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Flächennutzungsplan Stadt Bad Lauterberg im Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Bad Sachsa (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sachsa. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Sachsa. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Osterode am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Gemeinde Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Hamburg

Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.

Nutzungsmischung und Nachhaltigkeit im Staedtebau

Die beiden Schlagworte 'Nutzungsmischung' und 'Sustainability' haben in der Umwelt- und Stadtplanung gegenwaertig Konjunktur. Nachdem die Charta von Athen mit dem Entwurf der Trennung unvertraeglicher Nutzungen und Funktionen ueber vier Jahrzehnte die Leitbilder der Stadtplanung und des Staedtebaus bestimmte, besinnt sich die Planung der 90iger Jahre auf Werte wie Urbanitaet und Identitaet zurueck. Das Leitbild 'Nutzungsmischung' erfaehrt eine Renaissance. Es beschreibt den Wunsch nach Lebendigkeit des Stadtbildes und der Stadtnutzung und wird als Herausforderung und Aufgabe der 90iger. Doch nicht nur diese Erwaegungen sind Ursache der Neuorientierung. Nutzungsmischung wird als Chance betrachtet, verschiedene Probleme heutiger Stadtentwicklung zu loesen, so etwa Verkehrsprobleme zu reduzieren loesen oder Suburbanisierung und Landschaftszersiedelung einzudaemmen. Laesst man sich auf diese Argumente ein, so kann die Hinwendung zur Nutzungsmischung im Sinne der staedtebaulichen Innenentwicklung als Beitrag zu einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung im Sinne der lokalen Agenda 21 begriffen werden. Das Forschungsvorhaben wird sich u.a. mit den umweltbezogenen Effekten der Nutzungsmischung und den Moeglichkeiten zum Umgang mit den zwangslaeufig entstehenden Nutzungskonkurrenzen (z.B. zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnnutzung) befassen.

Stuttgart: Stadtwachstum, Stadtgestaltung und Umweltveraenderung im Wandel der Zeit

Entwicklung der Stadt Stuttgart von den Anfaengen bis heute; Einfluesse des Staates auf Entwicklung und Gestaltung der Stadt; Veraenderungen der natuerlichen Umwelt durch die Landnutzung im Laufe der Zeit; Wahrnehmung der Umweltprobleme durch die Bevoelkerung und deren Reaktionen. Grundlage: Archiv- und Literaturarbeit.

Graduiertenkolleg 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa, Projektbereich C: Konflikte um naturale Grundstoffe vom 18. bis zum 20. Jahrhundert - D2: Medizinische Topographien, städtebauliche Entwicklungen und die Gesundheit der Einwohner urbaner Räume im 18. und 19. Jahrhundert

Medizinische Topographien des 18. und 19. Jahrhunderts sind u. a. Beschreibungen urbaner Lebensräume, ihrer naturräumlichen Gegebenheiten, häufig auftretender Krankheiten, der Lebensweise und des Gesundheitszustandes der Einwohner. Die von Medizinern verfassten Beschreibungen der menschlichen Umwelt, das Aufdecken von Missständen und die Ableitung von Empfehlungen wurde als bedeutend für die gesundheitliche Entwicklung angesehen. Während die medizinischen Ortsbeschreibungen in ihrer Theorie umwelthistorisch erschlossen sind (Hennig), fehlt die Untersuchung ihrer praktischen Relevanz. Deswegen wird ein möglicher direkter oder indirekter Zusammenhang zwischen den Empfehlungen der medizinischen Topographien und anderer medizinischer Aufklärungsschriften, städtebaulichen Entwicklungen und Reaktionen innerhalb der Gesundheitspolitik untersucht. Falls keine auf Empfehlungen medizinischer Topographien beruhenden städtebaulichen Entwicklungen nachzuweisen sind, wird geprüft, welche Gründe die praktische Umsetzung der Vorschläge verhinderten. Als Untersuchungsraum wurden die Städte Berlin und Hamburg gewählt. Zu beiden Städten gibt es medizinische Topographien mit aussagekräftigen Empfehlungen. Außerdem fand in beiden Räumen ein außergewöhnliches Flächen- und Bevölkerungswachstum statt, das stadtplanerische Überlegungen erforderte. Der Untersuchungszeitraum liegt zwischen 1750-1850.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Gartenstadt 21 - ein neues Leitbild für die Stadtentwicklung in verdichteten Ballungsräumen - Vision oder Utopie?

Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung in Ballungsräumen sind vielfältig und komplex und zunehmend mit dem Wunsch nach neuen Formen des städtischen Lebens verbunden, die Parallelen zur Gartenstadtbewegung des frühen 20. Jahrhunderts aufweisen. Dies legt die These nahe, dass einigen der damaligen Ideen heute wieder eine neue Bedeutung zukommt. Inwieweit der Gartenstadtgedanke von damals auf die Stadtentwicklung in Ballungsräumen von heute übertragbar ist, soll in einem Zukunftslabor untersucht und visualisiert werden. Ziel ist es dabei, den Blick vom heute 'Machbaren' zu lösen, um neue Denk- und Lösungsansätze zu ermöglichen. Ausgangslage: Gerade in wachsenden Stadtregionen führen der mit der anhaltenden Zuwanderung steigende Bedarf nach Wohnraum sowie das wachsende Bewusstsein der Notwendigkeit einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme zu vermehrten Nutzungskonflikten und -konkurrenzen um die endliche Ressource Fläche. Der Notwendigkeit, Flächen für die Erholung der Bevölkerung zu sichern und für die Anpassung an den Klimawandel zu schonen, steht das Erfordernis gegenüber, weitere Neubaugebiete zu entwickeln. Solchen Konflikten soll stellenweise mit einem besonders hohen Grünanteil der neuen Baugebiete begegnet werden. Gleichzeitig stehen bewährten pragmatischen Ansätzen der Flächenentwicklung durch Bauträgermodelle zunehmend alternative Ansätze gegenüber. Neue Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und die Gründung neuer oder die Kooperation mit bestehenden Genossenschaften bilden Alternativen für eine stetig wachsende Bevölkerungsgruppe. Diese Entwicklungen legen den Gedanken nahe, dass die Reformideen der Gartenstadt aus dem frühen 20. Jahrhundert (Stadterweiterungen und -ergänzungen mit mäßigen Dichten, differenzierten Freiräumen und geordneten Verkehrsverhältnissen sowie einem besonderen Stellenwert der Gestaltung und Blickbeziehungen unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit bzw. des Gemeinschaftseigentums und der Verbindung von Stadt und Land) auch heute wieder einen wachsenden Stellenwert erfahren. Ziel: Im Vorhaben wird zunächst geprüft, inwieweit die gesellschaftspolitischen, funktionalen, sozialökonomischen und stadtgestalterischen Ansätze der ursprünglichen Gartenstadtidee von Ebenezer Howard sowie einzelne auf diesen Überlegungen basierende Stadtentwicklungsbeispiele als Antwort auf aktuelle Herausforderungen übertragbar sind. Zusätzlich untersucht die Studie, welchen Beitrag diese Ansätze und Beispiele zur Sicherung von Qualitätsmerkmalen in Sinne einer integrierten Stadtentwicklung in den Ballungsräumen leisten können. Auf dieser Basis sollen künftige Visionen zur 'Gartenstadt 21' entworfen werden und kraftvolle Bilder entstehen, als Grundlage für einen breiten Diskurs über eine mögliche Entwicklung in verdichteten Ballungsräumen. (Text gekürzt)

Ressortforschungsplan 2024, Skalierung von Prozessen zur Förderung der Umverteilung urbaner Verkehrsflächen

Der öffentliche Straßenraum in Kommunen wird überwiegend durch den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr sowie durch die Stadtlogistik in Anspruch genommen. Dies geht mit zahlreichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen einher. Für andere zentrale Funktionen des Straßenraums stehen häufig nicht ausreichend Flächen zur Verfügung, insbesondere für den Umweltverbund, für Aufenthalt und soziale Interaktion. Vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt die Nutzung des Straßenraums für Klimaanpassungsmaßnahmen, etwa mehr Straßenbäume und urbanes Grün zur Kühlung sowie Versickerungsflächen, um Starkregenereignissen zu begegnen, weiter an Bedeutung. Die Umverteilung von Straßenraum stellt einen wichtigen Ansatz dar, um nachhaltige Mobilität zu fördern, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen zu reduzieren und die Aufenthalts- und Lebensqualität in Städten zu verbessern. Entsprechende Maßnahmen erfordern jedoch komplexe kommunale Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen Fachämtern sowie gegebenenfalls mit Landes- und Bundesbehörden. Die Novelle des Straßenverkehrsrechts im Jahr 2024/2025 eröffnet den Kommunen erweiterte Handlungsspielräume, indem Ziele des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung nun gleichwertig einbezogen werden. Das Forschungsvorhaben knüpft an das UBA-Projekt 'Maßnahmen zur Umwidmung von Verkehrsflächen – MUV' an und untersucht, welche Ansätze zur Umverteilung von Straßenraum unter der novellierten Rechtslage bestehen. Ziel ist es, Kommunen durch fachliche Workshops dabei zu unterstützen, bewährte Praxisbeispiele der Straßenraumumverteilung effizient zu skalieren. Ergänzend werden im Rahmen eines Planspiels konkrete kommunale Praxisfälle betrachtet, um verbleibende Hemmnisse im Straßenverkehrsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten zu identifizieren. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens erarbeitet, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Straßenraumumverteilung zugunsten nachhaltiger Mobilität, klimaangepasster Stadtentwicklung und öffentlicher Aufenthaltsqualität zu erleichtern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

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