<p>Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo 30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die Umringspolygone der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "URL" enthält für jede Zone einen Hyperlink auf einen PDF-Übersichtsplan mit allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dieser Zone. Als Kartengrundlage für die Konstruktion der Umringspolygone der Tempo-30-Zonen wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz enthält die punktförmigen Beschilderungsstandorte der insgesamt 164 Tempo-30-Zonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Er wurde im Zeitraum 08/2008 bis 09/2008 vom Ressort "Straßen und Verkehr" in einer konzertierten Aktion durch Digitalisierung der vorhandenen analogen Akten und Pläne, insbesondere der verkehrsrechtlichen Anordnungen, erzeugt. Das Attribut "BEZEICH" enthält eine Typisierung der Schilder, mit denen die Tempo 30-Zonen gekennzeichnet werden ("1": Beginn einer Zone, "2": Ende einer Zone, "3": doppelseitiges Schild Beginn / Ende einer Zone). Als Kartengrundlage für die Digitalisierung der Beschilderungsstandorte wurde die Digitale Grundkarte DGK verwendet. Der Datenbestand unterliegt sehr seltenen Änderungen, da die potenziellen Flächen für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen seit einigen Jahren erschöpft sind. Änderungen der Tempo-30-Zonen und der zugehörigen Beschilderung werden vom Ressort Straßen und Verkehr veranlasst, das solche Änderungen dem datenführenden Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten zeitnah mitteilt. Dort wird der Datensatz mit einem Geoinformationssystem aktualisiert. Seit Anfang 2016 wird hierbei als Digitalisiergrundlage die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.</p> <p> </p>
Bild: Dagmar Schwelle Luftreinhalteplan – 3. Fortschreibung Die Luft in Berlin ist in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden. Mit Beschluss der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird festgelegt, welche Maßnahmen weiterhin für eine stadtweite Verbesserung der Luftqualität notwendig sind. Für einige Hauptverkehrsstraßen entfällt allerdings der Anordnungsgrund „Luftreinhaltung“ für Tempo 30. Gilt dort dann wieder Tempo 50? Erfahren Sie mehr! Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Archiv zur Luftreinhalteplanung Luftreinhalteplan 2005–2010 (Grundlage der Umweltzone) und Luftreinhalteplan – 1. Fortschreibung und 2. Fortschreibung zur Minderung von NO₂ und PM10. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Projekte zum Luftreinhalteplan Die Reduzierung der Luftbelastung erfordert innovative Maßnahmen, wie die Nachrüstung von Partikelfiltern an Baumaschinen, Schiffen oder Schadstoffminimierung bei Bussen im ÖPNV. Kennzeichenerhebungen ermöglichen Aussagen zum Schadstoffausstoß der Fahrzeugflotte. Weitere Informationen Bild: fefufoto - Fotolia.com Baumaschinen Um die Luftqualität in Berlin zu verbessern, muss auch der Schadstoffausstoß von Baumaschinen gesenkt werden. Denn im Bereich von Baustellen tragen Baumaschinen mit Dieselmotor durch ihre Abgase zu erhöhten Feinstaubbelastungen bei. Weitere Informationen Bild: ivo188 - Fotolia.com Umweltzone In Berlin wurde für das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings eine Umweltzone eingerichtet, in der nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette verkehren dürfen. Alle Informationen zur Berliner Umweltzone, zu Bestellmöglichkeiten für die Plakette, zu ihrer Wirkung oder zu Ausnahmeregelungen finden Sie hier. Weitere Informationen Plaketten für Baumaschinen Kennzeichnung von eingehaltenen Umweltstandards Ausgabestellen für Plaketten Anforderungen; Bewerbung als Ausgabestelle Umweltzone Berliner Ausnahmeregelungen Informationen für Touristen Formulare im Bereich Immissionsschutz Formulare im Bereich Luft Rechtsvorschriften Bild: adrenalina / Depositphotos.com Schornsteinfeger: Aufgaben und Zuständigkeiten Es werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezirksämter und der Senatsverwaltung beschrieben und Informationen über die Kehrbezirke sowie rechliche Grundlagen sind zu finden. Weitere Informationen
