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Sozialgerichtsbarkeit (Flächen)

Räumliche Zuständigkeitsbereiche der Sozialgerichte.

Sozialgerichtsbarkeit (Standorte)

Sitze der Sozialgerichte sowie Sitze des Bayerischen Landessozialgericht und des Bayerischen Landessozialgericht, Zweigstelle Schweinfurt.

Tag der Menschenrechte: Offene Türen an zwei Gerichtsstandorten - Richter und Minister gestalten Unterricht

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/05 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/05 Magdeburg, den 7. Dezember 2005 Tag der Menschenrechte: Offene Türen an zwei Gerichtsstandorten - Richter und Minister gestalten Unterricht Magdeburg (MJ). Anlässlich des Tages der Menschenrechte, am 10. Dezember, öffnen sich in einigen Gerichten des Landes die Türen bzw. machen sich Richterinnen und Richter auf den Weg, um in Schulen den jungen Menschen den abstrakten Begriff ¿Recht¿ begreiflicher zu machen. Mit verschiedenen Aktivitäten und Projekten soll an diesem Tag einerseits an die 1948 durch die UN beschlossene Deklaration der Menschenrechte erinnert und andererseits der kommenden Generation die Bedeutung der Rechte vor Augen geführt werden. ¿Schließlich ist es wichtig zu wissen, woraus das Rechtsfundament einer menschlichen Gesellschaft besteht, damit es entsprechend bewahrt wird¿, sagte Justizminister Curt Becker. Deshalb auch wird Minister Curt Becker am Freitag, 9. Dezember 2005, um 8.00 Uhr in einer zwölften Klasse des Magdeburger Domgymnasiums zu Gast sein, um dort für eine Unterrichtsstunde den Jugendlichen Rede und Antwort zu stehen. In unterschiedlichen Magdeburger Schulen werden zudem in dieser und in der kommenden Woche Richterinnen und Richter den Rechtskunde-Unterricht mit gestalten. Ebenfalls am 9. Dezember 2005 sind ab 9.30 Uhr über 100 Schülerinnen und Schüler in das Landgericht Stendal eingeladen. Der Präsident des Landgerichts, Dieter Remus, wird einen Vortrag über die Geschichte der Menschenrechte halten. Anschließend bieten Richterinnen und Richter des Landgerichts als auch Bundestagsabgeordneter Florian Toncar den Schülern ein umfangreiches spannendes Programm, bei dem Menschenrechte näher gebracht werden und auch Raum für Diskussionen ist. (Nähere Informationen erhalten Sie am Landgericht Stendal bei Herrn Lienau, Tel. 03931/581314) Das Justizzentrum Halle (Landessozialgericht, Sozialgericht, Landesarbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft) lädt am 9. Dezember 2005 von 10.00 ¿ 16.00 Uhr zu einem Tag der offenen Tür ein. Alle Gerichtszweige stellen sich vor und bieten zahlreiche Vorträge und Aktivitäten zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten an. Die Türen stehen offen in allen  Bereichen. Führungen durch das Gebäude werden angeboten, als auch die Besichtigung der Säle. (Nähere Informationen erhalten Sie beim Amtsgericht Halle bei Werner Budtke, Tel. 0345-2 20 53 21) Am Tag der Menschenrechte , dem 10. Dezember 2005 , werden die Türen folgender Gerichte in Sachsen-Anhalt offen sein und mit einem umfangreichen Programm Bürgerinnen und Bürger in die Welt der Justiz einladen: · Landgericht Dessau Gemeinsam mit einer Schulklasse wurde dieser Tag in Dessau vorbereitet. Unter anderem werden Verhandlungen aus dem Strafbereich nach gespielt und erläutert. Das Projekt ¿Gerichtsnahe Mediation¿ stellt sich vor, da das Landgericht ab 1. Januar 2006 eines der sechs Projektgerichte sein wird, in denen diese Form der alternativen Streitbeilegung erprobt wird. Ein interessantes Rahmenprogramm und viele offene Türen sollen Bürgerinnen und Bürger willkommen heißen. (Nähere Informationen erhalten Sie am Landgericht Dessau bei Herrn Straube, Tel. 0340-2 02 14 46) Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstr. 40 - 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer ?Reformen braucht das Land?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 122/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 122/03 Magdeburg, den 13. März 2003 Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer ¿Reformen braucht das Land¿ Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede) Wir wissen uns einig in dem Ziel, den Menschen in unserem Land wieder eine Perspektive zu geben. Dies ist auch das erste und wichtigste Ziel der Landesregierung. Dazu gehört, alles zu tun um im eigenen Land Arbeitsplätze zu schaffen. Wir wollen, dass jeder in Eigenverantwortung über sein Schicksal bestimmen soll und wissen, dass dies nur dann geht, wenn er sich durch eigene Arbeit die materiellen Grundlagen dazu selbst erarbeiten kann. Dabei waren wir bisher weniger erfolgreich als wir es erhofft hatten. Wer Arbeitsplätze schaffen will muss Arbeitgeber ansiedeln, Investitionen rechtlich begünstigen und für die vorhandenen Arbeitgeber für Arbeit und für Umsatz sorgen. Diesem Ziel haben wir viele andere nachgeordnet, dafür sind wir auch kritisiert worden. Diese Entwicklung hat kleine Erfolge gebracht, aber noch keine bessere Bilanz der Arbeitsplätze. Noch schwimmen wir gegen einen Strom, der stärker ist als wir. Sachsen-Anhalt ist kein abgeschlossenes Wirtschaftsgebiet. Wir sind ein kleiner Teil des Wirtschaftsraumes Deutschland, dessen Regeln auch für uns gelten. Das Bruttoinlandprodukt Sachsen-Anhalts ist im vergangenen Jahr real um 0,5 % gewachsen, das der neuen Bundesländer ohne Berlin um 0,1 %, das der Bundesrepublik insgesamt um 0,2 %. Die neuen Bundesländer entwickeln sich wieder langsamer als die alten. Unsere besseren Wirtschaftsdaten sind durch ein Wachstum von 7,3 % im verarbeitenden Gewerbe und von 8,4 % in der Ernährungsgüterwirtschaft bedingt und werden neutralisiert durch erhebliche