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Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2013

Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2013 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 Datum Link / Rubrik Beschreibung 21. November 2013 ADN-E-Learning-Modul (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Bereitstellung des internet-basierten Selbsttests, welcher die amtlichen Prüfungsfragen beinhaltet und zur Vorbereitung auf die ADN -Sachkundigenprüfung genutzt werden kann. 17. Oktober 2013 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG ) 09. Oktober 2013 Gefahrgutverordnung See (GGVSee) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee ) 09. Oktober 2013 GGVSee-Durchführungsrichtlinien (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See 27. September 2013 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB ) 27. September 2013 Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB ) 27. September 2013 Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV ) 02. Juli 2013 ELWIS-Newsletter (Interner Link) / ELWIS-Abo Ab dem 02. Juli 2013 erweitert die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) aufgrund großer Nachfrage den kostenfreien ELWIS-Abo-Service um eine Newsletter funktionalität. Der "ELWIS- Newsletter " unterteilt sich in vier auswählbare Angebote: Aktuelles; Service-Informationen vom Webmaster ; Veränderungen der in ELWIS hinterlegten Rechtsverordnungen und Gesetze; Veränderungen der in ELWIS hinterlegten Fragen- und Antwortenkataloge für die Sportbootführerscheinprüfungen. 04. April 2013 ELWIS (Interner Link) Aus Gründen des Datenschutzes und der IT -Sicherheit werden in ELWIS ab sofort alle Inhalte per Sicherheitszertifikat verschlüsselt übertragen. Erkenntlich ist dies am Zusatz "s" in https :// und am verriegelten Schloss in der Browser -Adressleiste. Alle bisher gesetzten Links oder Favoriten funktionieren weiterhin. Die Umleitung auf HTTPS erfolgt automatisch. ELWIS verwendet ab sofort ein VeriSign® SSL -Zertifikat für eine sichere und vertrauliche Kommunikation. 22. Februar 2013 Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Interner Link) / Freizeitschifffahrt Verordnung über die Bereitsstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten (Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 10. ProdSV ) 03. Januar 2013 Sperr- und Warngebietverordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal (Sperr- und Warngebietverordnung - SperrWarngebV ) Stand: 26. März 2024

Tag der offenen Tür beim NLWKN in Meppen am 22. Juni 2007

NLWKN – was genau verbirgt sich hinter diesem Kürzel? Die Behörde in Meppen an der Haselünner Straße 78 lädt ein zu einem Blick hinter die Kulissen: "Wir wollen am 22. Juni 2007 auf verschiedenste Weise demonstrieren, welche tief greifende Bedeutung Natur und Umwelt und speziell das Wasser in unser aller Leben hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle haben tolle Ideen für jung und alt entwickelt und werden ausführlich, anschaulich und – im Sinne des Wortes – begreifbar zu den Themen Wasserwirtschaft und Naturschutz informieren", sagt Mathias Eberle. Er ist der Leiter der Betriebsstelle Meppen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Beim Tag der offenen Tür geht es um Gewässerunterhaltung und Gewässerrenaturierung, um den Hochwasserschutz und die Wasserrahmenrichtlinie, um die Arbeit im Labor und um Projekte aus dem Naturschutz. "Unsere Gäste erwarten spannende Ausstellungen, Projekte und auch Spiele im weiten Feld des Umweltschutzes und zum Umgang mit Wasser". Den Tag der offenen Tür hat die Betriebsstelle Meppen in Zusammenarbeit mit vier Meppener Schulen gestaltet – deshalb findet der Tag der offenen Tür an einem Freitag statt. Das Haus ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Ob Wisent, Wasserstern oder Wasserassel – über den Schutz von Tieren und Pflanzen im Wasser und an Land wird ebenso informiert wie über die Sportschifffahrt auf den linksemsischen Kanälen oder die Projekte im Küsten- und Hochwasserschutz. An der Nordradde werden große und kleine Geräte vom Bagger bis zum Querschnitt eines Wehrmodells vorgeführt. Im modernen Meppener Wasserlabor untersuchen die Mitarbeiterinnen des NLWKN die Wasserproben der Besucher – Eisen, Nitrat oder Gesamthärte – diese Daten stehen rasch zur Verfügung. Begrüßt werden alle Gäste mit einem Schluck köstlichen Trinkwasser – es folgen natürlich Informationen über Grundwasserschutz und Wassersparmaßnahmen. Bei dem Schluck Wasser muss es nicht bleiben: Würstchen, Kuchen und Getränke stehen bereit. Das genaue Programm ist unter www.nlwkn.de nachzulesen!

