Gemeinsame Presseinformation des NLWKN, der Domänenenverwaltung des Landes Niedersachsen im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, der Stadt Wunstorf und der Region Hannover: Wunstorf/Sulingen. In den vergangenen Tagen wurden in den Uferbereichen des Steinhuder Meeres, so auch in den Grachten, an der Uferpromenade, dem Hagenburger Kanal und an der Badeinsel in Steinhude vermehrt verendete große Hechte und Quappen festgestellt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN, Betriebsstelle Sulingen), die Domänenenverwaltung des Landes Niedersachsen im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, die Stadt Wunstorf und die Region Hannover sind hierzu unter Hinzuziehung des Fischereivereins Steinhude e.V. und des Anglerverbandes Niedersachsen (AVN) im Austausch. Als wahrscheinlichste Ursache gelten die außergewöhnlich hohen Wassertemperaturen infolge der anhaltenden Hitzeperiode. Aufgrund der hohen Anzahl gesichteter Fischkadaver ist davon auszugehen, dass das hitzebedingte Massensterben der Hechte flächendeckend einen Großteil der Uferbereiche des Steinhuder Meeres betroffen hat. Messungen des AVN im Bereich Steinhude und kontinuierliche Messdaten von der Gütemessboje des NLWKN in der Seemitte ergaben eine langanhaltend erhöhte Wassertemperatur. Am vergangenen Samstag wurden Wassertemperaturen von über 30 °C, stellenweise bis zu 32 °C und gleichzeitig ein Sauerstoffgehalt von 6,8 mg/l gemessen. Dieser reicht für Fische im Ruhezustand aus, kann bei erhöhter Aktivität jedoch zu gering sein. Um die Situation nicht weiter zu belasten, sollten zusätzliche Sedimentaufwirbelungen vermieden werden. Verendete Fische sollten daher möglichst schonend vom Ufer aus eingesammelt werden. Der AVN hat seine Mitglieder gebeten, die Angeltätigkeit bis zu einer nachhaltigen Entspannung der Wassertemperaturen vorübergehend einzustellen, um die bereits stark belasteten Fischbestände zusätzlich zu schonen. Der Baubetriebshof der Stadt Wunstorf hat sich bereit erklärt tote Fische abzusammeln und in bereitgestellten Containern zwischenzulagern. Die Entsorgungskosten werden von der Domänenverwaltung des Landes Niedersachen übernommen. Mit den gesunkenen Lufttemperaturen und dem aufkommenden Wind wird aus Sicht der beteiligten Behörden in den kommenden Tagen eine schrittweise Entspannung der Situation erwartet.
Region Hannover/Naturpark Steinhuder Meer. Weniger Phosphor im See, gezielte Entschlammung, bessere Daten zum Wasserhaushalt und konkrete Maßnahmen an Zuflüssen und Entwässerungssystemen: Der zweite Teil des Seeentwicklungsplans für das Steinhuder Meer liegt vor. Er wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Region Hannover erarbeitet. Ziel ist es, den größten See Niedersachsens langfristig als Naturraum, Lebensraum und nutzbares Gewässer zu erhalten. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Seit 2019 arbeiten das Land und die Region in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sowie Akteuren aus Naturschutz, Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Fischerei und Wassersport daran, die Nutzungsansprüche an das Steinhuder Meer mit Natur- und Gewässerschutz, Klimawandel, Wasserrahmenrichtlinie und Schlammmanagement zusammenzuführen. Der erste Teil des Seeentwicklungsplans hatte 2022 vorhandene Gutachten, Studien und Daten zum Steinhuder Meer gebündelt. Der zweite Teil baut darauf auf und übersetzt die Grundlagen in konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, der Umgang mit Schlamm, das Wasserstandsmanagement, Maßnahmen an Zuflüssen, bessere Datengrundlagen sowie Moor- und Feuchtgebietsentwicklung. Fachlich erstellt wurde der Plan durch das Institut biota. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Der Plan macht deutlich: Um die Zukunft des Steinhuder Meeres zu sichern, reichen einzelne Maßnahme nicht aus. Entschlammung bleibt notwendig, behandelt aber vor allem die Folgen der Belastung. Langfristig entscheidend ist, die Ursachen der Schlammneubildung zu verringern – vor allem die Einträge von Phosphor in den See. Für einen stabileren ökologischen Zustand wird ein Zielwert von maximal 50 Mikrogramm Phosphor pro Liter festgelegt. Das entspricht einer jährlichen Gesamtemission von rund 520 Kilogramm Phosphor. Die modellierten Einträge liegen mit rund 2.000 Kilogramm pro Jahr derzeit fast viermal so hoch. Zur Verringerung der Phosphor-Belastung benennt der Plan konkrete Ansatzpunkte: Am Winzlarer Grenzgraben, über den rund 25 Prozent des jährlichen Phosphor-Gesamteintrags