Rückgänge in der Bauwirtschaft und auch im Dienstleistungsbereich. Die Arbeitslosenquote ist auf 21,7 % im Februar d.J. gestiegen; bundesweit sind über 4,7 Mio. Menschen arbeitslos gemeldet. Die tatsächliche Zahl soll erheblich größer sein. Im Januar dieses Jahres befanden sich bei uns 11.720 geförderte Arbeitnehmer in SAM und 13008 geförderte Arbeitnehmer in ABM. Im Fort- und Weiterbildungsbereich wurden 22.714 Teilnehmer gefördert. Wenn jetzt die Finanzmittel dafür erheblich gekürzt werden sollten kann sich jeder ausrechnen, was das bedeutet. Trotz angestrengter Investitionsbemühungen geht die Zahl der Erwerbstätigen in den neuen Bundesländern jährlich um 1-2 % zurück; in Sachsen-Anhalt am stärksten. In den Bereich der Chemischen Industrie wurden von 1991 bis 2001 insgesamt 7,6 Milliarden ¿ investiert. Der Umsatz ist allein von 2001 bis 2002 um mehr als 6 % gestiegen, die Zahl der Arbeitsplätze kaum noch. Was wir auch tun und wie viel wir uns auch gegenseitig zumuten, um eine bessere wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen, gegen einen bundesweiten Trend werden wir es nicht schaffen. Deshalb brauchen wir eine andere Politik in Deutschland. Der deutsche Aktienmarkt hat in 2002 ca. 40 % seiner Werthaltigkeit verloren. Im ersten Quartal 2003 zusätzlich noch einmal 21 %, der übrige europäische Markt nur 15,6 %, der US-amerikanische 9,4 %. Einige große deutsche Gesellschaften haben einen Aktienwert teilweise unterhalb des Buchwertes und werden damit disponibel. Deutschland gilt für viele nicht mehr als werthaltiger Wirtschaftsstandort. Gegen diesen Trend können wir in einem kleinen neuen Bundesland mit knapp 3 % aller Einwohner Deutschlands keinen grundlegenden wirtschaftlichen Aufschwung organisieren und keine nennenswerte Zahl neuer Arbeitsplätze schaffen. Wir brauchen grundlegende Reformen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir müssen die Lohnstückkosten und damit unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit entlasten von den zusätzlichen Lasten unserer sozialen Sicherungssysteme. Die großen sozialen Sicherungssysteme, auf die wir im internationalen Vergleich über einhundert Jahre stolz sein konnten, wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts bei einer völlig anderen demografischen Bevölkerungsschichtung als kapitalgedeckte Versicherungskassen gegründet. Nach der Inflation Anfang der 20-er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden daraus umlagefinanzierte Versicherungskassen. Die Sozialgerichte erweiterten kontinuierlich die Leistungspflicht. Ein völlig geändertes generatives Verhalten hat die Bevölkerungsstrukturen umgeschichtet. Der Arbeitsmarkt ist durch die Automatisierungstechnologien völlig verändert worden. Hohe Arbeitslosigkeit führt zu Einnahmeverlusten bei den Versicherungskassen und im Steuersystem. Durch zusätzliche Lasten für die Rentenversicherung soll der Arbeitsmarkt entlastet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert staatlich gewollte Sozialleistungen. In der Wirtschaft werden Investoren als Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit Einnahmen aus der Lohnsteuer von Arbeitnehmern gefördert. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden gegenüber Investitionsstandorten mit niedrigeren Tarifen oder besserer Infrastruktur. Keines der Systeme funktioniert mehr durch Eigenregulation und bedarf der staatlichen Stützung aus dem Steuersystem. Das ist eine Belastung für den Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich und auch auf nationaler Ebene, weil die Wirtschaftskraft der neuen Länder unter diesen Bedingungen nicht gegen den Trend aufgebaut werden kann. Ein Handwerker muss selbst 3-4 Stunden arbeiten, um sich eine Stunde Arbeitszeit eines anderen Handwerkers leisten zu können. Das einzige was dadurch wächst ist die Schwarzarbeit. Eine Deregulierung des Arbeitsmarktes ist sicher keine Garantie für eine Belebung der Wirtschaft, aber eine notwendige Voraussetzung. Alle politischen Parteien sehen den riesigen Reformbedarf auf Bundesebene. Von keiner gibt es bisher ein überzeugendes Lösungskonzept. Gemeinsam sind wir verpflichtet, danach zu suchen und dafür Mehrheiten zu finden. Natürlich ist die jeweilige Regierung verpflichtet, Vorschläge vorzulegen. Dass unterschiedliche politische Parteien in einer Demokratie sich über den besten Lösungsweg streiten, ist auch für uns inzwischen normal. Wichtiger als jede Parteipolemik ist eine breite Überzeugung in der Bevölkerung, dass es ohne grundlegende Reformen nicht weitergehen kann. Weder auf der Ebene der Bundespolitik noch bei uns in Sachsen-Anhalt werden wir zu notwendigen Reformen fähig sein, wenn jeder nur über Veränderungen bei anderen nachzudenken bereit ist, ohne auch für den eigenen Verantwortungsbereich Alternativen zuzulassen. In der letzten Zeit wird eine gegenüber dem Bundestag andere parteipolitische Mehrheit im Bundesrat als Reformhindernis in Deutschland angesehen. Das ist schlicht falsch. Der Kompromiss bei den sog. Hartz-Gesetzen zum Arbeitsmarkt beweist, dass es nicht so sein muss, wenn man aufeinander zuzugehen bereit ist. Während der letzten Wahlperiode des Bundestages haben von den Gesetzes-Initiativen der Bundesregierung 91 % Gesetzeskraft erlangt, von den Gesetzes-Initiativen des Bundestages waren es sogar 99 %. Dagegen sind von den Gesetzes-Initiativen des Bundesrates lediglich 23 % vom Bundestag beschlossen worden. Wenigstens diese statistische Erfolgswahrscheinlichkeit von Bundesratsinitiativen sollte auch der Landtag kennen. Ein Problem ist die zunehmende konkurrierende Gesetzgebung des Bundes, wodurch unnötig viele Initiativen der Bundesregierung