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Atomarer Sauerstoff in der Mesosphäre und unteren Thermosphäre der Erde

Atomarer Sauerstoff (O) ist ein wichtiger Bestandteil der Erdatmosphäre. Er erstreckt sich von der Mesosphäre bis zur unteren Thermosphäre (Engl.: Mesosphere and Lower Thermosphere: MLT), d. h. von etwa 80 km bis über 500 km Höhe. O wird durch Photolyse von molekularem Sauerstoff durch UV-Strahlung erzeugt. Er ist die am häufigsten vorkommende Spezies in der MLT und eine wichtige Komponente in Bezug auf dessen Photochemie. Außerdem ist O wichtig für den Energiehaushalt der MLT, da CO2-Moleküle durch Stöße mit O angeregt werden und die angeregten CO2-Moleküle im Infraroten strahlen und die MLT kühlen. Dies bedeutet, dass sich der globale Klimawandel auch auf die MLT auswirkt, denn die Erhöhung der CO2-Konzentration in der MLT führt zu einer effizienteren Kühlung und damit zu deren Schrumpfen. Die O Konzentration wird außerdem durch dynamische Bewegungen, vertikalen Transport, Gezeiten und Winde beeinflusst. Daher ist eine genaue Kenntnis der globalen Verteilung von O und seines Konzentrationsprofils sowie der täglichen und jährlichen Schwankungen unerlässlich, um die Photochemie, den Energiehaushalt und die Dynamik der MLT zu verstehen. Das Ziel dieses Projekts ist es, Säulendichten und Konzentrationsprofile von O in der MLT durch Analyse der Feinstrukturübergänge bei 4,74 THz und 2,06 THz zu bestimmen. Die zu analysierenden Daten wurden mit dem Heterodynspektrometer GREAT/upGREAT (German REceiver for Astronomy at Terahertz frequencies) an Bord von SOFIA, dem Stratospheric Observatory for Infrared Astronomy, gemessen. Dies ist eine direkte Beobachtungsmethode, die genauere Ergebnisse liefern kann als existierende indirekte satellitengestützte Methoden, die photochemische Modelle benötigen, um O Konzentrationsprofile abzuleiten. Mit GREAT/upGREAT wurden seit Mai 2014 ca. 500.000 Spektren gemessen, die vier verschiedene Weltregionen abdecken, nämlich Nordamerika, Neuseeland, Europa und Tahiti/Pazifik. Zeitliche Variationen sowie der Einfluss von Sonnenzyklen, Winden und Schwerewellen werden ebenfalls im Rahmen des Projekts untersucht. Die Ergebnisse werden mit Satellitendaten, die für Höhen von 80 bis 100 km verfügbar sind, und mit Vorhersagen eines semi-empirischen Modells verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Daten die ersten spektral aufgelösten direkte Messungen von O in der MLT sind. Dies ist eine vielversprechende Alternative zur Bestimmung der Konzentration von O im Vergleich mit indirekten satellitengestützten Methoden, die auf photochemischen Modellen beruhen.

Ressortforschungsplan 2024, Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für Matratzen und Möbel für das Umweltzeichen Blauer Engel und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1530: Flowering time control: from natural variation to crop improvement, StPCP1: ein IDD Transkriptionsfaktor in der Regulation der Zucker-vermittelten Blühinduktion und Knollenbildung in Solanum tuberosum

