Da beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen großenteils technisches Neuland betreten wird, gilt es, dafür den 'Stand der Technik' zu entwickeln und in Standards und Normen festzuhalten. Den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern, ist ein wichtiges energiepolitisches Ziel der Bundesregierung. Dabei soll die Windenergie auf dem Meer einen wesentlichen Teil der zukünftigen Energieversorgung sicherstellen. Im Vergleich zu den Bedingungen an Land (onshore) treten auf dem Meer (offshore) hohe stetige Windgeschwindigkeiten auf, sodass hohe Erträge zu erwarten sind. Offshore-Windparks sollen von der Küste und den Inseln aus nicht sichtbar sein, und sie sollen außerhalb der Küsten-Nationalparks Wattenmeer und Boddengewässer liegen. Deshalb werden Windpark-Projekte vorwiegend in großer Entfernung zur Küste und in großen Wassertiefen geplant. Sie liegen damit in der sogenannten 'ausschließlichen Wirtschaftszone' (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist das Gebiet außerhalb der 12-Seemeilen-Zone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen. Die Windenergieanlagen müssen dort in Wassertiefen bis zu 50 m errichtet werden. Aufgrund der anspruchsvollen Bedingungen - große Wassertiefen, starke Wind- und Wellenbelastungen, weite Entfernungen von der Küste - ist die in Deutschland geplante und begonnene Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) weltweit einmalig. Diese schwierigen Randbedingungen machen eine sorgfältige Planung notwendig. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bisher 28 Windparks unter der Auflage genehmigt, dass die Antragsteller planungsbegleitend bis zur Baufreigabe die Einhaltung des Standes der Technik nachweisen müssen. Da hier aber großenteils technisches Neuland betreten wird, musste und muss ein solcher Stand der Technik überhaupt erst geschaffen werden. Das BSH gibt Standards als technische Regelwerke für Offshore-Windenergieanlagen heraus, die unter Mitwirkung von Expertengruppen erarbeitet und weiterentwickelt werden. In diesen Standardisierungsprozess bringt die BAW ihr vorhandenes wasserbauliches und geotechnisches Expertenwissen ein und berät das BSH bei den technischen Fragen während des Genehmigungsprozesses. So sind im Rahmen der Freigabeprozesse umfangreiche technische Unterlagen der Antragsteller zu bearbeiten. Dabei werden immer wieder wesentliche fachliche Risiken für die Errichtung und den sicheren Betrieb deutlich, die in aufwändigen Fachgesprächen und Fachbeiträgen behoben werden müssen. Sie resultieren aus der Komplexität der Aufgabenstellung und der Randbedingungen, die nachfolgend beispielhaft betrachtet werden.
Röntgeneinrichtungen müssen vor ihrer Inbetriebnahme und anschließend alle fünf Jahre von einer behördlich bestimmten sachverständigen Person auf ihre sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und den Strahlenschutz geprüft werden. Bei genehmigungsbedürftigen Störstrahlern kann die Behörde solche Prüfungen anordnen. Die SV-RL Röntgen legt den genauen Prüfumfang sowie die Prüftiefe fest und enthält konkrete Prüfvorschriften. Darüber hinaus bietet sie Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinie sowie speziell zugeschnittene Prüfberichtsmuster für häufig vorkommende Gerätetypen. Auch die bei den Prüfungen heranzuziehenden technischen Normen und die Muster für die auszustellenden Bescheinigungen sind in der Richtlinie hinterlegt. Ziel der Richtlinie ist es, den bundesweit einheitlichen Vollzug des Strahlenschutzrechts sicherzustellen. Sie definiert die technischen Anforderungen, die zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie des eingesetzten Personals erforderlich sind. Die Richtlinie richtet sich daher in erster Linie an die zuständigen Landesbehörden, die diese Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Bundes ausführen. Nachdem die Richtlinie im Jahr 2024 aufgrund von Anpassungen der Strahlenschutzverordnung aktualisiert wurde, erfolgte im Mai lediglich eine punktuelle Korrektur: Eine fehlerhafte Tabelle wurde ausgetauscht und vereinzelte redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Diese Aktualisierungen wurden den Bundesländern per Rundschreiben mitgeteilt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe Nr. 28-29/2025, S. 578) veröffentlicht. Das BMUKN stellt Ihnen hier die konsolidierte Fassung vom 27. Mai 2025 zum Download bereit. Die SV-RL Röntgen befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird an die Rahmen-RL SV angepasst.
