Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023
© LUA
Nicht nur Geflügelpest:
Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt
Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei-
tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie-
rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in
Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in
Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest-
gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen-
de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom
Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge-
wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das
vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest
bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West
Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo-
nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in-
teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik
runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung
für das Jahr 2023 ab.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent-
rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem
Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/
oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei-
gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen
Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons-
tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi-
al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er-
krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung
oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen
durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu-
chungen im Rahmen von Sa-
nierungs- und staatlichen
Monitoring-Program-
men sowie durch so-
genannte Handelsun-
tersuchungen, durch
die sichergestellt wird,
dass der Seuchenstatus der
Bestände überwacht wird
und nur gesunde Tiere
in andere Betriebe ver-
bracht werden. Die
Untersuchungen er-
möglichen einen ste-
ten Überblick über
den Gesundheitsstatus
der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so-
mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch
und Tier zu gewährleisten.
Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei-
chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie-
rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel-
le zwischen dem Ministerium und den Kommunen
angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass
die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt
und umgesetzt werden.
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im
Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023
insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie-
le Proben auf verschiedene Parameter und mit
unterschiedlichen Methoden untersucht werden
müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ-
ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be-
sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der
nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier-
seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und
gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit
staatlich bekämpft oder überwacht werden.
Geflügelpest in Geflügelhaltungen
und bei Wildvögeln
Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa-
thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1
in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal-
tungen und darüber hinaus auch bei verschiede-
nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis
März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe-
ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land-
kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den
Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle
ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten
– der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be-
stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter-
suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En-
ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung
der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der
Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu-
tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In-
Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten
Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen,
Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen
festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen
auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie-
re waren verendet aufgefunden und zur Untersu-
chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen-
den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden.
samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings
zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren
wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und
Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti-
on mit Aviären Influenzaviren untersucht.
Hochpathogene Aviäre
Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners-
bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das
ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden,
nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend
vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti-
on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter-
suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp
H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die
derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras-
sierende, hochpathogene Form des Erregers der
Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen
Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der
Insel Riems bestätigt.
Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried-
rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von
hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild-
lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit
Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres
wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine
eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul-
wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der
Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende
Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen
über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü-
gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob
sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres
fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt,
bleibt abzuwarten.
© M tylor / Fotolia
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Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver-
bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur-
sache für die Krankheitserscheinungen angesehen
werden kann. Die virologische Untersuchung auf
Tollwut hatte ein negatives Ergebnis.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den
ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In-
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs
in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI
kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht
unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo-
gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von
Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit
weiteren Übertragungen zu rechnen.
Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä-
ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel-
ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren.
Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf-
fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten,
da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak-
terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch
der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden
und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren
sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll-
ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve-
terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann
informiert werden und dann eine Laboruntersu-
chung auf Geflügelpest veranlassen.
Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren
stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel-
haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter
müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß-
nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be-
stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur
durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son-
dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma-
terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk,
Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri-
siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren
von Tieren auf Menschen als sehr gering angese-
hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei-
ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten.
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Atypische Geflügelpest
bei Tauben
Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank-
heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite-
te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut-
hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren
Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt
grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest
(Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch
als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die
Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver-
lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier-
seuchenbekämpfung.
Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen
des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh-
te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100
Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind
hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen,
starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali-
ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit
Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö-
se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht
in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei
Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar-
beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut-
entzündung auftreten.
Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch
von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich
verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die
ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine
begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent-
sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu
verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen
die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus-
scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän-
dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi-
rus betroffen sind, alle Tiere gekeult.
Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf.
Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass-
ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen
schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo-
bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen
und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre-
Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge-
löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock
ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei-
gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall
der Legeleistung.
Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli-
che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge-
stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus
zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un-
tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur-
de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben-
typ durch molekularbiologische Untersuchungen
nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter-
suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden
des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als
im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus-
stämme und welche Konsequenzen sich hieraus
für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei-
fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar.
Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben-
den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen
tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte-
ne Tauben können von der Tötung ausgenommen
werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl-
len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge-
klärt werden, um weitere Informationen über die
Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt-
rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf
Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß-
nahmen verhindert werden.
West Nil-Fieber
bei einer Schnee-Eule
Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo-
gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West
Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische
Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt
und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch-
land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch
bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt
es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie-
bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz.
Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken
übertragen und zirkuliert in der Natur in einem
Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die
Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos
verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und
Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo-
gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften
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Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch-
land mittlerweile überwintert und die Mückensai-
son durch den Klimawandel immer länger dauert,
breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch-
land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek-
tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber-
wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind
bislang aber nicht vorgeschrieben.
Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl-
wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden
können, von denen es aber nicht weiter übertra-
gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran-
ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits-
verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu
50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und
Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner-
vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge-
meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen
bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde
zeigen häufig bleibende Schäden.
Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel
existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor
schweren klinischen Symptomen kann mit ei-
ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp-
fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die
Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der
rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer
Beihilfe finanziell unterstützt.
Die Infektionen verlaufen beim Menschen über-
wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der
Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er-
krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit
Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer-
zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel-
lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich
eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf
nehmen kann.
Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder
einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha-
ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi-
rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch
Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge-
hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung
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das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen
und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse-
nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re-
pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch
von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn-
umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be-
seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis-
lang nicht verfügbar.
Schlauer Fuchs?
Diagnostik leichtgemacht
Einen Service der besonderen Art bot ein im Au-
gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter
Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge-
funden worden war. Im Magen des Tieres fanden
sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes
pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den
Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf-
kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die
Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen
Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und
„Alpha-Chloralose“ fanden.
Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein
Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit-
tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas-
tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge-
gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind
in Deutschland verschiedene Präparate mit dem
Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö-
der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden.
Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch-
fresser wie Füchse und Greifvögel können durch
verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom-
men haben und somit eine leichte Beute darstel-
len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder
vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind
Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän-
den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe,
Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf
kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie-
rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu
einem starken Abfall der Körpertemperatur, der
letztendlich zum Tod führt.
Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be-
kämpfung von Schadnagern nur während der kal-
ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen
Räumen verwendet werden. Entweichen die ver-
gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch
oder werden die Köder in der Außenwelt ausge-
legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere
Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor-
tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um
Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren
nicht zu gefährden.
(K)ein Tierschutzfall:
Brunftkampf endete tödlich
Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück
die Meldung über einen mit blutig verschmier-
ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da-
bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä-
ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu-
che geäußert.
Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143
Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock-
netes Blut an der linken Brustwand und Vorder-
gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un-
terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals,
Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden
sich frische Frakturen an mehreren Rippen und
mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun-
gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er-
öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die
Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells
sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam-
merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust-
höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil
oder Geschossteile fanden sich nicht.
Derartige Veränderungen sind auf sogenann-
te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort
„forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und
bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen
des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden,
abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist
jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander-
Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem
Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA
nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock
setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang-
ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei
der im September beginnenden Brunft. Dabei ha-
ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab-
läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den
Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch
kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven
Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall
festgestellten Veränderungen waren demnach auf
das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu-
führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier-
schutzgesetz lagen nicht vor.
Pseudotuberkulose: Beratungs-
angebot für Schaf- und Ziegenhalter
Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei-
terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera-
tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie-
derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im
Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025
verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge-
sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor-
nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit
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verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen
Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli-
chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe-
sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund-
heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem
Abszessmaterial werden massenhaft anstecken-
de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde
über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der
Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber-
kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet,
dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend,
und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten-
entzündungen kommen, die dann einer antibioti-
schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen.
Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im
Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia
mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen-
halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu
unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose-
unverdächtiger Bestand“ zu erreichen.
Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein
Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs-
programms namens „Umweltmaßnahmen, länd-
liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“
(EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd-
lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes“ (ELER).
Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82
Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt
(2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie-
ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa-
nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des
Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur-
den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429
Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas-
tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz-
ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa-
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nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den
Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt.
Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse
zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf
– Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach-
leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf
dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen-
tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal-
tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des
LUA außerdem einen Vortrag zum Thema.
Nicht heilbare Infektionskrankheit
Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite-
te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In-
fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei
Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das
Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis
verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach-
senen Tieren auf mit der Bildung von schweren
eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den
äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran-
kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis-
tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie
Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer-
den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph-
knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände-
rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht
abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne-
ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer
per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be-
standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im
LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht.
Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs-
sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank-
heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier
aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei-
mal im Abstand von sechs Monaten und einmal
nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er-
gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo-
se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie-
rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem
Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich-
nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen.
Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge-
sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark-
tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le-
bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen,
wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie-
re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut-
entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er-
folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich
tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu-
dotuberkulose werden durch den Tiergesund-
heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes
durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos-
ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die
serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50
Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst.
Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher-
heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges
Thema: Die Problematik eines passenden Parasi-
tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe-
suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt
auftretenden Resistenzen gegen die Entwur-
mungsmittel machen es zunehmend schwieriger,
eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das
noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä-
re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür-
mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen
und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so-
wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be-
trieben dar.
Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden
Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst
2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In-
formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da-
her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf-
und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu
aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor-
miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or-
ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und
Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei
diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine-
ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für
eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen.