Haren: Sanierte Drehbrücke kehrt zurück

Anfang April ging die Brücke „Deichstraße“ in Haren wortwörtlich in die Luft – nach umfassender Sanierung kann das drehfähige Brückenbauwerk am heutigen Donnerstag nun an seinen angestammten Platz zurückkehren. Für das per Kran durchgeführte Manöver und die erforderlichen Restarbeiten bleibt der Haren-Rütenbrock-Kanal noch bis Samstagfrüh gesperrt. Für den Fuß- und Radwegverkehr ist die beliebte Kanalquerung mit Beginn der kommenden Woche wieder freigegeben. Insgesamt rund neun Wochen und damit etwas länger als geplant klaffte hinter der Emsschleuse in Haren eine ungewohnte Lücke. Grund für die Verzögerung bei der Sanierung der Drehbrücke war ein im Mai entdeckter Getriebeschaden. Inzwischen sind alle Arbeiten abgeschlossen, so Josef Schwanken von der für den Betrieb und die Unterhaltung des Kanalnetzes zuständigen Betriebsstelle Meppen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): „Erneuert wurden unter anderem der Hydraulikzylinder sowie die Antriebe und der sogenannte Königsstuhl, der bei Drehung die Brücke im Zentrum hält und so die Öffnung für die Sportschifffahrt ermöglicht“. Schwanken bedankte sich bei der ausführenden Firma Josef Graupe GmbH & Co. KG für die erfolgreiche Umsetzung des technisch durchaus anspruchsvollen Projektes. Freizeitkapitäne müssen noch etwas Geduld aufbringen, damit die notwendigen Restarbeiten nach Aufsetzen der Brücke erfolgen können: Noch bis einschließlich Freitag bleibt der Haren-Rütenbrock-Kanal komplett gesperrt. Ab Samstag ist wieder eine Passage für Wasserfahrzeuge möglich. Insgesamt entstanden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen Kosten in Höhe von rund 50.000,- Euro. Als Teil des vor über hundert Jahren geschaffenen linksemsischen Kanalnetzes gehört die Brücke zum denkmalgeschützten Ensemble des Haren-Rütenbrock-Kanals.

Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser

Bitte beachten Sie: Der zwischenzeitlich an der Hadelner Kanalschleuse in Otterndorf aufgetretene technische Defekt ist behoben - Schleusungen sind ab sofort zu den üblichen Betriebszeiten wieder möglich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie: Der zwischenzeitlich an der Hadelner Kanalschleuse in Otterndorf aufgetretene technische Defekt ist behoben - Schleusungen sind ab sofort zu den üblichen Betriebszeiten wieder möglich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser besteht aus dem Hadelner Kanal, der Aue, dem Bederkesa-Geeste-Kanal und der Geeste. Er verbindet die beiden Ströme durch das niederelbische Marschland zwischen Otterndorf und Bremerhaven. Eigentümer der Wasserstraße ist das Land Niedersachsen, ihre Unterhaltung obliegt der Betriebsstelle Stade des NLWKN. Neben der eigentlichen rund 54,7 Kilometer langen Kanalstrecke gehören dazu auch 60 Kilometer Kanaldeiche, 45 Kilometer Kanalseitenwege, elf Kanalbrücken und zwei Schleusen. Dabei verfolgt der NLWKN drei Ziele: Der Kanal hat eine große Bedeutung für die Freizeitschifffahrt; das erfordert von allen Nutzern eine genaue Beachtung der nachstehenden Schleusenzeiten. Schleusenzeiten Schleuse Otterndorf (Tel. 04751/9998730) Schleuse Otterndorf 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Sonderschleusungen, 1 Std. vor und nach der Schleusenzeit sind möglich, der Schiffsführer hat aber keinen Anspruch darauf. Sonderschleusungen, 1 Std. vor und nach der Schleusenzeit sind möglich, der Schiffsführer hat aber keinen Anspruch darauf. Schleuse Bederkesa/Lintig (Tel. 04745/6037) Schleuse Bederkesa/Lintig Durch die Selbstbedienung der Schleuse kann an der Schleuse Bederkesa/Lintig das ganze Jahr während der Betriebszeiten geschleust werden. Schleuse Bremerhaven (Tel. 0471/21678) Schleuse Bremerhaven 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Kanallänge 54,68 km max. Tiefgang 1,50 m max. Schiffslänge 33,50 m max. Schiffsbreite 5,00 m Fahrgeschwindigkeit 8 km/Std. lichte Durchfahrtshöhe 2,80 m bei normalem Wasserstand* *normaler Wasserstand: 4,40 m PNP am Pegel der Schleusen Otterndorf und Lintig (PNP = NHN - 5,00m) Von Bremerhaven nach Otterndorf fährt man zu "Berg" von Otterndorf nach Bremerhaven zu "Tal" (-0,60 m unter NN an den Pegeln der Schleuse Otterndorf und Lintig) "Berg" "Tal" (-0,60 m unter NN an den Pegeln der Schleuse Otterndorf und Lintig) Nähere Informationen erteilt die Betriebsstelle Stade (Tel.: 04141/601-0)

Ems-Jade-Kanal: Brücke nach Marienwehr ab Montag gesperrt

Emden/Aurich – Dringend erforderliche Arbeiten an einer Brücke über den Ems-Jade-Kanal sorgen in Emden in den kommenden Wochen für Umwege: Ab kommendem Montag (02.05.) muss die Drehbrücke an der Uphuser Klappe (EJK 4) für voraussichtlich acht Wochen für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Hintergrund ist die Sanierung des Bauwerks. Das Drehelement der Brücke wird dafür vollständig entfernt. Die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen nicht betroffen. Dringend erforderliche Arbeiten an einer Brücke über den Ems-Jade-Kanal sorgen in Emden in den kommenden Wochen für Umwege: Ab kommendem Montag (02.05.) muss die Drehbrücke an der Uphuser Klappe (EJK 4) für voraussichtlich acht Wochen für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Hintergrund ist die Sanierung des Bauwerks. Das Drehelement der Brücke wird dafür vollständig entfernt. Die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen nicht betroffen. Vor allem die Fahrbahn des Bauwerks rückt dabei in den Fokus des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): „Die Erneuerung des Brückenbelages ist erforderlich, da der vorhandene Holzquerschnitt des Brückenbelages durch die hohe Verkehrsbelastung und Witterungseinflüsse inzwischen zu 30 Prozent verfault ist. Die eigentlich für 30 Tonnen zugelassene Brücke musste deshalb bereits im vergangenen Jahr auf 12 Tonnen abgelastet werden“, erklärt Axel Daubenspeck vom NLWKN in Aurich. Der Landesbetrieb ist Betreiber der Anlagen am Ems-Jade-Kanal. Im Rahmen der Arbeiten muss zunächst der vorhandene Brückenbelag aus Eichenbohlen vor Ort entfernt werden. Im Anschluss wird die Brücke ausgehoben und in einem Werk bei Nordhorn grundsaniert. „Die Brücke erhält eine Fahrbahndecke aus einer Stahlplatte und einen entsprechenden Fahrbahnbelag. Dazu ist muss die Unterkonstruktion aufgedoppelt werden. Auf diese Weise ermöglichen wir, dass die Querung über den Ems-Jade-Kanal künftig wieder für 30 Tonnen Verkehrslast zugelassen werden kann“, so Axel Daubenspeck. Im Rahmen der Arbeiten werden auch die Geländer den heutigen Vorschriften angepasst. Der vorhandene Bohlenbelag aus Holz stammt aus dem Jahr 2011. Die Umleitung des Anliegerverkehrs wird u.a. über die Schleienstraße (PKW-Verkehr) und den nördlichen Rad- und Fußweg (Rad- und Fußverkehr; Nutzung der Brücke EJK 3a) entlang des Ems-Jade-Kanals erfolgen.

