Wie auch in anderen Ländern des südlichen Afrika hat sich in Namibia vor allem im letzten Jahrzehnt, seit der Unabhängigkeit 1990, ein auf einer konsumtiven (Jagd) und nichtkonsumtiven (Fotosafari) Wildtiernutzung basierender Tourismus entfaltet. Abgesehen von dem bedeutenden auf Nationalparks orientierten (Wildbeobachtungs-)Tourismus konzentriert sich dieser Tourismus auf die noch überwiegend von 'weißen' Namibier geführten Jagdfarmen und Gästefarmen (Erholung, Tierbeobachtung) sowie als sog. Community-Based-Tourism auf Siedlungsräume der indigenen Bevölkerung. Mit der Entwicklung des Tourismus auf den Farmen ist oft ein radikaler Landnutzungswandel , die teilweise oder vollständige Aufgabe der Rinder- und Schafhaltung zugunsten einer Wildtierbewirtschaftung verbunden. In jüngster Zeit versucht die Regierung zudem massiv für die indigene Bevölkerung Einkommensmöglichkeiten aus dem Tourismus zu schaffen (u.a. Aufbau von kommunalen Camps/Lodges, Förderung der Verpachtung kommunaler Jagdkonzessionsgebiete). Das Projekt geht von der zentralen These aus, daß über eine kontrollierte Wildtierbewirtschaftung eine interdependente nachhaltige Entwicklung in ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Hinsicht möglich sein kann. Das Vorhaben setzt sich das vorrangige Ziel, die Muster des Landnutzungswandels und der Wildtierbewirtschaftung sowie die Möglichkeiten und Restriktionen des Jagd- und Community-Based-Tourism zu erfassen sowie die möglichen Interdependenzen zwischen der ... (Text gekürzt)
Die Rinder in Rheinland-Pfalz sind nicht ausreichend gegen das sich derzeit von Südwesten ausbreitende Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geschützt (BTV8). Das zeigen aktuelle Zahlen des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Eine Auswertung des dortigen Tiergesundheitsdienstes bei gut 273.000 gehaltenen Rindern im Land bis zum 7. März 2026 (10. KW) zeigt eine Impfquote von nur 18,8 Prozent. Bei den ebenfalls empfänglichen 75.000 gehaltenen kleinen Wiederkäuern liegt die Impfquote bei den Schafen bei 7 Prozent und bei den Ziegen bei nur 3 Prozent. Ein guter Immunschutz möglichst vieler empfänglicher Tiere ist aber erforderlich, um die Erkrankung und ihre Weiterverbreitung durch die Vektoren, die Gnitzen (Bartmücken), zu verhindern. Eine abgeschlossene Impfung ist derzeit der einzige zuverlässige Schutz gegen die Tierseuche. Damit Infektionsketten abbrechen können, sollte eine Impfquote von deutlich über 50 Prozent möglichst zeitnah (erfahrungsgemäß bis Mitte Juli) noch vor der mit steigenden Außentemperaturen zunehmenden Hauptgnitzenaktivität erreicht werden. Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind deshalb aufgerufen, Rinder und andere empfängliche Tierarten wie Ziegen und Schafe gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV8) durch Impfung zu schützen. Das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützen die freiwillige Impfung bei Rindern und kleinen Wiederkäuern gegen BTV in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Impfdosis für Rinder sowie 2,00 Euro pro Impfdosis für Schafe oder Ziegen ( https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen ). Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken; Milch und Fleisch erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden. Eine aktuelle BTV8-Infektion bei einem Ziegenbock in der Pfalz zeigt jedoch, dass die zuletzt in Frankreich häufiger aufgetretene Virusvariante auch die Nutztierbestände hierzulande bedroht. Bereits Ende November 2025 hatte das LUA das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm nachgewiesen und das ganze Land zu einer Restriktionszone erklärt. Die Folge: Rinder und kleine Wiederkäuer dürfen nur dann aus Rheinland-Pfalz in BTV8-freie Gebiete verbracht werden, wenn durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen wurde, dass sie frei von BTV8 sind. Zusätzlich müssen die Tiere mindestens 14 Tage vor der Blutentnahme mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, um die Tiere vor Mückenstichen und einer Übertragung des BTV-Virus durch die Gnitzen beim Blutsaugen zu schützen. Ausnahmen gibt es hingegen für Tiere, die gegen den jeweiligen Serotyp des Virus geimpft sind und sich innerhalb des garantierten Immunitätszeitraum des jeweiligen Impfstoffs befinden. Von der Blauzungenkrankheit betroffene Tiere zeigen Allgemeinstörungen mit Fieber, Aktivitätsminderung und Fressunlust. Weiter sind Lahmheiten mit Schwellungen der Gliedmaßen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten in allen Trächtigkeitsstadien feststellbar. Auch die langfristigen Auswirkungen können gravierend sein: Während der Trächtigkeit infizierte Kälber zeigen häufig schwerste Missbildungen des zentralen Nervensystems. Wenn bei der täglichen sorgfältigen Tierbeobachtung solche ungewöhnlichen Änderungen auffallen, sollten Tierhalter das örtlich zuständige Veterinäramt informieren, damit eine Infektion differentialdiagnostisch abgeklärt werden kann. In Absprache mit dem Tierarzt sind dann geeignete Proben zu nehmen und an das LUA zu schicken.