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[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022
© Dennis Donohue / Adobe Stock
Tierseuchenüberwachung: Geflügelpest
weiterhin das beherrschende Thema
Für die Tierseuchenüberwachung war auch 2022
die Geflügelpest das beherrschende Thema. Die
Seuche tritt mittlerweile ganzjährig in Deutsch-
land auf und wurde im Herbst des vergangenen
Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz
nachgewiesen. Darüber hinaus standen das Bovi-
ne Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die
Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweine-
pest und die Aujeszkysche Krankheit im Fokus.
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im Landes-
untersuchungsamt (LUA) im Rahmen der Tierseu-
chendiagnostik im Jahr 2022 insgesamt 239.876
Proben untersucht. Da viele Proben auf verschie-
dene Parameter und mit unterschiedlichen Me-
thoden untersucht werden müssen, ist die Zahl
der tatsächlichen Untersuchungen wesentlich hö-
her. Von besonderem Interesse sind dabei die
Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht
gelisteten Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesund-
heitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die
Allgemeinheit staatlich bekämpft und/oder über-
wacht werden.
Nachdem sich in den beiden vergangenen Jah-
ren keine Hinweise auf das Vorliegen einer Infek-
tion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1)
in Rheinland-Pfalz mehr fanden, wurden im Jahr
2022 bei einem aus Irland importierten Rind Anti-
körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen.
Das betroffene Tier wurde unverzüglich aus dem
Bestand entfernt. Bei der Untersuchung der üb-
rigen Tiere fanden sich keine Hinweise auf ein In-
fektionsgeschehen, so dass die zur Verhinderung
einer möglichen Ausbreitung der Seuche ausge-
sprochene Sperre des Bestandes wieder aufgeho-
ben werden konnte.
Da bei den im Rahmen des laufenden Überwa-
chungsprogramms durchgeführten Untersuchun-
gen an 61.829 Blutproben aus 3.093 Beständen
und 7.112 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.079
Beständen keine weiteren Antikörper geben das
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BHV-1-Feldvirus nachgewiesen wurden, hatte der
Fall keinen Einfluss auf den seit 2017 bestehen-
den Status der BHV-1-Freiheit in Rheinland-Pfalz.
Der Fall zeigt aber eindringlich, dass die Betriebe
sich weiterhin konsequent durch Biosicherheits-
maßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der
BHV-1-Infektion schützen und insbesondere dar-
auf achten müssen, Tiere ausschließlich aus seu-
chenfreien Beständen einzustellen.
Das seit dem Wiederauftreten der Blauzungen-
krankheit (Blue Tongue Disease, BTD) im Jahr
2019 in ganz Rheinland-Pfalz eingerichtete Res-
triktionsgebiet musste auch im Jahr 2022 wei-
ter aufrechterhalten werden. Zur Überwachung
der Seuche wurden 2022 insgesamt 22.500 Pro-
ben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 384 Be-
ständen molekularbiologisch auf das Vorhan-
densein von BTD-Virus untersucht. Die weitaus
meisten Proben wurden im Zusammenhang mit
sogenannten Handelsuntersuchungen bei Rindern
entnommen, die erforderlich sind, wenn klinisch
unauffällige Tiere aus dem BTD-Restriktionsgebiet
verbracht werden sollen. Nachgewiesen wurde
das BT-Virus bei diesen Untersuchungen nicht.
Auch wenn die BTD im Jahr 2022 nicht aufgetre-
ten ist, ist eine Impfung empfänglicher Tiere ge-
gen die Seuche weiterhin zu empfehlen, da sie ei-
nen Schutz vor der Erkrankung bietet und den
Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet
ohne weitere Auflagen ermöglicht. Derzeit sind
mehrere in Deutschland zugelassene Impfstof-
fe gegen das BTD-Virus vom Serotyp 8 für Rinder
und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impf-
stoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Imp-
fung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land
Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Erfreulich
ist, dass ganz Rheinland-Pfalz und Deutschland
seit dem 5. Juni 2023 wieder offiziell frei von der
Blauzungenkrankheit sind und damit keine Maß-
nahmen beim Verbringen mehr erforderlich sind.
Ziel der staatlichen Bekämpfung der Bovinen Vi-
rusdiarrhoe (BVD) ist es, erregerfreie Bestände zu
schaffen, indem dauerhaft (persistent) infizier-
te Kälber, die den Erreger ausscheiden ohne selbst
Überträger: Die Afrikanische Schweinepest ist bei rheinland-pfälzischen Wildschweinen nicht aufgetreten. Aller-
dings können sie den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit in sich tragen. © Mikewildadventure / Pixabay
zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen
entfernt und vom Handel ausgeschlossen wer-
den. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb
der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kenn-
zeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben ent-
nommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2022
hat das LUA insgesamt 121.434 dieser Ohrstanzen
von Kälbern aus 3.476 Betrieben auf BVD-Virus
untersucht - mit negativem Ergebnis.