Klappbrücke über den Haren-Rütenbrock-Kanal wird saniert

Die Klappbrücke neben der Schleuse 68 im Verlauf der Kreisstraße K 225 über den Haren-Rütenbrock-Kanal in Haren wird jetzt saniert: Die Arbeiten beginnen nach Ostern; rund 350.000 Euro werden investiert. Die Bauzeit wird auf neun Wochen geschätzt. Der Schiffsverkehr ist nicht betroffen; die Kreisstraße wird allerdings voraussichtlich bis Mitte Juni vollständig gesperrt. „In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Störungen des Schiffsbetriebs und des Straßenverkehrs, weil die bewegliche Brücke nicht funktionierte“, erläutert Martin Gaebel vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). „Das Problem sind die Widerlager, also das Bauteil, das den Übergang zwischen der Brückenkonstruktion und dem Erddamm herstellt. Beim Bau der Brücke war die Gründung nicht ausreichend“, sagte Gaebel. Die Gründungspfähle und Widerlager werden horizontal zurückgestellt, verankert und dauerhaft fixiert. Damit unterbleiben zukünftig die waagerechten Versetzungen und die Lebensdauer der beweglichen Brücke wird erheblich verlängert. Der NLWKN hat am Haren-Rütenbrock-Kanal in den letzten Jahren viel für eine angenehme und unbeschwerte Sportschifffahrt, aber auch für den Straßenverkehr unternommen. So wurden die sogenannte Schleuse 68 (Schleuse II) aufwendig saniert, in der Emsschleuse (Schleuse I) die Tore erneuert und nach umfänglicher Planung die Fernsteuerungs- und Fernüberwachungsanlage für alle vier Schleusen und zehn beweglichen Brücken von der Zentrale an der Emsschleuse aus grundlegend modernisiert. Die vollautomatische Steuerung der historischen Bauwerke erlaubt eine Passage des Kanals in rund 2,5 Stunden.

Haren-Rütenbrock-Kanal: Schifffahrtssaison startet am 1. April

Haren/ Meppen – Am kommenden Samstag, 1. April startet die Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal in die neue Saison. „In den Monaten April und Oktober ist der Kanal von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Kolonnenfahrten ab Emsschleuse und Grenzschleuse geöffnet, wodurch wieder die Möglichkeit besteht ins niederländische Kanalnetz zu gelangen“ erläutert Martin Gaebel von der zuständigen Betriebsstelle Meppen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). In der Hauptsaison von Mai bis September kann der Kanal von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr befahren werden. „Wie in den letzten Jahren soll der Wasserweg mit personeller Unterstützung durch die Stadt Haren in der Sommerferienzeit vom 19. Juni bis zum 27. August auch wieder sonntags betrieben werden“ ergänzt Gaebel. Etwa 1500 Boote nutzten 2016 diese attraktive Verbindung in die Niederlande und damit in das Revier von Erica nach ter Apel (Konig-Willem-Alexanderkanaal) durch die Provinz Drenthe mit Rundfahrmöglichkeiten über das Ijsselmeer und Groningen. Die positive Entwicklung der Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal sorgt an den beweglichen Brücken für Wartezeiten von Autofahrern, wofür der NLWKN insbesondere wegen der Bedeutung des Tourismus für Haren um Verständnis wirbt.

