Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen unterstützen den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin vor allem bei der amtlichen Überwachung im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Dabei nehmen sie ihre Aufgaben unter Aufsicht oder unter Verantwortung des amtlichen Tierarztes wahr. Anstellungsbehörden sind die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Die Aufgaben sowie die Ausbildung dieser Berufsgruppe sind grundlegend in der Verordnung (EU) 2017/625 , in der Verordnung (EU) 2019/624 , in der Verordnung (EU) 2019/627 und in der Verordnung über Ausbildung und Prüfung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten ( VAPaF ) in den jeweils geltenden Fassungen geregelt. Aufgaben Amtliche Fachassistentinnen und -assistenten sind vor allem in Schlacht-, Zerlegungs- und Haltungsbetrieben tätig: Im Bereich der Schlachttieruntersuchung, von zur Schlachtung bestimmten Tieren sowie bei der Fleischuntersuchung von Tierkörpern und Organen. Das schließt auch den Bereich der Identifizierung bestimmter Schlachtkörperteile, an denen sich Veränderungen zeigen ein sowie die Überwachung des Fleisches von schlachtbaren Haustieren, freilebendem Wild, Farmwild, Hasentieren und Geflügel. Zudem sind sie im Bereich bestimmter Probenahmen, -untersuchungen sowie bei bestimmten Hygienekontrollen tätig. Ausbildung Voraussetzung für die Einstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Hauptschule oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die mindestens 22 wöchige Ausbildung beinhaltet theoretischen Unterricht, ein Landwirtschaftspraktikum und praktische Ausbildungsabschnitte bei den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. Sie wird beendet mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung. Zu den Inhalten der der Ausbildung gehören zum Beispiel: Grundkenntnisse der Schlachttieranatomie und –physiologie Grundkenntnisse der Pathologie und pathologischen Anatomie geschlachteter Tiere, sowie der Seuchenlehre Grundkenntnisse der Hygiene und der guten Hygienepraxis, sowie insbesondere der Betriebshygiene, der Schlacht-, Zerlegungs-, Lager- und Arbeitshygiene Grundkenntnisse der Schlachttechnologie Kenntnis einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften Schlachttier- und Fleischuntersuchung Themen des Tierschutzes Probenahmeverfahren In Nordrhein-Westfalen wird die theoretische Ausbildung unter anderem auch an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang. Ausbildungsabschlüsse anderer Mitgliedstaaten der europäischen Union werden in der Regel vollständig anerkannt. Ausbildungsabschlüsse aus Drittländern können nach einer Einzelfallprüfung zu einer Verkürzung des Ausbildungs- bzw. Prüfungsumfangs führen.
§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Rinderhaltung und -zucht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet: Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche zu Fragen des Tier- wohls und der tierartgerechten Haltung von Milch- und Jungvieh, insbesondere Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Tiergerechtheit, von Verfahren der Milchgewinnung unter besonderer Berücksich- tigung der Eutergesundheit, der Produktqualität und Lebensmittelsicherheit und verglei- chende Betrachtung geeigneter Fütterungsverfahren einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis Auswertung der Versuche einschließlich Datenaufbereitung und Dokumentation der Ver- suchsergebnisse im genannten Sachgebiet, insbesondere zum Versorgungs- und Stoff- wechselstatus von Milchkühen, zur Tiergesundheit und zum Tierverhalten sowie zu Nähr- stoffbilanzen, Milchleistung und -qualität Erstellung von Konzeptionen sowie sachgebietsspezifische Aufbereitung der Lehr- und Stundenpläne zur Integration des Fachgebietes „Tierwohl“ in die Aus-, Fort- und Weiterbil- dung Vermittlung des Fachgebietes in der überbetrieblichen Ausbildung Durchführung von Beratungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, einschließlich der Milchgewinnung bei der Milchkuh Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen sowie bei wissenschaftlichen Arbeiten zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung nachgewiesener Führerschein Klasse B und erklärte Bereitschaft zu Dienstreisen und zum Führen von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: Kenntnisse der Tierphysiologie und Tierernährung sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) und in der Anwendung von Statistikprogrammen ausgeprägte Sozialkompetenz im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471 / 334-102 03471 / 334-125 03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17. Mai 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1117895, Kennung: VT-32.04) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de
