Am 31. Januar 2013 stellt das Oberverwaltungsgericht Hannover fest, dass die Reusenfischerei für die Fischotter am Steinhuder Meer technisch verändert werden muss, damit die Netze nicht zur Todesfalle für Fischotter werden. Der Verein „Aktion Fischotterschutz“ hatte gegen die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde geklagt, da sie den Bestand, der vor gut drei Jahren wieder heimisch gewordenen Tiere durch die Fischerei gefährdet sehen. Das Land Niedersachsen schließt regelmäßig Pachtverträge mit den Fischern am Steinhuder Meer ab. Bis zum Abschluss einer behördlichen Verträglichkeitsprüfung darf die Fischerei nur noch mit Reusen durchgeführt werden, die Vorrichtungen gegen das Ertrinken der Fischotter aufweisen.
Die Makrophytenuntersuchung folgt den Arbeitsschritten: Vorarbeiten, Kartierung im Freiland, sowie Nacharbeiten. Das exakte Vorgehen auch für Spezialfälle wie Talsperren ist der aktuellen Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (PHYLIB) zu entnehmen. Je nach Gewässer(typ) oder Zustand des Gewässers kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, bzw. können gewählt werden (z. B. Tauch- oder Rechenkartierung). Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die Arbeitsschritte der Makrophyten-Untersuchung: Vorarbeiten Festlegung der Probestellen Festlegung der Transektanzahl Probenahmezeitpunkt Probenahme im Freiland Auswahl der Probestellen Material Aufnahme relevanter Umweltparameter Auswahl der Kartierungsmethod Durchführung der Kartierung Nachbearbeitung Nachbestimmung von im Gelände nicht determinierbaren Taxa Herbarisierung besonderer Makrohytenfunde Grundsätzlich wird als Erstuntersuchung eines Seewasserkörpers eine Gesamtkartierung der makrophytischen Wasserpflanzen empfohlen. Bei Folgeuntersuchungen erfolgt die Ermittlung der Anzahl der Transekte und die Festlegung deren Lage aufgrund der Ergebnisse aus der Gesamtkartierung im Zusammenhang mit den Informationen zur Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung. Ist keine Gesamt- bzw. Übersichtskartierung möglich, kann die Auswahl der Untersuchungsstellen nach den Kriterien Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung erfolgen. Für die Bewertung eines ganzen See-Wasserkörpers mit der Biokomponente Makrophyten & Phytobenthos nach WRRL muss an jedem ausgewählten Transekt sowohl eine Makrophytenkartierung als auch eine Diatomeenprobenahme stattfinden. Abhängig von der Vielseitigkeit der Ufermorphologie und –nutzung wird die genaue Anzahl der Transekte bestimmt. Bei stark untergliederten Seen, sollten die Seebecken wie verschiedene Wasserkörper behandelt werden, d. h. für jedes Seebecken sollte die erforderliche Transektzahl ermittelt werden. Die Tabelle 1 gibt für einige Beispielseen abhängig von der Oberfläche des Gewässers die Spanne der benötigten Transekte an. Tab. 1: Beispiele für die Anzahl von Transekten in Anhängigkeit zur Größe des Sees. Oberfläche des Wasserkörpers Anzahl der Transekte Beispiele < 0,5 km² 1 - 5 +- abgegrenzte Buchten/Seeteile 0,5 - 2,0 km² 4 - 8 Gr. Gollinsee (BB), Dieksee (SH), Mindelsee (BW) 2,0 - 5,0 km² 5 - 10 Gr. Stechlinsee (BB), Schliersee (BY), Breiter Luzin (MV) 5,0 - 10 km² 6 - 12 Königssee (BY), Westensee (SH), Tegernsee (BY), Parsteiner See (BB) 10 - 20 km² 8 - 15 Wittensee (SH), Dümmer (NI), Walchensee (BY) 20 - 50 km² 10 - 20 Selenter See (SH), Steinhuder Meer (NI), Gr. Plöner See (SH), Ammersee (BY) 50 - 100 km² 20 - 30 Starnberger See (BY), Chiemsee (BY) > 100 km² 30 - 50 Müritz (MV), Bodensee (BW) Der jeweils niedrigste Wert für eine Seegrößenklasse gilt für weitgehend einheitliche Wasserkörper ohne stark ausgeprägte Buchten