Die Messstelle Zulauf Rothsee Wegbr (Messstellen-Nr: 128847) befindet sich im Gewässer Roth in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Wehr Ornbau (Messstellen-Nr: 194191) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle Stadtmühle_Donauwörth (Messstellen-Nr: 110232) befindet sich im Gewässer Wörnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Das Projekt "Entwicklung von Methoden zur Bekämpfung des Hopfen-Erdflohs Psylliodes attenuatus im Ökologischen Hopfenbau" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Pflanzenbau - Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer praxistauglichen Methode für den Öko-Hopfenbau, mit der eine effektive Reduzierung und damit Kontrolle des Hopfen-Erdflohs in der Sonderkultur ermöglicht wird. Darüber hinaus würde die Entwicklung einer derartigen Bekämpfungsmethode auch für den konventionellen Hopfenbau eminent wichtig sein wird, da hier die Erdflohkontrolle derzeit de facto ausschließlich über den Einsatz des Neonicotinoids Thiamethoxam (‚Actara') im Gießverfahren erfolgt, das 2011 bis 2014 jeweils mit kurzfristiger Notzulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009 gestattet war. Das einzige andere zugelassene Insektizid zur Erdflohbekämpfung, Lambda-Cyhalothrin (‚Karate Zeon') im Sprühverfahren, ist nicht besonders effektiv, so dass bei dem erwarteten Wegfall von Actara im Hopfenbau zukünftig kein wirksames Insektizid zur Verfügung stehen wird, obwohl sich die Befallssituation in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert hat. Die mit dem Projekt erhoffte Identifikation eines Lockstoffes (idealerweise eines Pheromones) für P. attenuatus wäre weltweit einzigartig, bis dato gibt es hierzu noch keine Forschungsarbeit, geschweige denn Ergebnisse. Auch die zu prüfenden mechanischen Kontrollmethoden (Gesteinsmehl, Fangpflanzen-Methode, Klebefallen etc.) sind bislang im deutschen Hopfenbau noch nicht wissenschaftlich auf ihre Effektivität geprüft worden.
Drei besonders wirksame Insektizide dürfen nicht mehr im Freiland eingesetzt werden, dafür haben die EU-Staaten am 27.04.2018 in Brüssel gestimmt. Das UBA begrüßt die Entscheidung. Die Gefahr der Wirkstoffe für die Artenvielfalt wurde bereits im Februar von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. Der Einsatz der Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam als Granulat und Saatgut-Beizmittel schädigt bei einer Anwendung im Freiland Hummeln und Wildbienen. Das bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Risikobewertung vom 28.02.2018. Auch die Anwendungen bei Zuckerrübe und Wintergetreide wurden als schädlich eingestuft. Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie werden unter anderem dafür eingesetzt, als Beizmittel Saatgut vor dem Befall von Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden. Aufgrund der ungewöhnlich hohen Giftigkeit der Wirkstoffe für Insekten und andere Gliedertiere drohen besonders schwerwiegende und nachhaltige Schäden am Naturhaushalt. Dies liegt auch daran, dass diese Stoffe in der Umwelt lange verweilen und sich in Pflanzen, Boden und Wasser weit ausbreiten. Bereits 2013 wurden einige Saatgutanwendungen in der EU verboten, zum Beispiel für Mais, Getreide und Raps. Anfang 2017 hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zum Verbot der Freilandanwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zur Diskussion vorgelegt. Im April 2018 haben die EU-Staaten dem Vorschlag zugestimmt. Das UBA begrüßt das Freilandverbot, insbesondere vor dem Hintergrund des in Deutschland nachgewiesenen Insektensterbens. Es gibt zahlreiche Studien, die darauf hinweisen, dass diese Wirkstoffe einen Anteil daran haben.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmte am 29. April 2013 für ein vorübergehendes Verbot von drei für Bienen gefährlichen Pestiziden. Die drei Wirkstoffe Imidiacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxam von Syngenta sollen beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle zunächst für zwei Jahre vom Markt genommen werden.
