Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit.
Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen.
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.
Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Flächen im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind verschiedene im Straßenraum befindliche Linien- und Punktobjekte enthalten. Zu den Linienobjekten gehören: Hochbord, Tiefbord, Geländer, Mauer, Rinne und Zaun. Zu den Punktobjekten gehören: Pflanzkübel, Lampe, Hängelampe, Mast für Hängelampe, Poller/Pfosten/Wegesperre, Fußgängerleitsystem, Verkehrsampel, Bügel, Fahrradbügel, Findling, Bank, Tisch, Kunst im öffentlichen Raum/Skulptur, Brunnen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität der jeweiligen Fortführung des Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Die Datengrundlage weist jedoch einen älteren Stand auf, als der Tag der Fortführung. Auch Baustellen aus den Vorjahren werden u.U. erst in späteren Jahrgängen umgewandelt, sodass anhand des Datensatzes keine Analyse möglich ist, wie viele Flächenänderungen in einem Jahr im Straßenraum erfolgt sind. Insbesondere die Punkt- und Linienobjekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie z.T. bereits bei der Ersterfassung nicht vollständig erfasst wurden und Aufstell- und Abbauprozesse der datenpflegenden Stelle in der Regel nicht gemeldet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an fachdatenmanagement@gv.hamburg.de.
Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
Die Gesamtartenliste umfasst in Deutschland 448 etablierte Arten aus zwei Schmetterlingsfamilien: Neben den 432 Arten der Spanner (Geometridae) auch 16 Arten der Eulenspinner und Sichelflügler (Drepanidae). Da die meisten Arten nachtaktiv sind, werden die Spanner ökologisch zu den Nachtfaltern gezählt. Es gibt jedoch auch einige tagaktive Arten, wie beispielsweise den Pantherspanner oder den Wolfsmilchspanner. Die Raupen der Spanner haben zu wenig Beine, um wie andere Schmetterlingsraupen zu laufen. Dafür haben sie ihren ganz eigenen Fortbewegungsstil entwickelt: Wenn man eine Raupe sieht, die ihren Hinterleib mit dem verbliebenen Bauchbeinpaar und den Nachschiebern bis ganz nach vorne zu den Brustbeinen zieht und dabei einen steilen Buckel macht, hat man immer eine Spannerraupe vor sich. Die Falter sind eher zart als kräftig gebaut und meist sehr gut getarnt, sodass sie auf ihrer Unterlage nicht auffallen, wie z.B. die Rindenspanner. Der Ulmen-Harlekin hat sich eine außergewöhnliche Tarnung zugelegt, er trägt umgangssprachlich auch den Namen „Vogeldreck“: Mit seinen weißen Flügeln, auf denen grau-schwarze und gelb-braune Flecken sitzen, imitiert er die Hinterlassenschaften von Vögeln. Diese Tarnung wird als Vogelkot-Mimese bezeichnet und dient als Schutz vor Fressfeinden. Die Kapselspanner der Gattung Perizoma oder die Blütenspanner der Gattung Eupithecia sind hoch spezialisierte Gattungen, deren Vertreter oft nur an einer einzigen Pflanzenart fressen – wie die Namen andeuten, sind sie weniger interessiert an Grünzeug: Meist fressen sie an den Samenkapseln oder Blüten ihrer Wirtspflanzen. Vor allem die Blütenspanner-Arten sind als vollständig entwickelte Insekten nicht leicht voneinander zu unterscheiden; Fachleute machen sich daher oft die Wirtspflanzenbindung zu Nutze und suchen dort nach den Raupen, denn sie sind monophag – so der Fachbegriff für diese enge Wirtsbindung an nur eine Pflanzenart. Auch die Raupe des Gelben Ringelfleck-Gürtelpuppenspanners ( Cyclophora lennigiaria ) lebt nur an einer einzigen Pflanze, dem Französischen Ahorn. Von den 448 in der Gesamtartenliste aufgeführten Spanner-Arten wurden in der Roten Liste 440 Arten hinsichtlich ihrer möglichen Gefährdung bewertet. Insgesamt gelten 57 % der in Deutschland etablierten Spanner als ungefährdet. Etwa 25 % wurden als bestandsgefährdet, also in die Kategorien „Gefährdet“, „Stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Zehn Spanner-Arten gelten als ausgestorben oder verschollen. Die Gefährdungsursachen sind für diese Artengruppe vielfältig. Ein wichtiger Faktor für die Gefährdung ist der Verlust an natürlichen Lebensräumen, insbesondere durch die Landwirtschaft. (Stand Januar 2008, geringfügig ergänzt 2011) Trusch, R.; Gelbrecht, J.; Schmidt, A.; Schönborn, C.; Schumacher, H.; Wegner, H. & Wolf, W. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Spanner, Eulenspinner und Sichelflügler (Lepidoptera: Geometridae et Drepanidae) Deutschlands. – In: Binot-Hafke, M.; Balzer, S.; Becker, N.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 287–324. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)
Die Genehmigung für die teilweise Waldumwandlung im Flurstück 177 (Abt. 3289), westlich des Stadthafens Senftenberg, sowie die Größe und die Lage der dazugehörigen Ausgleichsflächen gemäß LWaldG. Ferner die Begründung, warum die offensichtlichen Waldflächen in den Flurstücken 164, 108 und weitere der näheren Umgebung nicht als Wald in der Forstgrundkarte dargestellt sind. In den letzten Monaten wurden in o.g. Flächen umfangreiche Holzungsarbeiten im Ober und Unterstand durchgeführt und teilweise sämtliches Unterholz, bestehend aus EI, AH, ROB, GBI, PA verschiedener Arten, verschiedenen heimischen Sträuchern sowie stehendes und liegendes Totholz mit Höhlen und weiteren Habitatstrukturen entfernt und gehäckselt in die Fläche verblasen. Damit wurde nun auf großen Flächen ein parkartiger Charackter im vormaligen naturbelassenen Wald hergestellt und die Lebensgemeinschaft Wald massiv beeinträchtigt. Im östlichen Teil des FlSt 164 stehen auch noch Schilder, welche die Fläche als (Wald)Biotop ausweisen. Sollte es dazu keine Genehmigung geben bitte ich um Mitteilung der Art und Stand des eingeleiteten forstrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Lage und den Umfang der dann nötigen Auflagen der Ausgleichsflächen für die Wiederherstellung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 417 |
| Europa | 18 |
| Kommune | 49 |
| Land | 528 |
| Weitere | 283 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 108 |
| Zivilgesellschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 128 |
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 39 |
| Ereignis | 14 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 157 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 85 |
| Text | 437 |
| Umweltprüfung | 57 |
| unbekannt | 256 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 853 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1133 |
| Englisch | 245 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 44 |
| Bild | 117 |
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| Dokument | 351 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 684 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1096 |
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