Bebauungspläne und Umringe der Stadt Puettlingen (Saarland), Stadtteil Koelln:Bebauungsplan "Sportanlage Breitwies" der Stadt Puettlingen, Stadtteil Koelln
The northwestern Australian continental margin can be considered as a passive continental margin of the rifted atlantic type (Whitworth 1969; Powell 1973, 1976; Falvey 1974; Veevers 1974; Willcox 1974, 1976; Exon et al. 1975) which are usually associated with heavy accumulation of sediments (Beck et al. 1974) and are therefore of interest for hydrocarbon exploration in the longer term. The Federal Institute for Geosciences and Natural Resources (BGR, Hannover, Germany) has conducted geoscientific surveys at various continental margins of the Atlantic Ocean in the past years (Seibold 1972; Hinz et al. 1973; Seibold, Hinz 1974/1976; Seibold et al. 1975; Roeser et al. 1971) and the marine research programme of the Bureau of Mineral Resources, Geology & Geophysics (BMR, Canberra, Australia) is putting the focal point as well on the survey of the continental margins. Hence in the frame of the Australian-German contract of scientific and technical cooperation, BGR has proposed joint geoscientific surveys of the continental margins with the German research vessel VALDIVIA. The Scott-Plateau (NW-Australia) has been chosen as investigation area because BMR has carried out geophysical overview measurements previously in that region. The survey has been planned with the main focus on the geological processes at the early rift stadium and the set of problems about the "transition of oceanic to continental crust". The following regional geological units are known: the archaic-proterozoic Kimberley shield is followed by the Browse Basin - a NE striking epicontinental basin filled with mesozoic and tertiary sediments showing a thickness of up to 10 km (Powell 1976). It is presumed that the Browse Basin is delimitated by the Scott Plateau. Presumably, the Scott Plateau consists of continental crust which thins out to the north in direction to the Argo Abyssal Plain. The development of the Browse Basin is ascribed to a series of rift processes in the late paleozoic and triassic age where gas condensates have been detected at the drill hole Scott Reef 1. The contemporary configuration of the NW-Australian basins and the NW-Australian continental margin has been formed by an important middle jurassic rift phase and a subsequent drift phase. The cruises VA16-2A from 6th to the 25th of February 1977 with geophysical measurements and VA16-2B from 25th of February to 9th of March 1977 with geological sample recovery should clarify these processes. The working area of cruise VA16-2C from 11th to 23rd of March 1977 has been the Timor Trough and the Savu Sea which separate the islands Timor, Roti, Savu and Sumba from the volcanic islands of the inner Banda island arc. The crustal structure of Sumba, of the Savu Sea and of the inner Banda island arc near Flores should be investigated with seismic methods (small explosive charges fired from the research vessel VALDIVIA in the Savu Sea and intended recording units of the Flinders University on the islands Savu, Sumba and Flores) as well as with sonobuoy stations of BGR. Newer investigations (Audley Charles 1975, Chamalaun 1974) suggest that the islands of the Banda island arc (Sumba, Savu, Roti, Timor etc.) represent the northern border of the Australian continent being underlain by the crust of the Australian continent as opposed to the assumption of other investigators (e.g. Beck and Lehner 1974) who presume the northern border of the Australian continent at the Timor Trough south of the Timor island and postulate a subduction zone between the outer Banda island arc and Australia. BMR has provided 9 tons of explosives (Nitramon) with accessories for refraction seismics. The Flinders University has prepared 7 on-shore recording units and sent to Indonesia together with operating staff. BGR conducted the marine seismic work with explosive charges and off-shore recordings with sonobuoys for refraction seismic as well as reflection seismic, gravimetric and magnetic measurements.
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).
