s/tierische-lebensmittel/Tierische Lebensmittel/gi
In diesem Bericht sind die Warenströme von Fleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten sowie Eier und Eiprodukten in Deutschland dargestellt. Das Ziel ist es zu verstehen, welche Produkte in welcher Menge aus Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel, Milch und Eiern produziert und konsumiert werden. Berücksichtigt wurden sowohl die Mengen an tierischen Lebensmitteln als auch die dafür gehaltenen Anzahlen von Tieren im In- und Ausland. Darüber hinaus wurden die potenziellen Auswirkungen eines Verzehrs nach den Empfehlungen der Planet Health Diet im Vergleich zu den aktuellen Konsum- und Produktionsmengen und Tierzahlen abgeschätzt. Veröffentlicht in Texte | 158/2022.
Unsere Nutztierhaltung schädigt die Umwelt und belastet das Klima. Die negativen Umwelt- und Klimawirkungen lassen sich durch kurzfristig umsetzbare verfahrenstechnische Maßnahmen, eine bessere räumliche Verteilung der Tiere und eine Verringerung von Produktion und Konsum tierischer Lebensmittel deutlich mindern. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Hintergrundpapier des ⥠UBA⥠zu "Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung". Quelle: http://www.umweltbundesamt.de
Im vorliegenden Gutachten sind die drei Warenströme von Fleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten, sowie Eier und Eiprodukten in Deutschland dargestellt. Die dazu verfügbaren Daten wurden mit Hilfe einer systematischen Recherche nach Art eines Scoping Reviews zusammengetragen. Die Warenströme wurden weitestgehend aus den Wertschöpfungsketten abgeleitet, sie betrachten sowohl die Mengen an tierischen Lebensmitteln als auch die dafür gehaltenen Anzahlen von Tieren. Die Warenströme umfassen die Stufen Primärproduktion, Agrarhandel, Verarbeitung, Verfügbar zum Verbrauch, Verzehrbar, Vermarktung (Großhandel, Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung) und Verbrauch einschließlich des Verzehrs. Zur Darstellung der Warenströme über Zahlen in Tabellen und visuell in Sankey-Plots wurden die Mengenangaben auf einheitliche Bezugsmaße z.B. Nutzungsgrade des Ausgangsproduktes und pro-Kopf-und-Jahr-Angaben umgerechnet. Im Vergleich zu aktuellen Mengen und Tierzahlen wurden die potenziellen Auswirkungen eines Verzehrs nach den Empfehlungen der Planet Health Diet auf die Warenströme abgeschätzt. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht
Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.
Am 10. Januar 2013 veröffentlichte Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Heinrich-Böll-Stiftung und Le Monde Diplomatique ihre Publikation "Fleischatlas - Daten und Fakten über Tiere als Nahrungsmittel". Der Fleischatlas erscheint als Print- und Onlinefassung. Der Atlas zeigt in Texten und Grafiken die globalen Zusammenhänge der Fleischerzeugung. Auf 48 Seiten rund um das Thema tierische Nahrungsmittel erklären die Autoren, warum Tiermedikamente krank machen, wie der weltweit wachsende Fleischkonsum das globale Klima belastet, den Regenwald zerstört und durch seinen viel zu hohen Wasserverbrauch eine lebenswichtige Ressource bedroht.
