Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.
Mitverbrennung von Stroh-Ballen (5% Anteil) in einem neuen Steinkohlekraftwerk mit hochwertiger Dampfturbine mit nasser REA + SCR-DeNOx, Kühlturmbetrieb mit nasser Rückkühlung angenommen. Effizienz und Kosten nach #2, alle anderen Daten nach #1, Wasserbedarf nach eigener Schätzung. Transportentfernung für Hackschnitzel mit 100 km angenommen, Transport per Lkw. Investitionskosten umfassen hier nur die Mehr-Investition für die Brennstoffaufbereitung, Kosten nach #3. Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 30a Leistung: 35MW Nutzungsgrad: 47,1% Produkt: Elektrizität
Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das erste Halbjahr 2023. In diesem Newsletter finden Sie eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Forschungsergebnisse mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ veröffentlicht Erneuerbare Energien 2019 bis 2023 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Die AGEE-Stat hat den Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ veröffentlicht. In dieser Publikation werden erste offizielle Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien (EE) vorgestellt. Diese zeigen: Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch Im erste Halbjahr 2023 wurden knapp 136 Terawattstunden (TWh) erneuerbarer Strom erzeugt. Damit nahm die EE-Stromerzeugung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um circa 1 Prozent ab. Grund hierfür waren sonnenarme und auch weniger windige Witterungsverhältnisse als im Vorjahr. Die Energiepreiskrise zu Beginn des Jahres führte indes zu einem sinkenden Stromverbrauch insgesamt. Daher nahm der Anteil der erneuerbaren Energien am (Brutto)-Stromverbrauch trotz sinkender EE-Stromerzeugung im Vergleich zum Vorjahr zu und lag bei 52 Prozent (1. Halbjahr 2022: 49 Prozent). Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Wärme Auch im ersten Halbjahr 2023 wurden weiterhin fossile Energieträger zur Wärmeerzeugung eingespart und durch erneuerbare Energieträger ersetzt. Dies führte zu einem Anstieg der erneuerbaren Wärme, insbesondere durch den Einsatz fester Biomasse in Haushalten, aber auch im Bereich der Wärmepumpen. Mit etwa 119 TWh erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Verkehr Im Verkehrsbereich war im ersten Halbjahr hingegen nach ersten Abschätzungen nur wenig Dynamik festzustellen. So wurden in etwa gleich viele Biokraftstoffe (Biodiesel, Pflanzenöl, Bioethanol oder Biomethan) getankt wie im Vorjahreszeitraum. Zugenommen hat indes der Anteil des Verbrauchs von erneuerbarem Strom im Verkehr, bedingt durch die Zunahme des EE-Anteils am Strommix insgesamt. Mit 20 TWh steigt somit der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Verkehr um etwa 3 Prozent. Der Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ stellt die oben genannten Entwicklungen grafisch und tabellarisch dar und gibt zusätzliche Hintergrundinformationen. Weitere aktuelle Daten und Fakten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind auf den Themenseiten des Umweltbundesamtes sowie im Internetportal Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) verfügbar. Dort finden Sie unter anderem auch weitere Grafiken und Schaubilder sowie die vollständigen Zeitreihentabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 in Deutsch und Englisch. Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor“ (SeEiS) veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Jahre 2013 – 2018 und 2019 – 2021 Der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor“ (SeEiS), welche von ESA² GmbH zusammen mit der TU Dresden, dem KIT und TEP Energy GmbH erarbeitet wurde, ist auf der Seite des Umweltbundesamtes veröffentlicht worden. Die Studie ist eine wesentliche Datengrundlage für die Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger, da sie die Substitutionsbeziehungen zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern im Stromsektor herleitet. Durch den grenzübergreifenden Stromhandel sind die Vermeidungseffekte dabei nicht auf Deutschland begrenzt. Die durch erneuerbare Stromerzeugung vermiedenen Emissionen sind dabei von Entwicklungen des Kraftwerksparks, der Preisentwicklung der Energieträger und dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung abhängig. Die Substitutionseffekte können sich in Deutschland deutlich von denen im Ausland unterscheiden. Dabei stieg der Anteil der in Deutschland vermiedenen Emissionen in den letzten 10 Jahren deutlich an. Während in Deutschland hauptsächlich Stromerzeugung aus Steinkohlekraftwerken ersetzt wurde, wurde im Ausland hauptsächlich Stromerzeugung aus Gaskraftwerken ersetzt. Seit 2019 kommt es zudem auf Grund der teilweise hohen Erzeugungsspitzen erneuerbarer Stromerzeugung auch zu einer Verdrängung von Braunkohlestrom. AGEE-Stat – Fachgespräch „Statistische Erfassung erneuerbarer Energie aus