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Beschluss (EU) 2024/2829 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2829 6.11.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1)Berichtspflichten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsakte der Union. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. (2)Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen. (3)Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) dahin gehend geändert, dass der Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte. (4)Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Berichterstattung über die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten an aktuellere bereichsübergreifende Rechtsakte über digitale Daten anzupassen. Es sollte daher die Häufigkeit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/2/EG auf einmal alle zwei Jahre reduziert werden. (5)Da die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2007/2/EG die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten an die Kommission betrifft, besteht für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie. In dieser besonderen Situation ist es daher angemessen, diese Änderung per Beschluss vorzunehmen. (6)Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu straffen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (1) (2)ABl. C, C/2024/1586, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1586/oj. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2024. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1). Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115). (3) (4) ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj 1/2 DE ABl. L vom 6.11.2024 (7) Die Richtlinie 2007/2/EG sollte daher entsprechend geändert werden. — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2007/2/EG In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024. 2/2 Im Namen des Europäischen ParlamentsIm Namen des Rates Die PräsidentinDer Präsident R. METSOLAZSIGMOND B. P. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj

Staatssekretär Dr. Aloys Altmann auf Symposium in Bonn: BSE-Krise zwingt zu Umsteuerung

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 064/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 064/01 Magdeburg, den 5. März 2001 Staatssekretär Dr. Aloys Altmann auf Symposium in Bonn: BSE-Krise zwingt zu Umsteuerung Sachsen-Anhalts Agrarstaatssekretär Dr. Aloys Altmann hat eine stärkere Orientierung landwirtschaftlicher Förderprogramme auf Agrarumweltmaßnahmen angekündigt. An einer Anpassung bestehender Förderprogramme werde bereits gearbeitet. Auf einem Symposium zum Subsidiaritätsprinzip in der Agrarumweltpolitik in Bonn erklärte er: "Die BSE-Krise zwingt uns zu einem Umsteuern in der Landwirtschaft und Agrarpolitik. Wir haben damit eine einmalige Chance, die viel zu komplizierte Agrarförderung in Europa zu vereinfachen und neue Akzente zu setzen." Insbesondere geht es darum, Leistungen der Landwirte für die Agrarumwelt und Landschaftspflege stärker zu honorieren. Diese Förderung muss auch darauf basieren, dass die unterschiedlichen natürlichen Bedingungen der Regionen und Bundesländer beachtet werden. "Im Mittelpunkt der Umweltmaßnahmen muss weiterhin der Landwirt stehen. Er muss in der Lage sein, seine Produktion umweltgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Nur so kann er die Bedürfnisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Verbraucher nachhaltig erfüllen." Mit der Agenda 2000 wurde bereits ein neuer Weg in der EU-Agrarpolitik beschritten, Einkommensverluste der Landwirte durch Direktzahlungen auszugleichen, die auch ökologische Leistungen honorieren. Altmann begrüßte die Möglichkeit, dass die Ländern und Mitgliedsstaaten der EU Agrarumweltprogramme unter Einhaltung bestimmter Mindeststandards in einem gewissen Freiraum gestalten können. "In Sachsen-Anhalt haben wir diese Möglichkeiten genutzt und unsere Agrarförderprogramme auf die natürlichen Bedingungen und räumlichen Potentiale abgestellt." Zu solchen Maßnahmen gehören z.B. Regelungen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, der Vertragsnaturschutz und forstwirtschaftliche Maßnahmen. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Antrittsansprache des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, als Präsident des Bundesrates am Freitag, 8. November 2002, in Berlin

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Magdeburg, den 8. November 2002 Antrittsansprache des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, als Präsident des Bundesrates am Freitag, 8. November 2002, in Berlin Herr Bundeskanzler, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zu den guten Traditionen im Bundesrat, dass der für das neue Geschäftsjahr turnusgemäß gewählte Präsident mit einer kurzen Ansprache sein Amtsjahr beginnt. Dabei ist es auch mir ein wichtiges Anliegen, meinem Vorgänger im Amte des Bundesratspräsidenten, Herrn Regierenden Bürgermeister Wowereit, ganz herzlich für seine Amtsführung zu danken. In diesen Dank schließe ich auch die übrigen Mitglieder des Präsidiums und die Mitglieder des Ständigen Beirates ein. Dank gebührt nicht zuletzt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats des Bundesrates. Sie haben die Arbeit des Bundesrates in bewährter und perfekt eingespielter Weise unterstützt. Viele Verfahren sind fest geregelt und so zur Gewohnheit geworden, dass der jährliche Wechsel der Präsidentschaft den inneren Arbeitsablauf kaum noch stört. Nur dadurch ist die Wahrnehmung des Amtes mit den Pflichten eines Ministerpräsidenten in einem entfernt liegenden Land überhaupt vereinbar. Deshalb auch mein Dank für die Einbindung in bewährte und tradierte Arbeitsabläufe. Mein Vorgänger im Amt hat am Ende seiner Präsidentschaft auf eine für ihn schwierige Auslegung einer Verfassungsvorschrift hingewiesen, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. In der Frage, ob Klarheit über die definitive Uneinheitlichkeit einer Stimmabgabe bestanden habe oder ob in zulässiger Weise durch den Präsidenten ein Bewertungsspielraum durch Nachfrage genutzt worden sei, sind wir unterschiedlicher Meinung. Da dieser Meinungsunterschied in direkter Weise mit der Bewertung des Abstimmungsgegenstandes korreliert, ist es sicher für uns alle hilfreich, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber entscheidet. Jeder von uns weiß, dass die Ausübung dieses Amtes für jeden von uns erleichtert wird, wenn Entscheidungen im Rahmen der Sitzungsleitung nicht, aus welcher Perspektive auch immer, angezweifelt werden. Entscheidungen braucht unser Land. Nach der Bundestagswahl vor wenigen Wochen ist Ihnen, Herr Bundeskanzler, erneut dieses Amt übertragen worden. Namens des Bundesrates darf ich Ihnen dazu unseren Glückwunsch aussprechen und Ihnen gute Entscheidungen für unser Land wünschen. Ihre Anwesenheit während der ersten Sitzung des Bundesrates nach Ihrer Wiederwahl möchte ich als Geste der Zusammenarbeit mit dem zweiten Gesetzgebungsorgan unseres Bundesstaates werten. Diese Zusammenarbeit war nicht immer spannungsfrei und wird es im Sinne unseres Demokratieverständnisses wohl auch in Zukunft nicht immer sein. Während der letzten Jahre haben alle meine Vorgänger in diesem Amt auf dringend notwendige Reformen in Deutschland hingewiesen und zu Entscheidungen dazu aufgerufen. Diese Notwendigkeit ist eher größer geworden. Der Bundesrat wird alle ihm zugestellten Vorlagen fristgemäß bearbeiten. Er muss aber seinerseits darauf bestehen, dass regelhaft vereinbarte Zeitabläufe auch respektiert werden und ihm ausreichend Zeit zur Beratung bleibt. Wenn unterschiedliche Mehrheiten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, stehen wir regelmäßig vor der Wahl, uns gegenseitig zu blockieren und gemeinsam den Stillstand zu beklagen oder in Vermittlungsgremien aufeinander zuzugehen und miteinander einen demokratischen Kompromiss zu finden. Ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich sage, dass eine große Mehrheit der Menschen in unserem Land genau dies von uns Politikern erwartet. Auch auf einer ganz anderen Ebene werden wir für Kompromisse werben und darum bemüht sein müssen, wenn wir wenigstens einige für uns wichtige Zielvorstellungen mehrheitsfähig machen wollen. Die vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union hat eine lebhafte Diskussion über künftige Strukturen und deren Kompetenzzuordnung ausgelöst. Für den Bundesrat ist unser Kollege Erwin Teufel offizielles Konventmitglied und dort Mitglied der Arbeitsgruppe Subsidiarität. Auch von dieser Stelle aus danken wir ihm für sein großes Engagement und für sein Werben für die Respek­tierung regionaler Parlamente. Mitte November wird in Florenz die Dritte Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen stattfinden. In acht von 15 Mitgliedsstaaten bestehen 74 Regionen, in denen 56 Prozent der EU-Bevölkerung leben, die über eigene Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis und eigene Regierungen verfügen. Alle politischen Ebenen mit Gesetzgebungsbefugnissen sollten Partner im europäischen Entscheidungsprozess sein und in geeigneter Weise einbezogen werden. Nach unserer Meinung kann die Europäische Union ihre Ziele hinsichtlich Demokratie, Transparenz, Effizienz, Flexibilität, Bürgernähe, Effektivität und politischer Glaubwürdigkeit nur erreichen, wenn sie den Regionen mit Legislativbefugnissen deren Handlungsmöglichkeiten lässt. Diese Sicht wird nicht von allen europäischen Staaten geteilt. Wir sehen in unseren Strukturen eines föderalen Bundesstaates eine Garantie für Demokratie und Stabilität, die wir weiter empfehlen möchten, insbesondere jenen Staaten mit chronischen regionalen Konflikten. Nur totalitäre Staaten sind unfähig, mit föderalen Strukturen zu leben. Das war so, als 1933/34 auf der Grundlage eines Ermächtigungsgesetzes die Länderparlamente aufgelöst und die Länderregierungen als bloßes Verwaltungsorgan der Reichsregierung unterstellt wurden, und das war wieder so, als 1952 im damals sowjetisch besetzten Teil Deutschlands die Länderstrukturen erneut aufgelöst wurden, um einfache nachgeordnete Verwaltungsbezirke zu schaffen. In Respekt vor den bewährten Strukturen der Bundesrepublik hat nach der politischen Wende das erste frei gewählte Parlament der ehemaligen DDR die Wiedereinführung der Länder beschlossen. Neben der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in ihr alltägliches Wohnumfeld in Dörfern und Städten ist es die Identität mit ihrem Land und die Loyalität zu den gesamtstaatlichen Institutionen, die die Stabilität unserer Staatsform ausmachen. Deshalb glauben wir, diese Erfahrungen auch der Europä­ischen Union empfehlen zu dürfen. Auf diese Weise können auch die Regionen in einem vereinten Europa entscheidend dabei mitwirken, aus der Vielfalt eine politische Einheit wachsen zu lassen. Das setzt aber auch voraus, dass wir unter uns die Strukturen bei tatsächlichen Entscheidungen respektieren, die wir bei feierlichen Anlässen so schätzen. Ich selbst gehöre zu jenen Bürgern, die nicht in diese Strukturen hineingeboren wurden und die sie erst erlernen mussten. Dazu hilfreich waren mir auch die Ansprachen meiner Vorgänger in diesem Amt bei deren Amtsübernahme. Es ist schon beeindruckend zu lesen ¿ und manche unter Ihnen werden sich erinnern ¿ wie von Jahr zu Jahr aus unterschiedlicher Perspektive und in unterschiedlicher Modulation letztlich die gleichen Schwierigkeiten bei der Kompetenzabstimmung der einzelnen Gremien im föderalen System der Bundesrepublik angesprochen wurden. Viele dieser Probleme konnten immer noch nicht einvernehmlich gelöst werden. Deshalb bitte ich es mir nicht als Einfallslosigkeit anzurechnen, wenn ich das eine oder andere noch einmal anspreche. Zum einen, weil der Konflikt immer noch besteht und zum anderen, weil möglicherweise jetzt die Voraussetzungen für eine Lösung günstig sein könnten. Dabei geht es nicht nur darum, dass der Bundeskanzler der fünfte in Folge ist, der vorher Mitglied des Bundesrates war. Bisher wohl erstmalig sind neben ihm noch drei weitere ehemalige Ministerpräsidenten eines Landes in seinem Kabinett. Das sollte uns zu der Hoffnung berechtigen, auf Gesprächspartner zu treffen, die die Probleme der Länder und des Bundesrates sehr genau kennen. Und davon gibt es viele. Es bleibt die ureigenste