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Flächennutzungsplan Samtgemeinde Hattorf am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hattorf am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Neue Mobilitätsformen, Mobilitätsstationen und Stadtgestalt

Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens haben Einfluss auf neue Mobilitätsformen wie z.B. Carsharing, öffentliche Fahrradverleihsysteme und Fernbusse. Mobilitätsstationen können eine örtliche Verknüpfung für die verschiedenen Verkehrsmittel bieten. Dabei stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf die Stadtgestalt und das Stadtbild durch neue Mobilitätsformen entstehen. In der Studie werden Praxisbeispiele analysiert und evaluiert, um Handlungsempfehlungen für beteiligte Akteure zu formulieren. Ziele: Die Klimaschutz- und Energieeinsparziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn in allen relevanten Handlungsfeldern die Möglichkeiten zur Kohlendioxid-Einsparung genutzt werden. Jeder - zeitweilige oder dauerhafte - Verzicht auf die Nutzung eines eigenen PKW liefert einen Beitrag zum Klimaschutz. Neue Mobilitätsformen stellen einen wichtigen Beitrag zur Substitution privater PKW dar. Sie können aber nur dann ihre Wirksamkeit entfalten, wenn sie niedrige Zugangsbarrieren und eine hohe Akzeptanz in der Nutzung aufweisen. In der Studie sollen die bislang weitgehend getrennt voneinander diskutierten Themen 'Neue Mobilitätsformen', 'Mobilitätsstationen' und 'Einfluss neuer Verkehrsinfrastruktur auf die Stadtgestaltung' im Zusammenhang betrachtet und die wechselseitigen Abhängigkeiten untersucht werden. Im Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für künftige Anforderungen an Verkehrsinfrastrukturen sowie potenzielle Kooperationsformen und -möglichkeiten verschiedener Akteure abgeleitet werden, die sich an Kommunen und andere Partner neuer Mobilitätsformen richten. Durch das Aufzeigen guter Beispiele sollen u. a. Ressentiments abgebaut und die Akzeptanz, insbesondere in stadtgestalterischer Hinsicht, erhöht werden.

Flächennutzungsplan Stadt Bad Lauterberg im Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Osterode am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Gemeinde Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Samtgemeinde Radolfshausen (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Radolfshausen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Duderstadt (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Duderstadt. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Duderstadt. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Ostberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990