zustimmungspflichtig werden. Das Verfassungsgebot gleichwertiger Lebensverhältnisse verlangt keinen staatlichen Zentralismus und lässt unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu. Nicht sinnvoll erscheint mir der Vorschlag, ein Problem bundeseinheitlich zu regeln und danach Länderkompetenz als Modellregion zulassen zu wollen. Wenn eine zur Erprobung angebotene Möglichkeit nicht überzeugt, wird es niemand tun und wenn sie überzeugend ist, werden es alle tun wollen und dann notfalls beim Verfassungsgericht einklagen. Trotzdem haben wir uns als eine solche Region angeboten, weil wir zusätzliche Freiräume brauchen. In jedem Fall käme dann auch auf den Landtag eine größere Verantwortung zu, weil ausgesetzte Bundeskompetenz dann durch den Landesgesetzgeber ausgefüllt werden müsste. Eine Föderalismuskonferenz zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung erarbeitet gegenwärtig Vorschläge dafür. Ein wichtiges Problem wird eine Reform der Mischfinanzierungstatbestände sein, die entflochten werden sollen. In Sachsen-Anhalt werden durch diese Mischfinanzierungen ca. 42 % aller Investitionen festgelegt. Bis Ende dieses Jahres sollen dazu Reformen erarbeitet werden. Bei manchen Mischfinanzierungen würden schon kleinste Definitionsänderungen für uns größere Entscheidungsfreiheit bedeuten. Mit den Finanzmitteln für Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 104 GG können Wirtschaftsbetriebe und wirtschaftsnahe Strukturen gefördert werden. Die Sanierung einer Berufsschule ist damit möglich, nicht aber Reparaturen in einer Sekundarschule. Ein Konsens darüber, dass diese auch zur Entwicklung eines Wirtschaftsstandortes gehören, würde uns viel helfen. In der Diskussion ist die Länderkompetenz für die ausschließlichen Ländersteuern. Zunächst hat das dazu geführt, dass der Vorschlag leistungsfeindlicher Neidsteuern wenigstens von den Verantwortungsträgern nicht weiter verfolgt wird. Das würde zwangsläufig auch zu einer Reform des innerdeutschen Finanzausgleichsystems führen müssen. Eine Steuerreform ist sicher notwendig. Bei den gegenwärtig großen Unterschieden der Steuerkraft einzelner Länder müssen wir sehr warnen vor dem Begriff eines Wettbewerbsföderalismus, solange nicht Chancengleichheit beim Start organisierbar ist. Überzeugender scheint mir ein anderer Weg. Innerhalb der Europäischen Union ist es längst üblich, für bestimmte Regionen in Abhängigkeit von der regionalen Wirtschaftskraft abweichende gesetzliche Vorschriften zuzulassen. Auch innerhalb Deutschlands würde das nicht dem Grundgesetz widersprechen. Wir erwarten keine gesetzlichen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer. Wir halten aber bundesweit geltende Gesetze für möglich mit Sondervorschriften für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit oder besonders niedrigem Bruttoinlandprodukt pro Einwohner. Als ersten Versuch dieser Art wird die Sächsische Staatsregierung morgen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der eine solche Regelung enthält. In einem Entwurf für ein Arbeitsmarkthemmnisseabbaugesetz wird vorgeschlagen, dass eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Ländern ausgesetzt oder modifiziert werden sollen, deren Arbeitslosigkeit an einem Stichtag 50 % höher ist als der Bundesdurchschnitt. Wir werden dem Entwurf nicht beitreten, weil er auch Vorschläge enthält, denen ich mich in der vorläufigen Fassung nicht anschließen könnte. Wir sind aber sehr gespannt darauf wie der Bundestag auf den Vorschlag zur Regionalisierung von Rechtsnormen eingehen wird. Hier sehen wir Reformmöglichkeiten einfach durch die Übernahme europäischer Verwaltungspraktiken. Bevor wir uns jenen Reformen zuwenden, für die wir in unserem Land zuständig und verantwortlich sind, ist es hilfreich, noch auf notwendige Reformen innerhalb der EU hinzuweisen. Zurzeit bereitet ein europäischer Konvent eine europäische Verfassung vor. Nur 74 Regionen in 8 von 15 Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben Selbstvertretungskörperschaften mit Gesetzgebungskompetenz. Deren Einordnung in die legislativen und exekutiven Hierarchien der europäischen Union ist noch nicht ausdiskutiert. Viele Staaten bereiten Reformen vor und orientieren sich dabei an den Strukturen der Bundesrepublik. Wir unsererseits drängen auf Reformen der Förderpolitik. Allein durch die Veränderung des 75 %-Bruttoinlandprodukt-Grenzwertes fallen zukünftig 18 Regionen aus den Förderregionen I-Konditionen, ohne dass sich ihre Wirtschaftskraft verbessert hat. Wir suchen jetzt gemeinsam nach Reformen zur Neutralisierung des statistischen Kohäsionseffektes. Von den 21 Mio. davon betroffenen EU-Bürgern leben mehr als die Hälfte in den neuen Bundesländern Deutschlands. Für unsere weitere Entwicklung werden diese Reformen von großer Bedeutung sein. Das ist der Hintergrund, vor dem wir die Reformen in unserem Land organisieren müssen. Das sicher geringer werdende Fördervolumen aus der EU und der degressive Zuschuss aus dem Solidarpakt müssen durch steigende eigene Steuereinnahmen kompensiert werden, wenn wir das gegenwärtige Ausgabenvolumen wenigsten gleich hoch halten wollen. Dazu sind noch viele Veränderungen notwendig. Dabei dürfen Reformen der Selbstverwaltung niemals zum Selbstzweck werden. Sie sollen helfen unser Hauptziel zu erreichen, nämlich die Wirtschaftskraft zu verbessern und Arbeitsplätze im Bereich der Wertschöpfung zu schaffen. Deshalb gilt der Grundsatz: so viel Reform wie nötig, aber so wenig Durcheinander wie möglich. Unser wichtigstes Reformziel in dieser Legislaturperiode muss eine Verwaltungsreform sein, mit dem Ziel, effizienter und transparenter