Aufgabe von Bund und Ländern, sich selbst und ihr Verhältnis zueinander, also die föderale Ordnung so zu organisieren, dass die anstehenden Aufgaben in diesem System bewältigt werden können. Die Rahmenbedingungen, die durch den Staatsaufbau und die Staatsorganisation gesetzt werden, sind natürlich noch nicht selbst die Lösung der gesellschaftlichen Probleme. Sie sind aber eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen Staat und damit auch für die Leistungsfähigkeit und das Innovationspotenzial der Gesetzgebungskörperschaften. Wenn ich von der Reformbedürftigkeit des Föderalismus spreche, meine ich übrigens nicht den Bundesrat selbst. Mit dem Bundesrat verfügt Deutschland über ein Instrument, das gut geeignet ist zur Bewältigung auch großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Das beweisen die Eingliederung der neuen Länder, die solidarische Begleitung des gewaltigen Transformationsprozesses in diesen Ländern, die Assimilation völlig unterschiedlicher Sozialstrukturen, und nicht zuletzt das Flutopfer­solidaritätsgesetz zur Behebung der Hochwasserschäden. Bundesrat und Bundestag wirken in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle reibungslos zusammen. Der Bundesrat hat in den vergangenen mehr als fünfzig Jahren eine hohe Anpassungsfähigkeit gezeigt und unterschiedlichste politische Leitbilder und Problemstellungen aufgenommen und verarbeitet. Gefordert sind jedoch Strukturveränderungen bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und bei der Finanzverfassung. Auf der Tagesordnung stehen Reformvorhaben zu der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern einer Reform der Mischfinanzierungstatbestände und der Stärkung der Ge-staltungskompetenzen bei den Landes- und Kommunalsteuern. Es ist zwischen Bund und Ländern unstrittig, dass es ¿ angesichts der zunehmenden Vermischung von Landes- und Bundeskompetenzen und einer inzwischen unflexiblen Finanzverfassung ¿ erforderlich ist, Entflechtungen vorzunehmen, durch die die Eigenverantwortung und die Handlungsspielräume von Bund und Ländern erweitert werden. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben dazu verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt und beschlossen, die Verhandlungen über die Reformschritte bis Ende 2003 abzuschließen. Die gesetzliche Umsetzung der Reformen soll bis Ende 2004 erfolgen. In Zusammenhang damit steht auch das Thema der Gemeindefinanzreform, für die wir gleichfalls gemeinsam mit dem Bund bis Mitte 2003 Lösungsvorschläge erarbeiten wollen. Es kommt darauf an, den Gemeinden durch die künftige Ausgestaltung des Steuersystems eine gesicherte und eigenständige Finanzierungsbasis zu schaffen. Weitere einseitige Aufkommens- und Lastenverschiebungen vom Bund auf Länder und Kommunen müssen vermieden werden. Die Finanzsituation unserer Kommunen wird bundesweit als katastrophal empfunden. Sie ist dort am schwierigsten, wo die Einnahmen am geringsten, die Wirtschaftskraft am niedrigsten und die Ausgaben wegen jahrelanger hoher Arbeitslosigkeit besonders im Sozialhilfebereich relativ am höchsten sind. Die von vielen geforderte Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mag formal richtig sein, ist aber ohne eine grundlegende Gemeindefinanzreform nicht denkbar. Mit dem Grundsicherungsgesetz haben wir den Kommunen eine zusätzliche Aufgabe übertragen und eine zusätzliche Summe Geld angeboten. Wenigstens unsere Kommunen rechnen mir vor, dass damit etwa ein Drittel der Ausgabenverpflichtungen erstattet würden, die sie jetzt übertragen bekommen haben. Als Anfang November 1998 der damalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel dieses Amt übernahm, ist er in seiner Antrittsrede ausführlich auf diese Probleme eingegangen. Die Beschränkung der Bundesgesetze auf das bundeseinheitlich erforderliche Maß der Regulierung und eine grundsätzliche Anpassung der Finanz- an die Kompetenzstrukturen wurde damals schon von ihm gefordert. Ich will es wenigstens als Hoffnung formulieren, dass die Kenntnis beider Seiten des Problems einer Lösungsfindung eher nützen sollte, als dass es sie erschweren könnte. Es wird andere Probleme geben, bei denen wir unter uns mit den gleichen Begriffen möglicherweise doch nicht das Gleiche meinen. Ich komme aus einem Land und persönlich aus einer Gegend Deutschlands, mit der die Geschichte eigene Wege gegangen ist. Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit wurde fast täglich strapaziert mit dem Ziel, die sogenannte soziale Frage mit gesellschaftspolitischen Maßnahmen zu lösen. Der Elitegedanke war verpönt ¿ mit Ausnahme des Sports, wo er außenpolitisch hilfreich sein sollte. Ansonsten war es erklärtes Staatsziel, soziale Gerechtigkeit durch ein hohes Maß an Umverteilung von Eigentum und Entgelten zu erreichen. Die sogenannte zweite Lohntüte, das waren die zur Subventionierung von Preisen weit unter die Herstellungskosten umgesteuerten betrieblichen Abführungen und abgeschöpften Steuern, war am Ende größer als die erste, die der ausgezahlten Löhne. Wir haben erlebt, dass man die Menschen schließlich einmauern musste, um sie auf diese Weise zu beglücken. Wir haben erlebt, dass diese Staatsdoktrin nicht nur nicht erfolgreich war, sondern am Ende in sich selbst zusammengebrochen ist. Ich erinnere nur daran, um zu begründen, dass ein gut gemeintes Ziel noch lange nicht jede Methode rechtfertigt, es zu erreichen. Ich erinnere nur daran, weil wir mit dem Begriff ¿soziale Gerechtigkeit¿ auch heute noch untereinander argumentieren, ohne dass er jemals definiert worden wäre und ohne dass wir sagen könnten, worin denn dieses Ziel besteht und wann denn dieser Zustand erreicht sein könnte. Er ist zur beliebigen, den Leistungswillen demotivierenden Umverteilungsbegründung geworden ¿ und das ist schade. Wir hätten es besser wissen können. Ich bezweifle ausdrücklich nicht die Richtigkeit der Forderung von Willy Brandt, dass in einer solidarischen Gesellschaft die starken Schultern mehr tragen müssen als die schwachen. Dafür sorgt schon die Progredienz der Besteuerungskurve, die schon vor ihm eingeführt worden war. Aber ebenso richtig ist die schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Abraham Lincoln formulierte Mahnung, dass wir die Schwachen nicht stärken, in dem wir die Starken schwächen. Auch wir werden den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn wir als Staat für sie tun, was sie selber für sich tun sollten und können. Als Verantwortliche in einem Staat sollten wir nur dafür sorgen, dass sie es können. Deshalb ist es ein richtiges Ziel, zu fördern und zu fordern. Ich vermute, dass wir in der nächsten Zeit über nicht wenige Vorschläge dazu werden entscheiden müssen. Auch dabei halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass wir immer einer Meinung sein werden. Das wiederum war auch schon so, als Anfang November 1997 der damalige niedersächsische Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Antrittsrede als neugewählter Präsident des Bundesrates hielt. Er hat damals deutlich gemacht, dass es kein Versagen der bewährten bundesstaatlichen Ordnung sei, wenn der Bundesrat Vorgaben der Bundesregierung oder des Bundestages ablehnt, sondern nur ein Beweis der Funktionsfähigkeit und der Selbstregulierung in einem föderalen Bundesstaat. Seinem damals geäußerten Verdacht, dass Bundesregierung und Bundestag den Bundesrat nur politisch vorführen und öffentlich diskreditieren wollten, wenn sie ihm Gesetze vorlegen, von denen sie wüssten, dass ihnen eine Mehrheit des Bundesrates nicht zustimmen kann, würde ich - bei allem Respekt vor dem jetzigen Amt - nicht beipflichten wollen. Dass der faire demokratische Meinungsstreit um den besten Weg und die beste Alternative für ein gemeinsam als dringend lösungsbedürftig empfundenes Problem der Sache selbst letztlich mehr dient als ein blauäugiges Konsensbedürfnis, das haben auch jene längst begriffen, die wirklichen demokratischen Parteienpluralismus erst relativ spät miterleben konnten. Aber eine natürliche Skepsis kommt ¿ auch bei mir ¿ immer dann auf, wenn der Streit über eher nebensächliche Unterschiede so groß wird, dass die Sicht auf die Gemeinsamkeit in der Hauptsache verdeckt bleibt. Ich hatte große Mühe zu verstehen, warum es jahrelanger intensiver Gespräche bedurfte, bis es möglich war, in einer betont atheistischen Umwelt zwischen den beiden christlichen Kirchen einen gemeinsamen Religionsunterricht für die wenigen Kinder beider Konfessionen zu organisieren, die das überhaupt noch wünschten. Mir ist das Problem erst deutlicher geworden, als ich mir meinerseits sagen lassen musste, dass aus der Sicht der großen Zahl parteiloser Mitbürger wir in den politischen Parteien uns genau so verhalten würden. Kollege Platzeck aus Brandenburg hat kürzlich in einem öffentlichen Vortrag gesagt, dass die Ostdeutschen in ihrer Mehrheit weder politikverdrossen noch rückwärtsgewandt oder handlungsmüde seien. Aber sie begegnen den parteipolitischen Ritualen mit Ablehnung, weil häufig in dem Meinungsstreit der gemeinsame Problemlösungswille eben nicht mehr erkennbar sei. Ich meine, das trifft auf die Debatten im Bundesrat nicht zu. Parteipolitische Orientierung und Polarisierung ist bisher im Bundesrat keine Dauersituation gewesen. So gilt sein Verhandlungsstil als nicht gerade spektakulär, dafür aber ausgesprochen sachdienlich. Soweit es mir irgend möglich ist, möchte ich alles tun, dass dies auch so bleibt. Ebenso wenig vermag ich es als spektakulär anzusehen, dass ein Vertreter aus einem sogenannten jungen Land jetzt die Funktion des Bundesratspräsidenten übernimmt. Die Einheit der Deutschen in einem einzigen Bundesstaat ist inzwischen unspektakuläre Normalität ¿ sowenig die meisten von uns sich das vor weniger als zwei Jahrzehnten auch vorstellen konnten. Die Entwicklung des Einigungsprozesses war der Beweis für die Überlegenheit föderaler Strukturen. Wir müssen auch den gelegentlich strapazierten Begriff eines Wettbewerbsföderalismus nicht fürchten, wenn wir uns auf die schlichte Selbstverständlichkeit einigen, dass zu einem fairen Wettbewerb Chancengleichheit beim Start gehört. Dies kann noch nicht der Fall sein. Die Vorteile des Föderalismus, aus Ungleichheiten Chancen zu mehr eigener Kreativität abzuleiten, verschwinden durch zunehmende zentralistische Vereinheitlichung. Was in der Wirtschaft schlichte Selbstverständlichkeit ist, gilt im öffentlichen Dienst bereits als Tabubruch. Auch das Recht der Länder, innerhalb bundesstaatlicher Rahmengesetze einen größeren eigenen Gestaltungsfreiraum zu bekommen, würde niemandem schaden, langfristig aber allen nutzen. Insofern wird es auch weiterhin Aufgabe des Bundesrates bleiben, den Vereinheitlichungsverheißungen sogenannter ¿vertikaler Fachbruderschaften¿ zu widerstehen und deutlich zu machen, dass nur aus der Ungleichheit Chancen zu eigener Kreativität erwachsen. Wir sind in vielen unserer öffentlichen Ordnungssysteme überreguliert. Das gilt auch für unsere gemeinsamen Sozialsysteme, für die von uns allen unbestritten dringender Reformbedarf besteht. Da viele dieser Probleme in die Länderkompetenz hineinreichen, muss sich auch der Bundesrat im nächsten Jahr damit befassen. In allen diesen Systemen muss der Weg zu mehr Eigenverantwortung weitergegangen werden. Es wird heut kaum noch verstanden, dass die Einführung der dualen Finanzierung mit der sogenannten Bismarckschen Sozialgesetzgebung ein erster Schritt zur eigenen Mitverantwortung war. Genau diesen Weg werden wir weiter gehen müssen ¿ auch im Interesse aller Länder. Wir sagen zu Recht, dass die Stabilität des Sozialstaates Deutschland in den kommenden Jahren von unserer Fähigkeit abhängen wird, innovativ neue Strukturen durch Reformen zu entwickeln. Die Quelle innovatorischer Entwicklung ist der Wettbewerb auch in einem kooperativen Föderalismus. Die Länder haben die Pflicht, ihre Selbständigkeit und ihre Vielfalt als Quelle dieser Entwicklung zu erhalten. In diesem Sinne tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Im Sinne dieser gemeinsamen Verantwortung hoffe ich als Bundesratspräsident mit dazu beitragen zu können, dass wir gemeinsam Lösungen finden und die Bürgerinnen und Bürger in ihren Erwartungen an die Politik nicht enttäuscht werden. Ich danke Ihnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

