Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
bitte teilen Sie mir mit, in absoluten Zahlen, in welcher Höhe, auch im Vergleich zu den Investitionen in den Straßenbau - mit allen dazugehörigen Kosten (Baustellenoptimierung etc.) - kumuliert, das Land NRW in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investiert. Hierzu zählen NICHT: - Ticket Vergünstigungen - Umbau vorhandene Flotte (z. B. zur Stickstoffreduzierung)
das Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung welches vor wenigen Wochen abgenommen worden ist. vgl. auch: https://mobil.ksta.de/koeln/schadstoffe-richter-ordnet-diesel-fahrverbote-in-koeln-und-bonn-an-31558298
<p>Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung </p><p>Nährstoffeinträge (vor allem Stickstoff) aus der Luft belasten Land-Ökosysteme und gefährden die biologische Vielfalt. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Trotz rückläufiger Stickstoffbelastungen in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf – vor allem bei den Ammoniak-Emissionen.</p><p>Situation in Deutschland</p><p>Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Die zur Flächenstatistik dieser Überschreitung herangezogenen Ökosystemtypen stammen aus dem CORINE-Landbedeckungsdatensatz von 2012 und bilden vor allem Waldökosysteme ab (ca. 96 %). Besonders drastisch sind die Überschreitungen in Teilen Nordwestdeutschlands. Aufgrund der dort ansässigen Landwirtschaft und intensiv betriebenen Tierhaltung ist der Stickstoffeintrag dort besonders hoch. So sind etwa zwei Drittel der Stickstoffeinträge auf Ammoniakemissionen zurückzuführen.</p><p>Im Rahmen eines <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffdeposition (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000 bis 2019) rückgerechnet werden. Die nationalen Zeitreihendaten zeigen, dass der Anteil der Flächen in Deutschland, auf denen die ökologischen Belastungsgrenzen überschritten wurden, von 84 % im Jahr 2000 auf 69 % im Jahr 2019 zurückging (siehe Abb. „Anteil der Fläche empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“). Die Abnahme der Belastungen spiegelt größtenteils den Rückgang der Emissionen durch Luftreinhaltemaßnahmen wider.</p><p>Handlungsbedarf trotz sinkender Stickstoffeinträge</p><p>Auch in den nächsten Jahren ist wegen der bisher nur unwesentlich abnehmenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/ammoniak-emissionen">Ammoniak-Emissionen</a> – vornehmlich aus der Tierhaltung – mit einer weiträumigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> naturnaher Ökosysteme zu rechnen. Bei der Minderung von diffusen Stickstoffemissionen in die Luft besteht daher erheblicher Handlungsbedarf.</p><p>Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Eutrophierung?</p><p>Zur Bewertung der Stoffeinträge werden ökologische Belastungsgrenzen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=Critical_Loads#alphabar">Critical Loads</a>) ermittelt. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kologische_Belastungsgrenzen#alphabar">Ökologische Belastungsgrenzen</a> sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen atmosphärischen Stoffeinträgen.</p><p>Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Im Rückschluss ist auch die Erholung des Ökosystems auf vorindustrielles Niveau sehr langwierig, wenn nicht sogar eine irreversible Schädigung des Ökosystems vorliegt. Beide Prozesse sind abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie von chemischen Ökosystemeigenschaften. Daher sind absolute Schadprognosen mittels der Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen prinzipiell nicht möglich.