Veranlasst durch ein Gutachten in einem Strafverfahren, ua wegen des Vorwurfes der umweltgefaehrdenden Abfallbeseitigung nach Paragraph 326 StGB, befasst sich das IWS seit 1994 mit der Entsorgung von Fettabscheiderinhalten. Als Fettabscheider werden hier ausschliesslich Abscheider nach DIN 4040 verstanden. Diese sind nach Ziffer 8.7 der DIN 1986 (Grundstuecksentwaesserung), Teil I in Betrieben einzubauen, in denen fetthaltiges Wasser anfaellt. Die Entsorgung von Abscheidern fuer Leichtfluessigkeiten (Benzin- und Mineraloelabscheider) nach DIN 1999 und Sperren fuer Leichtfluessigkeiten nach DIN 4043 (sog Heizoelsperren) blieben ausser Betracht. Ausserdem bezogen sich die Untersuchungen nur auf Indirekteinleiter in Staedten und Gemeinden mit ordnungsgemaess funktionierenden Kanalnetzen und Abwasserreinigungsanlagen. Fettabscheider dienen der Vorbehandlung von Abwasser, das in der beim Indirekteinleiter anfallenden Beschaffenheit nicht in die oeffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eingeleitet werden darf. Bestandteil der Fettabscheider nach DIN 4040 ist neben dem Fettabscheideraum ein dem Fettabscheider vorgeschalteter Schlammabscheider zur Rueckhaltung der im Abwasser enthaltenen Sinkstoffe. Ueber eine Tauchwand wird das Abwasser in den Fettsammelraum geleitet, wo die Oele und Fette aufschwimmen und durch eine weitere Tauchwand vom Abfluss zurueckgehalten werden. Vor der Uebergabestelle in die oeffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation durchlaeuft das Abwasser noch einen Probenahmeschacht. Sowohl die im Schlammsammelraum sedimentierten Stoffe als auch die im Fettsammelraum abgeschiedenen Oele und Fette muessen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfaehigkeit aus den Fettabscheidern regelmaessig entleert werden. Im Regelfall werden damit einschlaegige Entsorgungsunternehmen beauftragt. Eine eindeutige, zusammenhaengende und widerspruchsfreie technische Regel ueber die Anforderungen an die Entsorgung von Fettabscheiderinhalten oder die Art und Weise, wie und wo Fettabscheiderinhalte zu entsorgen sind, findet sich weder in den og DIN-Normen noch im Abwassertechnischen Regelwerk der ATV (Abwassertechnische Vereinigung eV, Hennef). Die in Fettabscheidern nach DIN 4040 zu behandelnden Stoffe zaehlen nicht zu den gefaehrlichen Stoffen im Sinne des Paragraphen 7a WHG. Auch die Herkunft der Abwaesser laesst den Schluss zu, dass Anforderungen nach dem Stand der Technik nicht heranzuziehen sind. Dh, gefaehrliche Stoffe stehen hier nicht zur Debatte, denn die Begriffe 'Gefaehrliche Stoffe' und 'Stand der Technik' erlangen erst durch Konkretisierung in einer Abwasserverwaltungsvorschrift rechtliche Existenz. Somit gilt hinsichtlich der am Auslauf der Fettabscheider einzuhaltenden Abwasserbeschaffenheit nur das jeweilige kommunale Satzungsrecht. Die kommunalen Satzungen erhalten idR Anforderungen an die technische Ausbildung der Vorreinigungsanlagen als Bestandteil der Grundstuecksentwaesserung ...
