In der Nähe der Ortschaft Casselton im US-Bundesstaat North Dakota kollidierten am 30. Dezember 2013 zwei Güterzüge. Mehrere mit Rohöl beladene Kesselwagen explodierten und gingen in Flammen auf. Die Bewohner der Ortschaft wurden vor dem giftigen Qualm evakuiert. Der Bundesstaat North Dakota ist der zweitgrößte Ölproduzent des USA. Anfang Dezember 2013 hatte die staatliche Regulierungsbehörde mitgeteilt, dass 2014 90 Prozent statt bisher 60 Prozent der Öltransporte per Zug erfolgen werden.
Am 6. Juli 2013 ereignete sich ein Eisenbahnunfall in der Kleinstadt Lac-Mégantic in der kanadischen Provinz Québec. Ein führerloser Güterzug entgleiste auf der Bahnstrecke Brookport–Mattawamkeag. Der Zug transportierte Rohöl aus Nord-Dakota zu einer Raffinerie der Irving Oil in New Brunswick. Das aus den zerstörten Kesselwagen auslaufende Rohöl geriet teilweise explosionsartig in Brand, wobei mindestens 47 Menschen starben und mehr als 30 Gebäude zerstört wurden. Nachdem etwa 100.000 Liter Rohöl in den Rivière Chaudière geflossen sind, drohte eine Ölpest.
Das Unternehmen baut zwei innovative Kesselwaggons, um damit erstmals Flüssigerdgas (LNG) auf der Schiene zu transportieren. Bisher ist der Transport von LNG nur per Schiff oder LKW möglich. Die neuartigen Kesselwaggons werden mit einem vakuumisolierten Tank sowie einer speziellen Aufhängungs- und Lagerungstechnologie ausgestattet. Der Tank ist mit einer speziellen Isolierung versehen, wodurch die erforderliche Transporttemperatur für LNG von minus 162°C sichergestellt ist. Zwei der innovativen Kesselwagen ersetzen drei LKWs. Gegenüber dem Transport von LNG per LKW können mit dem Vorhaben die Transportkosten reduziert werden. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, die Radsätze der Waggons mit einem innovativen, lärmmindernden Anstrich zu versehen. Dabei handelt es sich um eine lösemittelfreie, aus zwei Komponenten bestehende Beschichtung auf Polyurethanbasis, die abriebfest und mechanisch beanspruchbar ist. Dies führt dazu, dass die Grenzwerte der TSI Lärm1 um 2 bis 3 dB(A) unterschritten werden können. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: VTG Deutschland GmbH Bundesland: Hamburg Laufzeit: 2014 - 2015 Status: Abgeschlossen
Daten zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§ 9). Ein Unfall im Sinne dieser Erhebung liegt dann vor, wenn ein wassergefährdender Stoff (einschließlich Betriebsstoffe) bei der Beförderung oder aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit, zumindest in geringem Umfang, Unfallfolgen sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht. Dabei erfüllt bereits jede mögliche Wassergefährdung eines Stoffes, der unkontrolliert aus dem Bereich einer Anlage oder im Verlauf einer Beförderung in die Umgebung freigesetzt wird, den Tatbestand eines Unfalles. Mit der Erweiterung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind seit 1996 neben Unfällen bei der Lagerung nun auch Unfälle beim Herstellen, Behandeln, Verwenden, Abfüllen und Umschlagen (einschließlich innerbetrieblicher Beförderung) wassergefährdender Stoffe Gegenstand der Erhebung. Schadensfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Silo- und Tankfahrzeuge, Schiffe, Eisenbahn und Luftfahrzeuge) sowie Zwischenfälle mit Rohrfernleitungen zählen zu den Unfällen bei der Beförderung solcher Stoffe. Die Ergebnisse sind wegen teilweise veränderter Merkmale nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar.