Ems-Jade-Kanal: Brücke Fahne wird gesperrt

Aurich – Dringende Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen in Westerende Kirchloog in den kommenden Tagen für Umwege: Ab Donnerstagnachmittag (08.07., 15 Uhr) bis voraussichtlich in den frühen Freitagmorgen (09.07., ca. 6 Uhr) hinein muss die Brücke Fahne über den Ems-Jade-Kanal für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Dringende Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen in Westerende Kirchloog in den kommenden Tagen für Umwege: Ab Donnerstagnachmittag (08.07., 15 Uhr) bis voraussichtlich in den frühen Freitagmorgen (09.07., ca. 6 Uhr) hinein muss die Brücke Fahne über den Ems-Jade-Kanal für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Der Grund: Im Zuge von Reparaturen an den Zugstangen der Waagebalkenbrücke muss das knapp 20 Jahre alte Brückenbauwerk heruntergeklappt bleiben, um einen Zugang zum Arbeitsbereich mit entsprechendem Gerät zu ermöglichen. Unter anderem kommen ein Hubsteiger und ein Kran bei den Arbeiten an der Loog-Straße in Fahne zum Einsatz. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke

Neue Fahlenbergbrücke in Köpenick für den Verkehr freigegeben Am 3. Juli 2024 haben Verkehrssenatorin Ute Bonde, Bezirksbürgermeister Oliver Igel und der Bürgermeister von Erkner, Henryk Pilz, gemeinsam die Neue Fahlenbergbrücke nach 20-monatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten zum Ersatzneubau wurden planmäßig abgeschlossen. Diese moderne und leistungsfähige Verbindung in Berlin-Köpenick bietet eine schnelle Anbindung an die umliegenden Wohn-, Gewerbe- und Freizeitgebiete. Die Brücke stellt insbesondere eine bedeutende Verbindung zwischen Berlin-Köpenick und Gosen/Neu-Zittau sowie Erkner dar. Pressemitteilung vom 03.07.2024 Ausführungsphase Die Neue Fahlenbergbrücke befindet sich in Berlin im Bezirk Treptow-Köpenick und überquert im Zuge der Gosener Landstraße (L39) den Gosener Kanal bei Kanal-km 3,41. Die Gosener Landstraße stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim (Land Berlin) und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau (Landkreis Oder-Spree) her. Die jetzige Brücke wurde im Jahre 1983 als einfeldrige Stahlbrücke errichtet. Infolge des baulichen Zustandes des Bestandsbauwerkes wird dieses komplett abgebrochen und neu gebaut. Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung der Gosener Landstraße. Der Verkehr wird während des Bauzeit der neuen Brücke über die Trasse der ehemaligen Gosener Landstraße und ehemaligen Fahlenbergbrücke, welche ca. 100 m südlich den Gosener Kanal überspannte und in den 1980er Jahren abgebrochen wurde, ortsnah geführt. Der Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke erfolgt unter Aufrechterhaltung des ÖPNV, Kfz-, Rad- sowie Fußverkehrs während der gesamten Baumaßnahme. Der Schifffahrtsverkehr auf dem Gosener Kanal wird bautechnologisch bedingt teilweise eingeschränkt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Notwendigkeit der Baumaßnahme Die geplante Instandsetzungsmaßnahme im Jahr 2011 musste aufgrund des vorgefundenen Bestandes abgebrochen werden. Bei der Freilegung des Überbaus, der Widerlager und der nördlichen Flügelwände der Brücke wurden gravierende Betonschäden erkennbar. Weitere Untersuchungen ergaben eine fortgeschrittene Alkali-Kieselsäure-Reaktion in den Betonbauteilen des Bauwerkes. Die Verkehrswege Bei der Gosener Landstraße handelt es sich um eine 2-spurige Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von ca. 7,0 m. Sie stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau her. Parallel zum südlichen Fahrbahnrand verläuft ein etwa 2,60 m breiter Geh- und Fahrradweg, der zukünftig auch in voller Breite mit dem neuen Bauwerk über den Gosener Kanal geführt werden soll. Über die Neue Fahlenbergbrücke verbindet eine Buslinie der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Berliner Ortsteil Müggelheim mit den Ortschaften Gosen-Neu Zittau bzw. den in Gosen gelegenen Gewerbepark “Müggelpark” in Brandenburg. Der Gosener Kanal (GoK) ist Bestandteil der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) in Berlin und verbindet über eine Länge von 2,8 km die Gewässer Seddinsee und Dämeritzsee. Der Kanal ist Teilstück einer Bundeswasserstraße und wird der Wasserstraßenklasse III zugeordnet. Der Kanal wird von der Berufsschifffahrt sowie der Freizeitschifffahrt genutzt. lm Bereich des Brückenbauwerks beträgt die Gesamtbreite des Kanals etwa 31,60 m. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und Wasserschutzgebiet Östlich der Brücke befindet sich das Naturschutzgebiet “Müggelspreeniederung Köpenick” , welches zugleich ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) und ein Special Protected Area (SPA) nach EU-Vogelschutzrichtlinie ist. Westlich der Brücke erstreckt sich ein großflächiger Bereich, der als Schutzzone II des Wasserschutzgebietes Friedrichshagen ausgewiesen ist. Innerhalb der Schutzzone II befinden sich Brunnengalerien, die mit ihrem Fassungsbereich der Schutzzone I zugeordnet werden. Östlich der Brücke befindet sich die Wasserschutzzone III A. Bestandsbauwerk Die Brücke wurde 1983 errichtet und besteht aus einem einfeldrigen Stahlüberbau mit aufgelegten Spannbetonfertigteilen. Der Stahlüberbau wird aus zwei geschweißten I-Profil-Trägern gebildet. Die Fahrbahnplatte besteht aus Spannbeton-Fertigteilplatten, die in Abschnitten von 1,25 m Breite auf die Träger aufgelegt wurden. Die Spannweite der Brücke beträgt 40,00 m, die Gesamtbreite 12,40 m. Das Bauwerk wurde flach gegründet. Zur Herstellung der Fundamente der Widerlagerwände wurden Spundwandkästen verwendet. Für die Widerlager wurde eine Konstruktion aus Schwergewichtswänden gewählt. Flügel und Widerlagerwand sind durch Raumfugen voneinander getrennt. Die Gründung der Widerlager erfolgte als Flachgründung, die der Widerlagerwand im Grundwasser, die der Flügelwände nur knapp darunter. Im Jahr 2010 wurde mit der Instandsetzung des Bestandsbauwerks begonnen. Im Laufe der Arbeiten wurden Schäden an den Widerlagern festgestellt, die mit einer Instandsetzung nicht hätten behoben werden können. Ausschlaggebend war der schlechte Zustand des Betons. Die Instandsetzung wurde daraufhin im Frühjahr 2011 abgebrochen. Zur Gewährleistung der Standsicherheit bis zum Neubau der Brücke wurden verschiedene Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. U.a. wurden die Flügelwände mit Gewindestangen gegeneinander verspannt und die Widerlagerwände mit Verpressankern rückverankert. Die Fahrbahnbreite von 8,50 m wurde auf 6,50 m reduziert. Zu diesem Zweck wurden auf dem Überbau beidseitig der Fahrbahn Betonschutzwände aufgestellt. Es erfolgte infolge des Bestandes eine Geschwindigkeitsreduzierung. Neues Brückenbauwerk Das neue Brückenbauwerk wird am gleichen Standort der Neuen Fahlenbergbrücke als einfeldriges Bauwerk errichtet. Die Vorderkanten der beiden Widerlagerwände sowie die Stützweite des Bestandsbauwerks bleiben für das neue Bauwerk erhalten. Die vorhandene Gradiente der überführten Landstraße bleibt bestehen. Das Brückenbauwerk wird als Stahlverbundkonstruktion über ein Feld mit einer Stützweite von 40m ausgeführt. Die Stützweite ergibt sich aus der Kanalbreite und den beidseitig freizuhaltenden Flächen für Wartungs- und Instandhaltungswege mit je 3 m Breite vor den Widerlagern. Die Gründung des Neubaus erfolgt, unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Spundwandkästen, mit Unterwasserbeton am gleichen Standort wie das Bestandsbauwerk. Das neue Widerlager wird als Kastenwiderlager ausgeführt. Die 140 cm dicke Widerlagerwand und die 80 cm dicken Flügelwände sind biegesteif miteinander verbunden und gründen mit einer 130 cm dicken Bodenplatte auf 150 cm Unterwasserbeton. Der Überbau besteht aus einer Verbundträgerkonstruktion mit vier luftdicht geschweißten Hohlkastenträgern und einer bewehrten Ortbetonplatte. In den Widerlagerachsen wird jeweils ein Endquerträger aus Stahlbeton angeordnet. Die Unterkante der Stahlträger verläuft in einem Kreissegment. Die Höhe der Hohlprofile nimmt vom Endquerträger zur Überbaumitte von 1,40 m auf 1,20 m ab. Der Überbau erhält dadurch ein gefälliges Erscheinungsbild. Bauphase 0 – bauvorbereitende Maßnahmen Umverlegung von Versorgungsleitungen Baufeldfreimachung (Rodung von Bewuchs und Bäume) Bauphase 1 – Herstellung der bauzeitlichen Behelfsumfahrung Straßenbau und Instandsetzung der alten Trasse Bauphase 2 – Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke Herstellen der Gründungen für die Behelfsbrücke Vorbereiten des Bestandsüberbaus für den Verschub Umsetzen des Überbaus und Einheben in neuer Lage als Überbau der Behelfsbrücke Straßenbau zur Komplettierung der Behelfsumfahrung Inbetriebnahme und Umlegen des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung Abbruch der alten Widerlager- und Flügelwände sowie Stützwandabschnitte Herstellen der neuen Unterbauten, wie Fundament und Widerlager Herstellen neuer Straßendamm und Böschung