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Protection of the groundwater against loads of plant protection products: validation of the new EU-simulation model FOCUS PELMO 4 for a reliable prediction of the leaching potential of PPP into groundwater - Part B

The European scenario Hamburg used in the tiered approach for groundwater risk assessment of plant protection products in Europe (FOCUS) is evaluated to ascertain whether it also represents and covers German environmental conditions. A German wide analysis using geodata provides evidence that national environmental soil and climate conditions are not suitably covered by the European scenario Hamburg. A national scenario development is scientifically recommended to appropriately protect groundwater against plant protection products in Germany. Model uncertainties and further scientific investigations are critically discussed in this context. Veröffentlicht in Texte | 146/2019.

3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung 3.1 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Vorbereitung, Stauung und Überwachung der Ladung während des Be- und Entladens zu unterstützen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Stau- und Stabilitätspläne zu lesen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsarten auf Stau- und Stabilitätspläne. Kenntnis der Stau- und Stabilitätspläne. Fähigkeit, Staupläne zu verstehen. Kenntnis der Nummerierung und Unterteilung der Laderäume von Trockengüterschiffen und der Tanks von Tankschiffen (N, C oder G) und Kenntnisse zur Stauung verschiedener Arten von Ladung. Fähigkeit, die Kennzeichnung gefährlicher Güter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) zu identifizieren. 2. die Stauung und Sicherung von Ladung zu überwachen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Methoden für die Stauung verschiedener Ladungen auf Fahrzeugen, um eine sichere und effiziente Beförderung zu gewährleisten. Kenntnis der Verfahren zur Vorbereitung des Fahrzeugs für das Be- und Entladen. Fähigkeit, Be- und Entladeverfahren sicher anzuwenden, d. h. durch Öffnen und Schließen der Laderäume, und eine Deckwache während des Be- und Entladens durchzuführen. Fähigkeit, während des Be- und Entladens eine wirksame Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der Auswirkung von Ladung auf die Stabilität des Fahrzeugs. Fähigkeit, die Ladung zu überwachen und Schäden zu melden. 3. verschiedene Arten von Ladung und ihre Eigenschaften zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten von Ladung, z. B. loses Stückgut, flüssiges Massengut, Schwergut usw. Kenntnis der Logistikkette und des multimodalen Verkehrs. Fähigkeit, den Fahrzeugbetrieb im Zusammenhang mit den Be- und Entladevorgängen vorzubereiten, z. B. mit der Landseite zu kommunizieren und den Laderaum vorzubereiten. 4. Ballastsysteme einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktion und des Einsatzes von Ballastsystemen. Fähigkeit, Ballastsysteme einzusetzen, z. B. durch die Befüllung oder Entleerung der Ballasttanks. 5. die Ladungsmenge zu überprüfen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der manuellen und technischen Verfahren zur Bestimmung des Ladungsgewichts auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen. Kenntnis der Methoden zur Bestimmung der Menge geladener oder gelöschter Ladung. Kenntnis der Berechnung der Menge flüssiger Ladung unter Verwendung von Sondierungen und/oder Tanktabellen. Fähigkeit, Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger abzulesen. 6. gemäß den Regelungen und sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften zu arbeiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der während der Vorbereitung, Be- und Entladung von Fahrzeugen mit verschiedenen Arten von Ladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren. Fähigkeit, die während der Be- und Entladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren einzuhalten und persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung zu benutzen. Fähigkeit, mit allen an den Be- und Entladevorgängen beteiligten Partnern eine wirksame verbale und nonverbale Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der technischen Mittel für den Ladungsumschlag auf Fahrzeugen und in Häfen und der Arbeitssicherheitsmaßnahmen während deren Gebrauch. 2.2 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Fahrgäste zu unterstützen und Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung ( EU ) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates *) unmittelbar Hilfe zu leisten. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der geltenden Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung. Fähigkeit, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 unmittelbar Hilfe zu leisten. 2. beim sicheren Ein- und Ausstieg von Fahrgästen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vor und während des Ein- und Ausstiegs von Fahrgästen geltenden Verfahren. Fähigkeit, die Ausrüstung für den Ein- und Ausstieg zu platzieren und auszurichten und die Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden. 3. bei der Aufsicht über die Fahrgäste in Notsituationen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vorhandenen Rettungsmittel für Notsituationen und der im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person und einer Evakuierung zu beachtenden Verfahren, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen an Bord von Fahrzeugen. Fähigkeit, im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person, eines Zusammenstoßes und einer Evakuierung Unterstützung zu leisten, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie Fähigkeit zum Gebrauch von Rettungsmitteln in Notsituationen und zum Leisten von Erster Hilfe an Bord des Fahrzeugs. 4. mit Fahrgästen wirksam zu kommunizieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Standardredewendungen bei der Evakuierung von Fahrgästen in Notfällen. Fähigkeit zu dienstleistungsorientiertem Verhalten und Sprachgebrauch. *) Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 2006/2004 ( ABl. L 334 vom 17.12.2010, Seite 1). Stand: 07. Dezember 2021

