehrzahl sind es Abiturienten beziehungsweise Abiturientinnen. Hinzu kommen 18 Auszubildende, die ihre Ausbildung in Brandenburg im 3. Ausbildungsjahr fortsetzen. Insgesamt haben 99 Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife eine Ausbildung im Agrarbereich aufgenommen. Immer beliebter werden die neuen Studienangebote in Verbindung mit einer Berufsausbildung auch im Agrarbereich. So absolvieren 24 Auszubildende in den Berufen Landwirt/-in und Gärtner/-in gleichzeitig ein Studium an der Hochschule Neubrandenburg, HNE Eberswalde oder an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels in der Landwirtschaft sind nun auch Ausbildungsbetriebe bereit, für diese besondere Ausbildungsform Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Agrarbereich ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Dies ist kein Trend innerhalb eines Berufes, sondern zieht sich über alle Berufe. Aus den Tabellen AV.22.1 und AV.22.2 ist ersichtlich, dass die Anzahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr kleiner als die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Kalenderjahr ist. 66 Auszubildende haben eine verkürzte Ausbildung aufgenommen. Sie beginnen die Ausbildung in der Regel im 2. Ausbildungsjahr. In der Mehrzahl sind es Abiturienten beziehungsweise Abiturientinnen. Hinzu kommen 18 Auszubildende, die ihre Ausbildung in Brandenburg im 3. Ausbildungsjahr fortsetzen. Insgesamt haben 99 Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife eine Ausbildung im Agrarbereich aufgenommen. Immer beliebter werden die neuen Studienangebote in Verbindung mit einer Berufsausbildung auch im Agrarbereich. So absolvieren 24 Auszubildende in den Berufen Landwirt/-in und Gärtner/-in gleichzeitig ein Studium an der Hochschule Neubrandenburg, HNE Eberswalde oder an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels in der Landwirtschaft sind nun auch Ausbildungsbetriebe bereit, für diese besondere Ausbildungsform Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Tabelle AV.22.2: Entwicklung der registrierten Ausbildungsverträge in den letzten 5 Jahren Nicht alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge führen dazu, dass die Auszubildenden die Ausbildung auch tatsächlich beenden und eine entsprechende Arbeit im erlernten Beruf aufnehmen. Vorzeitige Beendigungen der Ausbildung durch Kündigung oder Aufhebungsverträge in und nach der Probezeit reduzieren die Ausbildungszahlen. Die Gründe für Ausbildungsabbrüche sind vielfältig. Teilweise haben die Auszubildenden falsche Vorstellungen von ihrem gewählten Ausbildungsberuf, sind überfordert, den betrieblichen Anforderungen noch nicht gewachsen oder ihre schulische Vorbildung ist zu gering. Nicht immer bedeuten Vertragslösungen letztendlich ein Scheitern, da die Hälfe der abbrechenden Auszubildenden eine neue Berufsausbildung beginnt. Bezugnehmend auf eine vorliegende Bundesstudie betrug im Durchschnitt der letzten fünf Jahre die Vertragslösungsquote allen dualen Ausbildungsberufen 25,8 Prozent. In den sechs Ausbildungsbereichen des dualen Systems schwankt die Lösungsquote zwischen 6,7 Prozent (Öffentlicher Dienst) bis 33,9 Prozent (Handwerk). Der Agrarbereich nimmt mit 25,5 Prozent einen mittleren Platz ein. Die Vertragslösungsquoten für die Agrarberufe in Brandenburg liegen deutlich höher. Tabelle AV.22.2: Entwicklung der registrierten Ausbildungsverträge in den letzten 5 Jahren Nicht alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge führen dazu, dass die Auszubildenden die Ausbildung auch tatsächlich beenden und eine entsprechende Arbeit im erlernten Beruf aufnehmen. Vorzeitige Beendigungen der Ausbildung durch Kündigung oder Aufhebungsverträge in und nach der Probezeit reduzieren die Ausbildungszahlen. Die Gründe für Ausbildungsabbrüche sind vielfältig. Teilweise haben die Auszubildenden falsche Vorstellungen von ihrem gewählten Ausbildungsberuf, sind überfordert, den betrieblichen Anforderungen noch nicht gewachsen oder ihre schulische Vorbildung ist zu gering. Nicht immer bedeuten Vertragslösungen letztendlich ein Scheitern, da die Hälfe der abbrechenden Auszubildenden eine neue Berufsausbildung beginnt. Bezugnehmend auf eine vorliegende Bundesstudie betrug im Durchschnitt der letzten fünf Jahre die Vertragslösungsquote allen dualen Ausbildungsberufen 25,8 Prozent. In den sechs Ausbildungsbereichen des dualen Systems schwankt die Lösungsquote zwischen 6,7 Prozent (Öffentlicher Dienst) bis 33,9 Prozent (Handwerk). Der Agrarbereich nimmt mit 25,5 Prozent einen mittleren Platz ein. Die Vertragslösungsquoten für die Agrarberufe in Brandenburg liegen deutlich höher. Der Rückgang im Bereich der außerbetrieblichen Ausbildung hat sich 2022 fortgesetzt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Benachteiligungen bedenklich. Tabelle AV.22.3: Außerbetriebliche