Bericht zum Workshop: Umwelteffekte elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf Flora und Fauna Vom 5. bis 7. November 2019 fand in München ein vom BfS organisierter öffentlicher internationaler Workshop zu möglichen Effekten von nieder- und hochfrequenten Feldern auf Pflanzen und Tiere statt. Ziel des Workshops war es, das derzeit vorhandene Wissen über mögliche Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt, also Tiere und Pflanzen, zusammenzutragen, zu diskutieren und auf Widersprüche und offene Fragen einzugehen. Bisher konnten keine schädlichen Wirkungen auf Tiere und Pflanzen nachgewiesen werden, die durch künstliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ausgelöst werden. Es gibt allerdings biophysikalische Mechanismen, die es Tieren und auch Pflanzen erlauben, Magnetfelder und elektrische Felder geringer Stärke wahrzunehmen - hier ist besonders das Erdmagnetfeld zu nennen, das eine Flussdichte von ungefähr 50 µT besitzt. Vom 5. bis 7. November 2019 fand in München ein vom BfS organisierter internationaler Workshop zu möglichen Effekten von nieder- und hochfrequenten Feldern auf Pflanzen und Tiere statt. Ziel des Workshops war es, das derzeit vorhandene Wissen über mögliche Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt, also Tiere und Pflanzen, zusammenzutragen, zu diskutieren und auf Widersprüche und offene Fragen einzugehen. Wegen der neuen Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation - Stichwort 5G - und des Ausbaus der Stromnetze im Zuge der Energiewende erfährt die Thematik eine erhöhte Aufmerksamkeit in der öffentlichen Diskussion und in der Forschung. Der Workshop umfasste 22 Vorträge von eingeladenen internationalen Rednern und Rednerinnen sowie vier Kurzvorträge aus dem Teilnehmerkreis auf Basis der eingereichten Abstracts. Neben möglichen schädlichen Einflüssen von künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen wurde auch allgemein über die Wirkung auf biologische Organismen vorgetragen und diskutiert, sowie über mögliche Mechanismen der Wahrnehmung magnetischer Felder in Tieren und den Einfluss elektrischer und magnetischer Felder auf das Wachstum von Pflanzen. In den Vorträgen und der Diskussion wurden folgende Themenbereiche behandelt: Themenbereiche Mögliche Auswirkungen statischer und niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder von Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabeln Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Magnetfeld der Erde, das im Laufe der Evolution dazu geführt hat, dass verschiedene Lebewesen schwache statische Magnetfelder wahrnehmen und sich mit deren Hilfe orientieren können. Deswegen ist es möglich, dass Organismen auch statische und niederfrequente Magnetfelder in der Nähe von Stromleitungen und Kabeln wahrnehmen und in ihrem Verhalten darauf reagieren können. Dieser Themenbereich wurde unterteilt in Wirkungen auf Wirbeltiere Wirkungen auf wirbellose Tiere Wirkungen auf Pflanzen Mögliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder: Mobile Kommunikation In diesem Teil der Konferenz wurden die möglichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Vögel, Säugetiere, Insekten und Pflanzen diskutiert. Dieser Themenbereich wurde unterteilt in Wirkungen auf Pflanzen Wirkungen auf Wirbeltiere Wirkungen auf wirbellose Tiere Schlussfolgerung/Fazit Bisher konnten bei umweltrelevanten Feldstärken keine schädlichen Wirkungen auf Tiere und Pflanzen durch künstliche elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder nachgewiesen werden. Während es biophysikalische Mechanismen gibt, die es Tieren und auch Pflanzen erlauben, Magnetfelder und elektrische Felder geringer Stärke wahrzunehmen - hier ist besonders das Erdmagnetfeld zu nennen, das eine Feldstärke von 50 µT besitzt - liegen bisher weder experimentelle Befunde noch theoretische Modelle vor, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Felder, die von Stromleitungen und Mobilfunkanlagen ausgehen, eine schädliche Auswirkung auf Insekten, Vögel, Säugetiere und Pflanzen haben. Von den biophysikalischen Mechanismen, die vorgeschlagen wurden, um die Wahrnehmung elektromagnetischer Felder mit niedriger Energie zu erklären, scheint der Radikalpaarmechanismus nicht geeignet zu