Die Erhaltung der Biodiversität ist das wichtigste internationale Naturschutzziel. Naturschutzpolitik konzentriert sich auf seltene und bedrohte Arten und Lebensräume. Häufigere Arten, die im direkten Siedlungsumfeld des Menschen vorkommen, werden nicht berücksichtigt, obwohl Bestandsveränderungen dieser Arten sehr aussagekräftig sein können. Naturnahe Gärten, Parks und andere Grünflächen sind wesentliche Refugien für Arten, die aufgrund der modernen, ausgeräumten Kulturlandschaft im Rückgang begriffen sind. Durch ihr Vorkommen in Siedlungen, besteht die Chance, dass interessierte Laien vor der Haustür ihr Vorkommen und ihre Häufigkeit erheben. Da der Grundstein für das Interesse für Natur und Biodiversität in der Kindheit gelegt wird, ist es wichtig bereits Kinder und Jugendliche für Artenvielfalt und Natur vor der Haustür zu begeistern. Das Projekt verfolgt folgende Ziele (i) Erfassung der Biodiversität im Siedlungsraum anhand der Vorkommen von Zielarten im Untersuchungsraum der Projektschulen (ii) Analyse des Zusammenhangs zwischen den Vorkommen der Arten und Habitatparametern, und davon Ableitung von Vorschlägen zur biodiversitätsfördernden Gartenbewirtschaftung und (iii) Erforschung der Motivation und Motivierbarkeit von Jugendlichen (Schüler/innen) für Biodiversität und für das Monitoring (Citizen Science) der beobachteten Zielarten mit SchülerInnen. Durch die Initiierung konkreter Umsetzungsprojekte für die Verbesserung der Habitatqualität in Gärten bzw. Grünflächen soll mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit durch die SchülerInnen Bewusstseinsbildung für Natur im Garten erreicht werden. Folgende attraktive, häufige und aussagekräftige Zielarten(gruppen) werden von jeder Schule erhoben: Igel, Wildbienen, Spechte und leicht kenntliche Tagfalterarten. Gemeinsam mit Naturschutzvereinen, Studierenden und Wissenschafterlnnen wird die Datenqualität kritisch evaluiert.