"Die Stellung Sachsen-Anhalts in der Gemeinschaft deutscher Länder" Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzungam 16. Februar 2006

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06 Magdeburg, den 16. Februar 2006 "Die Stellung Sachsen-Anhalts in der Gemeinschaft deutscher Länder" Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzungam 16. Februar 2006 Anrede! Eine Regierungserklärung in der letzten Plenarsitzung einer Legislaturperiode kann naturgemäß keinen programmatischen Inhalt haben, wenn sie nicht als Wahlkampf missverstanden werden soll. Der gleiche Verdacht würde aufkommen, wenn sie wie ein Bilanzbericht angelegt werden würde. Beides habe ich nicht vor. Ich möchte am Ende dieser Legislaturperiode die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige Gedanken vorzutragen, für die wir uns während der bisherigen gemeinsamen Arbeit kaum Zeit nehmen konnten. Die Staatsqualität Sachsen-Anhalts hat unter allen 16 Bundesländern die kürzeste Geschichte. Als eigenständiges Land hatte Sachsen-Anhalt lediglich von Sommer 1945 bis zum Sommer 1952 bestanden, bevor es mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 am 14. Oktober 1990 wieder errichtet wurde. Die Reföderalisierung des Gebietes der ehemaligen DDR war nicht nur eine formale Anpassung an die Strukturen der Bundesrepublik, sie entsprach auch dem ausdrücklichen Willen der Bürgerrechtsbewegung in diesem Teil Deutschlands. Die erklärte Absicht, staatlicher Allmacht durch horizontale Gewaltenteilung zukünftig Schranken zu setzen, wurde von den meisten der damals aktiven Gruppierungen vertreten. Anders als in unseren Nachbarländern, die ihre Identität aus einer längeren gemeinsamen Geschichte ableiten, gibt es eine solche historisch gewachsene Landesidentität in Sachsen-Anhalt nicht. Obwohl bei einer Umfrage 1994 in Sachsen-Anhalt nur 45% der Befragten eine Identifikation mit ihrem Land angaben und damit weniger als in allen anderen deutschen Ländern, waren jedoch 78% der Meinung, das Land Sachsen-Anhalt solle auch bei einer eventuellen Länderneugliederung erhalten bleiben. Das muss jede Landesregierung als Auftrag verstehen, wenn sie die Interessen der eigenen Bürger nicht verraten will. Niemand bestreitet trotzdem die Notwendigkeit einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland. Weil der Bundestag während der vergangenen mehr als fünf Jahrzehnte immer häufiger von der Möglichkeit der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, sind die Landtage in ihren Gesetzgebungsbefugnissen ausgeblutet. Sie haben kaum noch eigene Entscheidungsmöglichkeiten. Die Länder wurden mehr und mehr zu Verwaltungsprovinzen, ihr Staatscharakter ist kaum noch erkennbar. Dies wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die Gesamtheit der alten Bundesländer beklagt diese Entwicklung als eigenen Bedeutungsverlust. Die neuen Bundesländer, die größere eigene Kompetenz nie selbst erlebt haben, sehen dies unterschiedlich. Soweit sie eine eigene Tradition haben, streben sie schon deshalb ebenfalls einen deutlicheren eigenen Staatscharakter an. Soweit sie diese eigene Tradition nicht haben, entsteht gelegentlich der Eindruck, als ob die nur als Verwaltungsprovinz empfundene Eigenständigkeit eine beliebige Spielmasse zur Profilierung sei. Deshalb sollten auch bei uns zukünftige Landesregierungen der eigenen Bevölkerung jenes Maß an Authentizität und Selbstwertgefühl vermitteln, das unsere Nachbarländer ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen. Kritiker missverstehen das absichtlich als kultivieren einer Kleinstaaterei. Dabei geht es allen Ländern nur um die Wahrung eigener Identität in einem gemeinsamen Bundesstaat, den niemand in Frage stellt. Auch dieser Bundesstaat bedarf der Reformen. Die Welt um uns verändert sich rasant. Grundsätzliche technologische und soziologische Entwicklungen während der letzten Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts haben dazu geführt, dass diese Welt nie wieder so sein wird, wie sie einmal war. Andere Nationen holen auf und dominieren in nie da gewesener Weise die Märkte. Uns gelingt es immer weniger, mit diesem Tempo mitzuhalten. Im Wettbewerb der Standorte sind jene Staaten im Vorteil, die schnell entscheiden können. Wir brauchen deshalb für unsere innerstaatliche Ordnung klare Zuständigkeiten beim Bund einerseits und bei den Ländern andererseits. Die Föderalismuskommission hat dazu erste Vorschläge gemacht, die in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Europa ist eine Realität. Mehr als 50 % unseres gesamten Gesetzesrechts, mehr als 80 % unseres Wirtschaftsrechts sind durch Vorgaben der Europäischen Union geprägt oder veranlasst. Der Entwurf eines gemeinsamen Verfassungsvertrages der Europäischen Union ist in zwei Ländern gescheitert. Die Gründe mögen unterschiedliche sein. Verbreitet ist die Sorge, die EU könne sich zu einem zentralistisch organisierten Verwaltungsmoloch entwickeln, in dem die Identität der Regionen verloren geht. 73 Regionen innerhalb der Europäischen Union verfügen über Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. Auch wir gehören dazu. Gemeinsam umfassen die Regionen mit eigener Gesetzgebungsbefugnis fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung der EU. Auf der sechsten Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen Ende November vorigen Jahres in München haben diese mit Zustimmung auch Sachsen-Anhalts eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der das Subsidiaritätsprinzip mehr als bisher als Leitgedanke für den Strukturaufbau einer Europäischen Union befürwortet wird. Der wichtige Gedanke der europäischen Gemeinschaft wird nur umgesetzt werden können, wenn er zu einer Einheit in Vielfalt führt und die Regionen ihre Identität nicht verlieren. Das gilt insbesondere für eine Region wie Sachsen-Anhalt, die aus historischen Gründen noch dabei ist, ihre eigene Identität zu finden. Die unterschiedliche Ausgangsposition der Länder innerhalb der Bundesrepublik hat auch in der Föderalismuskommission zu unterschiedlichen Zielvorstellungen geführt. Praktische Politik beginnt immer mit dem Betrachten der Realitäten. Dazu gehörte, dass wir nur die Ziele erreichen werden, die wir gemeinsam vertreten. Bereits am 6. Mai vorigen Jahres haben sich die Ministerpräsidenten auf gemeinsame Verhandlungspositionen geeinigt. Fast jedes Land hat dabei eigene Interessen zurückgestellt und um der Gemeinsamkeit willen andere Positionen mitgetragen, die keine eigene Priorität hatten. Die Zahlerländer im innerdeutschen Finanzausgleich halten eine grundlegende Neuordnung der Finanzverfassung für dringend notwendig. Alle Empfängerländer haben dies erst einmal abgelehnt. Um die erreichbaren Ziele umsetzen zu können, wurde dieses Thema zunächst ausgeklammert. Nach der gesetzestechnischen Verabschiedung der konsensfähigen Reformschritte sind weitere Gespräche über eine Neuordnung der Finanzverfassung vorgesehen. Davor wird noch viel zu klären sein. Bund und Länder bekennen sich zur Fortführung des Solidarpaktes einschließlich der Finanzierung des sog. Korbes II, wie dies bereits 2001 beschlossen wurde. Dafür sind die neuen Länder dankbar. Spätestens jetzt, wo es um die Konkretisierung einzelner Maßnahmen geht, wird deutlich, was Eingeweihte schon von Anfang an wussten, dass diese Einmütigkeit auf den unsicheren Füßen versteckter Undeutlichkeiten steht. Von Anfang an ist undeutlich geblieben, was alles zum Korb II gerechnet wird. Alle Versuche, mit der früheren Bundesregierung darüber in Gespräche zu kommen, sind gescheitert. Wenigstens aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums soll alles dazu gezählt werden, was an Finanzierung in die neuen Bundesländer fließt. Das führt dazu, dass uns gelegentlich vorgeworfen wird, wir hätten schon viel zu viel Geld bekommen ¿ nachzulesen in einer kürzlich vom neuen Aufbau-Ost-Minister Tiefensee autorisierten Presseerklärung. Bei dieser Betrachtung wird die Finanzierung aller Bundesaufgaben in den neuen Ländern wie zum Beispiel Investitionen in Bundeswehrstandorte und ähnliches mit eingerechnet. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen von der inneren Einheit in Deutschland. Die neuen Länder verstehen sich nicht als ein besonderes Gouvernement in Deutschland, sondern als wesensgleiche Länder in einem Bund. Die Finanzierung von Bundesaufgaben in den neuen Ländern sollte deshalb nicht anders gewertet werden, als eine solche in den alten Ländern. Ich bin dankbar dafür, dass sich die neue Bundeskanzlerin bereit erklärt hat, noch in diesen Monat mit Gesprächen darüber beginnen zu wollen. Niemand kann ein schnelles Ergebnis erwarten. In einem ersten Schritt soll über die Struktur solcher Gespräche entschieden werden. Sofern der Bund im Interesse der neuen Länder in diesem Gebiet seinerseits überproportional investiert, wird dies berücksichtigt werden müssen. Es ist sicher, dass diese Verhandlungen nicht einfach werden. Genauso wichtig sind Gespräche mit der neuen Bundesregierung über die Bewertungskriterien in den sog. Fortschrittsberichten der Bundesregierung über den Aufbau Ost. Ich halte es für selbstverständlich, dass wir über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen Rechenschaft ablegen müssen. Für die geplanten Föderalismusgespräche über die innerdeutsche Finanzstruktur wird ein Benchmarking der Länderhaushalte angedacht. Dass aber die Behebung von teilungsbedingten Sonderlasten nur mit einem einzigen fiskalischen Parameter gemessen wird, ist nicht sachgerecht. Dies dient einigen Medien regelmäßig zu einer Diffamierung der neuen Länder und bedient Ressentiments in westlichen Ländern. Hierüber mit uns zu sprechen, hat sich die neue Bundesregierung bereit erklärt. Wir wollen noch in diesen Monat das Verfahren dazu verabreden. Dabei sollten wir vor uns selbst nicht verschweigen, dass die Haushaltssituation in den neuen Bundesländern durchaus unterschiedlich ist. Aufgrund konsequenter eigener Politik steht Sachsen wesentlich besser da als wir in Sachsen-Anhalt. Es überzeugt nicht, die Gründe dafür nur bei anderen zu suchen. Wer sie wissen will, muss sich die Protokolle der parlamentarischen Haushaltsberatungen der letzten Jahre durchlesen. Das löst zwar unsere eigenen Probleme nicht, sollte aber vor der Wiederholung gemachter Fehler und politischer Konstellationen bewahren. Eins ist sicher, wir werden unsere selbst gemachten Schulden nicht bei anderen abladen können. Für unsere Position in der Föderalismusdebatte bedeutet dies, dass ein reiner Wettbewerbsföderalismus bei derzeit ungleicher Ausgangsposition für Sachsen-Anhalt völlig inakzeptabel sein muss. Aus der Interessenlage unseres Landes werden wir einen kooperativen Gestaltungsföderalismus anstreben, der - den Wettbewerb in den Bereichen zulässt, in denen zwischen den Ländern Chancengleichheit besteht und - der solidarische Strukturen zwischen den Ländern festschreibt, um die Chancengleichheit zu erhalten und in den Bereichen zu schaffen, wo diese noch nicht besteht. Diese Position wird von einer Mehrheit der Länder geteilt. Sie auszufüllen bedarf noch vieler Vereinbarungen und Absprachen. Unstrittig sind inzwischen die gefundenen Regelungen zu einem nationalen Stabilitätspakt mit einer Neuformulierung des Art. 109 Abs. 5 Grundgesetz (neu) und zur EU-Haftung in Art. 104a Abs. 6 GG (neu). Damit binden sich die Länder in ihre gesamtstaatliche Verantwortung ein. Konkret bedeutet das, dass niemand in einem Land Finanzierungsversprechungen machen kann, die er nicht mit eigenen Einnahmen finanzieren kann ¿ wenigstens solange nicht, so lange es dafür keinen gesamtstaatlichen Konsens gibt. Die übermäßige Verschuldung eines Landes belastet auch die anderen mit. Eine ausschließliche Haftung nach dem Verursacherprinzip wie sie von einigen Ländern gewünscht wurde, würde aber der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht gerecht. Für Sachsen-Anhalt habe ich der jetzt gefundenen Kompromisslösung zugestimmt in der Hoffnung, dass sie niemals durch unser Verschulden greifen müsste. Bundesgesetze, die die Länder finanziell verpflichten, werden immer Zustimmungsgesetze bleiben. In einigen Bereichen waren die Länder bereit auf Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten, wenn in anderen originäre Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder übertragen werden. Nicht allein die Mitwirkung an der Rechtsetzung des Bundes entspricht dem Staatscharakter der Länder, sondern die Gesetzgebung aus eigenem Recht. Das bedeutet, dass eine klare Abschichtung der Kompetenzen von Bund und Ländern nach dem Prinzip der Subsidiarität zu erfolgen hat. Der Staat muss von den Bürgern her gedacht werden. Er muss deshalb von unten nach oben organisiert werden. Nur was die Kommunen nicht leisten können, gehört in die Zuständigkeitsebene der Länder und nur was die Länder nicht leisten können, auch durch Koordination untereinander, gehört in die Zuständigkeit des Bundes. Wenn Chancengleichheit besteht, ermöglicht ein solcher Gestaltungsföderalismus auch einen gesunden Wettbewerb um die besten Lösungen. Dann geht es nicht um eine ungesunde Konkurrenz, sondern um ein lernendes System, das neuen politischen Ideen und Lösungen eine Chance gibt. Auch eine staatliche Ordnung muss innovationsoffen werden. Das geht am besten, wenn unterschiedliche Konzepte regional erprobt werden können. Nach Vollzug der Kreisgebietsneugliederung werden wir in einer zweiten Stufe der Verwaltungsreform nach den gleichen Prinzipien darüber entscheiden, was Gemeinden und Kreise selbst regeln können und was auf der Landesebene verbleiben muss. Die Erfahrungen aus der Finanzsituation mancher Abwasserzweckverbände lehren die Dinge so zu gestalten, dass das Land nicht erst zur Behebung auf der kommunalen Ebene selbst verschuldeter Notlagen in die Pflicht genommen wird. Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern soll das gleiche Problem mit einem nationalen Stabilitätspakt eingefangen werden. Unter diesen prinzipiellen Gesichtspunkten soll der Bund künftig auf Regelungen der Behördenorganisation ganz verzichten und die Regelung des Verwaltungsverfahrens den Ländern überlassen. Das gilt prinzipiell für alle nach der Grundgesetzänderung neu vom Bund verabschiedeten, nicht im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze. Offen und noch umstritten ist die Anwendung auf bereits bestehende Gesetze. Dafür wird gegenwärtig noch eine Übergangsregelung gesucht. Da die Länder keine Steuergesetzgebungskompetenz haben, wäre es naheliegend, die Steuerverwaltung ausschließlich dem Bund zu überlassen. Das allerdings haben die meisten Länder abgelehnt. Solange das bisherige Verteilungssystem besteht, soll die Steuerverwaltung von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet werden. Andererseits soll die Übertragung von haushaltsrelevanten Aufgaben durch den Bund an die Kommunen zukünftig grundsätzlich unterbleiben. Das Projekt der optierenden Kreise in der Arbeitsverwaltung als Bundesaufgabe war insofern die letzte Ausnahme. Ganz offensichtlich scheint sich dieses Modell zu bewähren. In den nächsten Jahren wird dieses Modell noch zu erheblichen grundsätzlichen Diskussionen führen. Solange noch erhebliche Unterschiede in der Steuerkraft und der Arbeitslosenquote unter den Ländern bestehen, sind wir an einer Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung ohne Neuverteilung des Steueraufkommens nicht interessiert. Mit Ausnahme von Sachsen waren die neuen Bundesländer bisher nicht aktiv interessiert an der Übernahme der vollen Arbeitgeberkompetenz für die eigenen Beamten. Rechtssystematisch ist das logisch und insofern ist die Forderung der Länder begründet. Andererseits waren es die Länder selbst, die in den frühen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Tariffindung dem Bund übertragen haben. Aus meiner Sicht wird die jetzt mehrheitlich gewollte Lösung nicht am Votum Sachsen-Anhalts scheitern. Wir werden unsererseits darauf achten, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine Koordinierungsfunktion untereinander übernimmt. Die Verhandlungsführung durch die Länder hat sich ohnehin bewährt. Für den Bund bedeuteten Tariferhöhungen regelmäßig mehr Steuereinnahmen als die Erhöhung der eigenen Personalausgaben ausgemacht hatte. Das ist bei den Ländern umgekehrt, weshalb sie zukünftig für sich selbst verhandeln wollen. Der Bund hat eine Personalquote von unter 20 %, die Ländern von bis zu 50 %. Besonders die südwestlichen Länder fordern deshalb im Sinne der Eigenstaatlichkeit die Organisations- und die Personalhoheit für die eigenen Bediensteten zurück. Ich bin bereit dies mitzutragen, weil wir die Solidarität dieser Länder in anderen für uns existenziellen Fragen brauchen. Für viele Länder war und ist eine umfassende eigene Bildungskompetenz wichtig. Bundesweit vergleichbare Standards, insbesondere bei der Zulassung und den Abschlüssen können die Länder untereinander selbst koordinieren. Gemeinsame Standards in der Qualitätssicherung bedürfen nicht der Einflussnahme des Bundes und dürfen einen notwendigen Qualitätswettbewerb untereinander nicht konterkarieren. Die in Vergleichsstudien festgestellten unterschiedlichen Ergebnisse der Länder können zu einer Ergebnisverbesserung bei allen Ländern führen. Eine zentralistische Bundeseinheitlichkeit führt dagegen eher zu einer Erstarrung des Systems und nicht zu einem sich selbst beflügelnden Wettbewerb um die bessere Lösung. Die ungehinderte Mobilität der Menschen in Deutschland muss darunter nicht leiden, wenn die Koordinierung über die Kultusministerkonferenz funktioniert. Der Wegfall der Mischfinanzierung Hochschulbau ist für die neuen Länder akzeptabel. Mit Art. 143c Abs. 3 GG (neu)  ist eine Übergangsregelung bis zum Auslaufen des Solidarpaktes vorgesehen, nach der zunächst bis Ende 2013 die durchschnittlichen Finanzierungsanteile des Bundes aus dem Referenzzeitraum 2000 ¿ 2008 weitergezahlt werden. Das schafft mehr Planungssicherheit als wir vorher hatten. Es wird von uns selbst abhängen, wie wir in einem solchen Wettbewerb abschneiden. Wenn wir in jeder Legislaturperiode aus ideologischen Gründen grundsätzliche Bildungsstrukturen immer wieder ändern, werden wir verlieren und den eigenen Kindern schaden. Auch das beste System braucht Zeit, um sich bewähren zu können. Nach den letzten Reformen sind wir jetzt gut aufgestellt und brauchen den Wettbewerb mit anderen nicht zu fürchten. Auch für die Hochschulen haben wir bereits mit einer kooperativen Strukturreform und einem gemeinsamen Wissenschaftszentrum die Voraussetzungen für einen Wettbewerb mit anderen geschaffen. Für die Teilnahme an Exzellenzprogrammen brauchen wir noch innovative Formen der Zusammenarbeit. Über das Wissenschaftszentrum des Landes wären sie organisierbar, wenn die einzelnen Einrichtungen ihrerseits zu einer intensiveren Zusammenarbeit bereit sein werden. Die strukturellen Voraussetzungen dazu sind geschaffen. Wir sind gut aufgestellt im Bereich der alternativen Energieerzeugung, sowohl der Photovoltaik als auch aus nachwachsenden Rohstoffen. Für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wäre es sinnvoll, unsere wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Potentiale auf die Effizienzverbesserung und Kostensenkung im Bereich alternativer Energieerzeugung zu konzentrieren. Das sind absolute Zukunftstechnologien. Das Land, das in diesem Bereich als erstes marktführende Produzenten hat, kann einen erheblichen Standortvorteil daraus machen. Wird sind ebenfalls gut aufgestellt im Bereich der Landwirtschaft und der Ernährungsgüterindustrie. Durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, durch marktgesteuerte Kundenorientierung und durch zunehmende Bioenergiegewinnung sind wir in diesem Bereich auf die Herausforderungen des europäischen Binnenmarktes vorbereitet. Die Produktivität pro Arbeitsplatz ist in dieser Branche im bundesweiten Vergleich am höchsten. Es verwundert deshalb nicht, dass unsere Landwirte bundesweit im letzten Jahr die höchsten Einnahmen je Betrieb hatten. Das trifft mit geringen Einschränkungen auch zu auf die chemische Industrie. Besonders in diesem Bereich ist die Produktivität pro Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt höher als im Bundesdurchschnitt. Wir haben hochmoderne Arbeitsplätze, aber leider noch zu wenig davon. Während man vor zehn bis zwölf Jahren in der chemischen Industrie noch mit einer Kapitalinvestition von ca. 1 Million DM pro neuen Arbeitsplatz rechnen musste, sind es gegenwärtig mehr als 1 Million Euro. Im Vergleich zu den großen internationalen Konzernen sind unsere Standorte noch klein. Durch Einfluss auf die Rahmenbedingungen versuchen wir ihnen zu helfen, selbst zu wachsen. In einem von uns mit initiierten Verband der Chemieregionen der EU hat Sachsen-Anhalt gegenwärtig den Vorsitz. Im Zusammenhang mit der Diskussion zu den so genannten REACH-Vorschriften ist es gelungen, den eigenen Chemiestandort vor Überregulierung zu bewahren. In den anderen Wirtschaftszweigen haben wir in den letzen Jahren durchaus aufgeholt, sind aber im Länderranking noch nicht über Mittelfeldpositionen hinaus gekommen. Nur wer weiß, wo wir vor vier Jahren standen, weiß auch, dass wir uns deutlich verbessern konnten. Die Auswirkungen unserer Arbeit auf den Arbeitsmarkt beginnen erkennbar zu werden. Sachsen-Anhalt ist nicht mehr das Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit und hat alle Chancen, das auch nicht mehr zu werden. Trotzdem sind wir noch lange nicht zufrieden. In den letzten Monaten haben wir bundesweite Aufmerksamkeit gefunden mit innovativen Arbeitsmarktprojekten auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzgebung. Ich beobachte mit Interesse, wie immer mehr Länder mit geringen Variationen dies nachmachen und als bundesweite Neuerung anbieten. Dadurch ist eine bundesweite, zum Teil sehr grundsätzliche Diskussion über Reformen in der Arbeitsmarktpolitik in Gang gekommen, an der wir uns mit eigenen Erfahrungen beteiligen. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass es zwischen dem geschützten, mit Sozialtransfer finanzierten, nicht nachfrageregulierten Arbeitsmarkt einerseits und dem freien, tariffinanzierten, wettbewerbs- und nachfrageorientierten Arbeitsmarkt andererseits einen Zwischenbereich geben muss. Das wäre dann ein teils tarif- und teils transferfinanzierter und so gestützter, gemeinwohlorientierter und dadurch wirtschaftsferner Arbeitsmarktbereich. Mehrere Länder suchen gegenwärtig dafür nach Umsetzungsmodellen. Zwangsläufig muss dabei die Frage entschieden werden, welchen Mindesttarif der Arbeitgeber leisten muss als Eigenanteil des Trägers solcher Maßnahmen, und ab welcher Einnahmenhöhe die Stützung durch Sozialtransfers aufhören muss. In diese, sehr grundsätzliche Diskussion, können die neuen Bundesländer eigene Erfahrungen einbringen. In die Infrastrukturentwicklung des Wirtschafts- und des Wissenschaftsstandortes, in die Bildungs- und die Arbeitsmarktpolitik haben wir viel Geld investiert. Inzwischen sind wir aber das Flächenland mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben im Haushalt und mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung. Dieses statistische Ergebnis ist nur zum geringeren Teil durch die abnehmende Einwohnerzahl bedingt. Ich bin mir sicher, dass bei zukünftigen Haushaltsberatungen Benchmarkingvergleiche zwischen den Ländern wichtiger sein werden als eloquent vorgetragene Ressortforderungen. Das Saarland hat beim Bundesverfassungsgericht geklagt, um die Fortsetzung von Bundesergänzungssonderzuweisungen zu erzwingen. Die Stellungnahme der anderen Landesregierungen dazu sollte zur Pflichtlektüre derjenigen werden, die sich mit Haushaltsfragen beschäftigen. Die bevorstehenden Föderalismusgespräche zur innerdeutschen Finanzstruktur werden sich bis in jedes Parlament auswirken. Wenn in einem anderen Land gleiche oder sogar bessere Ergebnisse, mit geringerem Finanzierungsaufwand erzielt werden, dann ist das kein Finanzproblem mehr, sondern ein Struktur- oder ein Organisationsproblem. Wenn dann daraus die richtigen Konsequenzen gezogen werden, erweist sich der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik als ein lernendes und sich selbst optimierendes System, das einem zentralistischen Staatsaufbau überlegen ist. Wir müssen die Chancen nutzen, die in einem solchen System liegen. Bei fast allen Reformen der letzten Jahre haben wir immer geprüft, welche Erfahrungen andere Länder - mit im einzelnen anderen Regelungen ¿ gemacht haben. Das werden wir sowohl auf die Haushaltsstrukturen als auch auf die Haushaltsansätze ausdehnen. Mit der Neuordnung der Programme für die nächste Förderperiode der EU schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch effektivere und zielgenauere Förderung von Wachstum und Beschäftigung, als dies im laufenden operationellen Programm möglich ist. Mit mehreren Verwaltungs- und Strukturreformen haben wir unser Land für die Lösung zukünftiger Aufgaben zukunftsfähig aufgestellt. Nach der organisatorischen Umsetzung der Kreisgebietsneugliederung wird in einer zweiten Phase der Verwaltungsreform über die Zuordnung von Aufgaben auf die kommunalen Ebenen neu entschieden werden. Dabei werden wir die modernen Möglichkeiten eines internetbasierten, interaktiven Landesportal ebenso berücksichtigen wie die verwaltungstechnische Kosteneffizienz. Bisher haben sich 17 Kreise dem Landesportal angeschlossen. Die Übrigen arbeiten daran. Die modernen Technologien ermöglichen es, dass Land gleichmäßig zu entwickeln. Raumordnerische Schwerpunkte wird es immer geben; auch innerhalb des Landes soll jede Region ihre Individualität behalten. Es macht Sinn, bei der Wirtschaftsförderung branchenspezifische Schwerpunkte zu begünstigen. Aber es macht keinen Sinn, Wirtschaftsförderung auf wenige Zentren zu konzentrieren, andere Regionen des Landes ausbluten zu lassen und dann mit neuen Förderprogrammen diese Regionen wieder reaktivieren zu wollen. Bei allen Sorgen, die wir noch im Land haben, soll keine Gemeinde und keine Person den Eindruck haben, sie wäre von zukünftigen Entwicklungen abgeschnitten. Am Ende seiner vierten parlamentarischen Legislaturperiode hat Sachsen-Anhalt noch fast alle für die neuen Länder in Deutschland typischen Folgeprobleme eines grundsätzlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses. Und wir haben die typischen Selbstfindungsprobleme eines jungen Bundeslandes ohne eigene historische Tradition. Diesen Prozess haben ältere Länder in Deutschland bereits hinter sich. Er wird bei uns nicht anders verlaufen. Wir haben uns gegenseitig in den letzten Jahren bewiesen, dass wir erfolgreich sein können, wenn wir die richtigen Prioritäten setzen. Es ist eine altbekannte Erfahrung, dass Entscheidungen in der Wirtschaft zu 50 % einen psychologischen Hintergrund haben. Wenn es uns darum geht, Sachsen-Anhalt als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mit kulturhistorisch interessanten Hintergrund und mit nachhaltigkeitsorientierten ökologischen und familienfreundlichen, sozialen Rahmenbedingungen aufzubauen, dann sollten wir dies berücksichtigen. Investoren werden nur dort hingehen, wo die Rahmenbedingungen für das betriebswirtschaftliche Risiko für sie kalkulierbar und das Vertrauen in die eigene Zukunft erlebbar ist. Das trifft ebenso zu auf die individuelle Einzelentscheidung vieler Menschen in unserem Land. Solange wir noch keine wenigstens ausgeglichene Wanderungsbilanz haben, solange haben diese Probleme eine gestaltungspolitische Dimension von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Menschen und Betriebe werden sich dort niederlassen, wo sie Vertrauen in die Zukunft haben. Menschen brauchen Vertrauen in die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und Arbeitgeber brauchen Vertrauen in die Fähigkeiten ihrer Arbeiter und die Fähigkeiten der rahmensetzenden Politik. Nicht nur der Einzelne, auch politische Gemeinschaften und ganze Länder müssen sich selbst wollen und bejahen, wenn sie sich und anderen Vertrauen in die Zukunft vermitteln wollen. Ein Land, das sich selbst aufgibt, kann weder Einzelnen noch Institutionen Vertrauen in die Zukunft vermitteln. Sachsen-Anhalt hat seit seiner Wiedergründung eine sehr schwierige Entwicklung hinter sich. Dies und die gemeinsamen ersten Erfolge machen uns zu einer Schicksalsgemeinschaft, aus der heraus sich eine eigene Identität zu entwickeln beginnt. Im Gegensatz zu alten und manchen neuen Ländern sind wir erst dabei, den partiellen Staatscharakter unseres eigenen Landes zu begreifen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission, unser gemeinsames Schicksal und unsere gemeinsamen Erfolge werden uns dabei helfen. Sie begründen das Vertrauen in die Zukunft unseres Landes. Wir schulden unserem Land die Förderung und Entwicklung eines Wir-Gefühls. Eigene Verzagtheit darf nicht dazu führen, dem ganzen Land seine Zukunftsfähigkeit abzusprechen. Die Menschen in unserem Land hätten es nicht verdient, wenn gerade wir als ihre gewählten Vertreter ihnen die Zukunftsfähigkeit bestreiten würden. Das Vertrauen in die gemeinsame Fähigkeit, erkennbare Probleme auch zu lösen, begründet unser Vertrauen in die Zukunft unseres Landes und der Menschen, die hier leben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Haseloff: Europa prägt Leben in den Kommunen mit/ Subsidiaritätsprinzip wahren

?Internationalität und der europäische Gedanke prägen unser Leben in den Landkreisen, Städten und Gemeinden mit. Allerdings müssen wir aufpassen, dass Dinge, die vor Ort geregelt werden können, auch tatsächlich dort geregelt werden.? Das erklärte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Wittenberg anlässlich der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, in deren Mittelpunkt das Thema Europa stand.   Die Europäische Union befinde sich in einer der schwierigsten Phasen ihrer Geschichte, betonte Haseloff. Eines von mehreren Problemen sei der Brexit: Wenn eines der größten und wirtschaftsstärksten europäischen Länder die Union verlasse, dann gebe das Anlass zu Besorgnis. Es sei klar, dass ein Austritt Großbritanniens für alle Seiten nicht ohne Folgen bleiben könne, wobei diese noch in keiner Weise abschätzbar seien.   Für Sachsen-Anhalt gehe es darum, seine Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen, um negative Auswirkungen auf das Land zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Derzeit sei Großbritannien der zweitwichtigste ausländische Absatzmarkt für Produkte und Dienstleistungen der heimischen Unternehmen. 2015 hätten die Exporte rund 1,2 Mrd. ? und einen Anteil am Gesamtexport von 7,8 Prozent umfasst, unterstrich der Ministerpräsident.   Die EU müsse ihre politischen Schwerpunkte überdenken. Sie müsse entschlossen und pragmatisch die dringenden Herausforderungen in Europa und der Welt mit gemeinsamen Antworten angehen. Das Austrittsvotum Großbritanniens dürfe die Handlungsfähigkeit der EU nicht lähmen, so der Regierungschef.   ?Mit Europa ist zwar so manches Ärgernis verbunden. Beispielsweise wird zu Recht über zu viel Bürokratie geklagt. Das betrifft beispielsweise die Fördermittelvergabe. Hier setzt sich die Landesregierung verstärkt für eine Vereinfachung ein. Die landesrechtlichen Anforderungen in diesem Bereich wollen wir auf ein Mindestmaß beschränken. Wir dürfen Europa aber nicht nur nach seinen Auswüchsen  beurteilen. Keines der Zukunftsprobleme Europas wird ein Land allein lösen können. Das schaffen wir nur gemeinsam. Auch unser Heimatland Sachsen-Anhalt und seine Kommunen werden sich nur mit internationalen Beziehungen und Kooperationen weiter so positiv entwickeln wie bisher?, warb Haseloff für den europäischen Gedanken. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Europa gemeinsam gestalten - Chancen und Herausforderungen für Sachsen-Anhalt in der nächsten EU-Förderperiode - Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in der Landtagssitzung vom 10. November 2011

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 614/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 614/11 Magdeburg, den 10. November 2011 Europa gemeinsam gestalten - Chancen und Herausforderungen für Sachsen-Anhalt in der nächsten EU-Förderperiode - Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in der Landtagssitzung vom 10. November 2011 Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) Meine erste Regierungserklärung stand am 12. Mai 2011 unter der Überschrift ¿Arbeit schaffen, Wissen vermitteln, Verantwortung stärken.¿ Es ging um die wesentlichen Akzentsetzungen dieser Regierung für die laufende Legislaturperiode. Diese Regierungserklärung befasst sich nun speziell mit der EU-Förderperiode  2014 bis 2020. Sie könnte ähnlich unter dem Titel stehen ¿Chancen erkennen, das Richtige tun, die Zukunft sichern¿. Warum ist mir das Thema EU-Förderung politisch derart wichtig, dass ich dazu eigens eine Regierungserklärung abgebe? Weil ich nicht eben nur meine oder glaube, sondern weil ich WEISS , dass die nächsten Jahre für die Zukunft unseres Bundeslandes, für die Zukunft unserer Heimat entscheidend sind. Der Solidarpakt läuft 2019 endgültig aus. Die Fördermittel der EU gehen ebenfalls zurück. Gleichzeitig müssen und wollen wir den Haushalt konsolidieren. Die kommenden Jahre werden also die letzten sein, in denen wir durch zusätzlichen Mittelzufluss von außen Politik gestalten, Weichen stellen können. Dann muss Sachsen-Anhalt auf eigenen Beinen nicht nur stehen, sondern laufen. Dass das gelingt, haben die Menschen hier dank ihrer Aufbauleistung mehr als verdient. Deshalb sehe ich mich in einer ganz besonderen Pflicht und Verantwortung. Artikel 62 unserer Landesverfassung sieht vor, dass die Regierung den Landtag unterrichtet in ¿ ich zitiere - ¿¿ wichtigen Angelegenheiten der Landesplanung und ¿ Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind¿. Zitat Ende. Meine Damen und Herren, die Art und Weise, wie diese Regierung die vorhandenen Mittel in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig einsetzen will, ist von dieser herausragenden Bedeutung! Darüber waren wir uns auch bei der Bildung dieser Koalition im Klaren. Sehr bewusst haben wir, CDU und SPD gemeinsam, an einer Stelle (II, 1.1) sogar in den Koalitionsvertrag im Superlativ hineingeschrieben ¿ ich zitiere: ¿Gerade angesichts in der Vergangenheit aufgelaufener Schulden von mehr als 20 Milliarden Euro und sukzessive abnehmender Finanztransfers von Bund und EU in den Landeshaushalt, ist eine konsequente Haushaltskonsolidierung die verantwortungs vollste und nachhal tigste Politik für gegenwärtige und zukünftige Generationen.¿ Ein grundsätzliches Wort zu den EU-Fördergeldern. Über den Sinn vieler Vorgänge und Vorgaben in und aus Brüssel mag man streiten. Doch von der Kohäsionspolitik, die auf die Überwindung von Entwicklungsrückständen zwischen den Regionen in Europa zielt, hat Sachsen-Anhalt von Beginn an profitiert. Ob es um Existenzgründungszuschüsse, Ausbildungsbeihilfen, Förderung von Großinvestitionen oder um nachhaltige Umweltprojekte geht ¿ ohne diese Mittel und Hilfen stünden wir heute weniger gut da. Allerdings sind inzwischen 20 Jahre vergangen. Die Verhältnisse haben sich auch in der EU gewandelt, nicht zuletzt wegen deren Erweiterung nach Osten als gute Folge des Zusammenbruchs des Kommunismus. Viele Regionen fallen aus unterschiedlichen Gründen aus der Höchstförderung heraus. Unsere Aufgabe war es, zusammen mit den anderen ostdeutschen Ländern und dem Bund in Brüssel dafür zu kämpfen, dass die Beschränkung der Förderprogramme uns nicht zu abrupt trifft, sondern dass die ostdeutschen Regionen, die noch längst nicht so stark wie die westdeutschen sind, in einem ¿Sicherheitsnetz¿ bleiben. Speziell für Sachsen-Anhalt wollten wir erreichen, als einheitliches Fördergebiet einbezogen zu werden und verhindern, dass der Raum Halle als abgetrenntes, schlechter gestelltes Fördergebiet behandelt wird. Ich selbst habe dieses Anliegen bei meinem Besuch im Sommer in Brüssel Kommissionspräsident Barroso und mehreren Kommissaren vorgetragen. Auch im Ausschuss der Regionen und im Europäischen Parlament haben wir uns dafür stark gemacht; wie man jetzt sieht, mit Erfolg. In meiner Regierungserklärung im Mai hatte ich Ihnen hier an derselben Stelle gesagt: ¿2014 fallen wir aus der höchsten Förderkategorie der EU heraus. Die Landesregierung wird für gerechte Übergangslösungen kämpfen¿. Ich werde mich persönlich in Brüssel und Berlin dafür einsetzen, dass die Förderintensität nicht mehr als um ein Drittel reduziert wird und die Kofinanzierungssätze der EU in Höhe von 75 Prozent beibehalten werden.