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Kombinierter Schüttgut- und Flüssigkeitstransporter

Das Unternehmen beabsichtigt, einen Sattelauflieger für ein schweres Nutzfahrzeug zu bauen, der sowohl als Kippfahrzeug Schüttgüter als auch als Tankfahrzeug Flüssigkeiten transportieren kann (kombinierter Auflieger). Dazu ist die Kombination eines handelsüblichen Zweiseiten-Kippaufliegers mit einem einsetzbaren Kunststoff- oder Edelstahl-Tank geplant. Der Schüttgutladeraum ist vom Umfang her größer als der Tank. Dieser Größenunterschied erklärt sich aus der unterschiedlichen Dichte der zu transportierenden Güter; die Tonnage von Schüttgut bzw. Flüssigkeit entspricht sich ungefähr. Die Tonnagenauslastung pro Transport beträgt ca. 26,5 t bei einem Gesamtgewicht von 40 t. Wenn Schüttgut transportiert wird, wird der leere Tank auf Halteschienen oben auf dem Fahrzeug mitgeführt. Die Konstruktion dieses Systems wird in der firmeneigenen Technikabteilung durchgeführt, die notwendigen Bausätze werden von Zulieferfirmen bezogen. Bei Verwendung der herkömmlichen Technik sind Leerfahrten unvermeidbar, wenn es nicht möglich ist, auf der Hin- und der Rückfahrt dieselbe Güterart (Schüttgut oder Flüssigkeit) zu transportieren. Mit Einsatz eines kombinierten Aufliegers ist der Wegfall der bisherigen Leerkilometer auf Strecken, auf denen in der einen Richtung Schüttgüter und in der anderen Richtung Flüssigkeiten transportiert werden, verbunden. Neben der Reduzierung der Betriebskosten durch den geringeren Treibstoffverbrauch entsteht auch eine einmalige Kostenersparnis dadurch, dass die Anschaffung eines kombinierten Aufliegers günstiger ist als die Anschaffung sowohl eines Kippaufliegers als auch eines Tankaufliegers. Das Projekt hat Modellcharakter, da die eingesetzte Technik auf andere Spediteure sowie eine Vielzahl von Branchen übertragbar ist, die eine ähnliche Kombination der zu transportierenden Güter aus Schüttgut und Flüssigkeit aufweisen. Im Bereich der chemischen Industrie z.B. fallen an fast allen Produktionsorten sowohl flüssige Stoffe als auch Schüttgüter an, die zwischen den verschiedenen Produktionszentren transportiert werden müssen. Viele chemische Stoffe verändern bzw. verschmutzen überdies die Transportgefäße derart, dass sie nur unter hohem Kostenaufwand oder gar nicht wieder gereinigt werden können. Die Beförderung anderer Stoffe ist somit vollkommen ausgeschlossen. Kann man die Transportgefäße für zwei verschiedene Güter ausrüsten, liegt der Nutzenfaktor für die Transportwirtschaft besonders in diesem Bereich auf der Hand.

Gasleitungen (überregional) im Landkreis Osnabrück

Rohrfernleitungen werden für den Gastransport über weite Entfernungen eingesetzt, wo sie trotz hoher Baukosten ökonomischer als Tankwagen sind.

Errichtung einer Anlage zur die großtechnische Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren

Die J.W. Ostendorf GmbH & Co KG (JWO-Gruppe) errichtet eine neue Produktionsstätte am Standort Coesfeld zur großtechnischen Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren. Zielsetzung der geplanten Fertigungstechnologie ist es, sowohl die innerbetrieblichen Emissionen bei der Herstellung der Anstrichmittel als auch die anwendungstechnischen Emissionen beim Gebrauch durch den Konsumenten erheblich zu reduzieren. Die Senkung der innerbetrieblichen Emissionen wird vor allem durch eine lagerlose Kleinmengenfertigung erreicht. Deren Kernstück ist die exakte Dosierung der benötigten Basiskomponenten direkt in das Verkaufsgebinde ('Tinting During Filling' - TDF -). bis zu einer Gebindegröße von 0,125 l-Dosen. Die Senkung der anwendungstechnischen Emissionen soll durch Substitution der bestehenden durch lösemittelfreie Rezepturen erreicht werden. Mit der Anwendung der neuen Fertigungstechnologie (das TDF-Verfahren) mit geschlossener Prozessführung werden die innerbetrieblichen Emissionen im Vergleich zu konventionellen Verfahren nochmals deutlich gesenkt: Der Ausstoß flüchtiger organischer Substanzen (VOC), die als Vorläufersubstanzen für den Sommersmog gelten, sinkt um rund 76 Prozent, die Staubbelastung um rund 85 Prozent. Da die Belieferung des Unternehmens künftig mit Tankfahrzeugen erfolgt, werden jährlich rund 200 000 Papiersäcke und 4000 Einweg-Container eingespart. Spüllösungen, die einer speziellen Abwasserbehandlung bedürfen, werden um 66 Prozent reduziert. Um 82 Prozent sinkt die Menge der aufwändig zu entsorgenden Farb- und Lackschlämme. Durch eine energiesparende Mischtechnologie werden über 70 Prozent weniger Energie verbraucht und damit ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG - negative UVP-Vorprüfung