Ausbildungsverhältnisse des Gesamtbereiches (Stichtag 31.12., 1. Lehrjahr) * kooperatives Ausbildungsverhältnis Durch die bedarfsgerechte Vermittlung von Jugendlichen konzentriert sich die außerbetriebliche Ausbildung auf die Ausbildungsregelungen nach Paragraf 66 BBiG (Reha-Ausbildung). Sie findet für die Berufe Hauswirtschaftshelfer/in und Helfer/in im Gartenbau im Wesentlichen in integ-rativer Form (Ausbildungsstätte des Bildungsträgers) statt. Landwirtschaftshelfer/innen werden überwiegend in anerkannten Ausbildungsbetrieben (betriebliche oder assistierte Berufsausbildung) ausgebildet. Als Alternative für die erforderliche rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung des Ausbilders auf diesem Gebiet haben die Betriebe die Möglichkeit, diese Betreuungsleistung durch rehabilitationspädagogisch geschultes Personal extern abzusichern. In 2021 wurde eine Ausbildungsregelung für die Ausbildung zum Fachpraktiker/in Hauswirtschaft neu geschaffen. Damit wird der zahlenstärksten Ausbildung im Bereich des Paragraf 66 BBiG ein deutlich bessere Perspektive gegeben. Der Rückgang im Bereich der außerbetrieblichen Ausbildung hat sich 2022 fortgesetzt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Benachteiligungen bedenklich. Tabelle AV.22.3: Außerbetriebliche Ausbildungsverhältnisse des Gesamtbereiches (Stichtag 31.12., 1. Lehrjahr) * kooperatives Ausbildungsverhältnis Durch die bedarfsgerechte Vermittlung von Jugendlichen konzentriert sich die außerbetriebliche Ausbildung auf die Ausbildungsregelungen nach Paragraf 66 BBiG (Reha-Ausbildung). Sie findet für die Berufe Hauswirtschaftshelfer/in und Helfer/in im Gartenbau im Wesentlichen in integ-rativer Form (Ausbildungsstätte des Bildungsträgers) statt. Landwirtschaftshelfer/innen werden überwiegend in anerkannten Ausbildungsbetrieben (betriebliche oder assistierte Berufsausbildung) ausgebildet. Als Alternative für die erforderliche rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung des Ausbilders auf diesem Gebiet haben die Betriebe die Möglichkeit, diese Betreuungsleistung durch rehabilitationspädagogisch geschultes Personal extern abzusichern. In 2021 wurde eine Ausbildungsregelung für die Ausbildung zum Fachpraktiker/in Hauswirtschaft neu geschaffen. Damit wird der zahlenstärksten Ausbildung im Bereich des Paragraf 66 BBiG ein deutlich bessere Perspektive gegeben. Die Anzahl der ausbildenden Betriebe ist grundsätzlich stabil. 2022 blieb die Zahl der Betriebe in denen Tier- und Landwirte ausbildet werden stabil. Nicht jeder angebotene Ausbildungsplatz kann derzeit besetzt werden. Tabelle AV.22.4: Anzahl der ausbildenden Betriebe (Mehrfachzählung möglich, wenn in mehreren Berufen ausgebildet wird) Umstrukturierungen von landwirtschaftlichen Betrieben, die in der Folge zu sinkenden Tierbeständen beziehungsweise zur Abschaffung von Tierbeständen führen, wirken sich auch auf die Absicherung von Ausbildungsinhalten aus. Tierwirte können nicht mehr ausbildet werden, die Ausbildung von Landwirten wird erschwert, da die Ausbildung in den beiden Betriebszweigen der Tierproduktion nur noch durch Kooperationspartner umzusetzen ist. In diesem Zusammenhang werden die Bildung von Ausbildungsnetzwerken und der Einsatz von Ausbildungscoachs immer wichtiger. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum „Landwirt“ stammt aus dem Jahr 1997. Eine Reformierung dieser Ausbildungsordnung ist unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Probleme geboten. Ein entsprechendes Verfahren wurde 2021 begonnen. Die Anzahl der ausbildenden Betriebe ist grundsätzlich stabil. 2022 blieb die Zahl der Betriebe in denen Tier- und Landwirte ausbildet werden stabil. Nicht jeder angebotene Ausbildungsplatz kann derzeit besetzt werden. Tabelle AV.22.4: Anzahl der ausbildenden Betriebe (Mehrfachzählung möglich, wenn in mehreren Berufen ausgebildet wird) Umstrukturierungen von landwirtschaftlichen Betrieben, die in der Folge zu sinkenden Tierbeständen beziehungsweise zur Abschaffung von Tierbeständen führen, wirken sich auch auf die Absicherung von Ausbildungsinhalten aus. Tierwirte können nicht mehr ausbildet werden, die Ausbildung von Landwirten wird erschwert, da die Ausbildung in den beiden Betriebszweigen der Tierproduktion nur noch durch Kooperationspartner umzusetzen ist. In diesem Zusammenhang werden die Bildung von Ausbildungsnetzwerken und der Einsatz von Ausbildungscoachs immer wichtiger. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum „Landwirt“ stammt aus dem Jahr 1997. Eine Reformierung dieser Ausbildungsordnung ist unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Probleme geboten. Ein entsprechendes Verfahren wurde 2021 begonnen. Die Berufsausbildung mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Angebot, um den Agrarbereich für gute Schulabgänger attraktiver zu gestalten und um eine gezielte Fachkräfteentwicklung zu fördern. Sowohl im Beruf Landwirt als auch im Beruf Forstwirt wurde diese Entwicklung fortgesetzt. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stabil. Dazu gekommen sind duale Studiengänge, die den gleichzeitigen Erwerb eines Berufsabschlusses mit einem Bachelorstudiengang verbinden. Voraussetzung für diesen Bildungsweg ist das Abitur oder die Fachhochschulreife. Die dualen Studiengänge im Bereich Landwirt und Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind nachgefragt. Die Kandidat/-innen kommen auch aus anderen Bundesländern und absolvieren ihre berufliche Ausbildung vollständig oder teilweise in Brandenburg. Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) wurden an den dafür bestimmten Bildungsstätten planmäßig durchgeführt. Die Förderung der Lehrgänge aus Mitteln des Europäischen Sozial-Fonds (ESF) und aus Landesmitteln konnte fortgesetzt werden. Der Verwaltungsaufwand zur Absicherung der überbetrieblichen Ausbildung ist in den letzten Jahren gestiegen und bindet erhebliche personelle und finanzielle Mittel. Die Berufsausbildung mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Angebot, um den Agrarbereich für gute Schulabgänger attraktiver zu gestalten und um eine gezielte Fachkräfteentwicklung zu fördern. Sowohl im Beruf Landwirt als auch im Beruf Forstwirt wurde diese Entwicklung fortgesetzt. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stabil. Dazu gekommen sind duale Studiengänge, die den gleichzeitigen Erwerb eines Berufsabschlusses mit einem Bachelorstudiengang verbinden. Voraussetzung für diesen Bildungsweg ist das Abitur oder die Fachhochschulreife. Die dualen Studiengänge im Bereich Landwirt und Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind nachgefragt. Die Kandidat/-innen kommen auch aus anderen Bundesländern und absolvieren ihre berufliche Ausbildung vollständig oder teilweise in Brandenburg. Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) wurden an den dafür bestimmten Bildungsstätten planmäßig durchgeführt. Die Förderung der Lehrgänge aus Mitteln des Europäischen Sozial-Fonds (ESF) und aus Landesmitteln konnte fortgesetzt werden. Der Verwaltungsaufwand zur Absicherung der überbetrieblichen Ausbildung ist in den letzten Jahren gestiegen und bindet erhebliche personelle und finanzielle Mittel. Das Jahr 2022 war im Bereich des Prüfungswesens von hohen Belastungen geprägt. Die Pandemie verdoppelte in etwa den Aufwand zur Vorbereitung und Durchführungen der Prüfungen. Durch die enormen Anstrengungen der Prüferinnen und Prüfer und der Zuständigen Stelle konnten aber alle anstehenden Prüfungen durchgeführt werden. Die Qualität der Prüfungen wurde gehalten. Die Arbeit von 69 Prüfungsausschüssen mit rund 720 Prüfern und Prüferinnen war zu koordinieren. Hinzu kommen noch sieben länderübergreifende Prüfungsausschüsse mit 69 Prüfungsausschussmitgliedern. Alle Prüfer und Prüferinnen arbeiten auf ehrenamtlicher Basis in ihren Prüfungsausschüssen mit. Die Entschädigung der Prüfer für ihren Prüfereinsatz wurde gezahlt. Hinsichtlich der Prüfungsergebnisse war 2022 im Vergleich zum Vorjahr und vor dem Hintergrund der Pandemie ein äußerst erfolgreiches Jahr. Die Prüfungsergebnisse liegen insgesamt im Durchschnitt der Vorjahre. Die Bestehensquote landwirtschaftlicher Berufe in Brandenburg lag bei 82 Prozent (Durchschnitt gesamte Bundesrepublik 89 Prozent). Die Bestehensquote in der gesamten Bundesrepublik für alle anerkannten Ausbildungsberufe lag bei 90,3 Prozent. Tabelle PW.22.5: Vergleich bestandene 1. Abschlussprüfung im Gesamtbereich mit/ohne Ausbildung nach Paragraf 66 Bundesbildungsgesetz in Prozent Das Jahr 2022 war im Bereich des Prüfungswesens von hohen Belastungen geprägt. Die Pandemie verdoppelte in etwa den Aufwand zur Vorbereitung und Durchführungen der Prüfungen. Durch die enormen Anstrengungen der Prüferinnen und Prüfer und der Zuständigen Stelle konnten aber alle anstehenden Prüfungen durchgeführt werden. Die Qualität der Prüfungen wurde gehalten. Die Arbeit von 69 Prüfungsausschüssen mit rund 720 Prüfern und Prüferinnen war zu koordinieren. Hinzu kommen noch sieben länderübergreifende Prüfungsausschüsse mit 69 Prüfungsausschussmitgliedern. Alle Prüfer und Prüferinnen arbeiten auf ehrenamtlicher Basis in ihren Prüfungsausschüssen mit. Die Entschädigung der Prüfer für ihren Prüfereinsatz wurde gezahlt. Hinsichtlich der Prüfungsergebnisse war 2022 im Vergleich zum Vorjahr und vor dem Hintergrund der Pandemie ein äußerst erfolgreiches Jahr. Die Prüfungsergebnisse liegen insgesamt im Durchschnitt der Vorjahre. Die Bestehensquote landwirtschaftlicher Berufe in Brandenburg lag bei 82 Prozent (Durchschnitt gesamte Bundesrepublik 89 Prozent). Die Bestehensquote in der gesamten Bundesrepublik für alle anerkannten Ausbildungsberufe lag bei 90,3 Prozent. Tabelle