Das Projekt "Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln - MELISSA 2009 - 2012: Zusammenfassung der Ergebnisse des Forschungsprojekts" wird/wurde gefördert durch: Amt der Burgenländischen Landesregierung / Amt der Kärntner Landesregierung / Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Bereich Landwirtschaft.Ausgangssituation: Im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland (Rheingraben), Italien und Slowenien nach dem Einsatz von clothianidingebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Sämaschinen zu schweren Bienenverlusten. Die dazu in Deutschland durchgeführten Untersuchungen ergaben einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses insektiziden Beizmittelwirkstoffes und den aufgetretenen Bienenschäden. Zur Abschätzung der möglichen Relevanz dieses Problems für Österreich wurde 2009 - 2011 im vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und den Bundesländern beauftragten Projekt 'Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln' (Projekt-Akronym: MELISSA) diese Fragestellung untersucht. Ziel war es, mögliche Zusammenhänge des Auftretens von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anhand von Daten aus der Praxis zu ermitteln. Zusammenfassung der Ergebnisse 2009-2011: Im Anteil der Bienenstände mit positivem Rückstandsnachweis war in Fällen mit Vergiftungsverdacht von 2009 bis 2011 eine klar fallende, statistisch signifikante Entwicklung nachweisbar. Im Dreijahresvergleich gingen für die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Fipronil die Anteile positiver Bienenproben statistisch signifikant zurück. Auch die Medianwerte der gemessenen Rückstandskonzentrationen in Bienenproben zeigten bei Clothianidin, Thiamethoxam und Fipronil im Dreijahresvergleich einen signifikanten Rückgang. Für Imidacloprid zeigte sich im Gegensatz dazu ein signifikanter Anstieg, sowohl bei den positiven Bienenproben als auch bei den Medianwerten. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse des Projektes MELISSA, dass in den Jahren 2009 - 2011 in Österreich regional gehäuft Bienenschäden aufgetreten sind, die rückstandsanalytisch häufig mit der Verwendung von insektizidgebeiztem Mais- und Ölkürbissaatgut in Zusammenhang zu bringen waren. Die starke regionale Komponente mit einer Häufung in Gebieten mit kleinräumiger landwirtschaftlicher Struktur ist ein Hinweis auf besondere Umweltsituationen und daraus resultierender verstärkter Exposition der Bienen mit den bezeichneten insektiziden Pflanzenschutzmitteln in den betroffenen Gebieten. Die Maßnahmensetzungen zur Vermeidung von Bienenschäden durch die Einwirkung von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln brachten zwar signifikante Verbesserungen, allerdings weist das wiederholte, regional eingrenzbare Auftreten von Bienenschäden auf einen systematischen Zusammenhang mit lokalen expositionsfördernden Faktoren hin.
Das Projekt "In-vitro-Larventest- Auswirkungen von Neonicotionoiden auf die Bienenbrut (Apis mellifera L.)" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , Dienststelle Berlin.1. Durchführung eines In-vitro-Larventests zur Prüfung der Pflanzenschutzmittelwirkungen von verschiedenen Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam) auf die Bienenbrut (Apis mellifera L.) 2. Die Auswirkungen von Wirkstoffmengen, wie diese in bienenattraktiven Matrices nachgewiesen werden (Pollen, Nektar) und die teilweise in der Nähe der Nachweisgrenze von wenigen ppb liegen, sollen auf die Bienenbrut mit dem In-vitro-Larventest überprüft werden.
An der Messstelle Spanger Bach, oberhalb Mündung Dahlemer Bach in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "Biozide in der Umwelt" des Umweltbundesamtes zum Biozid Thiamethoxam. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Origin | Count |
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Bund | 15 |
Land | 989 |
Type | Count |
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Text | 3 |
License | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 990 |
Lebewesen & Lebensräume | 996 |
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Mensch & Umwelt | 1004 |
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