Die Offshore Windenergie ist wesentlich für die Transformation des Energiesystem hin zu einer treibhausgasneutralen Energieversorgung sowie für die Industrie im Rahmen der Technologieentwicklung und -führerschaft. Um in Europa günstige Entwicklungen für die Offshore Windenergie zu schaffen, haben die EU Nordseeanrainerstaaten im Juni 2016 die 'Erklärung zur Energiezusammenarbeit im Nordseeraum' verabschiedet. Im Zuge dieser Initiative wurden thematische Arbeitsgruppen gebildet, wovon sich eine mit den Harmonisierungspotenzialen von technischen Standards beschäftigt. Hierzu sollen von den Mitgliedsstaaten verschiedene Themen unter aufgeteilter Federführung bearbeitet und jeweilige Harmonisierungstendenzen herausgearbeitet werden. Im Zuge dessen hat Deutschland die Aufgabe übernommen, das Thema 'Baugrunderkundung' näher zu beleuchten. Das Projekt zielt darauf ab, Deutschland bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Hierzu sollen das Prozedere und die Normen der Baugrunderkundung in Deutschland und den Nordseeanrainern der EU Mitgliedsstaaten systematisch aufbereitet werden. Im Anschluss sollen die jeweiligen Vorgehensweisen und Standards der entsprechenden Staaten gegenübergestellt werden. Es sollen die jeweiligen Vorzüge und Nachteile, die mit den Vorgehen einhergehen, herausgearbeitet werden und identifiziert werden, ob und an welcher Stelle Harmonisierungsoptionen bestehen. Zudem sollen mögliche Kostensenkungspotenziale betrachtet werden.
<p> <p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p> </p><p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p><p> <p>„Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ – so lautete die Überschrift des Dialogs KlimaAnpassung, mit dem das Bundesumweltministerium (damals <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>, heute BMUKN) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) Bürger*innen sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> aus Bundesländern, Verbänden und Wissenschaft im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie beteiligt haben (s. Abbildung 1). Viele der in der Beteiligung genannten Themen und Vorschläge finden sich in der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> wieder, die das Bundeskabinett im Dezember 2024 beschlossen hat.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/zielgruppen_und_elemente_dialog_klimaanpassung.png"> </a> <strong> Abbildung 1: Zielgruppen und Elemente des Dialogs KlimaAnpassung </strong> Quelle: Hoffmann & Rupp 2025 </p><p> <p><strong>Wer hat sich beteiligt?</strong></p> <ul> <li>An der Stakeholderbeteiligung nahmen 376 Fachleute aus 212 verschiedenen Organisationen teil. Darunter waren Vertreter*innen aus Bundesländern, unterschiedlichen Verbänden – u.a. Gesundheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Fachverbände oder kommunale Spitzenverbände – sowie Wissenschaft. Sie brachten ihre Expertise und Positionen in unterschiedlichen Clustern der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> ein, etwa zu Infrastruktur, Gesundheit, Wasser, Stadtentwicklung und Bevölkerungsschutz.</li> <li>An fünf regionalen Dialogen haben sich rund 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen beteiligt.</li> <li>Zudem brachten sich bundesweit knapp 2.000 Personen online ein, darunter 230 junge Menschen im Alter von 14 bis 15 Jahren in einer gesonderten Jugendbeteiligung (s. Abbildung 2).</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/beteiligung_an_den_elementen_des_dialog_klimaanpassung.png"> </a> <strong> Abbildung 2: Aktive Beteiligung an den Elementen des Dialogs KlimaAnpassung </strong> Quelle: Hoffmann & Rupp 2025 </p><p> <p>Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen durch die Beteiligten eingebracht wurden, zeigt der abschließende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Bericht zum Dialog KlimaAnpassung</a>.</p> <p><strong>Bürger*innen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> geben vielfältige Empfehlungen</strong></p> <p>Die beteiligten Bürger*innen und Stakeholder halten Klimaanpassung für wichtig und unterstützen in großen Teilen die Themen der Klimaanpassungsstrategie. Von den Stakeholdern gibt es viel Zustimmung zum Ansatz der messbaren Ziele und dazu, bei der Zielsetzung thematisch anhand von Clustern vorzugehen.</p> <p>Neben Empfehlungen zu einzelnen Clustern finden sich in den Beiträgen der Stakeholder und Bürger*innen wiederkehrende Aspekte sowie Hinweise zu übergeordneten Themen:</p> <ul> <li>Viele Beiträge fordern, <strong>naturbasierte Lösungen zu stärken</strong>, mehr Flächen zu begrünen und möglichst natürlich mit der Ressource Wasser umzugehen. So wünschen sich die Menschen die <strong>Förderung blau-grüner Infrastrukturen und des Konzepts der Schwammstadt</strong>.