Ziel des Vorhabens ist es, die solaren Einstrahlungsbedingungen in der Antarktis in Abhängigkeit der Wellenlänge zu untersuchen. Das Projekt soll ein verbessertes Verständnis der besonderen Strahlungsverhältnisse in polaren Regionen der Erde ermöglichen, um die Auswirkungen des zunehmenden Treibhauseffekts und des weiter voranschreitenden Ozonabbaus in Zukunft besser abschätzen zu können. Zur Charakterisierung der Einstrahlung soll ein Messsystem zur Erfassung der spektralen Strahlstärke wie auch der spektralen Bestrahlungsstärke zwischen 290-2500 nm bei verschiedenen Atmosphärenbedingungen konfiguriert werden. Ferner werden Strahldichten in Abhängigkeit des Einfallswinkels modelliert, wobei die bidirektionale Reflektionsfunktion des Untergrunds berücksichtigt werden soll. Die Modellrechnungen dienen der Vorbereitung weiterer Messkampagnen. Aufgrund der Vorerfahrungen in anderen Gebieten der Erde (u.a. in den Hochlagen der Alpen) ist damit zu rechnen, dass insbesondere Wolken und die hohe Schneealbedo in der Antarktis das Strahlungsfeld wesentlich modifizieren.
Verwendet man halbleitende Materialien als Elektroden in elektrochemischen Zellen, so beobachtet man, dass bei Belichtung - also auch bei Sonneneinstrahlung - Photostroeme auftreten. Die so in Elektroenergie umgewandelte Strahlungsenergie kann direkt oder zur Wasserzersetzung, das heisst zur Wasserstofferzeugung, verwendet werden. Der geschilderte Funktionsablauf ist experimentell in den verschiedenen Stufen wenig untersucht. Zunaechst sollen moeglichst billige Halbleitermaterialien als Elektroden praepariert in elektrochemischen Solarzellen eingesetzt werden. Mit amorphen Halbleitern sollten kostenguenstige Anlagen erstellbar sein. Das Elektrodenmaterial selbst darf bei den auftretenden Photopotentialen nicht zersetzt werden.
Wie wirkt ionisierende Strahlung? Wenn ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper trifft, können Schäden in einzelnen Zellen oder Geweben entstehen. Das liegt daran, dass die Strahlungsenergie chemische Verbindungen ( Moleküle ) auseinanderbrechen kann. Auch einzelne Elektronen, also elektrisch geladene Teilchen, können aus Verbindungen herausgeschlagen werden. So kann Strahlung direkt Biomoleküle der Zelle, wie zum Beispiel Proteine oder DNA (Moleküle, die die Erbinformation tragen) schädigen. Andererseits kann Strahlung auch mit dem Wasser interagieren, das in Zellen reichlich vorhanden ist, und Radikale bilden. Diese sehr reaktionsfreudigen Stoffe, können wiederum auf Biomoleküle treffen und weitere schädliche Prozesse anstoßen. Für Spätfolgen einer Strahlenexposition sind Veränderungen der DNA von besonderer Bedeutung. Reparaturmechanismen der Zelle Normalerweise ist die Zelle in der Lage, Strahlenschäden zu reparieren, so dass keine negativen Folgen auftreten. Schafft sie das nicht, stirbt sie in der Regel ab. Dafür hat der menschliche Körper raffinierte, strukturierte Programme zur Verfügung ( z. B. Apoptose). Bei massiven Schäden durch eine Bestrahlung mit sehr hohen Strahlendosen funktionieren auch diese Vorgänge nicht mehr und die Zelle stirbt unkontrolliert ab (Nekrose). Besonders gefährlich ist jedoch, wenn die DNA einer Zelle beschädigt wird, ohne dass sie komplett repariert wird - und ohne dass die Zelle stirbt. Denn so können genetisch veränderte (mutierte) Zellen entstehen, die sich weiter vermehren und eine Krebserkrankung auslösen können. Strahlenwirkungen auf den Organismus Ob und in welchem Ausmaß eine Strahlenexposition zu einem gesundheitlichen Schaden führt, hängt von der absorbierten Strahlenmenge, der Strahlenart und davon ab, welches Organ oder Gewebe des Körpers hauptsächlich betroffen ist. Strahlenschäden können auch durch ionisierende Strahlung aus natürlichen Quellen (zum Beispiel Radon ) entstehen. Zur Information: Für in Deutschland lebende Personen beträgt die Dosis aus natürlichen Quellen im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Millisievert im Jahr. Vergleich zwischen deterministischen und stochastischen Strahlenschäden Deterministische Strahlenschäden Stochastische Strahlenschäden Beschreibung Schäden, die nur oberhalb eines Schwellenwertes der Dosis auftreten Später auftretende Schäden aufgrund von Zellen, deren DNA (Erbmaterial) geschädigt wurde Ursache des Schadens Abtötung oder Fehlfunktionen zahlreicher Zellen Mutationen und nachfolgende Vermehrung von einzelnen mutierten Zellen (Körperzellen oder Keimzellen) Dosis -Abhängigkeit Je höher die Strahlendosis, desto schwerer der Strahlenschaden Je höher die Strahlendosis, desto höher die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Strahlenschadens Dosis - Schwellenwert ca. 500 Millisievert ( mSv ); beim