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Aktuelle Zahlen zur Tierzucht und Tierhaltung in Brandenburg © C. Franke/LVAT Meilensteine in zwei Bodenordnungsverfahren © LELF Die Versuchsstationen des LELF sind bekannt und gefragt © Dr. J. Zimmer/LELF Ein weiterer Fortschritt in der Bodenordnung © LELF 1. August 2025 | Zur Profil-Berlin/Brandenburg-App wurden mehrere Erklär-Videos veröffentlicht. 1. August 2025 | Zur Profil-Berlin/Brandenburg-App wurden mehrere Erklär-Videos veröffentlicht. 14. Juli 2025 | Änderung der Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger 14. Juli 2025 | Änderung der Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger 8. Juli 2025 | Information zum Außerkrafttreten der Stoffstrombilanzverordnung 8. Juli 2025 | Information zum Außerkrafttreten der Stoffstrombilanzverordnung 30. Juni 2025 | Das Landesschulobstprogramm wurde für die Schulahre 2025/26 und 2026/27 ausgesetzt . 30. Juni 2025 | Das Landesschulobstprogramm wurde für die Schulahre 2025/26 und 2026/27 ausgesetzt . Fischerei Flurneuordnung Landwirtschaft Ländliche Entwicklung Pflanzenschutz Fischerei Flurneuordnung Landwirtschaft Ländliche Entwicklung Pflanzenschutz

Zahlen und Fakten

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wurde dem Referat Agrarökonomie übertragen. Die Anerkennung bescheinigt den anerkannten Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation, weiterhin sind regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren. Ziel einer Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen im Sinne der Förderrichtlinie - BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wurde dem Referat Agrarökonomie übertragen. Die Anerkennung bescheinigt den anerkannten Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation, weiterhin sind regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren. Ziel einer Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen im Sinne der Förderrichtlinie - BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung. Die Inhalte der Beratungsleistungen sind in 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen beschrieben, diese sind auf der LELF–Internetseite abrufbar. Hier sind die einzelnen Beratungsfachkräfte mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht. Im Wesentlichen lassen sich die Steckbriefe in die drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales eingruppieren. Eine beschreibende Liste über die fachthematischen Inhalte der Beratungssteckbriefe finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag . Die Inhalte der Beratungsleistungen sind in 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen beschrieben, diese sind auf der LELF–Internetseite abrufbar. Hier sind die einzelnen Beratungsfachkräfte mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht. Im Wesentlichen lassen sich die Steckbriefe in die drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales eingruppieren. Eine beschreibende Liste über die fachthematischen Inhalte der Beratungssteckbriefe finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag . Auch im Jahr 2024 gab es ein reges Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 22 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Dabei zeigte sich eine große Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und dementsprechend dem künftigen Beratungsangebot. Auch im Jahr 2024 gab es ein reges Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 22 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Dabei zeigte sich eine große Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und dementsprechend dem künftigen Beratungsangebot. Bild vergrößern Die Abbildung 1 verdeutlicht ein in den zurückliegenden Jahren, seit 2021 konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. In der Regel können pro Kalenderjahr rund 20 Beratungsfachkräfte über eine erstmalige Anerkennung ausscheidende Berater ersetzen, sodass sich die Anzahl der Berater auf welche die Unternehmer im Land zurückgreifen können mit derzeit 135 Beratern auf einem konstanten Niveau hält. Bild vergrößern Die Abbildung 1 verdeutlicht ein in den zurückliegenden Jahren, seit 2021 konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. In der Regel können pro Kalenderjahr rund 20 Beratungsfachkräfte über eine erstmalige Anerkennung ausscheidende Berater ersetzen, sodass sich die Anzahl der Berater auf welche die Unternehmer im Land zurückgreifen können mit derzeit 135 Beratern auf einem konstanten Niveau hält. Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2024 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche: Steckbrief 3: Begleitung von JungunternehmerInnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Forst) und Steckbrief 1: Betriebscheck - betriebliche Erstberatung, Steckbrief 4: Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe (inner- und außerfamiliäre Hofübergabe). Für das Beratungsthema des Steckbriefs 17: Umstellung auf Ökologischen Landbau konnten sich von den 22 neuen Beratern acht Beratungsfachkräfte anerkennen lassen. Dies verdeutlicht auch das Potenzial, welches von den Beratern in diesem Bereich gesehen wird. Die Beratung in den Themen des Beratungssteckbriefs 9 und 10, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sowie Naturschutz und Biologische Vielfalt, als auch in der Sozioökönomie (Beratungssteckbrief 2) wird nun durch sieben weitere Berater angeboten werden können. Insgesamt beraten derzeit 135 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmer in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2024 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche: Steckbrief 3: Begleitung von JungunternehmerInnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Forst) und Steckbrief 1: Betriebscheck - betriebliche Erstberatung, Steckbrief 4: Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe (inner- und außerfamiliäre Hofübergabe). Für das Beratungsthema des Steckbriefs 17: Umstellung auf Ökologischen Landbau konnten sich von den 22 neuen Beratern acht Beratungsfachkräfte anerkennen lassen. Dies verdeutlicht auch das Potenzial, welches von den Beratern in diesem Bereich gesehen wird. Die Beratung in den Themen des Beratungssteckbriefs 9 und 10, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sowie Naturschutz und Biologische Vielfalt, als auch in der Sozioökönomie (Beratungssteckbrief 2) wird nun durch sieben weitere Berater angeboten werden können. Insgesamt beraten derzeit 135 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmer in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Bild vergrößern Die Abbildung 2 verdeutlicht, der Großteil der 135 anerkannten Berater ist in dem Themenkomplex Ökologie beratend tätig. Das sind 63,3 Prozent. 25,2 Prozent der Berater bedienen auch Beratungsanfragen im Bereich der sozioökonomischen Beratung. 11,9 Prozent der Berater stehen für eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher. Bild vergrößern Die Abbildung 2 verdeutlicht, der Großteil der 135 anerkannten Berater ist in dem Themenkomplex Ökologie beratend tätig. Das sind 63,3 Prozent. 25,2 Prozent der Berater bedienen auch Beratungsanfragen im Bereich der sozioökonomischen Beratung. 11,9 Prozent der Berater stehen für eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher. Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht! Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht! Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Bild vergrößern Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus. Bild vergrößern Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus. Bild vergrößern Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2). Bild vergrößern Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2). Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig. Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig. Bild vergrößern Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe. Bild vergrößern Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe. Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4). Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4). Bild vergrößern Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens. Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen. In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf. Bild vergrößern Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens. Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen. In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf. Das Land Brandenburg fördert den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auch im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Brandenburg fördert den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auch im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. 213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen. Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen. Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. 213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen. Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen. Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. Bild vergrößern Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. Bild vergrößern Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. Bild vergrößern Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft. Bild vergrößern Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft. Bild vergrößern Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. Bild vergrößern Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. Bild vergrößern Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind. Bild vergrößern Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind. Bild vergrößern Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6. Bild vergrößern Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6. Bild vergrößern Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war. Bild vergrößern Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war. Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen. Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen. Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft

