Web Feature Service (WFS) mit den Positionen der jeweiligen StadtRAD-Station und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrrädern in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Vorhaben auf dem planfestgestellten Deponiegelände Haidmühle-Maifischgraben umfasst die Stilllegung und Abschlussrekultivierung des Deponieabschnittes Maifischgraben am nordöstlichen Stadtrand von Neustadt an der Weinstraße. Dies geschieht durch die Geländeprofilierung und die Oberflächenabdichtung mittels einer ca. 2 Meter dicken Rekultivierungsschicht. Das Ziel ist eine naturnahe Gestaltung mit extensivem Grünland, Sträuchern und spezialisierten Habitaten. Die Maßnahme dient der Sanierung zur Minimierung von Umweltrisiken, dem Schutz des Grundwassers und der ökologischen Aufwertung der Fläche. Für das Jahr 2027 ist die temporäre Nutzung als Ausstellungsfläche im Rahmen der Landesgartenschau vorgesehen.
Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland nördlich von Osterwieck. Nach Norden schließt sich das LSG „Großes Bruch“ an. Der Große Fallstein stellt einen fast vollständig bewaldeten sanft aufragenden Muschelkalkrücken eines von Norwest nach Südost streichenden salztektonischen Breitsattels dar, der sich über den Huy fortsetzt. Der Kleine Fallstein ist ein westlich des LSG gelegener Höhenzug. Die Wälder des Großen Fallsteins sind nahezu vollständig von Ackerflächen umgeben. Lediglich am südwestlichen Rand und östlich vom Waldhaus grenzen Grünlandflächen an, teilweise umgeben von Wald. Vorwiegend am südlichen Rand des Fallsteins bilden zumeist kleinflächige Streuobstwiesen den Übergang zur offenen Landschaft. Das sehr abwechlungsreiche Relief und eine Vielzahl von Erdfällen beleben das Gebiet. Die höchste Erhebung auf dem Kamm des Fallsteins liegt bei 288 m über NN, der Hohe Fallstein erreicht 286,7 m über NN. Das nördliche Harzvorland wurde bereits vor zirka 7500 Jahren von den Bandkeramikern besiedelt, die aus den Donaugebieten einwanderten und als Pflanzenbauer und Viehhalter seßhaft wurden. Um Flächen für den Ackerbau zu gewinnen, wurden Wälder gerodet. Der heranwachsene nacheiszeitliche Waldbestand konnte sich somit nur in Räumen entwickeln, in denen die Besiedlung aufgrund der ungünstigen naturräumlichen Gegebenheiten erschwert wurde. Ein derartiges zusammenhängendes Waldgebiet erstreckte sich, den Fallstein einschließend, zwischen Oker und Ilse und setzte sich weiter im Harz fort. Diese Waldgebiete waren von Siedlungen umgeben, so auch der Fallstein. Dies trifft bereits für die Linienbandkeramikkultur zu, wie Siedlungen bei Veltheim, Hessen, Deersheim und Osterwieck belegen, Gebiete, die auch später immer besiedelt blieben. Die Schnurkeramikkultur dagegen drang erstmals auch nach Osterode und Rhoden vor, in Gegenden, die im Rahmen des herrschaftlichen Landesausbaus entwaldet wurden, wie ihre Namen besagen. Die letzte und einschneidenste Rodungsperiode zu Beginn des 11. Jahrhunderts ließ den Fallstein als eine der wenigen ”Waldinseln” verschont. Die Ortsnamen mit der Endung ”-rode”, zum Beispiel Göddeckenrode, Wülperode, Suderode und Lüttgenrode entstanden zu dieser Zeit. Im Mittelalter wurden die Wälder zunehmend zur Streugewinnung und als Waldweide genutzt, so daß Niederwaldbetrieb vorherrschte. Die am Nordwestrand des Mitteldeutschen Trockengebietes gelegenen Lößböden galten als Vorzugsgebiete für Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte. Hier wurde der Ackerbau zur Haupterwerbsquelle, auf deren Grundlage sich viele agrarorientierte Wirtschaftszweige entwickelten. Zur Zeit der Industrialisierung, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, entwickelte sich neben dem zentralen Wirtschafts- und Kulturzentrum Halberstadt auch die Stadt Osterwieck zu einem Handelszentrum. Geologisch liegt das LSG in der Struktur des Subhercynen Beckens, das aus mesozoischen Sedimentgesteinen und Salzgesteinen im Untergrund, das heißt Zechstein, aufgebaut