API src

Found 48 results.

SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance

Das Projekt "SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leuphana Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO).

SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 3: Digitale Partizipation in Entscheidungsprozessen

Das Projekt "SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 3: Digitale Partizipation in Entscheidungsprozessen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH - Regionalbüro NordOst.

SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 2: Wirkung einer polyzentrischen Governance bei dezentralen Akteuren

Das Projekt "SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 2: Wirkung einer polyzentrischen Governance bei dezentralen Akteuren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).

SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 1: Institutionenanalyse polyzentrischer Governance

Das Projekt "SÖF: Steuerungsmechanismen im polyzentrischen Energiesystem der Zukunft. Die Bedeutung von Digitalisierung und Finanzierung für eine polyzentrische Governance, Teilprojekt 1: Institutionenanalyse polyzentrischer Governance" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leuphana Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO).

Beschluss (EU) 2024/2829 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2829 6.11.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1)Berichtspflichten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsakte der Union. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. (2)Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen. (3)Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) dahin gehend geändert, dass der Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte. (4)Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Berichterstattung über die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten an aktuellere bereichsübergreifende Rechtsakte über digitale Daten anzupassen. Es sollte daher die Häufigkeit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/2/EG auf einmal alle zwei Jahre reduziert werden. (5)Da die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2007/2/EG die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten an die Kommission betrifft, besteht für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie. In dieser besonderen Situation ist es daher angemessen, diese Änderung per Beschluss vorzunehmen. (6)Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu straffen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (1) (2)ABl. C, C/2024/1586, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1586/oj. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2024. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1). Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115). (3) (4) ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj 1/2 DE ABl. L vom 6.11.2024 (7) Die Richtlinie 2007/2/EG sollte daher entsprechend geändert werden. — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2007/2/EG In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024. 2/2 Im Namen des Europäischen ParlamentsIm Namen des Rates Die PräsidentinDer Präsident R. METSOLAZSIGMOND B. P. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj

EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Quartiersspezifische Flexibilitätsoptionen von Elektrolyseuren

Das Projekt "EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Quartiersspezifische Flexibilitätsoptionen von Elektrolyseuren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: AREVA H2Gen GmbH.Ziel des Projekts QUARREE100 ist die Entwicklung eines zellulären und effizienten Strom- und Wärmeerzeugungs- und -versorgungskonzeptes nach dem Subsidiaritätsprinzip, das sowohl zentrale als auch dezentrale regenerative Energiequellen berücksichtigt und durch eine intelligente Steuerung auf Quartiersebene das regionale Stromnetz entlastet. Zudem werden Schnittstellen zur Mobilität mit unterschiedlichen Energieträgern geschaffen und die Flexibilität und Resilienz im System und für die vorgelagerten Netze weiter erhöht. Durch das Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger, Konversionstechnologien und Speicher werden im Quartier so Flexibilität und Dienstleistungen für das umgebende Energiesystem erzeugt und gleichzeitig Strom aus erneuerbaren Quellen vollständig verwertet. Neben der forschungsseitigen, ganzheitlichen Betrachtung der verschiedenen technologischen Aspekte wird innerhalb des Projekts auch die reale Umsetzung ausgewählter Maßnahmen im Quartier Rüsdorfer Kamp' der Stadt Heide als Reallabor technische Anwendung stattfinden. Auf dieser Basis werden die theoretischen Modelle validiert und die einzelnen Themen und Technologien im systemisch vernetzten Verbund dargestellt und verifiziert. In diesem Teilvorhaben wird das Potential der PEM-Elektrolyse zur Generierung von Flexibilitätsoptionen im Quartier analysiert und bewertet. Flankierend werden innovative technische Konzepte von PEM-Elektrolyseuren, die speziell auf die Bedürfnisse des Quartiers angepasst sind, erarbeitet und damit die Grundlage für eine Umsetzung im Reallabor geschaffen.

EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Mathematische Modellierung der regionalen Wertschöpfung

Das Projekt "EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Mathematische Modellierung der regionalen Wertschöpfung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Institut für Betriebswirtschafts und Volkswirtschaft (IBES), Lehrstuhl für Finanzmarkt-Ökometrie.

EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Gesamtsystemforschung und -integration im quartiersbezogenen Kontext

Das Projekt "EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Gesamtsystemforschung und -integration im quartiersbezogenen Kontext" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Steinbeis Innovation gGmbH - Steinbeis Innovationszentrum energie+.Ziel des Projekts QUARREE100 ist die Entwicklung eines zellulären und effizienten Strom und Wärmeerzeugungs- und -versorgungskonzeptes nach dem Subsidiaritätsprinzip, das sowohl zentrale als auch dezentrale regenerative Energiequellen berücksichtigt und durch eine intelligente Steuerung auf Quartiersebene das regionale Stromnetz entlastet. Zudem werden Schnittstellen zur Mobilität mit unterschiedlichen Energieträgern geschaffen und die Flexibilität und Resilienz im System und für die vorgelagerten Netze weiter erhöht. Durch das Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger, Konversionstechnologien und Speicher werden im Quartier so Flexibilitäten und Dienstleistungen für das umgebende Energiesystem erzeugt und gleichzeitig Strom aus erneuerbaren Quellen vollständig verwertet.

EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen und Geschäftsmodellentwicklung

Das Projekt "EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen und Geschäftsmodellentwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines zellulären und effizienten Strom-- und Wärmeerzeugungs- und -versorgungskonzeptes nach dem Subsidiaritätsprinzip, das sowohl zentrale als auch dezentrale regenerative Energiequellen berücksichtigt und durch eine intelligente Steuerung auf Quartiersebene das regionale Stromnetz entlastet. Durch das Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger und Speicher werden im Quartier Flexibilitäten und Dienstleistungen für das umgebende Energiesystem erzeugt und gleichzeitig Strom aus erneuerbaren Quellen vollständig verwertet. Das IKEM übernimmt den Lead in Arbeitspaket 5.1 'Rechtliche und regulatorische Fragen im vernetzten System' und entwickelt Handlungsempfehlungen für eine Umstrukturierung des Rechts- und Regulierungsrahmens zur Realisierung innovativer Energiekonzepte und vernetzter Systeme.

Nachbenennung des Vertreters Sachsen-Anhalts im Europäischen Ausschuss der Regionen

Am heutigen Tage hat das Kabinett Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 1. Februar 2022 für das dem Land Sachsen-Anhalt zustehende Mandat im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) nachbenannt. Der Ausschuss der Regionen ist ein Gremium der Kommunen und Regionen der gesamten Europäischen Union (EU). Er wurde auf Grundlage des Vertrages von Maastricht im Jahr 1994 konstituiert und verleiht Städten und Regionen eine Stimme in der Europäischen Union. So gibt der AdR etwa Stellungnahmen zu EU-Gesetzesvorhaben ab und wird in allen Bereichen, in denen die regionalen Gebietskörperschaften besonders betroffen sind, z.B. Strukturfonds, Bildung und Jugend, Kultur, Umwelt und Gesundheitswesen, obligatorisch angehört. In weiteren Bereichen ist eine fakultative Konsultation des AdR durch die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament möglich. Sachsen-Anhalt darf in der aktuellen Mandatsperiode des AdR (2020-2025) ein Mandat und ein stellvertretendes Mandat besetzen. Stellvertretender Mandatsträger ist Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst. Minister Schulze wird das Mandat in Nachfolge von Staatssekretär Dr. Michael Schneider, Leiter der Vertretung und Bevollmächtigter des Landes beim Bund, übernehmen, der dieses auf eigenen Wunsch hin zur Verfügung gestellt hat. Schulze war von 2014 bis 2021 für Sachsen-Anhalt Mitglied des Europäischen Parlaments und hier u. a. stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Tourismus. Dr. Schneider war seit 2002 Mandatsträger im Ausschuss der Regionen. Im Rahmen seiner Mandatstätigkeit übte er bereits als stellvertretender Vorsitzender des AdR, Vorsitzender der Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER), Vorsitzender der EVP-Fraktion sowie Koordinator des Netzwerkes für Subisidiaritätskontrolle und Vorsitzender der Steuerungsgruppe Subsidiarität zahlreiche herausgehobene Funktionen aus. Die Landesregierung dankte Staatssekretär Dr. Schneider für sein langjähriges Engagement im AdR und wünscht Minister Schulze viel Erfolg und Schaffenskraft bei der Wahrnehmung seines neuen Mandates. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

1 2 3 4 5