</p><p>Stickstoffdepositionen – ein Treiber des Biodiversitätsverlusts</p><p>Ein übermäßiger atmosphärischer Eintrag (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>) von Nährstoffen (vor allem Stickstoff) und deren Anreicherung in Land-Ökosystemen kann auf lange Sicht Ökosysteme stark beeinträchtigen. So kann es zu chronischen Schäden der Ökosystemfunktionen (wie der Primärproduktivität und des Stickstoffkreislaufs) kommen. Auch Veränderungen des Pflanzenwachstums und der Artenzusammensetzung zugunsten stickstoffliebender Arten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>) können hervorrufen werden. Außerdem wird die Anfälligkeit vieler Pflanzen gegenüber Frost, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a> und Schädlingsbefall erhöht.</p><p>Atmosphärische Einträge führen zu einer weiträumigen Angleichung der Stickstoffkonzentrationen im Boden auf einem nährstoffreichen Niveau. Die derzeit hohen Stickstoffeinträge in natürliche und naturnahe Land-Ökosysteme sind eine Folge menschlicher Aktivitäten, wie Landwirtschaft oder Verbrennungsprozesse. Diese sind mit hohen Emissionen von chemisch und biologisch wirksamen (reaktiven) Stickstoffverbindungen in die Luft verbunden. Aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> werden diese Stickstoffverbindungen über Regen, Schnee, Nebel, Raureif, Gase und trockene Partikel wieder in Land-Ökosysteme eingetragen. Die resultierende Überdüngung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>. Fast die Hälfte der in der Roten Liste für Deutschland aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Stickstoffeinträge gefährdet.</p><p>Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge</p><p>Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNECE#alphabar">UNECE</a> Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>. International wurden deshalb in der sog. neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1542011736987&uri=CELEX:32016L2284">Richtlinie (EU) 2016/2284</a> vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von reaktiven Stickstoffverbindungen (NHx, Stickstoffoxide (NOx)) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005:</p><p>(siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">„Emissionen von Luftschadstoffen“</a>).<br><br>Konkrete nationale Maßnahmen, die zum Erreichen der oben genannten Minderungsverpflichtungen geeignet sind, werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des reaktiven Stickstoffs, zu denen auch die Eutrophierung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reaktiver-stickstoff-in-deutschland">"Reaktiver Stickstoff in Deutschland"</a> enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMU#alphabar">BMU</a>) verfolgt den Ansatz einer nationalen <a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/stickstoffminderung">Stickstoffminderungsstrategie</a>. Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU <a href="https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2015_01_SG_Stickstoff_HD.html">„Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem“</a>. Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/pineti-4-modelling-assessment-of-acidifying">Bericht</a> zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“. </p>
Die übermäßige Freisetzung reaktiver Stickstoffverbindungen durch zahlreiche anthropogene Prozesse in die Umwelt führt zu einer Reihe von Problemen, die dringend gelöst werden müssen. Das BMUV und UBA arbeiten seit längerem an einer systemischen Strategie zur Stickstoffminderung, die alle Verursachersektoren, chemischen Verbindungen sowie alle Umweltmedien (Wasser, Luft, Boden) gleichermaßen einbezieht, um den Zustand von Schutzgütern wie Ökosystemen, Gewässern, Klima, Böden und menschlicher Gesundheit zu verbessern. Die quantitative Erfassung der Stickstoff-Flüsse in der Umwelt spielt dabei für die Maßnahmenplanung und Zielüberprüfung eine wichtige Rolle. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, die Entwicklung der nationalen Stickstoffminderungsstrategie zu unterstützen und die für Absprachen mit den anderen Ministerien unerlässliche Datengrundlage des nationalen Stickstoffinventars zu aktualisieren. Die Inventarisierung soll aufbauend auf bisherigen Inventarisierungen für die Jahre 2015-2020 so durchgeführt werden, dass vorhandene Daten künftig jährlich fortgeschrieben werden können.
