s/social-aspects/social aspects/gi
Jüngste Studien über landwirtschaftliche Terrassen legen nahe, dass der Bau und die Pflege von Terrassen eine Entscheidung von Bauern und Grundbesitzern ist, die auf einer Reihe von Überlegungen beruht. Der Entscheidungsprozess und die Mechanismen der Intensivierung und Reduzierung von landwirtschaftlichen Flächen im Allgemeinen und Terrassen im Besonderen wurden jedoch bisher nicht systematisch adressiert. Während wir viel über die idealen Umweltbedingungen des Terrassenbaus und die Rolle von Terrassen in größeren landwirtschaftlichen Systemen lernen, wissen wir wenig über die soziale Dimension: zu verstehen, welche Rolle landwirtschaftliche Terrassen in der Gesellschaft spielten und wie soziale und wirtschaftliche Systeme zusammengehalten wurden hinter der Entscheidung die Terrassen zu bauen, zu erhalten und zu restaurieren. Um diese Lücken zu schließen, konzentriert sich das vorliegende Projekt auf den sozialen Hintergrund bäuerlicher Entscheidungsfindung in einer Tiefenperspektive im historischen Palästina, indem es einen "bottom-up"-Ansatz verfolgt, diesen Prozess in ländlichen Gesellschaften in ihrem unmittelbaren Kontext untersucht. Wir gehen davon aus, dass landwirtschaftliche Terrassen, wenn sie mit Zuversicht datiert werden, als Fenster zu den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Systemen der Vergangenheit dienen können. Wir werden die Gründe für den Terrassenbau und die Nutzung auf verschiedenen Analyseskalen untersuchen, indem wir die Methoden kombinieren, die für Feldarchäologie, Geologie, Botanik, Lebensmittelsystemstudien, Geschichte und Geschichtsschreibung und Ethnographie geeignet sind. Es geht über die bestehenden Terrassenforschung hinaus, indem es sich auf den sozioökonomischen Kontext von Terrassenbau und -pflege konzentriert; multidisziplinäre Methoden; und Integration von hochauflösenden Datensätzen in ein agentenbasiertes Modell, um Hypothesen zum menschlichen Verhalten und zur Entscheidungsfindung zu testen.Dieses Projekt erwächst aus der Konvergenz zweier zuvor unabhängiger, langfristig angelegter Initiativen. Die erste unter der Leitung des PI war das Ergebnis von zwei Jahrzehnten archäologischer Feldforschung und Textanalyse in Jordanien und Israel. Die zweite ist die anhaltende Erforschung von Reliktterrassen im Jerusalemer Hochland und deren Datierung durch OSL (Optisch stimulierte Lumineszenz) durch einen Kooperationspartner in Israel. Zusammengenommen legen die Ergebnisse einen Zusammenhang zwischen Landbesitz und Terrassenbau nahe, was auf starke wirtschaftliche Anreize für diese arbeitsintensive Arbeit hindeutet. In dem hier vorgeschlagenen Projekt wollen wir testen, ob diese Dynamiken auch in anderen Regionen Zentralpalästinas und in anderen Perioden vorhanden waren, um die Zusammenhänge zwischen den Faktoren zu identifizieren, die die Entscheidung zum Bau von Terrassen in der Vergangenheit beeinflusst haben.
Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.
Projekt B04 untersucht in vergleichender Perspektive Zukunftsentwürfe, welche junge Männer zweier Maasprechender Gruppen, der Il Chamus (Baringo) und Keekonyoki Maasai (Naivasha) in Anbetracht massiver Veränderungen in der Nutzung von Land und natürlichen Ressourcen entwickeln. Im Vordergrund stehen die unternehmerischen Strategien junger Männer, die diese an der Schnittstelle von entwicklungspolitischen NROs und religiösen Organisationen entwickeln und sie in innerhalb nationaler und internationaler Strukturen der Einflussnahme und des sozio-politischen Unternehmertums verorten.