</li> <li><strong>Vulnerable Gruppen</strong>, die unter den Klimarisiken besonders leiden, werden häufig thematisiert. In vielen Beiträgen geht es darum, dass sie beispielsweise in Hitzeaktionsplänen besonders beachtet, durch spezifische Warnsysteme und eine angepasste Kommunikation angesprochen werden und städtisches Grün gut erreichen können.</li> <li>Die Bedeutung von <strong>Bildung</strong> für die Klimaanpassung wird betont und ein Bedarf nach <strong>Förderprogrammen sowie vermehrter Informationsvermittlung, Beratung und Wissenstransfer </strong>Empfohlen wird auch, <strong>(technische) Normen und Standards</strong> zu überprüfen und anzupassen.</li> <li>Vielen ist es ein Anliegen, dass Klimaanpassung <strong>ohne zusätzliche Bürokratie</strong> und Mehraufwände umgesetzt wird. Teilweise sehen die Stakeholder Zielkonflikte zwischen Planungsbeschleunigung und Klimaanpassung, etwa im Gebäudebereich und bei Infrastrukturen.</li> <li>Sowohl Bürger*innen als auch Stakeholder erwarten, dass sie weiterhin in die <strong>Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie einbezogen</strong></li> </ul> <p><strong>Wie die Beteiligung in die Strategie eingeflossen ist</strong></p> <p>Viele eingebrachte Themen und Vorschläge finden sich in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wieder. Die Empfehlungen der Bürger*innen bilden die Basis der „<strong>Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060</strong>“. In der formellen Konsultation haben die Vertreter*innen der Länder zahlreiche eigene Beiträge zur Zielerreichung formuliert, die im Abschnitt „Beiträge der Bundesländer“ in die Strategie eingeflossen sind.</p> <p>Die häufig genannten Themen Begrünung, vulnerable Gruppen und Bildung sowie Informationsbereitstellung finden sich an verschiedenen Stellen der Strategie wieder. <strong>Begrünung und naturbasierte Lösungen</strong> werden etwa in der Stadtentwicklung, bei Gebäuden oder im Thema Wasser angesprochen. <strong>Vulnerable Gruppen</strong> werden insbesondere im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ thematisiert, aber auch bei den Themen Gesundheit, Bevölkerungsschutz oder Gebäude. Der Aktionsplan Anpassung – der die Maßnahmen der Strategie bündelt – enthält zudem viele Maßnahmen zu <strong>Forschung, Bildung, Beratung und Informationsbereitstellung</strong>.</p> <p>Die beschlossene Strategie enthält einige Themen, die in dem zur Beteiligung genutzten Rohentwurf (2023) noch nicht enthalten waren. Dazu zählen etwa <strong>Arbeitsschutz und Sport</strong>, die jeweils als eigene Aktionsfelder aufgenommen wurden. Ergänzt wurde auch das Ziel, die Bekanntheit und Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz zu steigern. Alle drei Themen wurden von Bürger*innen und Stakeholdern diskutiert und eingebracht.</p> <p>Mit Blick auf das Ambitionsniveau wurden im Laufe der Strategieentwicklung einzelne <strong>Zieljahre vorgezogen</strong>. Etwa hatten die Stakeholder für menschliche Gesundheit und Pflege vorgeschlagen, alle Ziele einheitlich auf das Zieljahr 2030 zu setzen. Anders als der Rohentwurf sieht die finale Strategie dies so vor.</p> <p><strong>Welche Themen nicht in die Strategie eingeflossen sind</strong></p> <p>Einige der von den Bürgern*Bürgerinnen und Stakeholdern eingebrachten Themen sind aktuell (noch) nicht in die Strategie eingeflossen. Zahlreiche Beiträge berührten Beiträge <strong>anderer Politikbereiche</strong> und gaben Empfehlungen etwa zur Agrar-, Energie- oder Mobilitätswende. Ebenso gab es zum Teil Empfehlungen, die <strong>andere Politikstrategien</strong> im Umweltressort betreffen. Die Beiträge zur biologischen Vielfalt etwa sind aufgrund des parallelen Strategieprozesses zur Fortentwicklung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ bislang nicht in die Klimaanpassungsstrategie eingeflossen, aber für die Fortschreibung vorgemerkt.</p> <p>Auch Bereiche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes wurden nicht aufgegriffen. Die Meeresfischerei etwa wird auf <strong>EU-Ebene</strong> verhandelt. Der von Bürger*innen adressierte öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr liegen im <strong>Kompetenzbereich von Ländern und Kommunen</strong> – ebenso wie viele Verantwortlichkeiten bei menschlicher Gesundheit und Pflege.