Lebensmittelabfälle verursachen erhebliche Umweltschäden Lebensmittelabfälle aus Gastronomie, Großküchen und Eventcatering wirken sich am stärksten auf die Umwelt aus. Fast die Hälfte der Lebensmittel wird in diesem Bereich vorzeitig entsorgt. Lebenswichtige Ressourcen wie Ackerflächen und Wasser werden dadurch unnötig verschwendet. Dabei kommt es zu Treibhausgasemissionen, die sich vermeiden ließen. Das belegen erste vorläufige Ergebnisse eines Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung schockiert. Aber in kaum einem anderen Bereich liegt die Abfallvermeidung so zum Greifen nah wie bei Lebensmitteln. 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands entstehen durch Lebensmittelverluste. Wir können viel tun, um diese zu verringern und damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.” Das Umweltbundesamt empfiehlt unter anderem, rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form von Obst und Gemüse abzubauen. Bei Lebensmittelabfällen handelt es sich um verzehrfähige Lebensmittel, die aus zahlreichen Gründen vorzeitig entsorgt werden. Die meisten Lebensmittelabfälle fallen derzeit in der Landwirtschaft an, beim Anbau und der Ernte von Obst, Gemüse und Getreide. An zweiter Stelle steht der Lebensmittelverbrauch. Besonders hervor sticht die Abfallbilanz in Restaurants, Kantinen und bei Veranstaltungen mit Catering. Im so genannten „Außer-Haus-Konsum“ wird fast die Hälfte der bereitgestellten Lebensmittel vorzeitig entsorgt. In Zahlen: Pro Person werden jährlich 53,3 Kilogramm Lebensmittel in Restaurants, Großküchen oder bei Veranstaltungen bereit gehalten. Davon landen 23,6 Kilogramm bzw. 44 Prozent vorzeitig im Abfall. Wichtige Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung sollten daher in diesem Bereich ansetzen. In privaten Haushalten bzw. im so genannten „Inner-Haus-Konsum“ werden pro Person jährlich rund 430 Kilogramm Lebensmittel eingekauft, 17 Prozent bzw. 82 Kilogramm dieser Menge werden zu früh entsorgt. Lebensmittel haben einen bedeutenden ökologischen Rucksack. Für alle Lebensmittel, die ein Mensch pro Jahr in Deutschland kauft, nimmt er die Fläche eines halben Fußballfeldes in Anspruch, verbraucht 84 Badewannenfüllungen an Wasser und emittiert 3 Tonnen Treibhausgase, was den CO₂-Emissionen eines Hin-und Rückflugs von Frankfurt nach New York entspricht. Hochgerechnet auf ca. 80 Millionen und EU-weit 505 Millionen Menschen ergeben sich daraus immense Umweltwirkungen. Maria Krautzberger:„Für jedes Lebensmittel brauchen wir Ackerflächen und Wasserressourcen. Diese sind weltweit ein kostbares und knappes Gut. Lebensmittelabfälle zu vermeiden, ist daher ein maßgeblicher Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage. Weniger Lebensmittelabfälle bedeuten auch weniger Dünge- und Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft.“ Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie zur Reduktion von Lebensmittelabfällen, wie sie im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes vorgesehen sind, sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes möglichst schnell realisiert werden. Rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form und Haftungs- und Hygienevorschriften, die unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen, sollten nach eingehender Prüfung eingeschränkt oder gestrichen werden. Besonders wirkungsvoll ist die Abfallvermeidung bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch- und Milchprodukte. Diese benötigen pro Kilogramm 14-mal mehr Landfläche als pflanzliche Produkte.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht für diverse Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen, eine Zulassungspflicht. Für sprossenerzeugende Betriebe besteht nach der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 ebenfalls eine Zulassungspflicht. Ein Betrieb darf erst nach Zulassung durch die zuständige Behörde seine zulassungspflichtigen Tätigkeiten aufnehmen. Welche Betriebe sind zulassungspflichtig? Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, sind grundsätzlich zulassungspflichtig, außer, sie fallen unter den Einzelhandelsbegriff, transportieren lediglich oder die Abgabe von Lebensmitteln tierischer Herkunft stellt für sie eine nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene dar. Zulassungspflichtig sind damit zum Beispiel: Schlacht- und Zerlegebetriebe und Betriebe, die Hackfleisch, Fleischzubereitungen oder – erzeugnisse herstellen Molkereien und Käsereien Betriebe, die Fischereierzeugnisse herstellen Eierpackstellen und Eiprodukthersteller Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb zulassungspflichtig ist, fragen Sie sich bitte in Ihrem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nach. Wo kann ich die Zulassung beantragen? Die Zulassung ist schriftlich oder elektronisch zu beantragen und mit den vollständigen Zulassungsunterlagen bei dem für Sie zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einzureichen. In Nordrhein-Westfalen ist die Zuständigkeit für die Zulassung von Betrieben in der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes (Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVOVS NRW) geregelt. Eine Übersicht der Zuständigkeiten finden Sie hier . Welche Zulassungsunterlagen muss ich einreichen? Um das Zulassungsverfahren einzuleiten bedarf es eines formlosen Antragsschreiben auf Erteilung der Zulassung. Aus diesem Antragsschreiben sollte mindestens hervorgehen: Firmenname und verantwortliche Person Betriebsstätte mit Name, Straße, PLZ, Ort Auflistung der beantragten Tätigkeiten (z. B. das Kochen von Eiern, Zerlegen von Fleisch, Lagern von gefrorenen Lebensmitteln, etc.) Unterschrift Dieses Antragsschreiben übersenden Sie bitte zusammen mit dem Betriebsspiegel zzgl. Beiblättern und weiteren aus dem Merkblatt Zulassung unter der Nummern 3-4 aufgeführten Unterlagen an Ihr Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt . Die für den Antrag benötigten Betriebsspiegel und produktspezifischen Beiblätter finden Sie unter Anlagen zum Antrag . Wie geht es weiter, nachdem der Antrag gestellt wurde? Wenn die Zulassungsunterlagen bei der Zulassungsbehörde vollständig vorliegen, nimmt diese in der Regel eine Besichtigung Ihres Betriebes vor. Hierbei werden die baulichen Voraussetzungen, die Betriebs- und Arbeitshygiene sowie die Eigenkontrollen überprüft. Dazu halten Sie bitte die Unterlagen aus dem Merkblatt Zulassung (Punkte 5-17) zur Verfügung. Grundsätzlich kann die Zulassung nur erteilt werden, wenn der Lebensmittelunternehmer nachweisen kann, dass sein Betrieb die einschlägigen Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt. Zulassungsnummer und Identitätskennzeichen Mit dem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Zulassungsnummer mitgeteilt. Sie besteht aus NW (für Nordrhein-Westfalen) und fünf Ziffern. Die Zulassungsnummer ist Teil des Identitätskennzeichens, mit dem Sie die Lebensmittel kennzeichnen müssen, die Sie in Verkehr bringen. Die Zulassungsnummer wird dann durch das LANUV dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt. Von dort wird die Nummer, die zugelassenen Tätigkeiten mit der Firma in eine Betriebsliste aufgenommen. Diese Betriebsliste ist im Internet veröffentlicht.
UBA-CO₂-Rechner: Neue Details beim Konsumverhalten erfassbar Der CO₂-Rechner des Umweltbundesamtes (UBA) wurde in diesem Jahr bereits von über 250.000 Menschen genutzt. Jetzt wurde der Rechner in Teilen grundlegend überarbeitet und verbessert. Milch- und Fleischkonsum können nun ebenso wie Computer- und Kleiderkauf oder auch das Streamingverhalten genauer eingegeben werden. Für eilige Nutzer*innen gibt es weiterhin den Schnellcheck mit wenigen Fragen. Balanceakt zwischen Genauigkeit und Einfachheit Mit dem UBA -CO 2 -Rechner kann jeder*r wirksame Klimaschutzmaßnahmen ergründen und seine persönliche CO 2 -Bilanz erstellen. Im deutschen Durchschnitt liegt