Die Firma Plug Power Germany GmbH, Am Freihafen 6a, 47138 Duisburg, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß §§ 4, 6 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die beabsichtigte Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseur) mit Wasserstofftankstelle auf dem Werksgelände Am Freihafen 8a in 47138 Duisburg (Gemarkung: Ruhrort, Flur: 20, Flurstück: 18, 19) gestellt. Gegenstand des vorliegenden Antrags sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Der Elektrolyseur verfügt über eine elektrische Leistung von 1 MW und erzeugt pro Stunde ca. 18 kg (200 Nm3) Wasserstoff bei 40 bar bei einer Wasserzufuhr von 400 Litern pro Stunde und dient der Versorgung des Standortes. - Flurförderfahrzeuge werden mit Brennstoffzellensystemen ausgestattet, gewartet und instandgesetzt. Damit verbunden ist die Lagerung und der Versand von Fertig und Ersatzteilen sowie defekten Komponenten von Brennstoffzellen als auch Instandsetzungsarbeiten an defekten Brennstoffzellen. - Die Tankstelle dient der Betankung von Flurförderfahrzeugen. Zusätzlich können auch Tankwagen befüllt werden. Seite 2 von 7 - Die maximale Wasserstoff-Menge am Standort beträgt 1t
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 990/24 Gmk. Oberrohr die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas. Diese dient der Brennstoffversorgung von Gasfeuerungen des auf dem Grundstück befindlichen Betriebsgebäudes. Die Lageranlage besteht aus 4 gleichen Einzellagerbehältnissen mit einem geometrischen Inhalt von jeweils 6.400 ltr. In Summe aller 4 Behälter können maximal 11,6 Tonnen (4 x 2,9 Tonnen) Propangas gelagert werden. Das Flüssiggas wird maximal 2 Mal pro Jahr, werktags zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr mittels eines Straßentankwagens angeliefert. Während des Befüllvorgangs, der je Einzelbehälter ca. 30 Minuten beansprucht, sind der Tankwagenmotor und die Tankwagenpumpe zur Förderung des Flüssiggases in Betrieb.
Die First Ammonia GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Ammoniak mit einer Produktionskapazität von 110.000 t/a auf dem bestehenden Werksgelände der HES Wilhelmshaven Tank Terminal GmbH im Voslapper Groden in Wilhelmshaven. Zur Herstellung von grünem Ammoniak wird zunächst aus regenerativem Strom und Wasser Wasserstoff hergestellt, der dann in einem zweiten Schritt mit Luftstickstoff zu Ammoniak umgesetzt wird. Der Abtransport erfolgt tiefkalt mit Tankschiffen oder druckverflüssigt mit Eisenbahnkesselwagen.
BCE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprechpartner Durchwahl E-Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/ AB/0008/00 [PT054751] 8.Juni2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: Revision 01 der 1. Ergänzung, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen eine revidierte Fassung der im Bezug genannten Revision 01 der 1. Ergänzung. Die modifizierten Textpassagen sind als Rev. 02 gekennzeichnet. Mit freundlichem Glückauf Leiter def Schachtanlage Asse II Betriebsführer der Schachtanlage Asse II Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BCE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AC Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC CENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde 2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansorechoartner Durchwahl E--Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/EP/0008/00 [PT054752] 8. Juni 2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: a) Revision 01der1. Ergänzung, b) Zulassung des im Betreff genannten Sonderbetriebsplans Nr. 6/2016 vom 14.11.2016; G.-Nr.: L l.3/L67162/01-14_10/2016-0002/018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir in dreifacher Ausfertigung, hier als 1. Ergänzung, die Revision 02 des 1. Nachtrags zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung" betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG ein. Unseren Antrag vom 09.11.2017 ziehen wir gleichzeitig zurück. Die Entsorgung der auf der Schachtanlage Asse II anfallenden Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, der „Kriterien über die Abgrenzung bergbautypischer Abfälle nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG", sowie nach der Verfügung des LBEG über „Vollzugshinweise zu Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewotd Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Ftasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank- IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de § 22a ABBergV - Anforderung an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen" vom 13.01.2009 - B 1 a 6 II 2008-003 [SR 