Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verbessert. Seit 2020 werden die aktuell geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe stadtweit eingehalten – ein Erfolg für Umwelt und Gesundheit. Grundlage für den Rückgang der Luftbelastung sind die schrittweisen Verschärfungen von Grenzwerten zum Schadstoffausstoß von Kraftwerken, Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Fahrzeugen, die auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt wurden und werden. Zusätzlich beigetragen haben Maßnahmen aus den Berliner Luftreinhalteplänen . Die Luftqualität in Berlin wird seit Mitte der 1970er Jahren kontinuierlich überwacht, um die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe zu dokumentieren. Seit 2002 erfolgen die Messungen gemäß den Vorschriften der Europäischen Luftqualitätsrichtlinien. Zur besseren Einordnung der Messwerte werden drei Belastungsregime unterschieden: Verkehr : Messstationen an Hauptverkehrsstraßen mit hoher Belastung Innerstädtischer Hintergrund : Messstationen in innerstädtischen Wohngebieten mit geringem direktem Verkehrseinfluss Stadtrand : Messstationen am Stadtrand zeigen die quellferne Belastungssituation und erlauben zudem auch die Beurteilung über den Eintrag von Luftschadstoffen von außerhalb des Stadtgebietes Die folgenden Abbildungen zeigen den langjährigen Verlauf der mittleren Luftbelastung einzelner Schadstoffe in diesen Belastungsregimen. Für Stickstoffdioxid NO₂, Feinstaub PM₁₀, PM₂ꓹ₅ und Ozon O₃ werden die langfristigen Entwicklungen basierend auf einem Differenzenmodell ermittelt, wie im Jahresbericht 2019 (PDF, 4,2 MB) beschrieben. Im Kern werden dabei die Differenzen der Jahresmittelwerte von einem zum darauffolgenden Jahr verwendet. Werte für die einzelnen Stationen nach Schadstoffen und sind verfügbar unter: Darstellung von Luftmessdaten | Berliner Luftgütemessnetz Ab 2030 müssen deutlich strengere EU-Grenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2024/2881 eingehalten werden, unter anderem für die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (20 statt 40 µg/m³), Partikel PM₁₀ (20 statt 40 µg/m³) und Partikel PM₂,₅ (10 statt 25 µg/m³). Diese künftigen Grenzwerte sind in den Abbildungen zusätzlich zu den derzeit geltenden Grenzwerten eingezeichnet. Stickstoffdioxid Schwebstaub / Partikel PM 10 Partikel PM 2,5 Ozon Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Schwefeldioxid Benzol Kohlenmonoxid Entwicklung der NO₂-Belastung in Berlin (1990 bis 2024) Die NO₂-Konzentrationen in Berlin sind in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt deutlich zurückgegangen, wenn auch mit zeitweiligen Stagnationen. Seit 2020 werden die Grenzwerte an allen Stationen eingehalten. Die nebenstehende Grafik zeigt die langjährige Entwicklung der NO₂-Belastung der automatischen Messstellen sowie der acht beurteilungsrelevanten Passivsammlerstandorte (Passivsammler = PS). Die sehr kleinen Passivsammler befinden sich überwiegend an Straßen mit einer engen Randbebauung, in denen die Abgase der Fahrzeuge schlechter verdünnt werden. Daher liegt der Mittelwert über diese Passivsammler höher als der Mittelwert über die kontinuierlich messenden Verkehrsstationen. Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen werden überwiegend vom Straßenverkehr verursacht. Die höchsten NO₂-Werte treten an Hauptverkehrsstraßen auf. Dort waren die NO₂-Jahresmittelwerte bis 2019 etwa doppelt so hoch wie im städtischen Hintergrund und liegen heute im Mittel immer noch etwa ein Drittel höher als im städtischen Hintergrund. Überschreitungen der seit 2020 geltenden Grenzwerte traten daher nur an Hauptverkehrsstraßen auf. Der langfristige Verlauf zeigt: In den 1990er- bis 2010er-Jahren kam es zu einem Rückgang der NO₂-Belastung infolge technischer Maßnahmen, wie dem Einsatz von Katalysatoren in Otto-Pkw und die Ausrüstung von Kraftwerken mit Entstickungsanlagen. Auch die Einführung der Berliner Umweltzone – in zwei Stufen 2008 und 2010 – trug zur Verbesserung der Luftqualität bei. Insbesondere reduzierte sie die Zahl der Otto-Fahrzeuge ohne Katalysator im innerstädtischen Verkehr. Zwischen 2000 und 2015 blieben die NO₂-Jahresmittelwerte auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau. Dabei kamen zwei Gründe zusammen. Zum einen stieg der Anteil an Diesel-Pkw mit hohen Stickoxidausstoß zulasten der Otto-Pkw mit Katalysator. Zum anderen wurde bei Diesel-Pkw der reale Stickoxidausstoß nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Maße vermindert (Dieselabgasskandal von 2015). Erst mit der Einführung neuer Abgasvorschriften (Euro 6d-TEMP und Euro 6d) mit Abgasprüfungen im realen Straßenverkehr sowie Software-Updates und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen konnte in den folgenden Jahren eine deutliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Diesel-Pkw erreicht werden. Auffällig sind die erhöhten Jahresmittelwerte von 2006. Vor allem für die Straßenmessstellen zeigen diese hohen Jahresmittelwerte eindrucksvoll den Einfluss von meteorologischen Bedingungen auf die Konzentration von Luftschadstoffen. Denn das Jahr 2006 war geprägt durch eine hohe Anzahl windschwacher Hochdruckwetterlagen und ungünstigen meteorologischen Ausbreitungsbedingungen. Seit 2016 sind die NO₂-Werte insbesondere durch die verschärften Abgasvorschriften Kraftfahrzeuge in allen Belastungsbereichen wieder deutlich gesunken. Konkrete Messdaten belegen: An Hauptverkehrsstraßen gingen die NO₂-Werte zwischen 2016 und 2024 um etwa 55 % zurück. Der stärkste Rückgang wurde zwischen 2019 und 2020 beobachtet – begünstigt auch durch Maßnahmen der Berliner Luftreinhalteplanung wie die Nachrüstung und Modernisierung von Dieselbussen und Einführung von Elektro-Bussen durch die BVG , Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen , Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung , sowie die Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr , Rad- und Fußverkehr . Zusätzlich führten Lock-Down-Phasen während der Corona-Pandemie 2020-2022 zu Rückgängen des Verkehrs und verstärkten die Abnahme der NO₂-Belastung. Daraus resultiert weiterhin ein höherer Anteil von Home-Office mit einem dämpfenden Effekt auf den Berufsverkehr. 2023 und 2024 lagen die NO₂-Mittelwerte im Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) je nach Standort zwischen 8 und 20 µg/m³, während Passivsammler 2024 im Mittel 28 µg/m³ zeigten Der zukünftige EU-Grenzwert von 20 µg/m³, der ab 2030 einzuhalten ist, wird noch an einigen hoch belasteten Straßen überschritten. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf, vor allem in der Verkehrsplanung, beim Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge und der Förderung nachhaltiger Mobilität. Auch die Umsetzung der Berliner Wärmestrategie trägt durch den schrittweisen Ersatz fossiler Heizsysteme zur Reduktion von Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen bei. Weitere Informationen zur Definition und Messung von NO₂ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der TSP- und PM₁₀-Belastung in Berlin (1987 bis 2024) Ende der 1990er Jahre wurde mit der Messung von Partikeln PM₁₀, also von einatembaren Teilchen kleiner als 10 Mikrometer (µm), begonnen. Sie ersetzte die Gesamtstaubmessung (TSP – total suspended particles), bei der auch grobe Teilchen > 10 µm erfasst wurden. Deshalb sind beide Reihen nicht direkt miteinander vergleichbar. Der sehr starke Rückgang der Gesamtstaubbelastung zwischen 1987 und 1997 beruht im Wesentlichen auf dem Umstieg von Kohleeinzelraumfeuerungen („Kachelöfen“) auf Gasheizungen und Fernwärme sowie der Modernisierung oder Stilllegung von Kraftwerken in den Gebieten der ehemaligen DDR. Die langfristige Entwicklung zeigt einen deutlichen Rückgang der PM₁₀-Konzentrationen in Berlin: Seit 2000 sanken die Werte an verkehrsnahen Standorten um ca. 40 %, in Wohngebieten und am Stadtrand um rund 30 %. Seit 2004 wird der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ an allen Messstationen eingehalten. Die Zahl der Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts von 50 µg/m³ ist ebenfalls deutlich rückläufig. Die letzte Überschreitung der zulässigen Anzahl von 35 Überschreitungstagen wurde 2015 registriert (Station MC174 an der Frankfurter Allee mit 36 Tagen). Die Feinstaubbelastung ist stark witterungsabhängig: Kalte Winter mit hohem Heizbedarf führen häufig zu höheren Werten. Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und Inversionswetter verhindern den Abtransport von Schadstoffen. Ferntransporte (z. B. großräumige Verfrachtung von Schadstoffen aus Kraftwerken und Holzfeuerungen, der Landwirtschaft oder Saharastaub ) können zusätzlich zur Belastung beitragen. Beispiele: Günstige Wetterjahre wie 2007, 2012, 2017, 2019, 2020, 2022, 2023 führten zu vergleichsweise niedrigen PM₁₀-Konzentrationen, ungünstige Wetterbedingungen in den Jahren 2003, 2006, 2010, 2011, 2014 und 2018 zu höheren Belastungen. Der langjährig rückläufige Trend der PM₁₀-Belastung ist auf gezielte Maßnahmen zurückzuführen: Rauchgasreinigung bei Kraftwerken und Abfallverbrennung, Ersatz von Kohleheizungen, Partikelfilter für Diesel-Fahrzeuge und Baumaschinen , sowie Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr und Rad- und Fußverkehr und Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen. Der verkehrsbedingte Anteil an der PM₁₀-Belastung wurde seit den späten 1990er Jahren um rund 70 % reduziert. Ab 2030 gelten in der EU strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelwert wird auf 20 µg/m³ gesenkt, ein Tagesmittelgrenzwert von 45 µg/m³ darf an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden (bisher: 35 Tage mit 50 µg/m³). An vielen Berliner Messstationen werden diese Werte bereits eingehalten, an verkehrsnahen Standorten jedoch teils noch überschritten. Es besteht somit weiterer Handlungsbedarf – insbesondere im Straßenverkehr und bei häuslichen Emissionen. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₁₀ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der PM₂,₅-Belastung in Berlin (2004 bis 2024) Als Partikel PM₂ꓹ₅ werden sehr kleine Partikel bezeichnet, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 µm ist. Sie können nachhaltig die Lunge schädigen, da sie tief in die Atemwege eindringen und länger dort verweilen. Außerdem können hohe PM₂ꓹ₅-Belastungen zu Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Der enthaltene Ruß gilt als krebserregend. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die PM₂,₅-Belastung in Berlin deutlich gesunken: An verkehrsnahen Messstationen um rund 45 %, im innerstädtischen Hintergrund um etwa 40 %. Der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ wird seit seiner Einführung im Jahr 2015 an allen Berliner Messstellen zuverlässig eingehalten. Auch der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert im städtischen Hintergrund liegt seit Jahren unter dem Zielwert von 20 µg/m³. Die PM₂,₅-Konzentrationen unterliegen jedoch starken witterungsbedingten Schwankungen. Kalte Winter mit erhöhtem Heizbedarf führen zu mehr Emissionen. Inversionslagen verhindern den Luftaustausch, sodass sich Schadstoffe anreichern. Ferntransporte – etwa Abgase aus Kraftwerken, Industrie oder Holzfeuerungen, Saharastaub oder landwirtschaftliche Quellen – tragen zusätzlich zur Belastung bei. Auch die sekundäre Partikelbildung – z. B. aus Stickoxiden, Schwefeldioxid oder Ammoniak – ist wetterabhängig. Günstige Wetterjahre mit viel Wind und Regen wie 2012, 2017, 2019, 2020, 2022 und 2023 führten zu niedrigeren PM₂,₅-Werten. In ungünstigen Jahren wie 2006, 2010, 2014, 2018 und 2024 wurden dagegen teils erhöhte Belastungen gemessen. Der Rückgang der PM₂,₅-Belastung ist auf eine Vielzahl von Luftreinhaltemaßnahmen zurückzuführen: strengere EU-Abgasnormen, der verstärkte Einsatz von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge, u.a. durch die Einführung der Berliner Umweltzone ab 2008, die Modernisierung veralteter Heizungsanlagen, der Umstieg auf emissionsärmere Energieträger und die Reduktion gasförmiger Vorläuferstoffe. Seit 2023 ergänzt die Informationskampagne „Richtig Heizen mit Holz“ das Berliner Maßnahmenpaket. Ab 2030 gelten in der EU deutlich strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelgrenzwert für PM₂,₅ wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Dieser Wert wird derzeit an Verkehrsmessstationen und teilweise auch im städtischen Hintergrund nicht eingehalten. Zudem wird ein neuer Tagesmittelgrenzwert von 25 µg/m³ eingeführt, der an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Zusätzlich gilt ab 2030 eine Minderungsverpflichtung für die PM₂ꓹ₅-Belastung im städtischen Hintergrund. Zur Einhaltung der künftigen Grenzwerte sind zusätzliche Maßnahmen nötig – vor allem in den Bereichen Verkehrsplanung, emissionsarme Wärmeversorgung und umweltfreundliche Stadtentwicklung. Da circa 60 bis 70 % der in Berlin gemessenen Partikeln aus Quellen außerhalb Berlins stammen, muss die Partikelbelastung europaweit gesenkt werden. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₂ꓹ₅ bietet das Umweltbundesamt . Dieser dreiatomige Sauerstoff ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und wird nur selten direkt emittiert. Die Bildung von bodennahem Ozon geschieht über chemische Reaktionen aus Vorläuferstoffe unter dem Einfluss von UV-Strahlung. Der wichtigste Vorläuferstoff ist Stickstoffdioxid (NO₂). Aber auch flüchtige organische Verbindungen (VOC, volatile organic compounds) sind für die Ozonbildung von Bedeutung, da diese zur Umwandlung von Stickstoffmonoxid (NO) zum Ozonvorläuferstoff NO₂ beitragen. Abgebaut wird Ozon wiederum durch NO. Die höchsten Ozonkonzentrationen treten im Sommer während sonnigen Schönwetterperioden auf. Denn dann ist die UV-Einstrahlung hoch und zudem werden von der Vegetation bei hohen Temperaturen mehr VOCs freigesetzt. Entwicklung der O₃-Belastung in Berlin (1988 bis 2024) Die langfristige Entwicklung der Jahresmittelwerte zeigt zwei gegensätzliche Trends je nach Standorttyp: Im innerstädtischen Hintergrund ist seit Ende der 1980er Jahre ein nahezu kontinuierlicher Anstieg der mittleren Ozonkonzentrationen zu beobachten. Eine Regressionsanalyse ergibt eine Zunahme von etwa 0,4 µg/m³ pro Jahr. Am Stadtrand hingegen ist nach einem Rückgang Anfang der 1990er Jahre eine geringere Zunahme um rund 0,1 µg/m³ pro Jahr festzustellen. Die mittlere Ozonbelastung ist damit inzwischen im städtischen Hintergrund genauso hoch wie am Stadtrand. Für die verkehrsnahe Station MC174 liegen seit 2020 eigene Ozon-Messdaten vor, die deutlich niedrigere Werte zeigen – beispielsweise 42 µg/m³ im Jahr 2019, 43 µg/m³ 2020 und 47 µg/m³ 2024. Ursache dafür ist der direkte NO-Ausstoß aus dem Straßenverkehr, der Ozon effektiv reduziert. Die Jahresmittelwerte unterliegen darüber hinaus starken witterungsbedingten Schwankungen. Unterschiede von bis zu 7 µg/m³ zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren sind nicht ungewöhnlich. Besonders hohe Ozonwerte wurden in den Jahren 2018 und 2019 gemessen – bedingt durch heiße, sonnige Sommer mit stabilen Hochdruckwetterlagen. Die Jahre 2023 und 2024 wiesen mit jeweils 52 bis 53 µg/m³ im innerstädtischen Hintergrund die höchsten je gemessenen Mittelwerte auf und bestätigen damit den langfristigen Trend. Der beobachtete Anstieg der mittleren Ozonwerte lässt sich vor allem auf die Reduktion der NO-Konzentrationen zurückführen, insbesondere im Sommer. Weniger NO bedeutet eine geringere Abbaurate von Ozon, wodurch sich O₃ länger in der Atmosphäre hält. Weitere Einflussfaktoren sind die Trockenheit und der Hitzestress der Vegetation – wie in den Jahren 2018 und 2019. Dies führt zu geringeren VOC-Emissionen, wodurch insbesondere die Bildung extremer Ozonspitzen reduziert wird. Zudem haben Emissionseinsparungen bei den Ozonvorläufern NOₓ und VOCs aus Verkehr, Industrie und privatem Gebrauch (etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel) die Häufigkeit hoher Kurzzeitbelastungen deutlich reduziert. Kurzzeitige O₃-Belastungsspitzen sind gesundheitlich besonders relevant, da erhöhte Ozon-Konzentrationen zu Reizerscheinungen der Augen und Schleimhäute sowie Lungenschäden führen können. Deshalb wurden zum Zweck des Gesundheitsschutzes die Informationsschwelle von 180 µg/m³ und die Alarmschwelle von 240 µg/m³, jeweils als Mittelwert über eine Stunde, festgelegt. Diese Belastungsspitzen sind jedoch im Gegensatz zur mittleren O₃-Belastung seit Jahren rückläufig, selbst in Jahren mit eigentlich günstigen Bedingungen für Ozonbildung. So zeigen 2018, 2019, 2023 und 2024: Trotz hoher Temperaturen kam es nicht zu extremen Ozonspitzen, vermutlich infolge niedriger NO₂-Werte und verringerter VOC-Emissionen durch Trockenheit. Weitere Informationen zur Definition und Messung von Ozon bietet das Umweltbundesamt . Ein Zukunftsausblick: Für Ozon gibt es bislang keine EU-Grenzwerte für Jahresmittelwerte, aber die Einhaltung der Informations- und Alarmschwellen bleibt essenziell. Mit dem Klimawandel – mehr Hitzetage und längere Trockenperioden – wird die Bedeutung der Ozonbelastung weiter zunehmen. Eine wirksame Reduktion von Vorläuferstoffen bleibt daher entscheidend, um Gesundheit und Umwelt langfristig zu schützen. Entwicklung der Benz[a]pyren-Belastung in Berlin (1993 bis 2022) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregende organische Verbindungen. Diese Stoffe entstehen überwiegend bei schlechter (unvollständiger) Verbrennung von Öl, Kohle oder Holz. Wichtige Quellen sind in Berlin Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen und Dieselmotoren ohne Filter. Als wichtigste Messgröße wird dabei Benzo(a)pyren (B(a)P) verwendet. Bereits Mitte der 1990er Jahre gab es erste orientierende Messungen von Benzo(a)pyren an der Messstelle Nansenstraße in Neukölln. Seit 2006 werden regelmäßige Messungen an vier verschiedenen Standorten (Hauptverkehrsstraßen, Wohngebiete und städtischer Hintergrund) durchgeführt. Damit wird die Einhaltung des gesetzlich festgelegten Zielwerts für Benzo(a)pyren von 1 ng/m³ als Jahresmittelwert überwacht. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt: Im städtischen Wohngebiet ist die Belastung seit den 1990er Jahren um den Faktor fünf gesunken. In den Jahren 2006 und 2010 wurde an der Messstation im innerstädtischen Wohngebiet Neukölln sowie an der Hauptverkehrsstraße Schildhornstraße der Grenzwert von 1 ng/m³ erreicht. Dieser Anstieg wird unter anderem auf besonders kalte Winter und den damit einhergehenden erhöhten Verbrauch von Kohle und Holz in privaten Feuerungsanlagen zurückgeführt – wie Kohleheizungen, Holzöfen und Kaminen. Seit 2012 liegen die gemessenen PAK-Konzentrationen an allen Messstellen nahe beieinander und deutlich unter dem Grenzwert. Zwischen 2012 und 2021 bewegten sich die Jahresmittelwerte an allen Stationen zwischen etwa 0,3 und 0,5 ng/m³, 2022 sank die Belastung auf den niedrigsten bisher gemessenen Wert von 0,1 ng/m³. Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin (1988 bis 2019) Die Luftbelastung durch die meisten direkt emittierten Schadstoffe ist in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Beim Schwefeldioxid, das hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Die Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin ist in der Abbildung für den Zeitraum von 1976 bis 2019 dargestellt. Die blau gestrichelte Linie beruht auf Daten, welche bis 2000 im Jahresbericht des BLUME (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2001) als SO₂-Gebietsmittel veröffentlicht wurden, jedoch nicht in digitaler Form vorliegen. Seit 1989 liegen die als Punkte dargestellten Jahresmittelwerte der einzelnen Messstationen in digitaler Form in der Datenbank des BLUME vor. Auf Grundlage dieser Daten wurde unter Anwendung der Differenzenmethode der mittlere Verlauf der SO₂-Entwicklung aller Messstationen (rote Linie) und der Messstationen des städtischen Raums (innerstädtischer Hintergrund und Verkehr, gelbe Linie) berechnet. Die Emissionen sind durch die Sanierung oder Stilllegung von Industrieanlagen und die Installation von Rauchgasentschwefelungsanlagen in Kraftwerken Ende der 80er Jahre in West-Berlin und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern und osteuropäischen Nachbarländern stark gesunken. Auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme und der Einsatz von schwefelarmem Kraftstoff haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Zwischen 2004 und 2014 lag die Schwefeldioxidimmission im gesamten Stadtgebiet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken auf Jahresmittelwerte zwischen 1-4 µg/m³ . Seit 2015 liegt sie im Bereich von 1-2 µg/m³. Damit ist die Konzentration von Schwefeldioxid im Vergleich zu 1989 um fast 99 % zurückgegangen. Das heutige Konzentrationsniveau liegt mit Tagesmittelwerten von maximal 6 µg/m³ an drei Tagen im Jahr 2019 weit unterhalb der unteren Beurteilungsschwelle der 39. BImSchV von 50 µg/m³ an höchstens drei Tagen im Jahr. Die Messungen wurden daher im Jahr 2020 eingestellt. Entwicklung der Benzol-Belastung in Berlin (1993/94 bis 2022) Benzol gehört zu den krebserregenden Stoffen und kann Leukämie (Blutkrebs) verursachen. Benzol wird vorwiegend von Pkw mit Ottomotor emittiert. Durch den Einsatz des geregelten Katalysators, verbesserter Motortechnik, besserer Kraftstoffe und den Einsatz von Gaspendelsystemen an Tankstellen sowie in Tanklagern konnte die Emission dieses Schadstoffes in den letzten Jahren deutlich verringert werden. Entsprechend hat auch die Immissionsbelastung durch Benzol in den vergangenen Jahren in Berlin stark abgenommen. Die Benzolwerte im Jahr 2010 waren an den Hauptverkehrsstraßen nur ein Fünftel und im innerstädtischen Hintergrund nur noch ein Drittel so hoch wie 1993. Zwischen 2010 und 2022 hat sich die Belastung an der Verkehrsmessstation noch mal halbiert. Der seit 2010 einzuhaltende Grenzwert von 5 µg/m³ wird bereits seit dem Jahr 2000 unterschritten. In den letzten drei Jahren lag auch die straßennahe Benzolkonzentration im Jahresmittel unter 2 µg/m³. Ab 2030 gilt für Benzol ein Grenzwert von 3,4 µg/m³. Auch dieser Wert wird bereits deutlich unterschritten. Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen, insbesondere in Kleinfeuerungsanlagen (Holz, Kohle), schlecht eingestellten Ölheizungen und Verbrennungsmotoren. In den letzten drei Jahrzehnten nahm die Kohlenmonoxid-Belastung an den Hauptverkehrsstraßen und im innerstädtischen Hintergrund um jeweils ca. 80 % ab. Der starke Rückgang der Kohlenmonoxid-Belastung beruht zum einen auf der Einführung des geregelten Katalysators und effizienterer Motoren in Kraftfahrzeugen. Zum anderen hat auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme dazu beigetragen. Dadurch wurde auch der seit 2005 einzuhaltende Kohlenmonoxid-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages an allen Messstationen nie überschritten.
Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten. Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten: • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche • Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren • Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland • Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau • Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren • Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen • Förderung mehrjähriger Stilllegung • Förderung von artenreichem Grünland • Streuobstförderung • Sommerweideprämie
Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg/Wesel der Steinkohlenbergbau auch unter dem Rheinstrom und seinen Vorländern betrieben. In Duisburg befindet sich das Bergwerk Walsum, dessen regelmäßiger Förderbetrieb im Jahr 1936 aufgenommen wurde. Die maximale Jahresförderung von ca. 3,4 Mio. t Steinkohle erbrachte die Zeche mit knapp 4.600 Beschäftigten im Jahr 1984. Als Folge des Untertagebaus traten im Bereich Walsum (Rhein-km 793 bis 798) Geländesenkungen von bis zu 9 m auf, die durch eine Anpassung der Bauwerke und durch Sohlaufhöhungen im Hauptstrom kompensiert wurden. Im Bereich der Rheinaue ist nun allerdings eine Ausuferung bereits ab mittleren Abflüssen zu beobachten. Diese lokalen Veränderungen der Abflussdynamik und des Sedimenttransportvermögens bergen die Gefahr von Anlandungen im Hauptstrom, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs negativ beeinflussen können. Die Auswertung aktueller Peildaten lässt Anlandungstendenzen im Streckenbereich zwischen Walsum und Stapp erkennen. Mitte 2008 wurde, entgegen der ursprünglichen Planung, der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und die Zeche stillgelegt. Der Beschluss zur Stilllegung war für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Anlass, Prognosen zur Stabilität der Stromsohle in dem betroffenen Rheinabschnitt zu erstellen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bereits Mitte der 1970er-Jahre hatte die WSV begonnen, die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle durch die Verklappung von Waschbergematerial zu kompensieren. Insgesamt wurden 13,8 Mio. t dieses Nebenprodukts der Steinkohlengewinnung im Zeitraum von 1976 bis 2008 im Stromabschnitt zwischen Rhein-km 793 und 808 eingebaut. In einigen Bereichen des Streckenabschnitts beträgt die Mächtigkeit dieser Waschbergeschichten mehrere Meter. Laboruntersuchungen belegen, dass Waschbergematerial andere Materialeigenschaften aufweist und sich in seinem Verwitterungsverhalten von natürlichem Rheinkies unterscheidet. Mobilisiertes Waschbergematerial unterliegt auf der Gewässersohle Zerfallsprozessen, mit der Tendenz, relativ schnell zwischen den deutlich härteren Kiesfraktionen zerrieben, in Suspension überführt und schließlich aus der Strecke ausgetragen zu werden. Die Untersuchungen der BAW konzentrierten sich in einem ersten Schritt auf die Ermittlung der durch die Bergsenkungen verursachten Auswirkungen auf die Morphologie der Stromsohle im Bereich von Duisburg bis Wesel. Dabei kam ein zweidimensionales Feststofftransportmodell (2D-FTM) zum Einsatz. Für diese hydromorphologischen Betrachtungen war im Vorfeld der Aufbau eines historischen Geländemodells erforderlich, welches den Vorlandzustand des Untersuchungsgebiets vor Beginn der Bergbautätigkeiten erfasst. Dieses Geländemodell wurde mit Hilfe topografischer Karten der Preußischen Landesaufnahme aus dem Jahr 1892 erstellt.
