Eine vielfältige Stadtnatur schützt und fördert die urbane Biodiversität und hat positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Stadtbevölkerung. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument für die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden, mit welchem auch Belange der biologischen Vielfalt in der Stadtentwicklung verankert werden können.
Die Stadtbevölkerung wird sich nach aktuellen Prognosen des WBGU bis 2050 weltweit von knapp 4 Mrd. auf 6,5 Mrd. Menschen vergrößern und mit ihr die urbanen Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2050 werden zwei Drittel der Menschheit (6,5 Milliarden Menschen) in Städten und urbanen Ballungsgebieten leben. Städte bedecken weltweit zwar nur zwei Prozent der Erdoberfläche. (10.200.000 km2) Das entspricht in etwa der Fläche Europas. Die Urbanisierung hat jedoch prägende Auswirkungen auf den globalen Ressourcen- und Energieverbrauch und damit auch auf den Boden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Rund 90 Prozent der Bevölkerung europäischer Großstädte sind gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Luftqualität in Europa 2013" der Europäischen Umweltagentur (EEA), der am 15. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Der EEA-Bericht zeigt auf, dass zwischen 2009 und 2011 96 Prozent der Stadtbevölkerung Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsschädlich eingestuft werden. 98 Prozent der Großstädter waren von überhöhten Ozonwerten betroffen.
Georgia is a country with a surface area of 69,700 km 2 and a total population of 4.4 million people (2008). 48% of the population lives in rural areas. The latest WHO /UNICEF Joint Monitoring Programme data showed that in 2008, 92% of the urban population in Georgia used water piped on premises, while this indicator is 51% for rural population. 45% of the rural population used other improved water sources, and 4% of the rural population used unimproved water supply systems. The high proportion of rural population that depends on small scale and community water supplies and which is not yet connected to a well-managed centralized water supply makes the management of small scale water supply systems a problem of national importance. The project supports the enforcement and implementation of relevant national laws, policies, programmes and international agreements in the area of water and health.
Die Stadtbevölkerung wird sich nach aktuellen Prognosen des WBGU bis 2050 weltweit von knapp 4 Mrd. auf 6,5 Mrd. Menschen vergrößern und mit ihr die urbanen Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2050 werden zwei Drittel der Menschheit (6,5 Milliarden Menschen) in Städten und urbanen Ballungsgebieten leben. Städte bedecken weltweit zwar nur zwei Prozent der Erdoberfläche. (10.200.000 km2) Das entspricht in etwa der Fläche Europas. Die Urbanisierung hat jedoch prägende Auswirkungen auf den globalen Ressourcen- und Energieverbrauch und damit auch auf den Boden. Die KBU hat dazu ein Positionspapier mit Empfehlungen erarbeitet. Veröffentlicht in Position.
