Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Automatisierte und vernetzte Elektrofahrzeuge vor, während und nach einem Unfall (AVENUE)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Ingolstadt, Zentrum für Angewandte Forschung (ZAF).
Das Projekt "Entwicklung von Lösungsvorschlägen, einschließlich rechtlicher Instrumente, zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Jährlich werden in Deutschland rund 8 Millionen Pkw außer Betrieb gesetzt, davon werden rund 3 Millionen Pkw endgültig stillgelegt. Nach den vorliegenden statistischen Quellen werden von diesen knapp 0,5 Mio. als Altfahrzeuge verwertet und rund 1 bis 1,5 Mio. als Gebrauchtwagen exportiert. Der Verbleib von jährlich ca. 1 Million der endgültig stillgelegten Pkw in Deutschland lässt sich statistisch nicht belegen. Auch wenn die statistische Datengrundlage in den letzten Jahren erweitert werden konnte, ist sie dennoch unvollständig. Ziel des Vorhabens ist es vor diesem Hintergrund, mögliche Ursachen der 'statistischen Lücke'hinsichtlich des Verbleibs der endgültig stillgelegten Fahrzeuge zu identifizieren. Hierzu werden Informationen über den tatsächlichen Verbleib der Fahrzeuge ermittelt, möglichst weitgehend quantifiziert und aufgeschlüsselt. Schließlich werden Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente erarbeitet, um eine dauerhafte Verbesserung der Datenlage zu erreichen. Die Forschungsergebnisse sollen auch dazu genutzt werden, die Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission zu verbessern.
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 40 (2) des BImSchG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV Automotive GmbH.Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).
Das Projekt "Laermarme Lastkraftwagen - Fortschreibung der Grundlagen zur Definition nach Anlage XXI zur StVZO" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV Automotive GmbH.Trotz mehrfacher Senkung der Geraeuschgrenzwerte von Lastkraftwagen ist die Belastung der Bevoelkerung durch den Strassengueterverkehr unveraendert hoch und an vielen Strassen deutlich ueber den laermbezogenen Umweltqualitaetszielen. Weitere Verminderungen der Geraeuschemissionen sind also neben anderen Minderungsstrategien (Verkehrsvermeidung und -verlagerung) erforderlich. Seit der letzten Senkung der Geraeuschgrenzwerte 1995/96 sind die 1984 national entwickelten Kriterien fuer laermarme Lkw fuer alle Neufahrzeuge verbindlich. Die Auswertung der Zulassungen fuer Lkw zeigt, dass Fahrzeugtypen mit Geraeuschemissionen deutlich unter diesen Grenzwerten - im Gegensatz z.B. zu Pkw - besonders bei den schweren Lkw nicht entwickelt worden sind. Aus dem herkoemmlichen Stand der Technik lassen sich somit keine verschaerften und bereits heute realisierbaren Kriterien fuer laermarme Lkw ableiten. Es sind deshalb die Geraeuschminderungstechniken fuer Nutzfahrzeuge weiterzuentwickeln, vornehmlich als Optimierungen bereits bekannter Technologien (Kapselungen, Schalldaempfer etc.) und auf dieser Basis die Kriterien fuer laermarme Lkw weiterzuentwickeln, die dann die Grundlage fuer die weitere Verschaerfung von Geraeuschgrenzwerten liefern. Die fortgeschriebenen Kriterien lassen sich aus den Umweltqualitaetszielen nicht direkt ableiten, da die Minderung der Geraeuschemissionen nur einen Beitrag liefert und fuer durchsetzbare Kriterien der Nachweis der technischen Machbarkeit zu akzeptablen Kosten erforderlich ist.
Das Projekt "Hoechst- bzw. Mindestlautstaerken der Vorrichtung fuer Schallzeichen nach Par. 55 StVZO" wird/wurde ausgeführt durch: Technischer Überwachungs-Verein Rheinland.
Das Projekt "Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz.Fuer die Wirksamkeit von Geraeuschvorschriften fuer Kfz ist zu kontrollieren, ob die Geraeuschgrenzwerte von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden. Die bestehende Praxis ist, insbesondere im Vergleich zur Abgaskontrolle, unzulaenglich. Bislang werden allenfalls besonders auffaellige Erhoehungen der Geraeuschemissionen durch defekte Kfz-Komponenten im Rahmen der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung nach Paragraph 29 StVZO erfasst. Es fehlen sowohl eine systematische Erfassung der Geraeuschemissionen von Fahrzeugen im Verkehr wie bei der Abgasuntersuchung als auch eine typbezogene Feldueberwachung. Vorschlaege fuer wirksame, transparente und oekonomische Kontrollsysteme, die eine Erhoehung der Geraeusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen sowie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, sind zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept ist mit vergleichbaren Kontrollsystemen (Schadstoffemissionen) zu koordinieren, auch um Kosten zu sparen.