Zucht des Rheinisch Deutschen Kaltbluts

Das Rheinisch Deutsche Kaltblut ist ein exzellentes Zug- und Fahrpferd für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Fahrsport und Freizeit. Seine Zucht wird in Brandenburg über eine Förderung im Rahmen der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP) unterstützt. Für die Zucht des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rheinisch-Deutsche Kaltblutpferde sind Anpaarungsprodukte von Kaltblutrassen (belgischen Ursprungs) untereinander oder Nachkommen von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen, sofern diese Zuchttiere in das Zuchtbuch des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes eingetragen sind. Die Leistungsprüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports als Stations- oder Feldprüfungen in der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren durchgeführt. Derzeitig werden deutschlandweit etwa 1.300 Zuchtstuten und 170 Hengste der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut gehalten. Mit circa 100 Zuchtstuten leisten die Brandenburger Kaltblutzüchter einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierhaltung. Für Brandenburg wurde eine jährliche Förderung von 140 Euro je reinrassiger Stute/je reinrassigem Hengst für Landwirt- und forstwirtschaftliche Unternehmen festgelegt. Über den Agrarförderantrag ist die Zuwendung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen. Das Rheinisch Deutsche Kaltblut ist ein exzellentes Zug- und Fahrpferd für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Fahrsport und Freizeit. Seine Zucht wird in Brandenburg über eine Förderung im Rahmen der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP) unterstützt. Für die Zucht des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rheinisch-Deutsche Kaltblutpferde sind Anpaarungsprodukte von Kaltblutrassen (belgischen Ursprungs) untereinander oder Nachkommen von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen, sofern diese Zuchttiere in das Zuchtbuch des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes eingetragen sind. Die Leistungsprüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports als Stations- oder Feldprüfungen in der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren durchgeführt. Derzeitig werden deutschlandweit etwa 1.300 Zuchtstuten und 170 Hengste der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut gehalten. Mit circa 100 Zuchtstuten leisten die Brandenburger Kaltblutzüchter einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierhaltung. Für Brandenburg wurde eine jährliche Förderung von 140 Euro je reinrassiger Stute/je reinrassigem Hengst für Landwirt- und forstwirtschaftliche Unternehmen festgelegt. Über den Agrarförderantrag ist die Zuwendung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen.

