Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
In der kommunalen Planungspraxis des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau spielen die Ansätze zur Klimaanpassung oft eine untergeordnete Rolle, obwohl es inzwischen eine Vielzahl von Erkenntnissen und guten Beispielen zu geeigneten Maßnahmen in der räumlichen Planung gibt. Warum ist das so? Was steht der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Weg? Was sind Gelingensbedingungen für eine klimaresiliente Stadtentwicklung und wie lassen sie sich schaffen? Das bundesweite Forschungsvorhaben 'Klimaresilienter Stadtumbau' geht diesen Fragen im Kontext des Programms Stadtumbau nach. Es befasst sich dabei insbesondere mit Planungs-, Kooperations- und Kommunikationsprozessen. Ausgangslage: Im 2016 abgeschlossenen Projekt 'Klimaresilienter Stadtumbau' untersuchte ein Forschungsteam die Ergebnisse aus dem Programm StadtklimaExWoSt in Bezug auf das Städtebauförderprogramm Stadtumbau. Ein wesentlicher Befund dabei ist, dass die Qualität der kommunalen Planungsprozesse und die gute Zusammenarbeit von verschiedenen Fachämtern entscheidende Faktoren für das Gelingen der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen sind. Gleichzeitig bringen die dafür notwendigen Abstimmungsprozesse für eine integrierte Planung die Kommunen häufig aber auch an ihre Belastungsgrenzen. Das Forschungsvorhaben untersucht daher Möglichkeiten, das Thema Klimaanpassung frühzeitig in ein adäquates Ziel- und Maßnahmensystem und ein konsequentes Projektmanagement im Stadtumbau zu integrieren. Besonderes Augenmerk gilt dabei der planerischen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Das Forschungsvorhaben trifft auf einen günstigen Zeitpunkt in der Umsetzung des Städtebauförderprogramms Stadtumbau. Die beiden Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West als wichtige und erfolgreiche Instrumente der Städtebauförderung in Ländern und Kommunen wurden zu einem gemeinsamen Programm Stadtumbau zusammengeführt. Der Stadtumbau hat sich als 'lernendes Programm' erfolgreich im Umgang mit neuen Herausforderungen bewiesen. Vielerorts hat der Stadtumbau die Basis für zukunftsfähige Stadtentwicklungen gelegt. Der Klimawandel und die Anpassung an seine Folgen sind solche Herausforderungen, die Städte und Gemeinden in unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel durch Starkregen, Hochwasser und Hitzetage treffen. Ziel: Das Projektteam untersucht, wie sich die Voraussetzungen für einen klimaresilienten Stadtumbau optimieren lassen. Insbesondere analysiert es dabei Planungs-, Kooperations- und Kommunikationsprozesse und eruiert Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich einer frühzeitigen und effektiven Eingliederung in das Zielsystem des Stadtumbaus. Das Projektteam bereitet die Ergebnisse praxisnah entlang der Planungsabläufe im Stadtumbau auf. Sie münden in einer webbasierten Arbeits- und Kommunikationshilfe mit Empfehlungen für die kommunale Praxis. Räumlich liegt der Fokus auf Stadtumbaugebiete mit historischen und/oder stark verdichteten Quartieren.
