Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
048/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08
Magdeburg, den 21. April 2008
Seit April neue Regelungen bei
Direktzahlungen
EU-Kommission erhöht Verantwortung des Betriebsinhabers
Magdeburg . Seit 1. April
gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen.
Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von
der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr
beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder
Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen
erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur
Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und
Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den
landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden.
Wie das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die
EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten
10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit
dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft
insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber
Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche
Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu
sichern.
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