Die Untersuchungen dienen dazu, den Status als
BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation auf-
rechtzuerhalten, der für Rheinland-Pfalz am
17.02.2022 von der EU anerkannt wurde. Dieser
Status ermöglicht es, sogenannte Zusatzgarantien
beim Verbringen von Rindern in die Betriebe zu
verlangen. Dadurch können diese besser vor Neu-
infektionen geschützt werden.
Um den Status aufrechtzuerhalten wurde durch
eine tierseuchenrechtliche Verfügung des LUA zu-
dem die Impfung gegen das BVD-Virus im gesam-
ten Landesgebiet verboten und bestimmt, dass
nur noch Rinder eingestallt werden dürfen, die
nicht gegen eine BVD-Infektion geimpft sind. Zu-
dem muss streng darauf geachtet werden, dass
Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und aus-
schließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen ein-
gestallt werden.
Auch wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP)
bisher in Rheinland-Pfalz noch nicht aufgetre-
ten ist, wurde das intensive Monitoring zur Über-
wachung der Wild- und Hausschweinepopulation
im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefor-
dert, alle sogenannten Indikatortiere, also ver-
endete und bei Unfällen getötete Wildschweine
sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Ver-
änderungen und klinisch auffällige Tiere zur Un-
tersuchung einzusenden. Die vom Land bereitge-
stellte Prämie für die Einsendung von Proben von
Fallwild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wur-
de auch 2022 gewährt.
Im LUA wurden im vergangenen Jahr 537 Wild-
schweine mit negativem Ergebnis molekularbiolo-
gisch auf den Erreger der ASP untersucht. Zudem
hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnosti-
schen Ausschlusses der ASP insgesamt 55 veren-
dete Hausschweine aus 24 Beständen virologisch
untersucht – ebenfalls mit negativem Ergebnis.
Rheinland-Pfalz gilt offiziell als frei von Aujeszky-
scher Krankheit (AK). Dennoch muss jährlich eine
repräsentative Stichprobe von Hausschweinen
auf die Seuchen untersucht werden. Im Jahr 2022
wurden insgesamt 449 Blutproben von Tieren aus
50 Beständen mit negativem Ergebnis serologisch
auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das
3
denen 40 Tiere getötet – insgesamt 36 Hühner, 2
Enten und 2 Gänse. Die Recherchen der betroffe-
nen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass die
Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbe-
stand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen
Kreis zugekauft hatten. Der Geflügelhändler hatte
seine Tiere auf dem Hof und auf Märkten verkauft.
In seinem Bestand war die Geflügelpest Ende Ok-
tober 2022 nachgewiesen worden.
Überschatten seit einigen Jahren das Tierseuchengeschehen: Die Viren der Geflügelpest kursieren inzwischen das
ganze Jahr über. In Rheinland-Pfalz waren 2022 auch Geflügelhaltungen betroffen. © monticellllo / AdobeStock
Virus der AK untersucht. Auch die differenzialdiag-
nostischen Untersuchungen an acht Hausschwei-
nen aus sechs Beständen, die zur Feststellung der
Todesursache eingesandt wurden, ergaben keine
Hinweise auf das Vorliegen der AK.
Sowohl für die ASP als auch für die AK gilt, dass
sich die Betriebe weiterhin konsequent durch die
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vor ei-
ner Einschleppung der jeweiligen Erreger schüt-
zen müssen. Hierzu gehören unter anderem, dass
keine fremden Personen den Stall betreten, vor
einem Betreten der Ställe die Kleidung gewech-
selt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden
und Haustiere nicht in den Stall gelangen. Vor al-
lem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss si-
chergestellt sein, dass kein direkter oder indirek-
ter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu
gehört auch, dass Futter und Einstreu vor Wild-
schweinen geschützt gelagert wird.
Seit Jahren treten in Rheinland-Pfalz sporadisch
Infektionen mit dem bei Wildschweinen vorkom-
menden Erregertyp der AK bei jagdlich geführ-
ten Hunden auf. Die betroffenen Tiere zeigen we-
nige Tage nach dem Kontakt mit einem infizierten
Wildschwein zentralnervöse, mit massivem Juck-
reiz einhergehende Erscheinungen und verenden
kurze Zeit später. Dieses Schicksal ereilte im Ja-
4
nuar 2022 auch einen Deutschen Jagdterrier, der
sich im Verlauf einer Jagd im Kreis Birkenfeld in-
fiziert hatte. Zwar ist der Kontakt zwischen Wild-
schweinen und Hunden bei der Jagd nicht immer
zu verhindern, Jäger sollten ihre Tiere jedoch von
erlegten Schwarzwild so weit wie möglich fernhal-
ten und insbesondere keine entnommenen Inne-
reien der erlegten Tiere roh verfüttern.