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Be- und Entgasung von Stückgütern mit dem Begasungsmittel Sulfurylfluorid sowie die Lagerung von insgesamt 6.000 kg Sulfurylfluorid

Aufgrund akuter Schädlingsbefälle mit der sogenannten marmorierten Baumwanze (Stink Bug) und behördlicher Vorgaben, müssen sämtliche Exportwaren nach Australien und Neuseeland auf dem Seeweg zuvor mit dem Begasungsmittel Sulfurylfluorid (SF) begast oder wärmebehandelt werden. Aufgrund der Größendimensionen und der Materialkomponenten der Güter kann mit einer Wärmebehandlung ein erfolgreiches Ergebnis nicht sichergestellt werden. Die BLG Auto Terminal GmbH hat deshalb die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Be- und Entgasung von Stückgütern mit dem Begasungsmittel Sulfurylfluorid auf dem Betriebsgelände des Auto Terminals Bremerhaven an der Weserportkaje (WPK-Fläche) beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Leichtbauhallen mit einer Grundfläche von 931,8 m² und 920,4 m², in der die Be- und Entgasungen stattfinden (Hauptanlage) sowie die Lagerung des Begasungsmittels Sulfurylfluorid in zwei separaten Spezialcontainern (Fumigation Operation Container - FOC) mit einer Menge von jeweils max. 3.000 kg (Nebeneinrichtung). Das Begasungsmittel wird darin in 56 kg-Flaschen gelagert. Insgesamt befinden sich in jedem Container 4 Paletten á 12 Flaschen. Während des Begasungsvorgangs ist immer nur eine Flasche angeschlossen. Das nutzbare Volumen der Halle 1 beträgt 4.724 m³; das nutzbare Volumen der Halle 2 beträgt 5.632 m³.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Be- und Entgasung von Stückgütern mit dem Begasungsmittel Sulfurylfluorid sowie die Lagerung von insgesamt 6.000 kg Sulfurylfluorid.

Aufgrund akuter Schädlingsbefälle mit der sogenannten marmorierten Baumwanze (Stink Bug) und behördlicher Vorgaben, müssen sämtliche Exportwaren nach Australien und Neuseeland auf dem Seeweg zuvor mit dem Begasungsmittel Sulfuryldifluorid (SF) begast oder Wärmebehandelt werden. Aufgrund der Größendimensionen und der Materialkomponenten der Güter kann mit einer Wärmebehandlung ein erfolgreiches Ergebnis nicht sichergestellt werden. Die BLG Auto Terminal GmbH hat deshalb die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Be- und Entgasung von Stückgütern mit dem Begasungsmittel Sulfurylfluorid auf dem Betriebsgelände des Containerterminals Bremerhaven CT 1 beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Leichtbauhallen mit einer Größe von jeweils 908,42 m², in der die Be- und Entgasungen stattfinden (Hauptanlage) sowie die Lagerung des Begasungsmittels Sulfurylfluorid in zwei separaten Spezialcontainern (Fumigation Operation Container - FOC) mit einer Menge von jeweils 3.000 kg (Nebeneinrichtung). Das Begasungsmittel wird darin in 56 kg-Flaschen gelagert. Insgesamt befinden sich in jedem Container 4 Paletten á 12 Flaschen. Während des Begasungsvorgangs ist immer nur eine Flasche angeschlossen. Das nutzbare Volumen der Halle 1 beträgt 4.724 m³; das nutzbare Volumen der Halle 2 beträgt 5.632 m³.