<p>Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</p><p>Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf</p><p><ul><li>Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf.</li><li>Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf.</li><li>Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipps.</li><li>Nutzen Sie die Bewertungsportale wie Siegelklarheit.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit bereits ein entsprechendes Angebot. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können.</p><p>Umweltsiegel nutzen</p><p>Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen.</p><p>Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen:</p><p>TOP-Umweltsiegel kennen und beachten</p><p>Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden:</p><p>Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen …</p><p>Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor.</p><p>EU-Energielabel</p><p>Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Bio-Siegel</p><p>Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>EU Ecolabel</p><p>Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Der Blaue Engel</p><p>Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Grüner Knopf</p><p>Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMZ#alphabar">BMZ</a>). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Produktspezifische Tipps beachten</p><p>Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird:</p><p>Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun:</p><p>Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag">UBA-Umwelttipps</a> geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden.</p><p>In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/fisch-meeresfruechte">Fisch</a>, Grüner-Strom- und ok-power-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/oekostrom">Ökostrom</a>, FSC- und PEFC-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/spanplatten-andere-holzwerkstoffe">Holzprodukten</a> oder Goldstandard bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">freiwilligen Kompensationszahlungen</a>.</p><p>Siegeldatenbanken nutzen</p><p>Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf <a href="https://www.siegelklarheit.de/">Siegelklarheit.de</a> (Initiative der Bundesregierung).</p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#siegelwissen">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a>:</p>
Version 1.0 Anlage 9 Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 1. Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und ist eine unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die Charta ist mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht unmittelbar rechtlich bindend. Die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind daher auch im deutschen Rechtssystem (zum Beispiel im Grundgesetzt) verankert und werden von den Gerichten durchgesetzt. Die Charta 1 ist in sieben Kapitel untergliedert: Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 1 Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Seite 1 von 5 Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Kapitel 5 ("Bürgerrechte") umfasst die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die Organe und –Einrichtungen der Europäischen Union und den Zugang zu deren Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Ziel und Zweck dieses Hinweisblattes ist es, alle an der Umsetzung der Programme für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) Beteiligten zu sensibilisieren. Sie sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen von Grundrechten erkennen und lernen, diese zu vermeiden. 2. Förderung aus den Programmen EFRE/JTF und ESF+ Die genannten Fonds unterstützen Menschen mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Die Förderung stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die geförderten Maßnahmen im Wertefundament der Europäischen Union verankert sein. Die Europäische Union fordert daher bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Programme mit den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen - vergleiche Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/1060 2 - die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Charta 2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5 der Grundrechte ist daher einerseits bei der Erstellung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze, bei der Auswahl der Vorhaben zur Förderung und bei der Prüfung der Vorhabenumsetzung zu beachten. Auf der anderen Seite sind auch die Begünstigten bei der Durchführung der Fördervorhaben an die Umsetzung der Charta gebunden. Bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben aus den Fonds EFRE, ESF+ und JTF (Fonds) ist die Achtung der Charta gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 Verordnung (EU) 2021/1060 unter Einhaltung der Charta ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 3. Die an der Förderung aus den Fonds beteiligten Stellen und die Begünstigten sind zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Rechte, welche bei den jeweiligen Richtlinien/Fördergrundsätzen bzw. beim jeweils geförderten Vorhaben naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Charta dar, die in allen Phasen der Durchführung des geförderten Vorhabens zu beachten sind: • Recht auf Unversehrtheit (Artikel 3): Insbesondere bei Forschungsprojekten im Bereich der Medizin und der Biologie ist die freie Einwilligung der Probanden nach vorheriger Aufklärung sicherzustellen. Es gilt ein Verbot eugenischer Praktiken, der Nutzung des menschlichen Körpers als solchem (oder Teilen davon) zur Gewinnerzielung und des reproduktiven Klonens von Menschen. • Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7): Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu achten. Dies gilt insbesondere bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen der Förderrichtlinien/Fördergrundsätze. • Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage 3 Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0723(01) Seite 3 von 5
Im Jahr 2023 wurde das Blaue Engel Umweltzeichen „Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb (DE-UZ 229)“ verabschiedet.Dieser Bericht beinhaltet die theoretische Basis für die entwickelten Vergabekriterien. Diese wurden mittels wissenschaftlicher Literatur, vor dem Hintergrund aktueller politischer und gesellschaftlicher Debatten zur nachhaltigen Ernährung sowie im Abgleich mit anderen Umweltzeichen, Siegeln und Labeln in diesem Marktsegment hergeleitet.Die Vergabekriterien umfassen Anforderungen für Zutaten und Mahlzeiten, Nicht-Lebensmittel-Materialien, die genutzte Infrastruktur sowie Kommunikation und Personal. Insbesondere spielen Klimaschutz und die Schonung natürlicher Ressourcen eine zentrale Rolle, aber auch gesundheitliche Anforderungen an das Verpflegungsangebot und soziale Aspekte entlang der Wertschöpfungskette.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1171 |
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