Auch Rheinland-Pfalz von
Geflügelpest-Epidemie betroffen
Deutschland und Europa erleben zurzeit die
stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Im
Jahr 2022 hat das Landesuntersuchungsamt das
hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Sub-
typ H5N1 (den Erreger der derzeitigen Geflügel-
pest-Epidemie) in sechs rheinland-pfälzischen
Geflügelhaltungen nachgewiesen – mit Konse-
quenzen für Geflügel und Halter.
Im November 2022 wies das LUA die Geflügel-
pest bei insgesamt 49 Tieren (47 Hühner, 2 Enten)
in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahr-
weiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwald-
kreis nach. Um die weitere Verbreitung des hoch-
ansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in
den drei betroffenen Beständen alle noch vorhan-
Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügel-
pest in einem weiteren Geflügelbestand im Wes-
terwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Ger-
mersheim bei insgesamt 26 Tieren (24 Enten 2
Gänse) nach. Während die noch verbliebenen 398
Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germers-
heim getötet werden mussten, konnte hiervon bei
den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im
Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereg-
lung nach Durchführung einer Risikobewertung
abgesehen werden. Es handelte sich um soge-
nannte genetisch wertvolle Tiere seltener amt-
lich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem
mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger
der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amt-
liche Sperre des Bestandes aufgehoben werden
konnte.
Auch im Jahr 2023 ist in Europa und in Deutsch-
land ein Ende der Geflügelpest-Epidemie bisher
nicht in Sicht; die Seuche hat sich auch in Rhein-
land-Pfalz weiterverbreitet – sowohl bei Wildvö-
geln als auch in Geflügelbeständen.
ger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvö-
gel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der
Veterinärverwaltung zu melden. Tot oder krank
aufgefundeneTiere sollten nicht berührt oder vom
Fundort weggebracht werden.
Die Geflügelhalter müssen sämtliche Geflügelhal-
tungen beim zuständigen Veterinäramt anmelden
und zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhal-
tung der Biosicherheit in ihren Beständen achten:
• Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater
Schutzkleidung betreten.
• Futter, Einstreu und Geräte vor einem direk-
ten oder indirekten Kontakt durch Wildvögel
schützen.
• erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent
innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärver-
waltung anzeigen.
Gut gerüstet: LUA schult regelmäßig
die Amtstierärzte der Kommunen
Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein,
hat das LUA 2022 bei zwei Schafhaltern in den
Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25
rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tier-
ärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen
aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte
Betreten und Verlassen eines seuchenverdächti-
gen Betriebes und die Entnahme von Blutproben
bei Schafen.
Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influen-
za der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest
genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen
Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren
Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden
führen kann.Die Fortbildung bestand aus einem theoreti-
schen und einem praktischen Teil. Unter anderem
wurde über die aktuelle Situation bei der beina-
he weltweit verbreiteten und für Schweine häu-
fig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert
und über die ebenso hochansteckende Maul- und
Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei
Wiederkäuern und Schweinen verursacht.
Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Men-
schen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, ist
aber theoretisch möglich und wurde in anderen
Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bür-Um die Verbreitung und den Austausch dieser Er-
reger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist
das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richti-
ge Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüs-
Hintergrund
5
tung wurde den Teilnehmern vorgestellt, danach
übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen
der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stie-
feln und Handschuhen.
Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit
der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der
Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von
Blutproben. Und weil nur die Übung den Meis-
ter macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das
Handling von Schafen und die Technik der Entnah-
me von Blutproben aufgefrischt. Für diesen prakti-
schen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaisers-
lautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden
zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wur-
den an beiden Übungstagen bei über 300 Scha-
fen Blutproben entnommen und anschließend im
LUA auf ansteckende Seuchen untersucht.
Die besondere Herausforderung: Bei hochsom-
merlichen Temperaturen mussten die in Schutzan-
zügen verpackten Teilnehmer und die drei Trainer
des LUA unter freiem Himmel die teilweise über
150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und
festhalten, damit der Trainingspartner eine Blut-
probe entnehmen konnte. Schöner Erfolg für das
LUA: Am Ende waren die Amtstierärztinnen und
-ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fa-
zit der Fortbildung war aber trotzdem sehr positiv.