Verwaltungsstrukturen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der Regionen innerhalb unseres Landes. Der Landtag hat dazu in früheren Legislaturperioden schon eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Sie werden uns Orientierung sein, ohne dass wir uns daran kritiklos binden. Im Januar 2002 wurde ein Grundsatzbeschluss zur Kommunalisierung von Verwaltungsaufgaben gefasst. Bereits damals habe ich in der Diskussion darauf hingewiesen, dass wir nicht zuerst heroische Beschlüsse fassen sollten und danach erst ausrechnen, was es uns kostet und was effektiver sein würde. Mir ist damals entgegen gehalten worden, dass Bürgernähe ein Wert an sich sei und dass das natürlich auch etwas kosten wird. Die finanzielle Situation der Kommunen und des Landes verbieten uns Reformschritte, die zu noch höheren Kosten führen könnten. Wir werden deshalb erst rechnen und dann neu entscheiden. Nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes hätte jede Aufgabenverlagerung seit 1995 die kommunalen Defizite ständig weiter erhöht. Die Finanzsituation der Kommunen ist grundsätzlich reformbedürftig. Auf Bundesebene wird eine dazu eingesetzte Kommission noch in diesem Jahr Vorschläge dazu erarbeiten. Immer wieder vorgeschlagen wird eine Zusammenführung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Das mag richtig sein. Bisher diskutiert wird, diese gemeinsame Leistung dann für Arbeitsfähige von der Arbeitsverwaltung und für nicht mehr Arbeitsfähige von der Kommune auszuzahlen. Bei der hohen Arbeitslosigkeit, den schlechten Vermittlungschancen und der Altersstruktur der Betroffenen wäre das für unsere Kommunen mit ihrem weit unterdurchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen eine völlig inakzeptable Lösung. Hier müssen wir Vertreter der neuen Bundesländer darauf achten, dass nicht die Proportionen der alten Bundesländer zum Entscheidungsmaßstab werden. Noch bevor die Rahmengesetze des Bundes feststehen werden wir innerhalb des Landes unsere Beteiligungsquoten neu festlegen. So weit wie möglich und an der Einwohnerzahl orientiert verteilungsgerecht sollen einzelne Fördertitel in den allgemeinen Finanzausgleich umgesetzt werden. Das wird weniger sein als die Kommunalvertreter wünschen, aber sicher mehr als bisher. Ich habe Verständnis für den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einer verlässlichen Verbundquote und stabilen Strukturen. Nur vor diesem Hintergrund wird es Konsens auch für die Kommunalisierung von Verwaltungsfunktionen geben können. Die Umsetzungsprobleme sind noch nicht alle geklärt und bleiben eine Aufgabe der Exekutive. Das alles wird länger dauern als ich erhofft und vermutet hatte. Ein noch kontrovers diskutiertes Thema sind Probleme der Aufgabenzuordnung im Rahmen einer interkommunalen Verwaltungsreform. Die Meinungsbreite ist groß. Auch hier sollten wir zuerst rechnen und dann entscheiden. Für die Trägerschaft bestimmter kommunaler Aufgaben ist eine Mindesteinwohnerzahl unerlässlich. Sowohl das Verlagern von Zuständigkeiten als auch das Ändern von Strukturen muss möglich sein. Am Ende müssen Strukturen stehen, die eine möglichst effiziente Verwaltungsorganisation auch auf kommunaler Ebene ermöglichen. Selbst bei großem Respekt vor gemeindlicher Selbstverwaltung wäre es wirtschaftlich nicht vertretbar, auf der kommunalen Ebene parallele Verwaltungsstrukturen vorzuhalten, die sich die zu erfüllenden Aufgaben teilen. In der Praxis hat es sich bewährt, für einige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung aller Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft zu organisieren. Vertreter aller kommunaler Spitzenverbände erwarten von uns solche Reformen. Für die notwendige Ordnung dieser Probleme wird die Landesregierung in systematischer Reihenfolge dem Gesetzgeber Entwürfe zur Entscheidung vorlegen. Immer wieder neu werden wir dann mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Verwaltungsreform müsste wegen der unterschiedlichen Einwohnerzahlen mit einer gleichzeitigen kommunalen Gebietsreform durchgeführt werden. Wir halten das für falsch. Noch nie hat ein Bundesland zwei so einschneidende Reformen gleichzeitig durchgeführt. Unsere wichtigste Aufgabe ist die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und nicht die Umorganisation der Selbstverwaltung. Das gilt für alle Verwaltungsebenen. Nur zur Einordnung dieses Problems einige Vergleichszahlen aus anderen Bereichen: - Nach der EU-Erweiterung wird der größte Staat innerhalb der Union ca. 205-mal größer sein als der Kleinste. Alle Probleme werden durch Instrumente einer Funktional- und Verwaltungsreform gelöst und niemand wird Gebietsreformen vorschlagen. - Innerhalb der Bundesrepublik hat das größte Land fast 30-mal mehr Einwohner als das Kleinste. Bisher konnten alle Probleme durch Funktional- und Verwaltungsreformen gelöst werden. Seit fünfzig Jahren werden immer wieder einmal Gebietsreformen vorgeschlagen, für die es bisher keine Mehrheiten gab. Unsere gegenwärtigen Probleme würden wir dadurch nicht lösen. - Innerhalb Sachsen-Anhalts hat der größte Kreis etwa 2-mal mehr Einwohner als der Kleinste. In anderen Ländern ist diese Spreizung noch viel größer ohne dass sie darin ein Problem sehen. Unsere gegenwärtigen Defizite würden wir durch gesetzlich erzwungene Gebietsreformen nicht lösen, wohl aber vorübergehend erschweren. Deshalb werden wir zunächst schrittweise und mit zielstrebiger Konsequenz die Verwaltungsreform durchführen und danach über die nächsten Notwendigkeiten sprechen. Ich habe bereits in meiner Regierungserklärung darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Verwaltungsreform Auswirkungen auf die gegenwärtigen kommunalen