Antransport der Hohlkastenträger auf Gosener Kanal, Ablegen nördlich der Brücke und Einheben der Träger unter Vollsperrung des Gosener Kanals Herstellung des Überbaus (u.a. Übergangskonstruktionen, Geländer, Borde und Beläge) Herstellung der Anschlussbereiche der Fahrbahnen (u.a. Oberbau mit Fahrbahnbelag, Entwässerung im Flügelbereich, Muldenentwässerung zwischen Gehweg und Fahrbahn, Gehweg und Borde) Umlegen des Verkehrs auf die Gosener Landstraße Rückbau der Behelfsbrücke Leitungsverwaltungen / Versorgungsunternehmen Innerhalb der Baustellenflächen sind Versorgungsleitungen vorhanden, welche im Zuge des Ersatzneubaus mit berücksichtigt, teilweise umverlegt und neu verlegt bzw. gebaut werden müssen. Die erforderlichen Leistungen an den Versorgungsleitungen werden durch die jeweiligen Leitungsbetreiber als Eigenleistung ausgeführt. Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich beteiligt: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Telekommunikationsleitungen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Schifffahrtszeichenbeleuchtung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Ultraschallmessanlage Aktueller Stand der Baumaßnahme (Stand: Januar 2025) Bauphase 2 – Ersatzneubau der Neuen Fahlenbergbrücke mit Behelfsbrücke Anfang September 2021 wurde mit den Leistungen für die Bauphase 2 begonnen. Der Verschub des Überbaus der Neuen Fahlenbergbrücke, das Einschwimmen in seine neue Lage als Überbau der Behelfsbrücke sowie die Inbetriebnahme und Umlegen des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung erfolgte vom 21.10.2022 bis 28.10.2022. Die alten Widerlager- und Flügelwände sowie Stützwandabschnitte wurden bis Mitte II. Quartal 2023 abgebrochen. Die Herstellung der neuen Unterbauten, wie Fundament und Widerlager einschließlich Hinterfüllung sind abgeschlossen. In der Woche vom 11.12.2023 bis 15.12.2023 erfolgte die Montage der Betonfertigteile der beidseitigen Uferspundwände, der Einhub der vier Hohlkastenträger sowie die Verlegung der 48 Halbfertigteile auf die Hohlkastenträger des neuen Überbaus. Bis Ende Februar wurde der Überbau sowie die Endquerträger bewehrt, die Brückenlager eingesetzt und der Überbau sowie die Brückenkappen betoniert. Die Arbeiten zur Komplettierung der Brücke u.a. mit Herstellung der Abdichtung sowie Einbau des Asphalts und Montage Brückengeländer sind abgeschlossen. Die Herstellung des angrenzenden Straßenbaus einschließlich der Entwässerungsanlagen, die Herstellung der Treppenanlagen und Böschungen sind fertiggestellt. Am 03. Juli 2024 erfolgt die offizielle Verkehrsfreigabe der Neuen Fahlenbergbrücke und die Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke ist außer Betrieb genommen. Ab Anfang des III. Quartals 2024 wurden die ersten Abbrucharbeiten zum Rückbau der Behelfsbrücke durchgeführt. Die Arbeiten zum Leichtern des Überbaus, u.a. Rückbau der Fahrbahnbeläge, der Gesimse und der Geländer sind abgeschlossen und dienen den Vorbereitungen des kompletten Abbruchs des Überbaus. Zum 04.01.2025 wurde der Gosener Kanal voll gesperrt und der Überbau der Behelfsbrücke planmäßig und fristgerecht zurück gebaut. Es erfolgen nun mehr die Rückbauarbeiten der beiden Widerlager und Tiefgründungen und anschließend die umwelt- und naturschutzrechtlichen Renaturierungsarbeiten. Mit dem Ende der Abbrucharbeiten der Behelfsbrücke ist im I. Quartal 2025 zu rechnen. Natur- und Artenschutz Die natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Baumaßnahmen wurden u.a. im landschaftspflegerischen Begleitplan aufgestellt und mit den jeweiligen Natur- und Wasserschutzbehörden abgestimmt und genehmigt. Während der gesamten Bauzeit wird die Durchführung der Baumaßnahmen hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte durch eine Umweltbaubegleitung beratend begleitet. Die natur- und artenschutzrechtliche Belange des Naturschutzgebietes “Müggelspreeniederung Köpenick” und des Wasserschutzgebietes „Friedrichshagen“ werden ebenso wie auszuführenden Maßnahmen gemäß landschaftspflegerischen Begleitplan kontrolliert. Die ersten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie u.a. das Anbringen von Fledermausquartieren und Nistkästen für Brutvögel, die Schaffung von Ersatzhabitaten (in Form von Todholzhaufen) für Waldeidechsen, das Anlegen von Schwalbenpfützen wurden durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen von 42 straßenbegleitenden Einzelgehölzen erfolgten im Bezirk Treptow-Köpenick im Lobitzweg im Herbst 2021.