in den See gelangen, soll nordwestlich des Südbachdükers eine offene Einstau-Aue entstehen. Am Großenheidorngraben ist ein schilfbewachsenes Rückhaltebecken vorgesehen. Am Hochmoorgraben sollen nährstoffreiche Abflüsse aus ehemaligen und teils noch aktiven Torfabbauflächen im Toten Moor zurückgehalten werden. Hinzu kommen Maßnahmen an der Oberflächenentwässerung aus Steinhude und Großenheidorn: Ein Retentionsbodenfilter ist bereits in Planung und soll 2028 fertiggestellt werden. Außerdem sollen besonders belastete Einleitstellen durch Messungen identifiziert und direkte Regenwassereinleitungen verringert werden. Auch eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Bruchdamm in Steinhude soll geprüft werden. Gezielte Entschlammung bleibt ebenfalls notwendig. Seit 1980 wurden im Durchschnitt jährlich rund 30.000 bis 40.000 Kubikmeter Schlamm entnommen. Die aktuelle mittlere jährliche Schlammneubildung wird auf rund 52.000 bis 64.000 Kubikmeter geschätzt. Solange die Neubildung nicht sinkt, soll sich die Entnahme an dieser Größenordnung orientieren und die Menge damit stabil halten. Der Schlamm soll dort entnommen werden, wo er Nutzung und Unterhaltung besonders beeinträchtigt. Die Bereiche sollen über Vorpeilungen bestimmt werden. Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Der Seeentwicklungsplan ist der Arbeitsrahmen für die kommenden Jahre. Er ersetzt keine später notwendigen Genehmigungen oder Einzelentscheidungen, dient aber als gemeinsamer fachlicher Fahrplan für die weiteren Schritte. Die prioritären Maßnahmen werden jetzt weiter vorbereitet, Zuständigkeiten geklärt, Fördermöglichkeiten geprüft und Planungen konkretisiert. Der Plan benennt für die einzelnen Maßnahmen jeweils Maßnahmenträger und Kooperationspartner. Die weitere Vorbereitung und Umsetzung erfolgt je nach Zuständigkeit durch ArL Leine-Weser, NLWKN, Region Hannover, Kommunen, Landkreise und weitere Fachpartner. Die Planungsgruppe aus ArL Leine-Weser, NLWKN und Region Hannover bleibt bestehen, begleitet den Prozess und stimmt die weiteren Schritte ab. Die Ergebnisse zeigen auch, dass für ein effektives Management des Wasserhaushalts bessere Daten benötigt werden – etwa zu Zuflüssen, Grundwasser, Wasserstand und möglichen Folgen des Klimawandels. Das NLWKN-Seen-Kompetenzzentrum soll diese Grundlagen gemeinsam mit weiteren Fachstellen verbessern. Der Plan beziffert den dafür notwendigen Aufwand auf rund 450.000 Euro, unter anderem für hydrologische Modelle, Grundwasserdaten und Abflussmessungen an den Zuflüssen. Die Ergebnisse sollen helfen, spätere Entscheidungen zum Wasserstandsmanagement und zur Steuerung des Sees fachlich belastbarer zu treffen. Auch die Entschlammung wird weiter fachlich begleitet. Nach Umsetzung mittelfristiger Maßnahmen soll die Schlammneubildungsrate gutachterlich überprüft werden. Zugleich sollen die verfügbaren Polderkapazitäten fortgeschrieben werden, damit die jährliche Logistik realistisch geplant werden kann. Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Die betroffenen Akteure rund um das Steinhuder Meer wurden Anfang des Jahres in die Erarbeitung des Plans einbezogen. Der Entwurf wurde vorgestellt, schriftliche Stellungnahmen wurden geprüft und vertiefende Fachgespräche geführt. Alle Rückmeldungen wurden aber fachlich geprüft und abgewogen. Ein konkretes Ergebnis der Beteiligung ist die erneute fachliche Überprüfung der Tiefensituation. 2019 war das Schlammvolumen im Steinhuder Meer auf rund 14,4 Millionen Kubikmeter geschätzt worden – bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Erste Zwischenergebnisse der Peilung 2026 zeigen, dass die räumliche Verteilung der Schlammauflagen und die Struktur der Deipen weitgehend unverändert geblieben sind. Zugleich gibt es weite Bereiche mit Zunahme der Schlammmächtigkeit, allerdings auch einige Bereiche mit geringerer Schlammmächtigkeit. Das unterstreicht, dass Sedimentumlagerungen im Steinhuder Meer ein dynamischer Prozess sind. Wo gibt es weitere Informationen? Beide Teile des Seeentwicklungsplan sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zustand des Steinhuder Meers sind unter www.hannover.de/entwicklung-steinhuder-meer veröffentlicht. Im Herbst wird der Seeentwicklungsplan zudem Thema der Naturpark-Konferenz des Naturparks Steinhuder Meer sein. Dort sollen zentrale Inhalte vorgestellt und die weitere Umsetzung mit Akteur*innen aus der Region diskutiert werden. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Wo gibt es weitere Informationen?