Nachgewiesen werden: Personenkraftwagen einschließlich Kombinationskraftwagen, die nach der Straßenverkehrszulassungs- Ordnung (StVZO) zugelassen sind und denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist. Bis 2006 beinhaltet der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die sogenannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 1.3.2007 als „Außerbetriebsetzungen“. In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand ab 2007 lediglich den „fließenden Verkehr“ einschließlich der Saisonkennzeichen. Die Einteilung der Schadstoffklassen basiert zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges. Spätere Nachrüstungen mit schadstoffärmeren Katalysatoren können nicht berücksichtigt werden. ### Periodizität Die Statistik wird jährlich zum 31. Dezember erstellt und steht ab und 28. Februar zur Verfügung. ### Rechtsgrundlage Gesetz zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamt vom 4. August 1951, §2 Ziffer 5, (BGBl. I, S. 488). Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, (FZV) in der Fassung vom 25. April 2006 (BGBl. I Nr. 21 S. 988, vom 29. April 2006), in Kraft ab 1. März 2007 ### Gliederungstiefe Die räumliche Gliederung umfaßt bis 1995 die Gemeindeebene. Ab 1995 ist auch eine Gliederung nach Stadtbezirken möglich.
Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.
<p> <p>Deutschland verpflichtete sich 2003 mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf.</p> </p><p>Deutschland verpflichtete sich 2003 mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf.</p><p> Umweltbelastende Emissionen aus Wärmekraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen <p>Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen (insbesondere Steinkohle, Braunkohle, Erdgas) oder biogenen Brennstoffen betrieben werden, sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen. Sie sind verantwortlich für einen erheblichen Teil des Ausstoßes an Kohlendioxid (CO₂), Stickstoffoxiden (NOx) und Schwefeloxiden (SOx). Die Kohleverbrennung ist zudem die wichtigste Emissionsquelle für das Schwermetall Quecksilber (Hg). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/steinkohlekraftwerk_steag_hkw_walsum_korayersin_fotolia_21674527_m_0.jpg"> </a> <strong> Kohlekraftwerke stoßen besonders viele Treibhausgase aus. </strong> Quelle: KorayErsin / Fotolia.com </p><p> Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland <p>Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) sowohl über ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden berichten, als auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 50 Megawatt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mw">MW</a>), die von Anhang I, Nummer 1.c) der Europäischen PRTR-Verordnung erfasst werden, betrachtet. </p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR (<strong><u>P</u></strong>ollutant <strong><u>R</u></strong>elease and <strong><u>T</u></strong>ransfer <strong><u>R</u></strong>egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse <a href="http://www.thru.de/">www.thru.de</a> der Öffentlichkeit frei zugänglich. </p> <p>Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung:</p> <ul> <li>das <a href="https://unece.org/environment-policy/publications/guidance-protocol-pollutant-release-and-transfer-registers">PRTR-Protokoll</a> der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a> ECE) vom 21. Mai 2003,</li> <li>die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0166">Europäische Verordnung 166/2006/EG</a> vom 18. Januar 2006 und</li> <li>das deutsche <a href="https://thru.de/wp-content/uploads/2024/06/SchadRegProtAG.pdf">PRTR-Gesetz</a> vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist.</li> </ul> <p>Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Energiesektor, zu dem die hier dargestellten Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen gehören. Für das aktuelle Berichtsjahr 2024 waren in Deutschland insgesamt 127 Betriebe mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt (MW) und mit Luftemissionen nach PRTR berichtspflichtig (siehe Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Luftemissionen im Jahr 2024“).</p> <p>Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Drei Beispiele:</p> <ul> <li>Energieerzeuger müssen nicht über den eingesetzten Brennstoff informieren; die PRTR-Daten lassen sich also nicht etwa nach Braun- oder Steinkohle aufschlüsseln.</li> <li>Unternehmen berichten nicht über Kohlendioxid (CO₂)- oder Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage oder eines Kessels, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden.</li> <li>Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebseinrichtungen, nicht aber zu den installierten Kapazitäten und deren Effizienz oder Umweltstandards.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Karte_PRTR-Kraftwerke-2024_2026-03-24_3.jpg"> </a> <strong> Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Luftemissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Kohlendioxid-Emissionen in die Luft <p>Kohlendioxid (CO₂)-Emissionen entstehen vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger. Somit gehören Wärmekraftwerke und andere stationäre Verbrennungsanlagen zu den bedeutenden Quellen dieses Treibhausgases. Dies ist auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a> erkennbar. <br><br>Nicht jeder Betreiber muss CO₂-Emissionen melden. Für die Freisetzung von CO₂ in die Luft gilt im PRTR ein Schwellenwert von 100.000 Tonnen pro Jahr (t/Jahr). Erst wenn ein Betrieb diesen Wert überschreitet, muss er dem Umweltbundesamt die CO₂-Emissionsfracht melden.</p> <p>In den Jahren 2007 bis 2024 meldeten jeweils zwischen 110 und 156 Betreiber von Wärmekraftwerken und andere Verbrennungsanlagen CO₂-Emissionen an das PRTR. Das Jahr 2009 fiel in der Zeitreihe hinsichtlich der freigesetzten Mengen heraus, da in diesem Jahr aufgrund der Wirtschaftskrise und der daraus folgenden geringeren Nachfrage nach Strom und Wärme weniger Brennstoffe in den Anlagen eingesetzt wurden. Der zeitweilige Anstieg der Emissionsfrachten nach 2009 ist der wirtschaftlichen Erholung geschuldet. Im Berichtszeitraum war die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderer Verbrennungsanlagen im Jahr 2024 mit 110 Betrieben als auch die berichtete Gesamtemissionsfracht mit 135 Kilotonnen am niedrigsten. Von 2016 bis 2020 ging die Anzahl meldender Wärmekraftwerke und anderer Verbrennungsanlagen sowie der Anteil der berichteten Gesamtemissionsfracht stetig zurück (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). In den Jahren 2021 und 2022 stiegen die Einsätze von Stein- und Braunkohlen in Großfeuerungsanlagen und damit auch die CO2 Emissionen wieder an. Einige Kohlekraftwerke wurden aus der Netzreserve/ Sicherheitsbereitschaft wieder in den regulären Betrieb überführt. Mit dem erhöhten Kohleeinsatz wurde während der Gaskrise teures Erdgas eingespart. In den Jahren 2023 und 2024 ging der Kohleeinsatz in Kraftwerken wieder deutlich zurück. Hauptgründe dafür sind der verringerte Stromverbrauch, die Zunahme der Stromimporte und die erhöhte Einspeisung von erneuerbarem Strom. Das führte in der Summe zu einer merklichen Senkung der CO₂ Emissionen. Auch die Anzahl der CO₂-meldenden Kraftwerke war 2024 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, weil aufgrund von Stilllegungen aber vor allem wegen verringerter Volllaststunden Anlagen unter den Schwellenwert fielen. </p> <p>Die Frachtangaben zu CO₂ im PRTR basieren größtenteils auf Berechnungen der Betreiber. Als Grundlage dienen Brennstoffanalysen zur Bestimmung des Kohlenstoffgehaltes. CO₂ Messungen im Abgas werden nur selten vorgenommen.</p> <p><em><strong>Die regionale Verteilung der Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen mit Kohlendioxid-Emissionen in die Luft im deutschen PRTR 2024</strong></em></p> <p>Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Kohlendioxid-Emissionen in die Luft 2024“ erfasst alle 110 Betriebe, die im Jahr 2024 mehr als 100.000 Tonnen CO₂ in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die Größenordnung der jeweils vom Betrieb freigesetzten CO₂-Menge:</p> <ul> <li>84 dieser Betriebe setzten jeweils zwischen > 100 und 1.000 Kilotonnen (kt) CO₂ frei,</li> <li>20 dieser Betriebe emittierten zwischen 1.001 und 5.000 kt CO₂,</li> <li>sechs Betriebe setzten zwischen 5.001 und 15.000 kt CO₂ frei. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_CO2-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png"> </a> <strong> Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_CO2-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png">Bild herunterladen</a> (200,28 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_CO2-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.pdf">Diagramm als PDF</a> (70,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_CO2-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,74 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Karte_PRTR-CO2-2024_2026-03-24_3.jpg"> </a> <strong> Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Kohlendioxid-Emissionen in die Luft </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Karte_PRTR-CO2-2024_2026-03-24_3.jpg">Bild herunterladen</a> (601,61 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft <p>Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, gerechnet als Stickstoffdioxid und abgekürzt mit NOx, schädigen die Gesundheit von Mensch, Tier und Vegetation in vielfacher Weise. Im Vordergrund steht die stark oxidierende Wirkung von Stickstoffdioxid (NO2). Außerdem tragen einige Stickstoffoxide als Vorläuferstoffe zur Bildung von bodennahem Ozon und sekundärem Feinstaub bei, wirken überdüngend und versauernd und schädigen dadurch auch mittelbar die Vegetation und den Boden. Berichtspflichtig im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a> sind NOx-Emissionen in die Luft ab einem Schwellenwert von größer 100.000 Kilogramm pro Jahr (kg/Jahr). </p> <p>In den Jahren von 2007 bis 2024 ging die Anzahl Stickstoffoxid-Emissionen meldender Betriebe von 155 auf 86 Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen zurück. Seit 2013 ist ein Rückgang der berichteten NOx-Gesamtemissionen im PRTR von 209 Kilotonnen (kt) auf 76 Kilotonnen (kt) in 2024 zu beobachten. Der auffallende niedrige Wert berichteter NOx-Gesamtemissionen iHv. 101 Kilotonnen (kt) im Jahr 2020 ist der besonderen Situation dieses Jahres geschuldet. Einerseits nahm der Stromverbrauch aufgrund der Corona-Pandemie ab und der Stromexport verringerte sich. Andererseits legte die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zu. Das führte in der Summe zu einem erheblichen Rückgang des Kohleeinsatzes. Im Jahr 2021 führte die wirtschaftliche Erholung und die geringe Stromerzeugung aus Windenergie zu einer Erhöhung der Brennstoffeinsätze und entsprechend zu einer Emissionssteigerung. Aufgrund der Gaskrise und der damit verbundenen Brennstoffwechsel von Gas zu Kohle und Ölprodukten kam es im Jahr 2022 nochmals zu einer leichten Erhöhung der berichteten Gesamtemissionsfracht. Die zeitgleich erfolgte Verschärfung der NOX-Grenzwerte im Zuge der Novelle der 13. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> dämpfte den Emissionsanstieg. Im Jahr 2024 sanken die NOX-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr wieder um rund 12 %. (siehe Abb. „Stickstoffoxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Der deutliche Rückgang im Jahr 2024 lässt sich im Wesentlichen durch den verringerten Einsatz von Kohlen erklären. Die Hauptgründe dafür sind die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, die erhöhte Einspeisung von erneuerbarem Strom sowie die Erhöhung von Stromimporten. Der leicht erhöhte Erdgaseinsatz wurde durch den verringerten Kohleeinsatz überkompensiert. Außerdem emittieren Gaskraftwerke spezifisch geringere NOX-Emissionen.</p> <p>Die Frachtangaben zu NOx im PRTR basieren größtenteils auf kontinuierlichen Messungen der Betreiber.</p> <p><em><strong>Die regionale Verteilung der Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen mit Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft im deutschen PRTR 2024</strong></em></p> <p>Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft 2024“ erfasst alle 86 Betriebe, die im Jahr 2024 mehr als 100 t Stickstoffoxid (t NOx) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Stickstoffoxid-Mengen: </p> <ul> <li>32 Betriebe setzten zwischen > 100 und 200 t NOx frei,</li> <li>32 Betriebe emittierten jeweils zwischen 201 und 500 t NOx,</li> <li>13 Betriebe emittierten zwischen 501 und 1.000 t NOx,</li> <li>die beachtliche Anzahl von 9 Betrieben stießen zwischen 1.001 und 10.000 t NOx aus </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_NOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png"> </a> <strong> Stickstoffoxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_NOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png">Bild herunterladen</a> (182,48 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_NOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,48 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_NOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Karte_PRTR-NOx-2024_2026-03-24.jpg"> </a> <strong> Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Karte_PRTR-NOx-2024_2026-03-24.jpg">Bild herunterladen</a> (599,14 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Schwefeloxid-Emissionen in die Luft <p>Schwefeloxide (wie zum Beispiel SO2, im Folgenden nur SOx genannt) entstehen überwiegend bei Verbrennungsvorgängen fossiler Energieträger wie zum Beispiel Kohle. Schwefeloxide können Schleimhäute und Augen reizen und Atemwegsprobleme verursachen. Sie können zudem aufgrund von Ablagerung in Ökosystemen eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Böden und Gewässern bewirken. Der Schwellenwert für im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a> berichtspflichtige SOx-Emissionen in die Luft beträgt größer 150.000 Kilogramm pro Jahr (kg/Jahr). </p> <p>In den Jahren von 2007 bis 2024 meldeten jeweils zwischen 33 und 77 Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen Schwefeloxidemissionsfrachten. In den Jahren 2007 und 2013 war der höchste Stand der Gesamtfrachten mit 151 Kilotonnen bzw. 157 Kilotonnen (kt) zu verzeichnen. Die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen ist seit 2013 kontinuierlich rückläufig und erreichte 2024 mit 33 meldenden Betrieben den niedrigsten Stand. Das Jahr 2024 stellt mit berichteten 38 Kilotonnen (kt) das Jahr mit der niedrigsten Gesamtemissionsfracht in der Zeitreihe dar und liegt damit sogar noch unter dem Wert der Corona-Krise im Jahr 2020 (siehe Abb. “Schwefeloxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Der Hauptgrund für den Emissionsrückgang im Jahr 2024 der deutlich verringerte Kohleeinsatz zur Stromerzeugung. Bemerkenswert ist, dass die Umsetzung der strengeren Grenzwerte und der höheren Schwefelabscheidegrade in der novellierten Fassung der 13. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> im Jahr 2022 dazu führte, dass das Emissionsniveau trotz gestiegener Kohleeinsätze gleichblieb. Bei Betrachtung der gesamten Zeitreihe von 2007 bis 2024 ist ein Rückgang berichteter Gesamtemissionsfrachten von rund 75 % zu verzeichnen. Der Emissionsrückgang im Zeitraum 2007 bis 2024 ist, ähnlich wie bei Stickstoffoxiden, im Wesentlichen auf den sinkenden Kohleeinsatz in Wärmekraftwerken zurückzuführen. Besonders stark ging der Steinkohleeinsatz zurück, aber auch der Braunkohleeinsatz verringerte sich signifikant. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Braunkohlerevieren uneinheitlich. Aufgrund der unterschiedlichen Schwefelgehalte in den verschiedenen Revieren (rheinische Braunkohle niedriger Schwefelgehalt, mitteldeutsche Braunkohle hoher Schwefelgehalt) korreliert die Emissionsminderung nicht direkt mit der Entwicklung der Brennstoffeinsätze. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund des Kernkraftausstieges und der Gaskrise wieder mehr Stein- und Braunkohle eingesetzt wurde, drehte sich diese Entwicklung im Jahr 2024 wieder um und entsprechend führte der reduzierte Kohleeinsatz zu einer deutlichen Senkung der Emissionen.</p> <p>Die Frachtangaben zu SOx im PRTR basieren größtenteils auf kontinuierlichen Messungen der Betreiber.