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Der Europäische Emissionshandel

<p>Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.</p><p>Teilnehmer, Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels</p><p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30). Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Großbritannien/GB) nahm bis zum 31.12.2020 am EU-ETS 1 teil. Seit dem 01.01.2021 ist dort ein nationales Emissionshandelssystem in Kraft. Im EU-ETS 1 werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 % der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen in Europa.</p><p>Seit 2012 ist der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen und seit 2024 der Seeverkehr. Seit 2020 ist das System außerdem mit dem Schweizer Emissionshandelssystem <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/luftverkehr/schweiz.pdf">verlinkt</a>. Ab 2027 wird ergänzend zum EU-ETS 1 ein europäischer Emissionshandel für Brennstoffe eingeführt (EU-ETS 2), der insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich zur Anwendung kommt.&nbsp;</p><p>Der EU-ETS 1 funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap &amp; Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.</p><p>Infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften hatte sich seit 2008 eine große Menge überschüssiger Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1 angesammelt. Diese rechnerischen Überschüsse haben wesentlich zu dem bis 2017 anhaltenden Preisrückgang für europäische Emissionsberechtigungen (EUA) beigetragen, sodass der Emissionshandel in diesem Zeitraum nur eine eingeschränkte Lenkungswirkung entfaltet konnte. Zwischenzeitlich wurde mit unter 3 Euro das niedrigste Niveau seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012) erreicht. Seit Mitte 2017 sind die EUA-Preise in Folge der letzten beiden Reformpakete zum EU-ETS 1 deutlich gestiegen. Der bemerkenswerte Preisanstieg zeigt, dass die Reform des EU-ETS 1 Vertrauen in den Markt zurückgebracht hat. Zwischen Mitte 2017 und Februar 2023 hatte sich der EUA-Preis von rund 5 Euro auf zwischenzeitlich knapp über 100 Euro verzwanzigfacht, den höchsten Stand seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Seit dem Rekordhoch im Februar 2023 befindet sich der EUA-Preis jedoch in einer Konsolidierungsphase und bewegt sich eher seitwärts. Aktuell notiert der EUA-Preis bei rund 70 Euro (Stand 30.06.2025) (siehe Abb. „Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) seit 2008).</p><p>Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1</p><p>In den ersten beiden Handelsperioden (2005-2007 und 2008-2012) hatte jeder Mitgliedstaat der EU sein Cap in Abstimmung mit der Europäischen Kommission selbst festgelegt. Das gesamteuropäische Cap ergab sich dann aus der Summe der nationalstaatlichen Emissionsobergrenzen. Innerhalb dieser Zeiträume standen in jedem Jahr jeweils die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen für den Emissionshandel zur Verfügung. Ab der dritten Handelsperiode (2013-2020) wurde erstmals eine europaweite Emissionsobergrenze (Cap) von insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen festgelegt, wobei Berechtigungen auf die acht Jahre der Handelsperiode derart verteilt wurden, dass sich ein sinkender Verlauf des Caps ergab (siehe blaue durchgezogene Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Dies dient der graduellen Verknappung des Angebots und wurde in der aktuell laufenden, 4. Handelsperiode (2021 – 2030) fortgesetzt, ab 2024 mit stärkeren jährlichen Absenkungen (siehe unten zum „Fit for 55“-Paket).</p><p>Zusätzlich zu den Emissionsberechtigungen konnten die Betreiber im EU-ETS 1 bis zum Ende der dritten Handelsperiode in einem festgelegten Umfang auch internationale Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten (CER/ERU) nutzen. Durch diese internationalen Mechanismen wurde das Cap erhöht (siehe blaue gestrichelte Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Die Abbildung zeigt deutlich, dass mit Ausnahme des Jahres 2008 die Emissionen im EU-ETS 1 (siehe hellblaue Säulen) bislang immer unterhalb des Caps lagen: So unterschritten die Emissionen im EU-ETS 1 bereits im Jahr 2014 den Zielwert für das Jahr 2020. Damit haben sich das Cap und die Emissionen im EU-ETS 1 strukturell auseinanderentwickelt. Durch das sog. Backloading (Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen) in den Jahren 2014 bis 2016 und ab 2019 durch die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) wurde dieser Überschuss an Emissionsberechtigungen schrittweise abgebaut.