Die TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG betreibt am Standort Brückenstraße / Am Bahnhof in Züttlingen, Gemarkung Möckmühl, Flurstück-Nr. 47 eine Eisenbahnkesselwagenumfüllstelle (EKW-Umfüllstelle) zur Befüllung von unternehmenseigenen Straßentankwagen (TKW) in Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit Flüssiggas (Propan) innerhalb eines Tageszeitraums (EKW-Umfüllstelle). Bisher werden am Standort in Züttlingen lediglich unternehmenseigene Tankwagen aus dem Unternehmen der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG befüllt. Da die Umfüllvorgänge derzeit innerhalb eines Tageszeitraums stattfinden und be-triebsbedingt bis zu 50 t an Flüssiggas (Propan) bereitgestellt werden, handelt es sich bei der EKW-Umfüllstelle bislang um keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und dem Anhang 1 zur 4. BIm-SchV. Das Unternehmen beabsichtigt nun auch unternehmensfremde Tankwagen zu befüllen und die dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe zu verbessern. Außerdem soll die bestehende EKW-Umfüllstelle im Wesentlichen um eine zweite EKW-Umfüllstation erweitert werden. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass die EKW innerhalb von 24 Std. bzw. bis zum darauffolgenden Werktag umgefüllt werden können. Mit der Erweiterung der EKW-Umfüllstelle um eine zweite EKW-Umfüllstation kann zukünftig davon ausgegangen werden, dass sich zeitgleich bis zu zwei Eisenbahnkesselwagen mit einer Lagermenge von jeweils 50 t Flüssiggas (Propan), insgesamt 100 t Flüssiggas (Propan), am Standort befinden. Eine gleichzeitige Entladung der EKW findet nicht statt. Für das Vorhaben wurde daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und der Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Für das Vorhaben der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG am Standort in Züttlingen war darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Sicherheitstechnische Weiterentwicklung einer Verladeanlage fuer druckverfluessigte Gase

Entwicklung und Bau einer Verladeeinrichtung fuer Fluessiggas einschliesslich Schnelltrennkupplung (Lieferung und Montage von Zusatzeinrichtungen fuer eine Dichtheitspruefung/Dichtheitsueberwachung beim Ladevorgang an der loesbaren Verbindung, fuer die Einbindung des Bodenventils am Strassentankwagen in das anlagenseitige Not-Aus-System und eine Ablaufsteuerung. Standort der Anlage ist bei Messer Griesheim in Dortmund.

Kann ich das Wasser aus der Leitung trinken? Soll ich Wasser in Flaschen kaufen?

Kann ich das Wasser aus der Leitung trinken? Soll ich Wasser in Flaschen kaufen? Sie können Leitungswasser unbedenklich trinken. Wenn Leitungswasser nicht verwendet werden soll, werden die Behörden die Bevölkerung mit Trinkwasser ( z.B. über Tankwagen) versorgen. Leitungswasser wird sehr genau auf mögliche radioaktive Kontaminationen überwacht. Bei einem radiologischen Notfall würden alle möglicherweise betroffenen Wassergewinnungsstellen sofort gewarnt werden und würden verstärkt auf radioaktive Kontaminationen überwachen. Nahrungsmittel (auch Trinkwasser), die Sie in Geschäften und Supermärkten kaufen können, werden sowohl bei der Produktion wie auch im Handel streng auf radioaktive Kontamination überwacht. In Europa gibt es strenge Höchstwerte für radioaktive Stoffe in Nahrungsmitteln, die verhindern, dass es zu einer Gesundheitsgefährdung durch kontaminierte Nahrungsmittel kommen kann. Allgemein sind im Haus gelagerte Nahrungsmittel weitgehend vor Kontamination geschützt. Trotzdem sollten Sie die äußere Verpackung vor dem Öffnen abspülen und auch alle Teller, Töpfe und Besteck vor dem Gebrauch abspülen. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Errichtung MDI Lager für Kunststoffwerk in Freyung