Weitere Schulungen
Die Amtstierärzte der Kreisverwaltungen wurden
zudem in der Anwendung von verschiedenen EDV-
Programmen geschult. In Onlineschulungen wur-
den den Tierärzten die Grundlagen im Umgang
mit der HI-Tier - Datenbank (HIT) und dem Pro-
gramm TierSeuchenNachrichten (TSN) vermittelt.
Beide Programme finden täglich Anwendung in
der Praxis und dienen der Rückverfolgbarkeit von
Tieren bzw. der Meldung von Tierseuchen.
Aber auch andere an den unteren Veterinärbe-
hörden tätige Berufsgruppen wurden vom LUA
geschult. Unter anderem wurden Lebensmittel-
kontrolleure und amtliche Fachassistenten fort-
gebildet. An der Fortbildung für amtliche Fachas-
sistenten nahmen auch 30 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus Baden-Württemberg teil.
Kostenloses Beratungsangebot
für Schaf- und Ziegenhaltungen
Guter Rat für Halter von Schafen und Ziegen: Seit
Juli 2017 gibt es in Rheinland-Pfalz das Beratungs-
angebot „Gesundheitsdienst für Kleine Wieder-
käuer“. Eine Tierärztin des LUA unterstützt Tier-
halter unter anderem dabei, Erkrankungen wie die
Pseudotuberkulose oder Parasitenbefall im Be-
stand zu bekämpfen.
Bei dem Beratungsangebot handelt es sich um ein
rheinland-pfälzisches Entwicklungsprogramm na-
mens „Umweltmaßnahmen, ländliche Entwick-
lung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient
der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den
„Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent-
wicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Die gute
Nachricht: Für den Tierhalter entstehen keine Kos-
ten, und die Teilnahme ist freiwillig. Im Jahr 2022
nahmen 61 Betriebe das Angebot in Anspruch.
Insgesamt machte die zuständige Tierärztin des
LUA 70 Betriebsbesuche.
Handarbeit: Tierärztinnen und Tierärzte der rheinland-
pfälzischen Veterinärverwaltung übten 2022 die Ent-
nahme von Blutproben bei Schafen. © LUA
6
Einer der wichtigsten Schwerpunkte war und ist
das Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm in
Zusammenarbeit mit dem Landesverband der
Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-
Pfalz e. V. Das Bekämpfungsprogramm ist ein
Meilenstein für eine gesunde Herde. Bei 59 der 70
Betriebsbesuche ging es um dieses Thema. Dabei
werden jeweils die oberflächlichen Körperlymph-
knoten abgetastet und auf Veränderungen oder
Narben hin untersucht. Diese sind vor allem an
Kopf, Hals, Schulter, Kniefalte und an der Euterba-
sis fühlbar.
Hintergrund: Die Pseudotuberkulose ist eine weit
verbreitete, chronisch verlaufende, nicht heilba-
re Infektionskrankheit, die weltweit überwiegend
bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das
Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis
verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach-
senen Tieren mit Bildung von Abszessen an den
typischen Stellen auf.
Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an
Lymphknoten der inneren Organe. Deswegen wird
immer noch bei einer per Reglement definierten
Anzahl Tiere vom Bestandstierarzt eine Blutprobe
entnommen, die im LUA auf Antikörper gegen den
Erreger untersucht wird. Diese Antikörper weisen
darauf hin, dass das Tier mit dem Bakterium Kon-
takt hatte oder auch innere Veränderungen an
den Lymphknoten hat. Die Erkrankung führt un-
ter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall,
Abmagerung bis hin zum Tod und verursacht da-
durch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft
zeigen die Tiere bis auf die äußerlichen Abszesse
keine Symptome. Aber: Wenn Abszesse aufgehen,
werden mit dem Abszessmaterial massenhaft an-
steckende Erreger ausgeschieden, die die restliche
Herde infizieren können. Pseudotuberkulose ist
außerdem eine Zoonose. Das heißt: Das Bakteri-
um ist für den Menschen ansteckend und es kann
zu Infektionen mit Lymphknotenentzündungen
kommen. Diese sind jedoch behandelbar.
Ein weiteres Thema, das bei über 50 der 70 Be-
triebsbesuche im Jahr 2022 angesprochen wurde,
ist die Parasitenbekämpfung bei den kleinen Wie-
derkäuern. Vermehrt auftretende Resistenzen ge-
gen die Entwurmungsmittel machen es zuneh-
Gut für Schafhalter und ihre Tiere: In Rheinland-Pfalz
gibt es schon seit 2017 den „Gesundheitsdienst für Klei-
ne Wiederkäuer“. © LUA
mend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu
entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch
entstehen prekäre Situationen, denn die Magen-
Darm-Rundwürmer sind unvermeidbare Beglei-
ter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirt-
schaftliches- sowie auch tierschutzrelevantes
Problem in den Betrieben dar.