oder Inseln. Der jeweils größte Wert hingegen bezieht sich auf Seen mit heterogener Ufermorphologie, die vielfältigen Nutzungseinflüssen unterliegen. Am Ufer sind eine Reihe verschiedener Vegetationsformen ausgebildet aber auch verbaute bzw. versiegelte Bereiche zu finden. Aufgrund von vielfältigen Nutzungsformen des Ufers und angrenzendem Umland sind lokale (Nährstoff-) Belastungen zu erwarten. Die Probenahme wird einmalig im Sommer, zur Hauptvegetationszeit der Makrophyten (gewöhnlich Anfang Juli bis Mitte August) durchgeführt. Zeiten von extremen Wasserständen sollten gemieden werden. Neben der Kartierung der Makrophytenvegetation werden an diesem Termin in jedem Makrophytentransekt Diatomeenproben genommen und für die Aufbereitung aufbewahrt. Die Festlegung der genauen Lage der Transekte erfolgt vor Ort. Nicht beprobt werden sollten Bereiche im unmittelbaren Einflussbereich der Zuflüsse. Bei der Stellenauswahl ist darauf zu achten, die für den See charakteristischen Bereiche zu erfassen, also alle wesentlichen Makrophytenhabitate. Um potenzielle Belastungsquellen zu erfassen, soll die Auswahl nicht nur naturbelassene Stellen, sondern auch unterschiedlich genutzte Bereiche (z. B. Badestellen, Campingplätze, nahegelegene Acker- und Weideflächen) beinhalten. Das Verhältnis der unterschiedlichen Standorte zueinander sollte dabei grob berücksichtigt werden. Sind z. B. 30 % der Uferlinie flach mit feinem Sediment und 70 % steil mit grobem Substrat, so sollte das Verhältnis unter den untersuchten Stellen ebenfalls 1:2 betragen. Im Idealfall sind alle unterschiedlichen „Uferklassen“ repräsentativ vertreten. Die Lage der Probestelle sollte an einem GPS-Gerät direkt abgelesen werden. Dann werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich erfasst. Boot mit angemessener Sicherheitsausrüstung Tiefenkarten und topographische Karten 1:25 000 bzw. 1:50 000 Wathose bzw. Schnorchelausrüstung im Flachwasserbereich Sichtkasten Beidseitiger mit einem Gewicht beschwerter Rechen. Ein am Rechenstiel befestigtes Seil mit Markierungen in Meterabständen erlaubt die Beprobung von definierten Tiefenbereichen. Es ist sicher zu stellen, dass sich das Seil im Wasser nicht ausdehnt. ggf. Bodengreifer (Ekman-Birge) und passender Eimer (auch zur Untersuchung des Substrates) ggf. Unterwasserkamera und/oder Echolot Tauchausrüstung (alternativ zu Rechen und Bodengreifer bei Durchführung einer Tauchkartierung) Ergebnisse früherer Makrophytenkartierungen, falls vorhanden Kartierprotokolle und Bleistifte Exemplar der Verfahrensanleitung Fotoapparat Kühlbox mit Gefrierakkus Tüten, Etiketten, Klammern, Papier für Moos-Herbarbelege Herbarpresse und Zubehör Bestimmungsliteratur Lupe (mind. 10-fache Vergrößerung) GPS-Gerät Für die Anwendung des Bewertungsverfahrens stehen zwei Kartiermethoden alternativ zur Verfügung – die Tauchuntersuchung und die Rechenmethode. Die für das zu beprobende Transekt, bzw. den zu beprobenden Wasserkörper geeignete Methode ist nach Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort auszuwählen. Grundsätzlich soll die Beprobung möglichst schonend durchgeführt werden. Die Rechenmethode eignet sich gut bei weichem schlammigen Substrat, hochwüchsigen Arten, lückigem Pflanzenwuchs, bei schlechten Sichtverhältnissen (in diesem Fall ist die Fläche der einzelnen Stichproben auszudehnen). Eine Tauchkartierung ist vorzuziehen in Naturschutzgebieten, bei felsigem, steilem Untergrund, in dichten Schwimmblattgürteln oder bei starkem Wind. An jeder ausgewählten Stelle wird ein Bandtransekt von 20 – 30 m Breite senkrecht zur Uferlinie untersucht, das innerhalb eines ökologisch homogenen Uferabschnitts