Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau und -unterhaltung, hat am 13.11.2025 für das o.g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den verkehrsgerechten Ausbau des bestehenden Kreisverkehrsplatzes „Landwehrkreisel“ in Bardowick am Knotenpunkt „Hamburger Straße“ - Kreisstraße 46 (K 46) / „Hamburger Landstraße“ - K 46 / „Schwarzer Weg“ - Kreisstraße 51 (K 51) / „Am Landwehrkreisel“.
Berlin geht einen weiteren wichtigen Schritt für ein modernes und besser koordiniertes Baustellenmanagement. Senatorin Ute Bonde : „Mit dem neuen Baustellenschild schaffen wir mehr Transparenz im Berliner Baustellenmanagement. Wer Verkehrsraum in Anspruch nimmt, muss klar und verständlich informieren – das hilft den Berlinerinnen und Berlinern im Alltag und stärkt die Akzeptanz für die notwendige Infrastrukturerneuerung in unserer Stadt.“ Entsprechend hat Senatorin Bonde heute den wichtigsten Berliner Leitungsnetzbetreibern, den Bezirken sowie Kammern und Verbänden ein einheitlichen Baustellenschild an die Hand gegeben. Künftig werden Baustellen im öffentlichen Straßenland mit einheitlichen, leicht lesbaren Schildern versehen, auf denen die wichtigsten Informationen für die Berlinerinnen und Berliner sowie für alle Beteiligten klar und übersichtlich dargestellt werden. Damit sollen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Kommunikation rund um Baustellen deutlich verbessert werden – ein zentraler Aspekt der 4 Säulen für eine bessere Baustellenkoordinierung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt knüpft damit gemeinsam mit ihren Partnern in den Bezirken, in Wirtschaft und Verbänden an das sich in der Erarbeitung befindliche integrierte Gesamtkonzept zur verkehrlichen Baustellenkoordinierung an. Neben einer verbesserten Baustellenkommunikation werden dabei auch verstärkte (digitale) Kontrollmechanismen sowie eine neue Koordinierungsplattform für Baustellen im öffentlichen Straßenland gehören. Die Darstellung der Baustelleninformationen auf den Schildern unterstützt die bereits geltenden Informationspflichten nach dem Berliner Straßengesetz und vereinfacht durch die Vereinheitlichung gleichermaßen Verständlichkeit für den Bürger sowie den Aufwand für die Bauunternehmen. Ziel ist es, nach der derzeit laufenden Pilotphase das integrierte Gesamtkonzept zur Baustellenkoordinierung vorzulegen und damit bislang getrennte Prozesse schrittweise in ein abgestimmtes, digital gestütztes System zu überführen.
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze, Stadtbäume Kleingärten Friedhöfe und Begräbnisstätten Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz) (Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ) Bauordnung für Berlin (BauOBln) (Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ) Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Bundeskleingartengesetz – BKleingG Gesetz über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsordnung) Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ) Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)
Die Planung umfasst den Neubau eines einseitig in beide Richtungen befahrbaren Radweges entlang der Westseite der K 213. Der Plaungsabschnitt beginnt an dem 2025 planfestgestellten Radwegabschnitt (Km 3,194) und endet im Kreuzungsbereich L 5/K 213. Die Gesamtlänge des Radweglückenschlusses beträgt 97 m. Die Baustrecke befindet sich innerhalb des Landkreises Aurich in der Gemarkung Hagermarsch der Samtgemeinde Hage. Der Landkreises Aurich hat für das Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in der Gemarkung Hagermarsch in der Samtgemeinde Hage beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG).
Berlin hat nicht nur viele Brücken, sondern auch einige Tunnelbauwerke. Der allgemeine Tunnelbau umfasst die Errichtung unterirdischer Hohlräume wie Tunnel, Stollen, Schächte und Kavernen im Bereich des Tiefbaus. Tunnel bestehen aus verschiedenen Segmenten und angrenzenden Ingenieurbauwerken, wodurch hinter einem bekannten Tunnelnamen oft mehrere einzelne Bauwerke verborgen sein können. Es gibt mehrere Tunnelbauwerke, darunter Straßentunnel, Eisenbahntunnel, U-Bahntunnel und andere unterirdische Verbindungen. Die Zuständigkeiten für Tunnel liegen in Berlin bei verschiedenen Behörden und Institutionen, abhängig von der Art des Tunnels und seiner Lage. Eine große Anzahl dieser Tunnelbauwerke fällt in den Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Hierbei sind die Aufgaben zur Bauwerkserhaltung, Wartung/Betrieb und Planung/Bauausführung zu erfüllen. Die Straßenbaulast für öffentliche Straßen ist im Land Berlin im § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgelegt. Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) regelt die Zuständigkeit der Hauptverwaltung für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076:1999-11 der öffentlichen Straßen und der Wege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG). Da Tunnel verschiedenen Belastungen standhalten müssen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie sich in einem guten Zustand befinden. Um dies sicherzustellen oder wiederherzustellen, werden in den kommenden Jahren einige Tunnel saniert, instandgesetzt oder durch Ersatzbauten ersetzt. Eine Übersicht über aktuellen Tunnelbauprojekte finden Sie auf dieser Seite, wobei die Standorte der Bauwerke auf der Karte markiert sind. Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Tunnelbauprojekten finden Sie in der unten angeführten Liste. In Karte anzeigen Fußgängertunnel Greifswalder Straße Planungsphase Fußgängertunnel Greifswalder Straße Weitere Informationen In Karte anzeigen Tunnel Schlangenbader Straße Planungsphase Tunnel Schlangenbader Straße Weitere Informationen In Karte anzeigen Fußgängertunnel Schöneweide Ausführungsphase Fußgängertunnel Schöneweide Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: SenMVKU Rückbau Lindentunnel Ausführungsphase Rückbau Lindentunnel Weitere Informationen Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) fallen in die Zuständigkeit der Abteilung V – Tiefbau, Ingenieurbauwerke, die zu öffentlichen Straßen nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) gehören. Das sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) im Einzelnen: Brücken und Durchlässe ab 2,00 m lichter Weite, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 m sichtbarer Höhe und Lärmschutzbauwerke ab 2,00 m sichtbarer Höhe sowie sonstige Ingenieurbauwerke; welche nach DIN 1076:1999-11 definiert sind.
Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abteilung Tiefbau – verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch. Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an die Stromnetz Berlin GmbH (siehe Kontaktangaben). Die Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgeschrieben. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG sind die öffentlichen Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen). Die öffentliche Beleuchtung umfasst rund 207.500 Elektroleuchten und rund 17.500 Gasleuchten im Straßenland Berlins (Stand 05/2025). Die Zuständigkeit für die Beleuchtung der Bundesautobahn liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes. Die Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung sind hier zu finden. Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Beleuchtung auf dem Bebelplatz Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Beleuchtung im Görlitzer Park Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Pilotprojekt Hasenheide Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Pilotprojekt Springpfuhlpark Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Umrüstung der Gasleuchten in Lichtenrade Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Umrüstung der Gasleuchten in Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf Weitere Informationen Bild: SenMVKU Umrüstung der Gasleuchten in Gesundbrunnen und Rudow Weitere Informationen Bild: Kardorff Ingenieure Lichtplanung GmbH Besondere Projekte Weitere Informationen Bild: Linus Lintner Fragen und Antworten zur Gasbeleuchtung Weitere Informationen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 8 |
| Land | 88 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 29 |
| Umweltprüfung | 52 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 82 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 95 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 65 |
| Keine | 12 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 24 |
| Lebewesen und Lebensräume | 93 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 93 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 95 |