Das Projekt "Datengestütztes Service-Ökosystem für den stadtverträglichen Aufbau und Betrieb von Shared-Mobility-Angeboten für Kommunen, Teilvorhaben: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Das Projekt "Datengestütztes Service-Ökosystem für den stadtverträglichen Aufbau und Betrieb von Shared-Mobility-Angeboten für Kommunen" wird/wurde ausgeführt durch: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Geteilte Mobilität Leihfahrräder
Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal) Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Die Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen. Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme. Formulare im Bereich Mobilität
Platz ist in Berlin mittlerweile ein teures Gut. Seit 2010 entwickelt sich die Bevölkerungszahl dynamisch nach oben und auch die Wirtschaft wächst . Entsprechend wird mehr Platz etwa für Wohnraum und Gewerbe benötigt. Daran muss sich die Stadt- und Landschaftsplanung anpassen, denn es gilt nicht nur die verfügbaren Flächen effizient zu nutzen, sondern auch zu berücksichtigen, dass die Art und Weise wie Flächen genutzt werden Auswirkungen auf die Umwelt und Lebensqualität der Einwohner hat. Daher ist es unerlässlich, die aktuelle Flächennutzung zu kennen, um potenzielle Bedarfe und Konflikte in die Planung einzubeziehen und Maßnahmen zur Klimaanpassung einzubinden. Die vorliegende Karte gibt einen Überblick zur Struktur der Stadt und zeigt, wie und in welcher Intensität der Platz genutzt wird. Die Informationen zur Kartierung stammen aus den bereits erschienen Erhebungen zur Flächennutzung in Berlin. Darüber hinaus wurden Daten unterschiedlicher Behörden sowie externer Quellen einbezogen. Für die Darstellung der realen Nutzung der bebauten Flächen wird dafür genau unterschieden beispielsweise zwischen Flächen, die zum Wohnen genutzt werden und solchen, auf denen neben Wohnraum auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Auch Flächen mit Sondernutzungen wie etwa einem Messegelände oder mit besonders hoher Nutzungsintensität werden ausgewiesen. Ähnlich differenziert ist die Darstellung des Grün- und Freiflächenbestand, wo beispielsweise genau zwischen Grün- und Ackerland oder Parks und Grünflächen sowie Baumschulen und Gartenbau unterschieden wird. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download
2021-22 (aktuell) | 2020 (aktuell) | 2015 | 2010 | 2005 | 2001 | 2000 | 1990 Platz ist in Berlin mittlerweile ein teures Gut. Seit 2010 entwickelt sich die Bevölkerungszahl dynamisch nach oben und auch die Wirtschaft wächst . Entsprechend wird mehr Platz etwa für Wohnraum und Gewerbe benötigt. Daran muss sich die Stadt- und Landschaftsplanung anpassen, denn es gilt nicht nur die verfügbaren Flächen effizient zu nutzen, sondern auch zu berücksichtigen, dass die Art und Weise wie Flächen genutzt werden Auswirkungen auf die Umwelt und Lebensqualität der Einwohner hat. Daher ist es unerlässlich, die aktuelle Flächennutzung zu kennen, um potenzielle Bedarfe und Konflikte in die Planung einzubeziehen und Maßnahmen zur Klimaanpassung einzubinden. Die vorliegende Karte gibt einen Überblick zur Struktur der Stadt und zeigt, wie und in welcher Intensität der Platz genutzt wird. Die Informationen zur Kartierung stammen aus den bereits erschienen Erhebungen zur Flächennutzung in Berlin. Darüber hinaus wurden Daten unterschiedlicher Behörden sowie externer Quellen einbezogen. Für die Darstellung der realen Nutzung der bebauten Flächen wird dafür genau unterschieden beispielsweise zwischen Flächen, die zum Wohnen genutzt werden und solchen, auf denen neben Wohnraum auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Auch Flächen mit Sondernutzungen wie etwa einem Messegelände oder mit besonders hoher Nutzungsintensität werden ausgewiesen. Ähnlich differenziert ist die Darstellung des Grün- und Freiflächenbestand, wo beispielsweise genau zwischen Grün- und Ackerland oder Parks und Grünflächen sowie Baumschulen und Gartenbau unterschieden wird. Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert
Bautätigkeit ist wichtig, gleichzeitig sollen aber Verkehr, Radfahrer und Fußgänger so wenig wie möglich gestört werden. Es ist immer ein Kompromiss! Durch das neue Aufgrabeverbot für Straßen, Geh- und Radwege werden Bauarbeiten besser koordiniert und somit die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes durch Baustellen auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum reduziert. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat sich zum Ziel gesetzt, die Baustellenkoordinierung im Land Berlin zu optimieren, um die durch sie bedingten verkehrlichen Beeinträchtigungen so gut es geht zu minimieren. Dabei ist ganz maßgeblich, dass die Versorgungsunternehmen ihre Baumaßnahmen untereinander, aber auch mit den Straßenbaubehörden frühzeitig abstimmen. So kann eine bessere Koordination der Baumaßnahmen erreicht und Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Ein weiterer Schritt zur Umsetzung dieses Zieles ist die Novellierung der Ausführungsvorschriften zu § 12 Berliner Straßengesetz (pdf) . Sie wurden am 20. Dezember 2013 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht (ABl. Nr. 55 Seite 2558 ff) und sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. § 12 BerlStrG regelt die Sondernutzung der öffentlichen Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung. Die Ausführungsvorschriften (AV) konkretisieren die Anwendung dieser Regelungen für die Straßenbaubehörden. Ein großer Teil der AV beschäftigt sich mit Baumaßnahmen und damit verbundenen Aufgrabungen zur Errichtung, Wartung, Instandhaltung, Verlegung oder Entfernung der Leitungen von Versorgungsunternehmen. Die Beachtung der Vorgaben des § 12 BerlStrG bzw. mittelbar dieser AV durch die Versorgungsunternehmen ist daher ein wichtiger Baustein zur Verringerung der baustellenbedingten Verkehrsbelastungen in Berlin. Das mit dieser AV wieder eingeführte Aufgrabeverbot von fünf Jahren für neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen und von drei Jahren für neu hergestellte Geh- und baulich angelegte Radwege bedeutet, dass während der vorgenannten Zeiträume keine Erlaubnisse für Sondernutzungen, die mit Aufgrabungen verbunden sind, erteilt werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass anfallende Baumaßnahmen verschiedener Versorgungsunternehmen bereits im Vorfeld besser koordiniert und dadurch die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen möglichst gering gehalten werden. Zudem soll dadurch der gute Zustand neu hergestellter Fahrbahnflächen länger erhalten werden. Ausnahmen vom Aufgrabeverbot sind in begründeten Einzelfällen jedoch möglich. Die Darstellung der Aufgrabeverbote im Geoportal Berlin wird ca. monatlich aktualisiert. Karte: Alle Aufgrabeverbote in Berlin auf einen Blick
Berlin ist eine Wasserstadt im Sinne des Wortes. Nimmt man alle Flächen, die das Wasser innerhalb der Stadt bildet, zusammen, dann sind es immerhin 6,6 % der Berliner Gesamtfläche mit beachtlichen 58,9 km². Über 600 Brücken überspannen die Gewässer. Die Wasserlandschaft Berlins und seiner unmittelbaren Umgebung ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher. Unter den größeren Seen gibt es wiederum etliche, die als Flussseen von Spree, Dahme und Havel durchzogen werden. Innerhalb der Stadtgrenzen durchfließen Spree, Dahme und Havel eine Strecke von 89 km, die Kanäle bringen es auf eine Gesamtlänge von 67 km. Die kleineren Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ und Nordgraben, ohne die Aufzählung vollständig zu gestalten, weisen eine Länge von ca. 75 km auf. Daneben gibt es weitere