Gebietsstrukturen haben wird. Für die Entwicklung unseres Landes sind gegenwärtig andere Reformen wichtiger. Wir haben begonnen mit einer Bildungsreform, die weit mehr bedeutet als ein Abitur nach 12 Jahren. Inzwischen ist überall deutlich, dass eine Reform der Inhalte und Strukturen des gesamten Bildungswesens notwendig ist. Wir werden beginnen mit einer Reform unserer Strukturen im Hochschulwesen. Die Universität Mannheim in Baden-Württemberg ist kürzlich vom Zentrum für Hochschulentwicklung ausgezeichnet worden, weil sie zu Gunsten eines eigenen schärferen Profils zur Schließung einzelner Fächer bereit war, um freie Ressourcen zur strategischen Entwicklung zu gewinnen. Das brauchen auch unsere Hochschulen. Wir möchten, dass sie durch innere Profilierung und abgestimmte Spezialisierung wettbewerbsfähige und damit zukunftsfähige Strukturen finden, die auch langfristig finanzierbar bleiben. Wir prüfen die Übernahme eines Vorschlages aus Nordrhein-Westfalen, in einem Wissenschaftszentrum des Landes alle Servicefunktionen für Universitäten und Hochschulen zu bündeln. Das würde die einzelnen Einrichtungen entlasten und das Land müsste diese Aufgabenerledigung nur einmal bezahlen. Mit einer Reform der Polizeistrukturen wurde bereits begonnen. Wir denken zur Zeit nach über eine Reformierung unserer Sparkassen, die wir als wettbewerbsfähige Finanzdienstleister für die Entwicklung unserer mittelständischen Wirtschaftsstrukturen dringend benötigen. Nicht nur bei uns, aber eben auch bei uns werden eine Reihe von Strukturreformen notwendig sein zur Anpassung an die demografische Entwicklung. Sinkende Schülerzahlen werden von der Grundschule bis zum Gymnasium durchlaufend eine geringere Anzahl von Lehrern und Schulen nötig machen. Die Schwierigkeiten konkreter Anpassungsentscheidungen sind bekannt. Ein absolut und relativ höherer Anteil älterer Mitbürger verlangt nicht nur Reformen der Altersvorsorge, sondern auch Strukturentscheidungen für die ambulante und stationäre Betreuung. Der bisherige Bevölkerungsrückgang hat dazu geführt, dass etwa die Hälfte der Kreise jetzt schon weniger Einwohner haben als unserem Leitbild aus der ersten Legislaturperiode entsprechen würde. Die Statistiker rechnen uns vor, wie diese Entwicklung weiter gehen könnte und aus demografischen Gründen auch weiter gehen wird. Die Wanderungsbilanz von und nach Sachsen-Anhalt ist immer noch negativ. Die Bevölkerungszahl des Landes sinkt jährlich um ca. 0,9 %. Diese Entwicklung kann kurzfristig nicht aufgehalten werden. Nur durch eine systematische Verbesserung der Lebenschancen im Land können wir gegensteuern. Wenn wir jetzt die Neuformierung von Verwaltungsgemeinschaften über bisherige Kreisgrenzen hinweg bewusst zulassen, kommt eine Entwicklung in Gang, deren Eigendynamik vorhersehbar ist. Wir werden sie nicht bremsen sondern steuern. Manches hat sich völlig freiwillig und unbemerkt vom Rest der Welt entwickelt. Von der kleinen Stadt Jessen wurden in den letzten zehn Jahren 14 Kleinstgemeinden eingemeindet, so dass sie jetzt die flächenmäßig größte Stadt Sachsen-Anhalts geworden ist. Das ist für mich ein Beispiel weitsichtiger Kommunalpolitik unter Respektierung subsidiärer Entscheidungskompetenz. Inwieweit andere diskutierte Gebietsänderungen vom Gesetzgeber Entscheidungen verlangen werden, bleibt abzuwarten. Dass eine Verringerung der Anzahl von Verwaltungseinheiten wenigstens mittelfristig auch zu Personaleinsparung führt ist unstrittig. Ich bin sicher, dass zu gegebener Zeit auch eine solche Reform notwendig werden wird! Die modernen, internetbasierten Kommunikationstechnologien lassen manche dieser Diskussionen jetzt schon als antiquiert erscheinen. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein elektronisches Bürgerdienste-Portal aufgebaut. Das Landesportal ist für alle Kommunen geöffnet und bietet Service für fast alle Verwaltungsfunktionen. Die Bürger müssen kaum noch zu einem Amt. Beim Aufbau eines Landesverwaltungsamtes wollen wir Entscheidungsprozesse und Kompetenz zentralisieren, nicht unbedingt die Verwaltungsarbeit. Moderne Systemanbieter auch aus Sachsen-Anhalt arbeiten an Systemlösungen für dezentrale Verwaltungen in anderen Bundesländern. Da müssen auch wir uns aus den Denkvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts befreien. Wir wollen Sachsen-Anhalt nicht für gestern aufbauen, auch nicht nur für heute, sondern für morgen und übermorgen. Es war mir wichtig vorzutragen, dass in der nächsten Zeit auf allen Ebenen ¿ vom Konvent der Europäischen Union über Bundestag und Landtage bis zu unseren Kreis-, Stadt- und Ortsräten eine Fülle von Reformschritten zu entscheiden sein werden, die alle für unsere zukünftige Entwicklung notwendig sind. Das wird im Einzelfall von uns verlangen, uns selbst mit zu bewegen und uns aus der Befangenheit in bisherigen Denknormen zu befreien. Um die Zukunft zu gestalten, wird es nicht genügen, gegenwärtige Strukturen bewahren zu wollen. Dazu bedarf es zwischen Regierung und Gesetzgeber auch einer Übereinkunft über die Reihenfolge der einzelnen Schritte und gemeinsamer Entscheidungsmaximen. Alle Entscheidungen zu den Strukturen der Selbstverwaltung und den Reformen der Risikoabsicherung müssen getroffen werden unter den Sachzwängen der Entwicklung und Gestaltung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt. Nur wenn es uns gelingt, unser Land zu einem werthaltigen Wirtschaftsstandort zu entwickeln, einem Land, in das auch andere sich einbringen weil sie sehen wie entschlossen wir uns selbst einbringen, nur dann werden wir im Wettbewerb der Regionen eine Chance haben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

