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Stadt Gelsenkirchen: Wassergefährdende Stoffe

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

United Initiators GmbH, 82049 Pullach i. Isartal, Tanklager 1000 MeOH- Tank der OP I- Anlage

Die Firma United Initiators GmbH, Dr.-Gustav-Adolph-Str. 3, 82049 Pullach i. Isartal, hat beim Landratsamt München gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage OP I gestellt. Bei dem beantragten Änderungsvorhaben durch das Projekt „Tanklager 1000, MeOH-Tank“ auf ihrem Betriebsgelände in Pullach i. Isartal handelt es sich um: o Umwidmung und Betrieb des bestehenden Lagertanks B 1013 (Nebeneinrichtung Nr. 18 zur Anlage OP I) mit einem Lagervolumen von 15 m³, einen Außendurchmesser von ca. 2, 01 m und einer Gesamthöhe von ca. 6,25 m für die Lagerung von Methanol. o Hierfür Reinigung des Tank B 1013. o Installation von zwei neuen Pumpen (P 1014 und P 1014.1) o Die Befüll- und Entnahmeleitung für den B 1013 werden erneuert. Es erfolgt eine Bodenent-nahme aus dem B 1013. o Die neue Entnahmeleitung wird wieder mit dem B 104 im OP I verbunden. o Nutzung des B 1013 für die Lagerung von Methanol. o Die Entladestelle befindet sich auf der Oststraße, nahe der Bulk-Abfüllung. Eine generelle Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund Art, Größe oder Leistung des Vorhabens nach § 9 Abs. 2 und 3 UVPG i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UVPG i.V.m. Nr. 9.3.1 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) i.V.m. Nr. 30 der Stoff-liste des Anhangs 2 zur 4. BImSchV zum UVPG besteht nicht.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG der Firma Trans Tank GmbH

Die Firma Trans Tank GmbH, Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen hat die Ge-nehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zur Lagerung von Flüssigkeiten gemäß Ziffer 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Heßler, Flur 4, Flurstück 600, 701), beantragt. Gegenstand des Antrages ist das Blenden des Produktes BOB (Base of Blendstock) mit Ethanol zu Super E5 und / oder Super E10. Geändert werden die vorhandenen Tankbelegungen. Bauliche Änderungen erfolgen nicht.

