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Windkraft

Standort- und flächenbezogene Informationen zu stromeinspeisenden Windkraftanlagen in Bezug auf ihre Leistung und ihre Stromeinspeisung.

Energieerzeugung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Flächenbezogene Informationen zu KWK-Anlagen in Bezug auf ihren Standort, Leistung und Stromeinspeisung.

Biomasse

Standort- und flächenbezogene Informationen zu stromeinspeisenden Energieerzeugungsanlagen, die (bilanziell oder physikalisch vor Ort) mit Biomasse betrieben werden, in Bezug auf Strom- und Wärme-Leistung sowie Stromeinspeisung.

Bundesregierung nimmt Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes an

Der Bundestag hat am 24. Mai 2012 einen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Bis 2020 soll die Technik bei der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreichen. Union und FDP stimmten dafür, die Grünen dagegen. SPD und Linke enthielten sich. Das Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Ebenso sollen bestehende Kraftwerke leichter nachgerüstet und modernisiert werden können. Zudem werden Wärmespeicher gefördert. Diese ermöglichen es, Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zeitweise stärker stromgeführt zu betreiben. Das wiederum gleicht die unregelmäßig anfallende Einspeisung von Strom aus den erneuerbaren Energien aus.

Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs

Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten Photovoltaikanlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die bis 2026 in die Weiterbetriebsphase laufenden Anlagen sind überwiegend sehr klein, so dass die Wirtschaftlichkeit einer ungeförderten Direktvermarktung des eingespeisten Stroms fraglich ist. Ziel des Gutachtens ist es, die Kosten der sonstigen Direktvermarktung nach Förderende zu bewerten und Optionen für eine vereinfachte Abnahmeregelung für Strom aus diesen Photovoltaikanlagen zu entwickeln. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass eine vereinfachte Abnahmeregelung wie z.B. die Durchleitung des Photovoltaik-Marktwertes im EEG umgesetzt werden sollte, um den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen zu sichern. Veröffentlicht in Climate Change | 10/2020.

Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs

Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten Anlagen die Förderdauer des EEG. Bei vielen PV-Anlagen ist zu erwarten, dass diese umgerüstet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, bei einigen Anlagen wird jedoch die Volleinspeisung fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin die Notwendigkeit zur Netzeinspeisung von Strom aus PV-Weiterbetriebsanlagen, einerseits für Volleinspeiseanlagen, bei denen keine Möglichkeit zur Eigenversorgung besteht sowie andererseits für Überschussstrom bei Eigenversorgungsanlagen. Die derzeitige Regelung des EEG bietet als Möglichkeit zur Stromeinspeisung für Anlagen nach Förderende lediglich die Möglichkeit der sonstigen Direktvermarktung. Bei den ab 2021 in die Weiterbetriebsphase laufenden PV-Anlagen handelt es sich jedoch zu einem weit überwiegenden Anteil um sehr kleine bis kleine Anlagen, so dass es fraglich ist, ob die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms wirtschaftlich darstellbar ist. Ziel der vorliegenden Kurzstudie ist es deswegen, die Wirtschaftlichkeit der sonstigen Direktvermarktung bei PV-Anlagen nach Förderende zu bewerten und Optionen einer möglichen vereinfachten Abnahmeregelung für Strom aus diesen Anlagen zu entwickeln und zu analysieren. Dazu erfolgt zunächst eine quantitative Analyse der bis zum Jahr 2026 vom Förderende betroffenen Anlagen und deren Stromerzeugung bzw. -einspeisung. Daran anschließend wird die rechtliche Situation der Stromeinspeisung nach Förderende erörtert und es erfolgt eine Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen der sonstigen Direktvermarktung. Basierend auf diesen Ergebnissen werden die derzeitigen Entscheidungsoptionen aus Sicht der Anlagenbetreiber verdeutlicht und es werden Varianten zur Ausgestaltung einer vereinfachten Stromabnahmeregelung vorgestellt und bewertet. Abschließend wird die rechtliche Umsetzbarkeit einer Marktwertdurchleitung geprüft. Quelle: Forschungsbericht

Renewable Energy Sources in Figures: national and International Development [2014]

Flexibilitätsoptionen der Strom- und Wärmeerzeugung mit Geothermie in einem von volatilem Stromangebot bestimmten Energiesystem

