s/sulfatzellstoff/Sulfitzellstoff/gi
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Am 3. März 2013 traten neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Handels mit illegal gewonnenem Holz in Kraft. Die neue EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen betrifft alle am Holzhandel Beteiligten. Sie untersagt das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, um zur Bewältigung des weltweiten Problems des illegalen Holzeinschlags beizutragen. Die neue Rechtsvorschrift gilt sowohl für eingeführte(s) als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse und umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht.
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Drei Produkte erfüllen die strengen Vergabekriterien Der Blaue Engel kennzeichnet jetzt auch Einwegwindeln. Die neuen Produkte werden zu 100 Prozent aus Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt, sind frei von Kosmetikzusätzen, schadstoffgeprüft und ab sofort in mehreren Drogeriemärkten erhältlich. Der Anteil der Kinder in Deutschland, die in ihren ersten Lebensjahren Einwegwindeln tragen, wird auf 95 Prozent geschätzt. Täglich werden in Deutschland ca. zehn Millionen Windeln gebraucht und weggeworfen. Es lohnt sich also, beim Kauf von Windeln auf die Bedingungen der Herstellung und die Qualität zu achten. Das ist sowohl gut für die Umwelt als auch für die Kinder. Die nunmehr mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gekennzeichneten Windeln haben gegenüber anderen Einwegwindeln folgende Vorteile: Bislang erfüllen drei Windeln die Vergabekriterien für den Blauen Engel: Mehr zu den Vergabekriterien erfahren Sie hier . Der Blaue Engel ist seit 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel ist die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Er kennzeichnet über 12.000 Produkte und Dienstleistungen von rund 1.500 Unternehmen.
Die Modellierung des Umweltprofils „Holzstoff“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung von TMP-Holzstoff („ThermoMechanical Pulp“) mit TCF-Bleiche („Total Chlorine Free“). Berücksichtigt wurden die Transporte zur Mühle, die Holzbearbeitung, der mechanische Aufschluss, das Bleichen und die Trocknung des Holzstoffs. Die Energieerzeugung vor Ort und interne Wasseraufbereitungsprozesse wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Daten repräsentieren durchschnittliche, moderne Technologie. Eingesetzter Holzstoff: 1332569t Produktion: 1162776t
Wellpappenrohpapiererzeugung Europa (Brauner Kraftliner): Kiefern- oder Fichtenholz wird nach dem Kraft- (oder Sulfat)-Verfahren mit Natronlauge unter Zusatz von Sulfid aufgeschlossen. In manchen Fabriken wird der Sulfataufschluß nicht sehr weit getrieben und es wird eine Sauerstoffdelignifizierung angeschlossen. Die Aufschlußlauge wird zur Energiegewinnung und Chemikalienrückgewinnung reduzierend verbrannt, so daß Sulfide und Natronlauge (nach Kaustifizierung) zurückgewonnen werden. Der Zellstoff wird ungebleicht eingesetzt, woraus die typische braune Farbe und hohe Festigkeiten resultieren. Zellstoff- und Papiererzeugung sind in den Anlagen integriert, eine Zwischentrocknung des Zellstoffs entfällt dadurch. In Europa wird in den meisten Fabriken zusätzlich krafthaltiges Altpapier (aus Importen) als weiterer Einsatzstoff verwendet. Es wird in Wasser aufgeschlagen und durch mechanische Prozesse von Fremdstoffen befreit. Der Zellstoff wird in Refinern gemahlen und mit Zusätzen (Stärke) über ein Langsieb zu einer Papierbahn geformt. Durch Pressen wird sie auf 50 % TG gebracht und mit dampfbeheizten Trockenzylindern getrocknet (ca. 96 % TG). Die Oberfläche des Papiers wird in der Papiermaschine mit einer Stärkelösung geleimt. Die Daten gelten für Österreich, Finnland, Frankreich, Norwegen, Portugal und Schweden, prinzipiell in gleicher Form in USA und Canada. Allokation: keine Genese der Daten: Die Daten repräsentieren den Durchschnitt von 90 % der europäischen Kraftlinerproduktion und entsprechen dem Stand von 1994. Sie wurden durch ECOBILAN (Paris) im Auftrag dreier europäischer Verbände durch Befragung der Hersteller ermittelt und validiert. Systemgrenzen sind die Werke. Beim Energieverbrauch ist offensichtlich die Ablaugenverbrennung im Gegensatz zur Rindeverbrennung in den Werken nicht berücksichtigt worden. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 50% Produkt: Papier/Pappe
