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Umweltfreundliches Tanklager

Ermittlung von Kohlenwasserstoffemissionen aus Schwimmdachtanks/Fortschreibung - Messungen nach 5 Jahren Betriebszeit -

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das MERO-Tanklager in Vohburg wurde festgelegt, zusätzlich zu den Emissionsberechnungen Emissionsmessungen (Gesamtkohlenwasserstoffe, Benzol) an einem der vier Schwimmdachtanks nach Inbetriebnahme und nach etwa fünf Jahren Betriebszeit durchzuführen. Die Emissionsmessungen und Emissionsberechnungen nach Inbetriebnahme wurden 1996 durchgeführt und im DGMK-Forschungsbericht 515 'Ermittlung der Kohlenwasserstoffemissionen aus Schwimmdachtanks' veröffentlicht. Im September 2001 fanden die Wiederholungsmessungen nach 5 Jahren Betriebszeit statt. Im Vergleich zu den 1996 ermittelten geringen Kohlenwasserstoffgehalten in der den Tank an - und vom Tank wegströmenden Luft wurden in 2001 wiederum nur Gehalte um die Messgerätenachweisgrenze oder geringfügig erhöht (1 ppm) gemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass bei gut gewarteten Schwimmdach-Randabdichtungen sich das Emissionsverhalten im Laufe der Betriebszeit nicht verschlechtert hat. Die messtechnisch ermittelten Emissionen liegen im Bereich der nach der VDI-Richtlinie 3479 errechneten Werte.

Bekanntmachung gem. § 5UVPG- Trans Tank GmbH

Die Firma Trans Tank GmbH, Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zur Lage-rung von Flüssigkeiten gemäß Ziffer 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Heßler, Flur 4, Flurstück 600, 701), beantragt. Gegenstand des Antrages ist das Blenden des Produktes BOB (Base of Blendstock) mit Ethanol zu Super E5 und / oder Super E10. Geändert wird die Lagerung von Ethanol in den vorhandenen Tanks 37 und 38 sowie die Errichtung einer neuen Entladeleitung vom Schiffsanleger 4 zum Verteiler III. Weitere bauliche Änderungen erfolgen nicht.

Prototypenentwicklung eines schwimmenden Offshore-H2-Generators und Planung von GW-Offshore-Wasserstoffparks, Hydrodynamische Untersuchung und Optimierung eines schwimmenden Offshore-H2-Generators

Im Rahmen des Verbundvorhabens ProHyGen soll ein autarker schwimmender Offshore-H2-Generator mit LOHC-Speichertechnik entwickelt werden. Ein Ziel des Teilvorhabens HydroHyGen ist, auf Grundlage eines numerischen Modells die Plattform hinsichtlich ihres hydrostatischen und -dynamischen Verhaltens zu optimieren. Da die Bewegungscharakteristik der Plattform einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz der Anlage hat, wird im Rahmen des Vorhabens die institutseigene Simulationsmethode panMARE erweitert, um insbesondere die durch die Bewegungen des LOHC in den Tanks induzierten zeitlichen veränderlichen Kräfte einzubeziehen. Auf Basis der Simulationsergebnisse werden Empfehlungen für das Layout der LOHC-Tanks und den Tankvorgang erarbeitet. Das dynamische Verhalten der Anlage wird unter Betriebs- und Extrembedingungen simuliert, die Ergebnisse werden analysiert. Abschließend sind die Skalierung der Anlage auf eine höhere Leistungsklasse und eine Bewertung der Einflussgrößen geplant. Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung der Strömungsvorgänge im LOHC-Hydrierreaktor unter Berücksichtigung der Bewegungen der schwimmenden Struktur. Anhand der Untersuchungsergebnisse sollen Empfehlungen für die Gestaltung des LOHC-Hydrierreaktors für schwimmende Anlagen entwickelt werden.

Lamilux Composites GmbH - Flüssiggasanlage

Die Lamilux Composites GmbH beantragt am Standort 67105 Schifferstadt, Pechhüttenstr. 8, Flurstück 6186/9, die Lagerung des alternativen Brennstoffs Flüssiggas. Der Standort liegt in einem Industriegebiet. Bei der Anlage handelt es sich um zwei oberirdisch aufgestellte Tanks zur Lagerung von Flüssiggas mit einer Kapazität von jeweils 2,9 Tonnen.

Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG (MiRO), Karlsruhe, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Bauung einer neuen biologische Abwasserreinigungsanlage

Die Firma Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG (MiRO) betreibt auf ihrem Werksgelände in Karlsruhe eine Raffinerie mit diversen Produktions- und zugehörigen Nebenanlagen. Im Werksteil 2 der Raffinerie wird in der Abwasserbehandlungsanlage 2 (ABA2) das gestrippte Wasser aus der Desodorierungsanlage zusammen mit dem gesammelten Oberflächenwasser aus den Prozessanlagen (Öl Siel) behandelt. Derzeit verfügt die ABA2 über ein Vorklärbecken zur Abtrennung von Feststoffen und Ölen, einen Vergleichmäßigungstank, eine Flotation, ein Belebtschlammbecken mit Nachklärung sowie ein Nachoxidationsbecken. Aufgrund der Verschärfung der Grenzwerte soll zur Elimination von Stickstoff aus dem Abwasser eine neue biologische Abwasserreinigungsanlage gebaut werden. Die neue Anlage wird 2-stufig sowie 2-straßig östlich der bestehenden Anlage auf dem Baufeld eines rückgebauten Tanks errichtet. In der ersten Stufe erfolgt der Abbau organischer Verbindungen und in der zweiten Stufe wird gezielt Stickstoff eliminiert. Die bisherigen Abwassermengen werden nicht erhöht. Die Bestandsbiologie soll nach Inbetriebnahme der Neuanlage entfallen, wobei einige Komponenten der bestehenden Anlage weiter genutzt werden.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG der Firma Trans Tank GmbH

Die Firma Trans Tank GmbH, Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen hat die Ge-nehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zur Lagerung von Flüssigkeiten gemäß Ziffer 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Heßler, Flur 4, Flurstück 600, 701), beantragt. Gegenstand des Antrages ist das Blenden des Produktes BOB (Base of Blendstock) mit Ethanol zu Super E5 und / oder Super E10. Geändert werden die vorhandenen Tankbelegungen. Bauliche Änderungen erfolgen nicht.

Errichtung und Betrieb einer Entstickungsanlage (SCR-DeNOx)

53.8851.2.8.1 G/E-§16-1/22-Ba Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung (Stand 08.09.2017 BGBl. I S. 3370, 3376) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: In dem Genehmigungsverfahren gem. § 16 BImSchG der Firma Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH, Poststraße 103, 51143 Köln vom 20.12.2021 bzgl. der Anlagenänderung der Anlage zur Herstellung von Glas, durch die Errichtung und Betrieb einer, •Errichtung und Betrieb einer Entstickungsanlage (SCR-DeNOx), bestehend aus o SCR-Katalysator o Lagertank für Ammoniaklösung (ca. 70 m³) o Tkw-Entleerstelle für Ammoniaklösung o Pumpstation mit Dosiereinrichtung für die Ammoniaklösung o Rohrleitungen zwischen Tank für Ammoniaklösung und Einspeisung in den SCR-Reaktor o Bypass für die DeNOx-Anlage o Reinigungsdruckluftsystem mit Druckluftbehälter (4x380 l) •Änderung des Brennstoffs auf reinen Erdgasbetrieb • Erweiterung der vorhandenen Quenche (Rauchgaskühler) zum Schutz des Katalysators mit Wasserbehälter (ca. 3 m³) und zwei Pumpen. auf dem Werksgelände in 51143 Köln, Gemarkung Urbach, Flur 6, Flurstück 379, wurde für das Vorhaben in einer allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung der Anlage zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die SAINT-GOBAIN GLASS DEUTSCHLAND GmbH (nachfolgend: SAINT-GOBAIN) betreibt an Ihrem Standort in Köln-Urbach eine Glasproduktion mit dem Floatverfahren und einer genehmigten Schmelzleistung von 1000 t/Tag. Im Rahmen der nächsten Kaltreparatur der Float-Glas-Schmelzwanne (2022) solI zur Verbesserung der Emissionssituation eine Entstickungsvorrichtung in Form einer SCR Anlage installiert werden. Die Anlage zur Herstellung von Glas ist der Nr. 2.8.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zugeordnet und ist somit genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Des Weiteren ist die o.g. Anlage der Nummer 2.5. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen und in Spalte 1 mit einem ‚X“ gekennzeichnet. Für die bestehende Anlage wurde im Jahr 2002 im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Für die nunmehr geplanten Änderungsmaßnahmen gem. § 9 (1) UVPG ist im Rahmen des vorliegenden Genehmigungsverfahrens eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Hierzu sind dem Genehmigungsantrag entsprechende Fachgutachten beigefügt: • Immissionsprognose für die geplanten Änderungen im Bereich der Abgasreinigung am Standort in Köln-Porz; PROBIOTEC GmbH, 14.12.2021 (PROBIOTEC, PR 21 G0041) • FFH-Vorprüfung für die geplanten Änderungen im Bereich der Abluftreinigung am Standort in Köln-Porz; PROBIOTEC GmbH, 16.12.2021 (PROBIOTEC, PR 21 G0041) • Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen SCR-Katalysators in der bestehenden Rauchgasreinigungsanlage der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH in Köln-Porz; Accon Köln GmbH, 16.12.2021 (Accon, ACB 1221 - 409368 - 1500) Durch das geplante Vorhaben können erhebliche Auswirkungen z. B. durch den Flächenverbrauch, die Emissionen von Licht und Erschütterungen, durch den Anlieferverkehr sowie durch die Entsorgung von Abfällen und Abwasser ausgeschlossen werden. Des Weiteren entstehen keine relevanten Emissionen von Gerüchen oder Keimen. Bezüglich der Emissionen von Luftschadstoffen wurde im Rahmen der Immissionsprognose nach TA Luft (2021) ermittelt, dass die Gesamtanlage für alle betrachteten Schadstoffe mit Ausnahme von Schwefeldioxid einen irrelevanten Beitrag zur Immissionsgesamtbelastung leistet. Auch für Schwefeldioxid ist sichergestellt, dass die Gesamtbelastung den Immissionswert der TA Luft nicht überschreitet. Somit ist in Bezug auf alle betrachteten Schadstoffe der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet. Die vorliegende Stellungnahme zur Schallimmissionssituation zeigt, dass durch das geplante Vorhaben keine negativen Auswirkungen aufgrund von Schallimmissionen zu erwarten sind. Auch Auswirkungen auf FFH-Gebiete bzw. weitere Schutzgebiete in der Umgebung sind aufgrund der Emissionssituation nicht zu erwarten. Aufgrund der vorgesehenen beantragten Maßnahmen zur Abluftbehandlung werden die derzeitigen emittierten NOx Emissionen wesentlich gesenkt, sodass hier eine konkrete Immissionsverbesserung vorliegt. Die Prüfung des Vorhabens hat somit ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar Köln, den 12.01.2022 Im Auftrag gez. Baulig