Innenminister Klaus Jeziorsky: Umfassende Ausbildung letztlich Voraussetzung für die Sicherheit aller

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/06 Magdeburg, den 1. März 2006 Innenminister Klaus Jeziorsky: Umfassende Ausbildung letztlich Voraussetzung für die Sicherheit aller Jeziorsky: ¿Feuerwehrangehörige werden bei Einsätzen immer häufiger mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A-Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B-Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C-Einsatz) konfrontiert. Sie müssen sich davor selbst schützen können und sich an der Einsatzstelle taktisch richtig verhalten. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Weiterbildungen zu organisieren.¿ Die dafür er­forderlichen Kenntnisse erwerben sie unter anderem im Lehr­gang ¿ABC-Einsatz¿ an der Brandschutz- und Katastrophen­schutzschule Heyrothsberge, der seit dem 20. Februar 2006 bis zum 3. März 2006 stattfindet. Von den insgesamt 19 Teilneh­mern kommen 16 aus Freiwilligen Feuerwehren Sachsen-An­halts, ein Kamerad von der Werksfeuerwehr des Zellstoffwerkes Arneburg und zwei weitere Teilnehmer von der Berufsfeuerwehr Kiel. ¿Ziele des Lehrganges sind die Vermittlung von theoretischem und praktischem ABC-Grundlagenwissen für Einsatzkräfte, da­mit diese ihre Schutzkleidung sowie entsprechende ABC-Son­derausrüstung richtig handhaben können¿, so der Minister. Der Lehrgang gliedere sich in drei aufeinander aufbauende Teile: theoretisches Grundlagenwissen zum Erkennen von Ge­fahren und richtigem Verhalten an der Einsatzstelle, Geräte­kunde und Arbeiten unter Sonderschutzkleidung sowie Heran­führung an die Anwendung und Vertiefung des Wissens in Einsatzübungen. Jeziorsky: ¿Die Einsatzübungen werden in Gruppen durchgeführt, um möglichst allen Teilnehmern das praktische Training zu ermöglichen. So lernen die Einsatzkräfte die grundlegende Aufgabenverteilung, den Aufbau einer Einsatzstelle, die richtige Er­kundung einer unbekannten Situation unter Sonderschutzkleidung und die Einleitung von Erstmaßnahmen.¿ Als erstes Übungsobjekt diene dazu ein speziell hergerich­teter LKW-Anhänger mit Stückgut, von dem eine unbekannte Flüssigkeit aus einem defekten Behälter ausläuft. Zur Steigerung der auch im Einsatzfall vorkommenden psychischen Belastung werde der Anhänger anfänglich vernebelt. Nach erfolgreicher Absolvierung des zweiwöchigen Lehrganges seien die Teilnehmer in der Lage, bei entsprechenden ABC-Lagen unter Schutzausrüstung ausgewählte Messtechnik zum Einsatz zu bringen und notwendige Maßnahmen der Gefahrenab­wehr vorzunehmen. Der Minister betonte: ¿Es geht hier zwar um den Schutz der Bevölkerung, aber vor allem auch um die Sicherheit der Einsatzkräfte. Nur wer gut ausgebildet ist, wird im Einsatzgeschehen auch die Übersicht behalten und entsprechend reagieren. Des­halb ist eine umfassende Ausbildung letztlich die Voraussetzung für die Sicherheit aller.¿ Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Hafen Brake: Zweiter Liegeplatz für große Schiffe genehmigt