ungeborenen Kind ca. 50 bis 100 mSv Nicht vorhanden Beispiele Rötungen der Haut, Haarausfall, Unfruchtbarkeit, akute Strahlenkrankheit, Fehlbildungen und Fehlentwicklungen des Gehirns beim Ungeborenen Krebs, vererbbare Effekte Bei manchen Erkrankungen, die als Folge von Strahlung auftreten können, ist der genaue Zusammenhang zwischen Strahlendosis und Erkrankungsrisiko noch unklar. Insbesondere ist nicht bekannt, ob es eine Schwellenwertdosis gibt. Hierzu zählen Herz-Kreislauferkrankungen und Katarakte (Trübungen der Augenlinse). Ziele des Strahlenschutzes Der Strahlenschutz ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit des Menschen zu schützen. Er hat das Ziel, deterministische Strahlenschäden zuverlässig zu verhindern und das Risiko für stochastische Schäden auf ein vernünftigerweise erreichbares Maß zu reduzieren. Stand: 20.05.2025
Wichtige Elemente der Stoff- und Energiebilanz des Phytoplanktons im Bodensee werden untersucht. Sie umfassen die photosynthetische Ausnutzung der Strahlungsenergie und ihre Beeinflussung durch die Hell-Dunkeladaption, die Ausscheidung von geloester organischer Substanz, die Respiration im Licht und die Dunkelrespiration. Diese Untersuchungen werden sowohl im Labor an Kulturen von im Bodensee dominierenden Phytoplanktonarten als auch in natuerlichen Mischassoziationen im See selber zu verschiedenen Jahreszeiten durchgefuehrt.
Wie wird der UV-Index ermittelt? Kurzwelligere (energiereichere) Anteile der UV -Strahlung verursachen viel eher einen Sonnenbrand als langwelligere (energieärmere) Anteile. Daher wird die UV -Strahlung nach Wellenlängen aufgeschlüsselt gemessen und im Hinblick darauf bewertet, wie wirksam sie ist, einen Sonnenbrand (Erythem) zu erzeugen. So erhält man die sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Bestrahlungsstärke E ery (Einheit: Watt pro Quadratmeter W/m 2 ). Der UV-Index wird aus dem höchsten E ery -Wert pro Tag (Halbstundenwert) berechnet, indem der Zahlenwert mit dem Faktor 40 multipliziert und auf eine ganze Zahl gerundet wird. Der UV-Index ist daher ein reiner Zahlenwert ohne Einheit.
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Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024
Bildung des körpereigenen Vitamin D Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Anregung der Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden. Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Der Vitamin-D-Stoffwechsel Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Dabei wird Provitamin D3, eine Substanz, die in unseren Hautzellen vorhanden ist, durch das Einwirken von UV -B- Strahlung in Prävitamin D3 umgewandelt. Über weitere Stoffwechselprozesse wird letztendlich Vitamin D gebildet. Der von wissenschaftlichen Fachgesellschaften für die Knochengesundheit als wünschenswert angesehene Vitamin-D-Spiegel im Blutserum liegt bei 20 Nanogramm pro Milliliter (50 Nanomol pro Liter) und höher. Von einem Vitamin-D-Mangel gehen diese Fachgesellschaften erst bei einem Vitamin-D-Blutserumspiegel unter 12 Nanogramm pro Milliliter (30 Nanomol pro Liter) aus. Nur UV -B-Strahlung ermöglicht die Vitamin-D-Bildung Für die körpereigene Vitamin-D-Bildung ist die UV -B-Strahlungsintensität ausschlaggebend: bei zu niedrigen UV -B-Strahlungsintensitäten kommt die körpereigene Vitamin-D-Bildung zum Erliegen. Dies ist in Deutschland im Winter der Fall. Bei hohen UV -B-Strahlungsintensitäten – im Frühjahr, Sommer und Herbst - wird dagegen in kurzer Zeit eine ausreichende Menge an Vitamin D gebildet. Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig Es genügt nach derzeitigen Erkenntnissen, Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV - Dosis , 0,5 MED (siehe auch "Akute Schädigungen der Haut"), auszusetzen, also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. Beispielsweise bedeutet dies für Menschen mit Hauttyp II bei einem UV-Index von 7 rein rechnerisch eine Bestrahlungszeit von nur ca. 12 Minuten. Längere Bestrahlungen führen laut wissenschaftlichen Studien nicht zu einem Mehr an Vitamin D, sondern erhöhen nur das Risiko für UV -bedingte Gesundheitsschäden. Im Winter sinkt der Vitamin-D-Spiegel im Blutserum Im Winter (Oktober – März in Deutschland) kann es aufgrund der niedrigen UV -B-Strahlungsintensität selbst bei ausgewogener Ernährung zu einem Absinken des Vitamin-D-Spiegels im Blutserum kommen. Die im Sommer angelegten Vitamin-Speicher tragen im Winter zur Vitamin D-Versorgung bei. Ab dem Frühjahr können die Vitamin-D-Speicher, die über die Wintermonate reduziert wurden, wieder aufgefüllt werden. Vitamin-D-Mangel und Risikogruppen Gruppen mit einem besonders hohen Risiko für einen Vitamin-D-Mangel