Dieser WMS (WebMapService) stellt den Flächennutzungsplan mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebender Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dar (Baugesetzbuch § 5). Hinweis: Durch Datenumsetzungen zwischen den verschiedenen verwendeten digitalen Datenformaten können sich geringfügige Abweichungen von der amtlichen gedruckten Planfassung ergeben. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)
ALKIS - Flaechenhafte Beschreibung der Sanierungsgebiete:ALKIS - Flaechenhafte Beschreibung der Sanierungsgebiete
AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) 2012: Stadtgebiet und Gliederungen, aus Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin-Brandenburg 1+2/2012. Download: www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/aufsaetze/2012/HZ_201201-06.pdf (Zugriff am: 25.01.2018) Aufbaugesetz 1950: Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands vom 6. September 1959, Berlin. Internet : de.wikisource.org/wiki/Aufbaugesetz_(DDR)_1950 (Zugriff am: 25.01.2018) Aust, Dr. B. 1994: Alter der Gebäude 1992/1993, herausgegeben von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz 1994, Berlin. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (Hrsg.) o.J.: Kunst in der Großsiedlung, Kunstwerke im öffentlichen Raum in Marzahn und Hellersdorf, Berlin. BstatG (Bundesstatistikgesetz) Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016. HBauStatG (Hochbaustatistikgesetz) Hochbaustatistikgesetz vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli2016 (BGBl. I S. 1839) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/hbaustatg/HBauStatG.pdf (Zugriff am: 25.01.2018) Loga, T. et al. 2011: Deutsche Gebäudetypologie, erarbeitet im Rahmen des EU-Projektes TABULA. Internet: www.iwu.de/fileadmin/publikationen/gebaeudebestand/episcope/2015_IWU_LogaEtAl_Deutsche-Wohngeb%C3%A4udetypologie.pdf (Zugriff am: 12.04.2021) Marshallplan o. J.: European Recovery Program. Internet: www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/marshallplan/ (Zugriff am: 25.01.2018) Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) et al. 2014: Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin, Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/publikationen/klimaneutralesberlin_machbarkeitsstudie.pdf (Zugriff am: 03.04.2013) SenStadtUm (Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Städtebauliche Entwicklung Berlins seit 1650 in Karten, bearbeitet von Dr. Bruno Aust und Ulrich Stark, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Flächennutzung und Stadtstruktur – Dokumentation der Kartiereinheiten und Aktualisierung des Datenbestandes. Internet: Download PDF (Zugriff am 23.03.2023) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) o. J.: Liegenschaftskataster Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am: 23.03.2023) ZENSUS 2011: Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781). Download: www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/ZensG_2011.pdf (Zugriff am: 25.01.2018) ZENSUS 2014: Zensus 2011 – Gebäude und Wohnungen, Übersicht über Merkmale und Merkmalsausprägungen, Definitionen. Download: www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/nach_themen/zen/Merkmale_GWZ.pdf (Zugriff am: 25.01.2018) Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.07 Stadtstruktur und Karte 06.08 Stadtstruktur – differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/index.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2016, Karte 06.07 Stadtstruktur und Karte 06.08 Stadtstruktur – differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2016/karten/index.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2017: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2017, Karte 01.02 Versiegelung, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/versiegelung/2016/karten/artikel.956404.php
Mit dem landeseigenen Hitzeaktionsplan möchte Rheinland-Pfalz in Zukunft den Hitzeschutz weiter fördern und die Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen von extremen Hitzeereignissen sensibilisieren. Damit leistet das Land Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu, kurzfristig bei Hitzewarnungen gut und umfassend zu warnen und zu informieren sowie Verhaltensempfehlungen gerade für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Kleinkinder aber auch Menschen die im Freien tätig sind) zu geben. Gleichzeitig umfasst der Hitzeaktionsplan auch langfristige Strategien zum Schutz vor Hitze wie bspw. im Bereich Städtebau. Der Hitzeaktionsplan bündelt verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung auf und während extremer Hitzeereignisse, die unter verschiedenen Kernelementen und innerhalb verschiedener Zeithorizonte umgesetzt werden. Der Hitzeaktionsplan von Rheinland-Pfalz bildet einen Rahmen zur Orientierung für die Kommunen im Land.
Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 772 |
| Europa | 17 |
| Kommune | 109 |
| Land | 342 |
| Weitere | 31 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 247 |
| Zivilgesellschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 721 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Taxon | 1 |
| Text | 124 |
| Umweltprüfung | 112 |
| unbekannt | 142 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 237 |
| Offen | 839 |
| Unbekannt | 33 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1085 |
| Englisch | 97 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 9 |
| Datei | 30 |
| Dokument | 56 |
| Keine | 661 |
| Webdienst | 27 |
| Webseite | 408 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 626 |
| Lebewesen und Lebensräume | 947 |
| Luft | 454 |
| Mensch und Umwelt | 1098 |
| Wasser | 361 |
| Weitere | 1109 |