Frosthilfen EU – Krisenhilfe der Europäischen Union für Obst- und Weinbau 2024

Die Antragstellung ist vom 9. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 möglich. Den Text der Richtlinie und weitere Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz . Anträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rathausstraße 6 15517 Fürstenwalde bis zum 8. Januar 2025 (Posteingang) einzureichen. Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail bei Thekla Schwarz ( thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de ) einzureichen. Des Weiteren ist: Die Antragstellung ist vom 9. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 möglich. Den Text der Richtlinie und weitere Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz . Anträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rathausstraße 6 15517 Fürstenwalde bis zum 8. Januar 2025 (Posteingang) einzureichen. Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail bei Thekla Schwarz ( thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de ) einzureichen. Des Weiteren ist:

Zahlen und Fakten

Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft

Künstliche Besamung und Embryotransfer – Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd

Die Künstliche Besamung ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Auch der Embryotransfer nimmt an Bedeutung weiter zu. Die relevanten Rechtsgrundlagen sind das Tierzuchtgesetz (TierZG), die Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) sowie die Verordnung (EU) 2016/429. Das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e. V. und die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)" sind im Land Brandenburg als Ausbildungsstätten für Lehrgänge zur Durchführung der künstlichen Besamung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt.  Die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)"  führt in enger Zusammenarbeit mit dem Graf-Lehndorff Institut für Pferdewissenschaften jährlich Lehrgänge zur Ausbildung zum Besamungswart und zum Eigenbestandsbesamer für Pferde durch. Das Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften wird gemeinsam von der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien betrieben. Die Künstliche Besamung ist aus der modernen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Auch der Embryotransfer nimmt an Bedeutung weiter zu. Die relevanten Rechtsgrundlagen sind das Tierzuchtgesetz (TierZG), die Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) sowie die Verordnung (EU) 2016/429. Das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e. V. und die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)" sind im Land Brandenburg als Ausbildungsstätten für Lehrgänge zur Durchführung der künstlichen Besamung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt.  Die Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)"  führt in enger Zusammenarbeit mit dem Graf-Lehndorff Institut für Pferdewissenschaften jährlich Lehrgänge zur Ausbildung zum Besamungswart und zum Eigenbestandsbesamer für Pferde durch. Das Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften wird gemeinsam von der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien betrieben.

Schäden Fischsterben

Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind. Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022 Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind. Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022