ist. Im Norden wird das Becken vom paläozoischen Grundgebirge der Flechtingen-Roßlauer Scholle und im Süden vom Harz begrenzt. Der oberflächennahe Strukturbau wird durch Fließprozesse der Salzgesteine und durch dadurch verursachte Verformungen und Brüche in den Deckschichten der Salzgesteine, also durch Salztektonik, bestimmt. Tertiäre Sedimente sind an lokale Senkungsbereiche gebunden. Die quartäre Schichtenfolge beinhaltet sowohl voreiszeitliche Schotter als auch durch die Vereisung gebildete Geschiebelehme beziehungsweise -mergel und Schmelzwassersande. Zu den jüngsten Ablagerungen gehören Fließerden, seltener Schutte und Löß. Sie sind zwar relativ geringmächtig, aber überall verbreitet. Der Große Fallstein ist eine durch salztektonische Hebung gebildete, uhrglasförmige Aufwölbung der Schichten des Muschelkalkes mit herzynischer Streichrichtung seiner Kammlinie. Der Große Fallstein erhielt seine Form durch den bevorzugten Abtrag der ihn verhüllenden weicheren Ton- und Schluffsteine des Keupers. Neben der mechanischen Erosion unterliegt der Kalkstein in stärkerem Maße der Lösung durch Wasser, das heißt der Verkarstung. Die Stärke der Verkarstung ist von der Wasserwegsamkeit des Gesteins wie Porosität, Klüftigkeit und Bankung abhängig. Erdfälle gaben dem Fallstein seinen Namen. Sie kommen im gesamten LSG vor, häufen sich aber auf den niederschlagsreichen Kuppenlagen zwischen Stüh und Breitem Stein. Die Erdfälle und die Kalksinterbildungen am nördlichen Fuße des Fallsteins sind Erscheinungen des Kalkkarstes. Die rezenten Quellkalkbildungen der Karstquelle an der Steinmühle am Nordhang des Fallsteins zeigen das Andauern dieses Prozesses bis heute. Bodengeographisch gehört der Große Fallstein zu den Muschelkalkaufwölbungen des Ostbraunschweigischen Löß-Hügellandes. Aufgrund seiner Höhenlage empfängt er einen Jahresdurchschnittsniederschlag von 600-700 mm. Die Niederschläge und die damit verbundene Bewaldung sind die Ursachen für die Vormacht der Lessivé-Böden, die im Kontrast zu den Pararendzinen und Tschernosemen der umgebenden Landschaften stehen. Auf den Hanglagen des bewaldeten Großen Fallsteins sind schwach stauvernässte Fahlerden und erodierte Fahlerden aus Löß über schuttführendem, schluffigem, olivgrünem Ton weit verbreitet. Darunter folgen Kalksteine und Kalkstein-Mergel-Wechsellagerungen des Mittleren und Unteren Muschelkalkes. In Mulden und Rinnen sind Pseudogley-Fahlerden bis Pseudogleye ausgebildet. Die höhere Lößmächtigkeit auf den nordöstlichen Hanglagen ist dabei bemerkenswert. Im Kuppenbereich ist der Löß geringmächtig und durch Umlagerungs- und pedogenetische Prozesse schutthaltig und tonig. Hier sind flach entwickelte Fahlerden, erodierte Fahlerden und Braunerden bis Kalkbraunerden vorhanden. Im Osteroder Holz wird Kalkstein und Mergel des Mittleren Muschelkalkes durch drenthestadiale Ablagerungen, das heißt Schmelzwassersande und selten Geschiebelehm, überlagert. Diese Ablagerungen sind von einer Lößdecke verhüllt, die in den Rinnenbereichen über 2 m mächtig sein kann. Im Löß und sandunterlagerten Löß sind Fahlerden entwickelt. Lokal kommen Parabraunerde-Braunerden aus Sandlöß über Schmelzwassersand und umgelagertem Sandlöß vor. Über Geschiebelehm sind Pseudogleye und Pseudogley-Fahlerden entwickelt. Am Waldhaus, auf dem südlichen Hangfuß des Großen Fallsteins, besteht der geologische Untergrund aus Schiefertonen und Schluffsteinen mit Mergelsteinbänken des Mittleren Keupers, der im Südteil transgressiv von Ablagerungen der Unteren Kreide, Tonen mit einzelnen Lagen aus Brauneisenstein-Konglomerat, überlagert ist. Darüber lagern im Norden dieses Gebietes Geschiebelehme und Schmelzwassersande. Die Lößdecke erreicht teilweise eine Mächtigkeit von einem Meter. Die größte Fläche nehmen Fahlerden und erodierte Fahlerden ein. In geringmächtigen Lößdecken sind Braunerden bis Braunerde-Rendzinen und Pelosole entwickelt. Selten sind die Täler beständig wasserführend. Hier kommen Gleye und Anmoorgleye vor. Das Grundwasser liegt als Kluftwasser oder Porenwasser im karbonathaltigen Festgestein des Fallsteins vor. Eine Grundwasserscheide erstreckt sich entlang des Kammes, so daß das Grundwasser in südwestliche Richtung zur Ilse und in nordöstliche Richtung zum Großen Bruch hin fließt. Während die Grundwasserflurabstände südlich der Grundwasserscheide 100 m betragen, nehmen sie nordöstlich davon auf weniger als 20 m ab. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich im westlichen und nordöstlichen Bereich des LSG. Vor allem an den westlichen bis südlichen Hängen führen die Täler Wasser, das sich am Rande des Fallsteins in Bächen, zum Beispiel im Mühlgraben, ansammelt, die in Richtung Ilse entwässern. In nördliche Richtung, zum Großen Bruch hin, entwässern beipielsweise der Steinbach und der Zieselbach. Die jährlichen Niederschläge liegen am Großen Fallstein bei über 600 mm, das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,5°C. Teilweise flächenhafte Kaltluftströmungen fließen überwiegend vom Fallstein in südwestliche Richtung ab. Die potentiell natürliche Vegetation des Fallsteins ist der Haargersten-Buchenwald, der in Teilen des LSG noch in seiner natürlichen Ausprägung vorhanden ist. Das LSG ist nahezu vollständig bewaldet und wird von großflächigen Laubmisch- und Laub-Nadelwäldern eingenommen. Die Übergangsstellung des Gebietes zwischen dem östlichen und dem westlichen subherzynen Harzvorland kommt durch Arealüberschneidungen von subkontinental verbreiteten Arten, zum Beispiel Frühlings-Adonisröschen, Diptam oder Weißes Fingerkraut, und subatlantisch orientierten Buchenwaldpflanzen wie Erdbeer-Fingerkraut, Waldgerste oder Wald-Schwingel zum Ausdruck. Neben verschiedenen Buchenwaldformen tritt besonders an den südexponierten Hängen ein Traubeneichen-Hainbuchenwald auf. Hier sind der Baumschicht Feld-Ahorn und Elsbeere beigemischt, und in der Bodenflora treten eindrucksvoll Türkenbund-Lilie und Vielblütige Weißwurz in Erscheinung. Weit verbreitet in der Strauchschicht des Gebietes ist der Seidelbast. Im Süden des LSG befindet sich ein Ahorn-Eschen-Gründchenwald, der einen besonders schönen Frühjahrsaspekt aufweist. Hohe Schlüsselblume, Hohler Lerchensporn, Märzbecher, Bären-Lauch und Aronstab bilden dann einen dichten Blütenteppich. Zahlreiche weitere bemerkenswerte Pflanzen, viele davon zählen in Sachsen-Anhalt zu den gefährdeten Arten, sind am Fallstein zu betrachten. So kommen Geflecktes, Stattliches und Purpur-Knabenkraut, Fliegen-Ragwurz, Gemeine Akelei, Weiße Waldhyazinthe und Fransen-Enzian vor. Die Wälder des Fallsteins werden von einer artenreichen Kleinvogelwelt bewohnt und zeichnen sich durch eine hohe Greifvogeldichte aus. Hier ist besonders der Rotmilan zu erwähnen, der im nördlichen Harzvorland weltweit seinen Verbreitungsschwerpunkt hat. In den Abendstunden kann man bei etwas Geduld auch den "Schnepfenstrich" beobachten, den Balzflug der Waldschnepfe. An den wenigen feuchten Stellen des Gebietes kommen Erdkröte, Gras- und Teichfrosch vor. Auch Blindschleiche und Zauneidechse gehören zu den Bewohnern des LSG. Besonders die oberen Lagen des Fallstein-Höhenzuges sind durch forstliche Nutzungen sehr eintönig geworden. An anderen Stellen setzten bereits umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Buchenverjüngung ein. Die bestehenden Laub-Nadelmischbestände sowie die kleinflächigen Nadelforste sind langfristig in naturnahe Laubwälder umzuwandeln. Die Waldgebiete des Fallsteins sind besonders für die Naturbeobachtung geeignet. Erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen verlangen eine besondere Rücksichtnahme. Sie bedürfen vor allem einer Abstimmung mit dem erforderlichen Ausbau von Wander- und Radwanderwegen. Durch das Waldgebiet des Fallstein führen Wanderwege, die auch mit dem Fahrrad befahren werden können. Der Verbindungsweg der Ortschaften Hessen und Rhoden durchquert das LSG