Wie sauber sind die Fahrzeuge auf Berlins Straßen? Wie setzt sich die Fahrzeugflotte zusammen (Pkw, Lkw, Busse)? Gibt es Unterschiede in der Zusammensetzung zwischen Berliner Fahrzeugen und jenen aus dem Umland? Wie hat sich die Flotte seit der letzten Erhebung im Jahr 2021 entwickelt? Die Reinhaltung der Berliner Luft und der städtische Straßenverkehr sind eng miteinander verbunden. Letzterer leistet noch immer einen wesentlichen Beitrag zu den Belastungen der Stadtluft mit verschiedenen Schadstoffen. Daher ist es nicht überraschend, dass viele Maßnahmen der Luftreinhaltung den Straßenverkehr unmittelbar betreffen, wie z.B. die Umweltzone, Tempo 30 Zonen oder Dieselfahrverbote. Um die Wirkung und Notwendigkeit von Maßnahmen bereits im Vorfeld verlässlich abschätzen zu können, muss die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte auf den Straßen Berlins bekannt sein. Eine Abfrage der Bestandsflotte reicht dabei nicht aus. Einerseits werden Fahrzeuge unterschiedlich intensiv genutzt und andererseits machen in Berlin gemeldete Fahrzeuge nur rund 80 % der im Stadtgebiet bewegten Fahrzeugflotte aus. Daher werden seit 2008 in regelmäßigen Abständen videobasierte Kennzeichenerhebungen durchgeführt. Zu den erfassten Kennzeichen werden anschließend beim Kraftfahrt-Bundesamt bzw. dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten technische Informationen zu den Fahrzeugen abgefragt. Von besonderem Interesse ist dabei, a. welche Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse usw.) im Verkehr unterwegs sind, b. welche Antriebe und Energiequellen genutzt werden, c. welchen Abgasstandards die Fahrzeuge genügen und d. wie hoch der CO 2 Ausstoß ist. Hierauf aufbauend kann anschließend der Schadstoffaustausch der Fahrzeuge ermittelt werden. Die bislang letzte Kennzeichenerhebung erfolgte im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Zeitraum vom 15.Oktober bis 17. Oktober 2024. An zehn ausgewählten Straßenabschnitten wurden videobasiert die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge ermittelt und dokumentiert. Die Straßenabschnitte lagen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Umweltzone. Für einige Abschnitte galt zum Zeitpunkt der Erfassung ein Tempolimit von 30 km/h; andere waren an Orten hoher Stickoxidbelastung angesiedelt. Bei den Erhebungen ging es ausschließlich um die Ermittlung der Fahrzeugkennzeichen. Es wurden keine Aufnahmen von Fahrzeugen und Fahrzeuginsassen gemacht oder gespeichert. Im Nachgang erfolgt ausschließlich eine Abfrage von technischen Fahrzeugdetails beim Kraftfahrt-Bundesamt bzw. dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Es werden keine Halterangaben ermittelt oder Verkehrsdelikte verfolgt. Das genaue Vorgehen wurde im Vorfeld eng mit dem Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgestimmt. Siehe hierzu auch die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Datenschutzhinweise sind nicht zu verwechseln mit unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen .
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, 400 Einreichungen haben sich dieses Jahr um den Bundespreis Ecodesign beworben – ein neuer Rekord! Was es mit Ecodesign auf sich hat und welche innovativen Ideen es gibt, erfahren Sie in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem stellen wir Ihnen unter anderem unser neues Informationsangebot zum Stand von Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland und unsere App „Chemie im Alltag“ vor und werfen einen Blick auf den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie in der Europäischen Union. Mit unseren Tipps für eine gesunde und nachhaltige Advents- und Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen schöne Feiertage! Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Ecodesign: Gute Ideen, gute Produkte, gute Umwelt ONOX: ein innovatives Konzept aus dem Allgäu Quelle: IDZ | raumideen GmbH; PONG Design Produkte, die umweltfreundlich hergestellt werden, keine schädlichen Chemikalien enthalten, wenig Energie verbrauchen, lange halten, leicht zu reparieren sind und am Ende recycelt werden können – so muss die Zukunft aussehen, wenn wir auf unserer Erde mit endlichen Ressourcen und bereits fortschreitender Erwärmung und Verschmutzung weiterhin gut leben möchten. Die Voraussetzung: die Umweltauswirkungen eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus bereits beim Design berücksichtigen. Hierfür steht Ecodesign oder, auf Deutsch, Ökodesign. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung: die im Sommer 2024 in Kraft getretene neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR), die für viele Produkte gilt, die in der EU hergestellt oder vertrieben werden. Wie gelungenes Ecodesign aussehen kann, zeigen auch dieses Jahr wieder die Preisträger des vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und Internationalen Design Zentrum Berlin ausgelobten Bundespreis Ecodesign. Hier drei Beispiele: Das Konzept für den elektrischen Traktor „ONOX“: Statt mit Diesel fährt er klimaschonend und kostengünstig mit Strom aus der hofeigenen Photovoltaik- oder Biogasanlage – dank austauschbarer Batterie ohne Pause fürs Laden. „Kynd Hair: Statt wie sonst meist aus giftigen, krebserregenden Chemikalien wird das Kunsthaar aus pflanzlichem Zellstoff hergestellt – schadstofffrei und wiederverwendbar. „PIGMENTURA“: Das neuartige, pigmentbasierte Färbeverfahren färbt unterschiedliche Faserarten und -mischungen, ohne dass wie sonst Wasser zum Seifen und Spülen und Energie zum Aufheizen des Seif- und Spülwassers benötigt wird – Einsparpotenzial: bis zu 96 Prozent an Wasser und bis zu 60 Prozent an Energie. Übrigens: Am 20. Januar 2025 geht der Bundespreis Ecodesign in die nächste Runde. Bewerben können sich Unternehmen und Studierende in ganz Europa mit ihren Produkten, Konzepten und Serviceangeboten. Verbrennen und Lagerfeuer im Garten Gartenabfälle verbrennen – gute Idee oder nicht? Und wie sieht es mit Lagerfeuer, Grill und Feuerschale aus? Ob und was man verbrennen darf, hat der MDR in der Rubrik "Komm mit in den Garten" recherchiert. UBA-Luftexpertin Ute Dauert im Interview. Heizen von gestern? Wir geben Gas UBA-Experte Jens Schuberth im HR-Info-Podcast "Der Tag" über Wärmenetze, den Energiemix beim Heizen in Deutschland und anderen Ländern und das Heizen der Zukunft. Tempo-30-Zonen – Mehr Tempolimits in den Städten? Die neue Straßenverkehrsordung ermöglicht es Städten und Kommunen, vor Ort zu entscheiden, ob eine Tempo-30-Zone für den Umwelt- und Gesundheitsschutz eingeführt wird. Radiobeitrag im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Verkehrsexpertin Miriam Dross.
Die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt mit europäischen Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Diese unterscheiden sich von den Verfahren, die in nationalen Regelwerken festgelegt sind und beispielsweise bei der Planfeststellung, der Bauleitplanung oder straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (z. B. Tempo 30) angewendet werden. Zudem werden für die Lärmkartierung und nationalen Berechnungsverfahren unterschiedliche akustische Kenngrößen verwendet. Dies erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, verursacht zusätzliche Kosten und mindert die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Von der Politik (z. B. Umweltminister- und Verkehrsministerkonferenz) und der Öffentlichkeit wird daher gefordert, die europäischen und nationalen Lärm-Berechnungsverfahren zu harmonisieren. In diesem Forschungsvorhaben sollen deshalb die europäischen und nationalen Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm evaluiert und harmonisiert werden. Hierzu sollen Vorschläge für die erforderlichen Änderungen an den nationalen Regelwerken zum Schutz vor Umgebungslärm erarbeitet und deren die Auswirkungen an praxisgerechten Beispielfällen aufgezeigt werden. Dabei sind auch die nationalen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm hinsichtlich des aktuellen Standes der Lärmwirkungsforschung zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Die Maßnahme oder Anordnung zur Außerbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampel an der Kreuzung Fennstraße / Müllerstraße. Die Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Heidestraße zwischen Tiergartentunnel und Nordhafenbrücke. Ich bitte um elektronische Übersendung der Unterlagen (PDF per E-Mail) oder alternativ um Akteneinsicht vor Ort. Sofern Kosten entstehen sollten, bitte ich vorab um Mitteilung.
In Senatspressemitteilung v.2.September 2025 (hier: Fortschreibung Luftreinhalteplan Berlins) heisst es:"Senatorin Ute Bonde: „Die Sicherheit von Schulwegen hat für uns absolute Priorität. Deshalb wurden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde Einzelfallprüfungen an den Abschnitten vorgenommen, die aus anderen Gründen kein Tempo 30 mehr erfordern. Dabei konnte an keinem Abschnitt ein hochfrequentierter Schulweg festgestellt werden.“ Bitte um Übersendung der Dokumentation und Vorgänge zu vorgenannter Einzelfallprüfung für den Straßenabschnitt der Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße (Stg-Zd).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Kommune | 4 |
| Land | 64 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 25 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 98 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 69 |
| offen | 80 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 2 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 28 |
| Keine | 69 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 81 |
| Lebewesen und Lebensräume | 135 |
| Luft | 116 |
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| Wasser | 71 |
| Weitere | 139 |