Der Norderweiterung des Hafens in Brake steht nichts mehr im Weg: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) gab jetzt endgültig grünes Licht für die Erweiterung des Seehafens um einen zweiten Liegeplatz. Am Mittwoch hat Cornelia Scupin vom NLWKN den 99 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss an den Niederlassungsleiter von Niedersachsen Ports in Brake, Matthias Dornblüth, überreicht. Mit dieser Genehmigung kann NPorts die bereits bestehende Kaianlage in Brake um weitere 180 Meter verlängern und einen zweiten Großschiffsliegeplatz bauen. Bereits im April 2009 hatte der NLWKN eine erste Teilbaumaßnahme zugelassen; die erste Ausbaustufe der Norderweiterung war am 10. August durch Ministerpräsident Christian Wulff offiziell eingeweiht worden. Der Niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander zeigte sich erfreut über die rasche Vorlage der wichtigen Genehmigung, denn der Ausbau sei ein weiteres Standbein für den Braker Hafen, der die Hafenwirtschaft für künftige Entwicklungen stärken werde. Matthias Dornblüth von NPorts lobte ausdrücklich die Arbeit des NLWKN als Genehmigungsbehörde: Das Verfahren habe nur acht Monate gedauert, der Landesbetrieb habe schnell und professionell gearbeitet. "Die hierfür nötige Erweiterung der Schiffsliegewanne und der Zufahrt ist ebenso Teil des Vorhabens wie die Herrichtung von weiteren Nutz- und Lagerflächen", erläuterte Heiner Dierken vom zuständigen NLWKN in Oldenburg. Für die im Hafen Brake erwarteten Umschlagssteigerungen reicht die bisherige Umschlag- und Lagerkapazität nicht aus. Für die Herstellung zusätzlicher Lagerflächen und die dazugehörige Kaianlagen will Niedersachsen Ports als Trägerin des Projekts rund 17,5 Millionen Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts sichern. Im Seehafen Brake werden Massengüter wie Getreide, Futter- und Düngemittel sowie Schwefel und als Stückgüter Holz, Zellulose, Papier, Eisen und Stahl umgeschlagen. Daneben verzeichnet der Hafen Brake derzeit erhebliche Zuwächse beim Export von Projektladungen und Windenergieanlagen. Zur Hafenerweiterung haben neben den zahlreich beteiligten Behörden sieben Naturschutzverbände Anregungen und Bedenken vorgetragen, es gab auch private Einwendungen. Die gegen das Vorhaben vorgebrachten Bedenken konnten aber im Laufe des Verfahrens weitestgehend ausgeräumt werden. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne werden in Kürze in Brake und den umliegenden Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 7 Meldung bestimmter für die Seesicherheit bedeutsamer Ereignisse

§ 7 Meldung bestimmter für die Seesicherheit bedeutsamer Ereignisse (1) Der Schiffsführer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied oder, sofern keine dieser Personen dazu in der Lage ist, der Betreiber des Schiffes hat der Bundesstelle für Unfalluntersuchung unverzüglich jedes das Schiff betreffende für die Seesicherheit bedeutsame Ereignis im Sinne des Absatzes 2 zu melden und möglichst folgende Angaben zu übermitteln: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geografische Position) und Zeit des Ereignisses, Name, IMO -Schiffsidentifikationsnummer, Unterscheidungssignal und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes ( MMSI ), Typ, Verwendungszweck, Länge und Tiefgang des Schiffes, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, letzter Auslauf- und nächster Anlaufhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiteren Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Angaben über beförderte Güter, Darstellung des Verlaufs des Ereignisses, Angaben über andere Schiffe, die am Ereignis beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung. (2) Meldepflichtig ist: jedes Ereignis, das wenigstens eine der nachstehenden Folgen hat: den Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen, verursacht durch oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes, das Verschwinden eines Menschen von Bord eines Schiffes, verursacht durch oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes, den Verlust, vermutlichen Verlust oder die Aufgabe eines Schiffes, einen Sachschaden an einem Schiff, das Aufgrundlaufen oder den Schiffbruch eines Schiffes oder die Beteiligung eines Schiffes an einem Zusammenstoß, einen durch oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes verursachten Sachschaden, einen Umweltschaden als Folge einer durch oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines oder mehrerer Schiffe verursachten Beschädigung eines oder mehrerer Schiffe; jedes durch oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes verursachte Ereignis, durch das ein Schiff oder ein Mensch in Gefahr gerät, oder als dessen Folge ein schwerer Schaden an einem Schiff einem meerestechnischen Bauwerk oder der Umwelt verursacht werden könnte. (2a) Der Schiffsführer eines Schiffes, das die deutschen Seeschifffahrtsstraßen befährt, meldet unbeschadet der Absätze 1 und 2 der jeweils zuständigen Verkehrszentrale beim Auftreten eines Ereignisses im Sinne des Absatzes 2 unverzüglich folgende Angaben: Identifikation des Schiffes (Name, Unterscheidungssignal, IMO-Schiffsidentifikationsnummer), Position des Schiffes, Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen, letzter Auslauf- und nächster Anlaufhafen des Schiffes, Name und Kommunikationsverbindung, unter der detaillierte Informationen über die Ladung des Schiffes erhältlich sind, Einzelheiten des Ereignisses. Die Angaben nach Satz 1 sind auch dann zu melden, wenn auf See treibende Container, Stückgüter oder Schlämme von umweltschädlichen Stoffen beobachtet werden. (3) Unabhängig von Absatz 1 haben auch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, eine vom oder für den Schiffseigner herangezogene Klassifikationsgesellschaft und die Lotsen des betroffenen Schiffes eine Meldepflicht an die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung für die in Absatz 2 genannten Ereignisse. (4) Die Schifffahrtspolizeibehörden des Bundes unterrichten die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung unverzüglich über jedes Ereignis im Sinne des Absatzes 2, das Gegenstand ihrer Tätigkeit im Rahmen der Abwehr oder Bekämpfung von Gefahren im Sinne des Seeaufgabengesetzes ist. (5) Zur Vervollständigung der Meldung ist der Betreiber des Schiffes auf Verlangen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung verpflichtet, auf zugesandtem Formblatt einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Stand: 04. Juli 2013