Göttingen – Durch das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz werden landesweit wichtige Erfolge erzielt. Dies zeigen Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Trinkwassergewinnungsgebieten, die zur Erfolgskontrolle des Kooperationsmodells durchgeführt wurden. Dabei wurden unterschiedliche Erfolgskontrollparameter untersucht - beispielsweise der Nitratgehalt im Grundwasser. Die Ergebnisse dieser Auswertungen hat der NLWKN jetzt in der vierten Auflage des Berichts Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen veröffentlicht. „Anhand unserer Auswertungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 konnten wir bei allen Erfolgskontrollparametern Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells belegen. Die größten Erfolge wurden bezüglich der Reduzierung der Nährstoffüberschüsse erzielt“, berichtet Dr. Markus Quirin von der NLWKN-Betriebsstelle Süd. Zwischen 1998 und 2020 ging beispielsweise der Stickstoffüberschuss in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells landesweit von 95 auf 39 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zurück. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Stickstoff-Mineraldüngerzukauf von 139 auf 87 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher genutzter Fläche. Stickstoffüberschüsse entstehen, wenn mehr Stickstoff in einen Betrieb eingeführt als ausgeführt wird bzw. wenn mehr Stickstoff einer Fläche zugeführt als von ihr abgefahren wird. Dieser überschüssige Stickstoff kann sich mit der Zeit aus dem Boden in die Gewässer verlagern. Im Grundwasser kann es somit zu einer unerwünschten und schädlichen Verunreinigung durch Nitrat kommen. Umweltminister Christian Meyer begrüßt die erfolgreiche Arbeit in den Kooperationen: „Der Schutz unseres Trinkwassers vor Verunreinigungen ist zentral für unsere Lebensgrundlagen. Ich bin daher sehr froh, dass wir durch die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserversorgern sehr gute Erfolge bei der Senkung der Nitratbelastung unseres Grundwassers erreicht haben. Diesen Weg werden wir fortsetzen, um gemeinsam auch dauerhaft für sauberes Wasser zu sorgen.“ Die Auswertungen des NLWKN zeigen allerdings auch, dass die Nitratbelastung in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells nach wie vor hoch ist. Die in der Grundwasserrichtlinie festgelegte Grenze in Höhe von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wurde im Jahr 2020 bei etwa 36 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen überschritten. Die mittleren Nitratgehalte der Erfolgskontrollmessstellen gingen vor allem bis 2009 zurück, während sie sich seitdem kaum veränderten. Etwa 20 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen zeigten im Zeitraum 2015 bis 2020 zudem einen signifikant steigenden Trend. „Der hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz, der Umbruch von Grünland- und Bracheflächen sowie der hohe Maisanteil und das hohe Aufkommen an Gärresten infolge des Betriebes von Biogasanlagen wirkten der erzielten Stickstoffminderung des Kooperationsmodells entgegen“, erklärt Quirin. Hieraus resultiere ein weiterer bzw. neuerlicher Anstieg der Nitratkonzentration in diversen Grundwassermessstellen. Deshalb betont Quirin: „Trotz der Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells besteht die Notwendigkeit, in den Trinkwassergewinnungsgebieten auch weiterhin Maßnahmen gegen Nitrateinträge in das Grundwasser im Sinne eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes umzusetzen.“ Wichtig seien kontinuierliche Erfolgskontrollen, die weiterhin vom NLWKN durchgeführt werden. „Eine zeitliche Entwicklung einzelner Parameter kann nur durch eine kontinuierliche Datenerhebung ermöglicht werden. In unseren Berichten werden aber auch immer wieder neue Auswertungen dargestellt und die Ergebnisse des Kooperationsmodells aus einem anderen Blickwinkel betrachtet“, so Quirin. Der vollständige Bericht des NLWKN mit allen Ergebnissen sind im folgenden Link zum Download (PDF-Format) verfügbar: Kooperationsmodell Trinkwasserschutz - Ergebnisse Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 mit der 8. Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) eingeführt. Ziel des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung insbesondere der Grundwasserqualität als Quelle der Trinkwasserversorgung. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser. Im Jahr 2020 umfasste das Niedersächsische Kooperationsmodell 373 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 71 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Gemäß der Niedersächsischen Kooperationsverordnung arbeiten die Wasserversorgungsunternehmen und Landbewirtschafter eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis mit dem gemeinsamen Interesse am Trinkwasserschutz zusammen. Gemeinsam mit dem NLWKN, der Gewässerschutzberatung, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den jeweiligen Unteren Wasserbehörden wird nach Lösungsmöglichkeiten zum Trinkwasserschutz gesucht und ein an die standörtlichen Erfordernisse angepasstes Schutzkonzept entwickelt. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Finanzhilfeverträge Freiwillige Vereinbarungen Gewässerschutzberatung Für die Finanzierung der Beratung und der Flächenmaßnahmen im Rahmen des Kooperationsmodells stehen etwa 17,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Die Ausgaben für Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung beliefen sich zwischen 2004 und 2020 landesweit im Mittel auf rund 17,9 Mio. Euro pro Jahr bzw. etwa 60 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Davon entfielen etwa 11,7 Millionen Euro bzw. 39 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Freiwilligen Vereinbarungen und etwa 6,2 Millionen Euro bzw. 21 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Gewässerschutzberatung. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell bezüglich rechtlicher Vorgaben, Finanzhilfe, Gewässerschutzberatung, Freiwilliger Vereinbarungen, Prioritätenprogramm werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz
Norden / Hannover . Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Umweltminister Christian Meyer ist nun einer Forderung der Wasser-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbände nachgekommen, hierfür die Mittel endlich zu erhöhen. „Sauberes Grund- und Trinkwasser ist gerade in Zeiten der Klimakrise und des Wassermangels von höchster Bedeutung. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, deutlich mehr Geld für die erfolgreichen Trinkwasserkooperationen von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft in Niedersachsen bereitzustellen. Gutes Trinkwasser ist unsere unverzichtbare Lebensgrundlage und ihr Schutz muss uns etwas wert sein.“ Zur Sicherung der Grundwasserqualität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser dauerhaft erhalten bleibt, wurden die Mittel für das Kooperationsmodell nun um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um rund 20 Prozent. um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro „Wir freuen uns sehr, dass die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Diese sind ein wichtiger Schritt, um langfristig den Trinkwasserschutz in Niedersachsen zu verbessern und die Grundwasserqualität zu sichern“, sagt Grundwasser-Expertin Dr. Anne Kremer von der NLWKN-Direktion in Norden. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG), die zu Jahresbeginn um einen Inflationsausgleich angehoben wurde. Die Erhöhung der Finanzmittelausstattung greift ab 2025 für 71 Kooperationen des Niedersächsischen Kooperationsmodells. In der Vergangenheit traten Anpassungen des Budgets immer erst mit Neuabschluss der fünfjährigen Verträge in Kraft, so dass einzelne Kooperationen teilweise vier Jahre auf eine Anpassung warten mussten. Die Verteilung des zusätzlichen Budgets richtet sich nach dem sogenannten Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz, das als Grundlage für die transparente Zuteilung von Fördermitteln dient. Im Zuge der zusätzlich bereitgestellten Mittel wurde das Prioritätenprogramm aktualisiert. „Hierbei wurden zum einen die Hektar-Sätze für die einzelnen Handlungsbereiche angehoben, so dass jedes Trinkwassergewinnungsgebiet von der Erhöhung der Finanzmittel profitiert. Zum anderen wurden bereits vorhandene Kriterien, wie die zusätzliche Förderung von Trinkwassergewinnungsgebieten mit hohem Ackeranteil, angepasst“, erklärt Dr. Anne Kremer. Da die einzelnen Kooperationen unterschiedlich von den Anpassungen des Prioritätenprogrammes profitieren, fällt die Erhöhung der Finanzmittelausstattung in den einzelnen Kooperationen unterschiedlich hoch aus. „Das heißt es gibt Kooperationen, in denen die Erhöhung des Budgets über bzw. unter dem Landesmittel von 20 Prozent liegt. Sie beträgt jedoch entsprechend der Erhöhung der Hektar-Sätze mindestens 12,5 Prozent.