Die tiefe Geothermie ist integraler Bestandteil der Wärmewende und kann darüber hinaus einen signifikanten Beitrag zur Bereitstellung elektrischer Energie liefern Bislang unzureichend untersucht ist die Frage, in wie weit Geothermiebasierte Strom-Wärme-Systeme für eine flexible Deckung des Strombe-darfs, insbesondere der Bereitstellung von Regelleistung genutzt werden können, ohne negative Auswirkungen auf die Wärmeversorgung zu bedingen. Die Studie stellt fest, dass aus hydrogeochemischer Sicht ein flexibler Betrieb des Thermalwasserstroms für die Anlagenkomponenten und das Reservoir, gerade im Molassebecken weitgehend unbedenklich ist. Es ist festzuhalten, dass Erfassung von Messdaten und eine anlagenbezogene Bewertung unersetzlich ist. Die durchgeführte technische Analyse sowie die Simulation der Geothermieanlagen zeigen auf, dass das technische Potenzial der dauerhaften Bereitstellung von positiver und negativer Regelleistung für nahezu alle technischen Flexibilitätsoptionen, insbesondere für Bestandsanlagen gering ist. Ausnahme ist das technische Flexibilitätspotential für die Bereitstellung von positiver Regelleistung durch den Einsatz von Heißwasser- bzw. Thermalwasserspeichern. Hier ist das technische Potential als mittel bis groß einzuschätzen, jedoch steigt auch der technische Aufwand. Das technische Potenzial der positiven und negativen Regelleistungsbereitstellung mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit (also in Zeitscheiben) ist hingegen für nahezu alle Flexibilitätsoptionen mittel bis groß. Folglich besteht ein di-rekter Einfluss der zeitlichen Verfügbarkeit auf das Potenzial der Regelleistungsbereitstellung; der technische Aufwand korreliert mit der Größe der Speichervolumina. Das Gesamtpotential der Regel-leistungsbereitstellung bleibt jedoch insgesamt auf niedrigem Niveau. Verglichen mit konventioneller Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zeigt die Geothermie eine sehr variable Stromkennzahl, wodurch eine sehr große Flexibilität zwischen Strom- und Wärmeerzeugung gewährleistet ist. Weiterhin sind die CO2-Emissionen pro erzeugter Energieeinheit deutlich positiver zu bewerten als bei fossil betriebener KWK. Die ökonomischen Bewertungen zeigen, dass unter aktuellem Preisniveau und Anwendung von technischen Flexibilitätsoptionen die Anlagen nur bedingt wirtschaftlich Regelleistung erbringen können. Anlagen im Bestand mit Unterstützung durch das Spitzenlast-Heizwerk können bereits heute durch Bereitstellung von positiver Sekundärregelleistung zusätzliche (geringe) Gewinne erwirtschaften. Bei Anlagen im Bestand ohne Modifikation bzw. der Erweiterung durch Wärmespeicher ist dies nicht der Fall. Die Verringerung des anzulegenden Werts für Strom aus Geothermie birgt eine verstärkte Ausnutzung des Flexibilitätspotentials und damit ökonomische Vorteile. Anlagen im Bestand und Anlagen mit Spitzenlast-Heizwerk können dann wirtschaftlich negative und positive Sekundärregelleistung vorhalten. Eine Bereitstellung von Flexibilität durch tiefe Geothermiekraftwerke, deren Stromerzeu-gung nach EEG vergütet wird, ist damit ohne zusätzliche Anreize mittelfristig nicht zu erwarten. Eine zeitliche Entkopplung der Stromproduktion von der Wärmenachfrage mit Hilfe von Wärmespeichern ermöglicht eine mehr strompreisorientierte Fahrweise des Geothermiebasierten Strom-Wär-mesystems. Das flexiblere Energiesystem reduziert dabei die Gesamtkosten mittels Maximierung der Erlöse durch Stromeinspeisung ins Netz zu Zeiten mit hohen Strompreisen. Zusätzliche elektrische Wärmeerzeuger (wie in dieser Untersuchung z. B. eine Wärmepumpe) werden bei sehr niedriger Residuallast und damit verbundenen geringen Stromkosten für die Wärmegewinnung eingesetzt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aktuell die Bereitstellung von Regelleistung durch Geothermiebasierte Strom-Wärme-Systeme aus hydrogeochemischer und technischer Sicht mit Einschrän-kungen möglich ist. Die zu erwirtschafteten Gewinne sind gering. Aufgrund der (bislang) geringen Anzahl von Geothermie-basierten Strom-Wärme-Systemen ist der systemdienliche Benefit ebenfalls als gering einzustufen. Quelle: Forschungsbericht