Das Problem: Es gibt kein allgemeingültiges Para-
sitenmanagement, das Erfolg verspricht, sondern
es muss von Betrieb zu Betrieb erarbeitet werden.
Tierärztliche Expertise ist also gefragt. Bei den
Endoparasiten sind vor allem die Magen-Darm-
Rundwürmer gefürchtet, insbesondere der rote
gedrehte Magenwurm. Er saugt Blut und kann zu
einer lebensbedrohlichen Blutarmut führen. Be-
sonders Jungtiere müssen gut beobachtet wer-
den, da sie aufgrund noch unzureichender Immu-
nität gegen die Parasiten anfälliger sind. Um einen
Überblick der Parasiten-Belastung zu erhalten
und diese gezielt zu behandeln, raten die Fachleu-
te des LUA den Haltern von kleinen Wiederkäu-
ern, regelmäßig Kotproben der Herde aufgeteilt
in Gruppen (z. B. Jung- und Alttiere, Bockgruppe,
Aufzuchttiere, etc.) zu nehmen und im Labor un-
tersuchen zu lassen.
7
Gesunde Euter bei Milchkühen:
Infektionen gezielt vermeiden
Wichtig für leistungsfähige Herden: Der Rinderge-
sundheitsdienst des LUA bietet Beratung zur Eu-
tergesundheit und zur Milchhygiene an. Dieses
Beratungsangebot wird vom Land Rheinland-Pfalz
unterstützt, sodass die Betriebsbesuche mit Pro-
bennahme und Beratung allen rheinland-pfälzi-
schen Landwirten kostenlos zur Verfügung stehen.
Untersucht werden Milchproben, Einstreuproben
und Tupferproben des Melkequipments. Die Un-
tersuchungskosten trägt der Landwirt.
Auf Basis der erhobenen Daten und der Untersu-
chungsergebnisse empfiehlt der Rindergesund-
heitsident in Zusammenarbeit mit den landwirt-
schaftlichen Beratern, den Technikern und dem
Hoftierarzt betriebsindividuelle Maßnahmen. Sie
helfen, die Eutergesundheit nachhaltig zu verbes-
sern und damit die Produktivität und Leistungsfä-
higkeit der Herde für die Zukunft zu sichern.
Von großem Nutzen für die Beurteilung der Euter-
gesundheit sind die bei der Milchleistungsprüfung
erhobenen Daten und Kennzahlen des Landeskon-
trollverbandes. Kennzahlen wie die Neuinfektions-
rate in der Trockenstehzeit, während der Laktati-
on oder von Erstkalbinnen geben frühzeitig erste
Hinweise auf den Ursprung von Problemen im Be-
trieb. Um die Eutergesundheit auf Herdenebene
zu verbessern und zu erhalten, steht vor allem die
Verhinderung von neuen Infektionen im Mittel-
punkt. Die Therapie klinisch erkrankter Einzeltie-
re ist unvermeidbar und richtet sich nach den vom
Hoftierarzt erhobenen Befunden und - wo immer
möglich - nach einem Resistenztest des Erregers.
Die regelmäßige Untersuchung von steril entnom-
menen Viertelgemelksproben erbringen sowohl auf
Einzeltierebene als auch auf Bestandsebene wich-
tige Daten, sodass Therapie und Prophylaxe früh-
zeitig entsprechend angepasst werden können.
Werden Erreger wie Streptococcus (Strep.) agalac-
8
2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die (ggf. darüber hinaus)
der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen unterliegen, in Rheinland-Pfalz
gelistete bzw. anzeigepflichtige
Tierseuche (Tierart)
Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion
Geflügelpest1
(Hausgeflügel)
Beratung vor Ort: Eine Tierärztin des Rindergesundheits-
dienstes besucht einen Milchviehbetrieb. © LUA
Koi Herpesvirus-Infektion
(Karpfen)
Untersuchungen
Nachweise
Matrix
Blut
Tierkörper
ProbenBestände
Proben
Bestände
61.8293.0931
2068248
4903727
Die Strategie zur Verhinderung von neuen Infekti-
onen richtet sich nach dem Verursacher. Euteras-
soziierte Erreger werden vorranging beim Melken
übertragen, wohingegen umweltassoziierte Erre-
ger vorrangig zwischen den Melkzeiten ins Euter
gelangen. Die Bestimmung des Erregerspektrums
hilft zu entscheiden, welche Maßnahmen im Be-
trieb etabliert werden müssen.