PW.22.5: Vergleich bestandene 1. Abschlussprüfung im Gesamtbereich mit/ohne Ausbildung nach Paragraf 66 Bundesbildungsgesetz in Prozent Die Differenzierungen in den einzelnen Berufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle PW.22.6: Prozentualer Anteil der bestandenen 1. Abschlussprüfungen Das Bestehensniveau in den Prüfungen ist sehr differenziert. Rund 25 Prozent der Prüflinge haben ein Gesamtergebnis von 2,49 und besser erreicht. Dabei werden in den praktisch-mündlichen Prüfungen in der Regel bessere Ergebnisse erreicht als in den schriftlichen Prüfungen. Die Ermittlung des Gesamtergebnisses und die Bestehensregelungen werden bei den anerkannten Ausbildungsberufen durch die Bundesausbildungsordnungen vorgegeben. Die Entwicklung eines gut qualifizierten Fachkräftenachwuchses bedarf der Anstrengung aller Beteiligten. Weitgehend stabile Abgangszahlen von 21.000 Schülern pro Jahr bedeuten nicht automatisch einen durchschnittlichen Anteil an Ausbildungsanfängern von 4,6 bis 5,0 Prozent für den Agrarbereich. Viele Betriebe beklagen, dass sie keine geeigneten Bewerber gefunden haben. Einerseits gehört der Agrarbereich nicht zu den beliebtesten Branchen. Andererseits ist der Wettbewerb der Wirtschaftszweige um die Schulabgänger härter geworden und auch mit besonderen Vergünstigungen für die Jugendlichen wird gearbeitet. Damit verändern sich die äußeren Bedingungen für den Agrarbereich gravierend und der Wirtschafsbereich muss darauf reagieren. Berufsmotivation, innere Einstellung, kontinuierliches Lernen und sich aktiv in die Ausbildung einbringen sind Faktoren, die große Bedeutung für den Erfolg einer Ausbildung haben. Gleichzeitig sind die Ausbildungsbetriebe gefordert, der Berufsausbildung noch mehr Beachtung und Aufmerksamkeit zu schenken, auch wenn die betrieblichen Wirtschaftsbedingungen härter werden. Qualitätssichernd wirkt sich auch die Förderung von Ausbildungsnetzwerken aus, die sich in der Zwischenzeit in vielen Kreisen, meist unter Initiative der Kreisbauernverbände, gebildet haben. Hauptziel der Netzwerke ist eine gezielte Förderung von Auszubildenden in der praktischen betrieblichen Ausbildung. Die Differenzierungen in den einzelnen Berufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle PW.22.6: Prozentualer Anteil der bestandenen 1. Abschlussprüfungen Das Bestehensniveau in den Prüfungen ist sehr differenziert. Rund 25 Prozent der Prüflinge haben ein Gesamtergebnis von 2,49 und besser erreicht. Dabei werden in den praktisch-mündlichen Prüfungen in der Regel bessere Ergebnisse erreicht als in den schriftlichen Prüfungen. Die Ermittlung des Gesamtergebnisses und die Bestehensregelungen werden bei den anerkannten Ausbildungsberufen durch die Bundesausbildungsordnungen vorgegeben. Die Entwicklung eines gut qualifizierten Fachkräftenachwuchses bedarf der Anstrengung aller Beteiligten. Weitgehend stabile Abgangszahlen von 21.000 Schülern pro Jahr bedeuten nicht automatisch einen durchschnittlichen Anteil an Ausbildungsanfängern von 4,6 bis 5,0 Prozent für den Agrarbereich. Viele Betriebe beklagen, dass sie keine geeigneten Bewerber gefunden haben. Einerseits gehört der Agrarbereich nicht zu den beliebtesten Branchen. Andererseits ist der Wettbewerb der Wirtschaftszweige um die Schulabgänger härter geworden und auch mit besonderen Vergünstigungen für die Jugendlichen wird gearbeitet. Damit verändern sich die äußeren Bedingungen für den Agrarbereich gravierend und der Wirtschafsbereich muss darauf reagieren. Berufsmotivation, innere Einstellung, kontinuierliches Lernen und sich aktiv in die Ausbildung einbringen sind Faktoren, die große Bedeutung für den Erfolg einer Ausbildung haben. Gleichzeitig sind die Ausbildungsbetriebe gefordert, der Berufsausbildung noch mehr Beachtung und Aufmerksamkeit zu schenken, auch wenn die betrieblichen Wirtschaftsbedingungen härter werden. Qualitätssichernd wirkt sich auch die Förderung von Ausbildungsnetzwerken aus, die sich in der Zwischenzeit in vielen Kreisen, meist unter Initiative der Kreisbauernverbände, gebildet haben. Hauptziel der Netzwerke ist eine gezielte Förderung von Auszubildenden in der praktischen betrieblichen Ausbildung. Im Bereich der Fortbildungsprüfungen wurde die kontinuierliche Arbeit der Vorjahre fortgesetzt. Die Meisterprüfungen im Beruf Landwirt sind zu einer festen Säule im Fortbildungsbereich geworden, während die Nachfrage in den anderen Berufen geringer einzuschätzen ist. Die zahlenmäßige Entwicklung der Teilnehmer/-innen an Meister- und anderen Fortbildungsprüfungen in Brandenburg ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle PW.22.7: Anzahl der Teilnehmer/-innen an Meister- und anderen Fortbildungsprüfungen 68 Prozent der Meisterprüfungsverfahren wurden im Jahr 2022 erfolgreich beendet. Damit hat sich die Bestehensquote im Vergleich zum Vorjahr