Blüten- und Knolleninduktion werden in Kartoffelpflanzen (Solanum tuberosum) von nahezu identischen Signalwegen gesteuert. Da die Kartoffelpflanze als Ertragspflanze und der Knollenertrag weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Identifikation ertrags- und qualitätssteigernder Faktoren von größtem Interesse. Im Rahmen des vorliegenden Antrags planen wir die Identifizierung und Charakterisierung der an der Blühinduktion und Knolleninduktion beteiligten Signaltransduktionswege auf molekularer Ebene. Blühinduktion und Knollenbildung stellen multifaktoriell gesteuerte Entwicklungsprozesse dar, die sowohl durch endogene, als auch durch exogene Parameter beeinflusst werden. Uns interessieren dabei u.a. Integrationsstellen, an denen diese Signalwege mit dem Metabolismus der Pflanze koordiniert werden. Das POTATO COUCH POTATO 1 (StPCP1) Protein ist ein Transkriptionsfaktor der IDD Familie. StPCP1 RNAi Pflanzen zeigen Veränderungen im Blühzeitpunkt und des Knollenertrags. Erste Ergebnisse aus quantitativen real-time PCR Experimenten deuten darauf hin, dass StPCP1 in die Regulation der Expression von Zuckertransportern involviert ist, was erklärt wie StPCP1 maßgeblich den Kohlenhydrathaushalt der Pflanze beeinflussen kann. Einige phloem-mobile Faktoren könnten die Funktion eines Botenstoffes erfüllen, der den Zuckerstatus der Sourceblätter an die Sinkorgane wie z.B. das Apikalmeristem und die Stolonspitzen weiterleitet. Wir planen, diese putativen phloem-mobilen Substanzen in Kartoffel zu untersuchen. Diese sind im Speziellen: Trehalose 6-Phosphat, miR156 und miR172 sowie deren Zielgene und -transkripte. Vorarbeiten weisen darauf hin, dass ähnlich wie es für Arabidopsis gezeigt werden konnte, der Zuckerstatus in den Blättern mit einer veränderten Expression bzw. Bildung dieser mutmaßlichen Signalmoleküle einhergeht. Wir werden weiterhin die regulatorischen Eigenschaften von StPCP1 und die Expression seiner Zielgene untersuchen. Das betrifft im Besonderen die direkte Regulation von Zuckertransportergenen (z.B. StSUT4) und die Identifizierung unbekannter Zielgene durch die Bindung der bekannten ID1 Bindedomäne. Gleichzeitig wollen wir bisher offene Fragen hinsichtlich der Interaktion bekannter Signalwege, die den Blühzeitpunkt und die Knollenbildung in Kartoffelpflanzen beeinflussen, beantworten, da im Speziellen der photoperiodische, der T6P- und der GA-Signalweg von StPCP1 gleichermaßen betroffen zu sein scheinen.

Umweltrecht im Fokus: So lässt sich KI nachhaltiger gestalten

<p>Nicht nur CO₂-Bilanz und Ressourcenverbrauch bestimmen die Umweltwirkungen digitaler Technologien. Künstliche Intelligenz (KI) verändert, wie wir produzieren, konsumieren und entscheiden. Ein Bericht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt, wie das Umweltrecht diese „Technosteuerung“ auf der Basis bestehender Gesetze rechtlich fassen und ökologisch ausrichten kann.</p><p>Die Diskussion über die Umweltwirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) und autonome Systeme dreht sich aktuell vor allem um Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß. Doch die eigentlichen ökologischen Herausforderungen liegen tiefer: Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme (algorithmic decision systems, ADS) greifen als „Technosteuerung“ in gesellschaftliche Prozesse ein – sie beeinflussen, wie Warenströme gelenkt, Felder bewässert oder Konsumangebote platziert werden. Damit entstehen neue, sozio-technisch vermittelte Umweltwirkungen, die das bestehende Recht bisher kaum erfasst.</p><p>Der Bericht „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltrechtliches-regulierungskonzept-fuer">Umweltrechtliches Regulierungskonzept für algorithmenbasierte Entscheidungssysteme</a>“ analysiert, wie das Umweltrecht auf diese Entwicklungen reagieren kann. Das vom <a href="https://www.oeko.de/">Öko-Institut e.V.</a> (Dr. Peter Gailhofer) geleitete Forschungsteam unter Beteiligung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (<a href="https://www.ufu.de/">UfU e.V.</a>)., der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (<a href="https://www.sofia-darmstadt.de/aktuelles">sofia</a>) und mit Unterstützung von Experten des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI), der Jade Hochschule und IOW Rostock zeigt: Der bestehende Rechtsrahmen – von der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689">EU-KI-Verordnung</a>, über das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte">Produkt-</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht">Haftungsrecht</a> bis zu unterschiedlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht">umweltrechtlichen</a> Instrumenten – bildet die ökologischen Herausforderungen von ADS bislang nicht hinreichend ab.</p><p>Der Bericht liefert eine innovative, <strong>umweltrechtliche Perspektive auf Risiken und Potenziale</strong>. ADS werden nicht allein als Gefahrenquelle betrachtet, sondern als Technologien, die ökologisch positive wie negative Wirkungen haben können und die rechtlich gestaltbar sind. Es ist deshalb dringend geboten, Risiken von KI und ADS nicht nur zu bewerten, sondern <strong>vorsorglich zu steuern</strong> und Potenziale wirklich nachhaltiger Innovationen aktiv zu fördern.</p><p>Die Autoren plädieren für ein <strong>lernfähiges Regulierungssystem</strong>, das frühzeitig ansetzt, noch bevor technologische Pfadabhängigkeiten oder Lock-in Effekte entstehen. Statt einer neuen Querschnittsregelung schlägt der Bericht gezielte <strong>Erweiterungen bestehender Umweltgesetze</strong> vor: etwa, um Pflichten zur Verbesserung von Transparenz und Sorgfalt, sowie Verfahren zur vorsorglichen Bewertung von Umweltwirkungen ökologisch relevanter KI-Anwendungen, ergänzt durch partizipative Elemente und umweltbezogene Regeln für eine Daten-Governance. Die konkreten Vorschläge schaffen einen „Instrumentenkasten“ zur zukunftsfähigen Regulierung digitaler Systeme. Gleichzeitig ergeben sich Impulse für Politik und Recht, die ökologische und digitale Transformation gemeinsam zu gestalten: als echte Twin Transition.</p>