Nicht immer zeigen Naturschutzmaßnahmen den gewünschten Erfolg. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen und nachzujustieren. Ein besonderes Beispiel hierfür sind die Feuchtwiesenschutzgebiete, in denen trotz des 1985 begonnenen Feuchtwiesenschutzprogrammes der Bestand der meisten Wiesenvogelarten weiter zurückgegangen ist. In 100 der insgesamt 175 Gebiete haben die betreuenden Biologischen Stationen deshalb eine breit angelegte Effizienzkontrolle durchgeführt und daraus den Handlungsbedarf für künftige Erfolge im Wiesenvogelschutz abgeleitet. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit der Suche nach den besten Maßnahmen für artenreiches Feuchtgrünland. Außergewöhnlich ist hier die langfristige Perspektive. Über 30 Jahre wurde in vier Feuchtwiesenschutzgebieten in den Kreisen Steinfurt und Borken untersucht, wie sich unterschiedliche Nutzungsformen auf die Pflanzengesellschaften von Feuchtwiesen und -weiden auswirken. Erste schöne Erfolge vermeldet das 2018 gestartete LIFE-Projekt „Reeds for Life – Lebendige Röhrichte“ am Bienener Altrhein am Niederrhein. Die Maßnahmen – vor allem die Kontrolle der Nutria und fraßgeschützte Initialpflanzungen – zeigen Wirkung: Das Röhricht kehrt zurück. Das stimmt zuversichtlich, dass die Röhrichtfläche innerhalb der Projektlaufzeit tatsächlich im angestrebten Ausmaß wiederhergestellt werden kann. Wie sich der Fischbestand in der Niers zwischen 2010 und 2019 entwickelt hat, zeigt ein seit zehn Jahren konstant durchgeführtes Fischmonitoring. Sowohl die Anzahl der Fischarten als auch die Anzahl der Fische hat zugenommen. Die Ursache dafür ist wohl in der verbesserten Wasserqualität und einigen renaturierten Abschnitten zu suchen. Aber auch Neozoen verbreiten sich immer mehr. Gebietsheimisches Pflanzenmaterial ist im Naturschutz längst etabliert, im Gartenfachhandel jedoch nicht. Der NABU-Stadtverband Köln hat in Kooperation mit einer Gärtnerei nun erstmals Wildpflanzen aus gebietsheimischem Saatgut für Balkon und Garten gezogen und mit großem Erfolg und medialem Interesse unter die Stadtbevölkerung gebracht. Ein sehr nachahmenswerter Beitrag zur städtischen Artenvielfalt!
Wir alle wissen es: Der anthropogene Klimawandel ist Realität und seine Auswirkungen sind auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) deutlich zu spüren. Langjährige Messungen zeigen dass die Temperaturen ansteigen, bei den Niederschlägen ändern sich die Intensität und die Verteilung. Das hat Folgen: So verschieben sich die Blühphasen heimischer Pflanzen, Gewässer- und Bodentemperaturen steigen und besonders in den nordrhein-westfälischen Städten und Ballungsräumen steigt im Sommer die Hitzebelastung für die Bevölkerung. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat im vorliegenden Fachbericht »Klimawandel und Klimafolgen in NRW« Trends, die bereits 2010 im ersten Klimabericht veröffentlicht worden waren, aktualisiert und fortgeschrieben. Hinzu kommen viele neue Erkenntnisse zum Klimawandel und seinen Folgen. NRW ist das am dichtesten besiedelte Bundesland, viele Menschen leben in großen Metropolen und Ballungsräumen - daher haben wir eine besondere Verantwortung für die städtische Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund widmen wir ein ganzes Kapitel den Auswirkungen des Klimawandels in Städten. In dem Klimabericht wurden wichtige Erkenntnisse aus den Fachinformationssystemen des LANUV, dem Klimaatlas NRW und dem Klimafolgenmonitoring NRW aufbereitet und ausgewertet. Hier finden Sie viele weitere Informationen. So gibt der Klimaatlas NRW auf mehr als 300 Flächenkarten einen umfassenden Überblick über das aktuelle Klima und seine zukünftige Entwicklung. Das Klimafolgenmonitoring NRW liefert zahlreiche Zeitreihen um die Folgen des Klimawandels in NRW abzubilden. Der vorliegende Bericht kann nur einen Ausschnitt der vielfältigen vorhandenen Informationen zeigen. Darum lohnt es sich, in regelmäßigen Abständen die neu veröffentlichten Daten in den oben genannten Fachinformationssystemen abzurufen. Die Nutzung ist für jeden Bürger frei und kostenlos.