erhalten. Das Leistungsniveau der Meisteranwärter muss aber deutlich erhöht werden, um eine Erhöhung der Bestehensquote zu erreichen. Dabei soll nicht vernachlässigt werden, dass es eine extreme Doppelbelastung für die Teilnehmer ist, die Meisterprüfungsvorbereitungslehrgänge berufsbegleitend zu absolvieren. Im Bereich der Fortbildungsprüfungen wurde die kontinuierliche Arbeit der Vorjahre fortgesetzt. Die Meisterprüfungen im Beruf Landwirt sind zu einer festen Säule im Fortbildungsbereich geworden, während die Nachfrage in den anderen Berufen geringer einzuschätzen ist. Die zahlenmäßige Entwicklung der Teilnehmer/-innen an Meister- und anderen Fortbildungsprüfungen in Brandenburg ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle PW.22.7: Anzahl der Teilnehmer/-innen an Meister- und anderen Fortbildungsprüfungen 68 Prozent der Meisterprüfungsverfahren wurden im Jahr 2022 erfolgreich beendet. Damit hat sich die Bestehensquote im Vergleich zum Vorjahr erhalten. Das Leistungsniveau der Meisteranwärter muss aber deutlich erhöht werden, um eine Erhöhung der Bestehensquote zu erreichen. Dabei soll nicht vernachlässigt werden, dass es eine extreme Doppelbelastung für die Teilnehmer ist, die Meisterprüfungsvorbereitungslehrgänge berufsbegleitend zu absolvieren. Die Höhe der noch pandemiebedingten Mehrbelastungen für das System der beruflichen Aus- und Fortbildung war gerade in 2022 enorm. Die gilt für die Auszubildenden, die Ausbildenden, die Betriebe, die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die Oberstufenzentren, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer, aber auch für die Zuständige Stelle. Unter diesen Bedingungen eine praktisch gleichbleibende Qualität und Quantität geliefert zu haben, ist gerade aus dem jetzt gegebenen zeitlichen Abstand betrachtet, eine unglaubliche Leistung aller Beteiligten. Es muss aber auch deutlich werden, dass dies nur über Substanzverzehr gelungen ist. Ohne Verstärkung des Systems, ist dies nicht dauerhaft reproduzierbar. Die Höhe der noch pandemiebedingten Mehrbelastungen für das System der beruflichen Aus- und Fortbildung war gerade in 2022 enorm. Die gilt für die Auszubildenden, die Ausbildenden, die Betriebe, die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die Oberstufenzentren, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer, aber auch für die Zuständige Stelle. Unter diesen Bedingungen eine praktisch gleichbleibende Qualität und Quantität geliefert zu haben, ist gerade aus dem jetzt gegebenen zeitlichen Abstand betrachtet, eine unglaubliche Leistung aller Beteiligten. Es muss aber auch deutlich werden, dass dies nur über Substanzverzehr gelungen ist. Ohne Verstärkung des Systems, ist dies nicht dauerhaft reproduzierbar. Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft

Künstliche Besamung und Embryotransfer – Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd

Die Künstliche Besamung ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Auch der Embryotransfer nimmt an Bedeutung weiter zu. Die relevanten Rechtsgrundlagen sind das Tierzuchtgesetz (TierZG), die Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) sowie die Verordnung (EU) 2016/429. Das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e. V. und die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)" sind im Land Brandenburg als Ausbildungsstätten für Lehrgänge zur Durchführung der künstlichen Besamung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt.  Die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)"  führt in enger Zusammenarbeit mit dem Graf-Lehndorff Institut für Pferdewissenschaften jährlich Lehrgänge zur Ausbildung zum Besamungswart und zum Eigenbestandsbesamer für Pferde durch. Das Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften wird gemeinsam von der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien betrieben. Die Künstliche Besamung ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Auch der Embryotransfer nimmt an Bedeutung weiter zu. Die relevanten Rechtsgrundlagen sind das Tierzuchtgesetz (TierZG), die Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) sowie die Verordnung (EU) 2016/429. Das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e. V. und die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)" sind im Land Brandenburg als Ausbildungsstätten für Lehrgänge zur Durchführung der künstlichen Besamung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt.  Die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)"  führt in enger Zusammenarbeit mit dem Graf-Lehndorff Institut für Pferdewissenschaften jährlich Lehrgänge zur Ausbildung zum Besamungswart und zum Eigenbestandsbesamer für Pferde durch. Das Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften wird gemeinsam von der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien betrieben.

