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Normung und Umweltschutz

Normung und Umweltschutz Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung. Normung ist wichtig für den Umweltschutz Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das ⁠ UBA ⁠ wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen. Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung . So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu. DIN – Nationale Normung Die Basis für die Mitwirkung des ⁠ UBA ⁠ in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell. Kooperationsvertrag Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann. Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt. Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung. Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind: Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an. Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen. Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben. Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern. Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden. CEN - Europäische Normung Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des ⁠ UBA ⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung ( CEN ) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte  34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Die Politik des Neuen Ansatzes ( New Approach ) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren. Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „ Vademecum on European Standardisation “ erläutert. ISO - Internationale Normung Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das ⁠ UBA ⁠ wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ ISO in figures “ entnommen werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Neuer Ansatz - New Approach Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des ⁠ UBA ⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.

Windenergieanlagen geregelt und umweltfreundlich demontieren

Windenergieanlagen geregelt und umweltfreundlich demontieren Der Rückbau von Windenergieanlagen verläuft in Deutschland unterschiedlich. Dadurch könnten Risiken für Mensch und Umwelt entstehen. Zudem kann Verunsicherung den Rückbau verteuern. Eine Studie für das Umweltbundesamt schlägt daher Angleichungen rechtlicher Vorgaben, Prüfung von Rückstellungen sowie Informationspflichten für Hersteller vor. Am Ende der Entwurfslebensdauer einer Windenergieanlage folgt entweder eine Laufzeitverlängerung um wenige Jahre oder ein Rückbau. Das betrifft irgendwann sämtliche der derzeit rund 30.000 installierten Anlagen. Die Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“ (⁠ UBA ⁠-Text 48/2023) schlägt eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften vor, nennt unterschiedliche Modelle und bietet gute Grundlagen für Genehmigungsbehörden sowie auch die technische Normung. Die Empfehlungen der Studie bieten neben den bestehenden Betreiberverpflichtungen nach Immissionsschutz-, Bau- und Abfallrecht ein schlankes und doch tragfähiges Konzept für Rückbauten. Die Vorschläge sollen die Rückbauplanung und -ausführung unterstützen, ohne die Technikoffenheit und die Fortentwicklung der Abbruchtechnik einzuschränken. Die Vorteile des offen gehaltenen Konzepts liegen in der hohen Individualisierbarkeit – eine vollständige Standardisierung des Rückbaus sei nicht möglich. Als notwendig erachtet die Studie die Nennung von Rückbauten gegenüber den regionalen Bauordnungsbehörden sowie die Austragung deinstallierter Anlagen aus dem Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister muss zu jeder Zeit die aktuell installierte Leistung abbilden, regionale Raumordnungspläne müssen den Bebauungszustand der Windfläche jederzeit korrekt wiedergeben. Beide Forderungen sind in Expertenkreisen anerkannt, in der Praxis aber oft nicht umgesetzt. Betreiber und Rückbauunternehmen müssen diese Formalität aufmerksamer erfüllen. Für die Planung von Rückbauten sind genaue und anlagenindividuelle technische Informationen erforderlich, über welche die Hersteller verfügen dürften. In Fachkreisen umstritten ist die Frage nach der Herausgabe dieser Herstellerinformationen für die Rückbauplanung. Gemeint sind damit technische Daten, wie die Anlagenhöhe, der Rotordurchmesser, die Maße und Gewichte der mittels Krans zu senkenden Komponenten, Betriebsmittel und weitere. Bedenken bestehen hinsichtlich der Anforderungen an die Genauigkeit der Angaben, möglicher Veränderungen der Anlagen während der Laufzeit, und mit Blick auf Haftungsrisiken bei Irrtümern. Die Umsetzungsvorschläge der Studie variieren daher zwischen einer Informationsbereitstellung durch die Anlagenhersteller als Voraussetzung für eine Genehmigung und der gänzlich freiwilligen Übermittlung dieser Informationen auf Nachfrage der Rückbauunternehmen. Bei jedem Grad der Verbindlichkeit sind branchenweit abgestimmte und geordnete Datensätze hilfreich, denn sie schaffen Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Herstellerbranche wird daher die Festschreibung eines Informations-standards nahegelegt, nicht zuletzt um Inhalt und Umfang freigegebener technischer Informationen maßgebend zu bestimmen. Im Batterie- und Elektroaltgerätegesetz sowie in den Statuten der freiwilligen Selbstverpflichtung der Schaltanlagenhersteller und SF6-Produzenten ist geregelt, dass für bestimmte elektrische Komponenten sowie chemische Energiespeicher einer Windenergieanlage Regelungen der bestehenden Herstellerverantwortung greifen und die sich selbstverpflichtenden Unternehmen die F-Gase-Entnahme und ihr Recycling bei Bedarf unterstützen. Die gesetzlichen Vorgaben erleichtern somit die Entsorgung der chemischen und elektronischen Komponenten von Windenergieanlagen und entlasten damit auch Anlagenbetreiber und Rückbauunternehmen.

