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Found 2367 results.

Luftdaten der Station Stuttgart Am Neckartor (DEBW118) in Stuttgart

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Blei im Feinstaub (Pb), Feinstaub (PM₁₀), Kohlenmonoxid (CO), Cadmium im Feinstaub (Cd). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Westheim (Bibers)

Die Messstation Westheim befindet sich am Fluss Bibers und wird betrieben vom RP Stuttgart.

IZSMO

Stuttgart: Stadtwachstum, Stadtgestaltung und Umweltveraenderung im Wandel der Zeit

Entwicklung der Stadt Stuttgart von den Anfaengen bis heute; Einfluesse des Staates auf Entwicklung und Gestaltung der Stadt; Veraenderungen der natuerlichen Umwelt durch die Landnutzung im Laufe der Zeit; Wahrnehmung der Umweltprobleme durch die Bevoelkerung und deren Reaktionen. Grundlage: Archiv- und Literaturarbeit.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Messdatenbasierte Anpassung und Validierung der numerischen Modelle der süddeutschen Winenergie-Forschungsplattform WINSENT, Teilvorhaben: Validierung der Anströmungs- und Windenergieanlagenmodelle im komplexen Gelände

Auf der schwäbischen Alb entsteht ein Forschungstestfeld mit zwei Forschungswindenergieanlagen und vier Messmasten. Entgegen klassischer Windenergiestandorte in flacher Landschaft befindet sich dieses süddeutsche Forschungstestfeld am oberen Ende einer Hangkante und damit in komplexem Gelände. Das Forschungstestfeld wurde im Rahmen des Vorhabens WINSENT realisiert und numerische Modelle der Anlagen und der Anströmung entwickelt. Im Vorhaben WINSENTvalid werden die numerischen Modelle der Anströmung und der Forschungswindenergieanlagen mit Hilfe der auf dem Testfeld erfassten Messdaten validiert. Die Validierung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die Einzelkomponenten der Anlagen überprüft. Anschließend werden Vergleiche zwischen Simulationen und Messungen der Anlagen im Betrieb durchgeführt. Zum Abschluss werden sogenannte Toleranzbänder für die Simulationsmodelle ermittelt. Für die Validierung werden die erhobenen meteorologischen Messdaten mittels einer im Vorgängervorhaben entwickelten Prozesskette verarbeitet und Windfelder für die Anströmbedingungen berechnet. Das Projektkonsortium setzt sich aus Instituten der Universität Stuttgart, der Technischen Universität München, des Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Tübingen sowie der Hochschulen Aalen und Esslingen zusammen. Geleitet wird das Vorhaben vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Die Universität Stuttgart fokussiert sich im Rahmen des Vorhabens auf die Charakterisierung der Anströmung in hochaufgelösten CFD-Modellen in unmittelbarer Anlagennähe und validiert die numerischen Mehrkörpermodelle der Forschungswindenergieanlagen. Ziel des Vorhabens ist es, das Testfeld inklusive der validierten Modelle für Forschungseinrichtungen und Industrie für Windenergieforschung in komplexem Gelände zur Verfügung zu stellen. Insgesamt trägt das Vorhaben WINSENTvalid damit maßgeblich zur Windenergieforschung in Süddeutschland bei.

Windpark Honert / Errichtung und Betrieb von neun Windkraftanlagen in 74736 Hardheim durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden. Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg). Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt. Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: · Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit · ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart · Bundesnetzagentur Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Bodenqualität (ohne Altlasten)

Bodenqualität ist die Gesamtheit der natürlichen Bodenfunktionen einschließlich der Archivfunktion, die durch anthropogene Einflüsse unterschiedlich stark gemindert sind (Bodenschutzkonzept Stuttgart 2006). Maßgeblich für die Beurteilung der Bodenqualität sind die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998). Die Funktionsbewertung erfolgt nach dem Bodenbewertungsinstrument Sachsen (LfULG 2022), die Bewertung der anthropogenen Belastungen in Anlehnung an das Bodenschutzkonzept Stuttgart (2006). Dazu werden vor allem Versiegelung, Deponien, Aufschüttungen, Abgrabungen und Trümmerschuttflächen berücksichtigt. Der Versiegelungsgrad entstammt der erweiterten Blockkarte Dresdens.

Messstelle BESIGHEIM SKA, NECKAR

Messstelle betrieben von STANDORT STUTTGART.

Messstelle DEIZISAU SCHLEUSE UP, NECKAR

Messstelle betrieben von STANDORT STUTTGART.

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