Anbieten und Abgeben von Zuchtmaterial

Das Internet und die sozialen Medien werden heutzutage auch von Züchtern stark genutzt, um Zuchtmaterial zu vermarkten. Wir weisen darauf hin, dass das Anbieten und die Abgabe von Zuchtmaterial gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Dabei gilt auch das Verschenken oder der Tausch von Zuchtmaterial als Abgabe im Sinne des Tierzuchtrechts. Das Anbieten oder die Abgabe von Samen ist nur Besamungsstationen erlaubt, denen eine Zulassung für den innerstaatlichen Handel nach Tierzuchtgesetz (nationale Stationen) erteilt wurde oder Besamungsstationen bzw. Samendepots, die nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Samen (EU-Einrichtungen) zugelassen sind. Hierbei ist zwischen der Werbung für Hengste und dem Anbieten von Samen zu unterscheiden. Werbung eines Hengsthalters zum Beispielim Internet ist erlaubt, wenn dort angegeben wird, über welche zugelassene Einrichtung (Besamungsstation/ Samendepot) der Samen des Hengstes zu beziehen ist. Anbieten von Samen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bereitschaft zur Abgabe von Samen an Dritte zu erkennen ist. Zunehmend findet sich dies bei Facebookgruppen, wenn Züchter Samen anbieten, der von ihnen gekauft wurde und für den sie selbst keine Verwendung mehr haben. Lagert dieser Samen in einer Besamungsstation oder einem Samendepot, das heißt die Auslieferung an den Tierhalter ist noch nicht erfolgt, kann er über diese Einrichtung abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Züchter, der den Samen käuflich erworben hat, und dem Hengsthalter die Abgabe zulassen muss. Der Züchter muss die abgebende Besamungsstation bzw. das abgebende Samendepot benennen. Eine Abgabe von Samen, der außerhalb einer zugelassenen Einrichtung lagert (zum Beispielbeim Züchter selbst), ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Tierarzt oder ein Besamungsbeauftragter eine Besamung nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots durchführen darf. Analoge Regelungen finden sich im Tierzuchtgesetz zum Anbieten und zur Abgabe von Eizellen und Embryonen, auch diese dürfen nur von dafür zugelassenen Einrichtungen angeboten oder abgegeben werden. Das Anbieten oder Abgeben von Zuchtmaterial entgegen den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die derzeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Mit Inkrafttreten des neuen Tierzuchtgesetzes am 1. Januar 2019 können künftig Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits das Anbieten, wenn es entgegen den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes erfolgt, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Für Fragen steht Ihnen die jeweils zuständige Tierzuchtbehörde zur Verfügung. Information der AG Tierzuchtrecht beim Verband der Landwirtschaftskammern, 8. Januar 2019 Das Internet und die sozialen Medien werden heutzutage auch von Züchtern stark genutzt, um Zuchtmaterial zu vermarkten. Wir weisen darauf hin, dass das Anbieten und die Abgabe von Zuchtmaterial gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Dabei gilt auch das Verschenken oder der Tausch von Zuchtmaterial als Abgabe im Sinne des Tierzuchtrechts. Das Anbieten oder die Abgabe von Samen ist nur Besamungsstationen erlaubt, denen eine Zulassung für den innerstaatlichen Handel nach Tierzuchtgesetz (nationale Stationen) erteilt wurde oder Besamungsstationen bzw. Samendepots, die nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Samen (EU-Einrichtungen) zugelassen sind. Hierbei ist zwischen der Werbung für Hengste und dem Anbieten von Samen zu unterscheiden. Werbung eines Hengsthalters zum Beispielim Internet ist erlaubt, wenn dort angegeben wird, über welche zugelassene Einrichtung (Besamungsstation/ Samendepot) der Samen des Hengstes zu beziehen ist. Anbieten von Samen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bereitschaft zur Abgabe von Samen an Dritte zu erkennen ist. Zunehmend findet sich dies bei Facebookgruppen, wenn Züchter Samen anbieten, der von ihnen gekauft wurde und für den sie selbst keine Verwendung mehr haben. Lagert dieser Samen in einer Besamungsstation oder einem Samendepot, das heißt die Auslieferung an den Tierhalter ist noch nicht erfolgt, kann er über diese Einrichtung abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Züchter, der den Samen käuflich erworben hat, und dem Hengsthalter die Abgabe zulassen muss. Der Züchter muss die abgebende Besamungsstation bzw. das abgebende Samendepot benennen. Eine Abgabe von Samen, der außerhalb einer zugelassenen Einrichtung lagert (zum Beispielbeim Züchter selbst), ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Tierarzt oder ein Besamungsbeauftragter eine Besamung nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots durchführen darf. Analoge Regelungen finden sich im Tierzuchtgesetz zum Anbieten und zur Abgabe von Eizellen und Embryonen, auch diese dürfen nur von dafür zugelassenen Einrichtungen angeboten oder abgegeben werden. Das Anbieten oder Abgeben von Zuchtmaterial entgegen den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die derzeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Mit Inkrafttreten des neuen Tierzuchtgesetzes am 1. Januar 2019 können künftig Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits das Anbieten, wenn es entgegen den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes erfolgt, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Für Fragen steht Ihnen die jeweils zuständige Tierzuchtbehörde zur Verfügung. Information der AG Tierzuchtrecht beim Verband der Landwirtschaftskammern, 8. Januar 2019