Das Projekt "Praxiserprobung eines Russmessverfahrens im Rahmen Paragraph 29 STVZO - Ueberpruefung - II: Untersuchungen auf einem fremdgebremsten Rollensatz" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technischer Überwachungs-Verein Rheinland, Institut für Energietechnik und Umweltschutz.Im vorangegangenen FE-Vorhaben 10405309 ist ein Pruefverfahren fuer die Russemission von Diesel-Nutzfahrzeugen entwickelt worden. Das geplante Vorhaben hat die Praxiserprobung und die Klaerung noch offener Fragen in diesem Zusammenhang zum Ziel. In dem Teilvorhaben II wird das Pruefverfahren fuer die Anwendung auf Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiterentwickelt, ferner soll die Durchfuehrung durch den Einsatz einer elektronischen Regelung vereinfacht werden.
Das Projekt "Besteuerung von Autos mit einem Bonus Malus System" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Straßen (ASTRA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Büro für Verkehrsplanung.Infras untersuchte 1999 im Auftrag einer von der kantonalen Enegiedirektoren eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Ansaetze zur Foerderung energieeffizienter Personenwagen, u.a. einen Bonus-Malus auf der Motorfahrzeugsteuer oder bei der ersten Inverkehrssetzung. Infras kommt zum Schluss, dass 'zur Foerderung sparsamer Personenwagen die bestehenden Motorfahrzeugsteuern auf kantonaler Ebene mit finanziellen Anreizen fuer neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge ergaenzt werden sollten'. Seit 1995 und bis Mitte 2001 laeuft in Mendrisio ein Grossversuch mit Leicht-Elektromobilen (LEM). Im Anschluss daran will der Kanton Tessin fuer die Periode 2001 - 2004 ein kantonales Foerderprogramm gemaess Energiegesetz zur Foerderung effizienter Autos lancieren. Anschliessend (ab 2005) soll ein kostenneutrales Bonus-Malus-System zur Foerderung effizienter Strassenfahrzeuge eingefuehrt werden. Dazu fehlen zur Zeit jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Die Ausarbeitung eines kostenneutralen Bonus-Malus-System im Kanton Tessin bildet eine gute Gelegenheit, um die von Infras in allgemeiner Form umschriebenen Ansaetze zu konkretisieren. Im Vordergrund stehen die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung der Datengerueste fuer die Finanzierung und die Abschaetzung der Wirkung, der administrative Vollzug und die flankierenden Massnahmen im Marketingbereich. Drei bis fuenf Ansaetze fuer eine Foerderung effizienter Auto (Bonus-Malus auf Motorfahrzeugsteuer resp. auf Neuzulassung etc.) werden konkretisiert und im Hinblick auf eine Einfuehrung im Kanton Tessin beurteilt.
Das Projekt "Ermittlung des Zusammenhanges zwischen Abgas-Emissionen und Immissionen des Kraftfahrzeugverkehrs. Modelluntersuchungen und Anwendungen in einem grossstaedtischen Ballungszentrum" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technischer Überwachungs-Verein Rheinland.Bereitstellung von Abgas-Emissionsfaktoren, die in Abhaengigkeit vom jeweiligen Betriebszustand der Kraftfahrzeuge auf den Strassensystemen eine katastermaessige Erfassung der Schadstoffkomponenten ermoeglichen. Die Ermittlung des mittleren Schadstoffausstosses erfolgt auf der Basis einer gewichteten Fahrzeugauswahl, die fuer den Bereich der Bundesrepublik bezueglich der Verteilung der emissionsspezifischen Parameter als repraesentativ fuer den Bestand an Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren angesehen werden kann. Es wird eine Beziehung zwischen den im Rahmen der geltenden Abgasgesetzgebung zu ermittelnden Abgasemissionen nach Anlage XIV Par. 47 StVZO und den auf der gleichen Basis ermittelten Testergebnissen von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen hergestellt.
Das Projekt "ABSOLUT - Automatischer Busshuttle selbstorganisierend zwischen Leipzig und dem BMW-Terminal, Teilvorhaben: Zulassungsprozess und Entwicklung der Hauptuntersuchung für automatisierte Fahrzeuge" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH.Das Projekt ABSOLUT zielt auf eine integrierte, automatisierte und vernetzte 24/7-Mobilität im Industriepark Leipzig Nord (IPN) durch autonom fahrende Busshuttle zwischen der Messe Leipzig und dem BMW-Terminal. Wesentliche Teilziele für FSD sind folgende: - Zulassungsprozess für automatisierte Versuchsfahrzeuge bis 70 km/h - Inverkehrbringung automatisierter Versuchsfahrzeuge - Fahren auf öffentlichen Straßen mit StVZO - Entwicklung Hauptuntersuchung für automatisierte Fahrzeuge
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