</p> <p>Einige Beiträge wurden aufgrund der <strong>Schwerpunktsetzung der Strategie</strong> nicht aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Energiewirtschaft. Da die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes von 2021</a> hier mittelfristig ein geringes Risiko sieht (Kahlenborn et al. 2021), ist vorgesehen, dieses Thema erst bei der kommenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen. Auch die Themen Finanzwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und das Zusammenspiel von Ernährung und Konsum sind aufgrund der gesetzten Schwerpunkte nicht enthalten. Bei einzelnen Themen – etwa Meeresschutz oder psychische Klimawandelfolgen – fehlt es noch an Informationen und Daten oder die Strategie nennt <strong>zusätzlichen Forschungsbedarf</strong>.</p> <p><strong>Die Beteiligungsformate haben sich bewährt…</strong></p> <p>Im Beteiligungsprozess konnten sowohl die anvisierten Stakeholder als auch Bürger*innen aus einzelnen Regionen und zum Teil darüber hinaus erreicht werden. Alle Beteiligungsformate, bis auf die abschließende Konsultation der Länder, <strong>wurden evaluiert</strong>. Während bei den Präsenzformaten gute Rücklaufquoten erreicht werden konnten (Bürger*innen 92 %, Stakeholder 78 %), nahmen an der Evaluation der Onlineformate nur sehr wenige teil. Die Präsenzformate wurden insgesamt positiv bewertet – sowohl hinsichtlich der Beteiligungsergebnisse als auch des Prozesses. Knapp zwei Drittel der Bürger*innen und gut die Hälfte der Stakeholder sind zuversichtlich, dass ihre Beiträge angemessen in der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.</p> <p>… <strong>und zur weiteren Beteiligung motiviert</strong></p> <p>Positiv ist zudem, dass drei Viertel der Bürger*innen aus den regionalen Dialogen angeben, <strong>motiviert zu sein, sich in weitere Beteiligungsangebote</strong> einzubringen, und zwei Drittel, sich weiter mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Über 90 Prozent der beteiligten Bürger*innen sind der Ansicht, dass durch die regionalen Dialoge besonders wichtige Themen identifiziert wurden, die für ein Leben im Klimawandel als erstes angepackt werden sollten und dass gute Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen entwickelt wurden. Jeweils gut die Hälfte gibt an, dass sich ihr Verständnis von Folgen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen gesteigert hat, und dass sie nun überzeugter sind, dass Klimaanpassung notwendig oder für eine gute Lebensqualität in Deutschland wichtig ist – bei etwa einem Drittel waren Wissen und Überzeugung schon vorher hoch.</p> <p><strong>Was sich aus dem Dialog KlimaAnpassung lernen lässt</strong></p> <p>Aus dem Beteiligungsprozess lassen sich unter anderem folgende Empfehlungen für weitere Beteiligungsangebote ableiten:</p> <ul> <li>Beteiligung braucht Zeit, sowohl für die Planung und Umsetzung als auch für die Auswertung und Berücksichtigung der Ergebnisse. Daher sollte Beteiligung bei der Strategieentwicklung frühzeitig mitgedacht und eingeplant werden.</li> <li>Für eine Onlinebeteiligung von Bürger*innen und insbesondere junger Menschen sind ausreichend Ressourcen für Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit einzukalkulieren. Für Werbemaßnahmen über Social Media oder den Zugang über Multiplikatoren sollte ein längerer Vorlauf eingeplant werden.</li> <li>Zukünftig sollten bislang weniger erreichte und insbesondere vulnerable Gruppen in ergänzenden Formaten stärker einbezogen werden. Denkbar sind hier aufsuchende Formate sowie die Einbindung von Multiplikatoren.</li> <li>An den Beteiligungsformaten mit Bürger*innen sollten – wie hier bei den regionalen Dialogen geschehen – Vertreter*innen des ausrichtenden Ministeriums bzw. der ausrichtenden Behörde Dies verdeutlicht die Relevanz und Ernsthaftigkeit des Prozesses.</li> <li>Wichtig für die Glaubwürdigkeit ist es, bereits zu Beginn der Beteiligung deutlich zu machen, wie mit den Empfehlungen weitergearbeitet wird. Unbedingt sollten im Anschluss die Ergebnisse der Beteiligung und der Umgang damit transparent gemacht werden.</li> </ul> <p><em> </em></p> <p><strong>Autor*innen: </strong>Dr. Esther Hoffmann, Johannes Rupp, Richard Harnisch (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p> <p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, Ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch & Partner sowie Polidia und Ifok durchgeführt.