</p> <p><em><strong>Die regionale Verteilung der Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen mit Schwefeloxid-Emissionen in die Luft im deutschen PRTR 2024</strong></em></p> <p>Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Schwefeloxid-Emissionen in die Luft 2024“ erfasst alle 33 Betriebe, die im Jahr 2024 mehr als 150 Tonnen Schwefeloxid (t SOx) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Schwefeloxid-Mengen: </p> <ul> <li>17 Betriebe setzten zwischen > 150 und 500 t SOx frei,</li> <li>7 Betriebe emittierten jeweils zwischen 501 und 1.000 t SOx,</li> <li>9 Betriebe setzten zwischen 1.001 und 6.000 t SOx frei. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_SOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png"> </a> <strong> Schwefeloxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_SOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.png">Bild herunterladen</a> (187,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_SOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_SOx-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Karte_PRTR-SOx-2024_2026-03-24.jpg"> </a> <strong> Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Schwefeloxid-Emissionen in die Luft </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Karte_PRTR-SOx-2024_2026-03-24.jpg">Bild herunterladen</a> (559,20 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Quecksilber-Emissionen in die Luft <p>Das zur Gruppe der Schwermetalle gehörende Quecksilber (Hg) wird hauptsächlich frei, wenn Energieerzeuger fossile Brennstoffe wie Kohle für die Energieerzeugung verbrennen. Quecksilber und seine Verbindungen sind für Lebewesen teilweise sehr giftig. Die stärkste Giftwirkung geht von Methylquecksilber aus. Diese Verbindung reichert sich besonders in Fischen und Schalentieren an und gelangt so auch in unsere Nahrungskette.</p> <p>Die Zahl der Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen, die Hg-Emissionen in die Luft an das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a> meldeten, pendelte in den Jahren 2007 bis 2024 zwischen 17 und 56. Ein Betreiber muss nur dann berichten, wenn er mehr als 10 Kilogramm Quecksilber pro Jahr (kg/Jahr) in die Luft emittiert. Im Jahr 2009 gingen die Emissionen aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Strom und Wärme zurück. Der Anstieg der Emissionsfrachten von 2009 auf 2010 ist der wirtschaftlichen Erholung geschuldet. Die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen und die berichtete Gesamtemissionsfracht erreichte im Jahr 2024 mit 17 Betrieben den niedrigsten Stand innerhalb der Zeitreihe 2007 bis 2024 und stellte mit berichteten 1,80 Tonnen (t) das Jahr mit der niedrigsten Gesamtemissionsfracht in der Zeitreihe dar. Bei Betrachtung der gesamten Zeitreihe von 2007 bis 2024 ist von 2016 bis 2024 ein deutlicher Rückgang der berichteten Gesamtemissionsfrachten um rund 64 % zu verzeichnen (siehe Abb. „Quecksilber-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Für den Rückgang der gemeldeten Gesamtemissionsfracht bis 2024 gibt es hauptsächlich zwei Gründe: Den wesentlichen Anteil hat der deutliche Rückgang der Kohleverstromung. Weiterhin trägt die Einführung eines auf das Jahr bezogenen Quecksilbergrenzwertes dazu bei, der erstmals für das Jahr 2019 anzuwenden war, und der deutlich strenger ist, als der bisherige und weiterhin parallel geltende auf den einzelnen Tag bezogene Grenzwerte. Diese neue Anforderung bewirkt, dass vor allem die Kraftwerke im mitteldeutschen Braunkohlerevier – hier liegen deutlich höhere Gehalte an Quecksilber in der Rohbraunkohle vor als im rheinischen Revier – erhebliche Anstrengungen für eine weitergehende Quecksilberemissionsminderung unternehmen mussten. Infolgedessen kommt es im mitteldeutschen Revier zu einer deutlichen Minderung der spezifischen Quecksilberemissionen. Aber auch im Lausitzer Revier gingen in den Jahren 2019 und 2020 die spezifischen Quecksilberemissionen zurück. Die Gründe für den Rückgang der Anzahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen sind zum einen Anlagenstilllegungen, aber auch der verringerte Steinkohleeinsatz in den verbliebenen Anlagen, der dazu führt, dass einige Anlagen unter die Abschneidegrenze fallen. Der Emissionsanstieg den Jahren 2021 und 2022 ist im Wesentlichen auf den, angesichts der Gaskrise, erhöhten Braun- und Steinkohleeinsatz zurückzuführen. Daraus ergibt sich auch eine höhere Anzahl der meldenden Steinkohlenkraftwerke, die den Schwellenwert überschreiten. Im Jahr 2022 wurden im Zuge der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen die gesetzlichen Anforderungen nochmals deutlich verschärft. Von daher kommt es trotz einer Erhöhung des Kohleeinsatzes in Großfeuerungsanlagen von über 8 % nur zu einer leichten Zunahme der Quecksilberemissionen von 0,3 %. Im Jahr 2024 sinken die Quecksilberemissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 %. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutlich verringerte Einsatz von Stein- und Braunkohlen zur Stromerzeugung. Der leicht erhöhte Erdgaseinsatz hat keinen Einfluss auf die Emissionsentwicklung, da Quecksilber im Abgas von Erdgaskraftwerken nicht messbar ist.</p> <p>Der größte Teil der Betreiber ermittelt die Hg-Luftemissionen über Messungen, die meisten davon kontinuierlich. Ein Teil der Quecksilberemissionen wird aber auch über Berechnungen ermittelt, die meist auf den vorgeschriebenen Brennstoffanalysen basieren.</p> <p><em><strong>Die regionale Verteilung der Kraftwerke mit Quecksilber-Emissionen in die Luft im deutschen PRTR 2024</strong></em></p> <p>Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Quecksilber-Emissionen in die Luft 2024“ erfasst die 17 Betriebe, die nach eigenen Angaben im Jahr 2024 mehr als 10 Kilogramm Quecksilber (kg Hg) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Menge an Quecksilber: </p> <ul> <li>7 Betriebe setzten zwischen > 10 und 20 kg Hg frei,</li> <li>3 Betriebe emittierten zwischen 21 und 100 kg Hg,</li> <li>7 Betriebe setzten zwischen 101 und 500 kg Hg frei.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Hg-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24_0.png"> </a> <strong> Quecksilber-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Hg-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24_0.png">Bild herunterladen</a> (201,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Hg-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,81 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Hg-Emi-Kraftwerke-PRTR_2026-03-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,51 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Karte_PRTR-Hg-2024_2026-03-24.jpg"> </a> <strong> Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Quecksilber-Emissionen in die Luft </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Karte_PRTR-Hg-2024_2026-03-24.jpg">Bild herunterladen</a> (552,24 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Nach der Stillegung des Kalibergwerkes, soll die Nachnutzung durch industirielle und gewerbliche Interessenten aufrecht erhalten werden.