<p>Baumkataster Stand 2020. Inklusive Georeferenzierung und Angaben nach Art, Gattung und Alter der erfassten Bäume.</p> <p><strong>Was bedeuten die Felder?</strong></p> <p><strong>Objekttyp</strong>: Es gibt 14 Objekttypen die wie folgt unterteilt sind:</p> <p>1 NN; 2 Kleingarten; 3 Sportplatz; 4 Kinderspielplatz; 5 Gebäude/Schule/Heim; 6 Straße/Platz; 7 Grünanlage; 8 Friedhof; 9 Biotopflächen; 10 Fluss/Bach; 11 Sonderanlage; 12 Forst; 13 Ausgleichsfläche; 14 Unbekannt</p> <p><strong>Baumbest_1</strong> : Z.B Baumbest:1 : 22P => 22 P ist die Baumnummer<br /> Gängig sind folgende Buchstabenkürzel:<br /> G = Bäume auf der Seite mit geraden Hausnummern<br /> U = Bäume auf der Seite mit ungeraden Hausnummern<br /> P = Bäume auf einen Platz<br /> M = Bäume auf einem Mittelstreifen<br /> MU = Bäume auf einem Mittelstreifen zur Seite mit den ungeraden Hausnummern<br /> MG = Bäume auf einem Mittelstreifen zur Seite mit den geraden Hausnummern<br /> MM = Bäume auf einem Mittelstreifen in der mittleren Reihe<br /> Ein Teil der Bäume hat auch nur eine Nummer, das ist z.B. auf Spielplätzen der Fall oder wenn in einer Straße nur wenige Bäume stehen.<br /> Die Nummerierung ist teilweise so eingerichtet, dass bei einem Kontrollgang der kürzeste Weg genommen werden kann – dafür sind die Buchstaben teilweise auch hinter die Baumnummern gesetzt.<br /> </p> <p><strong>STAMMVON: </strong>z.B.<strong> </strong>"STAMMVON": 0.0<br /> Bei 2- oder mehrstämmigen Bäumen wird einmal der kleinste und einmal der größte Stammdurchmesser in cm angegeben.<br /> Der kleinste Stammdurchmesser wird bei „Stamm von“ und der größte bei „Stamm bis“<br /> </p> <p><strong>STAMMBIS: </strong>z.B. "STAMMBIS": 50.0<br /> Die ist die Angabe des Stammdurchmessers in cm.<br /> Bei 2- oder mehrstämmigen Bäume erfolgt hierunter der Eintrag des größten Stammdurchmessers</p> <p><strong>KRONE: </strong>z.B. "KRONE": 8.0<br /> Die ist die Angabe zum Durchmesser der Krone in Meter.</p> <p><strong>H_HE: </strong>z.B. "H_HE": 10.0,<br /> Dies ist die Angabe zur Höhe des Baumes in Meter.</p> <p><strong>Sorte:</strong> z.B.<br /> "Sorte": null,<br /> In der botanischen Nomenklatur unterteilt man Pflanzen in Gattung, Art und Sorte<br /> Bei Pflanzungen in früheren Zeiten wurden hierzu leider keine Angaben gemacht. Bei Neupflanzungen sollen diese Einträge nun standardmäßig durchgeführt werden.<br /> Der Eintrag „null“ gibt an, dass hier keine Sorte eingetragen wurde.<br /> </p> <p>Information</p> <p>Es sind noch nicht alle Bäume erfasst, die Erfassung des gesamten städtischen Baumbestandes wird angestrebt. Der Datensatz wird aus diesem Grunde unregelmäßig aktualisiert. Der Einsatz einer neuen Software ist in Planung und soll mittelfristig auch den Abruf von Daten des Baumkatatsers erleichtern.</p>
Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen, dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich 2). Bereiche an der Efftingestraße und östlich der Fläche Am Neumarkt 40 werden als Arrondierungsflächen einbezogen.
Reil, BPL Am Sportplatz
Reil, BPL Am Sportplatz
Informationen über alle Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: IDNR, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum.
Reil, 1. Änderung BPL Am Sportplatz
Origin | Count |
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Bund | 843 |
Kommune | 1 |
Land | 1707 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 535 |
Gesetzestext | 2 |
Messwerte | 768 |
Taxon | 14 |
Text | 307 |
Umweltprüfung | 272 |
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License | Count |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 1921 |
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Weitere | 2295 |