</p><p>Das „Fit for 55“ Paket ist maßgeblich durch eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) geprägt. Nach einer politischen Einigung im Dezember 2022 zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und dem EU-Parlament sind die Änderungen an der Emissionshandelsrichtlinie am 16. Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Neben der Einbeziehung des Seeverkehrs ab 2024 (siehe im nächsten Absatz) wird vor allem die Klimaschutzambition für die laufende vierte Handelsperiode (2021-2030) deutlich erhöht. Das Minderungsziel in den ETS 1-Sektoren für 2030 wurde von aktuell 43 auf 62 % gegenüber 2005 verschärft. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) von 2,2 auf 4,3&nbsp;% ab 2024 und auf 4,4&nbsp;% ab 2028 erreicht werden. Außerdem wird zu zwei Zeitpunkten (2024 und 2026) eine zusätzliche Reduktion des Caps (verfügbare Menge an Emissionszertifikaten im EU-ETS 1) durchgeführt. Für das Jahr 2024 wurde das Cap zusätzlich um 90 Mio. Emissionsberechtigungen abgesenkt und im Jahr 2026 um weitere 27 Mio. Berechtigungen (siehe schwarze Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“).</p><p>Diese schwarze Linie stellt dabei den Cap-Anteil dar, der auf die stationären Anlagen entfällt. Ab 2024 wurde zudem der Seeverkehr vollständig in den EU-ETS 1 integriert, weshalb das Cap im Jahr 2024 um 74,5 Mio. Emissionsberechtigungen erhöht wurde. Für den Seeverkehr ist keine kostenloseZuteilung vorgesehen, womit eine Vollversteigerung gilt.</p><p>Für den Luftverkehr wird die kostenlose Zuteilung bis 2026 auslaufen und durch die Versteigerung aller für den Luftverkehr vorgesehenen Emissionsberechtigungen ersetzt werden. Zwar wird hier weiterhin ein eigenes Cap berechnet (27,6 Millionen EUA für das Jahr 2024), da die Emissionsberechtigungen ab 2025 jedoch frei zwischen allen EU-ETS 1-Sektoren gehandelt und zur Erfüllung der Abgabepflichten genutzt werden können, ergibt sich daraus ein gemeinsames Cap für alle Sektoren des EU-ETS 1.</p><p>In Summe betrug dieses Cap (siehe Linie im Farbverlauf in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“) für alle Sektoren des EU-ETS 1 im Jahr 2024 rund 1,41 Milliarden EUA.</p><p>Die Abbildung „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“ weist somit die Emissionen und das Cap auf Basis der tatsächlichen Anwendungsbereiche in den jeweiligen Handelsperioden aus. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. So wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 im Jahr 2013 ausgeweitet, seitdem müssen auch Anlagen zur Metallverarbeitung, Herstellung von Aluminium, Adipin- und Salpetersäure, Ammoniak und andere Anlagen der chemischen Industrie ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben. Weiterhin gilt seit der dritten Handelsperiode die Berichts- und Abgabepflicht nicht mehr nur für Kohlendioxid, sondern zusätzlich sowohl für die perfluorierten Kohlenwasserstoff-Emissionen der Primäraluminiumherstellung als auch für die Distickstoffmonoxid-Emissionen der Adipin- und Salpetersäureherstellung. Bei Berücksichtigung der (geschätzten) Emissionen dieser Anlagen (sogenannte „scope-Korrektur“) würden die Emissionen zwischen 2012 und 2013 nicht steigen, sondern sinken. Die scope-Korrektur ist ein Schätzverfahren der Europäischen Umweltagentur. Außerdem ist Großbritannien ab der vierten Handelsperiode nicht mehr in den angegebenen Werten für das Cap und die Emissionen enthalten.</p><p>Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen im stationären EU-ETS 1 EU-weit</p><p>Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden stationären Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) 2024 deutlich gegenüber dem Vorjahr: von etwa 1,09 auf 1,03 Milliarden Tonnen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Äq, also um etwa 6,5 %. Gegenüber dem Beginn des europäischen Emissionshandels im Jahr 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Anlagen im EU-ETS 1 bei etwa 47 %. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 sogar etwas stärker um 51 % zurück. Sie haben sich damit seit dem Beginn des EU-ETS 1 mehr als halbiert (siehe Abb. „Minderungen im EU-ETS seit 2005“).