Angebote im Land Berlin

Der Senat hat gemeinsam mit den Bezirken und der Berliner Stadtreinigung (BSR) zahlreiche Angebote entwickelt, um Bürgerinnen und Bürgern die niedrigschwellige, kostengünstige und Wohnortnahe Entsorgung von Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgeräten zu ermöglichen. Recycling-Höfe BSR Abfall-ABC: Wo kann ich welche Abfälle abgeben Abholung aus privaten Haushalten durch die BSR Sie möchten Sperriges (Sofa, Kühlschrank, Matratze) durch die BSR aus Ihrem Haushalt abholen lassen? Ab einer Gebühr von 50 Euro können Sie sich eine Abholung innerhalb der kommenden Wochen buchen. Tiptapp Sie möchten am besten heute noch Ihren Sperrmüll zu einem der BSR-Recyclinghöfe fahren lassen und sichergehen, dass es auch dort ankommt? Tiptapp bietet Ihnen die Vernetzung zu anderen Bürgerinnen und Bürgern, die – gegen eine kleine Aufwandsentschädigung – gesichert Ihren Sperrmüll zum BSR-Recyclinghof bringen. Kieztage Kaputtes entsorgen, noch gut Erhaltenes weitergeben und vielleicht noch einen kleinen Schatz ausgraben. Auf den Kieztagen haben Sie die Möglichkeit Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgeräte wohnortnah im Kiez abzugeben und gleichzeitig die Tausch- und Verschenkmärkte zu nutzen. Damit tun Sie gleichzeitig etwas für die Umwelt und sparen bestenfalls noch dabei. Die nächsten Termine in Ihrem Kiez finden Sie auf der Seite der BSR. ReMap Bei ReMap finden Sie einen Überblick über alle wohnortnahen Möglichkeiten zur Verleihung, Weitergabe, zum Tausch, zur Reparatur oder zur Entsorgung. Einfach öffnen und die Lösung für Ihr Problem finden. NochMall Nochmal(l) verwenden ist die Prämisse der NochMall. Am Standort in Reinickendorf kann gutes Gebrauchtes abgegeben und erstanden werden. Repami Das Reparaturnetzwerk „repami“ vereint einen großen Teil der kommerziellen Reparaturbetriebe und ehrenamtliche Reparaturcafés der Stadt zentral auf einer Plattform. Es bietet einen Überblick über Berliner Handwerksbetriebe und Reparatur-Initiativen sowie deren Angebote. Abgabe von Bauabfällen aus privaten Haushalten Sie möchten private Bauabfälle gegen ein Entgelt korrekt entsorgen? Im Abfall-ABC der BSR finden Sie auch hierfür den richtigen Recyclinghof, wenn Sie angeben, welchen Abfall Sie entsorgen möchten, z. B. Bauschutt/ Mineralischer Bauschutt (wie Fliesen, Ziegel, Keramik), Asbest oder Dachpappe. Zero Waste Agentur Re-Use Berlin

Ich benötige eine Liste der Verantwortlichen für die Überprüfung und der Verantwortlichen Beantworter folgenden Antrags in ihrem Ministerium zu Ombudsmann der privaten Banken Az.681-14-7457 Frau Kamilla Wölfle (Wf/Aln) ombudsmann@