Das Steinhuder Meer steht vor wichtigen Weichenstellungen: Ein rund 300 Seiten starker Entwurf für den zweiten Teil des Seeentwicklungsplans liegt jetzt vor. Anfang dieser Woche wurde das Konzept erstmals Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Nutzergruppen vorgestellt und intensiv diskutiert. Im Sommer 2026 sollen die finalen Maßnahmen für die nachhaltige Zukunft des größten Binnensees Niedersachsens der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der Entwurf von Teil 2 wurde vom Institut Biota aus Bützow bei Rostock erarbeitet. Der erste Teil, der 2022 veröffentlicht wurde, bündelte die Ergebnisse zahlreicher Studien und bildete die Basis für die nun vorliegenden Maßnahmenvorschläge. Eingeladen zur Diskussion waren neben den betroffenen Kommunen auch Institutionen, die sich mit wasserwirtschaftlichen Fragen beschäftigen. Darüber hinaus waren auch Landbewirtschafter, berufsständige Vertreter, Touristiker, der Naturschutz, Wassersportvereine und die Wettfahrvereinigung Steinhuder Meer mit dabei. Wichtige Themen, die konstruktiv diskutiert wurden, waren unter anderem Nährstoffeinträge, Wasserstandsmanagement sowie die Schlammbildung und Entschlammung. Nach einer Vermessung im Jahr 2019 wurde das Schlammvolumen auf rund 14,4 Millionen Kubikmetern geschätzt - bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Die beteiligten Institutionen und Nutzergruppen haben nun die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Ihr Feedback fließt in die weitere Ausarbeitung des Plans ein. Die finale Version soll später auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung einzelner Maßnahmen dienen. Hintergrundinformationen: Seit 2019 arbeiten das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, welches die Pflichten und Rechte des Landes als Grundstückseigentümerin wahrnimmt, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde sowie die Region Hannover als betroffene Kommune gemeinsam an dem Seeentwicklungsplan, der als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Steinhuder Meeres dienen soll.
Sachverhalt: Gemäß § 1 (1) Nr. 24 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung ist das Starten und Landen von Ballonen dort verboten. In § 1 (2) Nr. 6 heißt es: von den Verboten des Absatzes 1 gelten nicht für die Nummer 24 für den nach Luftverkehrsrecht zulässigen Betrieb des Segelfluggeländes Boberg. Zugelassen war der Betrieb jahrzehntelang gemäß § 18 LuftVO i.V. mit § 25 LuftVG, dann aufgrund einer Weisung der BUKEA nicht mehr. Die Maßnahme ist unberechtigt und verstößt gegen geltendes Recht. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache 7 CN 1/22 (Causa Steinhuder Meer) entschieden, dass Umweltbehörden nicht berechtigt sind, Verfügungen zu erlassen, die luftrechtliche Belange betreffen. Es wird gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen. Somit ist das Verbot gemäß § 1 (1) Nr. 24 nichtig! Ähnlich hat auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urt. v. 13.05.2025, Az.: 4 KN 41/22) zur VO Naturschutzgebiet Lüneburger Heide entschieden. Fragen: 1. Wann beabsichtigt die BUKEA die Verordnung entsprechend zu ändern? 2. Ist die BUKEA bereit, mit den betroffenen Ballonfahrern ein Verfahren für Ballonstarts vom Segelfluggelände Boberg zu erarbeiten, das allen Seiten gerecht wird? Die Betreiber des Geländes sind dazu bereit.
Auf dem Informationsportal des NLWKN werden die aktuellen Wasserstände von Pegelmessstationen des Landes Niedersachsen für Binnen- und Tidegewässer veröffentlicht. Neben Wasserständen an Pegeln, die der NLWKN betreibt, werden auch Pegel an Bundeswasserstraßen dargestellt, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betrieben werden. Es handelt sich bei allen Daten um Rohdaten, die vollautomatisch am Pegel erfasst werden. Neben aktuellen Wasserständen, werden auch Wasserstandshauptwerte und Extremwerte bereitgestellt. Die Pegelmessstelle Wilhelmstein am Gewässer Steinhuder Meer gehört zum übergeordneten Einzugsgebiet Steinhuder Meerbach. Die Pegelmessstelle Wilhelmstein am Gewässer Steinhuder Meer gehört zum übergeordneten Einzugsgebiet Steinhuder Meerbach.