Ab Montag, den 17.01.2022, gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle. Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht. Die genannten Justizbehörden haben wegen des derzeitigen Pandemiegeschehens zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher einvernehmlich folgende Anordnungen getroffen: 1. Für Besucherinnen und Besucher sowie für Verfahrensbeteiligte ist der Zutritt zum Justizzentrum und zu den einzelnen Behörden grundsätzlich nur nach Vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet. Das bedeutet, dass ein Nachweis über: vorgelegt werden muss. Ein gültiger Personalausweis/Lichtbildausweis ist zum Namensabgleich ebenfalls vorzuzeigen. Bei Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen. 2. Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein. 3. Davon unabhängig gilt innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten. 4. Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Justizzentrum grundsätzlich untersagt. Im Auftrag Budtke – Pressesprecher – Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586 Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

3G-Regeln für den Zutritt zum Justizzentrum aufgehoben

Ab sofort gilt die sogenannte 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle nicht mehr. Das heißt, dass der Nachweis über eine Impfung gegen das Corona-Virus, die Genesung nach einer Infektion damit oder über einen entsprechenden Negativtest beim Eintritt nicht mehr zu führen ist. Innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums gilt allerdings die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) bis auf Weiteres fort. Der Zutritt zu den Sitzungssälen im Justizzentrum Halle kann im Einzelfall durch die zuständigen Richter abweichend geregelt sein. Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht. Im Auftrag Budtke – Pressesprecher – Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586 Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

Auswärtige Kabinettssitzung in Magdeburg / Landeshauptstadt ist ein innovativer Standort für Wissenschaft und Wirtschaft

