Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.
Unter dem Begriff des Green Budgeting adressiert der European Green Deal die öffentliche Finanzpolitik. Mit dem Begriff geht es darum, auch über die bekannte Umweltlenkung qua Einnahmeinstrumente hinaus die öffentliche Haushaltspolitik auf ökologische Nachhaltigkeit und auf umwelt- und klimapolitische Ziele auszurichten. In einem ersten Arbeitsschritt sollen die Bereiche öffentlicher Haushaltspolitik identifiziert werden, in denen sich die Frage einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung stellt: (langfristige) Haushaltsplanung, öffentlichen Investitionen/Konjunkturprogrammen, Subventionen und Steuervergünstigungen und öffentliche Beschaffung. Dabei sind sowohl die unterschiedlichen föderalen Ebenen der Bundesrepublik als auch die verschiedenen Behördenebenen zu berücksichtigen. Sodann sind in einem zweiten Arbeitsschritt die Bereiche zu identifizieren, die durch eine ökologische Steuerung zu einer vergleichsweisen großen Umweltentlastung führen können, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgabenzwecks. Dabei sind gerade auch Zielmarken zu berücksichtigen, an die sich die Bundesrepublik in internationalen Abkommen oder durch nationale Gesetze gebunden hat (Paris Agreement, SDGs, Klimaschutzgesetz).In einem dritten Arbeitsschritt sind schließlich konkrete, praktisch anwendbare Nachhaltigkeitskriterien und Indikatoren zu entwickeln, die es den jeweiligen Entscheidungsträgern erleichtern ökologisch nachhaltige Haushalte aufzustellen und zu vollziehen. Es sind ökologische Steuerungsinstrumente zu prüfen und zu entwickeln, die ein Greening der Haushalte erreichen können. Dieser Arbeitsschritt stellt den Kern des Projektes dar und soll im Ergebnis zu konkreten Politikvorschlägen führen. In einem vierten Arbeitsschritt sind die möglichen Hemmnisse bei der praktischen Implementation der vorgeschlagenen Kriterien/Indikatoren zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
90% des Handels zwischen der Europäischen Union und dem Rest der Welt werden über den Seeweg getätigt. Die Stärkung des eigenen Seeverkehrs ist daher eines der erklärten Ziele der Europäischen Union, was auch im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik sowie in den Richtlinien zu staatlichen Beihilfen zum Ausdruck kommt. Neben der Förderung einer wettbewerbsfähigen Seeverkehrswirtschaft wird dabei insbesondere eine höhere Sicherheit im Seeverkehr verfolgt. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten wurden in den letzten Jahren als steuerliche Anreize Tonnagesteuern zur Stärkung der inländischen Reedereien eingeführt. In dieser Studie stehen steuerliche Anreize für Schiffsmanagementunternehmen im Vordergrund. Es wird untersucht, inwieweit die Richtlinien der Kommission zu staatlichen Beihilfen im Seeverkehr vor dem Hintergrund des erklärten Ziels einer wettbewerbsfähigen Seeverkehrswirtschaft gegebenenfalls zu eng gefasst sind und auf Schiffsmanagementunternehmen ausgeweitet werden sollten.
Die neue vollständige Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe hat zu einer Aufbruchsstimmung unter potenziellen Investoren geführt. Die vorliegende Studie untersucht, ob die Machbarkeit der Bioethanolproduktion für landwirtschaftliche Brennereien insbesondere in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund dieser Gesetzgebung und trotz des Konkurrenzdruckes aus Ländern wie Brasilien gegeben ist.
Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.