Steimbke – Aus dem Bereich der ehemaligen Sandentnahme in Klein Varlingen in der Samtgemeinde Steimbke lagen Nachweise von Zauneidechsen und Kreuzkröte vor. Doch die Fläche war über die Jahre mit Gehölzen zugewachsen, die Gewässer sowie die südexponierten Hänge lagen im Schatten. Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) schlug deshalb zusammen mit den Landfrauen Nienburg vor, das Biotop aufzuwerten. Die Gemeinde Steimbke stimmte dem Vorhaben als Flächeneigentümer zu, sodass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Arbeiten im Gebiet zusammen mit der ÖSSM umsetzen konnte. Diese Arbeiten fanden im Rahmen des EU-geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ statt. Aus dem Bereich der ehemaligen Sandentnahme in Klein Varlingen in der Samtgemeinde Steimbke lagen Nachweise von Zauneidechsen und Kreuzkröte vor. Doch die Fläche war über die Jahre mit Gehölzen zugewachsen, die Gewässer sowie die südexponierten Hänge lagen im Schatten. Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) schlug deshalb zusammen mit den Landfrauen Nienburg vor, das Biotop aufzuwerten. Die Gemeinde Steimbke stimmte dem Vorhaben als Flächeneigentümer zu, sodass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Arbeiten im Gebiet zusammen mit der ÖSSM umsetzen konnte. Diese Arbeiten fanden im Rahmen des EU-geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ statt. „Zauneidechsen brauchen ein kleinflächiges nebeneinander aus Licht und Schatten, Versteckplätzen und offenen Sandflächen, in denen Sie ihre Eier ablegen und von der Sonne ausbrüten lassen können“, erklärt Projektleiter Tom Kutter vom NLWKN. „Der Standort in Klein Varlingen war uns als Lebensraum von Kreuzkröte und Zauneidechse auch durch Hinweise der Landfrauen schon länger bekannt. Die kleine Heidefläche wurde bislang manuell freigehalten. Die Sandgrube selbst aber drohte aber durch ein Zuwachsen der Fläche und Verschattung durch hohe Bäume an den Rändern der Grube für die Arten verloren zu gehen und die Pflege war händisch nicht mehr zu bewältigen“, sagt Thomas Beuster von der ÖSSM. Kreuzkröte und Zauneidechse stehen unter strengen Schutz und sind in den Anhängen der Europäischen Fauna-Flora Habitat-Richtlinie aufgeführt. „Die Gemeinde hat das Vorhaben von Anfang an unterstützt“, so Thorsten Deede, Bürgermeister der Samtgemeinde Steimbke. Aus Mitteln des Integrierten EU LIFE Projektes Atlantische Sandlandschaften konnten im Jahr 2022 die Fläche von Gehölzen freigestellt und die Gewässer entschlammt werden. Die Arbeiten mit Forstmaschine und Bagger wurden durch einen eintägigen Freiwilligeneinsatz der ÖSSM unterstützt, um händisch günstige Strukturen für die kleinen Reptilien zu schaffen. Nun wurde auch eine Infotafel am Standort aufgestellt. „Die Infotafel soll die Besucher dafür sensibilisieren, sich in der Fläche umsichtig zu verhalten und den Kröten und Reptilien nicht zu nahe kommen“, betont Tom Kutter. Hundebesitzerinnen und – Besitzer werden zudem darum gebeten, ihre Hunde nicht in den flachen Amphibiengewässern baden zu lassen. Dies kann den empfindlichen Laich der Kreuzkröten schädigen. Die Gemeinde wird die Flächen weiterhin mit Unterstützung ihres Bauhofes offenhalten und weitere Pflegeeinsätze mit der ÖSSM abstimmen. Auch die Landfrauen sind vor Ort aktiv und begleiten das Projekt weiterhin. Hintergrund zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrund zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt setzt Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in fast ganz Niedersachsen und weiten Teil Nordrhein-Westfalens um. Die beiden Bundesländer finanzieren 40 % des IP LIFE, die anderen 60 % werden durch die Europäische Kommission gefördert. Ansprechpersonen zum Projekt: Ansprechpersonen zum Projekt: Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer Thomas Beuster Hagenburger Str. 16 31547 Rehburg-Loccum E-Mail: beuster@oessm.org Tel. 05037-9670 NLWKN, IP LIFE „Atlantische Sandlandschaften“ Tom Kutter Tel: 0511/3034-3352 E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de Kleingewässer vor Freistellung der Sandentnahme (Foto: Tom Kutter / NLWKN) Eine Zauneidechse beim Sonnenbad (Foto: Tom Kutter / NLWKN)