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter 91 Fahrzeuge 12) 92 Landwirtschaftliche Maschinen 12) 93 Elektrotechnische Erzeugnisse, andere Maschinen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 931 Elektrotechnische Erzeugnisse 12) 9314 Elektroabfälle (Elektronikschrott) X X S 939 Sonstige Maschinen, nicht spezifiziert ( einschl. Fahrzeugmotoren) 12) 94 Metallerzeugnisse 12) 95 Glas, Glaswaren, feinkeramische und andere mineralische Erzeugnisse 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9512 Glas, gemahlen, Glasabfälle, -bruch, -scherben A 96 Leder, Lederwaren, Textilien, Bekleidung 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 961 Leder, zugerichtete Pelzfelle, Lederwaren 9610 Felle, Häute, Leder, Pelzwerk X A 962 Garne, Gewebe und verwandte Artikel 9620 Chemiefäden, -garne, Fäden und Garne aus pflanzlichen Spinnstoffen, aus Tierhaaren, aus Wolle, Filz, -waren, Gewebe und Stoffe, Jutesäcke, Planen, Seilerwaren, Teppiche, Watte X A 963 Bekleidung, Schuhe, Reiseartikel 9630 Bekleidung, Lederwaren, Pelzwaren, Textilien X A 97 Sonstige Halb- und Fertigwaren 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 972 Papier und Pappe 9721 Bitumenfilz, -papier, -pappe, Dachpappe, Filzpappe, Teerfilz, -papier, -pappe X X S 9722 Graupappe, Papiertapeten, Pergamentpapier, Wellpappe, Zellstoffwatte (Papierwatte) X A 9723 Kraftliner, Packpapier, Papier in Rollen, Zeitungsdruckpapier X A 973 Papier- und Pappewaren 9730 Papier-, Pappewaren X A 99 Besondere Transportgüter (einschl. Sammel- und Stückgut) 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9999 Güter, nicht spezifiziert X X S 12) Bemerkungen: 12) für Versandstücke siehe Bestimmungen Nummer 8 Buchstabe d) Stand: 01. Januar 2018