Ich benötige eine Liste der Verantwortlichen für die Überprüfung und der Verantwortlichen Beantworter folgenden Antrags in ihrem Ministerium zu Ombudsmann der privaten Banken Az.681-14-7457 Frau Kamilla Wölfle (Wf/Aln) ombudsmann@bdb Abs.Beschwerdeführer: Sebastian Günther mit Gerhard Günther Nürnberger Str.10a,91781 Weißenburg, Absender Fax 032121108015 - 10.9.2015,9.9.,8.9.,2.9.,18.8.,14.8.,12.7.,27.6.,15.3.2015,20.12.14,6.11.2014 An Fax+49/30/16633169 +49/30/16631399 +49/0228/41081550 +49/0228/4108123 +49/69/95663077 +49/69/9566503181 +32/2233/5449 +1/202/6238377 An Ombudsmann der privaten Banken - http://archive.is/ScvsB - T.03016633166 - <<E-Mail-Adresse>> Ekkehard Bombe,Dr.Gerhart Kreft,Angelika Lange,Dr.Rainer Mößinger,Dr.Gerda Müller, Werner Weiß Kundenbeschwerdestelle Bundesverband deutscher Banken - http://archive.is/ec61H - T.03016630 Burgstraße 28, 10178 Berlin - Postfach 040307, 10062 Berlin - Fax 03016633169 03016631399 Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, D14046 Berlin-Charlottenburg <<E-Mail-Adresse>> Registernr. 19142Nz USt-IdNr.: DE201591882 EU-Transparenzregister: Registriernr.0764199368-97 Wir werden unseren Antrag auf Schlichtung NIEMALS zurücknehmen wie Kamilla Wölfle 26.5.15 behauptete Az.681-14-7457 Frau Kamilla Wölfle (Wf/Aln) <<E-Mail-Adresse>> 21.11.2014 13:56 Uhr und Nachträge Angaben zur Bank (Beschwerdegegnerin): BNP Paribas Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg Beschwerdegegner: Cortal Consors S.A. (nach Umbenennungsversuch in Hello Bank Consorsbank) Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg Tel.: 09113690 Fax:09113691000 <<E-Mail-Adresse>> als 100%-ige Derivate Privatanleger Vertriebstochterunternehmen von der BNP Paribas S.A. Niederlassung Frankfurt Tochter BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH - als öffentlicher Derivate Begeber in Deutschland - und ihrer DIREKT FÜR DEN PROSPEKT VERANTWORTLICHEN Tochter BNP Arbitrage S.N.C., Paris 8, rue de Sofia 75018 Paris Frankreich als Derivate Anbieter in Deutschland – Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt Tel.+49(0)697193-0 Fax:+49(0)6971933499 <<E-Mail-Adresse>> vertreten durch: 1.Dr.Thomas Mayinger,KleinreutherWeg 88,90408 Nürnberg T0911927091-20 Fax-23 http://archive.is/2lcd8 2.Dr.Markus Pentek, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg, Tel.0911927091-21 http://archive.today/ewYB4 3.Benjamin Feldbaum, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg http://archive.today/nCFky 4.Klaus Schlockermann, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg http://archive.today/XZkVc - in Gemeinschaft mit - 5.Dr.Udine von Diemar mit Sekretärin Martina Weber von Jones Day, Prinzregentenstr.11,80538 München A.076324670001 6.Jean-Laurent Bonnafe, CEO BNP Paribas S.A.,16,boulevard des Italiens,75009 Paris 7.Franciska Decuypere Cortal Consors,Generaldirektorin,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 8.Michael Endres,c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 9.Kai Friedrich,CEO c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 10.Marcus Irlbacher,c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 11.Jeannette Wolter,c/o Cortal Consors S.A., Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 12.Marek Gornowicz,c/o Consorsbank Cortal S.A.,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg 13.Marion Trummert,c/o Consorsbank Cortal SA,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 14.Regina Mehler,c/o Consorsbank,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg <<E-Mail-Adresse>> Mail10402013 12:23Uhr an <<E-Mail-Adresse>> AGNürnberg31C9911-12 Regina.Mehleratbnpparibas.com-T.09113695104-01759354101F09113695110 15.Ettrich Rechtsanwälte, Bernd Hanowski Eschersheimer-Landstr.6 D-60322-Frankfurt und die aus Impressum entfernten und zu über 9000000000US$ durch US-Strafverfolgungsbehörden verurteilten BNPLeiter 16.Joachim von Schorlemer, BNP Paribas, Leiter der Geschäftsführung Deutschland 17.Olivier LeGrand, Cortal Consors S.A. Generaldirektor 18.Georges Chodron de Courcel, BNP Paribas, Zinsanpassungsfaktor Einsteller 19.Baudouin