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Die pflanzenbaulichen Standorteigenschaften kohlefuehrender Sedimentgemische des tertiaer auf Tagebauhalden

Die Rekultivierung des Haldenkomplexes war fehlgeschlagen. Es soll festgestellt werden, welche der Eigenschaften des Sedimentgemisches zu diesen Schwierigkeiten gefuehrt hat. Dazu muessen sowohl seine physikalischen wie seine chemischen Eigenschaften festgestellt werden. Insbesondere soll dem Gehalt an Kohle und Sulfid im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Standorteigenschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Daneben soll geprueft werden, auf welche Weise sich die aufgebrachten Meliorationsmittel auf die Standorteigenschaften der Halde auswirken.

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung des Kiessandtagebaus Wernsdorf II“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 20. Juni 2025

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 27. November 2023 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung des Kiessandtagebaus Wernsdorf II auf dem Gebiet der Stadt Penig (Landkreis Mittelsachsen). Die Planänderung betrifft die Erweiterung der Abbaufläche des Kiessandtagebaus Wernsdorf II um 8 ha nordöstlich des bestehenden Vorhabens. Die Erweiterungsfläche schließt unmittelbar an den bisher zugelassenen Tagebau an. Sie grenzt im Osten an die A 72, im Süden an die K 8257 sowie eines von der Straße abgehenden Zufahrtweges, im Westen an das bestehende Abbaufeld I des Kiessandtagebaus und im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Bergbauunternehmen behält für den Abbau auf der Erweiterungsfläche die bisherige Abbautechnologie bei. Die Gewinnung des Kiessandes soll im Trockenabbau erfolgen. Ein Eingriff in den Grundwasserhorizont ist nicht geplant. Vor der Gewinnung des Rohstoffes ist der Abtrag des Bodens notwendig. Diesen gewinnt das Bergbauunternehmen selektiv und setzt diesen bei der Wiedernutzbarmachung im Tagebau wieder ein. Der fakultative Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben ist mit Bescheid vom 14. Januar 1999 einschließlich Verlängerung bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Erweiterung des Vorhabens gemäß § 51 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist, in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist, gemäß der §§ 9 bis 12 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Dazu hat es festgestellt, dass die Vorhaben Kiessandtagebau Wernsdorf II, Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig und Kiessandtagebau Pernig-Elsdorf nach § 10 Abs. 4 UVPG kumulieren. Die Feststellung der UVP-Pflicht bzw. der Pflicht zur allgemeinen UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt neben § 9 Abs. 2 UVPG deshalb auch nach den §§ 10 bis 12 UVPG vorgenommen. In die allgemeine UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt die bisher zugelassenen Vorhaben zu den Kiessandtagebauen Wernsdorf II, Wernsdorf-Zeisig und Penig-Elsdorf als Vorbelastungen einbezogen.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Kiessandtagebau Schiebsdorf I/III"

Für das Vorhaben "Kiessandtagebau Schiebsdorf I/III" beantragte die Kieswerk Schiebsdorf GmbH die bergrechtliche Planfeststellung. Das Vorhaben umfasst eine Gesamtfläche (Fläche Rahmenbetriebsplan) von insgesamt 66,9 ha. Davon sind mit geltendem Hauptbetriebsplan bereits 24,2 ha beansprucht, sodass die mit dem Rah-menbetriebsplan beantragte Erweiterung 42,7 ha umfasst. Die Erweiterung setzt sich aus 38,6 ha Abbaufläche sowie 4,1 ha sonstige Fläche zusammen. Die sonstigen Flächen sind Grundstücksbereiche außerhalb des Bergwerkseigentums, Flächen zum landschaftspflegerischen Ausgleich sowie nicht in Anspruch zu nehmende Vegetations-/Waldflächen. Die derzeit am Standort betriebenen Tagesanlagen (Büro- und Sanitärcontainer, Waage, Zufahrt) werden auch weiterhin genutzt. Diese Anlagen sind jedoch genehmigungsrechtlich der Bauschuttrecyclinganlage zugeordnet und unterliegen damit nicht dem Bergrecht. Der noch anstehende gewinnbare Kiessandvorrat umfasst ca. 3,5 Mio. m³. Bei einer geplanten durchschnittlichen Fördermenge an verwertbaren Rohstoffen von ca. 135.000 m³/a beläuft sich die rechnerische Verlängerung der Lebensdauer des Tagebaus auf ca. 26 Jahre. Einschließlich der geplanten Wiedernutzbarmachung beträgt der beantragte Rahmenbetriebsplanzeitraum 30 Jahre. Die Gewinnung der Sande und Kiessande erfolgt ausschließlich im Trockenschnitt mittels Radlader. Zur Aufbereitung wird das gewonnene Material einer mobilen Tro-ckensiebanlage sowie bei Bedarf einer semimobilen Wasch- und Klassieranlage zugeführt. Die Gewinnung der Rohstoffe ist auch zukünftig bis zu einer Sohlenhöhe von 59,50 m NHN mit einem Sicherheitsabstand von 2,00 m zum ermittelten Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Rahmenbetriebsplan liegt vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 24. Juni 2025 während der im Bekanntmachungstext genannten Öffnungszeiten im Dienstgebäude Zimmer R108 (Zentraldienst) des Amts Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 74 Absatz 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im Amtsblatt für Brandenburg am 04.06.2025. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung in der Lausitzer Rundschau am 07.06.2025. Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für zwei Wochen erfolgt gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG im Amtsblatt des Amts Unterspreewald am 06.06.2025. Zusätzlich stellt das LBGR als Planfeststellungsbehörde unter Verweis auf § 27a VwVfG die ausgelegten Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Für das Verfahren maßgeblich sind jedoch die öffentlich ausgelegten Unterlagen.