Umweltwärme und oberflächennaher Geothermie (Wärmepumpen)“ AGEE-Stat diskutierte mit Expert*innen über die Wärmepumpenstatistik Am 25.05.2023 fand das AGEE-Stat-Fachgespräch „Statistische Erfassung erneuerbarer Energie aus Umweltwärme und oberflächennaher Geothermie (Wärmepumpen)“ statt, in dessen Rahmen die Geschäftsstelle der AGEE-Stat mit rund 30 Fachleuten aus Wissenschaft, Forschung und Praxis sowie Vertreter*innen der Verbände sowie Ministerien und Landesämtern über die Verbesserung der statistischen Erfassung von Wärmepumpen und deren nutzbar gemachter Wärme diskutierte. Das Fraunhofer-ISE (FH-ISE) als forschungsnehmende Institution stellte ihre im Rahmen des Forschungsvorhabens „Wissenschaftliche Analysen zu ausgewählten Aspekten der Statistik erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)“ gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vor. Die einfließenden Datenquellen und Parameter des Modells wurden dabei präsentiert und von FH-ISE zur Diskussion gestellt. Einig waren sich die Fachexpert*innen darin, dass, trotz des weiter steigenden politischen und medialen Interesses am Thema erneuerbare Wärmeversorgung, viele Herausforderungen und Datenlücken bei der energiestatistischen Erfassung von Wärmepumpen existierten. Die AGEE-Stat als mit der Bereitstellung einer belastbaren, methodisch konsistenten Datenbasis für Deutschland beauftragtes Gremium stellt sich der daraus resultierenden Herausforderung für seine Arbeit. Fachgespräche wie diese dienen dazu, bestehende und neue Ansätze und Methoden einem Praxischeck zu unterziehen und an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten anzupassen. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklungen der Wärmepumpen-Statistik im dritten Quartal in den AGEE-Stat-Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland , der Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen“ und den zugehörigen BMWK-Zeitreihen und -Schaubildern umzusetzen. In eigener Sache Um den zunehmenden Zukunftsaufgaben der Energie(daten)wende gerecht zu werden, wurde die Aufbauorganisation der Abteilung V 1 Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes weiterentwickelt. In diesem Kontext möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zukünftig als neu gegründetes Fachgebiet V 1.8 ihre Arbeiten wahrnehmen wird. E-Mailverkehr, der an das neue Fachgebiet V 1.8 „ Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik “ gerichtet wird, senden Sie bitte wie bisher an das bestehende Postfach AGEE-Stat@uba.de .
Am 29. Juli 2014 stimmte der Stadtrat von Stade mit 32 zu 8 Stimmen dem Bau eines großen Kohlekraftwerkes auf dem Geländes des Chemiekonzerns Dow in Bützfleth an der Elbe zu. Die Ratsmitglieder sprachen sich für einen geänderten Bebauungsplan aus, der die Errichtung auf dem Dow-Gelände ermöglicht. Die Befürworter des Projektes hoffen mit dem günstigen Strom aus dem Kohlekraftwerk auf die Sicherung des Dow-Standortes in Stade. Die Umweltverbände BUND und NABU, die Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe sowie die Bürgerinitiativen Stade - Altes Land und Haseldorfer Marsch kritisierten diese Entscheidung. Sie kündigten an, die Bauleitplanung gerichtlich prüfen zu lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am 16. September 2014, einen Antrag zur Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk Moorburg des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) ab. Der siebte Senat folgte nicht dem Eilantrag des Umweltverbandes und lässt damit die Kühlwassernutzung aus der Elbe bis zur Entscheidung im anhängigen Revisionsverfahren zunächst zu. Vorausgegangen war bereits Anfang letzten Jahres ein für den Gewässerschutz in ganz Deutschland richtungsweisendes Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgericht (Az.: 5 E 11/08). Das Gericht untersagte dem Unternehmen Vattenfall die Entnahme von Kühlwasser für die so genannte Durchlaufkühlung und hob damit die Wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Hamburg in einem entscheidenden Punkt auf. Da Vattenfall und die Stadt Hamburg gegen dieses Urteil Revision eingelegt haben, ist das Urteil formal noch nicht rechtskräftig. Nach Recherchen des BUND nutzte das Unternehmen trotz der eindeutigen OVG-Entscheidung diesen Spielraum und hat bereits für den Probebetrieb Elbwasser in erheblichem Umfang entnommen. In Kürze ist zu erwarten, dass das Kraftwerk in den Regelbetrieb überführt wird und damit die Kühlwasserentnahme nochmals deutlich ansteigt.
Das Steinkohlekraftwerk im Hamburger Stadtteil Moorburg ging am 19. November in den offiziellen Betrieb über und unterliegt damit den Marktregeln. Die beiden Blöcke des Kraftwerks mit je 827 Megawatt Leistung sind zwar schon seit Februar 2015 in den sogenannten Regelbetrieb gegangen, trotzdem nahm Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz das Kraftwerk per Knopfdruck symbolisch in Betrieb.