Organische Düngung

Ziel der Untersuchungen ist es, die Wirkung unterschiedlicher organischer Düngemittel in verschiedenen N-Stufen auf den Ertrag und die Qualität von Getreide (Winterroggen, Wintertriticale) und Mais im Vergleich zur reinen Mineraldüngung mit Stickstoff im Rahmen eines Dauerversuches zu untersuchen. Daneben wurden außerdem die Nährstoffbilanz und der Nmin nach der Ernte (Tiefe 0-60 cm) betrachtet. Angelegt sind die Versuche als randomisierte Blockanlage mit 4 Wiederholungen auf einem sickerwasserbeeinflussten Sand (Ackerzahl 30) am Standort Paulinenaue. Im Rahmen einer Fruchtfolge werden Silomais (SM), Wintertriticale (WT) und Winterroggen (WR) angebaut. Es bestand von 2014 bis 2022 die Möglichkeit, in jedem Jahr jeweils zwei Fruchtfolgeglieder nebeneinander ins Feld zu stellen (Block A, B), so dass für alle Kulturen im Untersuchungszeitraum 6 Prüfergebnisse vorliegen. Als organische Düngemittel wurden Rindergülle, flüssige Gärreste und konditionierter Gärrest (GR) eingesetzt. Die Versuchsvarianten 6 bis 8 betrachten eine alleinige Düngung mit flüssigem Gärrest. Es wur-den dabei unterschiedliche Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) unterstellt (MDÄ 100, 75, 50). Nach Asmus und anderen ist das Mineraldüngeräquivalent wie folgt definiert: „Unter dem Mineraldüngeräquivalent eines Güllenährstoffes ist die Menge des gleichen Nährstoffs aus einem unter optimalen Bedingungen eingesetzten Mineraldüngemittel zu verstehen, die zur gedüngten Fruchtart beziehungsweise in der Furchtfolge den gleichen Ertrag bewirkt, wie 100 Kilogramm des Nährstoffes aus Gülle“. Die organischen Düngemittel werden aus einem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb bezogen. Die mineralische N-Düngung erfolgte mit KAS. Ziel der Untersuchungen ist es, die Wirkung unterschiedlicher organischer Düngemittel in verschiedenen N-Stufen auf den Ertrag und die Qualität von Getreide (Winterroggen, Wintertriticale) und Mais im Vergleich zur reinen Mineraldüngung mit Stickstoff im Rahmen eines Dauerversuches zu untersuchen. Daneben wurden außerdem die Nährstoffbilanz und der Nmin nach der Ernte (Tiefe 0-60 cm) betrachtet. Angelegt sind die Versuche als randomisierte Blockanlage mit 4 Wiederholungen auf einem sickerwasserbeeinflussten Sand (Ackerzahl 30) am Standort Paulinenaue. Im Rahmen einer Fruchtfolge werden Silomais (SM), Wintertriticale (WT) und Winterroggen (WR) angebaut. Es bestand von 2014 bis 2022 die Möglichkeit, in jedem Jahr jeweils zwei Fruchtfolgeglieder nebeneinander ins Feld zu stellen (Block A, B), so dass für alle Kulturen im Untersuchungszeitraum 6 Prüfergebnisse vorliegen. Als organische Düngemittel wurden Rindergülle, flüssige Gärreste und konditionierter Gärrest (GR) eingesetzt. Die Versuchsvarianten 6 bis 8 betrachten eine alleinige Düngung mit flüssigem Gärrest. Es wur-den dabei unterschiedliche Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) unterstellt (MDÄ 100, 75, 50). Nach Asmus und anderen ist das Mineraldüngeräquivalent wie folgt definiert: „Unter dem Mineraldüngeräquivalent eines Güllenährstoffes ist die Menge des gleichen Nährstoffs aus einem unter optimalen Bedingungen eingesetzten Mineraldüngemittel zu verstehen, die zur gedüngten Fruchtart beziehungsweise in der Furchtfolge den gleichen Ertrag bewirkt, wie 100 Kilogramm des Nährstoffes aus Gülle“. Die organischen Düngemittel werden aus einem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb bezogen. Die mineralische N-Düngung erfolgte mit KAS. Folgende Prüfglieder zur Stickstoffdüngung wurden angelegt: Tabelle 1: Versuchsanlage zur organischen Düngung im Ackerbau Die Grunddüngung erfolgt auf allen Flächen entsprechend der Nährstoffabfuhr – bei Phosphor mit Trippelsuperphosphat und bei Kalium mit 60er Kali. Gekalkt wurde die Versuchsfläche entsprechend des Bedarfes mit Granukal. Die Deckung des Schwefelbedarfes erfolgte mit Kieserit. Folgende Prüfglieder zur Stickstoffdüngung wurden angelegt: Tabelle 1: Versuchsanlage zur