Der Datensatz enthält alle öffentlich zugänglichen Grünflächen in der Stadt Dresden einschließlich einer Attributtabelle mit drei Hauptindikatoren zur Nutzung und Wahrnehmung der städtischen Grünflächen (Beliebtheit_Indikator, Ästhetik_Indikator und Tiere_Indikator), die aus sozialen Medien abgeleitet wurden. Neben diesen drei Hauptwerten enthält die Attributtabelle weitere 18 statistische Werte, die durch die Verschneidung der Grünflächen mit klassifizierten Social-Media-Daten berechnet wurden und in der Metadatenbeschreibung dokumentiert sind. Die Grünflächenpolygone wurden mittels eines automatischen Ansatzes generiert, der in Ludwig et al. (2021) näher beschrieben ist. Die Grünflächen und Indikatorenwerte sind Teil der zentralen Datengrundlage (Cakir et al., 2021) für die Bewertung der Grünflächen in Dresden nach Kriterien bzw. Eignung für bestimmte Aktivitäten mittels der meinGrün-App (app.meingruen.org). Die Beliebtheit der städtischen Grünflächen in Dresden wurde anhand der Dichte von standortbezogenen Social-Media-Posts gemessen. Die Verarbeitung der Daten für Grünflächen ist in einem Notebook dargelegt und beschrieben (pub.zih.tu-dresden.de/~s7398234/vis/zielgeometrien-intersect_v6.html). Der Ästhetik-Indikator bezeichnet den ästhetischen Wert städtischer Grünflächen in Dresden und wurde anhand der Dichte ästhetikbezogener Social-Media-Posts konzeptualisiert und gemessen. Für die Identifizierung der Social-Media-Posts, die sich auf den ästhetischen Wert städtischer Grünflächen beziehen, wurde eine neuartige Methodik entwickelt, die auf unüberwachter Textklassifizierung und gezielter Filterung von Social-Media-Posts basiert und in Gugulica & Burghardt, 2021 - in Arbeit – ausführlicher beschrieben wird. Der Tiere-Indikator zeigt das Vorhandensein von Wildtieren in städtischen Grünflächen in Dresden. Die Quantifizierung des Tiere-Indikators basiert auf der grundlegenden Annahme, dass Dichten von Social Media Posts, die sich auf Wildtiere und Wildtierfotografie beziehen, potenziell die Nachfrage nach Wildtierbeobachtung widerspiegeln und Hotspots für diese Aktivität anzeigen. Um die relevanten Social-Media-Posts für die Berechnung des Indikators zu identifizieren, wurde die oben genannte Methodik, die auf unüberwachter Textklassifizierung und gezielter Filterung von Social-Media-Posts basiert und in Gugulica & Burghardt, 2021 - in Arbeit - ausführlicher beschrieben wird, verwendet. Für die Quantifizierung der Beliebtheit, Ästhetik und Tiere Indikatoren der städtischen Grünflächen in Dresden, wurden standortbezogene Social-Media-Daten von Instagram, Flickr und Twitter (einschließlich Fotos, die mit Text versehen sind und Textnachrichten) verwendet. Die Daten wurden anhand der eingebetteten Standortinformationen und eines benutzerdefinierten Bounding Box identifiziert und über die von jeder der Plattformen zur Verfügung gestellte API abgerufen und erfasst. Es wurden nur öffentlich verfügbare Social-Media-Posts, die zwischen den 1. Januar 2015 und den 31. Oktober 2020 veröffentlicht wurden, berücksichtigt und als CSV-Datei zusammen mit Metainformationen wie Benutzer-ID, Koordinaten, Beschriftungen, Aufnahme- und Upload-Datum gespeichert. Duplikate wurden entfernt und nach der Verschneidung des Datensatzes mit den Zielpolygonen umfassten die endgültigen Datensatz für Dresden 782.310 Social-Media-Posts (59.101 Tweets, 664.925 Instagram Posts und 58.284 Flickr Posts). Die Auswahl der Plattformen wurde hauptsächlich von der Beliebtheit der Social-Media-Kanälen und der Spezifität der jeweiligen Inhalte bestimmt. Um ein breiteres Anwender*innen-Spektrum abzudecken, wurden die drei Datenquellen kombiniert, was durch die erhöhte Datenbreite zu robusteren Ergebnissen führte. Referenzen: Cakir, S., Schorcht, M., Stanley, C., Rieche, T., Ludwig, C., Gugulica, M., Dunkel, A., Hecht, R. (2021). Städtische Grünflächen und Indikatoren: Dresden (Version 2021) [Data set]. Leibniz Institute of Ecological Urban and Regional Development, Weberplatz 1, 01217 Dresden, Germany. https://doi.org/10.26084/IOERFDZ-DATA-DE-2021-1 Ludwig, C.; Hecht, R.; Lautenbach, S.; Schorcht, M.; Zipf, A. (2021): Mapping Public Urban Green Spaces Based on OpenStreetMap and Sentinel-2 Imagery Using Belief Functions. In: ISPRS International Journal of Geo-Information 10 (2021) 4, S.251 https://doi.org/10.3390/ijgi10040251
