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AGR Gruppe Mengen 2018
Am 24. Februar 2015 legte US-Präsident Barack Obama sein Veto gegen ein Gesetz zum unverzüglichen Bau der Ölpipeline Keystone XL ein. Obama übermittelte seine Entscheidung dem Kongress, in dem die Republikaner das Projekt vorangetrieben hatten. Der Kongress habe das "bewährte Verfahren" aushebeln wollen, mit dem seine Regierung prüfe, ob die Pipeline im Interesse der USA sei, schrieb Obama zur Begründung. Der Präsident will zunächst das Ergebnis einer erneuten Überprüfung durch das Außenministerium abwarten, ehe er über den Bau entscheidet.
Die ZRE GmbH, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg, hat am 28. Mai 2021, vervollständigt am 13. Dezember 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde, auf dem Grundstück Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg, Gemarkung Ottensen, Flurstück 4231, beantragt. Die beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfasst ein Abfallbehandlungszentrum zur Sortierung von Siedlungsabfällen mit nachgeschalteter thermischer Verwertung. Das ZRE besteht aus • einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle (Hausmüllaufbereitungsanlage (HMA)) zur Ausschleusung von Wertstoffen, mit einer Kapazität von rund 32 Tonnen pro Stunde, • einer Altholzaufbereitung, mit einer Kapazität von rund 17 Tonnen pro Stunde und • einer Abfallverbrennungsanlage, bestehend aus zwei Verbrennungslinien zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichem Abfall in einem - Niederkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 47 MW (Linie 1) und einem - Hochkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 73 MW (Linie 2) mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 323.000 Tonnen pro Jahr. Darüber hinaus sind ein Energiesystem mit zwei Dampfturbinen und Luftkondensatoren, eine Fernwärmeübergabestation, zwei Netztransformatoren und ein Heizöl-betriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,7 MW Bestandteil des Vorhabens. Es ist vorgesehen die Anlage im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Neben der Genehmigung nach BImSchG werden von der ZRE GmbH weitere Genehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) beantragt. Diese sind: - Einleitung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen in öffentliche Abwasseranlagen - Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen während der Errichtungsphase des ZRE Die beantragten Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedürfen der Genehmigung nach § 11a HmbAbwG. Da die Einleitungen des Abwassers im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie stehen, sind die Genehmigungsverfahren gemäß § 11b Abs. 2 HmbAbwG nach den Vorschriften des § 10 BImSchG durchzuführen. Darüber hinaus sind zu den hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind: - Entnahme von Grundwasser - Entnahme von Baugrubenwasser Gemäß § 6 i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Darüber hinaus wurden zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG auch folgend aufgeführte Grundwassernutzungen nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt. Die beantragten Wasserrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfassen: Grundwasserförderung mit einer jährlichen Entnahmemenge von 100.000 m³: Durch den geplanten Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie wird die ZRE GmbH nach Fertigstellung der Anlage die Hauptnutzerin des bereits vorhandenen Förderbrunnens mit der Brunnen-Nr. 41548 sein. Mit den eingereichten Antragsunterlagen zur Grundwasserentnahme gemäß § 8 WHG beantragt die ZRE GmbH den Weiterbetrieb dieses Brunnens für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 sowie eine Erhöhung der jährlichen Fördermenge von derzeit genehmigten 90.000 m³ pro Jahr auf 100.000 m³ pro Jahr. Bauzeitliche Wasserhaltung: Der Reststoffbunker und die Fernwärmeübergabestation werden gründungsseitig bis ca. 8,0m (Bunkerneubau) bzw. bis ca. 12,2m (FWÜS) in die wasserführenden Bodenschichten einbinden, so dass bei den Baumaßnahmen eine Wasserhaltung erforderlich ist. Geplant ist die Ausführung von Trogbauwerken mit Betondichtsohlen. Die Baugrubenumschließungen werden als überschnittene Bohrpfahlwände errichtet, alternativ werden Schlitzwände erstellt. Die Dichtsohlen werden als Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebsankern ausgeführt. Die Grundwasserentnahme ist zeitlich auf die Bauphase (FWÜS: ca. 10 Monate, Bunker ca. 8 Monate) begrenzt. Es wurde beantragt insgesamt rund 58.000m³ Leckage-/Lenzwasser zu entnehmen. Es ist vorgesehen, die Wasserhaltung im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen Grundwasserentnahme gem. §8 WHG hat die Antragstellerin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. §17 WHG beantragt. Da sich die Konzentrationswirkungen des § 13 BImSchG nicht auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Befugnisse nach den Vorschriften des WHG erstrecken, besteht für die geplanten Grundwassernutzungen im Rahmen des geplanten Vorhabens eine Pflicht zur Durchführung einer UVP.