</em></p> <p> </p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und Anpassung Nr. 99 veröffentlicht. </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> <p> </p> <p>Quellen:</p> <p>BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 – Vorsorge gemeinsam gestalten. Download unter: <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">BMUKN: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download</a></p> <p>Hoffmann, E. & Rupp, J. (2025): Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024. Schnittmengen zwischen den Empfehlungen und der Strategie, Dezember 2025, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024 | Umweltbundesamt</a></p> <p>Kahlenborn, W.; Porst, L.; Voß, M.; Fritsch, U.; Renner, K.; Zebisch, M.; Wolf, M.; Schönthaler, K.; Schauser, I. (2021). Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Kurzfassung), Juni 2021, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung</a></p> <p> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Gegenstand des Rahmenvertrags ENER/C3/2012-418 'Los 2' der Europäischen Kommission ist die Durchführung von Studien zur Überprüfung unterschiedlicher bestehender Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf Ökodesign und Energiekennzeichnung sowie die zugehörige technische Unterstützung der Europäischen Kommission. Dabei kommt die Methodik für energieverbrauchsrelevante Produkte (MEErP) für Vorstudien im Rahmen der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsrichtlinien zur Anwendung. Untersucht werden beispielsweise Haushaltsgeräte, Pumpen und Beleuchtungsprodukte. Die technische Unterstützung der Generaldirektion für Energie der Europäischen Kommission (DG ENER) liegt in der Erhebung und Auswertung umfangreicher Datenmengen sowie ihre Überprüfung und Aktualisierung anhand vorhandender Normen. Diese ergeben sich aufgrund der komplexen technischen, ökologischen, ökonomischen, rechtlichen und sozialen Aspekte bei der Ausarbeitung und Implementierung von neuen Durchführungsmaßnahmen und der Überprüfung bestehender Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften. Innerhalb des Rahmenvertrags wurde von VHK (Van Holsteijn en Kemna, Niederlande - Projektleitung), weiteren Partnern, und Wuppertal Institut die 'Omnibus' Review Study on Cold Appliances, Washing Machines, Dishwashers, Washer-Driers, Lighting, Set-top Boxes and Pumps' erarbeitet. Das Wuppertal Institut hat darin die Produktgruppe Wasserpumpen bearbeitet. Die Studie steht auf der Webseite des EuP-Netzwerks zur Verfügung.
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ wurden fünf Normen bzw. technische Regeln untersucht. Dieser Bericht enthält Vorschläge dafür, wie die Folgen des Klimawandels in diesen Dokumenten angemessener adressiert werden können sowie weitere, allgemeinere Empfehlungen zum Thema. Konkret angesprochen werden: DIN 4108-2:2013-02 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz; VDI 6004 Blatt 1:2006-06 Schutz der Technischen Gebäude-ausrüstung: Hochwasser – Gebäude, Anlagen, Einrichtungen; DIN 19700-11: 2004-07 Stauanlagen – Teil 11: Talsperren; DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie DWA A 117: Bemessung von Regenrückhalteräumen Veröffentlicht in Climate Change | 17/2023.
Definitive digital values of the Earth's magnetic field recorded during 1991 to 2020 at INTERMAGNET observatories around the world. Data includes minute, hourly and daily vector values, along with observatory baseline values for quality control. Annual means are also included, as are K indices, which quantify disturbance levels at each observatory. All data are included on the downloadable archive files. This is the 30th annual publication in the series. Some national data institutions may have related DOIs that describe subsets of the data. These DOIs are shown under "Related DOIs to be quoted". For more information on the data formats used in this publication and the technical standards used to create the data, please refer to the INTERMAGNET Technical Manual (https://doi.org/10.48440/INTERMAGNET.2020.001).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Kommune | 1 |
| Land | 4 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 51 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 147 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 25 |
| Offen | 149 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 164 |
| Englisch | 37 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 3 |
| Dokument | 13 |
| Keine | 98 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 75 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 87 |
| Lebewesen und Lebensräume | 105 |
| Luft | 107 |
| Mensch und Umwelt | 182 |
| Wasser | 76 |
| Weitere | 183 |