liegt. Jedes Transekt wird fotographisch dokumentiert und die mit dem GPS-Gerät ermittelten Koordinaten im Protokoll notiert. Dabei werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich festgehalten. Bei beiden Kartierungsmethoden erfolgt die Einteilung des Ufers in vier Tiefenstufen (0–1 m, 1–2 m, 2–4 m und 4 m bis zur unteren Vegetationsgrenze). Die Einhaltung der vorgegeben Tiefenstufen ist für die Berechnung des Indexes zwingend erforderlich. Bei der Rechenmethode kann die erste Tiefenstufe in der Regel watend mit dem Sichtkasten untersucht werden. In tieferem Wasser wird mit dem Boot tiefenlinienparallel wiederholt hin und her gefahren. Soweit es die Sichttiefe des Gewässers zulässt, wird die Ausdehnung der Pflanzenbestände mit dem Sichtkasten oder alternativ schnorchelnd abgeschätzt. Aus jeder Tiefenstufe, in der sich die Pflanzenpolster nicht mit dem Sichtkasten erkennen lassen, werden mindestens vier Stichproben gezogen. Bei sehr flachen Gewässern werden in der letzten Tiefenstufe mindestens 6 Stichproben entnommen. Finden sich in der letzten Probe neue Arten, so werden weitere Proben entnommen, bis keine weiteren neuen Arten mehr festgestellt werden. Der Rechen wird stets vom tiefen in Richtung des flacheren Bereichs gezogen, um ein Abgleiten am Substrat zu verhindern. Bei Kartierung der Makrophytenvegetation durch Taucher wird ebenfalls tiefenlinienparallel vorgegangen. Die gesamte Fläche eines Transekts wird unterteilt nach den Tiefenstufen abgesucht. In jeder Tiefenstufe wird die beobachtete Häufigkeit jeder Art anhand der fünfstufigen Skala nach Kohler (1978) bewertet Tab. 2: Tab. 2: Schätzskala der Häufigkeit nach Kohler (1978). Pflanzenmenge Beschreibung 1 sehr selten 2 selten 3 verbreitet 4 häufig 5 massenhaft Alle Angaben werden in den Aufnahmebogen eingetragen. Zusätzlich werden Angaben zur Wuchsform (submerses oder emerses Wachstum bzw. schwimmend/flutend) der Pflanzen notiert. Arten, die sowohl aquatisch als auch emers im Gewässer vorkommen können werden gegebenenfalls zweimal in die Artenliste aufgenommen. Die am tiefsten vorkommende Art wird ebenfalls notiert. Die Tiefe der unteren Vegetationsgrenze (UMG) ist ebenfalls im Protokoll festzuhalten. Gemeint sind dabei nicht die untersten Einzelvorkommen der Pflanzen sondern die Tiefe, in der die mehr oder weniger geschlossenen Bestände enden. Es ist sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um die untere Vegetationsgrenze und nicht um eine Lücke im Bewuchs handelt. Falls die Untergrenze der Vegetation von Faktoren beeinflusst wird, die nicht auf anthropogene Belastungen zurückzuführen sind, sondern z. B. durch Abbruchkanten, ist diese Ursache im Protokoll zu vermerken. Bei Seen, deren gesamter Gewässergrund von Makrophyten bedeckt ist, entspricht die Verbreitungsgrenze der Seetiefe. Zusätzlich zu den vorkommenden Makrophyten werden Standortparameter wie Sediment, Gefälle, Beschattung u. ä. im Protokoll festgehalten.
Sulingen/ Steinhude – Seit acht Tagen ist das Mähboot des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nun im Einsatz gegen das Laichkraut im Steinhuder Meer. "Im Auftrag der Domänenverwaltung haben wir dabei täglich eine Wasserfläche von rund vier Hektar bearbeitet, insgesamt also etwa 36 Hektar", erläuterte NLWKN-Mitarbeiter Berthold von Poten. Begonnen hatte der Einsatz im Bereich Steinhude. Am Montag wird entschieden, ob auch die Wasserflächen vor Mardorf vom Laichkraut befreit werden. Dort finden zwischen dem 2. und 8 August die Flying Dutchman-Wettbewerbe der Segelsportler statt. Der Einsatz des Mähbootes endet voraussichtlich in der zweiten Hälfte der kommenden Woche.