Prout Président du Conseil d'Administration (Präsident des Verwaltungsrates) 20.Francois Villeroy de Galhau BNP Paribas Kredite bis 3/2015 ab 11/15 31RueCroix desPetitsChamps 1.Arrondissement Paris 21.Marco Lauterbach, c/o Consorsbank Cortal S.A.,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg 2011-2012 -1.336.216,1 Euro Bescheiniger 22.Sebastian Wulff nach BNP Paribas S.A. Niederlassung Frankfurt Tochter BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt und nach Noerr LLP, Börsenstr.1 60313Frankfurt http://archive.is/UByxM seit 7.9.2015 Watson Farley & Williams Ulmenstraße 37-39 60325 Frankfurt http://archive.IS/ohsbT Verkaufsprospekt Verantwortlicher 23.Smarthouse Media GmbHSmarthouse Media GmbH Hirschstraße 2 76133 Karlsruhe Handelsreg.Mannheim 109011 UStID: DE210161062 <<E-Mail-Adresse>> Tel.0721531690 Fax -29 Geschäftsführer Andreas Grunwald, Stefan Schmitt http://archive.today/Ys5RA und ihre -1336216 Euro Verlustleugner - Betreff: BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 sowie BGH Urteil XI ZR 512/11 BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14 Hier: Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg -802148,18€ Bearbeitunggebühr zum 5.4.2011 - für die vom Geschädigten nicht unterschriebene Darlehensvereinbarung vom 8.9.2010 für Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Seite 9 von 9 (Urkundenbeweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 ) Hier: -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten unterschriebene Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Gesamt: -816141,71 Euro Bearbeitunggebühr - nach den Handlungen der Darlehensvermittler ohne Vertrag Kundenunterschrift und somit erwiesenen Eindringer in das Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors und Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditlinieneinrichtungssystem der Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg ohne vertragliche Rechtsgrundlage. http://archive.is/yx1dO Original Bank Verlustbescheinigung im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben zu meinem Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors für Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen (Beweis: http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt berechnet. Dieses Entgelt ist unzulässig. Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden. Am 8.9.2010 habe ich mit Ihnen KEINEN Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von -802148,18 Euro zum 5.4.2011 auf meinem Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors und -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 für mein Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - gesamt 816141,71 Euro - abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund ein Bearbeitungsentgelt von 5920,5 Euro für den Zeitraum 31.12.2010-31.03.2011 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 – und 987,47 Euro für den Zeitraum 31.3.2011-30.06.2011 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 - gesamt 6907,97 Euro - zahlen müssen. Seit Beginn ihrer Bank 1.000.000 Euro Kreditvertrag Betreuer Tätigkeit - nachdem ich durch Aktenzeichen Amtsgericht Weißenburg XVII 57/09 – gemäss öffentlich beglaubigter Gerichtsurkunde vom 25.6.2010 durch den Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel als Betreuter bezeichnet wurde - haben sie zudem ein Bearbeitungsentgelt von 15344,36 Euro für den Zeitraum 30.06.2010-30.09.2010 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 – und 10662,12 Euro für den Zeitraum 30.9.2010-31.12.2010 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 - gesamt 26006,48 Euro - von meinem Konto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors weggebucht - bis sie unter Aktenzeichen ME diesen 1.000.000 Euro Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditvertrag kündigten am 10.9.2010 zum 15.11.2010: (Beweisanlagen: http://archive.today/Ht2yF https://archive.today/2tJOs https://archive.today/cMACj ) http://archive.is/yx1dO Grund für ihre Aktenzeichen ME 1.000.000 Euro Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditvertrag Kündigung