</p><p>Um die Emissionen der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012), dritten (2013-2020) und vierten Handelsperiode (2021-2030) vergleichbar zu machen, wurden die Ergebnisse eines Schätzverfahrens der Europäischen Umweltagentur zur Bereinigung der verschiedenen Anwendungsbereiche im EU-ETS 1 genutzt (sogenannte „scope-Korrektur“). Außerdem wurden die Emissionen Großbritanniens von den Werten aller Jahre seit 2005 abgezogen. Die Abbildung „Minderungen im EU-ETS seit 2005“ zeigt so die relative Emissionsentwicklung auf Basis des Anwendungsbereichs der stationären Anlagen der laufenden vierten Handelsperiode.</p><p>Treibhausgas-Emissionen deutscher Energie- und Industrieanlagen im Jahr 2024</p><p>Die Emissionen der 1.716 in Deutschland vom EU-ETS 1 erfassten stationären Anlagen sanken gegenüber 2023 um 5,5 % auf 273 Mio. t. CO2-Äq. Die Entwicklung verlief dabei in den Sektoren Energie und Industrie gegenläufig.</p><p>Die Emissionen der Energieanlagen sanken im Vergleich zum Vorjahr von 188 um rund 18 Mio. t. CO2-Äq (9,5 %) auf 171 Mio. t. CO2-Äq. Von 2023 auf 2024 sank die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromerzeugung#alphabar">Bruttostromerzeugung</a>⁠ der Braunkohlekraftwerke um rund 8 %, der Steinkohlekraftwerke um rund 27 %. Dagegen erhöhte sich die Bruttostromerzeugung der Erdgaskraftwerke um rund 5 % (AGEB 2025). Dabei wird die im Emissionshandel geltende Abgrenzung zwischen Industrie und Energie zugrunde gelegt (siehe Abb. „Verhältnis zwischen den Emissionshandels-Sektoren Energie und Industrie“).</p><p>Die Emissionen der 838 deutschen Anlagen der energieintensiven Industrie (siehe Tab. „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“) betrugen im Jahresdurchschnitt der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 knapp 124 Mio. t. CO2-Äq. 2019 sanken sie erstmals unter dieses Niveau auf 120 Mio. t. CO2-Äq und lagen seitdem darunter. Im Jahr 202 sanken die Emissionen erneut deutlich um 10 % auf 101 Mio. t. CO2-Äq, auf den niedrigsten Stand seit 2013, als mit Beginn der dritten Handelsperiode der derzeitige Anwendungsbereich eingeführt wurde. 2024 lagen sie mit 102 Millionen Tonnen CO2-Äq – mit einem leichten Plus von 1,1 % – auf dem Niveau des Vorjahres.</p><p>Die Entwicklungen im Jahr 2024 auf Ebene der Branchen gegenüber dem Vorjahr 2023 sind sehr heterogen. Während 2023 alle Branchen rückläufige Emissionen verzeichneten, nahmen die Emissionen 2024 vor allem in der Nichteisenmetallindustrie (15 %) und der chemischen Industrie (9 %) stark zu. Leichte Anstiege der Emissionen zwischen 1,5 bis knapp 3 % konnten bei den Raffinerien, der Eisen- und Stahlindustrie, Industrie- und Baukalk und der Papier- und Zellstoffindustrie verzeichnet werden. Einzig bei der Zementklinkerherstellung ist ein Rückgang um 10 % zu verzeichnen.</p><p>In der Tabelle „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“ sind die Kohlendioxid-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Jahre 2019 bis 2024, sowie der Jahresdurchschnitt der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) für die Sektoren Energie und Industrie sowie für die einzelnen Industriebranchen angegeben. Für die ausgewiesenen Emissionen im Gesamtzeitraum 2008 bis 2023 wird der tatsächliche Anlagenbestand des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Das heißt die Emissionen stillgelegter Anlagen werden berücksichtigt. Von der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Emissionshandels sind bis auf die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die Raffinerien sämtliche Industriebranchen voll oder teilweise betroffen. Dies ist beim Vergleich der Emissionen aus der zweiten und dritten Handelsperiode zu beachten (zum Beispiel nehmen seit 2013 Anlagen zur Nichteisenmetallverarbeitung und zur Herstellung von Aluminium am EU-ETS 1 teil).</p><p>Luftverkehr im Emissionshandel </p><p>Seit Anfang 2012 ist auch der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) einbezogen. 2021 ist die Einführung des Systems zur Kompensation und Minderung von Kohlenstoffemissionen der Internationalen Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, kurz ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>⁠) erfolgt. CORSIA ist eine von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erarbeitete globale marktbasierte Maßnahme.