Feststellung nach § 5 UVPG- Specht Baustoffhandel, Transport und Entsorgung GmbH & Co. KG

Die Specht Baustoffhandel, Transport und Entsorgung GmbH & Co. KG, Otto-von-Guericke-Str. 8-10, 27356 Rotenburg, hat am 20.04.2023, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Abfalllagerungs- und –behandlungsanlage am Anlagenstandort in 27356 Rotenburg, Otto-von-Guericke-Str. 8-10, beantragt. Konkret wurde die Genehmigung folgender Änderungsmaßnahmen beantragt: - Erhöhung der Durchsatzleistung der Bestandanlage betreffend die Behandlung von ge-fährlichen Abfällen von 2.500 t/d auf 2.700 t/d. - Erhöhung der Durchsatzleistung der Bestandsanlage betreffend die Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen von 3.000 t/d auf 3.200 t/d. - Erweiterung der Bestandsanlage um einen Dekanter und einer Presse. - Verschiebung des Vier-Kammer-Doseurs zur vorhandenen Freifläche. - Erweiterung des Abfallannahmekatalogs. - Errichtung und Betrieb einer Tankanlage für wässrige Phasen. - Errichtung und Betrieb einer mobilen Containerstation für nicht gefährliche und gefährli-che künstliche Mineralfasern (KMF).

bioplusLNG GmbH - Teilgenehmigung 2 gem. § 8 BImSchG für eine Anlage zur Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz

Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz beantragt. Die Genehmigung wurde am 21.06.2024 erteilt. Am 06.09.2024 wurde in diesem Zusammenhang eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser am Standort erteilt. Am 10.07.2024 wurde die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung 2 beantragt. Der vorliegende Teilgenehmigungsantrag 2 beinhaltet bezogen auf den Genehmigungsstand vom 21.06.2024 neben div. geringrelevanten baurechtlichen Änderungen im genehmigten Bestand die Änderung des Gebäudes 25 (Dampfcontainer) sowie die Betriebsaufnahme der Anlage. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu dem oben genannten Antrag einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt.

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