Das Lebenswerk des ersten Berliner Kommissars für Naturdenkmalpflege, Prof. Dr. Max Hilzheimer, wird anlässlich seines 75. Todestages am 10. Januar gewürdigt. An den ambitionierten Umweltschützer, der außerordentliche Verdienste für den Naturschutz in Berlin erworben hat, erinnert nun ein Gedenkstein im Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ. Hilzheimer wurde aufgrund seiner jüdischen Herkunft von den Nationalsozialisten verfolgt. Seine Verdienste wurden von zeitgenössischen Naturschützern nach 1945 negiert, sein Lebenswerk geriet in Vergessenheit. Senatorin Regine Günther sagt: „Max Hilzheimer war mit seinem Verständnis von und seinem Engagement für den Naturschutz seiner Zeit weit voraus. Umweltbildung war für ihn der Schlüssel für erfolgreichen Naturschutz. Dabei war er überzeugt, dass ein besseres Verständnis der Natur zu einem respektvolleren Umgang mit ihr führen wird. Hilzheimer war Wegbereiter für zahlreiche Naturschutzgebiete in Berlin, die bis heute für die Erholung der Menschen und den Artenschutz gleichermaßen wichtig sind. Max Hilzheimers Werk lebt weiter.“ Max Hilzheimer war ein international bekannter Zoologe. Nach seiner Promotion und Habilitation trat er im April 1914 eine Stelle am Märkischen Museum in Berlin an und wurde 1923 Direktor der naturkundlichen Abteilung. 1927 nahm die ehrenamtliche „Berliner Kommission für Naturdenkmalpflege“ unter seiner Leitung ihre Arbeit auf. Im Vorfeld hatte er dafür Sorge getragen, dass darin nicht nur Behördenvertreter, Naturschützer und Naturwissenschaftler, sondern auch zivilgesellschaftliche Kräfte breit eingebunden wurden. Hilzheimer wurde 1928 zum ersten Kommissar für Naturdenkmalpflege Berlin berufen, dies entspricht heute dem Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Hilzheimer wusste, dass er den Naturschutz in der Metropole Berlin anders aufstellen musste als den Naturschutz, den die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen betrieb. Sein Weltbild war geprägt von der kritischen Wissenschaft, der Vernunft und dem Leitbild des aufgeklärten, kritisch-reflektierten Bürgers. Hilzheimer sorgte dafür, dass zahlreiche Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler unter Schutz gestellt wurden und etablierte somit den Naturschutz in der Fläche. Er trug in der Region Berlin-Brandenburg maßgeblich dazu bei, dem Naturschutz Akzeptanz zu verschaffen, indem er diesen der Stadtbevölkerung näherbrachte. Er setzte sich dafür ein, dass die Erholung der Stadtbevölkerung in der Natur möglich blieb bzw. möglich wurde. Max Hilzheimer verstand Naturschutz als Bildungsarbeit. Er war der Auffassung, dass für einen wirksamen Naturschutz nicht nur Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sondern dass sich auch das Bewusstsein der Menschen ändern muss, damit sie respektvoll mit der Natur umgehen. Zu seinem Verständnis gehörte es, dass sich Menschen in und außerhalb von Berlin erholen und die freie Natur ebenso wie die Stadtnatur genießen können. Als Reformpädagoge gelang es ihm, den Naturschutz in breite Gesellschaftskreise zu tragen, indem er an der Berliner Volkshochschule und an gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen lehrte und beispielsweise Forstmitarbeiter in Naturschutzthemen ausbildete. 