“ Notwendig wurde die Erhöhung der Budgets für die einzelnen Kooperationen aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen in der Gewässerschutzberatung und bei den Freiwilligen Vereinbarungen. „Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzmittelausstattung hätte man in den Kooperationen weder den aktuellen Stand der einzelnen Beratungsleistungen, noch den aktuellen Abschlussgrad an flächenbezogenen Maßnahmen halten können. Als Folge wäre die jährlich erzielte Stickstoffminderung in den Kooperationen zurückgegangen. Dies galt es unbedingt zu verhindern“, betont Kremer. Außer zum Auffangen der Preissteigerungen war die Erhöhung des Budgets auch notwendig, um den neuen Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen umzusetzen. Dieser beinhaltet neue Möglichkeiten zum Abschluss von Freiwilligen Vereinbarungen, wie beispielsweise Geräte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung anzuschaffen. Ein weiterer Grund liegt in den neuen Anforderungen an die Kooperationen. Neben Nitrat rücken weitere Belastungen des Grundwassers in den Fokus. Hier sind vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte, wie relevante und nicht relevante Metaboliten, zu nennen. Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 eingeführt. Im Jahr 2024 umfasst das Niedersächsische Kooperationsmodell 374 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 72 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen enthalten Bewirtschaftungsauflagen, die über die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hinausgehen, freiwillig sind und wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen finanziell ausgleichen. So werden wirtschaftliche Nachteile – beispielsweise bei der reduzierten N-Düngung in Folge geringerer Erträge – und Mehraufwendungen – beispielsweise beim Anbau von Zwischenfrüchten in Form von Saatgut und der Saat – ausgeglichen. Gewässerschutzberatung Gewässerschutzberatung Kern der Gewässerschutzberatung ist die einzelbetriebliche Beratung, die für die Landwirte kostenlos ist und inhaltlich alle Themen behandelt, die mit dem Gewässerschutz in Verbindung stehen, wie beispielsweise die grundwasserschutzorientierte Düngeplanung. Weitere Beratungsformen sind Gruppenberatungen und Rundschreiben. Neben der Beratung werden im Rahmen der Gewässerschutzberatung Grundlagendaten erfasst, begleitende Untersuchungen und Versuche durchgeführt sowie unterschiedliche Parameter der Erfolgskontrolle erhoben. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz
In den vergangenen Jahren wurden zum Themenfeld Stickstoffminderung verschiedene Forschungsprojekte durchgeführt, die eine gute wissenschaftliche Grundlage geschaffen haben, auf der nun aufgebaut werden kann. So wurde eine erste Methodik zur Ableitung eines integrierten Stickstoffziels erarbeitet, die reaktiven Stickstoffflüsse in DEU bilanziert und eine Bewertungsmethodik für Minderungsmaßnahmen geschaffen. Ziel des hier beschriebenen Forschungsvorhabens ist die Entwicklung einer nationalen Stickstoffobergrenze, die den guten Zustand aller durch reaktiven Stickstoff betroffenen Schutzgüter (Luft, Gewässer, Landökosysteme, Gesundheit, Klima) sicherstellt. Die Obergrenze soll für Gesamt-Stickstoff gelten und alle reaktiven Stickstoffverbindungen, die durch anthropogene Emissionen in die Umwelt gelangen, einbeziehen und an bereits bestehende internationale Vorgaben anschließen. Die Erreichbarkeit des Gesamtziels für reaktiven Stickstoff soll durch stoffspezifische Höchstmengen spezifiziert werden. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, ist die Obergrenze inklusive der stoffspezifischen Höchstmengen in einer geeigneten räumlichen Auflösung darzustellen, um den flächendeckend guten Umweltzustand zu erreichen. Bei den Arbeiten ist die aktuelle politische Beschlusslage in ihrer Auswirkung auf die Höhe von Stickstoffemissionen einzubeziehen. Die entwickelte Nationale Stickstoff-Obergrenze wird Grundlage sein für die für DEU zu beschließenden maximale Höhe jährlicher Stickstoffemissionen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Land | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 12 |
| Text | 18 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 19 |
| offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 36 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
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| Boden | 31 |
| Lebewesen und Lebensräume | 32 |
| Luft | 28 |
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| Weitere | 32 |