Der Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien Bayern betreibt in Schwabach ein Abwassertanklager nahe der Sonderabfalldeponie Schwabach. Das Abwassertanklager dient vorwiegend der Lagerung der Sickerwässer aus der Deponie. Im Rahmen der Umstellung der Abluftreinigung der Abluftströme für die Deponiebodenluft und Deponiegas auf ein adsorptives Verfahren mittels Aktivkohlefilter und der geplanten Stilllegung der bisher für alle Abluftströme verwendeten thermischen Abluftreinigung muss nun auch für den Abluftstrom aus dem Abwassertanklager eine Lösung gefunden werden. Hierbei sollen die bestehenden Aktivkohlefilter für die Stillstands Zeiten der thermischen Abluftreinigung genutzt werden. Laut UVPG ist für das Vorhaben keine allgemeine UVP-Vorprüfung notwendig, jedoch wurde diese auf Antrag des Vorhabensträgers durchgeführt.
Die Verbrennung ist das weltweit dominierende Verfahren zur thermischen Behandlung von Abfällen. Neben dieser etablierten Behandlungsvariante werden mit der Abfallpyrolyse und der Abfallvergasung weitere thermische Prozesse am Markt angeboten. Diese auch als „alternative“ thermische Behandlungsverfahren bezeichneten Prozesse werden seit den 1970er Jahren von wechselnden Anbietern unter verschiedenen Bezeichnungen wiederkehrend präsentiert. Ziel des vorliegenden Gutachtens war die Bereitstellung und Bewertung von Informationen zum Stand der Technik von alternativen thermischen Prozessen für die Behandlung von festen gemischten Siedlungsabfällen. Betrachtet wurden solche Verfahren, für die eine relevante Dauerbetriebszeit unter industriellen Rahmenbedingungen nachgewiesen werden konnte. Dabei wurden auch jene Technologien berücksichtigt, die aktuell zwar nicht mehr betrieben werden, aber ihre Praxistauglichkeit in der jüngeren Vergangenheit nachweisen konnten. Außerdem fanden einige Neuentwicklungen Eingang in die Betrachtung, die laut Herstellerangaben in Kürze marktverfügbar sein sollen. Neben der technischen Reife von Abfallbehandlungsverfahren sind auch lokale gesetzliche und (gesellschafts-)politische Rahmenbedingungen für den Erfolg oder das Scheitern neuer Technologien von großer Bedeutung. Daher wurden im Rahmen der Studie auch länderspezifische Rahmenbedingungen beleuchtet und diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 17/2017.
Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes Die Abfallverbrennung steht einer Vermeidung der Abfälle nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommt das Umweltbundesamt (UBA) in einem neuen Hintergrundpapier. „Das Prinzip der Vermeidung hat weiterhin Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung des Abfalls”, sagt der Präsident des UBA, Prof. Dr. Andreas Troge. „Die thermische Nutzung der Abfälle ist gleichwohl unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Denn Abfallverbrennungsanlagen (MVA) leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung natürlicher Ressourcen.” Dies ergaben Untersuchungen des UBA und verschiedener Umweltforschungsinstitute. Da in einer Konsumgütergesellschaft auch weiterhin Abfälle anfallen werden, bleibt die thermische Behandlung der Abfälle, die nicht anderweitig verwertbar sind, auch künftig notwendig und sinnvoll. Der europäische Vergleich zeigt, dass Länder mit einer fortschrittlichen Abfallwirtschaft sowohl einen hohen Anteil der Abfallverbrennung als auch hohe Quoten der stofflichen Verwertung vorweisen – etwa Dänemark und die Niederlande. Demnach steht die Abfallverbrennung hohen Recyclingquoten nicht im Weg. Die ist eine umweltverträgliche Möglichkeit der Abfallentsorgung, soweit die Abfälle nicht anderweitig verwertbar sind. Mit der in MVA erzeugten Energie lassen sich fossile Energieträger – wie Kohle oder Öl – ersetzen. Das spart jährlich etwa 9,75 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) in Deutschland. Die Nettoentlastung vermiedenen Kohlendioxids liegt – wegen des fossilen Anteils im Abfall* und des Fremdenergiebezugs – bei knapp 4 Millionen Tonnen CO2. Diese Menge entspricht den CO2-Jahresemissionen von etwa 1,6 Millionen Pkw. Vorrangiges Ziel ist und bleibt es jedoch, Abfall soweit wie möglich zu vermeiden. Dafür bedarf es vor allem einer höheren Materialeffizienz bei der Herstellung der Produkte: Je weniger Material bei der Produktion nötig ist, desto geringer sind die Abfallmengen. Insbesondere ist allerdings ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten erforderlich: Es gibt eine Reihe Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen intensiver zu nutzen und damit Abfall zu vermeiden - etwa selten genutzte Geräte auszuleihen statt zu kaufen, Fahrzeuge gemeinsam zu nutzen, die Spülmaschine zu reparieren statt eine neue anzuschaffen sowie aufgearbeitete Möbel oder Computer statt neue zu kaufen. Das Hintergrundpapier „Abfallverbrennung ist kein Gegner der Abfallvermeidung” enthält eine Sachstandsanalyse mit 10 Argumentationspunkten. *Der Energiegehalt der Restsiedlungsabfälle stammt zu etwa 50 Prozent aus deren biogenem Anteil, der als kohlendioxid-neutral anzurechnen ist.