diese aktuell bei rund 10,3 Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) pro Person und Jahr. Etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen lassen sich über die sogenannten „Big Points“ Flugreisen, Autokilometer sowie Heizenergie- und Stromverbrauch einfach mit wenigen Eingaben und trotzdem relativ genau erfassen. Daneben gibt es aber eine Vielzahl von kleineren und größeren Kauf- und Konsumentscheidungen, die im CO 2 -Rechner nur grob abgeschätzt werden können. In den Bereichen Ernährung und sonstiger Konsum wurde diese Schätzung grundlegend neu entwickelt und es wurden mehr Differenzierungsmöglichkeiten eingebaut. Ernährung: Die Milch macht’s auch Es ist bekannt, dass die Treibhausgasemissionen der Ernährung sehr stark mit der verzehrten Fleischmenge korrelieren. Weniger bekannt ist hingegen, dass dieser Zusammenhang für alle tierischen Lebensmittel und damit auch für den Konsum von Milch und Milchprodukten wie Käse gilt. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass bei Wiederkäuern wie Rindern neben CO 2 auch größere Mengen an Methanemissionen entstehen. So liegen die Treibhausgasemissionen von Käse mit durchschnittlich 5,7 kg CO 2 e pro kg knapp 25 % über den Emissionen von Schweinefleisch mit durchschnittlich 4,6 kg CO 2 e pro kg. Im Vergleich mit pflanzlichen Produkten fällt der Unterschied noch deutlicher aus. So spart man mit einem pflanzlichen Milchersatz rund 1 kg CO 2 e pro Liter gegenüber Kuhmilch. Bei der Margarine sind es sogar rund 6 kg CO 2 e, die gegenüber 1 kg Butter eingespart werden. Der neue CO 2 -Rechner ermöglicht deshalb die differenzierte Mengeneingabe sowohl des Fleisch- und Wurstkonsums als auch des Konsums von Milchprodukten. Durchschnittswerte von Männern und Frauen helfen bei der besseren Einordnung des eigenen Konsums. Sonstiger Konsum: Annäherungen an die große Unbekannte Der wichtigste Einflussfaktor für die persönliche CO 2 -Bilanz ist das verfügbare Einkommen. Wer ein höheres Einkommen hat, konsumiert in der Regel mehr und verursacht damit – in der Tendenz – auch mehr Treibhausgasemissionen. Das ist nicht nur plausibel, sondern empirisch immer wieder bestätigt worden. Gleichzeitig ist das eigene Einkommen im Gegensatz zu den eigenen Konsumausgaben gut bekannt. Deshalb geht der neue CO 2 -Rechner jetzt bei der Schätzung der Treibhausgasemissionen im „Sonstigen Konsum“ von diesem Wert aus. Natürlich können aber aus gleich hohen Konsumausgaben ganz unterschiedliche Emissionen entstehen, je nachdem ob sie zum Beispiel Reparaturdienstleistungen oder den Kauf von Elektroartikeln betreffen. Der CO 2 -Rechner bietet deshalb weitere Differenzierungsmöglichkeiten an. So kann die Anzahl der gekauften Kleidungsstücke ebenso wie die Zahl der gekauften Elektrogeräte sehr genau eingegeben werden. Auch Übernachtungen und Haustiere können detailliert erfasst sowie weitere Ausgabenbereiche wie Freizeit und Innenausstattung abgeschätzt werden. Nichtsdestotrotz kann auch der neue Rechner die Treibhausgasemissionen im „Sonstigen Konsum“ nicht haargenau bestimmen. Vorprodukte, kleinteilige Güter und Dienstleistungen sowie Emissionen aus der Erstellung von Fabriken, Bürogebäuden und Maschinen gehen deshalb als nicht weiter differenzierbare Größen in die Schätzung ein.
In diesem F&E Bericht sind Informationen zur Belastung der Umwelt und von Nutztieren/ Lebensmitteln durch polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) und polychlorierte Biphenyle ( PCB ) zusammengestellt. Die wichtigsten PCDD/F und PCB-Expositionsquellen in der Umwelt einschließlich Senken und Reservoire werden benannt. Lebensmittel tierischen Ursprungs, bei denen die EU-Höchstgehalte für PCDD/F oder für die Summe aus PCDD/F und PCB häufiger überschritten sind, werden genauer betrachtet. Dies sind Produkte von Rind, Schaf, Legehenne/Ei, Wild und Fisch. Veröffentlicht in Dokumentationen | 114/2015.
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