Oft schleichen sich ungünstige Angewohnheiten
in die Arbeitsroutine ein, die sich mittel- bis lang-
fristig nachteilig auf die Eutergesundheit auswir-
ken. Es gilt, diese Risikofaktoren im Betrieb aufzu-
spüren und wenn möglich zu beseitigen. An dieser
Stelle bedarf es häufig eines unvoreingenomme-
nen Blicks von außen. Die Fachleute des Rinder-
gesundheitsdienstes können ihn bei ihren Be-
ratungen anbieten. Im Jahr 2022 gab es sechs
Betriebsbesuche dieser Fachleute, und es wurden
111 im Rahmen dieser Besuche gezogene Milch-
proben untersucht und beurteilt.
Virale Hämorrhagische Septikämie
(Salmoniden)
1
Bovines Herpesvirus Typ 1
gE-Antikörper (ELISA)
6hochpathogenes Influenza
A-Virus Subtyp H5N1-Ge-
nom (PCR)
3Koi Herpesvirus-Genom
(PCR)
2Salmonella spezies
(Bakterienkultur)
1Virale Hämorrhagische
Septikämievirus-Genom
(PCR)
4
Tierkörper746Tierkörper605011
Kot/Tupfer1206731
Tierkörper421
Salmonellose1 (Rind)
tiae (Galt), Strep. canis oder ein gehäuftes Auftre-
ten von Staph. aureus nachgewiesen, ist eine Be-
standssanierung notwendig. Die Untersuchung
von Viertelgemelksproben ist eines der wichtigs-
ten Instrumente, um den Einsatz von Antibiotika im
Milchviehbereich zu minimieren.
1
3
Kot/Tupfer
Nachweis
(Methode)
hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen
2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die nicht den Verordnungen
über anzeigepflichtige Tierseuchen bzw. meldepflichtige Tierkrankheiten unterliegen, in Rheinland-Pfalz
gelistete, nicht anzeigepflichtige
Tierseuche bzw. meldepflichtige
Tierkrankheit (Tierart)
Porcines Reprokuktives und Respira-
torisches Syndrom (Schwein)
Untersuchungen
Nachweise
Matrix
Tierkörper
ProbenBestände
108
Proben
Bestände
1
1
2
Blut
10
1
3
1
Nachweis
(Methode)
Porcines Reproduktives und
Respiratorisches Syndrom-
virus-Genom (PCR)
Aufgrund der Untersuchung verschiedener Matrizes sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich.
9
Bei der Überwachung der Tiergesundheit war für das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. LUA-Präsident Dr. Stefan Bent: „Die hochansteckende Seuche kann bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen. Sie tritt mittlerweile ganzjährig in Deutschland auf. Wir haben sie im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen - mit Konsequenzen für Geflügel und Tierhalter.“ Im November 2022 wies das LUA die Geflügelpest bei insgesamt 49 Tieren in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahrweiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis nach. Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhandenen 40 Tiere getötet. Die Recherchen der betroffenen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass diese Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. In diesem Bestand war die Geflügelpest Ende Oktober 2022 nachgewiesen worden. Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand im Westerwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Germersheim bei insgesamt 26 Tieren nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germersheim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereglung nach einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um sogenannte genetisch wertvolle Tiere seltener amtlich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amtliche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Hintergrund: Tiergesundheit & Tierseuchen Das LUA untersucht in der Tierseuchendiagnostik Tierkörper und Proben von Tieren auf nach dem Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. 2022 standen dabei nicht nur die Geflügelpest im Fokus, sondern auch das Bovine Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit. Insgesamt hat das LUA im Jahr 2022 im Rahmen der Tierseuchendiagnostik 239.876 Proben untersucht. Das LUA ist auch die Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die dortigen Veterinärverwaltungen und das LUA bekämpfen gemeinsam Tierseuchen wie die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit, kontrollieren die Beseitigung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und wachen über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Beispiel bei Tiertransporten. Die Tiergesundheitsdienste des LUA unterstützen dabei, rheinland-pfälzische Rinder- und Schweinebestände sowie Kleine Wiederkäuer gesund und leistungsfähig zu erhalten. Mit diesem Ziel besuchen und beraten sie Tierhalter, praktizierende Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung und Organisationen der Landwirtschaft. Dabei geht es um vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz durch frühzeitige Problemerkennung und -beseitigung - zum Beispiel mit wirksamen Maßnahmen zur Erhaltung der Eutergesundheit und damit der Milchqualität. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchen finden Sie hier .
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
048/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08
Magdeburg, den 21. April 2008
Seit April neue Regelungen bei
Direktzahlungen
EU-Kommission erhöht Verantwortung des Betriebsinhabers
Magdeburg . Seit 1. April
gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen.
Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von
der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr
beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder
Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen
erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur
Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und
Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den
landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden.
Wie das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die
EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten
10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit
dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft
insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber
Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche
Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu
sichern.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de