am 10.9.2010 zum 15.11.2010 war - nach in Kraft treten der neuen EU Verbraucherkredit Vertraggesetz Vorschriften - ihre unterlassene Risikobelehrung gemäss § 37d WPHG nach 2 Jahren und fehlender Informationseinholung gemäss § 31 WPHG zu Anlageerfahrung bei Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Verkäufen durch die Bank auf Kredit ohne vom Kunden unterschrieben Vertrag. Dies bestätigten die BNP Paribas Verantwortlichen gegenüber der BaFin. Ich bin seitdem ein - teilweise (u.a. mit -802148,18€ "Bearbeitunggebühr" zum 5.4.2011 auf meinem Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors) mit Kreditlinie (Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) - wiederholt - (u.a. mit -13.993,53 Euro "Bearbeitunggebühr" zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten [mir Sebastian Günther Nürnberger Str.10a D-91781 Weissenburg] unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen) - ohne von mir unterschriebenen Vertrag - (Urkundenbeweise: Landgericht Nürnberg Az.:10O6556-12 - - Az.313E1-61-13 - Amtsgericht Nürnberg Az.31C9911-12 - LandgerichtNürnbergAz11O6653-14-11.Zivilkammer-Widerklage ) – um -1373216 Euro http://archive.is/Tb4Zk mit BNP Paribas UNLIMITED TURBO Schuldverschreibungen Geschädigter der BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) . Daraufhin verbreiten "Anwälte" meiner -1373216 Euro http://archive.is/Tb4Zk Schädigerbank BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) - durch Bank eigene UNLIMITED TURBO Optionsschein Schuldverschreibungen - öffentlich unter BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) "Rechtsanwalt" Thomas Mayinger Kleinreuther Weg 88,90408 Nürnberg – der auf seinem Briefpapier mit Markus Pentek auftritt - Zeichen 2005/13 My/ge am 13.2.2013 die Falschbehauptung: "Ich informiere darüber, dass der Antragsteller allein über die Handelssysteme der Antragsgegnerin Tradingumsätze in einer Höhe von 44.000.000,00 Euro abgewickelt hat. Im Verhältnis zu diesen Umsätzen können selbst die vom Antragsteller behaupteten Verluste, DIE ZUDEM NICHT ZUTREFFEN, nur als moderat bezeichnet werden." Sehr geehrter Ombudsmann der privaten Banken Ekkehard Bombe,Dr.Gerhart Kreft,Angelika Lange,Dr.Rainer Mößinger,Dr.Gerda Müller, Werner Weiß bitte kopieren Sie deshalb die Vollmacht von BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) für "Rechtsanwalt" Thomas Mayinger Zeichen 2005/13 My/ge vom 13.2.2013 sowie für seine Prozessbetrug Fortsetzung und - senden mir diese BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Vollmacht an Thomas Mayinger Kleinreuther Weg 88,90408 Nürnberg zu um den BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Vollmachtgeber zu identifizieren – und erlassen sie diesbezüglich eine rechtsverbindliche Ombudsmann der privaten Banken Verfügung die meinen BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Schädigern untersagt zu behaupten: "Ich informiere darüber, dass der Antragsteller allein über die Handelssysteme der Antragsgegnerin Tradingumsätze in einer Höhe von 44.000.000,00 Euro abgewickelt hat. Im Verhältnis zu diesen Umsätzen können selbst die vom Antragsteller behaupteten Verluste, DIE ZUDEM NICHT ZUTREFFEN, nur als moderat bezeichnet werden." und erlassen sie diesbezüglich eine rechtsverbindliche Ombudsmann der privaten Banken Verfügung die meine BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Schädiger verpflichtet mir meine Original Bank Verlustbescheinigung im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben zu meinem Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors für Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen (Beweis: http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) - wegen Rückzahlung von -802148,18€ Bearbeitunggebühr zum 5.4.2011 für die vom Geschädigten nicht unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung vom 8.9.2010 für Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Seite 9 von 9 (Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) und wegen Rückzahlung von -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - http://archive.is/yx1dO gemäss BGH