</p><p>Durch die Reform der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) im Rahmen von „Fit for 55“ werden auch für den Sektor Luftverkehr die Regeln deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen linearen Reduktionsfaktor deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis Ende 2025. Ab 2026 werden alle Emissionsberechtigungen, mit Ausnahme der antragsbasierten, kostenlosen Zuteilung von bis zu 20 Mio. Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), versteigert.&nbsp; Diese Zertifikate dienen Luftfahrzeugbetreibern zur Kompensation ihrer Mehrkosten durch die verpflichtende Beimischquote nachhaltiger Kraftstoffe ab 2024 (ReFuelEU Aviation).&nbsp;Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠Monitoring⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen in den EU-ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠CORSIA⁠ für die Flüge von und zu sowie zwischen Drittstaaten im Rahmen der EHRL im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) implementiert.&nbsp;</p><p>Die Abbildung „Luftverkehr (von Deutschland verwaltete Luftfahrzeugbetreiber), Entwicklung der emissionshandelspflichtigen Emissionen 2013 bis 2024“ zeigt die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber zwischen 2013 und 2024. Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber summierten sich 2024 auf rund 9,0 Mio. t. CO2-Äq. Sie sind damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich um etwa 1,2 Mio. t. CO2-Äq oder rund 15,9 % gestiegen. Damit erreicht das Emissionsniveau 2024 nahezu das Vor-Pandemie-Niveau aus dem Jahr 2019 von rund 9 Millionen Tonnen CO2. Der Wachstumstrend ab 2021 setzt sich somit fort, nachdem die Emissionen 2020 rapide auf unter 4 Millionen Tonnen gesunken sind. Der Anstieg der Emissionen ist einerseits mit der fortschreitenden Erholung des Luftverkehrs von den Folgen der COVID-19-Pandemie verbunden. Andererseits ist der Anstieg ab dem Jahr 2024 auch teilweise auf die zusätzlichen Berichts- und Abgabepflichten im veränderten Anwendungsbereich zurückzuführen.</p><p>Seeverkehr im Emissionshandel</p><p>Der Seeverkehrssektor ist ab 2024 in den EU-ETS 1 integriert, wobei für den Seeverkehr keine kostenlose Zuteilung vorgesehen ist und damit eine Vollversteigerung gilt. Allerdings gibt es eine bis 2026 reichende Einführungsphase. Im Gegensatz zum Luftverkehr wurde für den Seeverkehr kein gesondertes Cap eingeführt (siehe Abschnitt „Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1„).</p><p>Die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 einer Berichts- und Abgabepflicht im EU-ETS 1. Dabei sind 100 % der Emissionen in den Häfen eines Mitgliedsstaates, sowie 100 % der Emissionen von Fahrten zwischen Häfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) emissionshandelspflichtig. Für Emissionen auf Strecken zwischen EWR-Häfen und Häfen außerhalb des EWR besteht eine Abgabepflicht von 50 %. Die Integration des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 erfolgt schrittweise: So sind 2024 nur 40 % und 2025 dann 70 % der geprüften CO2-Emissionen abgabepflichtig. Ab 2026 werden zudem die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Äquivalente von Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt und es müssen für 100 % der geprüften Treibhausgasemissionen Berechtigungen abgegeben werden. Die CO2-Emissionen im Seeverkehr entsprachen 2022 mit 135,5 Millionen Tonnen CO2 einem Anteil von etwa 4 % der gesamten CO2-Emissionen der EU.</p><p>Aufgrund der komplexen Strukturen im Seeverkehr (Registrierung, Verifizierung, Berichtsabgabe sowohl auf Schiffs- als auch auf Unternehmensebene) sowie Verzögerungen und Problemen bei der Bereitstellung zentraler Software konnten noch nicht alle Schifffahrtsunternehmen bis zum entsprechenden Stichtag ihre Vorjahresemissionen im Register eintragen oder die jeweiligen Emissionsberichte einreichen. Mit Stand 14.04.2025 sind circa 1.200 Schifffahrtsunternehmen Deutschland zugeordnet, von denen zum Stichtag am 31.03.2025 ungefähr 470 Emissionsberichte auf Unternehmensebene fristgerecht vorlagen. Bei den Emissionsberichten auf Schiffsebene wurden knapp 1.200 von circa 2.300 zu erwartenden Berichten fristgerecht eingereicht. Eine belastbare Auswertung der Emissionen im Seeverkehr für das Jahr 2024 ist zum aktuellen Zeitpunkt daher nicht möglich ist.</p>