organischen Düngung im Ackerbau Die Grunddüngung erfolgt auf allen Flächen entsprechend der Nährstoffabfuhr – bei Phosphor mit Trippelsuperphosphat und bei Kalium mit 60er Kali. Gekalkt wurde die Versuchsfläche entsprechend des Bedarfes mit Granukal. Die Deckung des Schwefelbedarfes erfolgte mit Kieserit. Das Stroh wird abgefahren. Alle Erträge und Untersuchungen werden parzellengenau erfasst. Neben den Qualitätsparametern Trockensubstanz- und Rohproteingehalt (XP) aller Haupt- und Nebenernteprodukte, der Qualitätsuntersuchung mittels der NIRS-Methode bei Silomais, TKM, HL-Gewicht erfolgen ebenfalls Nmin-Untersuchungen im Frühjahr, nach der Ernte und zur Vegetationsruhe. Die statistische Verrechnung erfolgt mittels SAS für PIAF. Die Angabe der Grenzdifferenz (GD) (paarweiser Vergleich, α = 0,05) ist nur bei den Prüfmerkmalen, bei denen statistisch gesicherte Unterschiede ermittelt wurden, angegeben. In den nachfolgenden Tabellen sind Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2022 dargestellt. Weitere statistische Auswertungen sind vorgesehen. Tabelle 2.1: Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block A Tabelle 2.2 Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block B Das Stroh wird abgefahren. Alle Erträge und Untersuchungen werden parzellengenau erfasst. Neben den Qualitätsparametern Trockensubstanz- und Rohproteingehalt (XP) aller Haupt- und Nebenernteprodukte, der Qualitätsuntersuchung mittels der NIRS-Methode bei Silomais, TKM, HL-Gewicht erfolgen ebenfalls Nmin-Untersuchungen im Frühjahr, nach der Ernte und zur Vegetationsruhe. Die statistische Verrechnung erfolgt mittels SAS für PIAF. Die Angabe der Grenzdifferenz (GD) (paarweiser Vergleich, α = 0,05) ist nur bei den Prüfmerkmalen, bei denen statistisch gesicherte Unterschiede ermittelt wurden, angegeben. In den nachfolgenden Tabellen sind Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2022 dargestellt. Weitere statistische Auswertungen sind vorgesehen. Tabelle 2.1: Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block A Tabelle 2.2 Erträge 2014 – 2022 (Dezitonnen je Hektar (dt/ha)) - Block B Tabelle 3.1: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block A (Rohproteingehalt (RP in Prozent (%) der Trockenmasse (TM), Tausendkornmasse (TKM) in Gramm, Stärkegehalt in Prozent (%) der Trockenmasse (TM)) Tabelle 3.2: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block B Tabelle 3.1: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block A (Rohproteingehalt (RP in Prozent (%) der Trockenmasse (TM), Tausendkornmasse (TKM) in Gramm, Stärkegehalt in Prozent (%) der Trockenmasse (TM)) Tabelle 3.2: Ausgewählte Qualitätsparameter - Block B Tabelle 4.1: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block A Tabelle 4.2: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block B Tabelle 4.1: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block A Tabelle 4.2: Nachernte-Nmin (Nmin nach der Ernte) und N-Bilanz (Kilogramm je Hektar (kg/ha)) - Block B Tabelle 5: Zusammenfassung der Ergebnisse für die einzelnen Fruchtarten * Im Einführungsjahr ohne konditionierten Gärrest Tabelle 5: Zusammenfassung der Ergebnisse für die einzelnen Fruchtarten * Im Einführungsjahr ohne konditionierten Gärrest Ab dem Jahr 2023 wird aus arbeitstechnischen Gründen nur der Versuch auf dem Block B (847) fortgeführt, so dass ab diesem Jahr nur noch ein Ergebnis je Jahr ermittelt werden kann. Literatur: F. Asmus, V. Herrmann, H. Langs, G. Specht: Einsatz der Gülle in der Pflanzenproduktion. Fortschrittberichte der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Band 13, S. 34; 1975 Ab dem Jahr 2023 wird aus arbeitstechnischen Gründen nur der Versuch auf dem Block B (847) fortgeführt, so dass ab diesem Jahr nur noch ein Ergebnis je Jahr ermittelt werden kann. Literatur: F. Asmus, V. Herrmann, H. Langs, G. Specht: Einsatz der Gülle in der Pflanzenproduktion. Fortschrittberichte der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Band 13, S. 34; 1975