Der Datensatz enthält alle öffentlich zugänglichen Grünflächen in der Stadt Heidelberg einschließlich einer Attributtabelle mit drei Hauptindikatoren zur Nutzung und Wahrnehmung der städtischen Grünflächen (Beliebtheit_Indikator, Ästhetik_Indikator und Tiere_Indikator), die aus sozialen Medien abgeleitet wurden. Neben diesen drei Hauptwerten enthält die Attributtabelle weitere 18 statistische Werte, die durch die Verschneidung der Grünflächen mit klassifizierten Social-Media-Daten berechnet wurden und in der Metadatenbeschreibung dokumentiert sind. Die Grünflächenpolygone wurden mittels eines automatischen Ansatzes generiert, der in Ludwig et al. (2021) näher beschrieben ist. Die Grünflächen und Indikatorenwerte sind Teil der zentralen Datengrundlage (Cakir et al., 2021) für die Bewertung der Grünflächen in Heidelberg nach Kriterien bzw. Eignung für bestimmte Aktivitäten mittels der meinGrün-App (app.meingruen.org). Die Beliebtheit der städtischen Grünflächen in Heidelberg wurde anhand der Dichte von standortbezogenen Social-Media-Posts gemessen. Die Verarbeitung der Daten für Grünflächen ist in einem Notebook dargelegt und beschrieben (pub.zih.tu-dresden.de/~s7398234/vis/zielgeometrien-intersect_v6.html) Der Ästhetik-Indikator bezeichnet den ästhetischen Wert städtischer Grünflächen in Heidelberg und wurde anhand der Dichte von ästhetikbezogenen Social-Media-Posts konzeptualisiert und gemessen. Für die Identifizierung der Social-Media-Posts, die sich auf den ästhetischen Wert städtischer Grünflächen beziehen, wurde eine neuartige Methodik entwickelt, die auf unüberwachter Textklassifizierung und gezielter Filterung von Social-Media-Posts basiert und in Gugulica & Burghardt, 2021 - in Arbeit – ausführlicher beschrieben wird. Der Tiere-Indikator zeigt das Vorhandensein von Wildtieren in städtischen Grünflächen in Heidelberg. Die Quantifizierung des Tiere-Indikators basiert auf der grundlegenden Annahme, dass Dichten von Social Media Posts, die sich auf Wildtiere und Wildtierfotografie beziehen, potenziell die Nachfrage nach Wildtierbeobachtung widerspiegeln und Hotspots für diese Aktivität anzeigen. Um die relevanten Social-Media-Posts für die Berechnung des Indikators zu identifizieren, wurde die oben genannte Methodik, die auf unüberwachter Textklassifizierung und gezielter Filterung von Social-Media-Posts basiert und in Gugulica & Burghardt, 2021 - in Arbeit - ausführlicher beschrieben wird, verwendet. Für die Quantifizierung der Beliebtheit, Ästhetik und Tiere Indikatoren der städtischen Grünflächen in Heidelberg, wurden standortbezogene Social-Media-Daten von Instagram, Flickr und Twitter (einschließlich Fotos, die mit Text versehen sind und Textnachrichten) verwendet. Die Daten wurden anhand der eingebetteten Standortinformationen und eines benutzerdefinierten Bounding Box identifiziert und über die von jeder der Plattformen zur Verfügung gestellte API abgerufen und erfasst. Es wurden nur öffentlich verfügbare Social-Media-Posts, die zwischen den 1. Januar 2015 und den 31. Oktober 2020 veröffentlicht wurden, berücksichtigt und als CSV-Datei zusammen mit Metainformationen wie Benutzer-ID, Koordinaten, Beschriftungen, Aufnahme- und Upload-Datum gespeichert. Duplikate wurden entfernt und nach der Verschneidung des Datensatzes mit den Zielpolygonen umfassten die endgültigen Datensatz für Heidelberg 308.496 Posts (28.886 Tweets, 245.992 Instagram Posts und 33.618 Flickr Posts). Die Auswahl der Plattformen wurde hauptsächlich von der Beliebtheit der Social-Media-Kanälen und der Spezifität der jeweiligen Inhalte bestimmt. Um ein breiteres Anwender*innen-Spektrum abzudecken, wurden die drei Datenquellen kombiniert, was durch die erhöhte Datenbreite zu robusteren Ergebnissen führte. Referenzen: Cakir, S., Schorcht, M., Stanley, C., Theodor, R., Ludwig, C., Gugulica, M., Dunkel, A., & Hecht, R. (2021). Städtische Grünflächen und Indikatoren: Heidelberg (Version 2021) [Data set]. Leibniz Institute of Ecological Urban and Regional Development, Weberplatz 1, 01217 Dresden, Germany. https://doi.org/10.26084/IOERFDZ-DATA-DE-2021-2 Ludwig, C.; Hecht, R.; Lautenbach, S.; Schorcht, M.; Zipf, A. (2021): Mapping Public Urban Green Spaces Based on OpenStreetMap and Sentinel-2 Imagery Using Belief Functions. In: ISPRS International Journal of Geo-Information 10 (2021) 4, S.251 https://doi.org/10.3390/ijgi10040251
Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) erarbeiteten bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen. Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie auf den Internetseiten aus unserem Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus agiert ein Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans berufen wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt. Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an: Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen , die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten. Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter: Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt. Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten. Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug. Der TSBD ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt. Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren. Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg: Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „ Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern “ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen. Der Leitfaden gibt unter anderem Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte. Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalterinnen und -halter, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen beziehungsweise ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann eventuell eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport. Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) erarbeiteten bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen. Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie auf den Internetseiten aus unserem Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus agiert ein Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans berufen wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt. Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an: Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen , die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten. Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter: Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt. Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten. Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug. Der TSBD ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt. Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren. Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg: Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „ Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern “ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen. Der Leitfaden gibt unter anderem Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte. Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalterinnen und -halter, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen beziehungsweise ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann eventuell eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport.
Die Biodiversitätsforschung lebt von Daten, die Entwicklungen über Zeiträume hinweg sichtbar machen. Doch historische Daten zu Artenvorkommen sind rar. Ein einzigartiges Beispiel aus Bayern bietet jedoch einen wertvollen Einblick in die Artenvielfalt des 19. Jahrhunderts: die systematische Erfassung von Tierarten durch bayerische Forstämter im Jahr 1845. Auf Anweisung des bayerischen Finanzministeriums erhielten die 119 Forstämter Bayerns im Jahr 1845 den Auftrag, die in ihren Forstbezirken vorkommenden Tierarten zu dokumentieren. Grundlage dafür waren standardisierte Erfassungsbögen, auf denen das Vorkommen von 44 Tierarten festgehalten wurde (Abbildung oben rechts). Die Motivation geht aus dem Auftragsschreiben hervor (Abbildung oben links): Es ging darum, die Verbreitung der Tierarten wissenschaftlich zu dokumentieren. Die Erhebung, die auf eine Initiative von Kronprinz Maximilian (1811-1864) – dem späteren König Maximilian II. – zurückgeht, wurde unter der wissenschaftlichen Leitung des Zoologen Johann Andreas Wagner (1797-1861) durchgeführt. Mit der Einbeziehung der Forstämter setzte er auf das Fachwissen der Forstbeamten, die dank ihrer Ausbildung und ihrer Nähe zur Natur als kompetente Beobachter galten. Die Dokumente wurden zunächst in der Zoologischen Staatssammlung in München aufbewahrt und 2013 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv übergeben. Insgesamt umfassen die Akten rund 520 Seiten – ein bemerkenswerter Schatz historischer Biodiversitätsdaten (BayHStA, Zoologische Staatssammlung, 208-217). Erstmals wurden diese historischen Aufzeichnungen nun digitalisiert und die von den Forstbeamten erfassten Arten systematisch für Forschungszwecke aufbereitet. Das Ergebnis: ein Datensatz mit 5.467 georeferenzierten Tierbeobachtungen. Diese Daten sind über das Biodiversitätsportal Global Biodiversity Information Facility (GBIF) in den Lebendigen Atlas der Natur Deutschland integriert und stehen Forschenden weltweit zur Verfügung. So ermöglichen sie Trendanalysen über die Entwicklung von Artenvorkommen über fast zwei Jahrhunderte hinweg. Die Digitalisierung und Aufbereitung der Daten war das Ergebnis einer engen Kooperation zwischen dem Lehrstuhl für Computational Humanities der Universität Passau, der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) sowie dem NFDI4Biodiversity-Konsortium. Vertiefende Informationen zum Thema bot Malte Rehbein von der Universität Passau in seinem Beitrag im NFDI4Biodiversity-Austauschformat BiodiversiTea . Neben der Genese des Datensatzes zeigt er exemplarisch dessen analytische Potenziale auf und schildert, wie in intensiver Zusammenarbeit von Wissenschaftler:innen aus dem Archivwesen, der Geschichtswissenschaft und der Ökologie die Mobilisierung möglich wurde.