Krautzberger: „Blinder Fleck beim Klimaschutz“ 57 Milliarden Euro Kosten für Bürgerinnen und Bürger Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012 bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. „Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich sind aus Klimasicht besonders problematisch: Der Verkehrssektor emittiert rund 18 Prozent aller Treibhausgase. Auf den Energiesektor entfallen mehr als ein Drittel. Vor allem im Energiesektor gibt es noch große Potentiale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlen trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt. „Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim Klimaschutz . Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“ Auch die Landwirtschaft trägt wesentlich zum Klimawandel bei. In Deutschland ist sie beispielsweise Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemissionen. Das UBA hat daher die Mehrwertsteuerbegünstigungen für tierische Produkte erstmals in seinem Bericht als umweltschädliche Subvention beziffert. Sie belaufen sich auf 5,2 Milliarden Euro. Tierische Produkte wie Fleisch und Milch profitieren von nur sieben Prozent Mehrwertsteuer, obwohl sie deutlich klimaschädlicher sind als Getreide, Obst oder Gemüse. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgasemissionen – Obst oder Gemüse dagegen liegen bei weniger als einem Kilo. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug könnte der Staat die entstehenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verwenden, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent noch weiter zu senken. So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen. Beides schont das Klima und kommt den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute“, so Krautzberger.
Die vorliegende Studie dient der Ermittlung der Leistungen und Potenziale der deutschen und europäischen Abfallwirtschaft für den Klimaschutz . Sie stellt eine Aktualisierung und Fortführung des Statusberichts 2005 dar (Öko-Institut/IFEU 2005) und basiert zudem auf der Nachhaltigkeitsstudie (IFEU 2004 und 2006). Während im Statusbericht 2005 der Schwerpunkt der Potenzialuntersuchung auf einer Optimierung der thermischen Behandlung von Abfällen lag, wird in dieser Studie untersucht und dargestellt, welche Potenziale sich zudem aus einer Optimierung der stofflichen Verwertung ergeben. Veröffentlicht in Texte | 06/2010.
Die in Deutschland derzeit gültige Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 (AbfKlärV, 1992) soll novelliert und dabei hygienischen Belangen mehr Rechnung getragen werden. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, verschiedene Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Verbesserung der Klärschlammhygiene zu prüfen und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der AbfKlärV abzuleiten. Besonders persistente Schadorganismen und Krankheitserreger wurden in gezielten Untersuchungen auf deren Überlebensfähigkeit während einer thermischen Behandlung bzw. einer Langzeitlagerung von Klärschlamm und/oder anderen Wirtschaftsdüngern untersucht. Des Weiteren wurde das Verfahren der Hochdrucktemperatur-Pelletierung (HTP) geprüft. Untersucht wurde die Tenazität von Escherichia coli (EAHEC) Serovar O104:H4, thermoresistenter Parvoviren (Bovines Parvovirus, BPV) und von Sporen aerober und anaerober Sporenbildner (Bacillus globigii, Clostridium sporogenes) als Vertreter der Seuchenhygiene und Synchytrium endobioticum als Vertreter der Phytohygiene. Das Ergebnis einer Literaturrecherche ergab, dass der überwiegende Teil der vorrangig in Klärschlamm vorkommenden Schadorganismen der Seuchen- und Phytohygiene durch die in den Entwürfen zur Novellierung der AbfKlärV in Anhang 2 aufgeführten Behandlungsverfahren inaktiviert werden kann. Veröffentlicht in Texte | 96/2015.