Alle Gebäude am Schacht Konrad 1 sind fertig

Ein Gebäude für viele Aufgaben: Nach rund zwei Jahren Bauzeit kann auf der Schachtanlage Konrad 1 die neue Werkstatt in Betrieb gehen. Die neue Werkstatt ist nicht bloß Arbeitsplatz für Betriebsschlosser und -elektriker, sondern erfüllt weitere wichtige Funktionen. Allem voran ist das 850 Kubikmeter fassende Löschwasserbecken im Kellergeschoss zu nennen. Es ist an die zentralen Löschleitungen angeschlossen und entlastet im Bedarfsfall die Leitungen der Wasserversorgung. Für die BGE ist die Fertigstellung der neuen Werkstatt ein wichtiger Meilenstein, da nun alle Gebäude für den zukünftigen Endlagerbetrieb auf der Schachtanlage Konrad 1 fertiggestellt sind. Auch zukünftigen Anforderungen gewachsen Die Versorgung und Wartung von Geräten und Einrichtungen ist in Bergwerken oft herausfordernd. Für einen reibungslosen Ablauf im späteren Endlager ist eine gut ausgestattete Werkstatt eine entscheidende Grundlage. Das gilt sowohl für das Fachpersonal als auch für die Ausstattung. Auf Konrad ist nun beides optimiert worden: Die neue Werkstatt ist auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtet und wurde dabei auch mit neuen Werkzeugmaschinen und Anlagen ausgestattet. Aktuell finden die Schulungen des Personals statt. Das Team der Werkstatt wartet und repariert grundsätzlich alles, was im laufenden Betrieb anfällt, sofern die Arbeiten nicht an externe Dienstleister vergeben sind. Zum Beispiel die mobile Schachtwinde, eine Art Autokran, der bei Bedarf einen Personentransport aus über 1.000 Metern Tiefe sicherstellen kann. Der Betrieb bezieht nun nach und nach die neuen Räume und verlagert nachfolgend Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in die neue Werkstatt. Neben der Werkstatt und dem Löschwasserbecken beherbergt das neue Gebäude auch eine unabhängige Notstromversorgung, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Diese läuft unabhängig von allen anderen Systemen. Zudem gehört nun auch das Schalthaus der Anlage wieder zu dem Gebäudekomplex, sodass es von außen gesehen eine Einheit bildet. Das Schalthaus selbst war bereits vor einiger Zeit erneuert worden. Zwischen Werkstatthalle und Schalthaus liegen die Wartungsplätze für den Fuhrpark der Anlage und auf der Gebäuderückseite ist die neue betriebseigene Tankanlage angeschlossen. Alle Gebäude auf Konrad 1 stehen – die Arbeiten gehen weiter Mit der Inbetriebnahme der neuen Werkstatt vollendet die BGE den Bau neuer Gebäude auf der Schachtanlage Konrad 1. In den zurückliegenden Jahren sind alle Funktionsgebäude vollständig erneuert worden. Dazu zählen das Verwaltungs- und Sozialgebäude, das Materialwirtschaftsgebäude, die Maschinenhäuser Nord und Süd, die Erweiterung der Schachthalle, die Wache, das Heizhaus sowie das Schalthaus und die Werkstatt mit angeschlossener Tankstelle. Der Betrieb ist damit für die zukünftige Versorgung des Endlagerbergwerks Konrad gerüstet. Bis es soweit ist, bedarf es aber noch weiterer Anlagen. Zu errichten sind noch die Anlagentechnik der nördlichen Förderanlage, die nach dem Wechsel des Führungsgerüsts eingebaut wird, und eine Anlage zum Verladen von Gestein auf Güterwaggons. Die Planungen dazu stehen bereits. Weitere Bautätigkeit herrscht unter Tage beim Ausbau von Strecken und Arbeitsbereichen des Endlagers. Auf der anderen Seite des Salzgitter-Stichkanals (Konrad 2) laufen die Bauarbeiten am Lüftergebäude und am neuen Förderturm. Zudem beginnt dort demnächst der Bau von Umlade- und Pufferhalle.

First Ammonia GmbH

Die First Ammonia GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Ammoniak mit einer Produktionskapazität von 110.000 t/a auf dem bestehenden Werksgelände der HES Wilhelmshaven Tank Terminal GmbH im Voslapper Groden in Wilhelmshaven. Zur Herstellung von grünem Ammoniak wird zunächst aus regenerativem Strom und Wasser Wasserstoff hergestellt, der dann in einem zweiten Schritt mit Luftstickstoff zu Ammoniak umgesetzt wird. Der Abtransport erfolgt tiefkalt mit Tankschiffen oder druckverflüssigt mit Eisenbahnkesselwagen.

Neugenehmigung (§ 4 BImSchG) der Fa. Shell Deutschland GmbH (Standort Kraftsdorf, LNG Betankungsanlage))

Die Firma Shell Deutschland GmbH, vertreten durch die ProjektPlan GmbH, Gartenwinkel 1 in 49124 Georgsmarienhütte hat mit Datum vom 05.10.2021 beim Landratsamt Greiz einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Betankung von LKW mit Flüssigerdgas (LNG) gestellt. Die Tankanlage entspricht einer Anlage im Sinne der Nr. 9. 1. 1. 2 (V) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG der Fa. Restoil GmbH & Co.KG