Errichtung und Betrieb eines Tanklagers mit Nebeneinrichtungen in Halle 4a für MDI und Polyol als wesentliche Änderung der Anlagen nach Nr. 5.11 (V) sowie Nr. 9.3.2 (V) des Anhang 1 i.V.m. Nr. 27 des Anhang 2 der 4. BImSchV für bis zu 198 to MDI und 98 to Polyol sowie Errichtung einer Entladestation für Tankwagen, Erweiterung der Produktionskapazität für Polyurethankomponenten auf 2 to/h und Erweiterung der Produktionszeiten auf 3-Schichtbetrieb bei 7 Tage/Woche der Karl Bachl Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG am Standort Hammer 14 in 94078 Freyung.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Umbau des Molchschleusenanschlusses an der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten „MK 37“ und Rückbau eines Kondensatsammlers durch die bayernets GmbH

Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.

CAREA Harzhotel Allrode GmbH – Errichtung und Betrieb einer Flüssig-gasversorgungsanlage mit Lagerbehälter am Standort Allrode

Die Firma CAREA Harzhotel Allrode GmbH plant eine Flüssiggasversorgungsanlage zur Energieversorgung der Betriebsanlagen (Blockheizkraftwerkt (BHKW) und Heizung), sowie einen Lagerbehälter für LPG (Progan/ Butan) von 62 m³ (28,7 t) in unterirdischer Bauform (erdgedeckt) zu errichten und zu betreiben. Die Versorgung erfolgt mittels Entnahme durch Eigendruck aus dem geplanten Lagerbehäl-ter. Das Flüssiggas wird aus der Gasphase betrieben und über unterirdisch verlegte Rohrleitungen den Verbrauchern zugeführt. Zur Befüllung der Anlage erfolgt mittels Straßentankwagen (TKW). Das Flüssiggas wird aus Transportbehältern des TKW übernommen und in dem Flüssiggasbehälter eingelagert.

Triefenstein, Gemarkung Lengfurt - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement, Heidelberg Materials AG