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung im Zoologischen Garten in Magdeburg zusammengekommen. Auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung standen neben allgemeinen Themen auch die wirtschaftliche, infrastrukturelle und kulturelle Entwicklung in Magdeburg. Ministerpräsident Haseloff hob insbesondere die dynamische Entwicklung der Stadt hervor. ?Magdeburg ist ein innovativer Standort für Wissenschaft und Wirtschaft und ein Paradigma für einen überaus erfolgreichen Strukturwandel. Das wirkt sich in vielen Bereichen positiv aus. Zudem zeichnet die Landeshauptstadt eine vielfältige kulturelle Szene aus. Sie eröffnet Magdeburg gute Chancen bei ihrer von der Landesregierung unterstützten Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025.?   Erfolgreicher Wirtschafts- und Investitionsstandort Wirtschaftlich hat sich Magdeburg in den vergangenen Jahren erfreulich entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist zuletzt auf neun Prozent gesunken, zudem zahlreiche neue Arbeitsplätze entstanden. Die dynamische Wirtschaftslage hat dabei auch positive Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung. Die Zahl der Einwohner in der Landeshauptstadt steigt. Seit 2017 kann sich Magdeburg mit 238.076 Einwohnern wieder als größte Stadt in Sachsen-Anhalt bezeichnen. Seit dem Jahr 2000 hat das Land Sachsen-Anhalt in Magdeburg 332 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 929 Millionen Euro aus dem GRW-Fördertopf mit 246,17 Millionen Euro bezuschusst. Damit wurden 3.401 Arbeitsplätze neu geschaffen und 10.795 Arbeitsplätze gesichert. Zu den geplanten Investitionen in Magdeburg zählen unter anderem der Aufbau des Forschungs- und Entwicklungszentrums ?Center for Method Development? (CMD) an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für 31 Millionen Euro und des Herz-Zentrums am Uniklinikum Magdeburg für knapp 100 Millionen Euro. Hinzu kommt der Neubau für den Medizintechnik-Campus STIMULATE mit 16,6 Millionen Euro.   Arbeitsmarktförderung und Kinderbetreuung Land, Bund und EU haben die Landeshauptstadt Magdeburg in den Bereichen Arbeit, Soziales und Integration in den vergangenen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt und gefördert.  Dabei lag und liegt ein besonderer Schwerpunkt bei der Arbeitsmarktförderung. Insbesondere sollen Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose verbessert, betriebliche Erstausbildung gefördert und Arbeitsmarktchancen benachteiligter Personengruppen erhöht werden. Mit Beginn des neuen Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt, bei dem landesweit bis zum Jahr 2020 mehr als 300 Millionen Euro eingesetzt werden, verfolgt das Land mit seiner Arbeitsmarktpolitik drei grundlegende Ziele. Zunächst geht es darum, Fachkräfte zu sichern und das Fachkräftepotenzial zu erhöhen. Weiterhin will das Land Lebensperspektiven eröffnen und gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration sichern und drittens geht es um ?Gute Arbeit?, also um attraktive sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und eine faire Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.     Ein weiteres Augenmerk liegt bei Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung. Für Investitionen in Kindertageseinrichtungen stellte das Land der Landeshauptstadt Magdeburg in den Jahren 2015 bis 2017 Mittel in Höhe von knapp zwei Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich des Kinderschutzes und der Umsetzung der Bundesinitiative ?Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen? unterstützten das Land und der Bund die Landhauptstadt mit fast 500.000 Euro. Beispielhaft ist auch das Engagement im Bereich der Integration von Flüchtlingen. Hier wurden acht Projekte in der Landhauptstadt unterstützt. Aber auch in den Bereichen Gesundheitswesen, soziale Hilfen und Entschädigungen, Kinder-, Jugend- und Familienförderung oder Verbraucherschutz wurde und wird die Landeshauptstadt Magdeburg vom Land bezuschusst.   Haushalt und Finanzausgleichsgesetz (FAG) Der Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg steht auf einem soliden Fundament. Die aktuell geplanten Investitionsvorhaben wie Tunnelbau, Neubau der Elbbrücke, Schulen können in den nächsten Jahren realisiert werden. Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Verfügung. Das FAG soll die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und ihre unterschiedliche Finanzkraft angemessen auszugleichen. Magdeburg erhält in 2018 Zuweisungen aus dem FAG in Höhe von rund 181,3 Millionen Euro.   Nachhaltige städtebauliche Entwicklung In den letzten 10 Jahren wurden ca. 124 Millionen Euro für GNUE in Form von Neubauten und Sanierungen investiert; zusätzlich im Hochschulbau einschließlich Medizin weitere 56 Millionen Euro aus der EFRE IV Förderperiode. Wichtige Projekte waren unter anderem der Neubau des Demenzforschungszentrums am Universitätsklinikum Magdeburg und der Systembiologie der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg. Zurzeit wird der Altbau des Landgerichts in der Halberstädter Straße saniert. Die Übergabe soll im Frühjahr 2020 erfolgen. Nach Fertigstellung ziehen auch das Landesprüfungsamt und der Soziale Dienst dorthin um. Auch zukünftig plant das Land die Realisierung großer Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen. Damit sollen die bauliche Weiterentwicklung der Landeseinrichtungen am Standort Magdeburg forciert und die städtebauliche Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg nachhaltig befördert werden.   Rettung der Dornburger Alten Elbe  Die Dornburger Alte Elbe ist das größte Altwasser Deutschlands und gehört zu den artenreichsten Gewässern Sachsen-Anhalts. Durch massive Verschlammung und rapide verlaufende Verlandung war dieses wertvolle Gewässer in Gefahr. Neun Institutionen, darunter das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die Stadt Magdeburg und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft haben jedoch am 8. Mai 2017 eine gemeinsame Erklärung zur Rettung der Dornburger Alten Elbe unterzeichnet. Auf einer Länge von rund 15 Kilometern zwischen Schönebeck und Magdeburg soll das Gewässer entschlammt und die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden. Außerdem sollen auentypische Lebensräume erhalten und entwickelt sowie Gewässerrandstreifen angelegt werden. Dieses Projekt wurde mit einem ELER-Fördermittelbescheid in Höhe von 250.000 Euro unterstützt.   Rund 59 Millionen Euro aus Städtebauförderprogrammen Aus den verschiedenen Städtebauförderprogrammen hat die Landeshauptstadt in den zurückliegenden sieben Jahren rund 59 Millionen Euro erhalten. Mit knapp anderthalb Millionen Euro aus dem Programm ?Aktive Stadt- und Ortszentren? ist die Aufwertung der Halberstädter Straße als sogenannte Zentrumsachse des Stadtteils Sudenburg gefördert worden. Rund 1,5 Millionen Euro Fördermittel aus dem Stadtumbauprogramm wurden für die Herrichtung der historischen Festungsanlage bereitgestellt. Seit 2011 ist der Bau von mehr als 2.500 Wohnungen in Magdeburg gefördert worden. Dafür hat das Land insgesamt rund 34,5 Millionen Euro bereitgestellt. Gegenwärtig wird mit einer Großbaustelle im Zentrum der Stadt die zweite Ausbaustufe des Eisenbahnknotens Magdeburg realisiert. Dazu gehört der Neubau des City-Tunnels. Die Elbestadt verwendet für dieses Großprojekt auch die pauschale jährliche Zuwendung des Landes in Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionen in den kommunalen Straßenbau. Über die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 sind das insgesamt 22,5 Millionen Euro. Darüber hinaus stellt das Land Sachsen-Anhalt rund 50 Millionen Euro für den Ausbau des Magdeburger Straßenbahnnetzes bereit.   Zentraler Justizstandort Magdeburg ist für Sachsen-Anhalt ein zentraler Justizstandort. Hier sind Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht und Sozialgericht angesiedelt.  In den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung arbeiten mehr als 800 Beschäftigte. Mit dem Justizzentrum ?Eike von Repgow? wurde eine funktionale und bürgerfreundliche Behörde zur Unterbringung des Oberverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichts, des Amtsgerichts, des Arbeitsgerichts und der Staatsanwaltschaft geschaffen. In Magdeburg befindet sich auch die größte Dienststelle des Sozialen Dienstes der Justiz in Sachsen-Anhalt mit drei Büros und 35 Beschäftigten. Frauenhaus Magdeburg und Beratungsstelle ?Pro Mann? Im Frauenhaus  Magdeburg,  das zehn Frauen und zwölf Kindern Schutz bieten kann, fanden im vergangen Jahr 70 Frauen und 79 Kinder Hilfe und qualifizierte Unterstützung. Arbeit für hilfesuchende Frauen und Kinder leisten auch die vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung geförderten Beratungsstellen ?Wildwasser Magdeburg? und ?Vera? sowie das ?Frauenzentrum Courage?. Die Interventionsstelle Magdeburg und die Landesinterventions- und Koordinierungsstelle bei häuslicher Gewalt und Stalking richten ihre Angebote sowohl an Frauen als auch an Männer. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung fördert auch die  Beratungsstelle ?Pro Mann?, die seit 1999 Männer und Jungen in herausfordernden Lebenslagen berät. Vielfältige Kulturszene Die Kulturlandschaft der  Landeshauptstadt Magdeburg wird vom Land auf vielfältige Art und Weise unterstützt. 2017 flossen inkl. der Konzessionsmittel 13,8 Millionen Euro an Kultureinrichtungen der Stadt, für 2018 sind im Haushalt 12,3 Millionen Euro  vorgesehen. Der Löwenanteil von rund 10 Millionen Euro geht dabei als jährlicher Zuschuss im Rahmen des Theatervertrags an das Theater Magdeburg. Neben den Förderungen für Museen, Bibliotheken, Soziokultur und Kleinkunst stehen 2018 Projekte des Bauhaus-Jubiläums im Mittelpunkt. Für die bundesweite ?Grand Tour der Moderne? wurden vier Orte in Magdeburg ausgewählt. Schließlich werden verschiedene Projekte kultureller Bildung gefördert, so beispielsweise die Ausstellung "Zürich-Magdeburg-Basel. Willi Eidenbenz, ein Schüler der Moderne" im Forum Gestaltung 2018 und weitere Ausstellungen im Kulturhistorischen Museum und im Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen 2019. Schließlich unterstützt das Land gemäß des Koalitionsvertrags die Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2025. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Zwei Jahrzehnte Sozialgerichtsbarkeit