Sulingen/ Steinhude – Ab 17. Juli 2006 wird die Betriebsstelle Sulingen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein Mähboot zur Bekämpfung des anwachsenden Laichkrautaufkommens im Steinhuder Meer einsetzen. "Boot und Besatzung haben wir uns dabei von unserer Betriebsstelle in Stade ausgeliehen", erklärte Reinhard Nietfeld, zuständiger Geschäftsbereichsleiter des NLWKN in Sulingen. "Die Kollegen sind bereits am Freitag eingetroffen und haben sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht.". In Abstimmung mit der örtlichen Wasserschutzpolizei wird der Mähbooteinsatz im Bereich vor Steinhude beginnen. Ist die Maßnahme erfolgreich, soll der Einsatz an vier Tagen pro Woche gegen 7:00 Uhr beginnen und jeweils rund zehn Stunden andauern. Laut NLWKN ist noch unklar, welchen Zeitraum die Bekämpfung des Laichkrauts insgesamt in Anspruch nehmen wird, der NLWKN in Sulingen hat das Mähboot vorsichtshalber für zwei Monate ausgeliehen.
Hannover/ Steinhude – Ab kommenden April soll für die Nutzung des Steinhuder Meeres und des Dümmers eine neue Verordnung in Kraft treten. Die Neureglungen betreffen insbesondere die zu erbringenden Nachweise über die Befähigung zur Fahrzeugführung. Das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer bleibt probeweise gestattet. Unabhängig von der Verordnung befassen sich parallel zwei Projektgruppen mit dem Nachtfahr- und Winterfahrverbot. Der NLWKN wird die geplanten Änderungen für das Steinhuder Meer am Donnerstag, 18. Januar 2007 um 10:00 Uhr der interessierten Öffentlichkeit vorstellen. Veranstaltungsort sind die Strandterassen, Meerstraße 10 in 31515 Steinhude. Aktueller Entwurf zur Änderung der Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung
Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um einen aktuellen Text, sondern um eine Pressemitteilung vom 28. September 2005. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um einen aktuellen Text, sondern um eine Pressemitteilung vom 28. September 2005. Mardorf/ Sulingen – Noch in dieser Woche beginnt die Betriebsstelle Sulingen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor Mardorf mit Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Steinhuder Meeres. In Höhe des Seehotels werden damit die Arbeiten fortgeführt, die Ostern im Bereich der Alten und Neuen Moorhütte begonnen hatten. Auftraggeber ist die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) – Domänenamt – in Hannover. Schwerpunkt der Maßnahmen ist ein rund 250 Meter breiter, ufernaher Bereich zwischen Rote-Kreuz-Straße, Holunder- und Ebereschenweg. Ziel ist es, den Binnensee von insgesamt 100.000 Kubikmeter Schlamm zu befreien, der über eine Rohrleitung zum Spülschlammpolder Kolkdobben transportiert wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für Dezember vorgesehen, die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 400.000 Euro, getragen vom Land Niedersachsen. Die Verlegung der Seeleitung von der östlichen Entnahmestelle vor der Neuen Moorhütte zum jetzigen, nordwestlichen Einsatzort bei Mardorf erfolgte in der vergangenen Woche. Die Seeleitung verläuft von der Entnahmestelle bis zum Anschluss an die Landleitung im Bereich der Badestraße auf dem Gewässergrund, wobei der Abstand zum Ufer circa 400 Meter beträgt. Die abgesenkte Leitung wird etwa alle 100 Meter mit einer roten Boje gekennzeichnet. Lediglich im Nahbereich des Schwimmbaggers wird sie als schwimmende Leitung ausgeführt. Der NLWKN und die GLL bitten alle Wassersportler diesen Bereich des Steinhuder Meeres während der Entschlammungsarbeiten vorsichtig zu befahren, um Kollisionen mit Leitung und Bagger zu vermeiden.
