API src

Found 6 results.

Related terms

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Franz-Josef Ermann, Gettrup 7, 48308 Senden

Der Landrat des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, hat Herrn Franz-Josef Ermann mit Datum vom 30.04.2020 eine Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erteilt: „Hiermit wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 05.12.2016 gemäß §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - sowie den Ziffern 7.1.8.1 und 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zur Haltung von 1.687 Sauen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze und 3 Eber und zur Güllelagerung am Standort Gettrup 7, 48308 Senden, Gemarkung Senden, Flur 58, Flurstück 289, erteilt.“ Eingeschlossene Entscheidungen: • Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Der Genehmigungsbescheid ist unter Nebenbestimmungen zum Baurecht/Brandschutz, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Veterinärrecht, Landschaftsschutz, Arbeitsschutz und zur Reststoffverwertung und Abfallentsorgung ergangen. Für diese Anlage ist das BVT-Merkblatt über Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“ von Juli 2003 maßgeblich.

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Inhaltsverzeichnis Was ist die Afrikanische Schweinepest? Welche Tiere sind betroffen? Ist die ASP gefährlich für Menschen und andere Tiere? Wo ist die ASP schon ausgebrochen? Wie wird die Erkrankung übertragen? Wie wird die Erkrankung behandelt? Wie sieht die Erkrankung bei Wildschweinen aus? Was bedeutet der Ausbruch der ASP unter Wildschweinen für NRW? Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt? Was passiert beim Auftreten der Schweinepest? Welche präventiven Maßnahmen ergreift NRW in Bezug auf ASP? Wie kann die ASP früh erkannt werden? Stand: 23.07.2024 Was ist die Afrikanische Schweinepest? Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Es handelt sich um eine sogenannte Seuche der Kategorie A. Das bedeutet, dass sie nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt mit besonderen Bekämpfungsmaßnahmen einhergeht. Erreger dieser hochansteckenden und tödlichen Schweinekrankheit ist das African Swine Fever Virus (ASFV), welches ursprünglich nur in den afrikanischen Ländern verbreitet war. Welche Tiere sind betroffen? Die ASP betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt. Ist die ASP gefährlich für Menschen und andere Tiere? Nein! Für das ASP-Virus sind nur Schweine empfänglich. Menschen und andere Tierarten können sich nicht infizieren. Wo ist die ASP schon ausgebrochen? NRW ist ASP-frei! Aktuelle Übersicht über Ausbruchszahlen und Verbreitung in anderen Zuständigkeitsbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Links: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest Wie wird die Erkrankung übertragen? Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. In Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchsgebieten stammen. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche zu verschleppen. Aber auch Futtermittel oder Transportfahrzeuge aus Gebieten, in denen die ASP vorkommt, können mit dem Virus kontaminiert sein. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einigen Mittelmeerländern kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden. Dieser Übertragungsweg spielt jedoch in unseren Breiten keine Rolle. Wie wird die Erkrankung behandelt? Eine Behandlung ist nicht möglich und überdies gesetzlich verboten. Für die Prophylaxe steht anders als gegen die Klassische Schweinepest (KSP) bei der ASP kein Impfstoff zur Verfügung! Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Bekämpfung eingesetzt werden. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt der Tiergesundheitsrechtsakt mit nachgelagerten Delegierten- und Durchführungsverordnungen vor, der durch die nationale Schweinepestverordnung ergänzt wird. Wie sieht die Erkrankung bei Wildschweinen aus? Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen manchmal eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb weniger Tage. Was bedeutet der Ausbruch der ASP unter Wildschweinen für NRW? Mit dem Ausbruch der ASP unter Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz steigt das Risiko für die nahegelegenen schweinehaltenden Betriebe, daher wird zu strikter Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Für die anderen Bundesländer steigt das Risiko einer Einschleppung durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material, durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen oder durch Jagdtourismus, so dass die Bevölkerung zu vermehrter Achtsamkeit aufgerufen wird. Für den Schweinefleischmarkt ergeben sich zum einen regionale Vermarktungseinschränkungen, zum anderen ist der Export in Drittländer für ganz Deutschland mit dem ersten Fall unter Wildschweinen nur noch eingeschränkt möglich. Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt? Bitte nichts anfassen, um eine Verbreitung zu vermeiden! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich. Für Sie ist das Virus nicht gefährlich. Melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488 möglichst mit genauer Angabe des Fundortes (Koordinaten). Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins. Was passiert beim Auftreten der Schweinepest? Die Afrikanische Schweinepest wird nach den Vorgaben des europäischen und nationalen Tiergesundheitsrechts bekämpft. Wenn Afrikanische Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein festgestellt wird, müssen bestimmte Restriktionsgebiete um den Fundort herum eingerichtet werden. Für diese Gebiete gelten unterschiedliche Auflagen wie etwa Einschränkungen der Begehbarkeit, Jagdruhe, verstärkte Kadaversuche und Ähnliches. Beim Auftreten der Erkrankung in einem Hausschweinbestand ist die Tötung aller Tiere des Bestandes unumgänglich. Im Falle eines Ausbruchs werden alle Betroffenen über die genauen Maßnahmen umgehend informiert. Welche präventiven Maßnahmen ergreift NRW in Bezug auf ASP? Sachverständigengruppe ASP NRW Die Kernaufgabe der Sachverständigengruppe ASP des Landes NRW besteht in der Abstimmung von präventiven Maßnahmen gegen die Verbreitung der ASP und der Vorbereitung auf einen Ausbruch in der Wildschweinpopulation. Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft (WSVG) Das Land NRW hat als erstes Bundesland eine Gesellschaft zur Bekämpfung von Tierseuchen im Wildtierbestand gegründet. Diese Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die betroffene Kommune bzw. den Kreis bei der Suche nach verendeten Wildschweinen, deren Bergung und Beprobung sowie Errichtung von Zäunen zur Eindämmung des Geschehens. Personal sowie Material werden vorgehalten und können im Bedarfsfall, also ASP-Ausbruch in der Wildschweinpopulation, von den zuständigen Behörden angefordert werden. Näheres unter: https://www.wildtier-svg.de/ Tierseuchenvorsorgegesellschaft (TSVG) Das Land NRW hat eine Gesellschaft zur Bekämpfung von Tierseuchen im Haustierbestand gegründet. Hier im Falle von ASP unterstützt diese Vorsorgegesellschaft die betroffene Kommune bzw. den Kreis bei den angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung. Personal sowie Material werden vorgehalten und können im Bedarfsfall, also ASP-Ausbruch beim Hausschwein, von den zuständigen Behörden angefordert werden. Näheres unter: https://www.tier-svg.de/ Kadaversuchhundestaffel NRW verfügt seit 2022 über eine stetig wachsende Anzahl an speziell ausgebildeten und geprüften Kadaversuchhunden und entsprechenden Hundeführern/ Innen. Die Teams werden im Tierseuchenfall für die Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt. Näheres unter: https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/immer-der-nase-nach ttps://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/asp-kadaversuchhundeeinheit-waechst Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) Dieses Tierseuchen-Kontrollzentrum auf Landesebene wird bei hochkontagiösen Tierseuchen durch zust. Ministerium aktiviert. Angesiedelt ist es bei der zuständigen Landesoberbehörde, dem LANUV, unter Federführung des Fachbereichs 84 (Tiergesundheit und allgemeiner Tierschutz). Das LaTiKo hat folgende Aufgaben: Aktivierung lokaler Tierseuchen-Kontrollzentren (TiKo; untere Landesbehörden) Sicherstellung des landeseinheitlichen Vollzugs Erstellung der Lageberichte Fachliche Unterstützung Bündelung von Informationen Die Internetseiten des LANUV bieten aktuelle Informationen rund um das Thema ASP sowie Merkblätter für Jäger, Landwirte und Wanderer und Pilzsammler. Des Weiteren sind Links zu Informationen anderer Behörden und Verbände hinterlegt. Die Internetseiten werden regelmäßig aktualisiert. Die Bevölkerung ist aufgerufen, verendete oder überfahrene Wildschweine umgehend beim LANUV zu melden, damit diese auf ASP untersucht werden können. jagdliche Maßnahmen/ Empfehlungen: https://www.lanuv.nrw.de/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung/schwarzwildafrikanische-schweinepest Wie kann die ASP früh erkannt werden? Jeder: Siehe: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt? Jagdausübungsberechtigte Personen: Beprobung verendeter und krank erlegter Wildschweine nach Anweisung der zuständigen Behörde Schweinhaltende Personen: Beim Auftreten von Krankheitssymptomen wie Mattigkeit, verminderter Futteraufnahme und Fieber sollte sofort ein Tierarzt konsultiert werden. Näheres zum Früherkennungssystem und zur Ausschlussuntersuchung von u.a. ASP sowie Beihilfen der Tierseuchenkasse unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#ausschluss

