API src

Found 328 results.

MRH Sportboothäfen

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Entdecken Sie die Sportboothäfen in der Metropolregion Hamburg. Unter dem Reiter "Tourismus - Maritimes und Wasser - Häfen" bietet die Metropolregion Hamburg Informationen zu den Sportboothäfen im gesamten Bereich der Region. Visualisiert werden sie neben dem Geoportal der Metropolregion auch auf folgender Seite: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/haefen/nofl/3942396/sportboothaefen-uebersichtskarte/">

Regulatorische Möglichkeiten zur weitgehenden Elektrifizierung bei mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern

Um bis Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität glaubhaft erreichbar zu machen, ist es erforderlich, den Verkehrssektor so weit wie möglich zu elektrifizieren. Die Elektrifizierung von Pkw und Nutzfahrzeugen ist vor allem durch regulatorische Vorgaben getrieben, in der EU insbesondere durch die Verordnungen über die CO2-Flottenzielwerte. Vergleichbare Vorgaben, welche die Elektrifizierung mobiler Maschinen und Geräte, wie Kettensägen, Bagger, Diesellokomotiven, Binnenschiffe, Landmaschinen und Zweiräder anreizen, fehlen bislang auf EU Ebene. Hinzukommt, dass die Ansätze zur CO2-Regulierung für Straßenfahrzeuge nicht einfach auf mobile Maschinen und Geräte übertragen werden können. Zum Beispiel sind Baumaschinen meist 'zulassungsfrei', d.h. die Anzahl der jedes Jahr in Verkehr gebrachten Baumaschinen ist den Behörden nicht genau bekannt. Durch die Elektrifizierung von mobilen Maschinen, Landmaschinen und Zweirädern ergeben sich erhebliche 'Co-Benefits' in Form wesentlich niedrigerer Lärmemissionen, höherer Arbeitssicherheit und weniger gesundheitlicher Belastungen an Baustellen, Entlastung von Anwohner*innen und niedrigerer Luftschadstoffbelastung. Das Vorhaben sollte vor dem Hintergrund des aktuellen regulatorischen Rahmens Regulierungsoptionen zur Elektrifizierung der genannten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der EU, z.B. über Flottenzielwerte, über Quotensysteme etc., aufzeigen und diese bewerten. Im Ergebnis werden ausgewählte Optionen feiner ausgearbeitet, Vorschläge zu möglichen konkreten Anforderungen bzw. Zielwerten auf Basis von Kosten und technischen Potentialen abgeleitet und in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht.

Experimentelle und numerische Untersuchungen zur instationären aerodynamischen Belastung von Schiffen und Offshore-Strukturen, Vorhaben: Entwicklung von simulations- und modellbasierten Methoden zur Bewertung der instationären, aerodynamischen Strömung von Yachten im Entwurfsprozess

Citizen Science: Sailing for Oxygen

Erfassung von Sportbootwellen am Rhein, km 330

Das Ingenieurbüro Schmid wurde durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) mit der Erfassung und Aufbereitung von Sportbootwellen am Rhein beauftragt. Ziel war, die Wellenhöhe und weitere Einflussparameter von Sportbooten zu erfassen. Zur Erzeugung von Wellen wurden 4 Bootstypen eingesetzt. Gleichzeitig sollten Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen erfasst werden. Die Messungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der BAW und dem Außenbezirk (ABz) Iffezheim. Als Messprofil wurde km 330 im Oberwasser der Staustufe Iffezheim ausgewählt. Das Messprofil liegt im Staubereich der Staustufe und ist durch große Wassertiefen und geringe Strömungsgeschwindigkeiten gekennzeichnet. Beide Uferseiten sind als Böschungsufer mit Steinschüttungen ausgebaut. QS ist erfolgt

Entwicklung funktionsintegrierter PANELS als plattenförmige Sandwichleichtbauteile für Anwendungen im Möbel- und Innenausbau von Mobilien und Immobilien, Teilvorhaben: Füge- und Verbindungstechnik, Musterbau und mechanische Prüfung