Ovobest Eiprodukte GmbH & Co. KG, neues BHKW

Da die Erzeugung und Verarbeitung von Eiprodukten durch häufige Trocknungs- und Kühlvorgänge sehr energieintensiv ist, plant die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG aus ökonomischen Gründen eine Änderung der bisherigen Wärme- und Stromversorgung. Zukünftig soll ein effizientes Blockheizkraftwerk (BHKW) den überwiegenden Teil des für die Produktionsprozesse erforderlichen Wärme- und Strombedarfs abdecken. Das geplante BHKW verfügt über eine elektrische Leistung von 598 kW sowie eine thermische Leistung von 683 kW. Die daraus resultierende Feuerungswärmeleistung beträgt 1,494 MW. Der Betrieb des BHKW erfolgt mit Erdgas aus dem öffentlichen Erdgasnetz. Das BHKW wird in einem neu zu errichtenden Container untergebracht; die weiteren Komponenten wie Abgasanlage, Kühler und Abgaswärmetauscher werden z. T. auch außerhalb des Containers bzw. auf dem Container installiert. Zur Emissionsminderung ist ein Oxidationskatalysator vorgesehen. Der Container verfügt über eine Länge von ca. 12,18 m und eine Breite von ca. 2,94 m und ist ca. 2,59 m hoch. Die bei der Verbrennung und Verstromung anfallende Wärme wird vollständig für die Produktionsprozesse im OVOBEST-Werk verwendet. Um die erzeugte Wärme bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können, wird die Wärme zunächst in einem neu geplanten Pufferspeicher zwischengespeichert. Entsprechend des Wärmebedarfs wird die Wärme anschließend dem Betrieb der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG zugeführt. Der geplante Pufferspeicher verfügt über ein Volumen von 100 m³ und wird unmittelbar neben dem BHKW-Container errichtet. Da die gesamte erzeugte Wärme komplett für die Produktionsprozesse eingesetzt wird, wird das BHKW ohne Notkühler errichtet. Zur Eigenstromversorgung werden ca. 90 % der durch Verbrennung des Erdgases im BHKW erzeugten Strommenge genutzt, die restlichen ca. 10 % werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hierdurch werden sowohl der Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch der Betrieb der vorhandenen Erdgasbrenner reduziert, was aus ökonomischen Gesichtspunkten erhebliches Optimierungspotential für die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG bedeutet. Für die Stromübergabe und die Stromeinspeisung ist die Errichtung einer neuen Trafostation vorgesehen. Geplant ist eine nicht begehbare Trafostation aus Stahlbetonelementen in Zellenbauweise. Die Trafostation verfügt über eine Länge von ca. 3,10 m und eine Breite von 2,40 m und ist ca. 2,71 m hoch. Um Leitungswege und Wärmeverluste weitestgehend zu minimieren, erfolgen die Aufstellungen des BHKW und des Pufferspeichers in nächstmöglicher Nähe zum OVOBEST-Werk. Die für die Aufstellung des BHKW, des Pufferspeichers und der Trafostation vorgesehenen Flächen befinden sich auf dem Betriebsgelände der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG und liegen innerhalb des seit dem 31.03.2021 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 - Neufassung "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden, Teil 2" der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Eine Änderung der baulichen Anlagen des OVOBEST-Werkes ist im Rahmen der zuvor beschriebenen Maßnahme nicht erforderlich und nicht geplant.

Stromeinspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung 2015

Die Erhebung liefert Daten über die in das Netz eingespeisten Strommengen in der Differenzierung nach Energieträgern. Sie stellt damit unverzichtbare Daten für die Arbeit der gesetzlichen Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen zur Verfügung und bildet eine Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Energiepolitik.

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