Variable speed technology for low heat hydropower systems

Das Projekt "Variable speed technology for low heat hydropower systems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachbereich 16 - Elektrotechnik,Informatik, Institut für Elektrische Energietechnik, Rationelle Energiewandlung durchgeführt. Objective: Aim is to modify two small hydropower plants to variable speed operation in order to increase annual energy output by improved part load efficiency and design flow. A 100 kW vertical axis Francis turbine (Kaltenburg, DE) and a new 18 kW waterwheel (Bettborn, LU) will be modified to variable speed operation by use of a AC-AC converter. There will be installed a movable free-overfall weir at the waterwheel. By an expected increase of the electricity production in the range of 10 to 20 per cent , the aim is to proof viability of improving existing low head hydro sites with this technology. Especially low head sites have high variation of head and flow. Variable speed technology allows the system to operate at maximum efficiency for a wide range of hydraulic conditions. Modern power electronics replaces complex mechanical control systems with a high need for maintenance. In wind energy, variable speed technology has already proven its advantages compared to other mechanical technologies. General Information: Unlike earlier approaches with a combination of double regulated turbines and variable speed in a new installation, in this project the combination of a Francis turbine (respectively a water wheel) in existing plants together with a frequency converter will be used to increase part load efficiency and design flow of the system. Only the new IGBT controlled converters which are now used in wind energy as well as in motive power industry appliances can guarantee a reliable variable speed operation of a normal asynchronous generator. The combination of the movable weir and variable speed operation of the water wheel will allow to optimise the power output of the plant under all conditions. The use of an IGBT converter makes it possible to compensate reactive power to improve the mains performance. Due to detailed theoretical analysis and according to the positive experience with variable speed operation in wind energy and motive power technology, the expected increase of the annual power output of the two plants is in the range of 10 to 20 per cent of the actual value. This will reduce the specific cost of the electricity by the same range. For the actual payback tariffs of many European countries, this will increase the number of feasible low head sites. The top water level control by variation of turbine speed (and so flow) will be demonstrated to show a simple, reliable and energy saving alternative to the old hydraulic systems, which are still installed in many sites. The success of the variable speed system in this plants will open a big European SME market for cheap technological improvement of small hydropower plants and low head sites. The monitored performance of the plants data will be stored in a data logger with a modem, to allow automatic down-loading from a server-PC via modem. ... Prime Contractor: Universität Kassel, Fachbereich Elektrotechnik/Informatik, Institut für Elektrische Energietechnik - IEE; Kassel; Germany.

Two'nd generation PFBC cogeneration plant for eastern German lignite

Das Projekt "Two'nd generation PFBC cogeneration plant for eastern German lignite" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtwerke Cottbus GmbH durchgeführt. Objective: The aim of this project is to demonstrate efficient and clean Combined Heat and Power (CHP) production from brown coal in a city location, using second generation Pressurized Fluidized Bed Combined-cycle (PFBC) technology. The successful application of PFBC to brown coal in eastern Germany can help ensure the continued use of a domestic source and thus long term stability and security of fuel supply. Experience gained in this PFBC project can be used as a basis for further applications in all EC 'coal countries'. After the demonstration it is also planned to transfer this technology into the CHP market world-wide, with special emphasis on use in populated areas and for rehabilitation of old, polluting power plants. General Information: Stadtwerke Cottbus GmbH operates in the immediate vicinity of the city of Cottbus a CHP plant which supplies the city of Cottbus with electricity and with steam for district heating purposes. The maximum electrical output is 48 MWe, and the maximum district heat output is 230 MW. In addition, Stadtwerke Cottbus purchases hot water for district heating purposes from the Jaenschwalde power plant, situated 9 km from Cottbus and owned by Vereinigte Energiewerke AG (VEAG). The Stadtwerke Cottbus CHP plant currently has four conventional, dry-ash-removal, grate fired steam boilers, equipped with exhaust gas cleaning systems for dust, but with no measures taken to reduce other pollutants such as sulphur and nitrogen oxides. In order to meet new, stricter environmental requirements, the facility urgently needs to be upgraded. After a thorough study, it was found that the best alternative would be to replace the existing equipment with a new, modern, efficient P200 PFBC plant with excellent environmental performance, and to supplement this with two natural gas fired boilers for peak load district heating, while retaining also hot water supply from the Jaenschwalde power plant. Compared to the P200 PFBC plants which have already been built in Sweden, Spain, U.S.A. and Japan, the Cottbus PFBC plant represents second generation PFBC technology. Especially, freeboard firing, i.e., the firing of additional fuel in the region above the fluidized bed, will be used for the first time. The purpose for this is to maintain a high temperature in the flue gas stream also at part load conditions, to improve desulfurization, and to reduce nitrogen oxides formation. In addition, the electrical output from the plant will be enhanced, as a result of the higher temperature at the inlet to the gas turbine expander section of the GT35P machine which drives the air compressors of the PFBC boiler and also generates about 20 per cent of the electricity produced in the plant. Coal feed and ash removal systems will be adapted, as needed, for the brown coal application and non catalytic techniques (SNCR) for reducing of nitrogen oxides will be applied. ... Prime Contractor: Stadtwerke Cottbus GmbH; Cottbus; Germany.

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