Die MATTIG & LINDNER GmbH ist ein mittelständisches Bauunternehmen mit Sitz in Forst/Lausitz und in den Bereichen Hochbau, Hallenbau, Betonfertigteilherstellung, Transportbeton und Bewehrungsbau tätig. Die Betonherstellung ist für acht Prozent der weltweiten CO 2 -Emissionen verantwortlich. Gründe dafür sind der hohe Energiebedarf durch hohe Klinkerbrandtemperaturen sowie die dabei stattfindende Entsäuerung des eingesetzten Kalksteins. Beton besteht aus Zement, Wasser, Sand, Kies und chemischen Zusatzstoffen. Für die hohe CO 2 -Last der Betonherstellung ist der Zement verantwortlich. Bei der Zementherstellung wird Kalkstein und Ton sehr fein gemahlen und bei Temperaturen über 1.500 Grad Celsius zu Klinker, der reaktiven Komponente des Zements, gebrannt. Das im Kalkstein gebundene CO 2 wird dadurch freigesetzt. Mit der Herstellung von Portlandzement geht die Freisetzung von bis zu einer Tonne CO 2 pro Tonne Zement, je nach eingesetzten Brennstoffen, einher. Bei einem Jahresoutput von 3.000 – 5.000 Kubikmeter Beton und Einsatz von ca. 350 Kilogramm Zement pro Kubikmeter Beton werden bei ausschließlicher Nutzung von Portlandzement bis zu 1.050 und 1.750 Tonnen CO 2 pro Jahr emittiert. In der Betonfertigteilproduktion sind schnelle Taktzeiten erforderlich. Die Betonteile müssen eine hohe Frühfestigkeiten aufweisen, damit das Produkt früh entschalt werden kann. Um diese zu erreichen wird nach Stand der Technik ein hoher Zementgehalt eingesetzt. Die damit erreichte Endfestigkeit liegt in der Regel über dem konstruktiv notwendigen Maß. Dies führt zu einem Überverbrauch an Zement und somit zu vermeidbaren CO 2 -Emissionen. Technisch betrachtet kann dieses Problem durch die Zugabe von Chemikalien („Beschleunigern“) zumindest teilweise umgangen werden. Diese Zusatzstoffe sind jedoch aufwändig in der Herstellung und erdölbasiert, nur bei bestimmten Randbedingungen einsetzbar und erfordern eine energieaufwändige Wärmebehandlung in der kalten Jahreszeit, um ihre Wirkung entfalten zu können. Die MATTIG & LINDNER GmbH verfolgt in diesem Vorhaben eine physikalische Behandlungsmethode, die auf Chemikalien und Wärmebehandlung verzichtet und prozessstabil ist. Der Betonmischung wird eine Vormischanlage mit einer Hochleistungsultraschallanlage vorgeschaltet. Mit dem Hochleistungsultraschall als eine Art Katalysator soll die Zementhydratation angeregt werden, was zu einer besseren Dispergierung des Zementes in der Betonmischung führt, so dass mehr Zementkornoberfläche für die Abbindereaktion zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird die Bildung der festigkeitsgebenden Calcium-Silikat-Hydrat-Phasen beschleunigt. Bei gleicher Abbindedauer und gleicher Frühfestigkeit des Betons kann zum einen der Zementanteil reduziert werden und zum anderen können Zemente mit geringerem Klinkeranteil, in denen der Klinker teilweise durch beispielsweise Kalksteinmehl ersetzt wird, eingesetzt werden. Zudem kann dadurch auch auf eine bisher durchgeführte Wärmebehandlung der Betonfertigteile verzichtet werden. Bei einer Jahresproduktion von 3.500 Kubikmeter Beton im Jahr 2022 und einem durchschnittlichen Zementgehalt von ca. 340 bis 380 Kilogramm Zement pro Kubikmeter Beton bedeutet dies einen Einsatz von ca. 1.200 Tonnen Zement. Der aktuelle Zementmix bei MATTIG & LINDNER ergibt damit einen Klinkereinsatz von 1.072 Tonnen. Mit dem neuen Verfahren soll der Klinkereinsatz auf etwa 785 Tonnen reduziert werden, sowohl durch die Reduktion der Gesamtmenge an Zement um 10 Prozent als auch über den Einsatz klinkerärmerer Zemente. Bei einer Emissionsannahme von 909 Tonnen CO 2 pro Jahr sollen durch die Hochleistungsultraschallbehandlung rund 250 Tonnen an CO 2 eingespart werden, dies entspricht einer Einsparung von rund 25 Prozent. Durch den Wegfall der Wärmebehandlung können zudem jährlich 35.000 Liter Erdgas und damit weitere 60 Tonnen CO 2 eingespart werden. In Summe werden prozess- und energiebedingt rund 310 Tonnen an CO 2 pro Jahr eingespart, dies entspricht rund 34 Prozent der CO 2 -Emissionen. Das Vorhaben reduziert modellhaft die Emission von CO 2 und erfüllt so als eine der wenigen technischen Einflussmöglichkeiten in der Betonherstellung die Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Das Verfahren ist auf alle Fertigteilbauwerke übertragbar und besitzt damit einen hohen Modellcharakter. Branche: Baugewerbe/Bau Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: MATTIG & LINDNER GmbH Bundesland: Brandenburg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
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