¿ Vor wenigen Monaten noch war dies eine politische Ankündigung und Willenserklärung. Jetzt kennen wir zumindest den Rahmen, in dem wir uns von 2014 bis 2020 voraussichtlich bewegen können. Am 6. und 12. Oktober nämlich hat die Europäische Kommission ein ganzes Paket von Verordnungsentwürfen vorgelegt, mit denen der Einsatz der europäischen Fonds in der kommenden Förderperiode, also von 2014 bis 2020, geregelt wird. Zwar haben Räte und EU-Parlament die Kommissionsvorschläge noch nicht mitbeschlossen, doch der Rahmen ist für die abschließenden Verhandlungen gesetzt. Über manche wird noch weiter zu verhandeln sein. Ich nenne hier nicht alle Fonds, sondern nur die drei für Sachsen-Anhalt wichtigsten. Dabei handelt es sich um den Fond für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Um den Stellenwert zu sehen, hier nur die wichtigsten Zahlen des laufenden Jahres: Wir verfügen in Sachsen-Anhalt über Gesamteinnahmen in Höhe von 9,8 Milliarden Euro. Davon kommt knapp die Hälfte aus Steuereinnahmen. Die anderen Positionen verteilen sich auf Sonderergänzungszuweisungen, Länderfinanzausgleich, und sonstige Posten. Die EU-Strukturfonds belaufen sich für 2011 auf 538 Millionen. Das ist um einiges mehr, als wir dieses Jahr tatsächlich noch als Kredit aufnehmen werden und zeigt , dass wir ohne die EU-Mittel ein viel größeres Problem hätten, den Haushalt zu konsolidieren. Das sollten wir uns gerade derzeit immer wieder in Erinnerung rufen. Wenn über den Euro und die Hilfen für Griechenland diskutiert wird, entsteht allzu leicht der Eindruck, Europa würde uns nur etwas kosten, aber nichts bringen. Dem kann ich nur entgegnen: Sachsen-Anhalt stünde ohne die Hilfe aus Europa heute sehr viel schlechter da. Wir haben von Europa und dem gemeinsamen Binnenmarkt profitiert. Das gilt auch für unsere Unternehmen. 70% unserer Exporte gehen in die EU-Partnerländer. Doch zurück zu den Strukturfonds: So wie es aussieht, dürfen wir jetzt davon ausgehen, dass die Region Halle nicht ¿ wie wir ursprünglich befürchten mussten -  in der kommenden Förderperiode mit 30 Prozent der bisherigen Förderung auskommen muss, sondern in das ¿Sicherheitsnetz¿  fällt und damit wie das nördliche Sachsen-Anhalt einen Ko-Finanzierungssatz von 75 Prozent erhält. Sachsen-Anhalt steht somit einheitliches Fördergebiet da. Das war unser Ziel und das sieht nach längerem Hin und Her jetzt auch der Vorschlag der Kommission vor. Wir freuen uns darüber und hoffen auf die Zustimmung, die Rat und Parlament noch geben müssen. Allerdings ist noch keine ungeteilte Freude angesagt. Die Europäische Kommission beansprucht umfangreichere Entscheidungs- und Durchgriffsbefugnisse als bisher. Diese würden die Gestaltungsspielräume der Regionen ganz erheblich  begrenzen und einen spürbaren Aufwuchs an Bürokratie mit sich bringen. Außerdem entsprechen die Vorgaben nicht dem Grundprinzip der Subsidiarität. Die Ziele der EU-Kohäsionspolitik, so heißt es, sollen sich in der Förderperiode 2014 - 2020 vorrangig an der so genannten ¿EU2020-Strategie¿ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum orientieren. Das klingt harmlos und entspricht grundsätzlich auch unseren Zielen. Teils decken sich die Ziele der EU mit unseren, teils behindern sie aber unsere eigenen Zielsetzungen. Die Materie ist, um es schön zu umschreiben, hochgradig komplex. Ich will das hier nicht näher erläutern. Doch ich will einige Felder kurz streifen, damit die Problematik sichtbar wird.  Eines der wesentlichen Merkmale der Verordnungs-Entwürfe ist die sogenannte ¿thematische Konzentration¿. Zum Beispiel sieht die Kommission vor, dass Sachsen-Anhalt beim EFRE künftig 60 % der Mittel für drei Themenbereiche reservieren muss: - Energieeffizienz / erneuerbare Energien, - Forschung und Entwicklung, Innovation, und - Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Einzelne Förderbereiche werden neu zugeschnitten. Das hieße für den Bereich Verkehr, dass eine Förderung wegen höchst strenger Vorgaben einer umweltfreundlicheren Gestaltung nur noch für einen kleinen Bereich möglich sein wird. So verständlich die Orientierung an Umweltzielen im Verkehrsbereich ist, den Aufholbedarf bei der Verkehrs-Infrastrukturausstattung könnte man in dem Korsett, das die EU-Verordnungen derzeit vorgeben, jedoch nicht mehr systematisch mit EU-Mitteln kofinanzieren. Nach unserer Analyse könnte ab 2014 weder eine Förderung des Landesstraßenbaus noch des kommunalen Straßenbaus erfolgen. Auch die Förderung von Großunternehmen wird bis auf Innovationsförderung nach den derzeitigen EU-Verordnungsentwürfen wohl nicht mehr förderfähig sein. Wir wissen aber: Sachsen-Anhalt ist ein Industrieland und muss ein wettbewerbsfähiges Industrieland bleiben. Sachsen-Anhalt hat nur eine Zukunft als Industrieland. Deshalb bleibt die Schließung der Lücke bei den Industriearbeitsplätzen ein vorrangiges Thema. Unabhängig davon wird aber durch die Vorgaben der EU deutlich, wohin die Reise geht. Innovationsfähigkeit wird immer mehr eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg. Hier wollen wir uns dem Wettbewerb stellen. Sachsen-Anhalt soll ein Land der Innovationen werden. Nur so können wir Märkte gewinnen. Deshalb verbinden wir Wirtschaft und Wissenschaft noch enger miteinander und werden auch das Instrument der Förderpolitik weiter schärfen. Widersprüchlich sind die Signale der EU-Kommission zur Förderung der Stadtentwicklung: Einerseits sieht die EU zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ein Stadtentwicklungsforum vor, ¿um den Kapazitätenaufbau und die Vernetzung zwischen Städten sowie den Erfahrungsaustausch über Stadtpolitik auf europäischer Ebene ¿ zu fördern¿. Hierfür soll im Rahmen der jeweiligen Partnerschaftsvereinbarung auf Ebene der Mitgliedstaaten eine Liste von Städten aufgestellt werden - maximal 20 Städte pro Mitgliedstaat. Zugleich werden die für die Stadtentwicklung wichtigen Förderbereiche ausgedünnt. Der Begriff der ¿Städtischen Dimension¿, der in der laufenden Förderperiode noch groß geschrieben wurde, wird durch ¿nachhaltige Stadtentwicklung¿ ersetzt, und wir müssen sehen, was künftig mit EU-Mitteln in diesem Bereich noch möglich sein wird. Im Vergleich zur IBA Sachsen-Anhalt, in der wir bewusst kleine wie große Städte beteiligt haben und  Maßnahmen in die Hände der Städte gelegt haben, scheint Brüssel nun ein mehr zentralistisches Konzept vorzuschweben. Schließlich: Zwischen den eingeforderten, auf Landesebene zu erstellenden Operationellen Programmen einerseits und auf der Grundlage eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) geplanten Partnerschaftsverträgen, die den bisherigen Nationalen Strategischen Rahmenplan ablösen sollen, gibt es Anforderungen, Fristsetzungen und zeitliche Verschränkungen zwischen Aufgaben, deren Erfüllung schlicht und einfach nicht einlösbar ist. Meine Damen und Herren! Sie sehen: Wir werden sowohl im Bundesrat als auch direkt in Brüssel nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Entwürfe  noch wesentlich nachgebessert werden müssen. Wir müssen darauf achten, dass die nötige Flexibilität erhalten bleibt, die wir brauchen, um integrierte regionale Entwicklungsstrategien auf den Weg zu bringen. Es geht schließlich darum, den konkreten Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, dort  einen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung  zu leisten und nicht nur zentrale Vorgaben zu erfüllen. Und da kennen wir selbst die Bedingungen am besten. Wir stehen hierzu mit der EU-Kommission bereits in Kontakt und streben Bundesratsanträge zu den Verordnungsentwürfen an, in denen eine Vielzahl von Änderungsforderungen aufgenommen werden. Sachsen-Anhalt ist hier mit Nordrhein-Westfalen Berichterstatter und kann sich so prägend in den Prozess einbringen. Weiterhin ist Staatssekretär Dr. Schneider Berichterstatter im Ausschuss der Regionen zur EFRE-Verordnung. Es ist deshalb wichtig, dass wir alle, Exekutive und Legislative, in diesem Prozess nicht  in Diskussionen über unausgegorene Planungsstadien verlieren. Gleichwohl wollen wir aber auch den Landtag nicht erst dann beteiligen, wenn alles schon mehr oder weniger festgezurrt ist. Die Regierung wird den Landtag über die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortgang des so genannten Programmierungsprozesses informieren und einbeziehen. Für Anfang 2012 planen wir die Ausschreibungen zur wissenschaftlichen Begleitung und Beratung des Programmierungsprozesses als Zwischenschritt zur gemeinsamen Strategieentwicklung und Findung der richtigen Förderschwerpunkte. Natürlich stellt sich die Frage, warum sich der EU-Prozess so kompliziert und manchmal unerquicklich gestaltet. Die EU hat oft Probleme vor Augen, die in vielen anderen Regionen herrschen, aber eben nicht in Sachsen-Anhalt. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Manche Regionen Europas haben den wirtschaftlichen Strukturwandel weg von großen Industrien der Vergangenheit noch vor sich, während wir in Sachsen-Anhalt in den letzten 20 Jahren unsere Wirtschaft fast komplett neu erfunden und einen erfolgreichen Reindustrialisierungsprozess in Gang gebracht haben. In der für uns so wichtigen Landwirtschaft hat die EU-Kommission immer mehr die Situation in den Beitrittsländern vor Augen, wo landwirtschaftliche Kleinstbetriebe teilweise noch eine wichtige Rolle für die Ernährung der lokalen Bevölkerung spielen, während die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt eine ganz andere Entwicklung genommen hat und Qualitätslebensmittel für den internationalen Markt meist von recht großen Betrieben erzeugt werden. Diese Beispiele unterstreichen: Sachsen-Anhalt ist in Europa inzwischen gut aufgestellt. In der kommenden Förderperiode bietet sich uns eine große Chance. Wir müssen die uns dann zur Verfügung stehende Förderung nutzen, um den entscheidenden Schritt zu tun hin zu noch mehr Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Eigenständigkeit. Nur so können wir auf Augenhöhe mit den wirtschaftlich starken Regionen gelangen. Eine fein abgestimmte und auf das Profil der unterschiedlichen europäischen Regionen abgestimmte EU-Förderung kann dabei helfen. Verordnungen müssen sich durch allgemeine Verbindlichkeit in Europa auszeichnen. Sie sollen zwar, können aber gar nicht für alle Bedingungen in Europa gleichermaßen passen. Deshalb müssen sie ausreichend flexibel bleiben. Auch hier soll ein Beispiel genügen: Bei der demografischen Entwicklung sind die zukünftigen Probleme Europas in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern spürbarer als anderswo. Sachsen-Anhalt ist im europäischen Vergleich eine der am stärksten von Bevölkerungsverlust und Alterungsprozessen - und damit Verlust an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ¿ betroffenen Regionen. Das müssen wir bei der Programmierung berücksichtigen können! Oder: In südeuropäischen Ländern liegt die Jugendarbeitslosenquote weit über der hierzulande. Aber zur Berücksichtigung dieser demografischen Besonderheiten Sachsen-Anhalts geben die Verordnungs-Entwürfe derzeit leider nichts her. Es ist also noch viel zu tun. Und die Zeit drängt. Denn die Entwicklung der nächsten Monate berührt den Kern unserer politischen Zielvorstellungen. In meiner Regierungserklärung im Mai habe ich gesagt: ¿Es geht um die Herausbildung einer innovativen Wirtschaftsstruktur¿ Nur eine starke Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherheit. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt ein modernes, von innovativer Wirtschaft geprägtes Land wird. Daran wird sich auch die künftige Förderpolitik ausrichten.