Eine Betrachtung der Freiflächenentwicklung über den gesamten bisher ausgewerteten Zeitraum von „vor 1945“ (d.h. mit allen bebauten Gebieten der Stadt vor den kriegsbedingten Zerstörungen als Vergleichspunkt) bis 2020 zeigt eine eindeutige Tendenz (vgl. Tab. 2). Zwischen 1945 und 2020 wurden in Berlin auf 12 % des Stadtgebiets (10.651 ha) Grün- und Freiflächen für bauliche Zwecke in Anspruch genommen, während im gleichen Zeitraum vergleichsweise sehr wenige ehemalige Bau- oder Verkehrsflächen in Freiflächen umgewandelt wurden (0,7 % des Stadtgebiets, 660 ha). Die Freiflächenverluste konzentrieren sich auf die Bereiche außerhalb des Inneren S-Bahnringes der Stadt und gingen häufig zu Lasten von Landwirtschaftsflächen, Kleingärten und brachgefallenen Flächen. Vereinzelte, meist auf Kriegseinwirkungen und nachfolgende bzw. teilungsbedingte Stilllegungen großer Bahnanlagen zurückzuführende Freiflächengewinne sind überwiegend im Innenstadtbereich zu finden. Einige dieser Bereiche, die zunächst jahrzehntelang brach lagen, wurden später in Parkanlagen überführt, wie z. B. der Görlitzer Park, die Parkanlagen am Gleisdreieck oder der Mauerpark. Die massive Inanspruchnahme bis dahin unbebauter Flächen setzte nach dem 2. Weltkrieg in Ost-Berlin um ca. zwanzig Jahre später als in West-Berlin ein. In West-Berlin wurden die meisten Freiflächen zwischen 1950 und 1970 bebaut, in Ost-Berlin in den 1970er und 1980er Jahren. In der unterschiedlichen städtebaulichen Entwicklung spiegelt sich die politische Teilung der Stadt nach dem 2. Weltkrieg wider (vgl. auch Umweltatlaskarte „Gebäudealter Wohnbebauung“ (06.12), SenStadtWohn 2018). Nach Kriegsende waren ca. 30 % aller Gebäude total zerstört oder schwer beschädigt. Am stärksten betroffen waren die Ortsteile Mitte und Tiergarten mit über 50 % aller Gebäude sowie Friedrichshain mit 45 %. Die wirtschaftliche Lage beschränkte die Bautätigkeit im sowjetischen wie in den westlichen Sektoren zunächst weitgehend auf Instandsetzung. West-Berlin konnte nach Ende der Blockade 1949 durch das Berliner Aufbauprogramm von Wirtschaftshilfen seitens der USA profitieren. Die DDR und Ost-Berlin wurden dagegen durch Reparationen und Demontagen zusätzlich belastet. Das städtebauliche Konzept des West-Berliner (Wieder)-Aufbauprogramms bestand in den 1950er und 1960er Jahren in der Trennung der städtischen Funktionen und der Entlastung der Innenstädte von dichter Bebauung. Im Stadtinneren wurden entweder von Trümmerschutt abgeräumte Flächen zum Teil mit weitem Gebäudeabstand wieder aufgebaut (etwa in der Otto-Suhr-Siedlung westlich des Moritzplatzes), aber auch bis dahin als Kleingärten oder anderweitig genutzte Freiflächen für Siedlungsprojekte babaut (Schillerhöhe in Wedding). Im Bestand wurde in vielen Blöcken großzügig entkernt, abgerissen und neugebaut. Es entstanden aber auch Neubausiedlungen auf ehemals bebautem und im Krieg zerstörtem Gelände, z. B. mit der Internationalen Bauausstellung (IBA) 1957 das Hansaviertel in Tiergarten. An den Stadträndern wurde dagegen auf ehemaligen Freiflächen mit dem Bau erster größerer Wohngebiete (z.B. auf den ehemaligen Landwirtschafts- und Kleingartenflächen am Falkenhagener Feld) und neuer Gewerbegebiete begonnen. Mitte der 1960er bis Mitte der 1970er Jahre wurden die bekannten großen Wohnsiedlungen am Stadtrand errichtet. Beispiele dafür sind die Satellitenstädte Gropiusstadt in Neukölln und Märkisches Viertel in Reinickendorf. In den 1970er Jahren konzentrierte sich das Baugeschehen auf die Wiederbelebung der Innenstadt. In den 1980er Jahren, in denen der Bedarf an Wohnraum im Wesentlichen gedeckt war, beschränkte sich die Bautätigkeit in der Regel auf kleine brachliegende Flächen, die z. B. im Rahmen der Internationalen Bauausstellung 1984-87 bebaut wurden. Größere Freiflächeninanspruchnahmen sind nur noch selten zu verzeichnen. Neue Flächen für Industrie und Gewerbe wurden in Ruhleben, Marienfelde und westlich der Neuköllnischen Allee angelegt. Bei den wenigen nach 1990 bebauten Flächen handelt es sich um kompakte Wohngebiete auf ehemaligen Ruderal- und Kleingartenflächen in Spandau, Steglitz, Rudow und Reinickendorf, sowie die Bebauungen rund um den Potsdamer Platz. Als Reaktion auf einen zunehmenden Wohnungsleerstand ging der Geschosswohnungsbau nach 2000 stark zurück, auf mehreren Stadterweiterungs- und Umnutzungsflächen wurden Pläne für Geschoss-Wohnungsbau aufgegeben. Vereinzelte Wohnungsneubauten sind in Frohnau, Buckow, Dahlem, Lichterfelde-West und in Altglienicke zu finden. Der Einfamilienhausbau gewann an Bedeutung. Das Regierungsviertel wurde fertig gestellt. Die Innenentwicklung hatte entsprechend den Vorgaben des Planwerkes Innenstadt und seiner Weiterentwicklung als Planwerk Innere Stadt (SenStadt 2011) eindeutig Priorität. Weniger als 10 % der Flächeninanspruchnahme entfiel auf Stadterweiterungen (z. B. im ehemaligen Diplomatenviertel, der Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Chausseestraße, Flächen zwischen Potsdamer und Pariser Platz). Seit seinem Tiefpunkt 2006 steigt der Wohnungsbau wieder an. Seit 2007 gewinnt auch der Geschosswohnungsbau wieder an Bedeutung (SenStadtUm 2011). Vermehrte Flächeninanspruchnahme erfolgte auch für Nutzungen abseits des Wohnungsbaues für den großflächigen Einzelhandel und Verkehrsanlagen wie die Autobahn A 100 in der Verlängerung ab Gradestraße in Neukölln. In Ost-Berlin kam der Wiederaufbau der Stadt nur langsam voran. In den 1950er Jahren begann man mit der Instandsetzung der wichtigsten Industrieanlagen und Versorgungseinrichtungen, reparaturfähige Wohnhäuser wurden notdürftig wiederhergestellt, aber einen zielgerichteten Aufbau neuer Wohnhäuser gab es kaum. Von Bedeutung ist hier nur die Bebauung der Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee), die schon Anfang der 1950er Jahre im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms, dem Gegenstück zum West-Berliner Aufbauprogramm, errichtet wurde. Erst in den 1960er Jahren begann nach dem Mauerbau mit der Industrialisierung des Ost-Berliner Bauwesens der Wiederaufbau des Stadtzentrums. Zielvorstellung war eine grundlegende Neugestaltung der Innenstadt. Die alte Mietskasernenbebauung sollte Neubauten weichen. Die großflächigen Abrisspläne scheiterten jedoch an den schwierigen ökonomischen Bedingungen und an der vorhandenen Wohnungsnot. Zunächst wurde das im Krieg stark zerstörte Gebiet um die Straßenzüge Unter den Linden, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee bis zur Frankfurter Allee aufgebaut. Neubauten am Fischerkiez und in der Leipziger Straße folgten. Nennenswerte Freiflächenverluste entstanden durch den Wiederaufbau des Stadtzentrums in den 1960er Jahren nicht. Jedoch führte die Konzentration auf die Neugestaltung des Stadtzentrums zur Vernachlässigung des Wohnungsneubaus. Die Unzufriedenheit unter der Ost-Berliner Bevölkerung mit ihrer Wohnsituation nahm zu. Deshalb wurde 1971 das Wohnungsbauprogramm zum Schwerpunkt des sozialen Programms erklärt. Ziel war die Beseitigung der Wohnungsnot durch Wohnungsneubau und durch die Sanierung der bis dahin vernachlässigten alten Bebauung der Innenstadt. In den 1970er und 1980er Jahren wurden auf ehemaligen Freiflächen große Satellitenstädte in industrieller Fertigbauweise mit immensem Arbeitskräfteaufgebot aus der gesamten DDR errichtet. Es entstanden die Stadtteile Marzahn ab 1976, Hohenschönhausen ab 1979 und Hellersdorf ab 1980. Weitere, allerdings deutlich kleinere Siedlungen, wurden bis 1990 im gesamten Ost-Berliner Stadtrandgebiet errichtet. Die großen Neubaugebiete Marzahn, Hohenschönhausen und Hellersdorf entstanden zum großen Teil auf den ehemaligen Rieselfeldern Malchow und Hellersdorf, die 1968/69 stillgelegt wurden. Naturnahe Bereiche entlang von Fließgewässern wie der Wuhle oder des Nordgrabens wurden nicht bebaut, da der Untergrund als Bauland nicht geeignet war. Kleinere naturnahe Flächen, z. B. Pfuhle, wurden jedoch oft zugeschüttet und bebaut. Neue Wohngebiete bzw. Großsiedlungen auf großen zusammenhängenden Freiflächen hinterließen z. T. kleine, isolierte Grünflächen ohne Erholungs- bzw. Freizeitwert. Ein Beispiel ist die in den 70er und 80er Jahren erfolgte Bebauung zwischen Rummelsburger und Saganer Straße in Lichtenberg. Hier blieben von einem großen kleingärtnerisch bzw. landwirtschaftlich genutzten Areal lediglich ein schmaler Parkstreifen und eine kleine Grünanlage übrig. Auch die Ausweitung von Industrie- und Gewerbegebieten hat zu Verlusten an Freiflächen beigetragen. Besonders hoch waren die Verluste im Bereich Rhinstraße – Gehrenseestraße – Hohenschönhauser Straße, der Märkischen Allee und in Pankow an der Autobahn. Bezogen auf die Entwicklung der Gesamtstadt nach der Wieder-Vereinigung zeigt sich folgendes Bild: Nach 1990 wurden einige bereits projektierte oder begonnene Plattenbaublöcke in Hohenschönhausen und Marzahn fertig gestellt. Die flächenmäßig größten Siedlungen wurden auf den im Flächennutzungsplan 1994 (FNP 94) ausgewiesenen Stadterweiterungsgebieten in Buchholz und Karow-Nord errichtet. Neue Wohnbauflächen entstanden in der Dekade 2000-2010 vor allem in Falkenberg, Biesdorf-Süd, Buchholz, Wartenberg und Adlershof. Insgesamt vollzog sich in den ersten zwei Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung die bauliche Entwicklung in Berlin zu 85 % innerhalb des vorhandenen Siedlungskörpers und nur zu 15 % fand