Im Falle einer Tierseuche stehen von den Veterinäramtern Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld gegebenenfalls eingerichtete Sperrbezirke, Beobachtungsbezirke, Restriktionsgebiete, Überwachungszonen und Hochrisikozonen. Eventuelle Tötungszonen stehen intern zur Verfügung. Da diese Flächen zeitnah im Fall einer Tierseuche benötigt werden, sind die Dienste dauerhaft verfügbar, aber grundsätzlich leer. Aktualisierungen von intern in den Dienst erfolgen über Nacht.
Schädlinge und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung sind für menschliche Gesellschaften von großer Bedeutung. Seit den Anfängen von Ackerbau und Viehzucht waren es neben den Krankheitserregern und Hausschädlingen vor allem die Ertragsverluste in Agrar- und Forstwirtschaft sowie der Verlust von Nutzvieh und Jagdwild, die eine Bekämpfung von schädlichen Tieren notwendig machten. Bis heute bestimmen Schädlinge große Bereiche des menschlichen Lebens und beeinträchtigen Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden. Über die Geschichte ihrer Bekämpfung und der damit verbundenen impliziten und expliziten Wert- und Unwertvorstellungen über Organismen liegen bisher nur geringe Kenntnisse vor. Seit dem 18. Jahrhundert finden sich in den deutschen Territorien zunehmend gedruckte Ratschläge und Verordnungen zur Schädlingsbekämpfung. Neben solchen Erfahrungsberichten finden sich auch theoretische Schriften über die Naturgeschichte der Schädlinge und ihre Stellung in der Schöpfung. Die Bekämpfung sogenannter 'culturschädlicher Thiere' spielt in dieser Zeit als Untertanenschutz und Vorsorge zur Verbesserung der Lebensbedingungen auch eine zentrale Rolle im staatlichen Handeln, wobei sie sich in den allgemeinen Forschungsgedanken integriert. Trotz vereinzelt auftretender religiöser Bedenken wird die Schädlingsbekämpfung aufgrund der menschlichen Lebensansprüche in öffentliches wie privates Handeln integriert. Ende des 18. Jahrhunderts sind zahlreiche schädliche bzw. als schädlich betrachtete Wirbeltiere aus der Kulturlandschaft verschwunden, sodass sich die vorher auf jene fixierte Schädlingsbekämpfung im 19. Jahrhundert überwiegend auf den Kampf gegen Wirbellose konzentriert. Nach den Ergebnissen der vorausgehenden Projekte des Graduiertenkollegs und der Begleitforschung ist eine weitere thematische Fokussierung auf den Vergleich der Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft lohnend. Diskurse zur Schädlingskunde und zur Schädlingsbekämpfung liefen in beiden Bereichen nicht synchron. Der Arbeit liegt die Beobachtung zugrunde, dass die Systematisierung und Verwissenschaftlichung der praktischen Agrarschädlingskunde in Deutschland mehrere Jahrzehnte später erfolgten als bei der Forstschädlingskunde. Dieser Umstand ist erstaunlich, da eine Schädlingskalamität in der Getreidewirtschaft eher noch zu einer existenziellen Bedrohung werden konnte als eine Forstkalamität und die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Erkenntnismittel in beiden Wirtschaftsbereichen gleicher Art waren. Das Ziel der Arbeit ist eine Überprüfung und Analyse dieser Diskrepanz im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer möglichen biologischen und gesellschaftlichen Ursachen. In die Analyse werden unterschiedliche Quellengattungen einbezogen. Neben der deutschen Hausväterliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts, findet der Gelehrtendiskurs aus wissenschaftlichen Monographien und Artikeln aus Forst-, Agrar- und Jagdzeitschriften Verwendung. usw.
Wasserbauliche Maßnahmen stehen nicht nur für Veränderungen in der Gewässermorphologie und der Landnutzung, sondern auch für eine Umdeutung des Gewässers in seinen Aufgaben. Diese sind getragen, durch die Anforderungen an das Fließgewässer und sein Umfeld sowie durch die Vorstellungen der Akteure zum Zeitpunkt der Maßnahmen. Als Untersuchungsgebiet wurde die Schwarze Elster ausgewählt. Sie entspringt im heutigen Bundesland Sachsen, durchfließt Brandenburg und mündet dann, nach 179 km Lauflänge, in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Die Schwarze Elster wurde sowohl durch den Technischen Hochwasserschutz als auch durch die Meliorationen und Vorflutmaßnahmen für die Braunkohleabwässer des Niederlausitzer Braunkohle-Reviers mehrfach geprägt und umgedeutet. Anhand archivalischer Quellen, Primärliteratur und einer GIS-gestützten Analyse werden die Veränderungen der Schwarzen Elster und der an sie grenzenden Niederungen untersucht. Damit soll ein wichtiger Beitrag zu der Erforschung des Landschaftswandels und den treibenden Faktoren im Ausbau und der Veränderung von Fließgewässern geleistet werden.
Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Das Thema zeigt die Gebiete, welche in Folge eines Ausbruchs einer Tierseuche, zu Sperr- oder Beobachtungsgebieten erklärt werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Verfügungen des Veterinäramtes können über einen Link abgerufen werden.
Umweltministerin Katrin Eder begleitet gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ersten Zaunbauabschnitt – mobiler Elektrozaun soll helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet „Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Wild- und Hausschweine höchst ansteckende Viruserkrankung. Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet, wird ein mobiler Elektrozaun zur Abgrenzung der Kernzone, in der die infizierten Tiere gefunden wurden, errichtet. So soll möglichst verhindert werden, dass infizierte Tiere das Gebiet verlassen und andere Wildschweine in das Gebiet einwandern. „Unser Ziel ist es, das infizierte Gebiet möglichst klein zu halten, um Tierleid, finanzielle Schäden in der Landwirtschaft sowie Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Minimum zu beschränken“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei Dienheim im Landkreis Mainz-Bingen. Hier wird östlich der B9, also an der Rheinseite der Bundesstraße, von Oppenheim nach Guntersblum der erste mobile Elektrozaun gegen die Ausbreitung der Tierseuche errichtet. Straßensperrungen wird es dadurch nicht geben. Des Weiteren ist die Zäunung östlich entlang der Bahntrasse ab Guntersblum bis Osthofen im Landkreis Alzey-Worms sowie die Umzäunung des Eich-Gimbsheimer Altrheingebietes in Planung. Im Vorfeld des Zaunbaus waren verschiedene Planungen notwendig. In einem ers-ten Schritt wurde dabei ein 19.000 Hektar großes Gebiet mittels Drohnen und Kadaverspürhunden in der infizierten Zone der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms abgesucht, um zu ermitteln, wo sich weitere Kadaver und lebende Wildschweine befinden. So konnte ermittelt werden, wo der Zaunbau sinnvoll ist. Eine Erweiterung der infizierten Zone wurde nicht erforderlich, da keine Kadaver außerhalb der Drei-Kilometer-Kernzone gefunden wurden. Die Drohnen- und Hundeeinsätze finden auch weiterhin innerhalb der infizierten Zone statt, Wiederholungsuntersuchungen sind erforderlich, um nichts zu übersehen. Die Drohnen sind dabei mit Wärmebildkameras ausgestattet und fliegen nachts, damit der Temperaturunterschied zwischen den warmen Tierkörpern und der kühleren Umgebung gemessen und optisch dargestellt werden kann. Da sich sterbende Tiere eher ins Gebüsch zurückziehen und so schwer von Drohnen entdeckt werden können, durchstreifen Kadaverspürhunde das Gebiet. Dies sind oft normale Familienhunde unterschiedlicher Rassen, die daraufhin ausgebildet sind, tote Tiere aufzuspüren. Kosten für Zaun und Schwarzwildsuche übernimmt Umweltministerium Das Umweltministerium hat für den Seuchenfall bereits 2020, als das Virus zum ersten Mal in Deutschland wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt wurde, vorsorglich einen 90 Kilometer langen mobilen Elektrozaun sowie einen 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun gekauft und einlagern lassen. Der Aufbau inklusive Material für einen Kilometer mobilen Zaun kostet 3.300 Euro, hinzu kommen Kosten für die tägliche Wartung und etwaige Reparaturen. Bewährt sich der mobile Zaun, wird er je nach Seuchenverlauf durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt. Die reinen Materialkosten für den 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun liegen bei 412.000 Euro, auch hier kommen Lagerungskosten sowie jene für Aufbau und Wartung hinzu. Zusätzlich gibt es Ausgaben für die Kadaverspürhunde-Teams sowie den Drohnen-Einsatz. Da es sich um laufende Kosten handelt, kann bislang noch keine genaue Angabe gemacht werden. Die angeführten Kosten trägt bisher das Umweltministerium vollumfänglich und stellt die Zäune sowie den Einsatz von Drohnen und Kadaverspürhunden den Kreisen zur Verfügung. In Brandenburg, wo die Afrikanische Schweinepest schon 2020 nachgewiesen wurde, entstanden dem Land binnen drei Jahre Ausgaben in Höhe von rund 120 Millionen Euro. Laut EU-Recht müssen ab Ausbruch der Seuche für mindestens zwei Jahre Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden. Je nach Seuchenverlauf können diese angepasst und gegebenenfalls abgemildert werden. Klimaschutzministerin Katrin Eder, Landrat Heiko Sippel aus dem Kreis Alzey-Worms sowie Dorothea Schäfer, Landrätin im Kreis Mainz-Bingen, danken den Suchtrupps, Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie der Jägerschaft und Landwirtinnen und Landwirten, die jeweils bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen. Landrätin Dorothea Schäfer und der für das Veterinärwesen zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus sagten anlässlich des Zaunbau-Starts: „Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Afrikanische Schweinepest einzudämmen und zu verhindern, dass sie in andere Regionen des Landes weiterwandert. Der Zaun wird dazu ein wichtiges Mittel sein und wir sind froh, dass er nun gebaut wird. Bedanken möchten wir uns bei dieser Gelegenheit bei den Jägern und den Landwirten, die uns bei der Bekämpfung der ASP sehr unterstützen." „Über den Start der Errichtung des Zaunes zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest am heutigen Tage freue ich mich sehr und danke dem Land herzlich für die Unterstützung. Darüber hinaus danke ich allen Beteiligten für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Fallwildsuche. Die Hilfe ist keinesfalls selbstverständlich und trägt als weitere wichtige Maßnahme maßgeblich dazu bei, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet“, betont auch Landrat Heiko Sippel. Alle können helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, allerdings für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich. „Jede und jeder kann dazu beitragen, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können. Das gilt nicht nur für die Restriktionszonen in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen, sondern generell. Denn auch aus anderen betroffenen Gebieten weltweit kann das Virus weiterhin eingeschleppt werden“, so Katrin Eder angesichts der Ferienzeit, die mit einem erhöhten Reiseaufkommen verbunden ist. Die Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen eingeschleppt werden. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. In tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Hintergrund Nachdem am 15. Juni 2024 in Hessen die ersten Fälle von afrikanischer Schweinepest (ASP) bestätigt wurden, hat die ASP am 6. Juli 2024 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Bislang wurden im Tierseuchen-Nachrichtensystem jeweils fünf bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Auf Grund der gemeldeten ASP-Fälle wurde eine Sperrzone, auch infizierte Zone genannt, von rund 15 km um die Fundorte der positiv beprobten Wildschweine ausgewiesen, in welcher verstärkt nach Wildschweinkadavern gesucht wird und in welcher mittels Allgemeinverfügung bekannt gemachte Restriktionen gelten, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreiten kann. Hier gelten per Allgemeinverfügung der betroffenen Kreise unter anderem ein grundsätzliches Jagdverbot, strenge Hygienevorschriften für Schweinehalterinnen und -halter sowie eine Leinenpflicht für Hunde. In einer enger gefassten Zone, der Kernzone, die rund drei Kilometer um die gefundenen infizierten Tiere verläuft und die innerhalb der infizierten Zone liegt, gelten noch strengere Vorschriften. Die aktuellen Zahlen sowie FAQ finden Sie hier: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1#c95271 Bislang wurden alle infizierten Tiere durch Hunde und Drohnen aufgespürt. Sollten Sie einen Wildschweinkadaver oder ein mutmaßlich krankes Wildschwein entdecken, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Kreisverwaltungen, diese sind auch am Wochenende erreichbar. Die Informationen der betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier: Kreis Alzey-Worms: https://www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest Kreis Mainz-Bingen: https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine, die am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurden, ist auch die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts positiv. Die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) war bereits positiv. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte unverzüglich die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und bereits eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen. Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen. Innerhalb des Kreises wird ebenfalls nach Wildschweinkadavern mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras gesucht. Innerhalb der Restriktionszone bestand bereits ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde (vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Schwarzwildpopulationen gibt), um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch der Homepage der Landkreise sowie des Umweltministeriums entnehmen: www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3647844838.php Hintergrund Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen. Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.
ASP Ausbruch im Kreis Alzey-Worms durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt – Weiterer Verdachtsfall im Kreis Mainz-Bingen Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine das am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurde, ist auch die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts positiv. Die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) war bereits positiv. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte unverzüglich die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und bereits eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen. Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen. Innerhalb des Kreises wird ebenfalls nach Wildschweinkadavern mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras gesucht. Innerhalb der Restriktionszone bestand bereits ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde (vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Schwarzwildpopulationen gibt), um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch der Homepage der Landkreise sowie des Umweltministeriums entnehmen: https://www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3647844838.php Hintergrund Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen. Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.
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