sind Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen zum Beispiel der Leber, der Niere und des Magen-Darm-Traktes. Aber auch Personen mit fehlender oder unzureichender Sonnenexposition, wie ältere immobile Menschen, in Deutschland lebende Menschen mit dunklem Hauttyp sowie traditionell verschleierte Menschen bilden Risikogruppen. Eine besondere Risikogruppe sind Säuglinge. Sie dürfen aufgrund der sehr empfindlichen Haut und der noch unzureichenden Hitzeregulation in keinem Fall direkt der Sonne ausgesetzt werden. Deshalb wird für Säuglinge in Deutschland die Gabe von Vitamin-D-Tabletten zur Rachitis-Prophylaxe bis zum zweiten erlebten Frühsommer, das heißt je nach Geburtszeitpunkt für 12 bis 18 Monate, empfohlen. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden Die Feststellung, ob ein gesundheitlich relevanter Vitamin-D-Mangel vorliegt, kann nur ein Arzt treffen. Bei einem diagnostizierten Vitamin-D-Mangel sollte eine Behandlung mit geeigneten Vitamin-D-Präparaten ärztlich kontrolliert erfolgen. Von einer Behandlung eines Vitamin-D-Mangels durch zusätzliche, nicht ärztlich kontrollierte UV -Bestrahlungen (Sonne oder Solarium) ist dringend abzuraten. Solariennutzung trägt kaum zur Bildung von Vitamin D bei Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -B-Bereich ist in Solarien die Bestrahlungsstärke in etwa gleich bis geringer als die der hochsommerlichen Mittagssonne im Mittelmeerraum. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Wissenschaftliche Ergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass UV -A sogar den Abbau von Vitamin D fördert. Dazu kommt, dass eine erstmalige Solariennutzung in jungen Jahren (unter 35 Jahren) das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, annähernd verdoppelt. Grund genug, sich für die Vitamin-D-Bildung nicht noch extra den gesundheitsschädigenden Wirkungen künstlicher UV - Strahlung in Solarien auszusetzen. Stand: 25.06.2024
Strahlenschutz bei UV-C-Luftreinigern nur teilweise sichergestellt BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen Ausgabejahr 2024 Datum 29.04.2024 Raumluftdesinfektion mit UV-C Quelle: abramov_jora/stock.adobe.com Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen mit UV - C - Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche Gebäude wurden seitdem mit UV - C -Luftreinigern ausgestattet, darunter beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV - Strahlung auch Risiken für Haut und Augen . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines Forschungsvorhabens testen lassen. Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV -Schutz ist möglich und wird teilweise auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden. UV - C - Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV - C - Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht. UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend Da UV - Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV - C -Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind. Keinesfalls sollte UV - C - Strahlung am Körper eingesetzt werden. In der Studie wurden 41 Geräte mit UV - Strahlenquellen untersucht und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11 Desinfektionsstäbe und Freistrahler. 41 verschiedene Geräte im Test Quelle: Martina/stock.adobe.com Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV -Luftreinigern ab. Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare UV - Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko , für das die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind. Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei Sicherheitsmechanismen vorsieht. Herstellerangaben oftmals unzureichend Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz vor UV - C - Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der geprüften Geräte höhere UV - Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben. Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise. Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion von Lebensmitteln wird UV - C - Strahlung schon seit längerem eingesetzt. Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Stand: 29.04.2024
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Bund | 61 |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 30 |
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unbekannt | 26 |
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Deutsch | 66 |
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Keine | 29 |
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Boden | 35 |
Lebewesen und Lebensräume | 48 |
Luft | 37 |
Mensch und Umwelt | 66 |
Wasser | 28 |
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