<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo 30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo 30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
Die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt mit europäischen Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Diese unterscheiden sich von den Verfahren, die in nationalen Regelwerken festgelegt sind und beispielsweise bei der Planfeststellung, der Bauleitplanung oder straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (z. B. Tempo 30) angewendet werden. Zudem werden für die Lärmkartierung und nationalen Berechnungsverfahren unterschiedliche akustische Kenngrößen verwendet. Dies erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, verursacht zusätzliche Kosten und mindert die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Von der Politik (z. B. Umweltminister- und Verkehrsministerkonferenz) und der Öffentlichkeit wird daher gefordert, die europäischen und nationalen Lärm-Berechnungsverfahren zu harmonisieren. In diesem Forschungsvorhaben sollen deshalb die europäischen und nationalen Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm evaluiert und harmonisiert werden. Hierzu sollen Vorschläge für die erforderlichen Änderungen an den nationalen Regelwerken zum Schutz vor Umgebungslärm erarbeitet und deren die Auswirkungen an praxisgerechten Beispielfällen aufgezeigt werden. Dabei sind auch die nationalen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm hinsichtlich des aktuellen Standes der Lärmwirkungsforschung zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Die Maßnahme oder Anordnung zur Außerbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampel an der Kreuzung Fennstraße / Müllerstraße. Die Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Heidestraße zwischen Tiergartentunnel und Nordhafenbrücke. Ich bitte um elektronische Übersendung der Unterlagen (PDF per E-Mail) oder alternativ um Akteneinsicht vor Ort. Sofern Kosten entstehen sollten, bitte ich vorab um Mitteilung.
Die Straßenverkehrsbehörde in Bielefeld teilt mir mit, dass bei der Anordnung von Tempo 30 an Schulen "eine Prüfung notwendig , welche den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 1 StVO erbringt." Ist das richtig? Ich dachte , dass eine Anordnung in der Regel erfolgen muss unabhängig von der konkreten Gefahr.
In Senatspressemitteilung v.2.September 2025 (hier: Fortschreibung Luftreinhalteplan Berlins) heisst es:"Senatorin Ute Bonde: „Die Sicherheit von Schulwegen hat für uns absolute Priorität. Deshalb wurden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde Einzelfallprüfungen an den Abschnitten vorgenommen, die aus anderen Gründen kein Tempo 30 mehr erfordern. Dabei konnte an keinem Abschnitt ein hochfrequentierter Schulweg festgestellt werden.“ Bitte um Übersendung der Dokumentation und Vorgänge zu vorgenannter Einzelfallprüfung für den Straßenabschnitt der Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße (Stg-Zd).
Können Sie uns die Ergebnissen der Prüfung “E-Gesundheitsgefährdung überwiegt andere Belange” für die Anordnung Tempo 30 auf Teilabschnitten der Frankfurter Allee in Berlin kommunizieren?
Auf welcher Grundlage wird am Rodelbergweg im Ortsteil Baumschulenweg der Verkehr vor der Ampel durch eine Rechtsspur von der Bundesstraße B96 über den Rodelbergweg in das Nebenstraßennetz (Neue Krugallee) geleitet und das vorbei an der Ampel Köpenicker Landstraße/Baumschulenstraße? Der Verkehr Richtung Elsenstraße müsste doch auf der Bundesstraße Richtung Innenstadt priorisiert werden, wenn sich die Fahrzeuge bereits auf der Bundesstraße befinden, da diese übergeordnet und großräumiger ist. Auf der Bundesstraße ist der Verkehr fließend, so dass eine Umleitung in das Nebennetz nicht erforderlich ist. Die nächste Abbiegemöglichkeit gibt es bereits an der Ampelkreuzung. Rückstau, der diese Spur theoretisch nötig machen würde, existiert nicht und den gab es auch vordem Bau des Radweges nicht. Weil der nachgelagert Radweg nicht an der Minna-Todenhagen-Brücke beginnt, wurde die vorher vorhandene Spur zum Nachteil der Bewohner für eine Rechtsspur verwendet. Ist das so zulässig? Ist der Lückenschluss für den Radweg bis zu Brücke in den kommenden Monaten geplant? Wie garantieren Sie künftig, dass die Hauptlast des Verkehrs weiterhin auf der übergeordneten Bundesstraße bleibt? Wird die Ampel optimiert? Spiegelseitig gesehen, besteht das Problem auf der gegenüberliegenden Seite (Rodelbergweg-Glanzstraße Richtung S-Bahn). Wurde der Verkehr erfasst, der so eine Maßnahme rechtfertigt. Betrachten wir die ganze Kreuzung, so kann es nicht sein, dass die Ampel durch diese Umfahrungen außer Kraft gesetzt wird, weil ja die Ampel den Verkehr sinnvoll regeln soll. Ich beantrage hier eine Prüfung des gesamten Kreuzungsbereiches Köpenicker Landstraße/Baumschulenstraße und entsprechende Maßnahmen, den Verkehr vorrangig wieder über die Ampelkreuzung und damit Bundesstraße zu führen und nicht über das Nebenstraßennetz Glanzstraße und Neue Krugallee. Die neue Krugallee ist wegen dem künftigen Spreepark vom Verkehr zu entlasten und wegen dem Landschaftsschutz eine Lärm- sowie Geschwindigkeitsreduzierung zu veranlassen. In der Straße gibt es keine Ampeln, welches sich nun als Nachteil herausstellt, da die Strecke deshalb generell mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren wird, die für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich sind. Hier bedarf es einer dringenden Verbesserung der Situation. Bitte leiten Sie entsprechende Maßnahmen zum Schutz ein, die da sind Tempo 30 über die gesamte Straßenlänge mit Gültigkeit 24 Stunden oder Fahrrad - und Fußgängervorrang. Ist mit Eröffnung des Spreeparkes und der Autobahn eine Rückstufung in eine Stadtstraße angemacht. Wie wird die Sicherheit der künftigen Besucher beurteilt auf Hinsicht der gesamten Mobilitätsstruktur. Bitte geben Sie mir entsprechende Informationen dazu, welche Schritte zu erfolgen haben. Danke
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Kommune | 4 |
| Land | 64 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
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| Daten und Messstellen | 2 |
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| Förderprogramm | 25 |
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| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
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| geschlossen | 69 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 149 |
| Englisch | 8 |
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