Bauleitplanung: Haren (Ems), Stadt

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Änderung des BPlans Nr. 04-21 "Industriepark zw. Hünteler Straße und B 70, Teil I", 2. Änderung des BPlans Nr. 04-25 "Euro-Hafen Emsland-Mitte" und 1. Änderung des BPlans Nr. 04-29 "Industriepark Eurohafen Erweiterung", Ortschaft Emmeln Übersichtsplan Satzungsentwurf Begründungsentwurf Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 07-05/4 „Schulzentrum – 4. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1, 3 und 8 Nieders. Bauordnung (NBauO), Stadtkern Übersichtsplan Bebauungsplanentwurf Begründungsentwurf Anlage 1: Berichtigung zum Flächennutzungsplan Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 13-26 „Am Wesuweer Esch, Teil IV“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1, 3, 6 und 8 Nieders. Bauordnung (NBauO), Ortschaft Wesuwe Übersichtsplan Plankonzept Variante 1 und 2 Begründungsentwurf Anlage 1: Geruchstechnische Untersuchung Anlage 2: Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Anlage 3: Bodenerkundungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems) Amtliche Bekanntmachung aus der Meppener Tagespost zurück Infobereich Ansprechpartner Herr W. von HerzAmt / Bereich Bauleitplanung Rathaus Haren (Ems), Zimmer 310 // 3. OG Neuer Markt 1 49733 Haren (Ems) Telefon: 05932 8-313 E-Mail: vonherz@haren.de Stadt Haren (Ems) Neuer Markt 1 49733 Haren (Ems) Tel. (05932) 8-0 E-Mail: info@haren.de Kontakt Datenschutz Barrierefreiheit Impressum Seitenanfang Kartenanwendung

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