Im Zuge der Entwicklung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik wurde die wirksamere Gestaltung der Förderprogramme gefordert. Vor diesem Hintergrund hat das Forschungsprojekt die langfristigen Wirkungen der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen untersucht und Effektivierungspotenziale aufgezeigt. Die Städtebauförderung in Deutschland gilt als Erfolgsmodell. Das haben unterschiedliche Untersuchungen immer wieder eindrucksvoll gezeigt. Hierbei sind auch diejenigen Untersuchungen relevant, die die ökonomischen Wirkungen der öffentlichen Fördermittel in diesem Politikbereich diskutieren. Obgleich die Städtebauförderung und die mit städtebaulichen Sanierungsgebieten einhergehenden steuerlichen Förderungen wirksame Instrumente zur Stimulierung privater Investitionstätigkeit sein können, wurden erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Phasen der Städtebauförderung und vor allem den subsumierten Programmen festgestellt. Nicht nur die ökonomischen Effekte öffentlicher Förderung weichen stark voneinander ab, sondern auch die darüber hinausgehenden sozialen und ökologischen Wirkungen unterscheiden sich zum Teil deutlich. Ziel des Forschungsprojektes war es daher, die langfristigen Effekte von Sanierungsmaßnahmen zu analysieren. Darauf aufbauend wurden Handlungsempfehlungen formuliert, die auf die Effektivierung der Städtebauförderung und besonders auf die Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen, das Monitoring und Controlling der Maßnahmen sowie das Finanzmanagement zielen.
Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Konzeptes zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und GHD. Hierzu soll die Prüfung vorhandener Instrumente sowie die Erarbeitung flankierender klimaschutzpolitischer Maßnahmen und weiterer Konzepte beitragen. Ein Schwerpunkt der Arbeiten wird dabei auf die Prüfung bestehender ökonomischer und fiskalischer Be- und Entlastungstatbestände für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Zusammenhang mit energie- und klimapolitisch relevanten Regelungen sowie auf deren Weiterentwicklung gelegt. Dabei wird auf die Ergebnisse des Vorhabens 'Klimaschutz durch Energieeffizienz I: Konzept zur Erhöhung der Energieeffizienz, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Energiebesteuerung sowie flankierender Maßnahmen' aufgebaut. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 umfasst die konzeptionellen Arbeiten. Diese werden überwiegend von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des IREES in Karlsruhe erbracht. Das Arbeitspaket 2 beinhaltet wissenschaftliche ad-hoc Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das BMUB vor Ort in Berlin.
A) Problemstellung: Der Koalisationsvertrag 2002 sieht die Einführung einer Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für den Schienenfernverkehr vor. Auf diese Weise soll die Attraktivität der Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern gestärkt werden. In der derzeitigen Diskussion beruft sich insbesondere das BMF auf ein Urteil des EuGH (C-109/02 vom 23.10.2003), das einer derartigen Begünstigung der Bahn im Verhältnis zu konkurrierenden Verkehrsträgern entgegenstehen soll. Nach dortigem Verständnis des EuGH-Urteils kann aufgrund des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit eine Mehrwertsteuerreduzierung nur dann vorgenommen werden, wenn sie gleichzeitig auf konkurrierende Verkehrsträger - also den Inlandsflugverkehr und Omnibussysteme erstreckt wird. Die beabsichtigte Verbesserung der Wettbewerbssituation der Bahn ließe sich dann allerdings nicht erreichen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aus Sicht des BMU ist eine Mehrwertsteuerreduktion ein wichtiges Instrument, um über eine Steigerung der Attraktivität der Bahn zu einer verstärkten Verlagerung des Individualverkehr auf die Schiene beizutragen. BMU hat sich daher in der bisherigen Diskussion für eine Umsetzung des Koalitionsziels - sofern Gegenfinanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden - ausgesprochen. Für die weitere Diskussion muss die bisherige BMU-Position auf Grundlage einer rechtlichen Stellungnahme einer Überprüfung unterzogen werden und eventuell einer Anpassung erfahren. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die weitere Positionierung des BMU zur dargestellten Problematik. Im Rahmen des Gutachtens ist zu prüfen, ob eine Mehrwertsteuersenkung allein für den Schienenfernverkehr auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (insbesondere C-109/02 vom 23.10.2003) mit dem europäischen Steuerrecht (Mehrwertsteuerrichtlinie) vereinbar ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Europa | 1 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 44 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 44 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 40 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 33 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 27 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
| Luft | 23 |
| Mensch und Umwelt | 44 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 44 |