sein, um eine mögliche biologische Wirkung von Feldern, die bei Wechselstromleitungen und Mobilfunkanlagen entstehen, zu erklären. Keine bekannten Mechanismen für schädliche Effekte Neben der unklaren experimentellen Befundlage gibt es auch keinen weiteren bekannten theoretischen Mechanismus, der etwaige schädliche Einflüsse von Feldern, wie sie bei Stromleitungen oder bei Mobilfunkmasten auftreten, auf Pflanzen und Tieren befriedigend erklären könnte. Die anderen vorgeschlagenen Mechanismen, wie elektromagnetische Induktion oder die Verwendung von Magnetit in biochemischen Prozessen sind noch zu unerforscht, um brauchbare Schlussfolgerungen ziehen zu können. Ergebnisse waren teilweise widersprüchlich Zwar konnten Wirkungen von nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf Pflanzen und Tiere beobachtet werden, diese Effekte waren aber zu schwach, um eine dauerhafte Veränderung in der Physiologie , dem Metabolismus oder bei Tieren eine Modifikation des Verhaltens auszulösen. Die vorgetragenen Ergebnisse waren zum Teil widersprüchlich und es wurde der Bedarf nach weiterer Forschung in diesem Gebiet von den Teilnehmern der Konferenz bekräftigt. Probleme bei Freilandversuchen Es wurde auch auf die Probleme bei der Konzeption und Durchführung von Freilandversuchen mit Tieren (und Pflanzen) im Bereich der nieder- und hochfrequenten Felder hingewiesen. Zum einen sind die beobachtbaren Effekte klein, zum anderen können Ergebnisse von Laborstudien nicht oder selten auf Freilandversuche übertragen werden. Weitere Forschung notwendig Das allgemeine Fazit der Konferenz bestand darin, dass derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Belege für ernsthafte schädliche Wirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorliegen, es aber Einzelhinweise gibt, denen mit weiterer Forschung nachgegangen werden sollte. Weiterhin besteht Bedarf bei der Entwicklung von robusten Protokollen zu Experimenten und Freilandversuchen, sowie der Messung ( Dosimetrie ) der Menge an Energie, die von elektromagnetischen Feldern auf biologische Systeme übertragen wird. Auch zu den Mechanismen der Wechselwirkung von elektrischen und magnetischen Feldern mit Tieren und Pflanzen besteht noch großer Forschungsbedarf. Stand: 14.04.2021
Das Projekt "Refraktaere organische Substanzen und Wasserschadstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Experiments were done to investigate factors influencing the accumulation of cadmium (Cd) into zebrafish (Danio rerio) embryo and larva. The accumulation of 109 Cd was affected by 1) concentration, 2) time, 3) presence of dissolved organic material (DOM) and 4) the development stage of the fish. Zebrafish eggs showed a steady increase in Cd-accumulation over an 8 h exposure. This rise was slightly decreased by DOM at concentration up to 10 mg C/L. DOM concentrations over 15 mg C/L decreased Cd uptake significantly. Cadmium is mainly accumulated in the fish egg's outer shell or chorion and only small amounts pass the eggshell barrier and are found in the perivitelline liquid and embryo. The accumulation of the Cd was significantly lowered when DOMs were present in concentrations of 10 mg C/L. The DOM was isolated from a brown water marsh (LM) and a eutrophic pond (SP). Both samples of DOM at 10 mg/L reduced the Cd-accumulation in the perivitelline liquid, the embryo, and the chorion. Newly hatched larvae showed an accumulation related to their developmental stage. In the 4 h exposed larvae the accumulation of Cd is reduced by both DOMs, but to a greater degree by LM. In larvae exposed for 24 h, CD accumulation was still reduced by the presence of LM, but not by SP. The increased uptake of Cd in older larvae may be a consequence of increased active Ca uptake, and therefore Cd uptake, in the growing embryo.
Das Projekt "Zum Einfluß der Nahrungsqualität der Traubeneiche (Quercus petraea) und der Zerreiche (Q. cerris) auf die Entwicklung des Schwammspinners, Lymantria dispar (Lepidoptera, Lymantriidae)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz durchgeführt. Der Einfluß der Nahrungsqualität der beiden Eichenarten Quercus petraea und Q. cerris wird mittels Blattpulverdiäten auf die Entwicklung und Fertilität des Eichenschädlings Lymantria dispar (Schwammspinner) geprüft. Ziel der Untersuchungen ist es, die entscheidenden Substanzen der Blattinhaltsstoffe zu erkennen, die zu den deutlichen Unterschieden im Wachstum, Entwicklungsdauer und Reproduktion des Insekts nach Frass auf den beiden Eichendiäten führen.