Um den Tierschutz und gleichzeitig den Stromertrag zu optimieren, besteht das primäre Ziel von MultiRadar in der Entwicklung von radarüberwachten Vogelschutzzonen im Nahbereich von Windenergieanlagen (WEA), in denen die momentane Aktivität von Vögeln in Echtzeit bestimmt und deren Kollisionswahrscheinlichkeit durch rechtzeitige Drosselung der WEA reduziert wird. Im Fokus stehen hierbei gefährdete Greifvögel sowie ihre Unterscheidung zu Fledermäusen und Drohnen. Hardwareseitig entwickelt Wölfel Radome inkl. Infrastruktur zur einfachen Applikation an WEA für die im Projekt von den Partnern entwickelte aktive Radar- und passive Radiometersensorik. Methodenseitig entwickelt und implementiert Wölfel echtzeitfähige Algorithmen zur artspezifischen Erkennung, Ermittlung von 3D-Flugtrajektorien und Extrapolation der voraussichtlichen weiteren Flugbahn von Vögeln im Detektionsbereich. Funktionsmuster des entwickelten Radarsystems (MultiRadar) werden schließlich in Feldversuchen an einer WEA getestet. Die MultiRadar-Technologie wird dabei mit Referenzsystemen wie optischen Systemen zur Vogelerkennung, Ultraschallsystemen (Batcorder) und Vogelbeobachtung verglichen und biologisch bewertet.
Aufgrund der Kollisionsgefahr von Vögeln und Fledermäusen mit den Rotorblättern von Windenergieanlagen (WEA) kann aus artenschutzrechtlichen Gründen der Betrieb pauschal eingeschränkt oder die Bau- bzw. Betriebsgenehmigung versagt werden. Um den Artenschutz und gleichzeitig den WEA-Betrieb und Stromertrag zu optimieren, besteht das primäre Ziel des Forschungsvorhabens in der Entwicklung von radarüberwachten Vogelschutzzonen im Nahbereich von WEA, um die momentane Aktivität von Vögeln und Fledermäusen in Echtzeit zu bestimmen und deren Kollisionswahrscheinlichkeit durch rechtzeitige Drosselung der WEA zu reduzieren. Im Fokus stehen hierbei insbesondere kollisionsgefährdete Groß- und Greifvögel sowie ihre Unterscheidung zu Fledermäusen und Drohnen mithilfe von hochpräziser, leistungsstarker Radartechnik. Eine Identifikation und Unterscheidung mittels Multiradartechnologie sollen im Teilvorhaben entwickelt und überprüft werden. Dies erfolgt anhand des Abgleichs der mit Radar erfassten Daten von Vögeln, Fledermäuse und Drohnen durch Beobachtungen sowie optischen und akustischen Aufzeichnungen. Zur Ermittlung von 3D-Flugtrajektorien mit Extrapolation der voraussichtlichen weiteren Flugbahnen werden echtzeitfähige Algorithmen entwickelt und implementiert. Dafür sind im Rahmen des Teilvorhabens umfangreiche Untersuchungen im Feld nötig, bei denen für die verschiedenen Vogel- und Fledermausarten sowie Drohnen große Menge Daten zu Flugverhalten aufgenommen werden müssen. Dafür werden auch in Feldversuchen mehrere Radarsysteme (MultiRadar) an einer WEA in unterschiedliche Richtungen ausgerichtet, um den gesamten Luftraum um die Gondel abzudecken. Die MultiRadar-Technologie wird im Teilvorhaben auch hierbei mit Referenzsystemen wie optischen Systemen zur Vogelerkennung, Ultraschallsystemen (Batcorder) und Vogelbeobachtung verglichen und biologisch bewertet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Land | 4 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 26 |
| Mitmachportal | 2 |
| Text | 7 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 8 |
| Offen | 29 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 37 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
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| Keine | 20 |
| Unbekannt | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 15 |
| Lebewesen und Lebensräume | 36 |
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