Entwicklung funktionsintegrierter PANELS als plattenförmige Sandwichleichtbauteile für Anwendungen im Möbel- und Innenausbau von Mobilien und Immobilien, Teilvorhaben: Anforderungsdefinition, Komponentenentwicklung

Entwicklung funktionsintegrierter PANELS als plattenförmige Sandwichleichtbauteile für Anwendungen im Möbel- und Innenausbau von Mobilien und Immobilien

Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch )

Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt Binnenbereich Kennzeichnung Kleinfahrzeuge KlFzKV-BinSch Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) in der Fassung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I Seite 226) geändert durch § 9 der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder- Verordnung) vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769), Artikel 3 der Verordnung zur Neuordnung der gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen und zur Änderung weiterer binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung - BinSchVermÄndV) vom 18. April 2000 (BGBl. I Seite 572), Artikel 1 der Vierten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 28. Februar 2001 (BGBl. I Seite 335), Artikel 7 der Fünften Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4580), Artikel 5 der Sechsten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 20. Januar 2006 (BGBl. I Seite 220), Artikel 64 des Ersten Gesetzes über die Bereiningung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19. September 2006 (BGBl. I Seite 2146), Artikel 30 des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08. November 2011 (BGBl. I Seite 2178), Artikel 3 der Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 02. Oktober 2012 (BGBl. I Seite 2102), Artikel 534 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), Artikel 39 der Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 02. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1257), Artikel 2 § 1 der Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder vom 29. November 2016 (BGBl. I Seite 2668), Artikel 11 Absatz 45 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) vom 18. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2745), Artikel 2 § 4 der Verordnung über die Schifffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398), Artikel 6 der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts vom 18. März 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 100), Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts vom 05. April 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 115), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften1) vom 14. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 242). Auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 und 6 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1986 (BGBl. I Seite 1270), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, und des § 4 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes und des 2. Abschnitts des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I Seite 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen: Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) I. Allgemeine Vorschriften (§ 1 bis § 6) II. Verfahren (§ 7 bis § 9) III. Schlussvorschriften (§ 10 bis § 14) Anlage 1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, Seite 1). Stand: 01. Mai 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt I. Allgemeine Vorschriften Binnenbereich Kennzeichnung Kleinfahrzeuge I. Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Kennzeichnungspflicht § 3 Ausnahmen § 4 Amtliche Kennzeichen § 5 Amtlich anerkannte Kennzeichen § 6 Urkunden Stand: 01. März 1995 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes KlFzKV-BinSch

Anlage 7 Anlagen BinSchEO - Muster des Eichverzeichnisses für Eichscheine und Eichbescheinigungen

Anlage 7 Muster des Eichverzeichnisses für Eichscheine und Eichbescheinigungen Verzeichnis der Eichscheine und Eichbescheinigungen Zentralstelle – GDWS / Schiffseichamt Jahr ………. Verzeichnis der Eichscheine für Binnenschiffe: Linke Seite Eichschein für Binnenschiffe Eich- zeichen vom Art des Eichvorgangs Gültig bis Neu- eichungVerlän- gerungNach- eichungÄnderung Name/ DeviseBerich- tigung amamamamam Schiffseigner Name Adresse Rechte Seite Fahrzeug Name Art Trag- fähigkeitWasser- verdrängung (t)(m³) Eintragungen über Einziehung von Eichscheinen und sonstige Bemerkungen Verzeichnis der Eichbescheinigungen für Sportboote: Linke Seite Eichbescheinigung für Sportboote Eich- zeichen vom Art des Eichvorgangs Berechnung der Wasserverdrängung nach SimpsonregelFormel amam Baumuster- EichungÜber- prüfung von Nachbauten amam Schiffseigner Name Adresse Rechte Seite Sportboot Name Art Wasser- verdrängung (m³) Sonstige Bemerkungen

1 2 3 4 531 32 33