21.1]. Einzelheiten zur Abfallwirtschaft enthält der Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan]1. Dem Betrieb Schachtanlage Asse II wurde die Erzeugernummer CZD 001 000 zugeteilt. Zur Sicherstellung der Verwendung/Verwertung der Zutrittslösung hat die Asse-GmbH als Redundanz bzw. weitere Option mit der K+S Entsorgung GmbH die Übernahme der Zutrittslösung mit anschließender Verwertung vertraglich geregelt: Verwertung: Flutung des Kalibergwerks Bergmannssegen-Hugo der K+S Aktiengesellschaft, Inaktive Werke: Werksteil Friedrichshall. Der Transport kann mit Tanklastwagen über die Straße oder per Tankcontainer mit der Bahn erfolgen. Rev. 02 Mit der vorliegenden Ergänzung wird diese weitere externe Verwertung von gemäß § 29 StrlSchV freigegebenen Zutrittslösungen beantragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abzugeben, wenn der nach Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Tritium von 100 Bq/l sowie der Grenzwert für Cäsium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. Rev. 02 Bei jedem Abtransport von der Schachtanlage Asse II wird die chemische Zusammensetzung der Zutrittslösungscharge dokumentiert. Die Verladung über Tage erfolgt durch die bestehenden Einrichtungen in hierfür geeignete Transportmittel (LKW, Tanklastwagen, Tankcontainer o. ä.). Die Transporte werden nach der Verladung verplombt. Rev. 02 1 Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan, G.-Nr.: L 1.3/L67162/02-67/2017- 0001/012 vom 18.09.2017. Hinweis: Gemäß Nebenbestimmung Nr. 4 der vorgenannten Zulassung wird dem LBEG bis zum 01.10.2018 eine Aktualisierung der Anlage 1 (Auflistung der außerhalb des Bergbaus entsorgten Abfallarten und -mengen der Schachtanlage Asse II) übersandt. Die angesprochene Aktualisierung gilt laut Nebenbestimmung insbesondere für den Entsorgungsweg der Zutrittslösung ab 2017. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2
BCE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprechpartner Durchwahl E-Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/ AB/0008/00 [PT054751] 8.Juni2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: Revision 01 der 1. Ergänzung, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen eine revidierte Fassung der im Bezug genannten Revision 01 der 1. Ergänzung. Die modifizierten Textpassagen sind als Rev. 02 gekennzeichnet. Mit freundlichem Glückauf Leiter def Schachtanlage Asse II Betriebsführer der Schachtanlage Asse II Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BCE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AC Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC CENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde 2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansorechoartner Durchwahl E--Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/EP/0008/00 [PT054752] 8. Juni 2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: a) Revision 01der1. Ergänzung, b) Zulassung des im Betreff genannten Sonderbetriebsplans Nr. 6/2016 vom 14.11.2016; G.-Nr.: L l.3/L67162/01-14_10/2016-0002/018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir in dreifacher Ausfertigung, hier als 1. Ergänzung, die Revision 02 des 1. Nachtrags zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung" betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG ein. Unseren Antrag vom 09.11.2017 ziehen wir gleichzeitig zurück. Die Entsorgung der auf der Schachtanlage Asse II anfallenden Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, der „Kriterien über die Abgrenzung bergbautypischer Abfälle nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG", sowie nach der Verfügung des LBEG über „Vollzugshinweise zu Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewotd Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Ftasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank- IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de § 22a ABBergV - Anforderung an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen" vom 13.01.2009 - B 1 a 6 II 2008-003 [SR 21.1]. Einzelheiten zur Abfallwirtschaft enthält der Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan]1. Dem Betrieb Schachtanlage Asse II wurde die Erzeugernummer CZD 001 000 zugeteilt. Zur Sicherstellung der Verwendung/Verwertung der Zutrittslösung hat die Asse-GmbH als Redundanz bzw. weitere Option mit der K+S Entsorgung GmbH die Übernahme der Zutrittslösung mit anschließender Verwertung vertraglich geregelt: Verwertung: Flutung des Kalibergwerks Bergmannssegen-Hugo der K+S Aktiengesellschaft, Inaktive Werke: Werksteil Friedrichshall. Der Transport kann mit Tanklastwagen