Lingner verlässt 1950 den Magistrat. Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. 1960 wird der entstandenen Probleme wegen wieder ein Stadtgartenamt gebildet, zu dessen Leitung Dr. Helmut Lichey als Stadtgartendirektor berufen wird. Licheys Bemühungen führen auch zur Neubildung der Gartenämter in den Stadtbezirken, die zunehmend jedoch nur noch Kontroll- und Auftraggeberfunktion haben. Die Pflege selbst wird im Laufe der Zeit in den VEB Stadtgrün überführt. Nach seinem Ausscheiden 1975 beruft der Magistrat Gottfried Funeck zum Direktor des Amtes. Funeck wird Mitte 1990 entlassen und die Leitung des Stadtgartenamtes Dr. Hans Georg Büchner übertragen. Für die Stadtentwicklung im Ostteil der Stadt, einschließlich der Entwicklung des Freiraumsystems, sind die folgenden Planungen und Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung: 1949: Generalaufbauplan durch in Ostberlin verbliebene Mitglieder des Scharoun-Kollektivs, als Beginn einer Parallelplanung in der geteilten Stadt 1950: Aufbaugesetz und “Sechzehn Grundsätze des Städtebaus” 1952: Aufruf des ZK der SED “Für den Aufbau Berlins”, Beginn der Arbeiten des Nationalen Aufbauwerkes (NAW) mit der Stalinallee als bedeutendstem baulichen Ergebnis 1958: “Grundlagen des Planwerkes für die sozialistische Umgestaltung der Hauptstadt Berlin” 1961: “Plan für den Aufbau des Zentrums der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik” 1969: Generalbebauungsplan und Generalverkehrsplan mit Plan des Grün- und Erholungssystems 1979: Generalbebauungsplan für den Zeitraum bis 1990 1989: Flächennutzungsplan für 1990 bis 1995 und für nach 1995 Folgende wesentliche Phasen kennzeichnen die Entwicklung des Stadtgrüns in Berlin-Ost: Bis 1950 1950 bis 1970 1970 bis 1990 Bis Anfang der fünfziger Jahre wurden unter Lingners Leitung Aufgaben wahrgenommen, die sich direkt oder indirekt aus den Kriegsfolgen ergeben: Beseitigung des Trümmerschuttes, Trümmerbergkonzeption einschließlich Bepflanzungs- konzeption mit dem Ziel des Aufhöhens von Höhen am Rande des Urstromtals zum Akzentuieren der Landschaft (Bunkerberge im Friedrichshain, Kippe Oderbruchstr., Biesdorfer Berg) Zwischenbegrünung enttrümmerter Flächen Wiederherstellung bzw. Neugestaltung ehemals begrünter Stadtplätze: Dönhofplatz, Kollwitzplatz (Lingner, Waschnek), Nordmarkplatz, Helmholtzplatz (Lingner, Matthes), Teutoburger Platz (Lingner, Greiner) Neugestaltung des Volksparks Friedrichshain mit Trümmerbergen, des Stadtparks Lichtenberg und Begrünung der Pankeaue Neuanlage der Gedenkstätte in Friedrichsfelde (Lingner, Mucke, Jenner) Umgestaltung des Schlossparks in Niederschönhausen (Lingner) In dieser Zeit entstehen auch die als Ehrenmale gestalteten sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Treptower Park (Belopolski, Wutschetitsch, Gorpenko, Walerius) und in der Schönholzer Heide (Solowjew, Belarenzew, Koroljew, Perschudtschew). Nach 1950 liegen die Schwerpunkte auch beim Neubau von Sportanlagen und dem Pionierpark in der Wuhlheide (Lingner) als Orte nationaler und internationaler Jugendtreffen. Insbesondere in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre werden Projekte realisiert, die teilungsbedingte oder infrastrukturelle Defizite beseitigen sollen (z.B. Tierpark Friedrichsfelde (Graffunder, Bendig, Köster), Volkspark Weinbergsweg (Kruse), Freibad Pankow (Hinkefuß, Graffunder), Kinderbad im Monbijoupark (Hinkefuß, Graffunder), Strandbad Müggelsee. Nach dem sehr aufwendigen Wohnungsbau in der Stalinallee werden entschieden schlichtere, der Charta von Athen verpflichtete Wohngebiete im Urstromtal, meist auf ehemaligem Trümmergelände oder auf Kleingartenland, errichtet: Heinrich-Heine-Straße, Plänterwald, Oberspree, Adlershof, Johannistal. Diese Wohngebiete zeichnen sich durch weite Freiräume und geringe Einwohnerdichte aus. Die Freiraumgestaltung ist außerordentlich spartanisch und beschränkt sich auf das in dieser Zeit als unbedingt notwendig Angesehene. Ende der fünfziger Jahre und in der ersten Hälfte der sechziger Jahre beginnt der Wiederaufbau im Stadtinneren mit schon aufwendigeren Freiraumgestaltungen in und um die Karl-Marx-Allee westlich des Strausberger Platzes (Matthes, Horn). Neben dem den Grünanlagenbau dominierenden Wohngrün entstehen einige Anlagen des öffentlichen Grüns, bzw. von größerer Schmuckwirkung: Umgestaltung/Rekonstruktion des Bürgerparks in Pankow (Stein) und der Schloßinsel in Köpenick (Lichey), Strausberger Platz mit Kühn-Brunnen (Rühle), Anlage am Operncafé Unter den Linden (Rühle). Der Aufbau des Stadtzentrums um den Alexanderplatz bis hin zur Leipziger Straße wird in Angriff genommen mit wesentlichen Freiräumen vor allem um den Alex (Matthes, Rühle, Horn). In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wird eine Reihe von intensiv durchgrünten Wohngebieten in der Stadt begonnen: Fischerinsel, Leninplatz (Stefke, Horn, Lobst), Mellenseestraße, Frankfurter-Allee-Süd (Peldszus). Anfang der siebziger Jahre beginnt ein großes Wohnungs-Neubau-Programm vornehmlich auf ehemaligen Rieselfeldern im Nord-Osten der Stadt: u.a. Greifswalder Straße (Stamatov), Fennpfuhl (Horn), Leninallee, Marzahn (Behr, Rühle, Buck, Strauss, Rühle, Stefke, Foth, Stamatov), Hohenschönhausen (Wilcke, Stefke, Voges), Buch (Wilcke, Stamatov, Behr, Peldszus), Hellersdorf (u.a. Behr, Kadzioch) und ein kleines Wohnungs-Modernisierungs-Programm, vornehmlich in Mitte und Prenzlauer Berg (Arkonaplatz und Arnimplatz (Schultz)), das mit Wohngrün, Freiflächen an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen sowie Feierabendheimen, Sportanlagen, Wohngebietszentren und Verkehrsgrün “komplex” geplant wird und das die finanziellen und materiellen Mittel und Grünanlagenbaukapazitäten der Stadt und des Landes bis zum Ende des Berichtszeitraumes weitgehend bindet. Im Büro für Städtebau werden von den Landschaftsarchitekten im Zusammenhang mit den Wohngebieten und als deren unverzichtbarer Bestandteil ausgedehnte Parke geplant, die in der Regel nur als Flächen für zukünftige grüne Entwicklungen gesichert werden: Wuhlepark, Wohngebietspark Marzahn, Park längs der Hönower Weiherkette, Wartenberger und Falkenberger Luch, Volkspark Malchower See, Botanischer Garten Blankenfelde, Volkspark Karower Teiche, Erholungsgebiet Kaulsdorfer Seen und das Erholungsgebiet Arkenberge. Notwendige Bauschuttkippen werden im Lingnerschen Sinne in zukünftigen Erholungsgebieten eingeordnet (Wuhletal, Malchow, Arkenberge). Die Standortgenehmigungen sind mit Auflagen zu ihrer nutzungsgerechten Ausformung als Voraussetzung für Bepflanzung und späteren Ausbau zu einer Erholungslandschaft verbunden. Vor allem im Zusammenhang mit politischer Selbstdarstellung des Staates und kulturellen Ehrungen entstehen einige wenige “selbständige” Grünanlagen, die jedoch an seit langem städtebaulich-landschaftsplanerisch grün bestimmten Stellen eingeordnet werden können: Pionierpalast Wuhlheide (jetzt FEZ) (Matthes), Sport- und Erholungszentrum Friedrichshain (Mertel), Ernst-Thälmann-Park (Büchner, Stefke), Marx-Engels-Forum (Stamatov, Viegas), Bertold-Brecht-Platz, Berliner Gartenschau am Kienberg in Marzahn (Funeck, Schultz). 1982 kommt es – als Bestandteil des deutsch-deutschen Kulturaustausches – zu “Stadt Park – Park Stadt/Eine Ausstellung aus der Bundesrepublik Deutschland” am Fernsehturm. Die Ausstellung bewirkt, daß das Thema Höfe und Hofbegrünung in der DDR öffentlich bedeutsam wird. Innerhalb von 3 Jahren sollen 10.000 Höfe in Berlin verschönert werden. Die von den Gartenämtern betreute Aktion läuft unter der Losung: “Wir machen den Höfen den Hof”. Zur Unterstützung der Aktion gibt das Stadtgartenamt eine Broschüre mit Anregungen und Anleitungen zum Handeln heraus. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich und wesentlich vom Engagement der Beteiligten abhängig. Die Entwicklung der Verwaltung des öffentlichen Grüns in Berlin-Ost 1948-1990