im nördlichen Bereich. Den höchsten Abschnitt des Weges legt man durch das NSG „Großer Fallstein“ zurück, wo man am Fuß des Hohen Fallsteins vorbei bis auf 278 m über NN gelangt. Je nach Fahrtrichtung verläßt man bei zirka 210 m über NN am östlichen Rand beziehungsweise bei 220 m über NN am westlichen Rand das Waldgebiet und damit das Landschaftsschutzgebiet. Eine andere Möglichkeit, das LSG zu durchwandern oder mit dem Fahrrad zu erkunden, bietet sich in Nord-Süd Richtung von Veltheim nach Osterwieck. Vorbei am Veltheimer Friedhof erreicht man auf diesem Weg die Wald- und gleichzeitig LSG-Grenze, überquert bei 278 m über NN den Kamm des Fallsteins, der gleichzeitig Kreuzungspunkt mit dem Fahrradweg Hessen-Rhoden ist, und benutzt diesen in westliche Richtung, bis nach etwa 30 m ein Weg in südliche Richtung nach rechts abzweigt. Nach zirka 150 m verläßt man den Weg und begibt sich in südliche Richtung. Jetzt führen mehrere Wege deutlich abwärts, bis man schließlich Osterwieck erreicht, eine Stadt, in welcher sich ein Spaziergang durch den Stadtkern lohnt. Osterwieck Neben Goslar und Halberstadt liegt Osterwieck als eine der bedeutendsten Städte dieser Region zirka 2 km südlich des LSG an der Ilse. Vermutlich ist die Stadt, an der alten Handelstraße zwischen Halberstadt, Braunschweig und Hildesheim liegend, identisch mit dem um 780 unter Karl des Großen eingerichteten Missionsbistum Seligenstadt. Der Name Osterwieck wurde erstmals im Jahr 1073 urkundlich erwähnt. Obwohl das Bistum kurz nach 800 nach Halberstadt verlegt wurde, spielte Osterwieck wirtschaftlich weiter eine wichtige Rolle. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es in der Stadt zwei Kirchen, die Stephanikirche und die Nikolaikirche, um welche sich jeweils eine Siedlung etablierte. Ende des 15. Jahrhunderts wurde eine Mauer um diesen Stadtkern errichtet, die heute nur noch in kleinen Resten erhalten ist. Neben Goslar oder Quedlinburg gehört Osterwieck zu den Städten, in denen das niedersächsische Fachwerk des 16. und 17. Jahrhunderts noch an vielen Gebäuden erhalten ist. Anlaß für den Bau dieser Fachwerkhäuser war im Jahr 1511ein Brand. Der gesamte Stadkern steht unter Denkmalschutz. Von den 328 Gebäuden gelten 118 als Einzeldenkmal. Besucht man zum Beispiel Eulenspiegels Osterwiecker Adresse, Schulzenstraße Nr. 8, steht man vor einem Fachwerkhaus des Jahres 1534. Die närrische Bilderschrift vor dem Eingang versetzt den Besucher in die sagenhafte Welt des Till Eulenspiegel, der von der Magdeburger Ratslaube fliegen wollte, in Bernburg ein querulanter Turmwächter war und vor dem Halberstädter Dom mit Brot und in Quedlinburg mit Hühnern handelte. In der sachlichen Deutung der geschnitzten Bilder kann man auf dem Wappen eine Schere erkennnen, die auf die Schneiderherberge im Eulenspiegelhaus hindeutet. Ein weiteres Zeichen in Osterwieck nahe des Marktes zeigt Zweige, einen Warenballen, ein Faß, einen Ankter und den geflügelten Merkurstab, das Symbol der Kaufleute. In der heutigen Rössingstraße erbaute im Jahre 1579 Ludolph von Rössing den ”Bunten Hof”, von dem leider nur noch ein Flügel mit einem Treppentürmchen erhalten geblieben ist. Der Name erinnert an den Brauch, Fachwerkfelder ursprünglich mit Malereien zu verzieren. Die Wendeltreppe im Turm führt hinauf zum ”Rittersaal”, der nicht nur die Wohlhabenheit des Besitzers, sondern auch die Meisterschaft der Zimmerer zeigte. Doch darf der Besucher von den Fachwerkhäusern Osterwiecks keine allzubunten Farben erwarten, da damals Erdfarben wie dunkles Balkenbraun oder Schwarz, Lehmgelb und verhalten wirkendes Blau und Rot verwendet wurden. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts; © 2000; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband; © 2003; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISBN 3-00-012241-9; LSG "Waldgebiet Fallstein" Letzte Aktualisierung: 29.07.2019
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.
