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Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / Staatsbetrieb Sachsenforst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Lehrstuhl für Forstzoologie.Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

Forstschutz

Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.

Biotopdaten im IS SaND

Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)

Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)

Im Januar 2006 erfolgte die Gründung des Staatsbetriebes Sachsenforst. Die neue Rechtsform trägt dem Erfordernis Rechnung, die sächsische Forstverwaltung zukunftsfähig zu gestalten. Ihr wird jetzt ein Höchstmaß an Selbstständigkeit verliehen, um die im Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) verankerten Aufgaben für Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft aus einer Hand, effektiv, kompetent und in gleichbleibend hoher Qualität umzusetzen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird noch effizienter, aufgabenorientierter und flexibler, als dies bisher möglich war, den landeseigenen Staatswald bewirtschaften sowie Dienstleistungs- und Hoheitsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald erfüllen. Sachsenforst ist einer der größten Arbeitgeber im ländlichen Raum Sachsens. Auf der operativen Ebene gibt es 12 Forstbezirke und 3 Großschutzgebietsverwaltungen. Der Hauptsitz des Staatsbetriebes Sachsenforst mit Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, Amt für Großschutzgebiete und der Oberen Forst- und Jagdbehörde befindet sich im Pirnaer Ortsteil Graupa. Sachsenforst ist Interessenvertreter für die Gesellschaft für ausgewählte Bereiche, übernimmt Verantwortung für Großschutzgebiete, erbringt ausgewählte Dienstleistungen und bewirtschaftet natürliche Ressourcen im sächsischen Landeswald. Das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft entwickelt über eine praxisorientierte Ressortforschung Grundlagen für forstbetriebliche Entscheidungsprozesse für die Bewirtschaftung des sächsischen Staatswaldes. In der Verantwortung für den Gesamtwald in Sachsen werden zudem die fachlichen Voraussetzungen für die Beratung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer geschaffen. Als Obere Forst- und Jagdbehörde Sachsens bearbeitet Sachsenforst forstpolitische und umweltrelevante Aufgaben zur Umsetzung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und wirkt bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze mit. Zum Staatsbetrieb Sachsenforst gehören folgende Betriebsteile a) die Geschäftsleitung in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Bautzen und Chemnitz b) das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstelle in Pirna c) die obere Forstbehörde und die obere Jagdbehörde in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Pirna/Ortsteil Liebethal und Bautzen d) das Amt für Großschutzgebiete in Pirna/Ortsteil Graupa mit den Außenstellen in Bad Schandau, Guttau/Ortsteil Wartha und Königsbrück e) die Forstbezirke f) die Sondereinrichtungen

Leistungen für den Privatwald

Die Bewirtschaftung des Privatwaldes im Freistaat Sachsen wird durch seine kleinflächige Struktur erschwert. Zwar stockt 72 % des Vorrats im Privatwald in Betrieben mit Größen unterhalb 20 ha aber 91 % der privaten Forstbetriebe besitzen Größen von unter 5 ha. Häufig sind diese Kleinstbetriebe noch auf mehrere Flurstücke verteilt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer durch Beratung, Betreuung, forstliche Förderung sowie Aus- und Fortbildung entsprechend Sächsischem Waldgesetz.

Koordinierung des Monitorings von Luchs und Wildkatze als Arten der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Koordinierung des Monitorings von Luchs und Wildkatze als Arten der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / Staatsbetrieb Sachsenforst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Lehrstuhl für Forstzoologie.Der Luchs ist eine Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Demnach muss der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen über den Erhaltungszustand der Art berichtet werden. Um eine repräsentative Datenerhebung zu Vorkommen, Verbreitung und Arealnutzung des Luchses im Freistaat Sachsen realisieren zu können, wurde ein ehrenamtliches Kartierernetz zur Erfassung aller diesbezüglichen Hinweise aufgebaut. Zusätzlich zu diesem passiven Monitoring erfolgt ein aktives Monitoring mit Hilfe von Fotofallen in den potentiellen Vorkommensgebieten Sachsen.

Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen

Das Projekt "Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Staatsbetrieb Sachsenforst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Lehrstuhl für Forstzoologie.Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.

Publikationsdatenbank des LfULG

Bibliographisch und inhaltlich erschlossen werden: Monographien, Aufsätze aus Periodika, Fachberichte, Fachgutachten, Dissertationen, Diplomarbeiten, thematische Karten und Kartenwerke. Dabei handelt es sich um veröffentlichte und um unveröffentlichte Unterlagen aus dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Bibliothek und Geologisches Archiv). DV-Systeme: MIDOS und aDIS/BMS Arbeit im Verbund mit Bibliotheken SMUL und Staatsbetrieb Sachsenforst Graupa, insgesamt über 350 000 Datensätze. Nutzer der Bibliotheken und des Geologischen Archives können innerhalb der Öffnungszeiten in der Datenbank selbst recherchieren.

2. Sächsische Forstbezirke

Als regionale Betriebsteile des Staatsbetriebes Sachsenforst fungieren 12 Forstbezirke: Adorf Bärenfels Chemnitz Dresden Eibenstock Leipzig Marienberg Neudorf Neustadt Oberlausitz Plauen Taura

Termine und Veranstaltungen

Termine und Veranstaltungen des Staatsbetriebes Sachsenforst umfassen z. B.: - Fachkolloquien - anlassbezogene Veranstaltungen - Mitwirkung an überregionalen Veranstaltungen (z. B. Landeserntedankfest, Tag der Sachsen, Messe Forst und Holz in Dresden, Messe Jagd & Angeln in Leipzig, Fisch- und Waldfest in Moritzburg, Messe Karriere Start in Dresden) - Sächsische Waldwochen - Tag des Staatsbetriebes Sachsenforst - Frühlingsspaziergänge im Freistaat Sachsen Veranstaltungen mit regionaler Bedeutung werden durch die Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen durchgeführt.

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