Die Firma Restoil GmbH & Co. KG betreibt in Geiersthal eine CP-Anlage zur Behandlung flüssiger ölhaltiger Abfälle. Die genehmigte Behandlungsmenge beträgt bis zu 20.000 t pro Jahr und einem Durchsatz von 90 t pro Tag. Die Anlage wurde mit Bescheid vom 05.06.2014 unter Durchführung einer UVP erstmals immissionsschutzrechtlich genehmigt und fällt unter die Nummern 8.8.1.1 und 8.8.2.1 der 4. BImSchV. Es ist geplant, die bestehende chemisch physikalische Abfallbehandlungsanlage weiter zu optimieren und an eine geänderte Marktsituation anzupassen. Die Anlage wird gemäß § 16 des BImSchG einer wesentlichen Änderung unterzogen. Dazu sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: • Änderung der Betriebseinheit E: Austausch des Rotationssieb • Änderung der Betriebseinheit G: Aufstellung von 3 zusätzlichen OKO-select Tanks • Änderung der Betriebseinheit K: Installation einer zweiten Behandlungsanlage (OKO-aquaclean) • Verwendung eines Schwermetallfällungsmittels in der Betriebseinheit K • Änderung der Betriebseinheit O, Installation einer Filterpresse zur Schlammentwässerung • Änderung der Steuerung der Gesamtanlage • Erweiterung des genehmigten Abfallartenkataloges • Änderung der Betriebseinheit M, Austausch der bestehenden Abwassertanks • Erhöhung des Anlagendurchsatzes von 20.000 t/a auf 30.000 t/a

Arbeitsstand zur Schließung des Bergwerks Gorleben

Die Silhouette des Bergwerks Gorleben hat sich dramatisch verändert. Jahrzehntelang prägten mehrere miteinander verbundene weiße Gebäudekomplexe das Bergwerk: der Förderturm und die Verladeanlage. Von den weißen Gebäuden steht jetzt nur noch der Förderturm. Die Verladeanlage wurde in den vergangenen Wochen mitsamt ihrer brückenähnlichen Verbindung zum Förderturm erfolgreich abgebrochen. Der Grund: Die BGE schließt das Bergwerk Gorleben. Dafür reduziert sie die Anlagen auf das nötige Minimum. Für die Öffentlichkeit weniger sichtbar, aber für die vorbereitenden Arbeiten auf dem Weg der Schließung genauso wichtig, gehen die Planungen für die Verfüllung des Grubengebäudes weiter. Die Aufgabe an die Auftragnehmer ist klar: Sie sollen das auf der nahegelegenen Halde lagernde Salz wieder nach unter Tage bringen. Doch die Aufgabe ist nicht so einfach. Die Hohlräume des Bergwerkes sind überwiegend durch Sprengung erstellt worden. Das so zerkleinerte Steinsalz haben Bergleute nach über Tage gebracht und auf der Halde abgelagert. Im Laufe der Zeit hat sich das Material verdichtet und ist durch den Einfluss der Witterung wieder steinhart geworden. Heute lässt es sich nur noch per Fräse lösen und transportfähig machen. Die optimale Vorgehensweise für diese Arbeit muss deshalb zunächst in einem Probebetrieb gefunden werden. Dieser wird derzeit vorbereitet. Basierend auf den Erkenntnissen des Probebetriebs soll das Salz später so effizient und umweltschonend wie möglich zur Verfüllung zum Bergwerk gelangen – Stichwort: Staubentwicklung. 1.100 Tonnen Gerät müssen ausgefördert werden Weitere vorbereitende Arbeiten zur Verfüllung finden sich etwa in der Ausförderung von Material aus dem Bergwerk. „Es befinden sich noch rund 1.100 Tonnen Anlagen, Systeme und Komponenten unter Tage“, sagt Torsten Rabe, Standort- und Projektleiter Gorleben. „Dabei handelt es sich etwa um die Lüfteranlage, Tankanlagen, Stahleinbauten und den Deckenkran der Werkstatt.“ Was über Tage nicht mehr veräußert werden kann, wird von Verwertungsbetrieben entsorgt. Auch die Organisation wird für die anstehenden Aufgaben umstrukturiert. Damit die Auftragnehmer künftig nur noch einen zentralen Ansprechpartner haben, werden Betrieb und Projekt zusammengelegt. „Davon erhoffen wir uns unter anderem schnellere Entscheidungen“, erklärt Torsten Rabe die geplante Umorganisation im Hinblick auf die für 2024 gesteckten Ziele. Eines davon: Nach erfolgreichem Probebetrieb soll die Salzförderung noch in diesem Jahr starten und die ersten Tonnen Salz sollen nach unter Tage verbracht werden.