¿ Soweit das Zitat. Ich sage heute: Wir müssen weg ¿ nicht von der Vielfalt, wohl aber von der einseitigen Kleinteiligkeit. Wir benötigen einen höheren Anteil an Großunternehmen, um die durch kleine und mittlere Unternehmen dominierte Wirtschaftsstruktur zu ergänzen und insbesondere mehr Forschung und Entwicklung im Land stattfinden zu lassen. Ich betone es wieder und wieder: Wir orientieren uns bei allen Überlegungen an den Leitbranchen, an echter Clusterbildung und der Förderung von Wachstumskernen. Das hohe Gewicht, das die EU auf Innovation legt, unterstützen wir deshalb ausdrücklich. Um zu verdeutlichen, was ich meine:  Wir haben viele vorzügliche mittelständische Betriebe in der Autozulieferung. Die Märkte globalisieren sich weiter und wachsen. Sie verlangen nach Stückzahlen, die ein mittelständischer Betrieb nicht liefern kann, unabgängig von seiner Tüchtigkeit. Unsere Betriebe vor allem in den Leitbranchen müssen also mitwachsen können und zwar aus eigener Kraft, d.h. sie müssen genug erwirtschaften können, um diesen Prozess zu bestehen und zu gestalten. Dazu gehört., dass wir innovative und ertragreiche und gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen. Nur dann werden wir auch die qualifizierten Kräfte halten beziehungsweise zurückholen. Nur dann werden wir den demografischen Wandel bewältigen. Nur dann werden wir auch die dazugehörige Ausbildungs- und Forschungslandschaft weiterentwickeln können. Meine Damen und Herren: Der Kreis schließt sich, der Faden knüpft an meine Eingangsbemerkungen an. Wir setzen unsere Linie fort, wie wir sie im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Die nächsten Jahre sind entscheidend für viele, viele Jahrzehnte. Denn die Zeit der Hilfe durch Fördergelder geht unweigerlich zu Ende. Jetzt müssen wir das Richtige tun. Das Richtige, das ist die konsequente und beharrliche Fortsetzung zur Vollendung unserer Schwerpunktsetzung. Mit den Mitteln der nächsten Jahre müssen wir Lücken schließen, ergänzen, was wir begonnen haben, Ecksteine setzen. Danach wird vieles nicht mehr möglich sein. Wir ¿ damit meine ich diese Koalition - wollen das schaffen. Ich will, dass sich Vision und politisches Handeln decken. Und ich bitte Sie, meine Abgeordneten, um Ihre Unterstützung im Interesse Sachsen-Anhalts. Wenn es uns gelingt, hat Sachsen-Anhalt eine gute, wenn nicht sehr gute Zukunft, und zwar in und durch Europa. Vielen Dank! Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung und Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/01 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/01 Magdeburg, den 1. März 2001 Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung und Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts TOP 7 der Landtagssitzung am 1./2. März 2001 Kaum ein Gesetz hat vom Zeitpunkt seiner Entstehung am Schreibtisch bis zu seiner Verabschiedung durch den Landtag einen derartig langen Vorlauf gehabt wie das heute zu Beschließende. Ich freue mich daher, dass die Beratungen mit der heutigen Beschlussfassung durch den Landtag zum Abschluss gebracht werden und danke den beteiligten Ausschüssen für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. Mit der änderung der Gemeindeordnung und der Einführung eines kommunalen Anstaltsgesetzes wollen wir die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen modernisieren und den Kommunen eine weitere Organisationsform dafür zur Verfügung stellen. Die lange Zeit bis zur heutigen Verabschiedung der neuen Regelungen ist auch nicht verwunderlich. Handelt es sich doch bei der Materie um einen Gegenstand, der nicht nur landespolitische Bedeutung hat. Anrede, der Anstoß zur änderung unserer Gemeindeordnung geht auf Vorgaben der Europäischen Union zum Energiewirtschaftsrecht zurück, dem klassischen Bereich der kommunalen Versorgungswirtschaft. Die europarechtlichen Vorgaben stellen ein massives Problem für die kommunale Versorgungswirtschaft dar, die bisher durch eine rechtlich abgesicherte Monopolstellung gekennzeichnet war. Seit einigen Jahren wird auf diese europarechtlichen Vorgaben mehr oder weniger weitgehend in allen Bundesländern reagiert. In einigen Ländern ist der Prozess bereits abgeschlossen, in anderen läuft er noch. Ausschüsse der IMK befassen sich seit einigen Jahren mit diesem Thema, in dem es um die neue Abgrenzung von Eckpunkten kommunalwirtschaftlicher Betätigung geht. Begriffe werden neu diskutiert, wie der "öffentliche Zweck" kommunalwirtschaftlicher Betätigung oder wie "örtlichkeitsprinzip", also ob sich die Kommunen auch außerhalb ihrer geografischen Grenzen betätigen dürfen. Von besonderer Bedeutung waren und sind auch Fragen des Wettbewerbs mit der Privatwirtschaft, in den die Kommunen treten könnten, wenn sie sich kommunalwirtschaftlich in Formen des Privatrechts betätigen. All diese Punkte sind natürlich auch zwischen den Ressorts und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden. Dabei wurde auch der Vorwurf geäußert, wir betrieben die änderung der gesetzlichen Vorschriften zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung, um den Kommunen bessere Einnahmemöglichkeiten zu verschaffen. Dies war genau nicht mein Ansatz gewesen. Denn nach wie vor zählt die Gewinnerzielung nämlich gerade nicht zu den öffentlichen Zwecken, die eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen rechtfertigen würden. Natürlich wollen wir alle aber auch nicht, dass die Kommunen als Teil der öffentlichen Hand unwirtschaftlich oder verlustreich arbeiten. Anrede, nach Veröffentlichung der geplanten Regelungen hat es eine Vielzahl von äußerungen der kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Industrie- und Handelskammern, ja sogar bis zum Bundesverband der Deutschen Industrie, gegeben. Die Auswertung dieser Anhörung hat zu einer Modifizierung des Entwurfes geführt, die schließlich Grundlage für die Beratung im Landtag vor knapp einem Jahr wurde. Vor der Einbringung in den Landtag hatte es außerdem auch noch ein sehr konstruktiv verlaufenes Gespräch zwischen mir, dem Wirtschaftsminister, sowie Vertretern der IHK Magdeburg und den Handwerkskammern Magdeburg und Halle gegeben. Hierbei konnten letzte Zweifel ausgeräumt werden. Mit diesen Vorgesprächen war eigentlich eine gute Grundlage für eine konstruktive Beratung in den Landtagsausschüssen geschaffen worden. Anrede, ich will die seither inner- und auch außerhalb des Landtags geführten Debatten zu diesem Thema nicht wiederholen. Ich freue mich aber doch, hervorheben zu können, dass ein Vergleich unserer sachsen-anhaltischen Regelungen mit den Ergebnissen der bundesweit geführten Diskussion zu diesem Thema sich nicht nur sehen lassen kann. Sondern, dass unsere Regelungen alles in allem als vorbildlich angesehen werden können. Dies ergibt jedenfalls ein Vergleich mit den Forderungen, die auf einer hochkarätig besetzten Veranstaltung des Deutschen Städtetages in Köln vor zwei Wochen zum Thema "Daseinsvorsorge und Wettbewerb ¿ Für und Wider einer wirtschaftlichen Betätigung der Städte" erhoben wurden. Lassen Sie mich hier nur einen Punkt nennen, der mir als Kommunalminister besonders am Herzen liegt. Ich meine die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist in der Vergangenheit öfter beklagt worden, dass die kommunalen Unternehmen nicht genug an ihre Komune angebunden sind, dass sie wegen der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen sie verfasst sind, ein zu großes Eigenleben entfalten konnten. Mit der Folge, dass die Bindung an die Kommune nur noch sehr locker war. So sind die Gemeinderäte häufig nur dann mit den Unternehmen, die ja doch ihre, d.h. Unternehmen der Gemeinde sind, in Berührung gekommen, wenn diese in Turbulenzen gekommen sind und Verluste ausgeglichen werden sollten. Das soll sich in Zukunft ändern. Wir haben deshalb mit dem neuen § 118 der Gemeindeordnung nicht nur eine Transparenz kommunalwirtschaftlichen Handelns bewirkt, sondern durch die Verpflichtung, die Einwohner über einen Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, auch Möglichkeiten der Kontrolle durch die Bürger geschaffen, und das heißt damit auch durch die örtliche Wirtschaft. Die Möglichkeit, die die örtliche Wirtschaft hier hat, ist in den Eingaben der Handwerksverbände, die uns im Gesetzgebungsverfahren erreicht haben, meistens nicht erkannt worden. Ich wollte sie deshalb hier noch einmal besonders herausstreichen. Es ist festzuhalten, dass die änderungen der Gemeindeordnung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und das neue Anstaltsgesetz, mit dem den Kommunen eine weitere öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Verfügung gestellt wird, der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen dienen. In ihrer Gesamtheit werden auch die Interessen der örtlichen privaten Wirtschaft erheblich besser berücksichtigt als dies nach der geltenden Rechtslage möglich war. Anrede, zum in der Presse getätigten Ausruf des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU Fraktion Gürth - "Stoppt dieses Gesetz" ¿ möchte ich nur bemerken: Sich am Ende eines sehr langen Diskussionsprozesses im parlamentarischen Raum zum vermeintlichen Sprachrohr einer Interessengruppe aufzuschwingen und nicht den Interessenausgleich zu suchen, stellt Ihnen ein gewisses Armutszeugnis aus. Lassen Sie es mich noch einmal betonen. Inhalt des Gesetzes ist der Schutz der kommunalen Wirtschaft vor überregionaler Konkurrenz - nicht gegenüber den örtlichen Unternehmen. Diesbezüglich gilt weiterhin das Subsidiaritätsprinzip, welches bedeutet, daß die Gemeinde sich grundsätzlich nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn - ich zitiere den Gesetzestext - "der öffentliche Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann." Der Frisör bei mir vor Ort muß also keine Angst davor haben, daß meine Gemeinde einen Frisörladen eröffnet - da muß er schon eher Angst vor der Konkurrenz durch meine Frau haben, die mir die Haare schneidet . Zum Verhalten der CDU-Fraktion im Landtag muß man generell die Frage stellen, ob die Kommunalpolitiker dieser Fraktion den Gesetzentwurf eigentlich ihren Wirtschaftspolitikern erklärt haben. In anderen Ländern waren CDU-Innenpolitiker führend bei der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts. Ich erinnere nur an Bayern, welches ebenfalls das kommunale Anstaltsgesetz eingeführt hat. Vielleicht erklärt sich die Zurückhaltung der CDU-Innenpolitiker auch dadurch, daß die Partei in fast keiner größeren Stadt Sachsen-Anhalts den Bürgermeister stellt. Ihnen fehlt das Problembewußtsein hinsichtlich der Konkurrenzsituation in der sich die Stadtwerke gegenüber überregionalen Energieversorgern befinden, deren Interessen Herr Gürth offenbar zu vertreten scheint. Oder will er sich hier im Ergebnis für Atomstrom aus der Ukraine, Tschechien oder Frankreich stark machen? Für die Haltung der CDU-Fraktion in dieser Frage gibt es keine Begründung in der Sache. Anrede, ich komme zum Schluss und möchte Sie bitten, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres zu folgen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Nachbenennung des Vertreters Sachsen-Anhalts im Europäischen Ausschuss der Regionen

Am heutigen Tage hat das Kabinett Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 1. Februar 2022 für das dem Land Sachsen-Anhalt zustehende Mandat im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) nachbenannt. Der Ausschuss der Regionen ist ein Gremium der Kommunen und Regionen der gesamten Europäischen Union (EU). Er wurde auf Grundlage des Vertrages von Maastricht im Jahr 1994 konstituiert und verleiht Städten und Regionen eine Stimme in der Europäischen Union. So gibt der AdR etwa Stellungnahmen zu EU-Gesetzesvorhaben ab und wird in allen Bereichen, in denen die regionalen Gebietskörperschaften besonders betroffen sind, z.B. Strukturfonds, Bildung und Jugend, Kultur, Umwelt und Gesundheitswesen, obligatorisch angehört. In weiteren Bereichen ist eine fakultative Konsultation des AdR durch die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament möglich. Sachsen-Anhalt darf in der aktuellen Mandatsperiode des AdR (2020-2025) ein Mandat und ein stellvertretendes Mandat besetzen. Stellvertretender Mandatsträger ist Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst. Minister Schulze wird das Mandat in Nachfolge von Staatssekretär Dr. Michael Schneider, Leiter der Vertretung und Bevollmächtigter des Landes beim Bund, übernehmen, der dieses auf eigenen Wunsch hin zur Verfügung gestellt hat. Schulze war von 2014 bis 2021 für Sachsen-Anhalt Mitglied des Europäischen Parlaments und hier u. a. stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Tourismus. Dr. Schneider war seit 2002 Mandatsträger im Ausschuss der Regionen. Im Rahmen seiner Mandatstätigkeit übte er bereits als stellvertretender Vorsitzender des AdR, Vorsitzender der Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER), Vorsitzender der EVP-Fraktion sowie Koordinator des Netzwerkes für Subisidiaritätskontrolle und Vorsitzender der Steuerungsgruppe Subsidiarität zahlreiche herausgehobene Funktionen aus. Die Landesregierung dankte Staatssekretär Dr. Schneider für sein langjähriges Engagement im AdR und wünscht Minister Schulze viel Erfolg und Schaffenskraft bei der Wahrnehmung seines neuen Mandates. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/01 Magdeburg, den 9. April 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung TOP 8 der Landtagssitzung am 5./6. April 2001 Im Dezember 1999 habe ich ein Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Im April 2000 folgte das Leitbild der Landesregierung zur Modernisierung der Landesverwaltung. Bis heute waren diese Leitbilder Grundlage für eine landesweite Diskussion. Kritiker der Kommunalreform, davon gibt es auch ein paar, argumentierten häufig mit der Frage: Welche Verbindlichkeit hat denn das Leitbild des Innenministers? Keine, denn es ist ja nur das Leitbild des Innenministers. Ab heute müssen sich diese Kritiker ein neues Argument überlegen. Denn mit der Verabschiedung des zweiten Vorschaltgesetzes sind diese Leitbilder nicht mehr bloße Diskussionsgrundlage, sondern in weiten Teilen Gesetz. Der Landtag von Sachsen-Anhalt macht sich die Leitbilder zu eigen und zeigt, daß auch er bereit ist, notwendige Reformschritte mitzugehen. Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, ein guter Tag für die Landesregierung, ein guter Tag für mich. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Im Lande gibt es eine gestalterische Mehrheit für eine umfassende Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Dieses mögen alle, die für Sachsen-Anhalt und seine Kommunen Verantwortung tragen, zur Kenntnis zu nehmen. Die Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, der Kelch der Reform möge vorübergehen, ist vorbei. Aber so viele sind es ja auch gar nicht, die den Kopf in den Sand stecken. Außerdem wissen wir ja, dass sich viele Kommunalpolitiker gerade im Kommunalwahlkampf noch zurückhalten. Doch ich sage den besonders lauten Gegnern einer Kommunalreform voraus: Sie werden das gleiche Schicksal erleiden wie die CDU im Bund mit der Rentenreform. Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch die großen Protestierer und Verweigerer, vergeht nicht einmal eine Woche und die CDU-Spitzen geben ihre Blockade auf. Ich bin gespannt, wie die CDU hier im Lande - mit ihrem kommunalpolitischen Sprecher vorneweg - nach den Wahlen in Sachen Kommunalreform argumentieren wird. Der Widerstand ist rein wahltaktischer Natur. Zum Glück gibt es ja auch noch Professor Böhmer, der auch vor Wahlen ein offenes und ehrliches Wort liebt. Wie auf einer Veranstaltung in Köthen, bei der er sinngemäß ausführte, dass die Kreisgebietsreform kommen würde und die CDU diesen Prozess mitgestalten müsse. Anrede, in seiner Regierungserklärung vom 6. April vergangenen Jahres hat unser Ministerpräsident die von der Landesregierung geplanten Reformschritte vorgestellt: Ich will nur einige nennen: Abschaffung der Regierungspräsidien bis zum Jahr 2005. - Geregelt in § 4 des zweiten Vorschaltgesetzes. Parallel dazu die Schaffung eines ab 2005 funktionsfähigen Landesverwaltungsamtes. - Geregelt in § 5 des Gesetzes. Halbierung der Zahl der Landesämter im nachgeordneten Bereich der Ministerien sowie die Verringerung der staatlichen ämter der Ortsebene um ein Drittel. - Geregelt in § 6 des Gesetzes. Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen soweit wie möglich. - Geregelt in § 3 Absatz 1 des Gesetzes. Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht für alle verbleibenden ämter. - Geregelt in § 2 des Gesetzes. Sie sehen: Die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform der Landesverwaltung finden sich im zweiten Vorschaltgesetz wieder und haben in den Ausschüssen bereits die entsprechende Zustimmung gefunden. Im weiteren will ich kurz auf die Vorschriften zur Kommunalisierung eingehen. Der Gesetzentwurf hat dazu Regelungen zum Grundsatz der Subsidiarität und Zweistufigkeit vorgesehen, und für die übertragung von Aufgaben an die Leistungsfähigkeit der Kommunen angeknüpft. Im Zuge der Ausschussberatungen ist das Verfahren dahingehend weiter präzisiert worden, dass nunmehr die zu übertragenden Aufgabenbereiche gesetzlich festgelegt werden. Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, daß Sie sich bereit gefunden haben, in einer Arbeitsgruppe konkret über die zu kommunalisierenden Aufgaben zu diskutieren. Die erste Beratung hat stattgefunden und gezeigt, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist. Dreh- und Angelpunkt auch der Funktionalreform ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Hier fordert der Landtag nicht nur den Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen zu Einheiten bestimmter Größenordnungen, sondern auch eine qualitative Weiterentwicklung, eine Qualifizierung, der Verwaltungsgemeinschaften. Es soll unverzüglich gesetzlich bestimmt werden, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen sind und wie die Vertretungskörperschaft zu wählen ist. Seit kurzem gibt es zum Thema "Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft" einen Referentenentwurf, der den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt worden ist. Dabei bin ich etwas verwundert über das öffentliche Aufsehen und die überraschung, die auch von Landtagsabgeordneten über diesen ersten Referentenentwurf geäußert wird. In diesem Entwurf wird nichts anderes gemacht, als dem Auftrag aus dem 2. Vorschaltgesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft nachzukommen. Außerdem sind die Vorschläge überhaupt nicht neu. Erstmals vorgelegt wurden sie im Positionspapier des Regionalen Arbeitskreises der Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter der Regierungsbezirke Magdeburg, Dessau und Halle vom 28.9.1999. Umschrieben finden Sie sie im Positionspapier des Landkreistages vom 7.12.1998 wieder. Und wer ganz genau wissen möchte, auf welcher Grundlage der erste Referentenentwurf entstand, muss nur die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 8. Mai 2000 lesen. Und, verehrte Frau Theil, an die Einführung einer Doppelspitze ist überhaupt nicht gedacht. Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss wählt bereits jetzt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet und die Verwaltungsgemeinschaft repräsentiert. Der, nennen wir es Verbandsgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen und repräsentiert die Verbandsgemeinde bzw. qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft. Anrede, soll dieses Gesetz unverzüglich erlassen werden, wie es jetzt in der Beschlussempfehlung zum zweiten Vorschaltgesetz steht, ist es erforderlich, die Kommunalen Spitzenverbände bereits sehr frühzeitig zu beteiligen. Bis Ende Mai wird sich der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Hauptbetroffenen in einer Stellungnahme dazu äußern. Da der Entwurf auf der Stellungnahme des Verbandes beruht, bin ich gern bereit, auch die weiteren Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen. Anrede, zwischenzeitlich war im zeitweiligen Ausschuss sogar gefordert worden, dass das 3. Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ich bin froh, dass diese Forderung nicht mehr besteht und die Verbände dadurch ausreichend Zeit zur Beratung haben. Diskussionen gibt es auch zu Begrifflichkeiten. Ob das Gesetz nun von Verbandsgemeinde oder qualifizierter Verwaltungsgemeinschaft spricht, ist so lange zweitrangig, wie damit genau das gleiche gemeint ist. Vielleicht gibt es auch eine Bezeichnung, die von allen getragen werden kann. Anrede, in einem neuen § 3 Absatz 5 des 2. Vorschaltgesetzes wird gefordert, die Stadt-Umland-Beziehungen "zeitnah gesetzlich zu regeln." Offen bleibt dabei zunächst der Weg zur Regelung dieser Beziehungen, ob der Schritt zu Eingemeindungen getan werden muss oder ob es ausreicht, den Abschluss von Stadt-Umland-Vereinbarungen zu fordern. Die Landesregierung erwartet sich hier von einem Gutachten zur Analyse der Verflechtungsbeziehungen der kreisfreien Städte zu ihren Umlandgemeinden und einer Analyse bestehender Lösungsansätze in Wissenschaft und Praxis konkrete Hinweise zur Lösung der Problematik. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens und dessen notwendiger Diskussion mit den Betroffenen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Stadt-Umland-Problematik vorzulegen. Es geht nicht uns bei dieser Frage nicht darum, angeblich leistungsstarke und finanzkräftige Gemeinden aus dem ländlichen Umfeld herauszulösen und einem genauso angeblich anonymen Moloch "Stadt" einzuverleiben. Vielmehr sind ¿ aus vielfältigen, der Dynamik der unmittelbaren Nachwendejahre geschuldeten Gründen ¿ aus raumordnerischer Sicht teilweise massive Fehlentwicklungen eingetreten, die wir auffangen und im Zuge der Gebietsreform nach Möglichkeit bereinigen müssen. Anrede, schließlich werden die Gemeinden und Landkreise aufgefordert, die Gebietsänderungsvereinbarungen in der freiwilligen Phase bis zum 31. Oktober 2002 abzuschließen. Danach setzt die staatliche Phase ein ¿ das hindert nicht den Abschluss weiterer freiwilliger Vereinbarungen, doch werden die betreffenden Kommunen in die Planungen der staatlichen Phase einbezogen. Das Ergebnis dieser staatlichen Phase soll als Gesetz bis zum 30. September 2003 erlassen werden, so dass die nächsten Kommunalwahlen in den neuen Strukturen erfolgen können. Ich freue mich, heute sagen zu können, dass das eingangs erwähnte Ziel der untrennbaren Verknüpfung von Funktional- und Kommunalreform - auch dank der intensiven Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses - nunmehr erreicht ist. Anrede, bei meiner Vorstellung des zweiten Vorschaltgesetzes in der Landtagssitzung am 14. September habe ich die gesamte Kommunal- und Landesverwaltung mit einem Haus verglichen, welches zwei große Etagen hat. Die Zwischenetagen und Nebenaufgänge sind bereits erheblich reduziert worden - ich erinnere nur an die Reduzierung der Forstämter, der ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung oder der Staatlichen Studienseminare. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bildung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hinzuweisen, in der sechs Einrichtungen und Behörden zu einer Organisationseinheit zusammengeführt wurden. Ich denke, wir sind auf dem besten Wege, ein tragfähiges Fundament mit architektonisch gut durchdachten Etagen zu bauen. Anrede, Verwaltungsreform hat immer einen prozesshaften Charakter, ist ein dynamischer Prozess. Das zweite Vorschaltgesetz regelt, was hier und heute zu regeln ist. Die Verabschiedung des Gesetzes macht vor allem eines deutlich: Die Mehrheit im Landtag steht hinter dem anspruchsvollen Projekt einer Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Europaminister Robra: Mehr Subsidiarität nötig

?Wir sollten europäische Kompetenzen dort stärken, wo sie dringend erforderlich sind, beispielsweise in der Außen- und Sicherheitspolitik. Demgegenüber gilt es, Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität dort zu wahren, wo die nationalen und regionalen Ebenen bessere Lösungen finden können wie zum Beispiel im Umwelt- und Naturschutz. Gebietskörperschaften müssen besser in die Politikgestaltung der EU einbezogen werden. Europa muss nicht alles regeln. Wir benötigen mehr Subsidiarität. Wenn Europa mehr Vertrauen in die Regionen hat, wächst in den Regionen auch das Vertrauen in Europa.? Das erklärte Europaminister Rainer Robra heute in Berlin bei einer europapolitischen Veranstaltung in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts.   Ängsten und Misstrauen zum Trotz zeigten aktuelle Umfragen, dass sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit Europa identifiziere, betonte Robra. Immerhin 82 % der Deutschen und 70 % aller Europäer sähen sich auch als EU-Bürgerinnen und ?Bürger. 64 % der Deutschen und 57 % der Europäer seien optimistisch, was die Zukunft der Europäischen Union betreffe.   Die europäische Einigung sei nach wie vor ein einzigartiges Erfolgsprojekt, auch wenn sie angesichts aktueller Herausforderungen wie der Flüchtlingssituation oder dem Brexit am Scheideweg stehe, hob der Europaminister hervor. ?Wir können und werden diese Herausforderungen bewältigen, das geht aber nur gemeinsam.?   Die Sorgen und Ängste vieler Menschen müssten ernst genommen werden. Der Dialog zu wichtigen europäischen Themen dürfe deshalb nicht nur auf politischer Ebene stattfinden. Er müsse die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen. Gerade mit Blick auf die Europawahlen 2019 sei es wichtig, die Debatte zu europäischen Themen fortzuführen und zu intensivieren, mahnte der Minister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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