1924 wurden die ersten beiden Berliner Naturschutzgebiete Lichterfelder Schlosspark und die Pfaueninsel ausgewiesen. In den folgenden Jahren gelang es Hilzheimer, die Grundlagen für die Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete und Naturdenkmale zu legen. Zu nennen sind Großer Stein bei Buchholz, Fauler See in Weißensee, Großer Rohrpfuhl, Kleiner Rohrpfuhl, Köpenicker Dammforst, Vogelfreistätte Insel Imchen bei Kladow, Vogelschutzgebiet Rudow sowie die Sicherstellung von Teilen des Spandauer Forsts und des Kalktuffgeländes. Letzteres wurde nach seinen Vorschlägen unter dem Namen „Naturschutzgebiet bei Schildow“ am 26. Februar 1929 gesichert. Die ‚Machtergreifung‘ der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 stellte für Hilzheimer einen harten Einschnitt dar. Ab dem 7. April 1933 galt er – ungeachtet seiner christlichen Taufe – als ‚Nichtarier‘. Das nationalsozialistische Deutschland untersagte ihm seine Lehrtätigkeit an der Universität. Anfang des Jahres 1936 verlor er sowohl seine Anstellung im Märkischen Museum und auch sein Ehrenamt als Naturschutzkommissar. Darüber hinaus ließen ihn Naturschutz- und Wissenschaftskreise einfach fallen. Ab 1937 drangsalierte ihn das NS-Regime mit Wohnungskontrollen und Sanktionen, noch im gleichen Jahr erlitt er einen ersten Schlaganfall. Seine katholische Frau verhinderte mit großem Mut die Einlieferung in ein Konzentrationslager. Das Ende des Kriegs sollte er dennoch nur wenige Monate überleben. Am 5. Januar 1946 folgte ein weiterer Schlaganfall. Max Hilzheimer verstarb am 10. Januar 1946. Die zeitgenössischen Naturschützer haben nach 1945 aktiv dazu beigetragen, dass er und sein Wirken in Vergessenheit geriet. Um an das Lebenswerk des weitsichtigen und erfolgreichen Umweltschützers zu erinnern, wurde am 23. November 2020 auf Initiative der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ im Naturpark Barnim ein Gedenkstein für Hilzheimer errichtet. Er hat maßgeblich dafür gesorgt, dass dieses Gebiet unter Naturschutz gestellt wurde. Eine geplante Kranzniederlegung an dem zu seinen Ehren errichteten Gedenkstein, muss in diesem Jahr pandemiebedingt leider ausfallen. Der Gedenkstein für Max Hilzheimer wurde von der Steinmetzin Anne Schulz in Biesenthal geschaffen. Es handelt sich um einen 2,5 t schweren Migmatit, welcher mit den Eismassen in der letzten Eiszeit aus dem Süden Skandinaviens in die Region verbracht wurde. Auf dem Findling befindet sich ein Quellcode, der mit der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verlinkt ist. Dort finden sich weitere Informationen zu Max Hilzheimer.
Begrünte Dächer leisten durch ihre positiven ökologischen Funktionen einen Beitrag zur Minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes in städtischen Ballungsräumen. Sie reduzieren den Ablauf von Regenwasser, schaffen Verdunstungsflächen und können die biologische Vielfalt erhöhen (DBU 2011). Durch die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher begrünter Aufenthalts- und Betätigungsflächen tragen sie zur Verbesserung des städtischen Wohnumfeldes bei. Ziel ist es, durch Maßnahmen der Dachbegrünung als ein Element der Gebäudebegrünung im Neubau und im Bestand eine Entlastung der Stadtkanalisation, lufthygienische Verbesserungen, kühlende Effekte auf das Stadtklima sowie eine Stärkung der Artenvielfalt zu erreichen. Weitere positive Effekte der Gebäudebegrünung sind die Verminderung des Lärmpegels sowie eine Bereicherung des Stadtbildes. All diese Effekte tragen auch zur Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung im Sinne der Klimaanpassung bei (SenStadtUm 2016, SenStadtUm 2016a). Auf nationaler Ebene findet dieser Ansatz Unterstützung durch eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das in seinem aktuellen „Grünbuch Stadtgrün” die Rolle der Dach- und Fassadenbegrünung für die Gesundheit der Stadtbevölkerung herausstellt (BMUB 2015). Die Dachbegrünung kann Probleme der versiegelten Stadt wie städtische Hitzeinseln vermindern und als ein Element der Regenwasserbewirtschaftung die Belastung der Oberflächengewässer reduzieren (SenSW 2017a). Bepflanzte Dächer führen zu einem verbesserten Regenrückhalt. Durch den verminderten Abfluss des Regenwassers kommt es zu einer Entlastung der Kanalisation (SenStadt 2010). Seit dem Jahr 2000 erfolgt in Berlin eine getrennte Abrechnung der Gebühren von häuslichem Abwasser (Schmutzwasser) und Niederschlagswasser. Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen als Grundlage für die Gebühren für die Ableitung des Niederschlagswassers wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden. So werden z. B. bei begrünten Dachflächen nur 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Niederschlagswasserentgelts angesetzt (SenJust 2016, BWB 2021). Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen hat in Berlin eine lange Tradition. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2.000 Gründächer in Berlin, die als Holzzementdächer konstruiert waren (Ahrendt 2007). In Berlin (West) gab es ab 1983 ein “Hofbegrünungsprogramm”. Ziel war in erster Linie die Verringerung der Grünflächendefizite in den innerstädtischen Gebieten. Die Förderung innerhalb dieses Programms erfolgte für Maßnahmen der Hofbegrünung, der Fassadenbegrünung und für die extensive Dachbegrünung. Auch in Berlin (Ost) gab es in den achtziger Jahren ein „Hofbegrünungsprogramm“. Ab 1990 wurde das 1983 entwickelte Programm im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchgeführt und eine Beratung zum Erhalt und zur Pflege der Anlagen angeschlossen. In der Laufzeit des Programms von 1983 bis Ende 1995 wurden 1.643 Projekte bewilligt, 740.000 m² Hof- und Fassadenflächen sowie 65.000 m² Dachflächen begrünt (Reichmann 2009). In den Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wurden bereits 1990 ökologische Anforderungen definiert, nach denen bei Bauvorhaben Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden sollen. Förderungsfähig waren z. B. Vegetationskonzepte für die Fassaden- und Dachbegrünung sowie besondere ökologische Freiflächenkonzepte und deren Durchführung. Seit 1992 werden in Berlin ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe erstellt. Darin heißt es, “insbesondere in verdichteten Innenstadtbereichen sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sinnvoll […]” (SenStadt 2019). Dach- und Fassadenbegrünungen sind auch wichtige Bausteine gebäudebezogener ökologischer Gesamtkonzepte; herausragende Projekte im Bereich des ökologischen Bauens in Berlin finden sich hier (SenSW 2017b, SenSW 2017c). In der Innenstadt stellt der “Biotopflächenfaktor” (BFF) eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” zum Ausgleich von Defiziten im Freiraum und zum Abbau von Umweltbelastungen dar. Der BFF kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden. Er benennt den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dient bzw. Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, und schließt damit Gründächer ein (SenUVK 2021). Seit 2019 wird über das Förderprogramm „GründachPLUS“ ehemals „1.000 grüne Dächer“ insbesondere in hoch verdichteten Stadtquartieren die Begrünung von Dächern über 100 m2 auf Bestandsgebäuden gefördert (SenUVK 2019). Da es bisher keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden gibt, ist die öffentliche Förderung eine besonders wichtige Maßnahme (Abgeordnetenhaus Berlin 2022) Die vorliegenden Bestandsdaten zu begrünten Dächern sind für unterschiedliche Zwecke nutzbar; sie können ebenso als Basis für Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Raum sowie als Datengrundlage für Klimamodellierungen genutzt werden. Ebenso dienen sie für ein kontinuierliches Monitoring der weiteren Entwicklung im Gründachbestand. Darüber hinaus kann die vorliegende Inventarisierung von Gründächern auch für eine zukünftige Gründachstrategie genutzt werden; für diesen Zweck wäre die Ermittlung des weiteren Gründachpotenziales in der Stadt eine wichtige Ergänzung.