REACh und Normung

Das Projekt "REACh und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. (I) da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu: entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten. Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen. Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln. Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht. 1.) Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten. 2.) Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste Dibutylphthalat - DBP (Stoff 4), Bis(2-ethylhexyl)phthalat - DEHP (Stoff 10), Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13) der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird. Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.

Mobiles Notfallsystem für den Einsatz bei Havarien mit Chlor

Das Projekt "Mobiles Notfallsystem für den Einsatz bei Havarien mit Chlor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH durchgeführt. Das Unternehmen Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH betreibt Chloralkali-Elektrolysen an den Standorten Bitterfeld, Frankfurt am Main und Ibbenbüren. Aus einer Kochsalzlösung werden die Produkte Chlor, Natronlauge und Wasserstoff er-zeugt. Während ein Teil zu Folgeprodukten wie Salzsäure, Bleichlauge und Eisensalz-lösungen weiterverarbeitet oder über Rohrleitungen transportiert wird, wird ein Teil der Chlorproduktion an Kunden über den Schienenverkehr ausgeliefert. Trotz hoher Sicherheitsstandards, die für den Transport von Chlor bereits heute gelten, bleibt ein Restrisiko, wenn es zu einem Zugunglück kommt. Dann müssen die Kesselwagen ggf. restlos entleert werden. Damit dabei kein Chlor austreten kann, wird das Unternehmen ein innovatives mobiles Notfallaggregat für Chlorunfälle bereitstellen. Mit der Anlage soll künftig im Falle einer Havarie schnell eine vollständige und risikofreie Umwandlung des Chlors erfolgen, das dann sicher abtransportiert werden kann. Das Vorhaben wird aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert. Das Notfallaggregat wird eine mobile Chlorabsorptionsanlage, ein Notfall-Kit, das den Anschluss an Chlor-Kesselwagen und die Hilfsenergieversorgung ermöglicht, und einen Teststand umfassen. Die neun Tonnen schwere Anlage soll in ISO-Containern untergebracht werden, deren Transport an den Ort der Havarie über Straße, Schiene und möglicherweise auch Luft möglich ist. Einmal vor Ort, soll die Anlage innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit sein. Das Notfallaggregat ist durch Verwendung moderner Werkstoffe bis hin zur Kopplung von Mehrfachreaktionskreisläufen innovativer als die bisher angewandte Technik. Die vorgesehene Kühlung sorgt für eine Steigerung der Effizienz und der Sicherheit bei der Absorption. Eine Steuereinheit des Aggregats garantiert, dass etwa bei der Über-schreitung der sicheren Prozessbedingungen eine Notabschaltung erfolgt. Die Kombination dieser Ansätze führt nicht nur zu einer vollständigen Umwandlung des Chlors, sondern im Vergleich mit herkömmlichen Verfahren auch zu einer Durchsatz-steigerung um den Faktor 10. Das Unternehmen plant, das Notfallsystem im Rahmen des Transport-Unfall-Informations-Systems (TUIS) Behörden, Feuerwehren, Polizei und anderen Einsatzkräften zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Schutz von Bevölkerung und Umwelt erheblich erhöht.

U-Values for better energy performance of buildings

Das Projekt "U-Values for better energy performance of buildings" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. In der EU-weiten Studie im Auftrag des europäischen Dämmstoffherstellerverbands EURIMA ermittelte Ecofys nach Kostengesichtspunkten und Klimaschutzzielen optimierte Dämmstandards für bestehende und neue Gebäude. Im Ergebnis liegen diese deutlich über den derzeitigen nationalen Standards. Somit besteht ein erheblicher Spielraum für eine Anhebung nationaler Anforderungen. Die Untersuchung basiert auf Berechnungen zu 100 europäischen Städten und ist damit umfassender als sämtliche bisherige Analysen.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE

Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN

Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. A) Normen aus den Bereichen des Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) bzw. DKE des DIN besitzen für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) sowie der Röntgenverordnung (RöV) eine hohe praktische Relevanz. Es ist daher wichtig, dass diesbezügliche Normenwerke auf dem aktuellen Stand von W/T zu halten sind. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die folgenden Normenwerke: - DIN 25426-ff. 'Umschlossene radioaktive Stoffe' mit einem direkten fachlichen Bezug zu Aufgaben im Bereich des BMU, des BfS und der Länder (z.B. Sicherheit von umschlossenen Quellen, einschließlich von HRQ - betrifft infolge der Klassifizierungs- und Kennzeichnungsregeln auch das HRQ-Register und Bauartzulassungen gemäß StrSchV), - DIN 25415 'Dekontamination von radioaktiv kontaminierten Oberflächen', - DIN 25466 'Radionuklidabzüge: Regeln für die Ausführung und Prüfung'. Von Bedeutung sind weiterhin die DIN 25407 'Abschirmwände gegen Ionisierende Strahlung' sowie weitere 4 Normen (DIN 25430, -25462, -25412, -25413). Von Interesse ist weiterhin die Überarbeitung der DIN 25401: Teil 8 und 9. B) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert und Ausführungshinweise gegeben werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine frühzeitige und direkte Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes und kann vom DIN nur dann geleistet werden, wenn er über Arbeitsausschüsse verfügt, die eine Spiegelfunktion internationaler Normungsgremien wahrnehmen. C) Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an die 2001 novellierte StrlSchV und an den aktuellen Stand von W und T, sowie die Einflussnahme auf die internationale Normungsarbeit.

IWAS II - Teilprojekt 4

Das Projekt "IWAS II - Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DREBERIS GmbH durchgeführt. In verschiedenen Modellregionen werden innovative Konzepte und Technologien zu einem nachhaltigen Wasserressourcenmanagement entwickelt. Mittels Systemanalyse, Technologieentwicklung, Governance und Capacity Development werden integrierte Gesamtkonzepte zur Lösung spezifischer Wasserprobleme erarbeitet. Im Teilprojekt Ukraine ist es das Ziel, die institutionelle Rolle der Wasserunternehmen in der ukrainischen Wasserwirtschaft zu stärken und den Wissensaufbau und Know-how-Austausch fortzusetzen, um mittel- und langfristig zur Optimierung der Tätigkeit der Wasserunternehmen beizutragen und damit eine Verbesserung der Wasserqualität im Einzugsgebiet des Westlichen Bug und anderer Flusseinzugsgebiete der Ukraine zu erreichen. Die Aktivitäten zur institutionellen Stärkung der ukrainischen Wasserunternehmen werden gemeinsam mit der Stadtentwässerung Dresden GmbH in enger Abstimmung mit der German Water Partnership (GWP) durchgeführt. Hierbei fließen auch die Erfahrungen in der Verbandsarbeit mit der DWA und dem DVGW ein. Über eine noch abzuschließende, vertraglich institutionalisierte Verbandszusammenarbeit sollen wesentliche wasserwirtschaftliche Themenstellungen wie technische Standardsetzung, die Erarbeitung geeigneter Lenkungsprozesse und die Einführung kostendeckender Gebühren auf der Basis betreiberwirtschaftlich belastbarer Grundlagen erarbeitet werden. Workshopreihen, Konferenzen und Praktika sind dabei die wesentlichen Instrumente dieser Capacity-Development-Maßnahmen.

Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)

Das Projekt "Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das Umweltbundesamt arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 90 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 25 Stoffen befinden sich derzeit in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 70 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3).

Internationale Normen auf dem Gebiet der Wasserbeschaffenheit (ISO/TC 147 und ISO/TC 147/SC2

Das Projekt "Internationale Normen auf dem Gebiet der Wasserbeschaffenheit (ISO/TC 147 und ISO/TC 147/SC2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. Internationale technische Regeln ueber die Terminologie und die Analysenverfahren im Wasserbereich bilden eine Voraussetzung fuer die Festlegung rechtsmittelfester Anforderungen in internationalen und supranationalen Richtlinien. Die internationale Organisation fuer Normung (ISO) bietet die Organisationsstruktur fuer die Schaffung eines entsprechenden weltweit anerkannten technischen Regelwerkes. Die aktive Mitarbeit deutscher Fachkreise in den Gremien der ISO bietet die Moeglichkeit, die internationalen Normen dahingehend zu beeinflussen, dass sie als rechtsmittelfeste technische Regeln fuer die Anwendung und Umsetzung von EG-Richtlinien und anderen Dokumenten des EG-Rates dienen koennen.

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