Anteil Industrie- und Gewerbefläche an Siedlungsfläche

Kategorie: Siedlung Kurzbeschreibung: Industrie- und Gewerbefläche: Baulich geprägte Siedlungsfläche mit vorherrschenden Industrie- und Gewerbebetrieben (z.B. Einkaufszentren, Lager, großflächiger Handel, Ver- und Entsorgung, Messeeinrichtungen, Hafenanlagen) abzüglich Verkehrs- und Wasserfläche Siedlungsfläche: Baulich geprägte Siedlungsfläche und Siedlungsfreifläche abzüglich Verkehrs- und Wasserfläche Bedeutung und Interpretation: Der Indikator beschreibt den Anteil von Industrie- und Gewerbeflächen (z. B. Einkaufszentren, Lager/Depots, großflächiger Handel, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Messeeinrichtungen, Hafenanlagen) an der Siedlungsfläche. (Achtung: Die Werte beziehen sich nur auf eine Teilgebietsfläche!) Hohe Indikatorwerte treten außer in Industriezentren auch in anderen Regionen mit extensiver Ausweisung neuer Gewerbegebiete auf. Datengrundlagen: Bemerkungen: Industrie- und Gewerbeflächen befinden sich in der Regel innerhalb von Ortslagen, können aber auch außerhalb liegen. Bei Industrie- und Gewerbeflächen, die gleichzeitig Tagebau sind, wird nur die Überlagerungsfläche des Bergbaubetriebes einbezogen.

Karte_SL - Tagebau 1

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Karte_SL - Tagebau 0

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Luftdaten der Station Tagebau Lichtenberg (DETH145) in Ronneburg

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Oberflächennaher Rohstoff

Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. Gebiete für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe in Schleswig-Holstein. Die in Schleswig-Holstein genutzten oberflächennahen mineralischen Rohstoffe gehören zur Gruppe der Steine- und Erden-Rohstoffe und umfassen verschiedene Gesteine wie Tone, Kalke und insbesondere Sande/Kiese, die im Tagebau abgebaut werden. Diese heimischen Primärrohstoffe sind die wichtigsten Vorleistungsgüter für die schleswig-holsteinische Bauwirtschaft und sind somit auch von elementarer Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette. Sie dienen im Wesentlichen der Herstellung von Baustoffen, werden im Wohnungs-, Tiefbzw. Straßenbau eingesetzt oder finden als Produkte in der Landwirtschaft, bei der Energiewende oder im Umweltschutz Verwendung. Ausführliche Informationen dazu enthält der Fachbeitrag "Gebiete für die Sicherung und den Abbau mineralischer Rohstoffe" des Geologischen Dienstes. Die im Shapefile enthaltenen Daten stellen die im Fachbeitrag ausgewiesenen Rohstoffpotenziale dar

Oberflächennahe mineralische Rohstoffe in Schleswig-Holstein

Gebiete für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe in Schleswig-Holstein. Die in Schleswig-Holstein genutzten oberflächennahen mineralischen Rohstoffe gehören zur Gruppe der Steine- und Erden-Rohstoffe und umfassen verschiedene Gesteine wie Tone, Kalke und insbesondere Sande/Kiese, die im Tagebau abgebaut werden. Diese heimischen Primärrohstoffe sind die wichtigsten Vorleistungsgüter für die schleswig-holsteinische Bauwirtschaft und sind somit auch von elementarer Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette. Sie dienen im Wesentlichen der Herstellung von Baustoffen, werden im Wohnungs-, Tief- bzw. Straßenbau eingesetzt oder finden als Produkte in der Landwirtschaft, bei der Energiewende oder im Umweltschutz Verwendung. Ausführliche Informationen dazu enthält der Fachbeitrag "Gebiete für die Sicherung und den Abbau mineralischer Rohstoffe" des Geologischen Dienstes. Die im Shapefile enthaltenen Daten stellen die im Fachbeitrag ausgewiesenen Rohstoffpotenziale dar

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