Heidepflege

Auf einem Großteil ehemaliger Militärflächen in Brandenburg haben sich Heiden und Sandtrockenrasen etabliert. Diese nehmen auf 39 Standorte verteilt, 12.407 Hektar ein. Allein 9.630 Hektar davon entsprechen dem Lebensraumtyp "Trockene Heiden". Der Flächenumfang dieses Lebensraumtyps in Brandenburg übersteigt den Niedersachsens. Somit hat das Land Brandenburg eine besondere Verantwortung für die Erhaltung solcher Standorte. Diese sind als FFH-Flächen nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie bei der Europäischen Union gemeldet und müssen aus naturschutzfachlicher Sicht im Zustand erhalten bzw. verbessert werden. Sie sind Lebensgrundlage für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese sind auf die Bedingungen, die das Offenland bietet, angepasst und zum Teil auf die Existenz verschiedener Altersstadien von Besenheide (Calluna vulgaris) spezialisiert. Nährstoffzufuhren über Luft und Niederschläge stören das Gleichgewicht im Heideökosystem und fördern das Fortschreiten der Sukzession. Die Nährstoffe müssen über Pflegemaßnahmen wieder abgeführt werden. Die derzeit am häufigsten angewendete Methode der Offenhaltung ist die Beweidung mit Schafen und Ziegen. Beweidung einerseits und mechanische Pflegemaßnahmen oder das Brennen andererseits stellen keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Pflegemaßnahmen dar. 2011 wurden in Brandenburg 4.654 Hektar Heideflächen durch 30 Schaf- und Ziegenhalter gepflegt. Es wird eingeschätzt, dass weitere Heideflächen mit einem Gesamtumfang von circa 3.500 Hektar beweidet werden könnten. Bei der Herdenbewirtschaftung unter Heidebedingungen müssen sowohl die Belange des Naturschutzes in Bezug auf den effektiven Nährstoffentzug als auch die Ansprüche der Schafe - insbesondere in Bezug auf die bedarfsgerechte Ernährung - Beachtung finden. Das Ziel vorliegender Untersuchungen bestand darin: Zum Teil sind die Untersuchungen von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziell unterstützt worden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Auf einem Großteil ehemaliger Militärflächen in Brandenburg haben sich Heiden und Sandtrockenrasen etabliert. Diese nehmen auf 39 Standorte verteilt, 12.407 Hektar ein. Allein 9.630 Hektar davon entsprechen dem Lebensraumtyp "Trockene Heiden". Der Flächenumfang dieses Lebensraumtyps in Brandenburg übersteigt den Niedersachsens. Somit hat das Land Brandenburg eine besondere Verantwortung für die Erhaltung solcher Standorte. Diese sind als FFH-Flächen nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie bei der Europäischen Union gemeldet und müssen aus naturschutzfachlicher Sicht im Zustand erhalten bzw. verbessert werden. Sie sind Lebensgrundlage für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese sind auf die Bedingungen, die das Offenland bietet, angepasst und zum Teil auf die Existenz verschiedener Altersstadien von Besenheide (Calluna vulgaris) spezialisiert. Nährstoffzufuhren über Luft und Niederschläge stören das Gleichgewicht im Heideökosystem und fördern das Fortschreiten der Sukzession. Die Nährstoffe müssen über Pflegemaßnahmen wieder abgeführt werden. Die derzeit am häufigsten angewendete Methode der Offenhaltung ist die Beweidung mit Schafen und Ziegen. Beweidung einerseits und mechanische Pflegemaßnahmen oder das Brennen andererseits stellen keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Pflegemaßnahmen dar. 2011 wurden in Brandenburg 4.654 Hektar Heideflächen durch 30 Schaf- und Ziegenhalter gepflegt. Es wird eingeschätzt, dass weitere Heideflächen mit einem Gesamtumfang von circa 3.500 Hektar beweidet werden könnten. Bei der Herdenbewirtschaftung unter Heidebedingungen müssen sowohl die Belange des Naturschutzes in Bezug auf den effektiven Nährstoffentzug als auch die Ansprüche der Schafe - insbesondere in Bezug auf die bedarfsgerechte Ernährung - Beachtung finden. Das Ziel vorliegender Untersuchungen bestand darin: Zum Teil sind die Untersuchungen von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziell unterstützt worden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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