Wiederansiedlungsversuche am Steinhuder Meer (Niedersachsen) und im Saarland. Die lokalen Vorkommen erfüllen noch nicht die Etablierungskriterien. Das Projekt im Saarland ist gescheitert (S. Caspari, mündl. Mitt.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: Wieviel ha Wald gibt es in der Region Hannover und wer hat den Überblick über die Bestandsentwicklung (für öffentlichen und Privateigentum gesamt)? Wie sieht die Bestandsentwicklung in den letzten 10 Jahren aus? Wieviel Altbestand mussten weichen, wieviel Neubestand kam hinzu? Gibt es einen Genehmigungsprozess für Rodungen? Wird bei Rodungsgenehmigungen differenziert, wie alt die Bäume sind? Welche Genehmigungen wurden für 2023/2024 (bisher) erteilt? Hintergrund dieser Frage sind Presseberichte und Beobachtungen, dass laufend größere Waldflächen gerodet werden (sollen), z.B. ca. 55ha im Bissendorfer Moor, ca. 14ha am Steinhuder Meer, ca. 5ha am Fliegerhorst etc. Weitere Bäume/Wälder werden im Zuge von Ortsumgehungen, Windkraftplänen, Ausbau von Verkehrswegen oder für Bebauungen gefällt. Einzelne Projekte sind ggf. zu rechtfertigen, aber ohne die Summe der Auswirkungen aller Projekte im Auge zu behalten ist jedes Einzelprojekt brandgefährlich für unseren Natur- und Klimaschutz! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Freundliche Grüße
Anlässlich des Weltwassertages am 22. März 2017 ernennen die internationale Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) und das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland (NLSD) das Steinhuder Meer zum „Lebendigen See des Jahres 2017". Mit dieser Auszeichnung betonen die Netzwerkpartner die ökologische Bedeutung des Sees und der mit dem See verbundenen Lebensräume für den Natur- und Artenschutz und die vorbildliche Zusammenarbeit von behördlichem und verbandlichem Naturschutz.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um einen aktuellen Text, sondern um eine Pressemitteilung vom 28. September 2005. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um einen aktuellen Text, sondern um eine Pressemitteilung vom 28. September 2005. Mardorf/ Sulingen – Noch in dieser Woche beginnt die Betriebsstelle Sulingen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor Mardorf mit Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Steinhuder Meeres. In Höhe des Seehotels werden damit die Arbeiten fortgeführt, die Ostern im Bereich der Alten und Neuen Moorhütte begonnen hatten. Auftraggeber ist die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) – Domänenamt – in Hannover. Schwerpunkt der Maßnahmen ist ein rund 250 Meter breiter, ufernaher Bereich zwischen Rote-Kreuz-Straße, Holunder- und Ebereschenweg. Ziel ist es, den Binnensee von insgesamt 100.000 Kubikmeter Schlamm zu befreien, der über eine Rohrleitung zum Spülschlammpolder Kolkdobben transportiert wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für Dezember vorgesehen, die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 400.000 Euro, getragen vom Land Niedersachsen. Die Verlegung der Seeleitung von der östlichen Entnahmestelle vor der Neuen Moorhütte zum jetzigen, nordwestlichen Einsatzort bei Mardorf erfolgte in der vergangenen Woche. Die Seeleitung verläuft von der Entnahmestelle bis zum Anschluss an die Landleitung im Bereich der Badestraße auf dem Gewässergrund, wobei der Abstand zum Ufer circa 400 Meter beträgt. Die abgesenkte Leitung wird etwa alle 100 Meter mit einer roten Boje gekennzeichnet. Lediglich im Nahbereich des Schwimmbaggers wird sie als schwimmende Leitung ausgeführt. Der NLWKN und die GLL bitten alle Wassersportler diesen Bereich des Steinhuder Meeres während der Entschlammungsarbeiten vorsichtig zu befahren, um Kollisionen mit Leitung und Bagger zu vermeiden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 70 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 7 |
| Taxon | 1 |
| Text | 70 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 73 |
| Offen | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 99 |
| Englisch | 16 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 16 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 40 |
| Webseite | 22 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 46 |
| Lebewesen und Lebensräume | 99 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 91 |
| Wasser | 83 |
| Weitere | 87 |