eine Außenentwicklung statt (SenStadtUm 2011). Die seit 2010 neu bebauten Flächen verteilen sich über den gesamten Stadtraum, wobei tendenziell mehr Flächen im Außenbereich und im Ostteil der Stadt liegen. Auch an der durchschnittlichen Flächengröße der Freiflächenverlustflächen ist zu erkennen, dass die neue Bebauung nun nicht mehr in Form großflächiger Neubaugebiete wie in den 1970er und 1980er Jahren entsteht, sondern auf kleineren verstreut liegenden Flächen gebaut wird. Die durchschnittliche Flächengröße der neu bebauten Flächen lag noch bis 1990 bei ca. 7 ha und hat seitdem bis auf einen Wert von 1,9 ha in der Dekade 2010-2020 abgenommen. Größere Bauprojekte aus der Dekade 2010-2020 stellen die Wohn- und Gewerbebauten in Adlershof, die Europacity sowie neue gewerblich genutzte Gebäude rund um den Berliner Hauptbahnhof und die Erweiterungen von Einfamilienhaussiedlungen, z. B. in Gatow, an der Oberhavel, in Biesdorf und Haselhorst dar. In der Rummelsburger Bucht entsteht ein Wohnbauprojekt, das derzeit im Bau ist. Der Vergleich der Summenwerte über die letzten drei Dekaden seit 1990 zeigt einen deutlich ansteigenden Verlauf. Während in der Dekade 1990-2000 nach dieser Karte insgesamt ein Freiflächenverlust von 512 ha bilanziert wurde, liegt diese Summe in der aktuellen Dekade bei 82 % mehr (936 ha, vgl. Tabelle 2). Es muss abschließend nochmals darauf hingewiesen werden, dass durch das Monitoring dieser Karte nicht die kleinteiligen Verluste an vegetationsbestandenen Flächen, wie sie oft im Inneren oder am Rande von Wohn- und Gewerbeflächen bestehen, erfasst und bilanziert werden können. Bei Nachverdichtungen und baulichen Ergänzungen im Bestand wird häufig die Erfassungsuntergrenze der geometrischen Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) von 1 ha unterschritten, so dass diese Verluste nicht berücksichtigt werden können. Der Begriff „Flächeninanspruchnahme“ ist damit nicht gleichbedeutend mit der Zunahme der Versiegelung. Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Sachverhalte und sind in der umweltpolitischen Diskussion auch unterschiedlich zu betrachten. Während die Flächeninanspruchnahme auf relativ hoch abstrahiertem und aggregiertem Niveau die Zunahme der überwiegend für bauliche oder Siedlungszwecke genutzten Fläche beschreibt, wird die konkrete Mischung von versiegelten und unversiegelten Flächen dieser Nutzungen in dieser Karte außer Acht gelassen. Die Kartierung der Versiegelung erfolgt in einer anderen Umweltatlaskarte . Prozentualer Anteil der Freiflächengewinne und -verluste seit 1945 sowie des Freiflächenbestandes In Abbildung 2 ist die prozentuale Verteilung der Freiflächengewinne, -verluste und des Freiflächenbestandes für die 12 Berliner Bezirke dargestellt. Die Sortierung erfolgt in allen Abbildungen nach der Bezirksnummerierung der Verwaltungsgliederung in Berlin. Zunächst ist zu erkennen, dass die Innenstadtbezirke „Friedrichshain-Kreuzberg“ und „Mitte“ die niedrigsten Grünanteile (< 20 %) aufweisen. Dafür sind die Anteile an Freiflächengewinnen im Vergleich zu den Außenbezirken hier höher (Friedrichshain-Kreuzberg 4,6 %, Mitte 1,6 %). Sie beruhen auf dem Zugewinn relativ weniger, dafür großer Flächen, vor allem mit vormaliger Bahnnutzung im Innenstadtbereich (z. B. die ehemaligen Bahnhöfe „Görlitzer Bahnhof“ in Kreuzberg und „Lehrter Stadtbahnhof” in Mitte). Für die Analyse der Relevanz dieser Angaben müssen die angegebenen Prozentanteile aber stets in das Verhältnis zur absoluten Flächengröße der Bezirke (Beschriftung der Balken) gesetzt werden. So ist beispielsweise der Anteil der Freiflächengewinne mit 4,6 % in Friedrichshain-Kreuzberg zwar am höchsten, dafür liegt die absolute Flächengröße der Freiflächengewinne hier mit 94 ha deutlich unter der Fläche der Freiflächengewinne im größten Berliner Bezirk Treptow-Köpenick (156 ha, vgl. Abbildung 3). Dort bedeuten diese 156 ha allerdings bei einer Bezirksfläche von 16.773 ha nur 0,9 % Freiflächengewinne. Die Freiflächenverluste nehmen insbesondere in den Außenbezirken im Ostteil der Stadt (Marzahn-Hellersdorf: 28,5 %, und Lichtenberg 21,4 %) sowie in Neukölln (26 %) hohe Prozentanteile > 20 % ein. Die Darstellung der absoluten Flächengrößen zeigt, dass die größten Freiflächenbestände auch in den Bezirken mit der größten Gesamtfläche und einer Lage außerhalb des S-Bahnringes zu finden sind (Abbildung 3). Dabei spielen die jeweiligen Anteile der Waldflächen eine große Rolle: In Reinickendorf (Tegeler Forst) nehmen sie 53,9 % der Grün- und Freiflächen ein, in Treptow-Köpenick (Köpenicker Forst) 76,6 %, in Pankow (Bucher Forst) 21 %, in Steglitz-Zehlendorf (Grunewald, Düppeler Forst) 63,8 %, in Charlottenburg-Wilmersdorf (Grunewald) 57,2 % und in Spandau (Spandauer Forst) 43,8 %. Freiflächenverluste nach Bezirken In den folgenden beiden Graphiken sind die Freiflächenverluste der verschiedenen Zeitabschnitte bezirksweise aufgeschlüsselt (in Abbildung 4 als prozentuale Flächenanteile und in Abbildung 5 als absolute Flächengrößen). Es ist erkennbar, dass die Freiflächenverluste bis 1970 vor allem in den Bezirken im ehemaligen Westteil der Stadt stattgefunden haben. Absolut gesehen wurden dabei die größten Flächen in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Neukölln bebaut. Von 1970-1990 wurden vor allem in den Bezirken im ehemaligen Ostteil der Stadt großflächige Bauprojekte umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Pankow. Seit der Wiedervereinigung 1990 sind die Freiflächenverluste in Berlin insgesamt gegenüber den Dekaden zuvor zwar deutlich zurückgegangen, jedoch über den 30-jährigen Gesamtzeitraum betrachtet mit wieder auffällig ansteigendem Trend (vgl. Tabelle 2). Die Verteilung der Absolutwerte verdeutlicht beide Aussagen (vgl. Abbildung 5). Eine Gesamtbewertung ist immer nur bei Betrachtung sowohl der prozentualen als auch der Absolutwerte sowie der bezirklichen Besonderheiten möglich. Dies zeigt sich im Vergleich der beiden hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet und ihrer Flächengröße so unterschiedlichen Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick sehr anschaulich. In Friedrichshain-Kreuzberg als Innenstadtbezirk bildet sich auch ein verhältnismäßig kleiner Absolutwert an Freiflächenverlusten seit 1990 in Höhe von 37 ha in der prozentualen Darstellung mit 73,2 % an den Gesamtverlusten sehr deutlich ab. Hierbei handelt es sich um größere Gewerbe- und Industrieflächen entlang der Bahntrasse zwischen Ostkreuz und Warschauer Straße sowie Wohnbebauung am Gleisdreieck. In Treptow-Köpenick dagegen bedeutet ein ersichtlich geringerer prozentualer Verlustwert in den Jahren 1990-2020 von etwa 38,7 % eine beträchtlich höhere Gesamtfläche an 370 ha Umwandlung ehemaliger Freiflächen in bauliche Nutzungen. Beispiele sind die Erweiterungen der Wissenschaftsstadt Adlershof sowie ein großflächiger Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandort in Bohnsdorf im Einflussbereich des Flughafens BER. Insgesamt betrachtet wurden in den äußeren Bezirken aufgrund der dortigen umfassenderen Flächenverfügbarkeit tendenziell größere Flächen bebaut als in den inneren Bezirken. Auf die mit dem Erfassungsmaßstab begründete Nichtdarstellbarkeit der im Rahmen von Nachverdichtungen stattgefundenen Freiflächenverluste wurde bereits hingewiesen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1361 |
| Kommune | 12 |
| Land | 315 |
| Weitere | 39 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 18 |
| Förderprogramm | 344 |
| Gesetzestext | 5 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 859 |
| Umweltprüfung | 187 |
| WRRL-Maßnahme | 185 |
| unbekannt | 97 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1089 |
| Offen | 603 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1543 |
| Englisch | 328 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 29 |
| Bild | 24 |
| Datei | 21 |
| Dokument | 706 |
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| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 182 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 730 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1043 |
| Luft | 438 |
| Mensch und Umwelt | 1696 |
| Wasser | 554 |
| Weitere | 1531 |