Endlager Morsleben Laufender Betrieb, Umweltverträglichkeitsprüfungen Stilllegung des Endlagers Maßstab für die Bewertung Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren Endlager Morsleben Aktueller Stand des Stilllegungsverfahrens Gutachten zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Unterlagen zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren als Lesefassung Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 1) Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 2) Aktualisierte Verfahrensunterlagen ab 2022 zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 3)

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich  hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die  Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft  für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben  Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung  Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung  Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung  Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben:  Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von  2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 113. U-GP-1.1-01_Regulatorischer Rahmen_2025-01-31 PDF 114. U-GP-1.2-01_Allgemeine Standortbeschreibung_2025-05-15 PDF 115. U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register1 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register2 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register3 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register4 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register5 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07 01_Anlage_Register6 _Maßstab_1 zu 1000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register6_Maßstab_1 zu 2000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register7 PDF PDF, Register 1 PDF, Register 2 PDF, Register 3 PDF, Register 4 PDF, Register 5 PDF, Register 6_M. 1:1000 PDF, Register 6, M. 1:2000 PDF, Register 7 116. U-GP-3.1-01_Sicherheitskonzept_2024-08-20 PDF 117. U-GP-3.3-06_Methodik zur Bewertung der Sicherheitsfunktionen und erforderlichen Eigenschaften der wesentlichen geotechnischen Barrieren_2025-04-30 PDF 118. U-GP-3.3-07_Qualitätsmanagement bei der Bauausführung der geotechnischen Barrieren_2025-09-03 PDF 119. U-GP-7.2-01_Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung_2025-05-26 PDF