Urteil XI ZR 512/11 BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14 - was - aufgrund der Vermittlung von Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - zu einem Vermögensschaden des Klägers von -802148,18 Euro und -13.993,53 Euro - gesamt: 816141,71 Euro führte - nach den Handlungen der Darlehensvermittler ohne Vertrag Kundenunterschrift und somit erwiesenen Eindringern in das Kreditlinieneinrichtungssystem der Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg ohne vertragliche Rechtsgrundlage - wegen Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch den nicht erklärten und vom Verbraucher Sebastian Günther nicht unterschriebenen neu vorgelegten Kreditvertrag über 1 Million € - nach Kündigung des bisherigen Vertrags - nach in Kraft treten des neuen EU Verbraucherkreditvertragsgesetz - nachdem Sebastian Günther an <<E-Mail-Adresse>> am 19.10.10 18:18:41 die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragt hat, per BNP Hochglanzbroschüre mit Geschäftsführer Toublanc und per E-Mail aufgrund unwahrer Anlageberatung durch BNP Paribas / Cortal Consors - wegen Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch den nicht erklärten und vom Verbraucher Sebastian Günther nicht unterschriebenen Girokonto Kreditvertrag – insbesondere zwischen 2.-10.8.2011 ohne Sicherheit über 14000 Euro für Sebastian Konto Nr. 200010838 BLZ: 76030080 Cortal Consors - nach in Kraft treten des neuen EU Verbraucherkreditvertragsgesetz - nachdem Sebastian Günther an <<E-Mail-Adresse>> am 19.10.10 18:18:41 die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragt hat, per BNP Hochglanzbroschüre mit Geschäftsführer Toublanc und per E-Mail aufgrund unwahrer Anlageberatung durch BNP Paribas / Cortal Consors - wegen unterlassener Risikobelehrung gemäss § 37d WPHG nach 2 Jahren und fehlender Informationseinholung gemäss § 31 WPHG zu Anlageerfahrung bei Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Verkäufen durch die Bank auf Kredit ohne vom Kunden unterschrieben Vertrag. Begründung: Urkundenbeweise: http://archive.is/PW615 http://archive.today/Tb4Zk - Seite 9 von 9 Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13 und – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte noch nicht vorliegt. Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr nach § 812 BGB zuzüglich vier Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der Gebühr zurück. Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt und ihre sonstigen weggebuchten Gelder meines Eigentums - ohne von mir unterschriebene Vertrag - sofort auf mein Entschädigungskonto: Sebastian Günther 5409749027 BLZ50010517 INGDiBaAG TheodorHeussAllee106 D60486 Frankfurt a.M. - IBAN DE08 50010517 5409749027 BIC:INGDDEFF zu überweisen. Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen sofort ordnungsgemäß zu berechnen und auf o.g. Konto zu überweisen. Ich fordere sie hiermit letztmalig auf mir meine Kontoauszüge seit Eröffnung - im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben nachdem die Verluste nun trotz ihrer Leugnung s. Urkundenbeweis https://archive.is/ewYB4/5510508c517f8d053f4b20504d132502654c4a42.jpg in dem Verlustvortrag Steuerbescheid von Sebastian Günther unlöschbar archiviert sind s. Urkundenbeweis: http://archive.is/mg5X8 http://archive.is/weJJZ http://archive.is/zctvl http://archive.is/Wjg1k http://archive.is/q9Ut9 http://archive.is/yx1dO http://archive.today/Tb4Zk http://archive.is/YktLA nach Leugnung http://archive.is/ETvuc Diesbezüglich beantragen wir die vollstreckbare 2-fache je unterschriebene Ausfertigung eines Ombudsmann Entschädigungsurteils gemäss Beschwerde gegen die Kunden Verlustleugner zu Gunsten ihres auf Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen 2011-2012 um -1336216,1 Euro Geschädigten: Sebastian Günther mit Gerhard Günther Nürnbergerstr.10a,D-91781Weißenburg, den 10.9.2015 zuvor u.a. 9.9.,8.9.,2.9.15,18.8.15,14.8.15,12.7.15,27.6.15,15.3.2015,20.12.14,6.11.2014 http://archive.is/yx1dO Entschädigungkonto5409749027 BLZ50010517 INGDiBaAG TheodorHeussAllee106 D60486 Frankfurt a.M. IBAN DE08 50010517 5409749027 BIC:INGDDEFF