Kalenderwochen 45 und 46/2019

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 45 und 46/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Mitarbeiter einer Servicefirma warten und prüfen halbjährlich die Strahlenschutzmesstechnik des Betriebes. Die Prüfung umfasst die Hand-Fuß-Kleidermonitore im Kontrollbereich und die Tritiumsammler und Kohlenstoff-14-Sammler in der Abluftüberwachung Schacht Bartensleben. Mitarbeiter der Gruppe Einlagerung sanieren Wände und Abmauerungen in Funktionsräumen im Bereich der 4. Ebene (Sohle). Bergleute und Elektriker begleiten die Arbeiten zur jährlichen Inspektion des Hauptgrubenlüfters Schacht Bartensleben. Damit verbunden ist das zeitweise Abschalten der Anlage sowie der nachfolgenden Lüftungstechnik für den Kontrollbereich. Die Inspektion wird durch eine Fachfirma durchgeführt. Ein Sachverständiger einer Fachfirma prüft die übertägige Tankanlage für Dieselkraftstoff auf ihre Betriebssicherheit. Die Prüfung erfolgt jährlich. Mitarbeiter des zuständigen Telefonnetzbetreibers stellen die Anschlüsse der Schachtanlage Bartensleben vom analogen ISDN auf das digitale IP-System um (siehe Einblick). Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter einer Spezialfirma bauen einen auf dem obertägigen Betriebsgelände aufgestellten Baustellencontainer zurück. Solche Containeranlagen dienen den Firmen mit längerfristigen oder wiederkehrenden Aufträgen zur Lagerung von Material und als Aufenthaltsraum. Der Rückbau des Containers ist erforderlich, um dieses Gelände für zukünftige übertägige Baumaßnahmen frei zu machen. Einblick Aufgenommen im Januar 2020 Für die Sprachkommunikation und die Alarmierung der Belegschaft stellt die Telefonanlage des Endlagers Morsleben das wichtigste Kommunikationsmittel da. Die Anlage besteht aus der übertägigen Telefonzentrale, einer Station unter Tage im Bereich der 2. Ebene (Sohle), einer Station am Schacht Marie über Tage sowie einer Vielzahl von Endgeräten. Insgesamt sind über Tage circa 200 Telefone in Büro- und Funktionsräumen fest installiert. Weitere zehn Mobiltelefone werden in diesem Bereich genutzt. In den beiden Grubenfeldern Bartensleben und Marie sind noch einmal circa 200 Telefone zu finden. Außerdem sind circa zehn Fax-Geräte an die Telefonanlage angeschlossen. Die Telefonzentrale bildet das Herzstück der Anlage. Hier besteht auch die Anbindung an das öffentliche Netz. Es stehen 30 Leitungen für die Kommunikation nach außen zur Verfügung. Diese sind bislang als Analoganschlüsse (ISDN) ausgeführt. Die technische Verknüpfung mit den betrieblichen Geräten erfolgt über die Hauptrangierleiste (siehe Bild). Der Netzbetreiber stellt das öffentliche Netz bis Ende März 2020 auf die digitale IP-Technologie um. Dadurch wurde eine entsprechende Anpassung der Telefonanlage erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde auch die, gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Bundesgesellschaften, vorgeschriebene Firewall im IP-Amtsanschluss installiert. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

bioplusLNG GmbH - Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG für eine Anlage zur Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz

Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz sowie damit zusammenhängend die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG für einen Teil der Maßnahmen beantragt. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu den oben genannten Anträgen einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt. Es wurde zudem ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§8, 10 WHG zur Versickerung von Niederschlagswasser gestellt, hierfür wird ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren geführt.

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