Die Heidelberg Materials AG betreibt auf ihrem Betriebsgelände Fl.-Nr. 7312, Gemarkung Lengfurt ein Zementwerk. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionskapazität von 500 Tonnen oder mehr je Tag ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Cap2U GmbH (ein Gemeinschaftsunternehmen der Linde GmbH und der Heidelberg Materials AG) plant im Bereich des Bauhof-Gebäudes im Nordwesten des Werksgeländes des Zementwerks in Lengfurt die Errichtung und den Betrieb einer eigenständig betriebenen CO2-Produktionsanlage. Zweck dieser Neuanlage ist die Abscheidung von CO2 aus einem Teil-Abgasstrom (ca. 10 % des Ofenabgas-Volumenstroms bei Volllast) des Zementwerks sowie dessen Veredlung (Reinigung), Verflüssigung und anschließende kommerzielle Nutzung in der Industrie, insb. der Getränke- und Lebensmittelindustrie. Das CO2 aus den Lagertanks wird über Tankwagen an die Kunden verteilt. Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die großtechnische Demonstration der Abscheidung, Aufbereitung, Verbringung und Nutzung von CO2 mittels Aminwäsche aus dem Abgasstrom eines Zementklinkerofens zur Vorbereitung der zukünftigen Verbreitung dieser Technologie zu ökonomischen Konditionen in der Zementindustrie als Grundlage für den Aufbau einer klimafreundlichen Kohlenstoff-Kreislaufwirtschaft. Für die CO2-Produktionsanlage selbst hat die Cap2U GmbH als Errichter- und Betreiberin eine eigenständige Genehmigung nach Baurecht beantragt. Das mit Schreiben der Heidelberg Materials AG vom 13.12.2023 beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvorhaben beschränkt sich auf die Änderungen am bestehenden, immissionsschutzrechtlich genehmigten Zementwerk zur Anpassung an den geplanten Betrieb der als Neuanlage zu errichtenden CO2-Produktionsanlage („Schnittstellen“). Im Wesentlichen umfasst der Antragsgegenstand das Ausschleusen von Ofenabgasen zur Anlage der Cap2U GmbH und die Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases in das Ofenabgassystem. Zur Dampferzeugung soll in der CO2-Produktionsanlage Wärme aus dem bestehenden Thermalölkreislauf, der bis zur CO2-Produktionsanlage erweitert werden soll, genutzt werden. Weiterhin ist es geplant, dass bestimmte in der CO2-Produktionsanlage anfallenden Prozesskondensate und Flüssigkeiten aus der Amin-Aufbereitungsanlage (flüssige Abfälle) übernommen und ggf. zwischengepuffert werden, bevor sie an Stelle von bisher eingesetztem Brauchwasser (Grundwasser bzw. Mainwasser) im Bereich des Bypasses in das Ofensystem eingedüst und verdampft werden. Der Abfallkatalog bei der Klinkerherstellung soll für den Einsatz der neuen flüssigen Abfälle entsprechend erweitert werden. Zudem soll der in der CO2-Produktionsanlage in einem Filter abgeschiedene Staub aus dem Ofenabgas vom Zementwerk übernommen und im Produktionsprozess eingesetzt werden. Weiterhin soll durch das Zementwerk die Brauchwasserversorgung der CO2-Produktionsanlage erfolgen. Im Durchschnitt werden hierfür durch das Zementwerk ca. 3 m³/h Wasser aus dem Main entnommen und in dem bestehenden Sandfilter vorgereinigt. Das Brauchwasser wird über eine neue, begleitbeheizte und isolierte Rohrleitung der CO2-Produktionsanlage zugeführt. Die Brauchwasserbelieferung selbst soll im Rahmen der für das Zementwerk der Heidelberg Materials AG erteilten wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis für Grund- und Mainwasser (Bescheid des LRA Main-Spessart vom 03.05.2016, Az. 41-641-K) erfolgen. Eine Erhöhung der genehmigten Entnahmemenge aufgrund der Belieferung der CO2-Produktionsanlage ist nicht erforderlich. Zusammenfassend erstreckt sich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag auf: • Ausschleusen von bis zu 100 % der Ofenabgase (max. 296.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) nach dem SCR-Reaktor (SCR - selektive katalytische Reduktion) zur geplanten CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH (zum Zwecke der dort erfolgenden CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche) und Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases (bis zu 290.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) in das Ofenabgassystem unmittelbar hinter dem Ausschleusepunkt Anmerkung: Innerhalb der baurechtlich zu genehmigenden CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH erfolgen dann zum einen die Entnahme von Abwärme zur Dampferzeugung aus dem Gesamt-Abgasstrom sowie anschließend die Ausschleusung eines Teilabgasstroms von bis zu 34.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel, die CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche aus diesem Teilabgasstrom und die Rückführung des danach verbleibenden Rest-Teilabgasstroms mit bis zu 28.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel in den Gesamt-Abgasstrom. • Erweiterung des bestehenden Thermalölkreislaufes der SCR-Anlage (Thermoöl-Wärmeverschiebesystem) zur Dampferzeugung in der CO2-Produktionsanlage • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 25 m³) sowie Dosierung (max. 2,7 m³/h) von Prozesskondensaten der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) über die vorhandenen 8 Düsen in den Bypass-Verdampfungskühler oder im Falle einer Betriebsstörung über die SNCR-Anlage in den Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 1,5 m³) sowie Dosierung (max. 0,7 m³/h) von Flüssigkeit aus der Amin-Aufbereitungsanlage der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) in die vorhandene Eindüsung in die Bypass-Mischkammer vor dem By-pass-Verdampfungskühler (Bypass-VDK) oder im Falle einer Betriebsstörung in die vorhandene Eindüsung im Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Dosierung von in der CO2-Produktionsanlage abgeschiedenem Filterstaub (überwiegend unreagiertes Kalkhydrat, max. 0,05 t/h, AVV-Nr. 10 13 04) aus dem Ofenabgas über das Kalkhydratsilo in die Ofenanlage Ergänzende materielle Anträge für das Vorhaben: • Antrag auf Festlegung eines Überwachungswerts von 40 mg/m³ im ersten Betriebsjahr nach Inbetriebnahme (Einfahrbetrieb) und eines Überwachungswerts von 20 mg/m³ nach Abschluss des Einfahrbetriebes für die Schadstoffe nach Nr. 5.2.5 Klasse I i.V.m. Anhang 3 TA Luft 2021 für den aus der CO2-Produktionsanlage kommenden Teil-Abgasstrom vor dessen Einleitung in den Haupt-Abgasstrom des Zementwerks. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwert für Formaldehyd in Höhe von 5 mg/m³ gemäß Nr. 5.2.7.1.1 Abs. 10 TA Luft 2021 für das Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwerts für Acetaldehyd in Höhe von 10 mg/m³ im Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage gemäß LAI-Vollzugsempfehlung vom 21.06.2023 für Acetaldehyd.

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