Anlage 17 Anlagenverzeichnis RSEB - Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen

Anlage 17 Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Aus- schluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes: Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsda- ten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden: Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Trans- portgütern Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff sowie dem Armaturenwerkstoff bei Transport auf / bei der Lagerung in der nachstehend aufgeführten Stoffe UN-Nummer Benennung Klasse Verpackungsgruppe unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen: Baujahr des transportablen Behälters/ stationären Behälters/ der stationären Anlage Transportgut Beaufschlagungszeit von bis Monate/Jahre ggf. Anzahl der inneren Prüfungen Prüfstelle Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert ha- ben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördern- den Stoff nicht beeinträchtigt haben. Name, Datum, Ort (rechtsverbindliche) Unterschrift Anlagen: Laboruntersuchungen Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen Bemerkung: Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkli- che Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.

Erforschung von Next-Generation Stromspeichern auf Basis von Natrium-Ionen Technologie mit fortschrittlichem Batterie- und Sicherheitsmanagement, Teilvorhaben: Entwicklung von Batteriezellmodellen sowie Untersuchung von Betriebsstrategien moderner USV-Systeme

Rotationsdruck, Schlitzdüse und Laser für die Hochdurchsatz-Fertigung von Festoxidzellen (SOC), Teilvorhaben: Anwendung des Rotationsbeschichtens für Funktionsschichten in der SOFC/SOEC

Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH & Co. KG, Schwörstadt, Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG betreibt in der Gemeinde Schwörstadt im Landkreis Lörrach eine Deodorierungsanlage, mit der Geruchsstoffe aus dem Gasstrom der angeschlossenen Ferngasleitung entfernt werden können. Nunmehr beabsichtigt die TENP GmbH & Co. KG in die bestehende Deodorierungsanlage eine stationäre Anlage zur Regeneration des Absorbensmaterials einzubauen. Die erforderliche Regeneration des Adsorbensmaterials erfolgte bisher diskontinuierlich und extern.

Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne

Methan-Emissionen

<p>Methan ist eines der bedeutendsten Klimagase. 1990 hatten die Emissionen einen Anteil von 10,7 % an den gesamten THG-Emissionen. Von 2016 bis 2024 lag der Anteil bei etwas über 6 %. In absoluten Zahlen sanken die Methan-Emissionen seit 1990 langsam aber stetig auf 1,6 Mio. t.</p><p>Entwicklung in Deutschland seit 1990</p><p>Im Rahmen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/klimarahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc">"Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)"</a> haben die Vertragsstaaten Maßnahmen ergriffen, um die Methan-(CH4)-Emissionen zu verringern.</p><p>Von 1990 bis 2024 gingen die Methan-Emissionen um 3,2 Millionen Tonnen (Mio. t) auf unter 1,6 Mio. t zurück. Das entspricht einer Minderung von 67 % (siehe Abb. „Methan-Emissionen nach Kategorien“). Besonders stark sanken die Emissionen im Bereich der Diffusen Emissionen aus Brennstoffen (-1,3 Mio. t.), vor allem durch die sinkende Kohleförderung in Deutschland. Sehr erfolgreich waren auch die Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus der Abfallablagerung (-1,3 Mio. t). Die zur Deponierung vorgesehenen Abfallmengen gingen zurück und die Effizienz der Methangaserfassung auf den Deponien wurde verbessert.</p><p>Weil die Tierbestände in den neuen Ländern verkleinert wurden, verminderten sich auch die Emissionen der Landwirtschaft (-28 % seit 1990). Da in den anderen großen Verursacherbereichen aber stärker eingespart wurde, stellt dieser Bereich aktuell mit fast 76 % die größte Emissionsquelle für Methan dar (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“).</p><p>Verursacher von Methan-Emissionen</p><p>Eine wesentliche Quelle von Methan ist die Tierhaltung; daneben entstehen Emissionen, wenn Brennstoffe (Steinkohlenbergbau, Gasverteilung) gewonnen, gefördert und verteilt werden. Eine weitere wichtige Quelle ist die Methanbildung auf Abfalldeponien.<br><br>Geringfügige Emissionen verursachen Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr und in stationären Anlagen. Darüber hinaus entsteht Methan durch die Abwasser- und Klärschlammbehandlung und wenn Klärschlämme in der Landwirtschaft verwertet werden. Die geringfügigen Methanemissionen in den Industrieprozessen bei der Erdölverarbeitung, der Herstellung von Eisen-, Stahl- und Temperguss sowie der Verkokung von Braun- und Steinkohle sind nahezu vernachlässigbar.</p>