kleine und kleinste Gräben, die hauptsächlich noch aus der Zeit des Rieselfeldbetriebes stammen, mit einem Hauptanteil von rund 330 km. Der größte See Berlins ist der Große Müggelsee mit rd. 7,6 km² Wasseroberfläche, der tiefste der Flughafensee mit rd. 34 m. Die notwendige Regulierung der Wasserstände und Abflüsse erfolgt über mehrere Schleusen und Wehre. Trotz des Gewässerreichtums in und um Berlin ist die Region insgesamt als wasserarm einzustufen. Das Wasservolumen, das über Spree und Dahme sowie Oder-Spree-Kanal von Südosten der Stadt zufließt bzw. über die Oberhavel von Norden, liegt im Mittel der Jahresreihe 2001/2005 bei 34,7 m³/s. Im Verhältnis zum Rhein oder zur Elbe ist das sehr bescheiden, dort liegen die Vergleichswerte für den mittleren Abfluss bei 2.430 m³/s (Pegel Rees) bzw. 699 m³/s (Pegel Neu Darchau). Die Ursachen für diesen Unterschied sind neben der Einzugsgebietsgröße von Spree und Havel die Lage im Nord-Ostdeutschen Tiefland, welches bereits deutlich vom trockenen Kontinentalklima mit seinen spürbar geringeren Niederschlägen und wärmeren Sommern beeinflusst wird sowie die starke anthropogene Nutzung im Oberlauf der Spree. Wasserportal Berlin Das Portal informiert über hydrologische Messwerte, Wassertemperatur und kontinuierlich gemessene Wasserqualitätsparameter der Berliner Flüsse und Seen. Weitere Informationen Bauliche Anlagen Bauliche Anlagen sind grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden. In jedem Fall muss geprüft werden, ob sie einer Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Biologische Gewässergüte Anhand der mittleren Chlorophyll-a-Gehalte wurde eine Einstufung der Berliner Hauptfließgewässer in Güteklassen vorgenommen Weitere Informationen EU-Badegewässer Hier wird die EU-Badegewässerliste veröffentlicht. Weitere Informationen Chemisch-physikalische Gewässergüte Hier wird die Wasserbeschaffenheit der Berliner Fließgewässer anhand ausgewählter chemisch-physikalischer Parameter dargestellt und die Entwicklung dokumentiert. Weitere Informationen Gefahrenabwehr Sind wassergefährdende Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, ins Grundwasser oder eine Entwässerungsleitung gelangt, muss unverzüglich reagiert werden, um Verunreinigungen des Wassers zu verhindern. Weitere Informationen Gewässerstrukturgütekarte Die Karte dokumentiert den Ist-Zustand der Gewässerstruktur und stellt somit eine Grundlage für die Gewässerentwicklungs- und Pflegeplanung. Weitere Informationen Monitoring Oberflächenwassergüte Seit über 50 Jahren werden die Oberflächengewässer umfangreich und regelmäßig untersucht. Alle Messdaten fließen automatisiert in das Wasserwirtschaftliche Informationssystem Berlin. Weitere Informationen Planfeststellungsverfahren Alle Planfeststellungsverfahren, die den Aus- und Umbau von Gewässern betreffen, werden hier veröffentlicht. Weitere Informationen Der Rummelsburger See Die historische industrielle Nutzung hat zu einer starken Belastung des Sees geführt. Das aktuelle Ausmaß der Sedimentbelastung wurde inzwischen umfangreich untersucht. Weitere Informationen Sondernutzungen Oberirdische Gewässer dürfen von jedem für den Gemeingebrauch genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Weitere Informationen Wasserstände und Abflüsse Die Kenntnis von Wasserständen und Durchflüssen in den oberirdischen Gewässern ist eine Grundlage für wasserwirtschaftliche und wasserbauliche Planungen und Maßnahmen. Weitere Informationen Kontakte und Zuständigkeiten Die Zuständigleiten sind nach der Einstufung der Gewässer aufgeteilt. Hier finden Sie die entsprechenden Auskunftsstellen. Weitere Informationen Gewässerübersicht
Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.
In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030
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