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

Untersuchung der Wirkung der Dachbegrünung Leipziger Fahrgastunterstände auf das Mikroklima und die Biodiversität sowie Entwicklung von Begrünungsstrategien in einem Reallabor - Fahrgastunterstände Leipzig Reallabor

Zielsetzung: Mit der Einführung moderner Fahrgastunterstände in Leipzig wurde ein erster Schritt in Richtung klimagerechter Stadtgestaltung getan. Allerdings blieb bislang weitgehend unbeantwortet, inwieweit diese Strukturen mit Dachbegrünung tatsächlich zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Förderung der urbanen Biodiversität beitragen. Erste Forschungsarbeiten und lokale Beobachtungen deuten darauf hin, dass Standortfaktoren wie Beschattung, Bebauungsdichte oder umliegende Vegetation erheblichen Einfluss auf die Vegetationsentwicklung und die Funktionalität der begrünten Dächer nehmen. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus anderen Städten wie Hamburg, dass begrünte Haltestellen wertvolle Rückzugsräume für Insektenarten bieten können. Vor diesem Hintergrund nimmt das Vorhaben „FaGULab - Fahrgastunterstände Leipzig Reallabor“ eine bestehende Wissenslücke in den Blick: Es fehlen belastbare Daten zur ökologischen Wirksamkeit der bereits umgesetzten Dachbegrünungen in Leipzig sowie zur Frage, wie Pflege, Nachsteuerung und Standortanpassung gestaltet sein müssten, um die Wirksamkeit dieser kleinen grünen Infrastrukturelemente langfristig zu sichern. Zudem ist bislang unklar, welche wirtschaftlichen und sozialen Potenziale ein zivilgesellschaftlich unterstützter Pflege- und Erhaltungsansatz bieten könnte - beispielsweise durch Patenschaften oder Bildungspartnerschaften. Ziel des Projekts ist es daher, in einem transdisziplinären Ansatz datenbasierte Erkenntnisse über ökologische, soziale und ökonomische Effekte begrünter Fahrgastunterstände zu gewinnen. Dabei sollen Schüler:innen, Wissenschaftler:innen, Verwaltungsakteur:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen gemeinsam in einem Reallaborformat kooperieren. Zunächst stehen schulische Arbeitsgemeinschaften im Mittelpunkt, in denen Jugendliche unter fachlicher Anleitung Daten erheben, Biodiversität erfassen und Messreihen durchführen. Im Anschluss wird in einem Reallabor gemeinsam mit weiteren Mitwirkenden eine Strategie für eine nachhaltige Stadtbegrünung entwickelt. Das Projekt zielt darauf ab, begrünte Haltestellen nicht nur als technische Infrastruktur, sondern als ökologische Lernorte und Experimentierfelder zu begreifen - mit der Vision, dass jede begrünte Fläche zählt. Langfristig sollen daraus Handlungsempfehlungen für eine wirksamere, insektenfreundlichere und sozial tragfähige Umsetzung städtischer Begrünungsmaßnahmen abgeleitet und idealerweise in das Verwaltungshandeln integriert werden.

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