Hochwasserschutzanlagen

Der Datensatz beinhaltet die Hochwasserschutzeinrichtungen im Freistaat Bayern. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden.

Grenzwerte beim Mobilfunk

Grenzwerte beim Mobilfunk Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte festgelegt. Sie beruhen auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung " ( ICNIRP ) und der Strahlenschutzkommission ( SSK ). Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Grenzwerte sind auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" ( 26. BImSchV ) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen. Sie trat 1997 in Kraft und wurde 2013 überarbeitet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht, die einen einheitlichen Vollzug durch die Behörden bezwecken, aber auch von Betreibern oder Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden können. Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen Die öffentlichen Mobilfunknetze stellen Mobilfunkdienste ( GSM , LTE und 5G ) in unterschiedlichen Sendefrequenzbereichen bereit. Der menschliche Körper nimmt hochfrequente elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz in unterschiedlichem Maße auf. Die Grenzwerte in der 26. BImSchV sind deshalb frequenzabhängig. Grenzwerte Netz Frequenzbereich in Megahertz [ MHz ] Elektrische Feldstärke in Volt pro Meter [ V/m ] Magnetische Feldstärke in Ampere pro Meter [ A/m ] GSM um 900 41 0,11 um 1.800 58 0,16 LTE um 800 39 0,10 um 1.800 58 0,16 um 2.600 61 0,16 5G um 700 37 0,10 um 2.000 61 0,16 um 3.600 61 0,16 Aus den in der Tabelle angegebenen Grenzwerten ergeben sich Werte für die Leistungsdichte, die nicht überschritten werden sollen. Diese betragen für die verschiedenen Mobilfunknetze in etwa: Werte für die Leistungsdichte, die nicht überschritten werden sollen Netz Frequenzbereich in Megahertz [ MHz ] Leistungsdichte in Watt pro Quadratmeter [W/m²] GSM um 900 4,5 um 1.800 9 LTE um 800 4 um 1.800 9 um 2.600 10 5G um 700 3,75 um 2.000 10 um 3.600 10 Wenn eine Mobilfunksendeanlage mehrere Dienste oder Frequenzen nutzt, müssen die Immissionen gemeinsam bewertet werden. Auch hierbei ist die Frequenzabhängigkeit der Grenzwerte zu berücksichtigen. Strahlenschutz bei mobilen Endgeräten Die mobilen Endgeräte fallen nicht unter die Regelungen der 26. BImSchV . Der Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer von mobilen Endgeräten wird im Rahmen der Produktsicherheit geregelt. Um gesundheitlich relevante Wirkungen der Felder von Handys, Smartphones und ähnlichen Produkten auszuschließen, soll die beim Betrieb auftretende Energie- beziehungsweise Leistungsaufnahme im Körper festgelegte Höchstwerte nicht übersteigen. Als Maß dient die Spezifische Absorptionsrate ( SAR ), angegeben in Watt pro Kilogramm. Entsprechend den Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ), den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission ( SSK ) und der EU -Kommission soll die SAR maximal 2 Watt pro Kilogramm betragen, wenn sie lokal über ein Körpergewebevolumen mit einer Masse von 10 Gramm im Kopf oder im Körperrumpf gemittelt wird. Stand: 19.02.2024

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