Hannover/ Lemförde – Ab kommenden April gilt für die Nutzung des Dümmers und des Steinhuder Meeres eine geänderte Verordnung. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellte die Neuerungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11. Januar 2007 im Rittersaal des Amtshofes Lemförde vor. Eine wesentliche Änderung betrifft die Qualifikationsnachweise zur Führung eines Wasserfahrzeuges: Demnach müssen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen, die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten wird in die Verantwortung der Sportler gelegt. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein Binnen oder vergleichbare Papiere als Nachweis. "Wir haben die Forderungen gehört, das Winter- und Nachtfahrverbot auf beiden Gewässern aufzuheben. Soweit dies naturverträglich möglich ist, wollen wir dies tun. Wir müssen dabei die FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU beachten. Daher sind zwei Projektgruppen ins Leben gerufen: Die erste Gruppe untersucht, ob und inwieweit in der Saison Nachtfahrten der Fahrgastschifferei zur Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer ermöglicht werden können. Die zweite Gruppe befasst sich mit der Möglichkeit der Kaderschulung im Winter", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Die Ergebnisse der Projektgruppen werden auch genauere Einschätzungen darüber ermöglichen, inwieweit weitere Ausnahmen vom Winter- oder Nachtfahrverbot verwirklicht werden können. Eine neue Regelung zum Ende des Winterfahrverbotes wurde schon festgeschrieben: Liegt Gründonnerstag im März, ist das Winterfahrverbot ab diesem Tag aufgehoben, ohne dass gesonderte Anträge gestellt werden müssen. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die parallel zur geänderten Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung in Kraft treten wird, bleibt das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer erlaubt. Das Kitegebiet wird auf das angrenzende Windsurfgebiet ausgedehnt. "Aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit war eine weitergehende Vergrößerung des Kitesurf-Areals nicht möglich", erklärte Cornelia Scupin vom NLWKN. Die Aufnahme der Sportart in die Verordnung sei nicht erfolgt, weil die Grenzen des Kitegebietes in letzter Zeit massiv missachtet wurden. Eine endgültige Entscheidung über das Kitesurfen solle aber noch in diesem Jahr fallen. Weitere Änderungen der Verordnung beziehen sich unter anderem auf die erleichterte Durchführung von Regatten, die Promillegrenzen für Freizeit- und Fahrgastschiffer sowie die Kennzeichnungspflichten der Wasserfahrzeuge. Die Verordnung wird zum 1. April in Kraft treten. Einzelheiten erfahren Interessierte in den Internetauftritten der Region Hannover, des Landkreises Diepholz und des NLWKN. Gedruckte Exemplare liegen zudem vor Ort in den Tourismusbüros aus. Aktueller Entwurf zur Änderung der Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung
Hannover/ Steinhude – Ab kommenden April gilt für die Nutzung des Dümmers und des Steinhuder Meeres eine geänderte Verordnung. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellte die geplanten Neuerungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung (heute) Donnerstag in den Strandterrassen in Steinhude vor. Eine wesentliche Änderung betrifft die Qualifikationsnachweise zur Führung eines Wasserfahrzeuges: Demnach sollen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen müssen, die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten wird in die Verantwortung der Sportler gelegt. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein-Binnen oder vergleichbare Papiere als Nachweis. "Wir haben die Forderungen gehört, das Winter- und Nachtfahrverbot auf beiden Gewässern aufzuheben. Soweit dies naturverträgliche möglich ist, wollen wir dies auch tun", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Dabei müssen wir selbstverständlich die FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU beachten. Daher sind zwei Projektgruppen ins Leben gerufen: Die erste Gruppe untersucht, ob und inwieweit in der Saison Nachtfahrten der Fahrgastschifferei zur Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer ermöglicht werden können. Die zweite Gruppe befasst sich mit der Möglichkeit der Kaderschulung im Winter". Die Ergebnisse der Projektgruppen werden auch genauere Einschätzungen darüber ermöglichen, inwieweit weitere Ausnahmen vom Winter- oder Nachtfahrverbot verwirklicht werden können. Eine neue Regelung zum Ende des Winterfahrverbotes wurde schon festgeschrieben: In den Jahren, in denen Gründonnerstag im März liegt, ist das Winterfahrverbot ab diesem Tag aufgehoben, ohne dass gesonderte Anträge gestellt werden müssen. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die parallel zur geänderten Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung in Kraft treten wird, bleibt das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer erlaubt. Das Kitegebiet wird auf das angrenzende Windsurfgebiet ausgedehnt. "Aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit war eine weitergehende Vergrößerung des Ktiesurf-Areals nicht möglich.", erklärte Cornelia Scupin vom NLWKN. Die Aufnahme der Sportart in die Verordnung sei nicht erfolgt, weil die Grenzen des Kitegebietes in letzter Zeit massiv missachtet wurden. Eine endgültige Entscheidung über das Kitesurfen solle aber noch in diesem Jahr fallen. Weitere geplante Änderungen der Verordnung beziehen sich unter anderem auf die erleichterte Durchführung von Regatten, die Promillegrenzen für Freizeit- und Fahrgastschiffer sowie die Kennzeichnungspflichten der Wasserfahrzeuge. Die Verordnung wird zum 1. April 2007 in Kraft treten. Einzelheiten erfahren Interessierte in den Internetauftritten der Region Hannover, des Landkreises Diepholz und des NLWKN. Gedruckte Exemplare liegen zudem vor Ort in den Tourismusbüros aus. Aktueller Entwurf zur Änderung der Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung
Sulingen – Das Seenkompetenzzentrum des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) bringt in dieser Woche jeweils eine Gütemessboje auf dem Dümmer und dem Steinhuder Meer aus. „Den Anfang machen wir am Dienstag am Dümmer, im Laufe der Woche folgt das Steinhuder Meer“, berichtet Marlon Bredemeier vom NLWKN in Sulingen. Die grünen Geräte haben ein Höhe von rund 80 Zentimeter und einen Durchmesser von 46 Zentimetern. Die eingebaute Messtechnik liefert dem NLWKN Informationen zu Parametern wie Temperatur, Sauerstoffgehalt, ph-Wert und Algendichte. „So können wir das Gütemonitoring weiter verbessern und erhalten wertvolle Hinweise zur aktuellen Situation sowie zur saisonalen Entwicklung der beiden Seen. Die zusätzlichen Daten werden künftige Prognosen und die Planung eventueller kurzfristiger Maßnahmen erleichtern“, ergänzt Bredemeier.
Norden/Hannover . Gewässer, Moore, Grundwasser: Bereits zum Sommeranfang sorgt die anhaltende Trockenheit in Niedersachsen für niedrige Wasserstände – und das trotz eines gefühlt durchaus feuchten Winterhalbjahrs. Die aktuelle Entwicklung sei vor allem ein Ergebnis gleich mehrerer Trockenjahre in Folge, betonen die Experten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Gewässer, Moore, Grundwasser: Bereits zum Sommeranfang sorgt die anhaltende Trockenheit in Niedersachsen für niedrige Wasserstände – und das trotz eines gefühlt durchaus feuchten Winterhalbjahrs. Die aktuelle Entwicklung sei vor allem ein Ergebnis gleich mehrerer Trockenjahre in Folge, betonen die Experten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). „In weiten Teilen Niedersachsens haben wir insbesondere 2018 bis 2020 sowie zuletzt 2022 teils deutliche Niederschlagsdefizite beobachten können“, erklärt Martin Gottwald, Geschäftsbereichsleiter Wasserwirtschaft und Strahlenschutz in der Direktion des Landesbetriebs in Hannover. Das zehre an den natürlichen Speichern in den Einzugsgebieten von Gewässern wie den Boden- und Grundwasserspeichern. „Die Defizite haben sich gewissermaßen über die Jahre akkumuliert. Die Gewässer reagieren daher im Hinblick auf die Wasserführung derzeit sensibler auf die ausbleibenden Niederschläge der vergangenen Wochen, als zu dieser Zeit im Jahr üblich“, so der Experte. Die Wasserstände an den niedersächsischen Pegeln zeigen analog zum Niederschlag ab Mai eine kontinuierlich abnehmende Tendenz. Der überwiegende Teil der Messstellen befindet sich dabei bereits jetzt auf dem Niveau des langjährigen mittleren Niedrigwassers oder unterschreitet diese Marke – so geschehen aktuell zum Beispiel an der Hunte im Landkreis Oldenburg (Pegel Huntlosen 2), an der Innerste südlich von Hildesheim (Pegel Heinde), an der Rhume im Landkreis Northeim (Pegel Elvershausen), an der Düte nordwestlich von Osnabrück (Pegel Wersen) oder der Schwinge im Landkreis Stade. Einen Überblick in