Das Projekt "Entwicklung eines Tests an der Stockente fuer das ChemG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Zoophysiologie durchgeführt. Analog zur Entwicklung eines von der EG-RL 79/831/EWG geforderten Tests an der Japanischen Wachtel (FE 10603027) sollen die artspezifischen fuer einen Reproduktionstest erforderlichen Haltungsbedingungen ermittelt, optimiert und beschrieben werden. Die Untersuchung ausgewaehlter Umweltchemikalien soll die Einsatzfaehigkeit und kostenguenstige Durchfuehrbarkeit des Testverfahrens belegen.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, TUM School of Engineering and Design, Institut für Wasser und Umwelt, Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. In dem vom BMBF geförderte Verbundvorhaben SubMikroTrack werden daher innovative Analyse- und Bewertungsmethoden erarbeitet, die es erlauben, Plastikpartikel verschiedenster Größenbereiche in unterschiedlichen Proben und Prozessen zu analysieren und deren Toxizität zu beurteilen. Von der TUM sind neben dem koordinierenden Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft (Prof. J. Drewes, PD Dr. J. Graßmann), der Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie (Prof. M. Elsner, Dr. N. P. Ivleva), der Lehrstuhl für Aquatische Systembiologie (Prof. J. Geist, Dr. S. Beggel), der Lehrstuhl für Tierphysiologie und Immunologie (Prof. M. Pfaffl) und die Professur für Wissenschafts- und Technologiepolitik (Prof. R. Müller) beteiligt. Weitere Partner sind das Institut für Grundwasserökologie am Helmholtz Zentrum München, das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) in Duisburg, das Bayerische Landesamt für Umwelt und das Umweltbundesamt. Als Industriepartner sind die Postnova Analytics GmbH und die BS-Partikel GmbH beteiligt. Das Projekt gliedert sich in drei Schwerpunkte: Zunächst sollen Technologien entwickelt werden, die es erlauben, Submikroplastik zuverlässig zu analysieren. Dies umfasst die Etablierung und Validierung der Probennahme und Probenaufbereitung und die Entwicklung von analytischen Verfahren zu Trennung, Größenbestimmung, Detektion und Identifizierung. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob und in welchem Ausmaß Submikroplastik Schadstoffe adsorbiert und welchen Einfluss dies auf die Umweltwirkung von Submikroplastik hat. Die Umweltwirkung wird umfassend im zweiten Schwerpunkt analysiert, der sich mit der toxikologischen Bewertung befasst. Submikroplastikpartikel werden hinsichtlich ihrer Effekte auf Mikroorganismen, die aquatische Umwelt und die menschliche Gesundheit untersucht. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf sozialen, politischen und rechtlichen Aspekten. Hier werden gesellschaftliche Problemwahrnehmungen erforscht und Handlungsräume ausgelotet, sowie die Möglichkeiten neuer Rechtssetzungen eruiert. Am Ende des Projektes werden validierte Analysemethoden und toxikologische Daten stehen, die eine Risikoabschätzung erlauben und gemeinsam mit einer sozial- und rechtswissenschaftlichen Bewertung soziale und politischer Rahmenbedingungen als Grundlage für die Entwicklung von Handlungsstrategien dienen können. Das Projekt ist Teil des Foschungsschwerpunktes 'Plastik in der Umwelt'.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Institut für Toxikologie durchgeführt. Gegenstand des Antrags ist die Praevalidierung eines Protokolls fuer den 'Rat Liver Foci Bioassay' als Kurzzeit-Test in vivo fuer den Nachweis der kanzerogenen Wirkung von Chemikalien. Ziel des Projekts ist die Validierung und Etablierung des Testprotokolls als Pruefrichtlinie auf nationaler und internationaler Ebene. Der Test beruht auf der Quantifizierung von Foci praeneoplastischer Hepatozyten in der Rattenleber. Er ist geeignet, als Alternative fuer den chronischen Kanzerogenitaetstest eingesetzt zu werden. Wesentliche Vorteile gegenueber dem chronischen Test sind die geringere Zahl von Versuchstieren, die Verkuerzung der Versuchsdauer auf 3 Monate und die geringe Belastung der Tiere. Das Testprotokoll soll im Antragszeitraum von zwei Jahren vom Antragsteller und vier weiteren Arbeitsgruppen mit 4 Testsubstanzen hinsichtlich der Reproduzierbarkeit und Genauigkeit erprobt und, falls notwendig, modifiziert werden.
Das Projekt "Interactive effects of piglet birth weight and amino acid balance in the diet (Workpackage 4.4.1.1, Project 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, FB 11 - Ökologische Agrarwissenschaften, Fachgebiet Tierernährung und Tiergesundheit durchgeführt. To test the hypothesis that birth-weight, total number of muscle fibres and nutrient supply interact with each other and have a significant influence on sensorial quality of pork.
Origin | Count |
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Bund | 276 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 275 |
unbekannt | 4 |
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geschlossen | 4 |
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Deutsch | 279 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
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Keine | 242 |
Webseite | 37 |
Topic | Count |
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Boden | 158 |
Lebewesen & Lebensräume | 275 |
Luft | 147 |
Mensch & Umwelt | 279 |
Wasser | 163 |
Weitere | 270 |