Emissionen des Verkehrssektor höher als 1990 – auch Kohleausstieg nötiger denn je 2016 wurden in Deutschland insgesamt 909,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 2,6 Millionen Tonnen mehr als 2015 und die zweite Steigerung in Folge. Dies zeigen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die EU berichtet hat. Die Emissionen des Verkehrs sind erneut angestiegen und liegen mit 166,8 Millionen Tonnen wieder oberhalb der Emissionen des Jahres 1990. Den größten Anteil mit 96 Prozent daran hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen um 3,7 Millionen Tonnen angestiegen sind. Grund dafür ist, dass immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Auch bleibt der Trend zu immer größeren und schwereren Autos ungebrochen. „Wir brauchen ein Umsteuern im Verkehr: Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung sollen bis 2030 die Emissionen des Verkehrs um rund 70 Millionen Tonnen sinken. Das kann auch gelingen, wenn die Autos deutlich sparsamer werden und wir eine Quote für Elektroautos bekommen. Der gesetzliche Rahmen stimmt aber nicht. Wir empfehlen der EU daher vor allem, bei Autoneuzulassungen ab 2025 nicht mehr als 75 Gramm/CO2 pro Kilometer im Schnitt der Flotte zu erlauben. Der aktuelle Entwurf der Kommission für CO2-Grenzwerte bei Pkw ist zu wenig ambitioniert.“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die größten CO2 -Minderungen gab es mit 4,6 Millionen Tonnen in der Energiewirtschaft, obwohl die Stromexporte gestiegen sind. Der Energiesektor macht mit 332,1 Millionen Tonnen im Jahr aber immer noch den Großteil der Emissionen aus (36,5 Prozent). „Wenn wir im Klimaschutz schnell etwas erreichen wollen, dann müssen wir uns um die Kohleverstromung kümmern. Ich rate weiter dazu, Braun- und Steinkohlekraftwerke, die älter als 20 Jahre sind, nur noch mit maximal 4.000 Volllaststunden pro Anlage pro Jahr laufen zu lassen. Zudem sollten mindestens 5 Gigawatt der ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke ganz stillgelegt werden.“, so Krautzberger. “Auch für unsere Klimaziele bis 2030 ist entscheidend, dass die Energiewirtschaft einen großen Teil der Reduktion schultert. Das geht nur, wenn wir schnell mit der Stilllegung von älteren bzw. ineffizienten Braun- und Steinkohlekraftwerken anfangen. Sonst besteht die Gefahr, dass wir nicht nur unsere Klimaziele für 2020 verpassen, sondern auch zum Ende des nächsten Jahrzehnts erneut in Schwierigkeiten kommen.“ In 2016 hat Deutschland seine Emissionen nur um 27,3 Prozent gegenüber 1990 senken können; ursprünglich hatte die Bundesregierung für 2020 eine Minderung von 40 Prozent angestrebt, die voraussichtlich deutlich verfehlt werden wird. Die Emissionen aus der Wärmeversorgung von Gebäuden stiegen witterungsbedingt gegenüber 2015 wieder um 3,6 Millionen Tonnen, da mehr Energie für das Heizen verwendet wurde. Krautzberger: „Bei den Gebäuden gibt es ein enormes Einsparpotential; sei es durch eine effizientere Wärmedämmung, Heizungssanierungen oder mehr erneuerbare Energien.“ In der Landwirtschaft sanken 2016 die Emissionen leicht gegenüber dem Vorjahr auf 65,2 Millionen Tonnen; ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Dagegen sind die Emissionen in der Industrie leicht um 1,4 Prozent angestiegen, insbesondere durch die Zunahme in der Metallindustrie. Emissionen nach Treibhausgasen Mit 88,2 Prozent dominierte auch 2016 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit 6 Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,2 Prozent, dominiert durch die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 23,9 Prozent, Methan um 54,4 Prozent und Lachgas um 41,1 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 40 bzw. 87,5 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 31,1 Prozent anstiegen. Die Emissionen von Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 um 110,7 Prozent an, gehen aber seit 2010 wieder sehr schnell zurück.
Wenige Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Hamburg-Moorburg beantragte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 21. März 2014 einen Stopp der Kühlwassernutzung im Probebetrieb vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall und die Hamburger Umweltbehörde gegen dieses Urteil Revision einlegten, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig. Auch die EU-Kommission hat nach einer Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 ein offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Im Zusammenhang mit einer Genehmigung für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg forderte die Europäische Kommission am 16. Oktober 2014 Deutschland auf, die Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden. Die Kommission fordert zwar keinen Betriebsstopp des Kraftwerks, ist jedoch der Auffassung, dass sämtliche Naturschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
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