Magdeburg (MJ). In den zwei Jahrzehnten ihres Bestehens ist Sachsen-Anhalts Sozialgerichtsbarkeit von einer kleinen zur zweitgrößten Gerichtsbarkeit im Land gewachsen. Diese Entwicklung mache zugleich die Bedeutung des Sozialrechts für die Gesellschaft deutlich, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb bei der Jubiläumsveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit heute in Halle.   1992 waren an Sachsen-Anhalts Sozialgerichten gerade einmal 1.681 Klageeingänge zu verzeichnen, im Jahr 2010 dagegen über 23.000. 17 Richterinnen und Richter sprachen im Gründungsjahr Recht. Heute sind es 104 Sozialrichterinnen und ?richter, die aufgrund des hohen Geschäftsanfalls von Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften unterstützt werden. Sie arbeiten an den Sozialgerichten in Magdeburg, Halle und Dessau und am Landessozialgericht in Halle.   Das Sozialrecht sei das wohl komplexeste und am häufigsten geänderte Recht, sagte Kolb. Die Politik habe ihm seit der Bismarck?schen Sozialgesetzgebung stets überdurchschnittliche Aufmerksamkeit gewährt. Schließlich regele es Fragen, von denen jeder Einzelne in seinem Leben irgendwann einmal betroffen sei - durch Krankheit, Alter, Eintritt in das Arbeitsleben oder Gründung einer Familie. Sozialrecht trage dazu bei, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu ermöglichen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Rentenfragen, Arbeitsförderungsrecht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die neue Zuständigkeit für das Sozialhilferecht ? all das seien Themen der Sozialgerichtsbarkeit, die in den letzten 20 Jahren immer wieder mit Klagewellen konfrontiert worden sei. Kolb dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialgerichte für ihr Engagement und betonte, dass sie sich freue, dass die Veranstaltung in Halle die Möglichkeit gebe, mit Richterinnen und Richter und den Aktiven der ersten Stunde ins Gespräch zu kommen. Hintergrund: In der DDR gab es in bestimmten Gebieten der Sozial- und Versorgungsverwaltung nur ein behördeninternes Einspruchsverfahren. Eine Anfechtung dieser Entscheidung vor Gerichten war nicht möglich. Nach dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auch das Sozialgerichtsgesetz auf das Gebiet der neuen Länder übergeleitet. Allerdings gab es noch keine eigenständige Gerichtsbarkeit. Die Kreis- und Bezirksgerichte haben über die sozialrechtlichen Angelegenheiten entschieden. Am Kreisgericht Halle gab es drei Kammern für Sozialrecht, am Kreisgericht Magdeburg waren es vier Kammern, jeweils mit drei Berufsrichtern besetzt. Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 19. März 1992 (in Kraft: 3. April 1992) wurde dann die Sozialgerichtsbarkeit errichtet. Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?

Das Projekt "Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Über den monokausalen Zusammenhang zwischen einer Radonexposition und dem Lungenkrebs bzw. zwischen einer Exposition gegenüber silikogenen Stäuben und Lungenkrebs gibt es schon eine Reihe an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Über die Wechselwirkungen verschiedener beruflicher Noxen gibt es, wie auch in diesem Falle, bisher jedoch nur sehr spärliche bzw. gar keine Informationen. In den Berufskrankheitenverfahren ist, dem in der BK-Verordnung implizit angenommenen monokausalen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und Berufskrankheit Rechnung tragend, auch nur die Entschädigung des Versicherten nach einer BK-Ziffer möglich. Nach dem BSG-Urteil vom 12.06.1990 (2 RU 14/90) wird jedoch in Zukunft eine BK-Entschädigung auch dann möglich sein, wenn jeweils die einzelne Noxe für sich allein zwar noch keine versicherungsrechtlich ausreichende Kausalität für die Entstehung der Erkrankung anbringt, wohl aber im gemeinsamen Zusammenwirken. Für die praktische Umrechnung dieses Urteils bedarf es somit noch einer Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie mit detaillierten Angaben zur Arbeits- und Raucheranamnese der Probanden wird gegenwärtig im GSF-Institut für Epidemiologie das Lungenkrebsrisiko durch Radon-Folgeprodukte (RnFP) abgeschätzt. Unter Hinzunahme der Informationen, die sich aus den Silikose-Akten und vor allem aus den im GDAW archivierten Röntgenbildern gewinnen lassen, kann der Forschungsansatz auch auf Wechselwirkungen zwischen RnFP einerseits und Quarzstaub sowie Asbest andererseits erweitert werden. Das kanzerogene Risikopotential von Quarzstaub wird gegenwärtig auch international sehr heiß diskutiert. Ziel des Projektes ist es, das Lungenkrebsrisiko durch ein kombinierte Wirkung von RnFP Quarzstaub und Asbest quantitativ zu beschreiben. Die umfassenden probandenbezogenen Daten, die sowohl aus persönlichen Angaben des Probenden als auch aus den Unterlagen des GDAW stammen, bieten möglicherweise darüber hinaus die Chance, zwischen einem multiplikativen und einem additiven Modellansatz zu differenzieren.

Soziale Lage, Umwelt und Gesundheit

Das Projekt "Soziale Lage, Umwelt und Gesundheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Department Expositionsforschung und Epidemiologie durchgeführt. Gegenstand der Dissertation ist eine soziologische Untersuchung der Beziehung von Umwelt und Gesundheit. Die Grundlage bildet der deutliche Anstieg der Allergiehäufigkeit im Zeitraum der letzten 20-30 Jahre, denn Allergien gelten als Krankheiten, die maßgeblich durch natürliche und anthropogene Umwelteinflüsse verursacht werden. Die auf diesem Gebiet konstatierten 'zahlreichen Wissens- und Forschungsdefizite' (so das Rahmenprogramm 'Umwelt und Gesundheit' der Bundesministerien für Umwelt und Gesundheit 1999) führen auf die zentrale Fragestellung hin, welchen Einfluss die soziale Umwelt auf wesentliche Randbedingungen für Gesundheit hat. Dafür ist eine über die bisherige epidemiologische Forschung zu sozialen Einflussfaktoren hinausgehende soziologische Herangehensweise in (a) theoretischer Hinsicht (Hypothesen zum Zusammenhang Sozialstruktur - Gesundheit), (b) methodischer Hinsicht (qualitative und quantitative Untersuchungsdesigns die an diese Hypothesen angepasst sind) und (c) praktischer Hinsicht (der Anwendung der Ergebnisse im Rahmen von Sozialberichterstattung) notwendig.

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