Organische Düngung – Untersuchungen zur organischen Düngung im Ackerbau

Ziel der Untersuchungen ist es, die Wirkung unterschiedlicher organischer Düngemittel in verschiedenen N-Stufen auf den Ertrag und die Qualität von Getreide (Winterroggen, Wintertriticale) und Mais im Vergleich zur reinen Mineraldüngung mit Stickstoff im Rahmen eines Dauerversuches zu untersuchen. Daneben wurden außerdem die Nährstoffbilanz und der Nmin nach der Ernte (Tiefe 0-60 cm) betrachtet. Angelegt sind die Versuche als randomisierte Blockanlage mit 4 Wiederholungen auf einem sickerwasserbeeinflussten Sand (Ackerzahl 30) am Standort Paulinenaue. Im Rahmen einer Fruchtfolge werden Silomais (SM), Wintertriticale (WT) und Winterroggen (WR) angebaut. Es bestand von 2014 bis 2022 die Möglichkeit, in jedem Jahr jeweils zwei Fruchtfolgeglieder nebeneinander ins Feld zu stellen (Block A, B), so dass für alle Kulturen im Untersuchungszeitraum 6 Prüfergebnisse vorliegen. Als organische Düngemittel wurden Rindergülle, flüssige Gärreste und konditionierter Gärrest (GR) eingesetzt. Die Versuchsvarianten 6 bis 8 betrachten eine alleinige Düngung mit flüssigem Gärrest. Es wur-den dabei unterschiedliche Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) unterstellt (MDÄ 100, 75, 50). Nach Asmus und anderen ist das Mineraldüngeräquivalent wie folgt definiert: „Unter dem Mineraldüngeräquivalent eines Güllenährstoffes ist die Menge des gleichen Nährstoffs aus einem unter optimalen Bedingungen eingesetzten Mineraldüngemittel zu verstehen, die zur gedüngten Fruchtart beziehungsweise in der Furchtfolge den gleichen Ertrag bewirkt, wie 100 Kilogramm des Nährstoffes aus Gülle“. Die organischen Düngemittel werden aus einem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb bezogen. Die mineralische N-Düngung erfolgte mit KAS. Ziel der Untersuchungen ist es, die Wirkung unterschiedlicher organischer Düngemittel in verschiedenen N-Stufen auf den Ertrag und die Qualität von Getreide (Winterroggen, Wintertriticale) und Mais im Vergleich zur reinen Mineraldüngung mit Stickstoff im Rahmen eines Dauerversuches zu untersuchen. Daneben wurden außerdem die Nährstoffbilanz und der Nmin nach der Ernte (Tiefe 0-60 cm) betrachtet. Angelegt sind die Versuche als randomisierte Blockanlage mit 4 Wiederholungen auf einem sickerwasserbeeinflussten Sand (Ackerzahl 30) am Standort Paulinenaue. Im Rahmen einer Fruchtfolge werden Silomais (SM), Wintertriticale (WT) und Winterroggen (WR) angebaut. Es bestand von 2014 bis 2022 die Möglichkeit, in jedem Jahr jeweils zwei Fruchtfolgeglieder nebeneinander ins Feld zu stellen (Block A, B), so dass für alle Kulturen im Untersuchungszeitraum 6 Prüfergebnisse vorliegen. Als organische Düngemittel wurden Rindergülle, flüssige Gärreste und konditionierter Gärrest (GR) eingesetzt. Die Versuchsvarianten 6 bis 8 betrachten eine alleinige Düngung mit flüssigem Gärrest. Es wur-den dabei unterschiedliche Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) unterstellt (MDÄ 100, 75, 50). Nach Asmus und anderen ist das Mineraldüngeräquivalent wie folgt definiert: „Unter dem Mineraldüngeräquivalent eines Güllenährstoffes ist die Menge des gleichen Nährstoffs aus einem unter optimalen Bedingungen eingesetzten Mineraldüngemittel zu verstehen, die zur gedüngten Fruchtart beziehungsweise in der Furchtfolge den gleichen Ertrag bewirkt, wie 100 Kilogramm des Nährstoffes aus Gülle“. Die organischen Düngemittel werden aus einem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb bezogen. Die mineralische N-Düngung erfolgte mit KAS. Folgende Prüfglieder zur Stickstoffdüngung wurden angelegt: Tabelle 1: Versuchsanlage zur organischen Düngung im Ackerbau Die Grunddüngung erfolgt auf allen Flächen entsprechend der Nährstoffabfuhr – bei Phosphor mit Trippelsuperphosphat und bei Kalium mit 60er Kali. Gekalkt wurde die Versuchsfläche entsprechend des Bedarfes mit Granukal. Die Deckung des Schwefelbedarfes erfolgte mit Kieserit. Folgende Prüfglieder zur Stickstoffdüngung wurden angelegt: Tabelle 1: Versuchsanlage zur organischen Düngung im Ackerbau Die Grunddüngung erfolgt auf allen Flächen entsprechend der Nährstoffabfuhr – bei Phosphor mit Trippelsuperphosphat und bei Kalium mit 60er Kali. Gekalkt wurde die Versuchsfläche entsprechend des Bedarfes mit Granukal. Die Deckung des Schwefelbedarfes erfolgte mit Kieserit. Das Stroh wird abgefahren. Alle Erträge und Untersuchungen werden parzellengenau erfasst. Neben den Qualitätsparametern Trockensubstanz- und Rohproteingehalt (XP) aller Haupt- und Nebenernteprodukte, der Qualitätsuntersuchung mittels der NIRS-Methode bei Silomais, TKM, HL-Gewicht erfolgen ebenfalls Nmin-Untersuchungen im Frühjahr, nach der Ernte und zur Vegetationsruhe. Die statistische Verrechnung erfolgt mittels SAS für PIAF. Die Angabe der Grenzdifferenz (GD) (paarweiser Vergleich, α = 0,05) ist nur bei den Prüfmerkmalen, bei denen statistisch gesicherte Unterschiede ermittelt wurden, angegeben. In den nachfolgenden