<p>Sommerlich hohe Lufttemperatur birgt für Mensch und Umwelt ein hohes Schädigungspotenzial. Der Klimawandel führt nachweislich vermehrt zu extremer Hitze am Tag und in der Nacht, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für bestimmte Personengruppen erhöhen können. Für die Gesundheit von besonderer Bedeutung sind Phasen mit mehrtägig anhaltender, extremer Hitze.</p><p>Indikatoren der Lufttemperatur: Heiße Tage und Tropennächte</p><p>Die klimatologischen Kenngrößen „Heiße Tage“ und „Tropennächte“ des Deutschen Wetterdienstes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>) werden unter anderem zur Beurteilung von gesundheitlichen Belastungen verwendet. So ist ein „Heißer Tag“ definiert als Tag, dessen höchste Temperatur oberhalb von 30 Grad Celsius (°C) liegt, und eine „Tropennacht“ als Nacht, deren niedrigste Temperatur 20 °C nicht unterschreitet.</p><p>Die raumbezogene Darstellung von „Heißen Tagen“ (HT) und „Tropennächten“ (TN) über die Jahre 2000 bis 2024 zeigt, dass diese zum Beispiel während der extremen „Hitzesommer“ in den Jahren 2003, 2015, 2018 und 2022 in Deutschland verstärkt registriert wurden (siehe interaktive Karte „Heiße Tage/Tropennächte“).</p><p>Zu beachten ist, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> regional unterschiedlich verteilt und ausgeprägt sein können, wie die Sommer der Jahre 2015, 2018, 2019 und 2022 zeigen. So traten Heiße Tage 2015 erheblich häufiger in Süddeutschland (maximal 40 HT) als in Norddeutschland (2015: maximal 18 HT) auf. Auch Tropennächte belasteten die Menschen im Süden und Westen Deutschlands häufiger: 2015 in Südwestdeutschland (maximal 13 TN). Besonders und wiederkehrend betroffen von extremer Hitze Demgegenüber betraf die extreme Hitze der Sommer 2018 und 2019 sind einige Teilregionen Süd- und Südwestdeutschlands (oberes Rheintal und Rhein-Maingebiet) sowie weite Teile Mittel- und Ostdeutschlands, wie Südbrandenburg und Sachsen (bis zu 45 HT und 13 TN). Während 2022 vor allem die Oberrheinische Tiefebene von Basel bis Frankfurt am Main sowie weitere Ballungsräume in Süddeutschland mit weit mehr als 30 Heißen Tage betroffen waren, lag der Hitzeschwerpunkt des Sommers 2024 mit bis zu 30 Heißen Tagen erneut in Brandenburg und Sachsen, bei nur sehr wenigen Tropennächten.</p><p>Informationen zur interaktiven Karte</p><p>Quellen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> 2000-2024 – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>/Climate Data Center, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> 2000-2024 – DWD/Climate Data Center; Daten für 2024 – Persönliche Mitteilung des DWD vom 15.05.2025.</p><p>Bearbeitung: Umweltbundesamt, FG I 1.6/FG I 1.7</p><p>Gesundheitsrisiko Hitze</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> beeinflusst in vielfältiger Weise unsere Umwelt. Klimamodelle prognostizieren, dass der Anstieg der mittleren jährlichen Lufttemperatur zukünftig zu wärmeren bzw. heißeren Sommern mit einer größeren Anzahl an Heißen Tagen und Tropennächten führen wird. Extreme Hitzeereignisse können dann häufiger, in ihrer Intensität stärker und auch länger anhaltend auftreten. Es gibt bereits belastbare Hinweise darauf, dass sich die maximale Lufttemperatur in Deutschland in Richtung extremer Hitze verschieben wird (vgl. Friedrich et al. 2023). Dieser Trend ist in der Abbildung „Anzahl der Tage mit einem Lufttemperatur-Maximum über 30 Grad Celsius“ bereits deutlich erkennbar.</p><p>Die mit der Klimaerwärmung verbundene zunehmende Hitzebelastung ist zudem von erheblicher gesundheitlicher Bedeutung, da sie den Organismus des Menschen in besonderer Weise beansprucht und zu Problemen des Herz-Kreislaufsystems führen kann. Außerdem fördert eine hohe Lufttemperatur zusammen mit intensiver Sonneneinstrahlung die Entstehung von gesundheitsgefährdendem bodennahem Ozon (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-ozon">„Gesundheitsrisiken durch Ozon“</a>). Anhaltend hohe Lufttemperatur während Hitzeperioden stellt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Bei Hitze kann das körpereigene Kühlsystem überlastet werden. Als Folge von Hitzebelastung können bei empfindlichen Personen Regulationsstörungen und Kreislaufprobleme auftreten. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Erschöpfung und Benommenheit. Ältere Menschen und Personen mit chronischen Vorerkrankungen (wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind von diesen Symptomen besonders betroffen. So werden während extremer Hitze einerseits vermehrt Rettungseinsätze registriert, andererseits verstarben in den beiden Hitzesommern 2018 und 2019 in Deutschland insgesamt etwa 15.600 Menschen zusätzlich an den Folgen der Hitzebelastung (vgl. Winklmayr et al. 2022). Modellrechnungen prognostizieren für Deutschland, dass zukünftig mit einem Anstieg hitzebedingter Mortalität von 1 bis 6 Prozent pro einem Grad Celsius Temperaturanstieg zu rechnen ist, dies entspräche über 5.000 zusätzlichen Sterbefällen pro Jahr durch Hitze bereits bis Mitte dieses Jahrhunderts.</p><p>Der Wärmeinseleffekt: Mehr Tropennächte in Innenstädten</p><p>Eine Studie untersuchte die klimatischen Verhältnisse von vier Messstationen in Berlin für den Zeitraum 2001-2015 anhand der beiden Kenngrößen „Heiße Tage“ und „Tropennächte“. Während an den unterschiedlich gelegenen Stationen die Anzahl Heißer Tage vergleichbar hoch war, traten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> an der innerhalb dichter, innerstädtischer Bebauungsstrukturen gelegenen Station wesentlich häufiger (mehr als 3 mal so oft) auf, als auf Freiflächen (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/uba_krug_muecke.pdf">Krug & Mücke 2018</a>). Eine Innenstadt speichert die Wärmestrahlung tagsüber und gibt sie nachts nur reduziert wieder ab. Die innerstädtische Minimaltemperatur kann während der Nacht um bis zu 10 Grad Celsius über der am Stadtrand liegen. Dies ist als städtischer Wärmeinseleffekt bekannt.</p><p>Hitzeperioden</p><p>Von besonderer gesundheitlicher Bedeutung sind zudem Perioden anhaltender Hitzebelastung (umgangssprachlich „Hitzewellen“), in denen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> in Kombination mit Tropennächten über einen längeren Zeitraum auftreten können. Sie sind gesundheitlich äußerst problematisch, da Menschen nicht nur tagsüber extremer Hitze ausgesetzt sind, sondern der Körper zusätzlich auch in den Nachtstunden durch eine hohe Innenraumtemperatur eines wärmegespeicherten Gebäudes thermophysiologisch belastet ist und sich wegen der fehlenden Nachtabkühlung nicht ausreichend gut erholen kann. Ein Vergleich von Messstellen des Deutschen Wetterdienstes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>) in Hamburg, Berlin, Frankfurt/Main und München zeigt, dass beispielsweise während der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzesommer#alphabar">Hitzesommer</a> 2003 und 2015 in Frankfurt/Main 6 mehrtägige Phasen beobachtet wurden, an denen mindestens 3 aufeinanderfolgende Heiße Tage mit sich unmittelbar anschließenden Tropennächten kombiniert waren (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/uba_krug_muecke.pdf">Krug & Mücke 2018</a>). Zu erwarten ist, dass mit einer weiteren Erwärmung des Klimas die Gesundheitsbelastung durch das gemeinsame Auftreten von Heißen Tagen und Tropennächten während länger anhaltender Hitzeperioden – wie sie zum Beispiel in den Sommern der Jahre 2003, 2006, 2015 und vor allem 2018 in Frankfurt am Main beobachtet werden konnten – auch in Zukunft zunehmen wird (siehe Abb. „Heiße Tage und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> 2001 bis 2020“). Davon werden insbesondere die in den Innenstädten (wie in Frankfurt am Main) lebenden Menschen betroffen sein. Eine Fortschreibung der Abbildung über das Jahr 2020 hinaus ist aktuell aus technischen Gründen leider nicht möglich. </p><p><em>Tipps zum Weiterlesen: </em></p><p><em>Winklmayr, C., Muthers, S., Niemann, H., Mücke, H-G, an der Heiden, M (2022): Hitzebedingte Mortalität in Deutschland zwischen 1992 und 2021. Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 451-7; DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0202</em></p><p><em>Bunz, M. & Mücke, H.-G. (2017): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> – physische und psychische Folgen. In: Bundesgesundheitsblatt 60, Heft 6, Juni 2017, S. 632-639.</em></p><p><em>Friedrich, K. Deutschländer, T., Kreienkamp, F., Leps, N., Mächel, H. und A. Walter (2023): Klimawandel und Extremwetterereignisse: Temperatur inklusive Hitzewellen. S. 47-56. In: Guy P. Brasseur, Daniela Jacob, Susanne Schuck-Zöller (Hrsg.) (2023): Klimawandel in Deutschland. Entwicklung, Folgen, Risiken und Perspektiven. 2. Auflage, 527 S., über 100 Abb., Berlin Heidelberg. ISBN 978-3-662-6669-8 (eBook): Open Access.</em></p>
WMS (WebMapService) -Dienst über den die Positionen der jeweiligen StadtRAD-Station und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder gezeigt wird. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs im JSON-Format bereitgestellt in der SensorThings API (STA). In der SensorThings API (STA) steht die Entität "Thing" für jeweils eine StadtRad-Stationen. Für die Anzahl der verfügbaren Räder und die Lastenpedelecs gibt es jeweils eine Entität "Datastream" je "Thing". Die Anzahl der verfügbaren Räder (Echtzeitdaten) erhält man über die Entität "Observations". Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_StadtRad", "layerName": "E-Lastenraeder", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * E-Lastenraeder * Fahrraeder Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_StadtRad' and properties/layerName eq 'E-Lastenraeder' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations
Der Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29 für den Geltungsbereich beiderseits des Friedrich-Ebert-Damms zwischen Tilsiter Straße und Helbingstraße sowie östlich der Straße Am Stadtrand (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 508, 509 und 513) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tilsiter Straße - Am Stadtrand - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2907, Ostgrenzen der Flurstücke 8, 2101 und 2058 der Gemarkung Tonndorf - Friedrich-Ebert-Damm - Sylter Weg - über das Flurstück 3168, Südgrenzen der Flurstücke 3168 und 1824 der Gemarkung Tonndorf - Fehmarnstraße - Usedomstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2543 und 1835, über die Flurstücke 1835, 2026, 2055 und 2586, Südostgrenzen der Flurstücke 2586 und 52, über das Flurstück 52, Südostgrenzen der Flurstücke 1796, 59 und 60, Ostgrenze des Flurstücks 1843 der Gemarkung Tonndorf - Walddörferstraße -Am Stadtrand - Südgrenzen der Flurstücke 1042, 418, 419, 422,436 und 1524, Westgrenze des Flurstücks 1524 der Gemarkung Hinschenfelde - Helbingstraße - Westgrenzen der Flurstücke 447 und 448 der Gemarkung Hinschenfelde - Friedrich-Ebert-Damm - Westgrenzen der Flurstücke 401, 403 und 1096, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1235 der Gemarkung Hinschenfelde - Angerburger Straße.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 165 |
| Kommune | 6 |
| Land | 332 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
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|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 134 |
| Text | 301 |
| Umweltprüfung | 15 |
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| License | Count |
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| geschlossen | 115 |
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|---|---|
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| Weitere | 486 |