Ein Schutz für Spezialitäten

Nordrhein-Westfalen weist eine außergewöhnlich große Vielfalt an Spezialitäten auf. Jede Region zwischen Rhein und Weser hat ihre individuellen Eigenheiten und Reize, die sich unter anderem in den Rezepturen traditioneller Produkte und in regionaltypischen Lebensmitteln ausdrücken. Im Interesse der Verbraucher und der heimischen Wirtschaft ist es wichtig, dass diese vor Nachahmung und Imitation geschützt werden. Die Europäische Kommission hat für die Vergabe der EU-Gütezeichen die Rechtsvorschriften festgelegt und führt ein Verzeichnis der besonders schützenswerten Argrarerzeugnisse und Lebensmittel. In einer Spezifikation werden die besonderen Eigenschaften und Merkmale einer geschützten Herkunftsangabe, wie z.B. Gebiet und Herstellungsverfahren, zusammengefasst und bei der Europäischen Kommission hinterlegt. Wissenswertes EU-Gütezeichen Wie schütze ich eine Spezialität? Das Kontrollsystem in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Grundlagen Fördermöglichkeit des Landes NRW EU-Gütezeichen Grundlage für die Verwendung der EU-Gütezeichen ist die Einhaltung der Spezifikation zu den betreffenden Produkten gemäß der "einzigen Dokumente", die im europäischen Register in der DOOR-Datenbank veröffentlicht sind. Geschützte Geografische Angabe (g.g.A.) Produkte/ Agrarerzeugnisse müssen mindestens eine Verbindung zwischen dem geografischen Herkunftsgebiet und einer Produktionsstufe aufweisen. Entweder die Erzeugung und/oder die Verarbeitung wird in dem geografischen Gebiet durchgeführt. Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt , dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) Sie bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Wie schütze ich eine Spezialität? Das vorgeschriebene Antragsverfahren wird in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 beschrieben und kann nur durch sogenannte „Schutzgemeinschaften“ erfolgreich realisiert werden. Gefördert werden können Ausgaben, die bis zur Antragsabgabe beim Deutschen Patent- und Markenamt anfallen. Die Stationen zum Schutz einer Lebensmittelspezialität Gründung einer Schutzgemeinschaft Beschreibung der Spezifikation: charakteristische Merkmale des Erzeugnisses geografisches Gebiet spezielles Herstellungsverfahren Antragsstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Antrag auf Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Anhörungsverfahren durch das DPMA mit anschließender Veröffentlichung Weiterleitung des sog. „einzigen Dokuments“ an die EU. In der Datenbank der EU wird der Antrag mit dem Status "Antrag eingereicht" aufgenommen. Datenbank der geschützten Herkunftsbezeichnungen der EU (DOOR) Nach einer Prüfung wird die Spezifikation im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. In der Datenbank wird der Status in "veröffentlicht" geändert, um allen, die ein berechtigtes Interesse haben, innerhalb von 6 Monaten ab Veröffentlichung die Möglichkeit zu geben, Einspruch einzulegen. Erfolgt kein berechtigter Einspruch, wird die Eintragung der Spezialität im Amtsblatt veröffentlicht und in der EU-Datenbank der Status auf "registriert" gesetzt. Der Spezialität wird zu diesem Zeitpunkt das betreffende EU-Gütezeichen zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt darf die geschützte Bezeichnung der Spezialität nur noch von Unternehmen verwendet werden, die an einem Kontrollsystem teilnehmen und die Spezifikation erfüllen. Das Kontrollsystem in Nordrhein-Westfalen Die geschützte Bezeichnung einer Spezialität mit EU-Gütesiegel kann von jedem Erzeuger oder Verarbeiter, der die Anforderungen der Spezifikation erfüllt und am Kontrollverfahren teilnimmt, genutzt werden. Das LANUV ist für die Kontrolle der Hersteller und des Handels in NRW zuständig. Zur Durchführung der Hersteller-Kontrollen beauftragt das LANUV private Kontrollstellen. Aufgaben einer privaten Kontrollstelle Erfassung der Hersteller von Spezialitäten Anmeldeformular für Hersteller (Anlage 2 der KZV NRW) Vereinbarung von Kontrollkonzepten mit den Herstellern auf Grundlage der LANUV-Rahmenvorgabe Rahmenvorgabe für ein Kontrollkonzept Kontrolle der Hersteller gemäß dem vereinbarten Kontrollkonzept Zertifizierung von Produkten Zulassung als private Kontrollstelle Die Zulassung als private Kontrollstelle wird beim LANUV beantragt. Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW (KZV NRW) Antragsformular (Anlage 1 der KZV NRW) In NRW zugelassene Kontrollstellen ABCERT AG Martinstraße 42-44, 73728 Esslingen http://www.abcert.de/ Lacon GmbH Moltkestr. 4, 77654 Offenburg Büro NRW: Siemensstr. 42, 59199 Bönen www.lacon-institut.com QAL GmbH Am Branden 6b, 85256 Vierkirchen www.qal-gmbh.de Rechtliche Grundlagen Deutsche Gesetzgebung Markengesetz Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG) Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV) Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes EU-Recht VO (EU) Nr. 1151/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ersetzt die Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 und 510/2006) VO (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der EU-Zeichen für geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten sowie im Hinblick auf bestimmte herkunftsbezogene Vorschriften, Verfahrensvorschriften und zusätzliche Übergangsvorschriften VO (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (PDF, 240 KB) VO (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission Veröffentlichungen / Allgemeinverfügungen Amtliche Marktüberwachung – geschützte geografische Angaben (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) – Thekenbeschilderung und Etikettierung im Handel mit Fernkommunikationstechniken Amtliche Marktüberwachung– geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Kölsch“

Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht  Verantwortung des Betriebsinhabers

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Magdeburg, den 21. April 2008 Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht  Verantwortung des Betriebsinhabers Magdeburg . Seit 1. April gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen. Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten 10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu sichern. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Entwicklung von kosteneffizienten Strategien zum Erhalt und zur Entwicklung von FFH-Offenlandlebensräumen auf großen Flächen

Das Projekt "Entwicklung von kosteneffizienten Strategien zum Erhalt und zur Entwicklung von FFH-Offenlandlebensräumen auf großen Flächen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung (LOEL) durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Mit Einstellung der vorherigen militärischen Nutzung stellt sich häufig die Frage, wie für Lebensräume der (Halb)Offenlandschaften langfristig ein günstiger Erhaltungszustandes durch eine naturschutzkonforme und zugleich kosteneffiziente Pflege oder sogar wirtschaftlich tragfähige Nutzung gewährleistet werden kann. Auch die bis 1992 als Truppenübungsplatz genutzte Oranienbaumer Heide weist im zentralen, ca. 1.200 ha großen Bereich ein Mosaik aus den FFH-Offenlandlebensraumtypen Trockene europäische Heiden, Basenreiche Sandrasen, Silbergras-Pionierfluren bzw. Heiden auf Binnendünen auf. 15 Jahre nach Beendigung des militärischen Übungsbetriebes waren jedoch u. a. eine rasch voranschreitende Gehölzsukzession, eine Überalterung der Besenheide-Bestände sowie starke Vergrasungs- und Verbrachungstendenzen zu erkennen. Mit dem Förderprojekt waren deshalb die folgenden Zielstellungen verbunden: - Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und ökonomisch tragfähigen Managementkonzeptes für sandgeprägte Offenlandlebensraumtypen unter Berücksichtigung von Munitionsbelastung, Natur-schutz-, Forst- und Veterinärrecht sowie Agrarförderbestimmungen und Tiergesundheit - Konzeption maßnahmebegleitender naturschutzfachlicher Erfolgskontrollen für große Projektgebiete und deren Erprobung und Umsetzung im Modellgebiet Oranienbaumer Heide - Betriebswirtschaftliche Evaluation der extensiven Beweidung - Vorausschauende und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Akzeptanz. Fazit: Im Modellgebiet der Oranienbaumer Heide konnte mittels einer extensiven Ganzjahresstandweide mit Robustrindern und -pferden in Kombination mit gezielten ersteinrichtenden Maßnahmen ein effektives und kosteneffizientes Verfahren zum Erreichen der naturschutzfachlichen Ziele in sandgeprägten FFH-Offenlandlebensraumtypen initiiert werden. Eine Übertragbarkeit auf vergleichbare Standorte im subkontinentalen Raum ist grundsätzlich gegeben. Zur Absicherung der Ergebnisse ist jedoch eine langfristige naturschutzfachliche Erfolgskontrolle erforderlich.

1