• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.
Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Unterstützung bei der Ausgestaltung und Abstimmung der im Strahlenschutzgesetz auf untergesetzlicher Ebene vorgesehenen Notfallpläne des Bundes und der Länder" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Studie zur Verbesserung der individuellen Datenlage des strahlenschutzüberwachten medizinischen Personals für eine genauere personen- und tätigkeitsbezogene Expositionsanalyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Messung bei pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln, Futter- mitteln, Weiden und Ackerböden, Mülldeponien und Kläranlagen (Routinemeßprogramm)
Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".
Nach § 172 Strahlenschutzgesetz werden Sachverständige für folgende Prüftätigkeiten bestimmt: - Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität - Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie - Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten“
Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz
Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 208 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 04.04.2025 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 494 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2023). 04.12.2023 Stand: 10.01.2025
Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ ) Kommt es zu einem radiologischen Notfall, tritt ein besonderer Krisenstab zusammen: das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der GRS arbeiten in diesem Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. Das Radiologische Lagezentrum stellt unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Kommt es zu einem radiologischen Notfall , arbeiten je nach Art des Notfalls Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk ( THW ) der das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im In- und Ausland eng zusammen. Bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt ist der Bund zuständig – dann tritt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (kurz: RLZ ) unter Führung des Bundesumweltministeriums ( BMUV ) als besonderer Krisenstab zusammen. Überregionale Notfallszenarien wären zum Beispiel Unfälle in Kernkraftwerken sowohl im Inland (sofern diese noch nicht frei von Brennstäben sind) als auch im grenznahen oder fernen Ausland Unfälle in sonstigen kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland, die keine Kernkraftwerke sind – beispielweise Zwischen- oder Endlager Satellitenabstürze, wenn radioaktives Material beteiligt ist. Anders ist dies bei lokalen und regionalen radiologischen Notfällen. Hier ist das Bundesland zuständig, in dem der Notfall eingetreten ist – wobei je nach Entwicklung der radiologischen Lage das Radiologische Lagezentrum des Bundes Zuständigkeiten übernehmen kann. Lokale/regionale Notfallszenarien , mit in der Regel regional begrenzten Folgen für die Umwelt innerhalb des Bundeslandes, in dessen Hoheitsbereich der Notfall geschieht, wären zum Beispiel Unfälle in inländischen kerntechnischen Anlagen Terroristische Akte Unfälle mit radioaktiven Quellen Transportunfälle Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes. Was ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist ein besonderer Krisenstab, der nur temporär im Notfall vom Bundesumweltministerium einberufen und geleitet wird. Dieser Krisenstab ist dabei nicht an einem konkreten Ort anzutreffen. Er ist vielmehr ein Netzwerk der daran beteiligten Behörden und der GRS , die räumlich über Deutschland verteilt sind. Im Radiologischen Lagezentrum wird das Bundesumweltministerium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) unterstützt. In einem Notfall greifen alle beteiligten Behörden sowie die GRS auf ihre eigenen Infrastrukturen zurück. Das Bundesumweltministerium führt das Netzwerk technisch und organisatorisch im Krisenstab "Radiologisches Lagezentrum des Bundes" zusammen. Wie arbeitet das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist rund um die Uhr einsatzbereit. Dies wird über Rufbereitschaften sichergestellt. Nach einer Alarmierung des Radiologischen Lagezentrums arbeitet dieses rollenbezogen in einer Stabsstruktur. Die Fachleute des Radiologischen Lagezentrums erledigen ihre Aufgaben im Krisenfall von ihren jeweiligen Arbeitsorten aus in speziell dafür geschaffenen Stabsräumen, in denen der Krisenstab zusammen kommt, sowie in Lageräumen, in denen die Fachleute beispielsweise die Lage analysieren und das Lagebild erstellen. Der virtuelle Austausch untereinander erfolgt über elektronische Kommunikationsmedien. Die Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Institutionen auf Bundes- und Landesebene übt das Radiologische Lagezentrum regelmäßig, damit das Zusammenspiel in einem Notfall bestmöglich funktioniert. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Häufig stellen hier besondere Krisenstäbe die Einsätze sicher. Welche Aufgaben hat das Radiologische Lagezentrum des Bundes? In einem überregionalen radiologischen Notfall beruft das Bundesumweltministerium das Radiologische Lagezentrum ein. Das Radiologische Lagenzentrum übernimmt dann folgende Aufgaben: Gesetzliche Grundlage des Radiologischen Lagezentrums Das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) vom 27. Juni 2017 regelt in § 106 die Einrichtung des Radiologisches Lagezentrums. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 02.04.2025
Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen, Inhaber*innen von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den/die Strahlenschutzverantwortliche(n) bzw. den/die entsprechende(n) Verpflichtete(n)/Verantwortliche(n) des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Die SSR -Nummer wird beim BfS beantragt . Eindeutige persönliche Kennnummer ( SSR -Nummer) im Strahlenschutzregister Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 4 Millionen neue Datensätze (Dosis- und Strahlenpassmeldungen) von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten wurden vor der Einführung der SSR-Nummer allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc. ) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen ( z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschwerten die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler konnten zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen. Mit dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) genannt. Stand: 25.03.2025
Origin | Count |
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Bund | 156 |
Land | 65 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 26 |
Gesetzestext | 6 |
Text | 84 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 99 |
License | Count |
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geschlossen | 149 |
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unbekannt | 6 |
Language | Count |
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Deutsch | 221 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Dokument | 54 |
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Unbekannt | 5 |
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Topic | Count |
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Boden | 104 |
Lebewesen & Lebensräume | 136 |
Luft | 83 |
Mensch & Umwelt | 221 |
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