über die Straße oder per Tankcontainer mit der Bahn erfolgen. Rev. 02 Mit der vorliegenden Ergänzung wird diese weitere externe Verwertung von gemäß § 29 StrlSchV freigegebenen Zutrittslösungen beantragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abzugeben, wenn der nach Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Tritium von 100 Bq/l sowie der Grenzwert für Cäsium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. Rev. 02 Bei jedem Abtransport von der Schachtanlage Asse II wird die chemische Zusammensetzung der Zutrittslösungscharge dokumentiert. Die Verladung über Tage erfolgt durch die bestehenden Einrichtungen in hierfür geeignete Transportmittel (LKW, Tanklastwagen, Tankcontainer o. ä.). Die Transporte werden nach der Verladung verplombt. Rev. 02 1 Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan, G.-Nr.: L 1.3/L67162/02-67/2017- 0001/012 vom 18.09.2017. Hinweis: Gemäß Nebenbestimmung Nr. 4 der vorgenannten Zulassung wird dem LBEG bis zum 01.10.2018 eine Aktualisierung der Anlage 1 (Auflistung der außerhalb des Bergbaus entsorgten Abfallarten und -mengen der Schachtanlage Asse II) übersandt. Die angesprochene Aktualisierung gilt laut Nebenbestimmung insbesondere für den Entsorgungsweg der Zutrittslösung ab 2017. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Genehmigungsverfahren Ost – Die Zulassung ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen: Nebenbestimmungen: 1.Der Betriebsplan ist entsprechend den in den Antragsunterlagen getroffenen Festlegungen auszuführen. Änderungen im Verfahren oder Betriebsablauf sind dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) rechtzeitig mitzuteilen. Auf Anforderung sind entsprechende Betriebsplanergänzungen zur Zulassung vorzulegen. 2.Beginn und Ende der Anlieferungskampagnen sind dem LBEG unter der E-Mailadresse Poststelle@lbeg.niedersachsen.de sowie der Stadt Sehnde/Stadt Lehrte rechtzeitig anzuzeigen. Hinweise: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) behält sich vor, weitere Nebenbestimmungen festzusetzen, sofern sich dies aus § 56 Abs. 1 BBergG ergibt. Diese Zulassung ersetzt nicht etwaige nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc. Dieser Betriebsplan und die Zulassung sind den zuständigen verantwortlichen Personen, gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 BBergG, in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Begründung Mit dieser Ergänzung zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 vom 14.11.2016 (Az.-Nr. L 1.3/67162/01-14_10/2016-0002/018) wird die externe Verwertung von gemäß § 29 Strahlen- schutzverordnung freigegebenen salzhaltigen Lösungen aus dem Bergwerk Asse beantragt. Gemäß freiwilliger Selbstverpflichtung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird diese aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abgegeben, wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für Tritium von 100 Bq/l und für Caesium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. – 2/3 – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Genehmigungsverfahren Ost – Vor jedem einzelnen Abtransport der Salzlösungen werden diese freigemessen, d. h. die Aktivitätskonzentrationen der Lösungen ermittelt und damit die Einhaltung der vorgenannten Grenzwerte nachgewiesen und dies sowie die chemische Zusammensetzung der jeweiligen Zutrittscharge dokumentiert. Der Transport erfolgt in geeigneten Transportmitteln (LKW, Tanklastwagen, Kesselwagen o. ä.). Jeder Transportbehälter wird verplombt. Die wesentlichen Daten werden auf einem Begleitformular (Musterformular als Anhang 1 zur Ergänzung zum Sonderbetriebsplan) festgehalten, wodurch der Weg der Salzlösungen lückenlos von der abgebenden BGE, über den Beförderer bis zum Verwerter K+S Bergwerk Bergmannssegen- Hugo verfolgt werden kann. Gebührenfestsetzung: Für diese Zulassung wird gemäß laufender Nr. 15.2.2.5 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 05. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2018 (Nds. GVBl. S. 5), eine Gebühr von 1.560,- € erhoben. Eine Gebührenrechnung ist beigefügt. Eine Ausfertigung Ihres Betriebsplanantrags ist als Anlage wieder beigefügt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Braunschweig einzureichen. Im Auftrag – 3/3 –
Origin | Count |
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Bund | 100 |
Land | 29 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 48 |
Text | 55 |
Umweltprüfung | 16 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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Boden | 97 |
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