51. Internationales forstliches Fußballturnier

19. bis 20. Oktober 2024 in Berlin Das war eine runde Sache! Sechs Teams aus ganz Europa trafen sich zum 51. Mal zu einem freundschaftlichen sportlichen Wettkampf unter Kolleginnen und Kollegen. Mit dabei waren diesmal Mannschaften aus Rumänien, Bulgarien, den Niederlanden, dem Saarland und Berlin. Angepfiffen wurde das Turnier am Samstag, 19. Oktober 2024 auf dem Grün des Sportplatzes Hatzfeldtallee. Mit viel Spielfreude und sportlichem Ehrgeiz wurde um die Platzierungen gekämpft und sich in einer Nebenolympiade im Torwandschießen und Jonglieren gemessen. In einem spannenden Finale konnte sich am Sonntag, 20. Oktober 2024, Romsilva (Rumänien) gegen das stolze zweitplatzierte Team Forst Sofia (Bulgarien) mit 3:1 durchsetzen und den begehrten Pokal für Platz eins ergattern. Nicht weniger spannend war der Kampf um Platz drei. Erst im Neunmeter-Schießen, konnte sich FD Temeschwar (ebenfalls Rumänien) gegen das Team Saarforst (Saarland) mit 3:1 behaupten. Im Spiel um Platz fünf gewannen die Staatsbosbeheer Niederlande gegen den Gastgeber 1. FC Kreuzbandriss von den Berliner Forsten mit 3:2. Das entscheidende Tor fiel in der allerletzten Sekunde. Abgerundet wurden die Spieltage mit einer fachlichen Exkursion im Tegeler Forst und geselligen Abenden unter Kolleginnen und Kollegen bei Lagerfeuer im gastfreundlichen Zeltlagerplatz in Heiligensee. Wir gratulieren allen Teilnehmenden Teams zu ihren Ergebnissen und schauen mit Freude ins kommende Jahr. Die Teams aus Rumänien haben angekündigt, das Turnier im kommenden Jahr auszurichten. Platz 1: Romsilva, Rumänien Platz 2: Forst Sofia, Bulgarien Platz 3: FD Temeschwar, Rumänien Platz 4: Saarforst, Saarland Platz 5: Statsbosbeheer Niederlande Platz 6: 1. FC Kreuzbandriss, Berlin Gespielt wurde auf zwei Halbfeldern, die Spielzeit betrugt 15 Minuten in der Vorrunde und in den Spielen um Platz 5 bis 1 jeweils zwei Mal 10 Minuten. Unter folgendem Link finden Sie Fotos vom Internationalen Forstlichen Fußballturnier 2024 in Berlin: Zu den aktuellen Fotos

Gewässerreinigung in Berlin

Die große Menge an Müll und Unrat in Berliner Gewässern ist leider ein stetiges Problem. Denn egal ob Flüsse, Seen oder Kanäle: Müll gehört nicht in die Gewässer. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind mehrere Schiffe, Reinigungswagen und weitere Fahrzeuge das ganze Jahr unterwegs, um die Berliner Gewässer zu reinigen. Denn müllfreie Gewässer sind eine saubere Sache. Regelmäßig wird eine Gewässerfläche von 50 km² gereinigt. Zur Veranschaulichung: Die Fläche, die gesäubert wird, ist etwa 14-mal so groß wie das Tempelhofer Feld. Hinzu kommen ca. 420 km kleinere Fließgewässer (z. B. Gräben und Fließe), was etwa 11-mal der Ringbahnstrecke Berlins entspricht – eine gewaltige Aufgabe, der wir uns ganzjährig widmen. Um diese Herausforderung zu bewältigen, sind täglich mehrere Reinigungsschiffe sowie Reinigungswagen und weitere Fahrzeuge im Einsatz. Die Säuberung der Berliner Gewässer, einschließlich der Bundeswasserstraßen, findet in einem mehrmals wöchentlich bis monatlichen Reinigungsturnus statt. Die jährlichen Gesamtkosten dafür belaufen sich auf etwa 2 Millionen Euro. Dabei finden wir an erster Stelle vor allem Verpackungsmüll, sowie Glasflaschen, aber auch Spritzen. Neben Autoreifen und Altholz, zum Beispiel in Form von Paletten, gehören auch skurrile Funde wie Matratzen, Sofas und weitere Möbel dazu. Auch Schrott in Form von E-Scootern, Einkaufswagen, Straßenschildern, Tresoren und Fahrrädern sind Teil des Mülls in den Berliner Gewässern. Einige Flüsse und Kanäle werden gezielt als Endlager für unerwünschte Gegenstände wie Möbel oder Matratzen missbraucht. Das schadet der Umwelt. Doch auch alltägliche Objekte tragen erheblich zur Verschmutzung bei. Oft werden sie liegengelassen, woraufhin Wind und Wetter dafür sorgen, dass Gegenstände wie Verpackungen oder Flaschen schließlich in die Nähe der Ufer und von dort aus in die Gewässer getrieben werden. Die effektivste Maßnahme gegen die Verschmutzung unserer Gewässer besteht darin, keinen Abfall in der Natur zu hinterlassen oder an Orten, an denen er nicht hingehört. Darüber hinaus können Sie durch die Sensibilisierung Ihres Umfelds für das Thema Müll in Gewässern einen wichtigen Beitrag leisten – ein guter Start wäre das Teilen dieser Webseite oder unserer Inhalte in den sozialen Medien.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Healthy corridors as drivers of social housing neighbourhoods for the co-creation of social, environmental and marketable NBS (URBiNAT)

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), DIGITAL-WATER.city - Leading urban water management to its digital future (DWC)

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