Die Modellierung des Umweltprofils „Sulfitzellstoff“ umfasst die Aufwendungen und Emis-sionen der Herstellung von Sulfitzellstoff als Produktionsmix aus 25 % ECF-gebleichtem und 75 % TCF-gebleichtem Sulfitzellstoff. Die Inventardaten spiegeln den europäischen Durchschnitt wieder. Einsatz in der Papierindustrie: 662629t Import: 132978t
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018, Version 1) im Rahmen eines Forschungsvorhabens. Bei Einwegwindeln handelt es sich um ein Produkt, das für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommt. Daher wird in den Vergabekriterien ein Schwerpunkt auf Inhaltsstoffe und Schadstoffprüfungen gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Herstellung des Zellstoffs, der zu 100% aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie aus ressourenschonender Produktion stammen muss. In Deutschland tragen 95% der Kleinkinder Einwegwindeln. Jährlich werden so in Summe ca. 3,65 Mrd. Einwegwindeln verbraucht. Aktuell wird der Jahresumsatz aller Einwegwindelanbieter in Deutschland auf ca. 700 Mio. Euro geschätzt. In dem Forschungsvorhaben wurden eine Markt- und Umfeldanalyse, ein Vergleich vorhandener Umweltzeichen (EU Ecolabel und Nordic Swan) und eine Auswertung vorhandener Ökobilanzen durchgeführt. Während der Kriterienerarbeitung wurden insgesamt vier verschiedene Fragebögen an beteiligte Akteure verschickt: 1) ein Fragebogen an die Hersteller von Superabsorbern; 2) ein Fragebogen an diverse Windelanbieter; 3) ein Fragebogen an die Hersteller von Zellstoff; 4) ein Fragebogen an Testlabore und Hersteller bezüglich der üblichen (Praxis-)Tests in der Branche. Darüber hinaus fand ein Austausch mit verschieden Expertinnen und Experten statt. Insgesamt wurden zwei physische Sitzungen mit interessierten Akteuren durchgeführt: ein Fachgespräch (23. Juni. 2017) und eine Expertenanhörung (17. Oktober 2017). Auf den Sitzungen wurden die Entwürfe der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die Anforderungen beinhalten den Ausschluss von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften, die Überprüfung kritischer chemischer Stoffe am Endprodukt, Einschränkungen bezüglich der Zellstoffherkunft und -produktion, Anforderungen an Kunststoffe einschließlich superabsorbierender Polymere und Klebstoffe, den Ausschluss von Zusatzstoffe (optische Aufheller, Lotionen, Duftstoffe, antibakterielle Wirkstoffe, Geruchsbinder), Verpackung sowie Qualität und Gebrauchstauglichkeit. Quelle: Forschungsbericht
Träger von Windeln, wie z. B. Kleinkinder, haben ständig Hautkontakt mit diesen Produkten, sodass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können. Für alle in der Windel enthaltenen Materialien enthält der Leitfaden deshalb strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen. Des Weiteren ist der Einsatz von Lotionen, Duftstoffen und Geruchsbindern untersagt, um das Risiko für Allergien zu vermindern. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Herkunft und Herstellung des Zellstoffs. Der Zellstoff muss ausschließlich aus nachweislich nachhaltig und naturnah wirtschaftenden Betrieben (z. B. FSC, PEFC) und einer energieeffizienten und emissionsarmen Zellstoffherstellung stammen. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018). Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
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Bund | 250 |
Land | 14 |
Zivilgesellschaft | 2 |
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