Bezug auf die Niedrigwasser-Situation liefert das länderübergreifende Pegelportal ( https://www.pegelportal.de/niedrigwasser/ ). Niedrigste Wasserstände noch nicht erreicht Niedrigste Wasserstände noch nicht erreicht Die jeweils niedrigsten Werte der letzten Trockenjahre werden bisher dagegen noch nicht erreicht. Auch ist es an den vom NLWKN überwachten Gewässern noch nicht zu einem Trockenfallen gekommen. „Wir befinden uns allerdings auch noch am Anfang des Sommers. Die Extremwerte der vergangenen Jahre wurden vor allem im Spätsommer und Herbst verzeichnet“, erinnert Gottwald. Insbesondere die Situation an den kleineren Bächen ist bereits jetzt angespannt, zumal mit ausreichenden Niederschlägen in nächster Zeit nicht zu rechnen ist. Die geringe Wasserführung setzt den niedersächsischen Gewässern im Sommerhalbjahr zu – auch, weil diese oftmals in unterschiedlichem Maße bereits erhebliche Defizite aufweisen: Etwa hinsichtlich der Abnahme von Biodiversität und Biomasse der Insekten und grundsätzlichen Defiziten bei der Gewässerstruktur. Hinzu kommt eine vielfach noch nicht angepasste Gewässerunterhaltung und vorhandene Belastungen mit Nähr- und Schadstoffen. „Die niedrigen Wasserstände können vor diesem Hintergrund über den Sommer zu einer weiteren Verschärfung führen, da es zu einer Erhöhung der Wassertemperatur, Sauerstoffarmut, Aufkonzentrierung von Schadstoffen, einer verringerten Fließgeschwindigkeit und damit verbunden verstärkter Sedimentation der mitgeführten Feinmaterialien kommen kann. Von erheblichen Schäden ist durch die letzten Trockenjahre bereits jetzt oder bevorstehend auszugehen, falls diese Wetterbedingungen über den Sommer anhalten“, so die Einschätzung von Martin Gottwald. Seen Seen Aufgrund des niederschlagsreichen Frühjahrs konnten sich nach dem letzten Trockenjahr in den großen niedersächsischen Seen die Wasserstände bis Ende März zunächst erholen. Allerdings hat die warme niederschlagsarme Witterung insbesondere der letzten Wochen dazu geführt, dass die Wasserstände auch hier sinken. Im größten niedersächsischen See – dem Steinhuder Meer – befindet sich der Wasserstand mit 37,80 m über NN bereits zu Beginn des Sommers auf einem Niveau, welches auch im Juni des letzten Jahres gemessen wurde. Grundwasser Grundwasser Mit Blick auf das Grundwasser zeichnen die Experten des NLWKN ein ähnliches Bild: „Die bisher exemplarisch ausgewerteten Daten für das Jahr 2023 deuten darauf hin, dass die Frühjahrsgrundwasserstände trotz eines feuchten Winters in vielen Messstellen, insbesondere in den Geestbereichen, unter den Vergleichswasserständen des Vorjahres geblieben sind“, so Dr. Gunter Wriedt, Grundwasser-Experte am NLWKN-Standort Cloppenburg. Die aufgrund der Trockenheit im Jahr 2022 deutliche sommerliche Absenkung konnte durch die Niederschläge und Grundwasserneubildung im zurückliegenden Winter demnach in vielen Messstellen nicht vollständig kompensiert werden. Insgesamt findet die Grundwasserstandsdynamik weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau statt. Der NLWKN wird noch in diesem Jahr wieder einen Sonderbericht zur Entwicklung des Grundwassers in Niedersachsen für das abgelaufene hydrologische Jahr (hydrologisches Jahr 2022: November 2021 bis Oktober 2022) veröffentlichen. Dafür werden umfangreiche Datenreihen von rund 1.400 Grundwasserstandmessstellen des NLWKN ausgewertet. Blickpunkt Moore Blickpunkt Moore Hinreichende Niederschlagsmengen spielen auch beim Blick auf die niedersächsischen Moore eine wichtige Rolle. Ihre Vernässung ist das erklärte Ziel einiger ambitionierter Natur- und Klimaschutzprojekte des Landes – etwa im Großen Moor bei Gifhorn, wo sich die aktuelle Trockenheit ebenfalls bereits bemerkbar macht: „Trotz erster Erfolge der auf der Projektfläche bisher umgesetzten Maßnahmen ist offensichtlich: Die anhaltende Trockenheit der Sommermonate erschwert das Erreichen unseres Ziels eines möglichst nassen und damit wieder intakten Moores erheblich. Das wird auch an den gemessenen Wasserständen zum Beispiel in unseren Poldern greifbar, die derzeit spürbar sinken“, weiß Meike Müller, Projektkoordinatorin beim NLWKN in Braunschweig. Intakte Moore leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Nasse Moorflächen dienen aber auch dem Klimaschutz, da die Vernässung des Torfkörpers die Ausdünstung klimaschädlichen CO2-Gases verhindert.
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