Amtsblatt
der Europäischen Union
DE
Reihe L
2024/2829
6.11.2024
BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Oktober 2024
zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die
Geodateninfrastruktur
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Berichtspflichten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und
Durchsetzung der Rechtsakte der Union. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen,
dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
(2)Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden allgemeine Bestimmungen für
die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der
Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf
die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter
anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie
enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen.
(3)Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung
der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die
Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der
Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) dahin gehend geändert, dass der
Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung
öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie
2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des
Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte.
(4)Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es
erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Berichterstattung über die Schaffung und Nutzung der
Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten an aktuellere bereichsübergreifende Rechtsakte über digitale Daten
anzupassen. Es sollte daher die Häufigkeit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/2/EG auf einmal alle zwei
Jahre reduziert werden.
(5)Da die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2007/2/EG die Übermittlung von Informationen durch die
Mitgliedstaaten an die Kommission betrifft, besteht für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Umsetzung der
Richtlinie. In dieser besonderen Situation ist es daher angemessen, diese Änderung per Beschluss vorzunehmen.
(6)Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu straffen, von den
Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der
Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in
Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem
in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die
Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
(1)
(2)ABl. C, C/2024/1586, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1586/oj.
Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom
14. Oktober 2024.
Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in
der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1).
Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der
Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG,
2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und
(EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115).
(3)
(4)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj
1/2
DE
ABl. L vom 6.11.2024
(7)
Die Richtlinie 2007/2/EG sollte daher entsprechend geändert werden. —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2007/2/EG
In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung:
„Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025
einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten
eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024.
2/2
Im Namen des Europäischen ParlamentsIm Namen des Rates
Die PräsidentinDer Präsident
R. METSOLAZSIGMOND B. P.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj
Ziel des Projekts QUARREE100 ist die Entwicklung eines zellulären und effizienten Strom- und Wärmeerzeugungs- und -versorgungskonzeptes nach dem Subsidiaritätsprinzip, das sowohl zentrale als auch dezentrale regenerative Energiequellen berücksichtigt und durch eine intelligente Steuerung auf Quartiersebene das regionale Stromnetz entlastet. Zudem werden Schnittstellen zur Mobilität mit unterschiedlichen Energieträgern geschaffen und die Flexibilität und Resilienz im System und für die vorgelagerten Netze weiter erhöht. Durch das Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger, Konversionstechnologien und Speicher werden im Quartier so Flexibilität und Dienstleistungen für das umgebende Energiesystem erzeugt und gleichzeitig Strom aus erneuerbaren Quellen vollständig verwertet. Neben der forschungsseitigen, ganzheitlichen Betrachtung der verschiedenen technologischen Aspekte wird innerhalb des Projekts auch die reale Umsetzung ausgewählter Maßnahmen im Quartier Rüsdorfer Kamp' der Stadt Heide als Reallabor technische Anwendung stattfinden. Auf dieser Basis werden die theoretischen Modelle validiert und die einzelnen Themen und Technologien im systemisch vernetzten Verbund dargestellt und verifiziert. In diesem Teilvorhaben wird das Potential der PEM-Elektrolyse zur Generierung von Flexibilitätsoptionen im Quartier analysiert und bewertet. Flankierend werden innovative technische Konzepte von PEM-Elektrolyseuren, die speziell auf die Bedürfnisse des Quartiers angepasst sind, erarbeitet und damit die Grundlage für eine Umsetzung im Reallabor geschaffen.
In den letzten anderthalb Jahrzehnten wurde in nahezu allen ostdeutschen Kommunen der Stadtumbau, im Sinne der Anpassung des Wohnungs- und Infrastrukturbestands an zurückgehende Bevölkerungszahlen, vorangetrieben. Hierdurch sind an den Rändern vieler ostdeutscher Städte Quartiere entstanden, in denen Wohnungsbestand und Infrastruktur reduziert wurden, bei denen aber die weitere Entwicklungsperspektive unklar ist.
Angesichts der Zuwanderung von Geflüchteten ergeben sich neue Entwicklungsperspektiven für diese Wohngebiete. Gerade die Stadtumbauquartiere erleben in jüngster Zeit erhebliche Zuzüge durch anerkannte Asylsuchende oder subsidiär Geschützte. In der Folge wachsen sowohl die Bevölkerung insgesamt als auch der Anteil von Migrantinnen und Migranten in den betroffenen Wohngebieten in vergleichsweise kurzer Zeit. Damit entstehen auch neue Anforderungen für die Wohnraumversorgung, die Infrastrukturausstattung und Freiraumangebote, sowie für die Integration und die Beteiligung der neuen Bewohnerinnen und Bewohner. Parallel sollen ökologische Aspekte wie Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Biodiversitätsförderung oder Umweltgerechtigkeit verstärkt in der Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Betroffene Kommunen stehen vor der Herausforderung zukunftsfähige Stadtentwicklungsstrategien und -maßnahmen für diese Quartiere zu entwickeln.
Das Verbundprojekt untersucht die Potentiale und Probleme ehemaliger Stadtumbaustandorte im Wandel zu Einwanderungsquartieren. Es zielt auf die Erforschung von Potenzialen und Hemmnissen, die sich aus diesen Prozessen für eine nachhaltige Stadtentwicklung ergeben.
Das vom IÖR bearbeitete Teilprojekt 'Planung und Infrastruktur' widmet sich der Analyse der stadt- und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen sowie der Situation des Wohnungsbestandes, der Freiraumausstattung und der Infrastruktur in betroffenen Quartieren in den drei Fallstudienstädten Cottbus, Halle/Saale und Schwerin. Aufbauend auf der Situationsanalyse und den Ergebnissen der im Rahmen der anderen Teilprojekte durchgeführten Befragungen und Beteiligungsprozesse sollen die Anpassungspotenziale bewertet und sowohl spezifische als auch übertragbare Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung abgeleitet werden.