Begrünte Dächer leisten durch ihre positiven ökologischen Funktionen einen Beitrag zur Minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes in städtischen Ballungsräumen. Sie reduzieren den Ablauf von Regenwasser, schaffen Verdunstungsflächen und können die biologische Vielfalt erhöhen. Durch die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher begrünter Aufenthalts- und Betätigungsflächen tragen sie zur Verbesserung des städtischen Wohnumfeldes bei. Ziel ist es, durch Maßnahmen der Dachbegrünung als ein Element der Gebäudebegrünung im Neubau und im Bestand eine Entlastung der Stadtkanalisation, lufthygienische Verbesserungen, kühlende Effekte auf das Stadtklima sowie eine Stärkung der Artenvielfalt zu erreichen. Weitere positive Effekte der Gebäudebegrünung sind die Verminderung des Lärmpegels sowie eine Bereicherung des Stadtbildes. All diese Effekte tragen auch zur Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung im Sinne der Klimaanpassung bei (SenStadtUm 2016, SenStadtUm 2016a). Auf nationaler Ebene findet dieser Ansatz Unterstützung durch eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das in seinem aktuellen „Grünbuch Stadtgrün” die Rolle der Dach- und Fassadenbegrünung für die Gesundheit der Stadtbevölkerung herausstellt (BMUB 2015). Die Dachbegrünung als ein Element der Regenwasserbewirtschaftung kann Probleme der versiegelten Stadt wie städtische Hitzeinseln vermindern und die Belastung der Oberflächengewässer reduzieren (SenStadtWohn 2017a). Bepflanzte Dächer führen zu einem verbesserten Regenrückhalt. Durch den verminderten Abfluss des Regenwassers kommt es zu einer Entlastung der Kanalisation (SenStadt 2010). Seit dem Jahr 2000 erfolgt in Berlin eine getrennte Abrechnung der Gebühren von häuslichem Abwasser (Schmutzwasser) und Niederschlagswasser. Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen als Grundlage für die Gebühren für die Ableitung des Niederschlagswassers wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden. So werden z.B. bei begrünten Dachflächen nur 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Niederschlagswasserentgelts angesetzt (SenJust 2016, BWB o.J.). Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen hat in Berlin eine lange Tradition. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2.000 Gründächer in Berlin, die als Holzzementdächer konstruiert waren (Ahrendt 2007). In Berlin (West) gab es ab 1983 ein “Hofbegrünungsprogramm”. Ziel war in erster Linie die Verringerung der Grünflächendefizite in den innerstädtischen Gebieten. Die Förderung innerhalb dieses Programms erfolgte für Maßnahmen der Hofbegrünung, der Fassadenbegrünung und für die extensive Dachbegrünung. Auch in Berlin (Ost) gab es in den achtziger Jahren ein Hofbegrünungsprogramm. Ab 1990 wurde das 1983 entwickelte Programm im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchgeführt und eine Beratung zum Erhalt und zur Pflege der Anlagen angeschlossen. In der Laufzeit des Programms von 1983 bis Ende 1995 wurden 1.643 Projekte bewilligt, 740.000 m² Hof- und Fassadenflächen sowie 65.000 m² Dachflächen begrünt (Reichmann 2009). In den Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wurden bereits 1990 ökologische Anforderungen definiert, nach denen bei Bauvorhaben Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden sollen. Förderungsfähig waren z.B. Vegetationskonzepte für die Fassaden- und Dachbegrünung sowie besondere ökologische Freiflächenkonzepte und deren Durchführung. Seit 1992 werden in Berlin ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe erstellt. Darin heißt es, “insbesondere in verdichteten Innenstadtbereichen sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sinnvoll […]” (SenStadt 2007). Dach- und Fassadenbegrünungen sind auch wichtige Bausteine gebäudebezogener ökologischer Gesamtkonzepte, herausragende Projekte im Bereich des ökologischen Bauens in Berlin finden sich hier . In der Innenstadt stellt der “Biotopflächenfaktor” (BFF) eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” zum Ausgleich von Defiziten im Freiraum und zum Abbau von Umweltbelastungen dar. Der BFF kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden. Er benennt den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dient bzw. Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, und schließt damit Gründächer ein (SenUVK o.J.). Die nunmehr vorliegenden Bestandsdaten zu begrünten Dächern sind für unterschiedliche Zwecke nutzbar; sie können ebenso eine Basis für Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Raum wie auch eine Grundlage für ein kontinuierliches Monitoring der weiteren Entwicklung sein. Darüber hinaus kann die vorliegende Inventarisierung von Gründächern auch für eine zukünftige Gründachstrategie genutzt werden, für diesen Zweck wäre die Ermittlung des weiteren Gründachpotenziales in der Stadt eine wichtige Ergänzung.
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