Tabellen sind Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2022 dargestellt. Weitere statistische Auswertungen sind vorgesehen. Tabelle 2.1: Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block A Tabelle 2.2 Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block B Das Stroh wird abgefahren. Alle Erträge und Untersuchungen werden parzellengenau erfasst. Neben den Qualitätsparametern Trockensubstanz- und Rohproteingehalt (XP) aller Haupt- und Nebenernteprodukte, der Qualitätsuntersuchung mittels der NIRS-Methode bei Silomais, TKM, HL-Gewicht erfolgen ebenfalls Nmin-Untersuchungen im Frühjahr, nach der Ernte und zur Vegetationsruhe. Die statistische Verrechnung erfolgt mittels SAS für PIAF. Die Angabe der Grenzdifferenz (GD) (paarweiser Vergleich, α = 0,05) ist nur bei den Prüfmerkmalen, bei denen statistisch gesicherte Unterschiede ermittelt wurden, angegeben. In den nachfolgenden Tabellen sind Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2022 dargestellt. Weitere statistische Auswertungen sind vorgesehen. Tabelle 2.1: Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block A Tabelle 2.2 Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block B Tabelle 3.1: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block A (Rohproteingehalt (RP in Prozent (%) der Trockenmasse (TM), Tausendkornmasse (TKM) in Gramm, Stärkegehalt in Prozent (%) der Trockenmasse (TM)) Tabelle 3.2: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block B Tabelle 3.1: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block A (Rohproteingehalt (RP in Prozent (%) der Trockenmasse (TM), Tausendkornmasse (TKM) in Gramm, Stärkegehalt in Prozent (%) der Trockenmasse (TM)) Tabelle 3.2: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block B Tabelle 4.1: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block A Tabelle 4.2: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block B Tabelle 4.1: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block A Tabelle 4.2: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block B Tabelle 5: Zusammenfassung der Ergebnisse für die einzelnen Fruchtarten * Im Einführungsjahr ohne konditionierten Gärrest Tabelle 5: Zusammenfassung der Ergebnisse für die einzelnen Fruchtarten * Im Einführungsjahr ohne konditionierten Gärrest Ab dem Jahr 2023 wird aus arbeitstechnischen Gründen nur der Versuch auf dem Block B (847) fortgeführt, so dass ab diesem Jahr nur noch ein Ergebnis je Jahr ermittelt werden kann. Literatur: F. Asmus, V. Herrmann, H. Langs, G. Specht: Einsatz der Gülle in der Pflanzenproduktion. Fortschrittberichte der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Band 13, S. 34; 1975 Ab dem Jahr 2023 wird aus arbeitstechnischen Gründen nur der Versuch auf dem Block B (847) fortgeführt, so dass ab diesem Jahr nur noch ein Ergebnis je Jahr ermittelt werden kann. Literatur: F. Asmus, V. Herrmann, H. Langs, G. Specht: Einsatz der Gülle in der Pflanzenproduktion. Fortschrittberichte der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Band 13, S. 34; 1975

Heidepflege – Heidepflege mit Schafen

Auf einem Großteil ehemaliger Militärflächen in Brandenburg haben sich Heiden und Sandtrockenrasen etabliert. Diese nehmen auf 39 Standorte verteilt, 12.407 Hektar ein. Allein 9.630 Hektar davon entsprechen dem Lebensraumtyp "Trockene Heiden". Der Flächenumfang dieses Lebensraumtyps in Brandenburg übersteigt den Niedersachsens. Somit hat das Land Brandenburg eine besondere Verantwortung für die Erhaltung solcher Standorte. Diese sind als FFH-Flächen nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie bei der Europäischen Union gemeldet und müssen aus naturschutzfachlicher Sicht im Zustand erhalten bzw. verbessert werden. Sie sind Lebensgrundlage für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese sind auf die Bedingungen, die das Offenland bietet, angepasst und zum Teil auf die Existenz verschiedener Altersstadien von Besenheide (Calluna vulgaris) spezialisiert. Nährstoffzufuhren über Luft und Niederschläge stören das Gleichgewicht im Heideökosystem und fördern das Fortschreiten der Sukzession. Die Nährstoffe müssen über Pflegemaßnahmen wieder abgeführt werden. Die derzeit am häufigsten angewendete Methode der Offenhaltung ist die Beweidung mit Schafen und Ziegen. Beweidung einerseits und mechanische Pflegemaßnahmen oder das Brennen andererseits stellen keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Pflegemaßnahmen dar. 2011 wurden in Brandenburg 4.654 Hektar Heideflächen durch 30 Schaf- und Ziegenhalter gepflegt. Es wird eingeschätzt, dass weitere Heideflächen mit einem Gesamtumfang von circa 3.500 Hektar beweidet werden könnten. Bei der Herdenbewirtschaftung unter Heidebedingungen müssen sowohl die Belange des Naturschutzes in Bezug auf den effektiven Nährstoffentzug als auch die Ansprüche der Schafe - insbesondere in Bezug auf die bedarfsgerechte Ernährung - Beachtung finden. Das Ziel vorliegender Untersuchungen bestand darin: Zum Teil sind die Untersuchungen von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziell unterstützt worden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Auf einem Großteil ehemaliger Militärflächen in Brandenburg haben sich Heiden und Sandtrockenrasen etabliert. Diese nehmen auf 39 Standorte verteilt, 12.407 Hektar ein. Allein 9.630 Hektar davon entsprechen dem Lebensraumtyp "Trockene Heiden". Der Flächenumfang dieses Lebensraumtyps in Brandenburg übersteigt den Niedersachsens. Somit hat das Land Brandenburg eine besondere Verantwortung für die Erhaltung solcher Standorte. Diese sind als FFH-Flächen nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie bei der Europäischen Union gemeldet und müssen aus naturschutzfachlicher Sicht im Zustand erhalten bzw. verbessert werden. Sie sind Lebensgrundlage für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese sind auf die Bedingungen, die das Offenland bietet, angepasst und zum Teil auf die Existenz verschiedener Altersstadien von Besenheide (Calluna vulgaris) spezialisiert. Nährstoffzufuhren über Luft und Niederschläge stören das Gleichgewicht im Heideökosystem und fördern das Fortschreiten der Sukzession. Die Nährstoffe müssen über Pflegemaßnahmen wieder abgeführt werden. Die derzeit am häufigsten angewendete Methode der Offenhaltung ist die Beweidung mit Schafen und Ziegen. Beweidung einerseits und mechanische Pflegemaßnahmen oder das Brennen andererseits stellen keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Pflegemaßnahmen dar. 2011 wurden in Brandenburg 4.654 Hektar Heideflächen durch 30 Schaf- und Ziegenhalter gepflegt. Es wird eingeschätzt, dass weitere Heideflächen mit einem Gesamtumfang von circa 3.500 Hektar beweidet werden könnten. Bei der Herdenbewirtschaftung unter Heidebedingungen müssen sowohl die Belange des Naturschutzes in Bezug auf den effektiven Nährstoffentzug als auch die Ansprüche der Schafe - insbesondere in Bezug auf die bedarfsgerechte Ernährung - Beachtung finden. Das Ziel vorliegender Untersuchungen bestand darin: Zum Teil sind die Untersuchungen von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziell unterstützt worden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Vergabe des Prädikates

Die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauenden Selektionsmaßnahmen sind für die brandenburgische Pferdezucht von zunehmender Bedeutung. Um die Zuchtbasis zu festigen und zu erweitern, können leistungsgeprüfte Zuchtstuten besonderer Qualität das Prädikat "Staatsprämienstute" erhalten. Der begehrte Titel wird jährlich an drei- bis sechsjährige Zuchtstuten verliehen. Die Staatsprämie ist die höchste Auszeichnung, die eine Zuchtstute erhalten kann und daher von besonderem Wert. Das Prädikat wird in den Zuchtpapieren eingetragen. Die Staatsprämienvergabe der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt findet jährlich getrennt für die Stuten der Rasse "Deutsches Sportpferd" und der Kaltblut-, Pony- und Spezialrassen statt. Die Stuten qualifizieren sich mit einer Eintragungsnote von mindestens 7,5 und einem Leistungsprüfungsergebnis ab 7,0. Das arithmetische Mittel der Stutbuchaufnahme, der Leistungsprüfung und der Staatsprämienschau muss mindestens 7,5 ergeben um das Prädikat zu erhalten. Die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauenden Selektionsmaßnahmen sind für die brandenburgische Pferdezucht von zunehmender Bedeutung. Um die Zuchtbasis zu festigen und zu erweitern, können leistungsgeprüfte Zuchtstuten besonderer Qualität das Prädikat "Staatsprämienstute" erhalten. Der begehrte Titel wird jährlich an drei- bis sechsjährige Zuchtstuten verliehen. Die Staatsprämie ist die höchste Auszeichnung, die eine Zuchtstute erhalten kann und daher von besonderem Wert. Das Prädikat wird in den Zuchtpapieren eingetragen. Die Staatsprämienvergabe der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt findet jährlich getrennt für die Stuten der Rasse "Deutsches Sportpferd" und der Kaltblut-, Pony- und Spezialrassen statt. Die Stuten qualifizieren sich mit einer Eintragungsnote von mindestens 7,5 und einem Leistungsprüfungsergebnis ab 7,0. Das arithmetische Mittel der Stutbuchaufnahme, der Leistungsprüfung und der Staatsprämienschau muss mindestens 7,5 ergeben um das Prädikat zu erhalten. Das Prädikat „Staatsprämienstute“ - eine Auszeichnung, welche die besondere Qualität einer Zuchtstute zum Ausdruck bringt - wird durch jeden Züchter angestrebt. Der Titel wird seit dem Jahr 2004 in Brandenburg (und nach grundsätzlich gleichlautenden Anforderungen in Sachsen-Anhalt) an drei- bis sechsjährige Zuchtstuten verliehen. Weiterlesen Das Prädikat „Staatsprämienstute“ - eine Auszeichnung, welche die besondere Qualität einer Zuchtstute zum Ausdruck bringt - wird durch jeden Züchter angestrebt. Der Titel wird seit dem Jahr 2004 in Brandenburg (und nach grundsätzlich gleichlautenden Anforderungen in Sachsen-Anhalt) an drei- bis sechsjährige Zuchtstuten verliehen. Weiterlesen

1 2 3